Fliege hat geschrieben:(23 Mar 2019, 18:30)
Es geht hier nicht um mich, sondern darum, ob Müller etwas von Relevanz, selbstverständlich gemäß US-Rechtslage, gegen Trump vorzuweisen haben wird. Um das herauszufinden ist Müller nämlich zu seinem Amt gekommen.
Nein ... stimmt nicht.
Muellers Mandat beschränkte sich auf die Einmischung der russischen Regierung in den US Wahlkampf.
Der Vorwurf von collution ist eine Erfindung von Trump.
Collution ist kein legaler Terminus im US Strafrecht ... von daher kann es gar keine collution mit Putin gegeben haben.
Da hat Trump sogar recht ... nur geht es nicht darum.
Die korrekte Terminologie wäre : conspiracy to defraud the government.
Und Mueller hat bisher einige, schwerwiegende Rechtsverletzungen durch die Trump Campaign festgestelllt.
Fast sein ganzer Stab aus dem Wahlkampf sitzt ja hinter Gittern.
Ich finde es auch mal wieder interessant, wie der Bericht, obwohl noch gar nicht der Öffentlichkeit bekannt, als unrelevant abgetan wird.
Mueller kann den Präsidenten der USA gar nicht anklagen ... das ist die Aufgabe des Congress und die werden die unzensierte Vorlage durch das US Justizministerium erzwingen.
Erst danach wird man Muellers Ermittlungsergebnisse bewerten können.
Wirklich brenzlig wird für Trump aber die weiteren Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft von New York.
Denn die sind nicht durch ein Mandat beschränkt ... die können völlig frei von Vorgaben Rechtsbrüchen nachgehen und der US Justizminister kann deren Ermittlungsergebnisse auch nicht zensieren.