SillyWalks hat geschrieben:(05 Apr 2021, 14:27)
Was lohnt sich also eher: Kooperation, die ohnehin beide Seiten anstreben, zum Preis einer möglichen Enttäuschung. Oder regelmäßig zusätzliche Mittel aufzuwenden, um den Ausnahmefall noch unwahrscheinlicher zu machen?
Kooperation ist erst das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses. Denn aus Sicht des Wirtes ist es am Besten, wenn er für sein Bier vom Gast viel Geld bekommt. Umgekehrt würde der Gast möglichst wenig bis gar nichts für das Bier bezahlen. Würden beide nur nach ihrem Ego gehen, gebe es keine Übereinkunft. Menschen verstehen, dass sie ihrem Ziel näher kommen, wenn sie ihrem Gegenüber etwas näher kommen. Das funktioniert aber nur, wenn man sich weitgehend darauf verlassen kann, dass über die Spielregeln gewacht wird und Betrug auch hart bestraft wird.
SillyWalks hat geschrieben:
Das stimmt. Vielleicht ist es aber auch schlau, nicht jeden Vertrag auch durchzusetzen, weil die Kosten dafür zu hoch sind. Sanktionen lassen sich auch unabhängig von einer zentralen Zwangsanstalt durchsetzen, etwa, indem Betroffene bekanntmachen, dass sich bestimmte Leute nicht an ihre Abmachungen halten.
Zum einen ist das keine wirklich harte Strafe, wenn viel Geld im Spiel ist. Zum anderen, wer wacht dann darüber, dass die Anschuldigung, dass jemand sich nicht an den Vertrag hält, auch korrekt ist?
Spieltheoretische Überlegungen sind wirklich interessant. Man muss allerdings in der Praxis überlegen, wer die Rolle des Spielleiters übernimmt und welche Sanktionsmöglichkeiten dieser hat. Ansonsten wäre die Nichteinhaltung der Spielregeln immer eine attraktive Handlungsalternative.
SillyWalks hat geschrieben:
Die übergeordnete Instanz ist überflüssig, wenn sich alle Beteiligten auf ein Schiedsgereicht einigen, dessen Regeln sie kennen. Sie haben ja ein Interesse daran, ihren Konflikt zu lösen, um ihre Beziehung aufrechtzuhalten. Übrigens ist das auch der Grund, warum heute schon viele zivilrechtliche Prozesse verglichen werden, weil an verbrannter Erde selten jemand ein Interesse hat.
Und wie einigen sich alle auf ein gemeinsames Schiedsgericht? Räuberbanden könnten immer vorgeschlagene Schiedsrichter ablehnen.
SillyWalks hat geschrieben:
Ich empfinde das Risiko, von meiner Familie oder meinen Freunden gemieden zu werden, als deutlich disziplinierender. Zudem setzt die Wirkung dieser Sanktion viel früher ein. Wenn es erst soweit kommt, dass Familie und Freunde ihre Ansprüche mit Hilfe der übergeordneten Instanz durchzusetzen, dürfte das Tischtuch schon zerschnitten sein.
Solange sie von den Regelverstößen erfahren bzw. der Vorwurf des Regelverstoßes auch korrekt ist. Sonst könnte jeder kommen und sagen, Du hast Dich nicht an die Regeln gehalten. Es kann aber auch sein, dass gerade die Familie sich dafür einsetzt, dass Du bewusst die Regeln brichst. Dann hätten wir eine Form von Clankriminalität und mafiösen Strukturen, die solche Regelbrüche sogar noch belohnen.