Mikrowohnungen

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jack000
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von jack000 »

H2O hat geschrieben:(04 Aug 2019, 21:09)

Im Grunde sind diese Kleinhäuser doch Wohnwagen, mit denen man nicht gut in Urlaub fahren kann... zu groß und zu schwer, aber immerhin die meisten doch auf einem Fahrgestell.
Das ist nicht das Konzept, sondern:
Will man die Tinys - Kostenfaktor im Schnitt zwischen 60.000 und 65.000 Euro - als Eigenheim und festen Wohnsitz nutzen, gelten dieselben Regeln wie beim Einfamilienhaus. Es braucht also Baugrund und eine Baugenehmigung, Anforderungen an Statik oder Brandschutz sind einzuhalten, wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DSTGB) erläutert.
https://www.focus.de/immobilien/wohnen/ ... 76241.html
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von H2O »

jack000 hat geschrieben:(04 Aug 2019, 21:25)

Das ist nicht das Konzept, sondern:

https://www.focus.de/immobilien/wohnen/ ... 76241.html
Das ist eben die deutsche Variante dieses Konzepts. In den USA dürfte die Produkthaftung des Herstellers den gesamten Baugenehmigungsvorgang ersetzen. Da sind die Bräuche recht streng, wie VW und Mercedes bestätigen können. Etliche der Bildchen im Focus zeigten die Häuschen auf Rädern, eins davon von Tchibo mit 15 m² zu 40.000 €. Das brachte mich auf diesen Vergleich.

Mal sehen, ob sich die Begeisterung für das Konzept hält. Bei fester Verankerung auf dem Baugrund sehe ich eher einen Verlust von Freiheit. Schwer zu bewerten, wenn man darin nicht 1 Jahr zur Probe gewohnt hat. Manche Leute fühlen sich ja auch wohl in ganzjährigen Wohnwagenparks mit Vorgarten. Jedem sein chacun.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Misterfritz »

jack000 hat geschrieben:(04 Aug 2019, 21:25)

Das ist nicht das Konzept, sondern:

https://www.focus.de/immobilien/wohnen/ ... 76241.html
Ich finde diese tiny houses ja auch pfiffig,
aber das Problem dabei ist, dass sie eben doch Platz wegnehmen für sehr wenig Wohnraum.
Sinnvoll wäre eben nach oben bauen und weniger Platz verbrauchen.
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streicher
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von streicher »

H2O hat geschrieben:(04 Aug 2019, 21:09)

Im Grunde sind diese Kleinhäuser doch Wohnwagen, mit denen man nicht gut in Urlaub fahren kann... zu groß und zu schwer, aber immerhin die meisten doch auf einem Fahrgestell. Solche Konzepte gab es doch schon vor Jahrzehnten für US-Wanderarbeiter. Wenn ich mich richtig erinnere, dann waren die Wohnhäuser auf speziell vorbereiteten Parkplätzen ab zu stellen. Mit Wasser, Abwasser und Strom.

Wenn die Leute dort heute noch so wohnen, dann hat das Konzept auch hier eine Zukunft. Wäre also lehrreich zu erfahren.
Ja, da gibt es verschiedene Formen von Kleinhäusern, aber die wohnwagenähnliche Variante gibt es durchaus auch. Manche Trends sind wiederkehrend, aber mit unterschiedlichen Gründen und Denkansätzen dahinter. Ich finde es interessant, dass sich Städte für diese Kleinhaussiedlungen innerhalb der Stadt starkmachen. Mal sehen, wo die Entwicklungen hingehen.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von jack000 »

Auf der Bundesgartenschau in Heilbronn hatte ich ein "Tiny-House" enddeckt:
https://imgur.com/WkSdFtJ
https://imgur.com/5fDFpfc
https://imgur.com/y6i3298
https://imgur.com/ghrGghi
https://imgur.com/F1SyLvn
https://imgur.com/0QgR9LR
https://imgur.com/tGeqMxY
Keine besonders guten Fotos, aber wegen der vielen Leute dort war es auch nicht so einfach da Bilder zu machen. Aber man kann sich schonmal ein Bild davon machen, wie dann sowas in der Realität aussieht.

Es ist sehr klein, hat aber:
- Ein Bett
- Einen Schreibtisch
- Eine Kochmöglichkeit
- Einen Schrank
- Ein Bad
- Und sogar einen Balkon/Terasse
Ziel der Sache ist ja, sowas kostengünstig in Massen zu bauen um so sofort Verfügbaren Wohnraum sicher zu stellen. Das Konzept der BuGa war allerdings für Obdachlose vorgesehen auch mit dem Anliegen, solche Häuse in Schrebergärten aufstellen zu dürfen, denn tatsächliches Wohnen ist in Schrebergärten verboten.

Meine Idee war ja, solche Konzepte als sofort verfügbaren Wohnraum als Starthilfe einzurichten um dann mit höheren Mieten nach 1/2 Jahr wieder für freie Einrichtungen so sorgen, dass andere diese in Anspruch nehmen können.
Für Obdachlose war meine Ursprungsidee nicht vorgesehen (Denn das ist ein anderes Paar Schuhe, denn dieses würde eine Dauernutzung vorraussehen), allerdings spricht ja nichts dagegen, als Ziel anzustreben das das der Minimum-Wohnstandard (zwar nicht am Wunschstandort (Da in der Masse gebaut günstige Grundstücke gefunden werden müssen), dafür aber für ausnahmslos jeden) zur Verfügung zu stellen.

Ansonsten:
- Mindestens eine Bushaltestelle in der Nähe
- Internet W-LAN
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Tom Bombadil
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Tom Bombadil »

Tiny Houses werden mMn. in Deutschland an der Bürokratie scheitern.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(31 Oct 2019, 20:34)

Tiny Houses werden mMn. in Deutschland an der Bürokratie scheitern.
Momentan ja, denn das war ja ein Verein der das Haus da ausgestellt hat und sich für die Errichtung solcher Häuser einsetzt.
=> Derzeit ist das nicht so einfach im großen Maßstab möglich.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Tom Bombadil hat geschrieben:(31 Oct 2019, 20:34)

Tiny Houses werden mMn. in Deutschland an der Bürokratie scheitern.
Inwiefern?
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Tom Bombadil »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 20:40)

Inwiefern?
Weil es sicherlich massenhaft Vorschriften geben wird, wo man diese Dinger hinstellen darf und - noch viel wichtiger - wo nicht. Am Ende bleiben dann ein paar kleine Flächen in Stadtrandlage, die keine Linderung der Wohnunsgnot bringen. Aber gut, warten wir es ab, vllt. geschehen ja noch Zeichen und Wunder.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Tom Bombadil hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:06)

Weil es sicherlich massenhaft Vorschriften geben wird, wo man diese Dinger hinstellen darf und - noch viel wichtiger - wo nicht.
Die gibt es auch z.B. bei Einfamilienhäusern. Trotzdem wird gebaut ohne Ende.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Quatschki »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 20:40)

Inwiefern?
Du brauchst Abstellplätze für die graue,gelbe, braue und blaue Tonne!
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Quatschki hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:22)

Du brauchst Abstellplätze für die graue,gelbe, braue und blaue Tonne!
Kenne ich so nicht. Liegt aber vielleicht auch daran, dass Baurecht Ländersache ist und somit ein pauschales "das wird in Deutschland an der Bürokratie scheitern" unsinnig ist.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von jack000 »

Infos zum Thema:
https://www.stimme.de/heilbronn/nachric ... 95,4062012

https://www.aufbaugilde.de/images/flyer ... ke2019.pdf

Es geht also erstmal um 4 Häuser von denen eines 25.000€ kostet und ab 200€ Monatsmiete zu haben sein soll. Den Bedarf sehe ich da in jedem Fall. Für Beschäftigte/Studenten sollte dann m.E. die Monatsmiete nach 1/2 Jahr unangenehm hoch werden, damit der Druck erhöht wird sich auf dem übrigen Wohnungsmarkt eine Wohnung zu besorgen damit wieder freier Platz in den Tiny-Houses entsteht.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 20:40)

Inwiefern?
Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Stand 22.09.2018.pdf

https://www.tinyhouseforum.de/index.php ... iny-house/

Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Einleitung
Was genau ist ein Tiny House?
Straßenverkehrsrecht
Baurecht
Wo darf ein Tiny House gebaut bzw. aufgestellt werden?
Außenbereich (bauen verboten)
Innenbereiche (bauen erlaubt)
Flächennutzungsplan
Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
Ortsgestaltungssatzung
Zwischenfazit
Wie wird das Tiny House genutzt?
Zum dauerhaften Wohnen (z.B. Erstwohnsitz)
Das Grundstück
Die Erschließung
Die Baugenehmigung
Verfahrensfreiheit
Genehmigungsfreiheit
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Sonderfall Campingplatz
Darf man überhaupt auf einem Campingplatz dauerhaft wohnen oder nicht?
Zwischenfazit
Als Wochenend- bzw. Ferienhaus
Das Grundstück
Der Campingplatz
Wie lange darf man sich in dem Wochenend-/Ferien – Tiny House aufhalten?
Als reinen Wohnwagen für den Urlaub
Der Stellplatz
Die Genehmigung
Was muss beachtet werden um ein Tiny House legal zu bauen bzw. aufzustellen?
Nutzungsbedingte Anforderungen
Allgemein notwendige Unterlagen für ein Bauvorhaben
Baubeschreibung
Inhalt der Baubeschreibung
Lageplan
Bauzeichnungen
Berechnungen
Grundflächenzahl (GRZ)
Geschossflächenzahl (GFZ)
Brutto-Rauminhalt (BRI)
Brutto-Grundrissfläche (BGF)
Wohnfläche
Rohbau- und Gesamtkosten
Technische Nachweise
Standsicherheitsnachweis (Statik)
Prüfstatik
Wärmeschutznachweis (EnEV)
Brandschutz-/ Schallschutznachweis
Angaben zu Heizungs- oder Lüftungsanlagen (Flüssiggasanlagenprüfung)
Entwässerungsplan
Bauantrag
Baulastenerklärung
Zustimmungserklärung der Nachbarn

Fazit
Autarkie
Photovoltaikanlagen
Überblick zur Genehmigungspflicht von Photovoltaikanlagen auf Länderebene
Kleinwindkraftanlagen
Überblick zur Genehmigungspflicht von Kleinwindkraftanlagen auf Länderebene
Kleinwindanlagen im Innenbereich
Wasser
Trinkwasserversorgung
Nutzung von Brauch-/Regenwasser (Grauwasseraufbereitung)
Abwasser
Baurecht - Mythen rund ums Tiny House
Mythos "Fliegende Bauten"
Mythos "Erstwohnsitz nur OHNE Räder"
Mythos "Freizeit-/Gartengrundstück"
Mythos "Leben auf dem Bauernhof"

Anschlusszwang (Abwasser , MÜLLTONNE) hier ....im Osten (Regionale Regelung) sind die grössten Hindernisse...
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:27)

Kenne ich so nicht. Liegt aber vielleicht auch daran, dass Baurecht Ländersache ist und somit ein pauschales "das wird in Deutschland an der Bürokratie scheitern" unsinnig ist.
Ein pauschales: "Trotzdem wird gebaut ohne Ende." sehe ich da aber auch nicht, sonst wäre das Wohnraumproblem z.B. im Großraum Stuttgart nicht so wie es derzeit ist und die Idee von den Tiny-Houses würde gar nicht existieren.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Teeernte hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:32)

Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Stand 22.09.2018.pdf

https://www.tinyhouseforum.de/index.php ... iny-house/





Anschlusszwang (Abwasser , MÜLLTONNE) hier ....im Osten (Regionale Regelung) sind die grössten Hindernisse...
Wie vorher schon erwähnt. Es gibt kein "deutsches" Baurecht. Das ist Ländersache. Und warum das an der Bürokratie scheitern sollte erschließt sich mir nicht. Schon heute wird gebaut ohne Ende. In einigen Bundesländern geht das sogar genehmigungsfrei.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Teeernte »

Unsere Volksjamahyria lässt sich sofort etwas gegen einfallen....
Erst Anfang 2019 hatte die kommunale Abwasser Entsorgungs GmbH eine neue monatliche Grundgebühr für Sammelgruben über 6 Euro erhoben – und das rückwirkend für auch noch für das gesamte Jahr 2018.
Da - wo keine Anbindung an das Abwasser möglich ist.

Zuzüglich DichtigkeitsPrüfung die EXTRA vom Prüfungsunternehmen beigebracht werden muss.

Der Inhalt ist von nur EINEM zugelassenen Unternehmen zu entsorgen.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:35)

Ein pauschales: "Trotzdem wird gebaut ohne Ende." sehe ich da aber auch nicht, sonst wäre das Wohnraumproblem z.B. im Großraum Stuttgart nicht so wie es derzeit ist und die Idee von den Tiny-Houses würde gar nicht existieren.
Wenn keine Fläche da ist, kann man auf der nicht vorhandenen Fläche auch nicht bauen. Egal ob Tiny House, EFH oder Wohnblock.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:40)
In einigen Bundesländern geht das sogar genehmigungsfrei.
Ohne Genehmigung darf man in einigen Bundesländern bauen??
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:46)

Ohne Genehmigung darf man in einigen Bundesländern bauen??
Ja natürlich. Ist ja auch schräg, dass wenn man ein Baugrundstück kauft noch eine Genehmigung dafür braucht, dass man darauf bauen darf. Nun einige Bundesländer scheinen das erkannt zu haben.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:40)

Wie vorher schon erwähnt. Es gibt kein "deutsches" Baurecht. Das ist Ländersache. Und warum das an der Bürokratie scheitern sollte erschließt sich mir nicht. Schon heute wird gebaut ohne Ende. In einigen Bundesländern geht das sogar genehmigungsfrei.
Sag mal in WELCHEM genehmigungsfrei aufgestellt werden darf....

(Wenn Du KEIN SINTI oder ROMA bist...)

Die haben dann andere Fikuckchen.... Zaunzwang...oder ROTE DACHZIEGEL ....

Wie bekämpft man :

Armenviertel - mit 4 Buchstaben.... (SLUM)
Armenviertel - mit 5 Buchstaben.... (SLUMS)
Armenviertel - mit 6 Buchstaben.... (FAVELA)
Armenviertel - mit 13 Buchstaben.... (ELENDSVIERTEL)
Armenviertel - mit 19 Buchstaben.... (GLASSCHERBENVIERTEL) ?

Mittels Bürokratie und MELDEZWANG.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:51)

Ja natürlich. Ist ja auch schräg, dass wenn man ein Baugrundstück kauft noch eine Genehmigung dafür braucht, dass man darauf bauen darf. Nun einige Bundesländer scheinen das erkannt zu haben.
ggf. reden wir von unterschiedlichen Dingen, aber unter Baugenehmigung verstehe ich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Baugenehm ... enehmigung

Ich denke nicht, dass man sich selbst in Bayern ein Grundstück kaufen und dann darauf bauen kann was man halt mal ebenso möchte.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Teeernte hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:51)

Sag mal in WELCHEM genehmigungsfrei aufgestellt werden darf....

.
In ausgewiesenen Baugebieten kann z.b. in BW oder Bayern ohne Baugenehmigung gebaut werden.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:40)

Wie vorher schon erwähnt. Es gibt kein "deutsches" Baurecht. Das ist Ländersache. Und warum das an der Bürokratie scheitern sollte erschließt sich mir nicht. Schon heute wird gebaut ohne Ende. In einigen Bundesländern geht das sogar genehmigungsfrei.

Einheitlich:
Durch die Nutzung des Tiny House in seiner vorgesehen Bestimmung wird es zum Gebäude.

Auf welchen Grundstücken das Tiny House gebaut/aufgestellt werden darf, ist im örtlichen Flächennutzungsplan sowie, soweit vorhanden, im Bebauungsplan unter den Vorgaben der BauNVO ersichtlich. Das Grundstück muss sich im Innenbereich befinden und erschlossen sein.

Wie das Tiny House in äußerlicher Erscheinung und in den Abmessungen beschaffen sein muss, ist im örtlichen Bebauungsplan und/oder in der Ortsgestaltungssatzung vorgegeben.

Sind diese alle nicht vorhanden, so gelten die Vorgaben des BauGB. Wenn nur das BauGB gilt, muss man zumindest im Innenbereich bauen (dies sollte selbst im letzten Dorf per Satzung festgesetzt sein). Es gilt dann § 34 BauGB, das Tiny House muss sich demnach nur ins Ortsbild einfügen. Das bietet viele Chancen, denn "Einfügen" bedeutet nur: "es darf das Ortsbild nicht verunstalten".

Anschlusszwang (KOSTEN)... und Grundstückssteuern (EIGENTUM//MIETE//Pacht) werden das Schwänzchen schon ringeln.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:55)

ggf. reden wir von unterschiedlichen Dingen, aber unter Baugenehmigung verstehe ich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Baugenehm ... enehmigung

.
Dann reden wir von den gleichen Dingen. Ich habe übrigens in BW gebaut. 2018 ohne dass ich eine Baugenehmigung gebraucht habe.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:55)

In ausgewiesenen Baugebieten kann z.b. in BW oder Bayern ohne Baugenehmigung gebaut werden.
Ja bei uns auch .....Treckergaragen bis 5 m ....private für auto bis 3 m, Zäune .....Antennen bis 10m... GRAS, :D :D :D

Aber zum DAUERWOHNEN ? ....(also für Menschen) - undich mein >> keine Aufstellgenehmigung eines Containers.

Gartenhaus, Gewächshaus
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40, im Außenbereich bis 20 Kubikmeter Bruttorauminhalt
Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt
Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 Quadratmeter Grundfläche
Außenwandverkleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen
Anlagen zur fotovoltaischen und thermischen Solarnutzung auf oder an Gebäuden sowie eine damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes; gebäudeunabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis 9 m
Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen wie z.B. Fenster
Verfahrensfreie Bauvorhaben Serviceportal
Baden-Württemberg

So eins ?


Gartenhaus ? oder Gehhhhhhwächs- Haus ?
Zuletzt geändert von Teeernte am Do 31. Okt 2019, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:59)

Dann reden wir von den gleichen Dingen. Ich habe übrigens in BW gebaut. 2018 ohne dass ich eine Baugenehmigung gebraucht habe.
Ok, da du ja gebaut hast, wirst du ja wissen wovon du redest. Aber das hätte ich jetzt nicht ansatzweise für möglich gehalten, dass das ohne Baugenehmigung geht.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Teeernte hat geschrieben:(31 Oct 2019, 22:01)

Ja bei uns auch .....Treckergaragen bis 5 m ....private für auto bis 3 m, Zäune .....Antennen bis 10m... GRAS, :D :D :D

Aber zum DAUERWOHNEN ? ....(also für Menschen) - undich mein >> keine Aufstellgenehmigung eines Containers.
Wie geschrieben, in BW und Bayern geht das. Zu anderen Bundesländern kann ich nichts sagen.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(31 Oct 2019, 22:04)

Ok, da du ja gebaut hast, wirst du ja wissen wovon du redest. Aber das hätte ich jetzt nicht ansatzweise für möglich gehalten, dass das ohne Baugenehmigung geht.
Warum nicht? Es liegt ja eigentlich auf der Hand. Wenn man ein Baugrundstück kauft, warum sollte man dann noch eine Genehmigung brauchen um darauf zu bauen? Ist ja eigentlich absurd. Natürlich muss man sich an den Bebauungsplan halten. Sonst geht das nicht.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 22:04)

Wie geschrieben, in BW und Bayern geht das. Zu anderen Bundesländern kann ich nichts sagen.
Ich hatt grad den Text von BW kopiert - da ist NIX.

Verfahrensfreie Bauvorhaben....
https://www.service-bw.de/lebenslage/-/ ... benslage-0
Gebäude >> ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten.....
Auch hier haben einige ohne Genehmigung gebaut.....Das darf man.....
aber später dann die Abrissverfügung kassiert.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Teeernte hat geschrieben:(31 Oct 2019, 22:12)

Ich hatt grad den Text von BW kopiert - da ist NIX.

Verfahrensfreie Bauvorhaben....
https://www.service-bw.de/lebenslage/-/ ... benslage-0

.
Nun ich habe "ohne Baugenehmigung" geschrieben und nicht "verfahrensfrei". Natürlich muss man bei der Baubehörde anzeigen, dass man baut. Aber man muss sich das nicht genehmigen lassen. Kann man zwar machen, muss man aber nicht.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 22:21)

Nun ich habe "ohne Baugenehmigung" geschrieben und nicht "verfahrensfrei". Natürlich muss man bei der Baubehörde anzeigen, dass man baut. Aber man muss sich das nicht genehmigen lassen. Kann man zwar machen, muss man aber nicht.
Ok, aber letztendlich sind da irgendwelche Vorschriften vorhanden, die man einhalten muss. Du hättest also nicht einfach 8 Tiny-Houses dort hinbauen und die dann vermieten können.
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3x schwarzer Kater
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(31 Oct 2019, 22:25)

Ok, aber letztendlich sind da irgendwelche Vorschriften vorhanden, die man einhalten muss. Du hättest also nicht einfach 8 Tiny-Houses dort hinbauen und die dann vermieten können.
Natürlich kann man nicht irgendetwas auf irgendwelche Grundstücke bauen.
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Quatschki
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Quatschki »

Wenn man 50m aufbaggern muß und Anschlüsse und Schächte setzen für Wasser und Abwasser frostsicher,
da ist es egal, ob hinten ein Tiny-House oder was richtiges dranhängt - es wird ziemlich teuer.

Das ist der Unterschied zur Schrebergartenkolonie, wo im Oktober das Wasser abgestellt und die Leitungen abgelassen werden.
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