Mikrowohnungen

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Teeernte
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:40)

Wie vorher schon erwähnt. Es gibt kein "deutsches" Baurecht. Das ist Ländersache. Und warum das an der Bürokratie scheitern sollte erschließt sich mir nicht. Schon heute wird gebaut ohne Ende. In einigen Bundesländern geht das sogar genehmigungsfrei.
Sag mal in WELCHEM genehmigungsfrei aufgestellt werden darf....

(Wenn Du KEIN SINTI oder ROMA bist...)

Die haben dann andere Fikuckchen.... Zaunzwang...oder ROTE DACHZIEGEL ....

Wie bekämpft man :

Armenviertel - mit 4 Buchstaben.... (SLUM)
Armenviertel - mit 5 Buchstaben.... (SLUMS)
Armenviertel - mit 6 Buchstaben.... (FAVELA)
Armenviertel - mit 13 Buchstaben.... (ELENDSVIERTEL)
Armenviertel - mit 19 Buchstaben.... (GLASSCHERBENVIERTEL) ?

Mittels Bürokratie und MELDEZWANG.
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jack000
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:51)

Ja natürlich. Ist ja auch schräg, dass wenn man ein Baugrundstück kauft noch eine Genehmigung dafür braucht, dass man darauf bauen darf. Nun einige Bundesländer scheinen das erkannt zu haben.
ggf. reden wir von unterschiedlichen Dingen, aber unter Baugenehmigung verstehe ich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Baugenehm ... enehmigung

Ich denke nicht, dass man sich selbst in Bayern ein Grundstück kaufen und dann darauf bauen kann was man halt mal ebenso möchte.
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3x schwarzer Kater
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Teeernte hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:51)

Sag mal in WELCHEM genehmigungsfrei aufgestellt werden darf....

.
In ausgewiesenen Baugebieten kann z.b. in BW oder Bayern ohne Baugenehmigung gebaut werden.
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Teeernte
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:40)

Wie vorher schon erwähnt. Es gibt kein "deutsches" Baurecht. Das ist Ländersache. Und warum das an der Bürokratie scheitern sollte erschließt sich mir nicht. Schon heute wird gebaut ohne Ende. In einigen Bundesländern geht das sogar genehmigungsfrei.

Einheitlich:
Durch die Nutzung des Tiny House in seiner vorgesehen Bestimmung wird es zum Gebäude.

Auf welchen Grundstücken das Tiny House gebaut/aufgestellt werden darf, ist im örtlichen Flächennutzungsplan sowie, soweit vorhanden, im Bebauungsplan unter den Vorgaben der BauNVO ersichtlich. Das Grundstück muss sich im Innenbereich befinden und erschlossen sein.

Wie das Tiny House in äußerlicher Erscheinung und in den Abmessungen beschaffen sein muss, ist im örtlichen Bebauungsplan und/oder in der Ortsgestaltungssatzung vorgegeben.

Sind diese alle nicht vorhanden, so gelten die Vorgaben des BauGB. Wenn nur das BauGB gilt, muss man zumindest im Innenbereich bauen (dies sollte selbst im letzten Dorf per Satzung festgesetzt sein). Es gilt dann § 34 BauGB, das Tiny House muss sich demnach nur ins Ortsbild einfügen. Das bietet viele Chancen, denn "Einfügen" bedeutet nur: "es darf das Ortsbild nicht verunstalten".

Anschlusszwang (KOSTEN)... und Grundstückssteuern (EIGENTUM//MIETE//Pacht) werden das Schwänzchen schon ringeln.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:55)

ggf. reden wir von unterschiedlichen Dingen, aber unter Baugenehmigung verstehe ich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Baugenehm ... enehmigung

.
Dann reden wir von den gleichen Dingen. Ich habe übrigens in BW gebaut. 2018 ohne dass ich eine Baugenehmigung gebraucht habe.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:55)

In ausgewiesenen Baugebieten kann z.b. in BW oder Bayern ohne Baugenehmigung gebaut werden.
Ja bei uns auch .....Treckergaragen bis 5 m ....private für auto bis 3 m, Zäune .....Antennen bis 10m... GRAS, :D :D :D

Aber zum DAUERWOHNEN ? ....(also für Menschen) - undich mein >> keine Aufstellgenehmigung eines Containers.

Gartenhaus, Gewächshaus
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40, im Außenbereich bis 20 Kubikmeter Bruttorauminhalt
Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt
Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 Quadratmeter Grundfläche
Außenwandverkleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen
Anlagen zur fotovoltaischen und thermischen Solarnutzung auf oder an Gebäuden sowie eine damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes; gebäudeunabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis 9 m
Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen wie z.B. Fenster
Verfahrensfreie Bauvorhaben Serviceportal
Baden-Württemberg

So eins ?


Gartenhaus ? oder Gehhhhhhwächs- Haus ?
Zuletzt geändert von Teeernte am Do 31. Okt 2019, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 21:59)

Dann reden wir von den gleichen Dingen. Ich habe übrigens in BW gebaut. 2018 ohne dass ich eine Baugenehmigung gebraucht habe.
Ok, da du ja gebaut hast, wirst du ja wissen wovon du redest. Aber das hätte ich jetzt nicht ansatzweise für möglich gehalten, dass das ohne Baugenehmigung geht.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Teeernte hat geschrieben:(31 Oct 2019, 22:01)

Ja bei uns auch .....Treckergaragen bis 5 m ....private für auto bis 3 m, Zäune .....Antennen bis 10m... GRAS, :D :D :D

Aber zum DAUERWOHNEN ? ....(also für Menschen) - undich mein >> keine Aufstellgenehmigung eines Containers.
Wie geschrieben, in BW und Bayern geht das. Zu anderen Bundesländern kann ich nichts sagen.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(31 Oct 2019, 22:04)

Ok, da du ja gebaut hast, wirst du ja wissen wovon du redest. Aber das hätte ich jetzt nicht ansatzweise für möglich gehalten, dass das ohne Baugenehmigung geht.
Warum nicht? Es liegt ja eigentlich auf der Hand. Wenn man ein Baugrundstück kauft, warum sollte man dann noch eine Genehmigung brauchen um darauf zu bauen? Ist ja eigentlich absurd. Natürlich muss man sich an den Bebauungsplan halten. Sonst geht das nicht.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 22:04)

Wie geschrieben, in BW und Bayern geht das. Zu anderen Bundesländern kann ich nichts sagen.
Ich hatt grad den Text von BW kopiert - da ist NIX.

Verfahrensfreie Bauvorhaben....
https://www.service-bw.de/lebenslage/-/ ... benslage-0
Gebäude >> ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten.....
Auch hier haben einige ohne Genehmigung gebaut.....Das darf man.....
aber später dann die Abrissverfügung kassiert.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Teeernte hat geschrieben:(31 Oct 2019, 22:12)

Ich hatt grad den Text von BW kopiert - da ist NIX.

Verfahrensfreie Bauvorhaben....
https://www.service-bw.de/lebenslage/-/ ... benslage-0

.
Nun ich habe "ohne Baugenehmigung" geschrieben und nicht "verfahrensfrei". Natürlich muss man bei der Baubehörde anzeigen, dass man baut. Aber man muss sich das nicht genehmigen lassen. Kann man zwar machen, muss man aber nicht.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Oct 2019, 22:21)

Nun ich habe "ohne Baugenehmigung" geschrieben und nicht "verfahrensfrei". Natürlich muss man bei der Baubehörde anzeigen, dass man baut. Aber man muss sich das nicht genehmigen lassen. Kann man zwar machen, muss man aber nicht.
Ok, aber letztendlich sind da irgendwelche Vorschriften vorhanden, die man einhalten muss. Du hättest also nicht einfach 8 Tiny-Houses dort hinbauen und die dann vermieten können.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 hat geschrieben:(31 Oct 2019, 22:25)

Ok, aber letztendlich sind da irgendwelche Vorschriften vorhanden, die man einhalten muss. Du hättest also nicht einfach 8 Tiny-Houses dort hinbauen und die dann vermieten können.
Natürlich kann man nicht irgendetwas auf irgendwelche Grundstücke bauen.
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Re: Mikrowohnungen

Beitrag von Quatschki »

Wenn man 50m aufbaggern muß und Anschlüsse und Schächte setzen für Wasser und Abwasser frostsicher,
da ist es egal, ob hinten ein Tiny-House oder was richtiges dranhängt - es wird ziemlich teuer.

Das ist der Unterschied zur Schrebergartenkolonie, wo im Oktober das Wasser abgestellt und die Leitungen abgelassen werden.
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