Widerstand2020

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tarkomed
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Re: Widerstand2020

Beitrag von tarkomed »

Clemens hat geschrieben:(13 May 2020, 15:17)

Genau deshalb hinterfrage ich dieses und bestehe auf die Grundrechte.....im Gegensatz zu anderen welche bereit zu sein scheinen auf selbige zu verzichten aus Unwissenheit, Parteidisziplin oder beruflicher -oder bezahlter oder unbezahlter Ehrenamtlicher Verpflichtung.... :D
Hier ist eine bunte Mischung von denen, die „Herr H. von den Grünen Männchen“ meint. Glaubst du, denen geht es um Demokratie und Grundrechte?
https://www.spiegel.de/panorama/spiegel ... 9a9e4203a7

Was Psychiater tagtäglich zu hören bekommen, ist auch von der Meinungsfreiheit gedeckt – auch ein Grundrecht…
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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Cobra9
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Cobra9 »

Clemens hat geschrieben:(13 May 2020, 14:03)

Ich glaube, es gibt Menschen die könnten direkt betroffen sein von einschneidenden Veränderungen wie der Aufweichung der Rechte der Bürger im Grundgesetz und diese würden trotzdem so argumentieren wie sie es vorher taten, selbst wenn die Beweislast sie erdrücken würde. Bei manchen nennt man es Unwissen bei anderen "Parteidisziplin"!

Ich habe den Sachstand genannt. Was kommt von Dir?
Parteidisziplin.

Was für Beweislast hast Du denn vorzuweisen. Bitte belegen Sie Mir einfach das meine Ausführungen falsch sind und Gesetze wie das Grundgesetz verändert wurden.

Das Grundgesetz wurde nicht angetastet. Für rechtliche Fragen und Unklarheiten haben wir Gerichte.

Einige hundert Verfahren sind bereits gelaufen. Unter anderem das solche Pfannenkopf Träger wie Sie demonstrieren dürfen.

Dagegen allerdings gibt es es jetzt offiziell Verfahren. Sie verletzen ja auch meine Rechte eventuell.


Daran mal gedacht?

Ich mache es einfach. Belege bitte welche Gesetze dauerhaft in Kraft bleiben werden im Rahmen des Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder sonstige Notfall /Katastrophen Gesetze.


Aber das Grundgesetz ist nicht im Kern angetastet bspw
Zuletzt geändert von Cobra9 am Mi 13. Mai 2020, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Cobra9
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Cobra9 »

Clemens hat geschrieben:(13 May 2020, 15:14)

Leider auch wieder nicht Richtig!

Das GG kann nur von höherem Recht eingeschränkt werden.... nicht von niederem Recht! Beleidigung entfern. Moses, Mod

Ahjaaaa. Höheres Recht als das Grundgesetz. In Deutschland ist das Grundgesetz die Leitlinie.


Zum Rest



Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages[1] und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates[2] geändert werden. Alle Änderungen, die den bundesstaatlichen Aufbau in Länder oder die grundsätzliche Mitwirkung der Bundesländer bei der Gesetzgebung ändern sollen, sind verboten.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verfass ... %A4nderung
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Cobra9
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Cobra9 »

Clemens hat geschrieben:(13 May 2020, 13:59)

Natürlich alles Unwahr... :D wenn es dann doch so kommt........sind die Einen entsetzt und die Anderen tröten jedoch immer noch in das Horn und reden sich und Anderen ein dass all das so dringend und Notwendig war dass es nun "Gesetz" ist.


Klipp und Klar... das GG ist in der Bundesrepublik das Gesetz über allen anderen Gesetzen (Ausnahmen sind EU Gesetze und UNO gesetzl. Vorgaben.

Ergo ist die Versammlungsfreiheit höheres Recht Artikel 8 GG als ein Verbot selbiger nach dem Infektionsschutzgesetz etc.!!!

Jetzt zählen Sie bitte 1 und 1 zusammen und wir kommen beide auf 2.... oder? :thumbup:

Das ist falsch Du Experte. Ich empfehle mal Basiswissen zu lernen und nicht wünsch Dir was.


In der aktuellen Situation greifen Artikel 35 Abs. 2 und 3 GG.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_35.html


Wenn eine Naturkatastrophe oder ein Unglücksfall das Gebiet von mehr als einem Bundesland gefährdet, kann die Bundesregierung die Landesregierungen anweisen, anderen Bundesländern ihre Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen. Außerdem kann sie die Bundeswehr – zum Beispiel zur Unterstützung der medizinischen Versorgung – einsetzen. Besondere Entscheidungsbefugnisse erwachsen der Bundesregierung daraus aber nicht.

Neben diesen Notstandsbefugnissen gibt es noch das Katastrophenschutzrecht. Das ist in Deutschland aber reine Ländersache. Ruft ein Land den Katastrophenzustand aus, dann ist nicht mehr der einzelne Landrat zur Katastrophenbekämpfung befugt, sondern die jeweilige Landesregierung, sofern das erforderlich ist.

Die Artikel IM Grundgesetz erlauben die Anwendung Infektionsschutzgesetz.

All diese Maßnahmen werden auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestützt.

Je mehr in die Grundrechte eingegriffen wird, desto höher sind auch die Anforderungen an die Bestimmtheit des Gesetzes. Deshalb regelt das deutsche Gefahrenabwehrrecht Befugnisse, die Grundrechte besonders einschränken, immer in gesonderten Normen. Dort sind dann konkrete Voraussetzungen für die Grundrechtseingriffe genannt und oft auch räumliche oder zeitliche Begrenzungen von Maßnahmen geregelt.


Die meisten Verwaltungsgerichte halten die Generalklausel des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG angesichts der außergewöhnlichen Situation für ausreichend, um die gegenwärtig geltenden Maßnahmen zu stützen. Einen zweiten Prüfmaßstab bildet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die konkret getroffene Maßnahme muss für ein legitimes Ziel geeignet sein – hier also für die Verhinderung der Ausbreitung des Virus. Außerdem muss man prüfen, ob die Maßnahme erforderlich ist. Dazu muss sie das mildeste unter den gleichgeeigneten Mitten darstellen. Schließlich muss die Maßnahme auch bei Abwägung der betroffenen Grundrechte angemessen sein.

In eine solche Abwägung fließen zum einen qualitative Aspekte ein. Dazu gehört, wie schwer der Grundrechtseingriff wiegt.

Notfalls wird das Gericht angerufen.


Kurz für dich :




Die rechtliche Grundlage für die aktuellen Maßnahmen, mit denen die Regierung die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen will, ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Im Fall einer Pandemie ermöglicht es das Infektionsschutzgesetz, unsere Grundrechte teilweise weitreichend einzuschränken.


Das BöseGGesetz ist sehr genau. Hier werden unterschiedliche Schutzmaßnahmen zur Seuchenbekämpfung geregelt, die u.a. die Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung beschränken (§ 28 IfSG). Es wird also festgelegt, wie und in welche Rechte der Staat eingreifen darf. Außerdem können die Bundesländer nach § 32 IfSG eigene Schutzmaßnahmen in Form von Rechtsverordnungen erlassen, auf deren Grundlage unsere Grundrechte ebenfalls beschränkt werden dürfen.
Angekommen?

Schön
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zollagent
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Re: Widerstand2020

Beitrag von zollagent »

Clemens hat geschrieben:(13 May 2020, 14:58)

Sie waren auch bislang (in letzter Zeit) nicht verboten sondern nur eingeschränkt möglich!


Das was hier verwehrt wurde waren sogenannte "Spontandemos"!

Das hatte gegen Artikel 8 GG verstoßen, zumindest in einigen der Fälle.

Auch das zu harte Eingreifen der exikutiven Organe wie Polizei, gegen friedliche Denonstranten war in einigen Fälle nicht Verhältnismäßig.
Das ist schlicht falsch. Es gab und gibt höherwertige Interessen (Art. 2 (2) GG) und da hat nun mal dieses Recht zurückzustehen. Die von dir so geforderten Demos sind nicht verhältnismäßig, weil sie ganz einfach zu viele Menschen gefährden.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von zollagent »

Clemens hat geschrieben:(13 May 2020, 15:14)

Leider auch wieder nicht Richtig!

Das GG kann nur von höherem Recht eingeschränkt werden.... nicht von niederem Recht! Beleidigung entfern. Moses, Mod
Eben, und der Art. 2 GG IST höheres Recht. Unversehrtheit von Leib und Leben geht halt vor demonstrieren. Vor allem dann, wenn diese Demos von purer Paranoia getrieben werden.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von zollagent »

Clemens hat geschrieben:(13 May 2020, 15:19)

zu guter Letzt noch mal was zum lesen und nachdenken...

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... binett.pdf

Ist anscheinend im Moment nur ein Entwurf kommt aber aus dem zust. Bundesgesundheitsministerium...
Und wo steht da was über deine befürchtete Abschaffung der Grundrechte? :?:
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Re: Widerstand2020

Beitrag von streicher »

Clemens hat geschrieben:(13 May 2020, 15:14)

Leider auch wieder nicht Richtig!

Das GG kann nur von höherem Recht eingeschränkt werden.... nicht von niederem Recht! Beleidigung entfern. Moses, Mod
Nein. Das aktuelle Beispiel: das Infektionsschutzgesetz enthält die Generalermächtigung und zitiert die Grundrechte (Zitiergebot), die eingeschränkt werden (zum Beispiel in ifSG Paragraph 17 (7)). Natürlich muss ein solches Gesetz durch das GG abgedeckt sein. Das ifsg hat auch das GG im Rücken, da das Leben geschützt werden muss. Mit Art. 2 (2) können die Maßnahmen begründet werden. Die Maßnahmen bedürfen einer ständigen Überprüfung. Lockerungen finden statt.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

streicher hat geschrieben:(14 May 2020, 08:20)

Nein. Das aktuelle Beispiel: das Infektionsschutzgesetz enthält die Generalermächtigung und zitiert die Grundrechte (Zitiergebot), die eingeschränkt werden (zum Beispiel in ifSG Paragraph 17 (7)). Natürlich muss ein solches Gesetz durch das GG abgedeckt sein. Das ifsg hat auch das GG im Rücken, da das Leben geschützt werden muss. Mit Art. 2 (2) können die Maßnahmen begründet werden. Die Maßnahmen bedürfen einer ständigen Überprüfung. Lockerungen finden statt.
Falscher Ansatz. Das GG kann durch gar kein Recht eingeschränkt werden. Das ist eine vollkommen idiotische Behauptung. Aber die passt natürlich nahtlos in das Weltbild des Verfassers, der ja auch der Meinung ist, dass Deutschland keine Verfassung habe. Reichsbürger halt.
Diskussionen darüber sind unnötig, denn so jemand lässt sich durch Fakten nicht überzeugen. Das führt im Gegenteil dazu, dass er noch viel mehr Müll auskotzt. Psychische Probleme kann man in einem Forum nicht therapieren.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Skull »

Clemens hat geschrieben:(25 May 2020, 07:58)

Kan man nicht einfach nur verschiedene Meinungen haben?
Kann man. Meistens zumindest.

Aber nicht bei jedem Thema.

Und Du kannst ja hier eine andere Meinung haben.

Ob man dieser aber folgen kann oder die auch ernst nehmen muss, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.

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Re: Widerstand2020

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Clemens hat geschrieben:(25 May 2020, 07:58)

Kan man nicht einfach nur verschiedene Meinungen haben?
Kann man nicht nur - es ist sogar wichtig und essentiell um eine Gesellschaft weiterzuentwickeln.

Wenn jemand allerdings so komplett neben der Spur läuft wie du, dann taugt er allenfalls nur noch als Witzfigur. Das mag für dich ja ok sein. Ich finde das halt zum Fremdschämen.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von sünnerklaas »

TheManFromDownUnder hat geschrieben:(25 May 2020, 11:56)

No need durch die ganze Diskussion zu lesen.

Strang schliessen.

Dieses Forum ist zu schade eine Plattform fuer VT zu sein

Vor allem, weil diese "Partei" sich als Luftnummer entpuppt. Inzwischen ist ja herausgekommen, dass die Partei des Herrn aus der Schwindelambulanz nur ca. 50 Mitglieder hat. Vermutlich wurden alle, die die Seite auch nur besucht haben, schon als "Mitglieder" gezählt. Dazu hier ein interessanter Artikel auf dem Volksverpetzer.

Fazit: das Thema ist erledigt und durch. Auch die Zahl der "Coronakritischen Demonstranten" geht sichtbar zurück.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von imp »

sünnerklaas hat geschrieben:(25 May 2020, 15:35)

Vor allem, weil diese "Partei" sich als Luftnummer entpuppt. Inzwischen ist ja herausgekommen, dass die Partei des Herrn aus der Schwindelambulanz nur ca. 50 Mitglieder hat. Vermutlich wurden alle, die die Seite auch nur besucht haben, schon als "Mitglieder" gezählt. Dazu hier ein interessanter Artikel auf dem Volksverpetzer.

Fazit: das Thema ist erledigt und durch. Auch die Zahl der "Coronakritischen Demonstranten" geht sichtbar zurück.
Man hat inzwischen die Lage so weit im Griff, dass die Bundesländer verschiedenste Lockerungen versuchen. Thüringen will jetzt sogar das Prinzip umdrehen - statt Allgemeinverbot mit vielen Ausnahmen will man spezifisch und örtlich begrenzt mit Auflagen arbeiten. Sachsen erwägt, denselben Weg zu gehen. Der Grund zum demonstrieren lässt nach und das Gartenwetter lockt. Übrig bleibt ein harter Kern, teilweise tiefgründig politisierte Kader und jede Menge Irre, die sich gegenseitig versuchen bei Laune zu halten. Sofern nichts schlimmes neues passiert, ist diese Art Demo vermutlich bald erledigt und tritt nur noch residual auf.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Kritikaster »

sünnerklaas hat geschrieben:(25 May 2020, 15:35)

Vor allem, weil diese "Partei" sich als Luftnummer entpuppt. Inzwischen ist ja herausgekommen, dass die Partei des Herrn aus der Schwindelambulanz nur ca. 50 Mitglieder hat. Vermutlich wurden alle, die die Seite auch nur besucht haben, schon als "Mitglieder" gezählt. Dazu hier ein interessanter Artikel auf dem Volksverpetzer.

Fazit: das Thema ist erledigt und durch. Auch die Zahl der "Coronakritischen Demonstranten" geht sichtbar zurück.
Ja, so ist es wohl.

Einfach köstlich, hier noch einmal an den Stranganfang zurück zu blättern und zu geniessen, wie leicht (und anscheinend gerne) sich manche ins Bockshorn jagen lassen, wenn die Betrugsmethoden irgendwelcher Internet-Spinner auch nur andeutungsweise die Hoffnung aufkeimen lassen, es könne doch noch möglich sein, dass Systemkritiker bis -gegner rechts der AfD (was zu sein eine echte Herausforderung darstellt) irgendetwas von Relevanz auf die Beine stellen könnten.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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Re: Widerstand2020

Beitrag von sünnerklaas »

Kritikaster hat geschrieben:(25 May 2020, 16:41)

Ja, so ist es wohl.

Einfach köstlich, hier noch einmal an den Stranganfang zurück zu blättern und zu geniessen, wie leicht (und anscheinend gerne) sich manche ins Bockshorn jagen lassen, wenn die Betrugsmethoden irgendwelcher Internet-Spinner auch nur andeutungsweise die Hoffnung aufkeimen lassen, es könne doch noch möglich sein, dass Systemkritiker bis -gegner rechts der AfD (was zu sein eine echte Herausforderung darstellt) irgendetwas von Relevanz auf die Beine stellen könnten.
Am besten fand ich ja die gaga-Aktionen vom Hildmann oder von der "DDR-Widerstandskämpferin" Angelika Barbe. Die haben ja wirklich alles unternommen und alles an Provokation eingesetzt, nur damit sie "verhaftet" und "brutal abgeführt" werden. Mehrtürertum at it's best.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

sünnerklaas hat geschrieben:(25 May 2020, 15:35)

Vermutlich wurden alle, die die Seite auch nur besucht haben, schon als "Mitglieder" gezählt..
https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 3#p4742583

:D
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Re: Widerstand2020

Beitrag von carolus »

kann mir jemand mit wenigen worten erklären, was das ziel von "Widerstand2020" ist?
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Re: Widerstand2020

Beitrag von imp »

https://m.tagesspiegel.de/politik/strei ... 90996.html

Schon Streit bei den Neuen. Führung zofft.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Moses »

Ich hab mal ein bisschen sauber gemacht.
Bitte beim Thema bleiben und persönliche Angriffe unterlassen - danke.

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Re: Widerstand2020

Beitrag von streicher »

imp hat geschrieben:(07 Jun 2020, 14:55)

https://m.tagesspiegel.de/politik/strei ... 90996.html

Schon Streit bei den Neuen. Führung zofft.
Der Artikel stellt auch die Zielrichtung der Partei dar - ich zitiere mal daraus:
Die Bewegung stand früh in der Kritik, mit verschwörungsideologischen Thesen zu argumentieren. So wurden auf dem Telegram-Kanal der Bewegung von großen Teilen der Anhängerschaft Informationen verbreitet, die unter anderem Bill Gates vorwarfen, die WHO zu korrumpieren oder für die Entführung von tausenden Kleinkindern verantwortlich zu sein. Auch die rechtsradikale „Identitäre Bewegung“ (IB) flirtete laut T-Online mit Widerstand 2020. Martin Sellner, Kopf der IB, empfahl sogar ein „temporäres Zweckbündnis“.
Wegen Mitgliederzahlenfake (hatten wir ja schon):
Auch die von „Widerstand 2020“ angegebene Mitgliedszahl von über 100.000 sorgte für Irritationen. Die Partei hätte somit mehr Mitglieder als Linkspartei, AfD und FDP. Die Hackergruppierung „Anonymous Deutschland“ behauptete auf Twitter, dass mit Hilfe einer Software automatisiert tausende Mitglieder pro Stunde generiert wurden. 95 Prozent der Mitglieder sollen auf diese Weise gefälscht worden sein.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von imp »

streicher hat geschrieben:(08 Jun 2020, 21:58)

Der Artikel stellt auch die Zielrichtung der Partei dar - ich zitiere mal daraus:

Wegen Mitgliederzahlenfake (hatten wir ja schon):
Soweit ich das weiß, ist die Sellnerjugend in katastrophalem Zustand. Wenn also eine Partei, die es nur auf dem Papier gibt, sich verbündet mit einem Medienfantom vom vorletzten Jahr, was haben wir dann? Effektiv dasselbe wie ein Landesparteitag der Republikaner im Jahr 2020, also überhaupt nichts.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von streicher »

imp hat geschrieben:(08 Jun 2020, 22:01)

Soweit ich das weiß, ist die Sellnerjugend in katastrophalem Zustand. Wenn also eine Partei, die es nur auf dem Papier gibt, sich verbündet mit einem Medienfantom vom vorletzten Jahr, was haben wir dann? Effektiv dasselbe wie ein Landesparteitag der Republikaner im Jahr 2020, also überhaupt nichts.
Widerstand2020 wird sich wohl im Sande verlaufen. Mit Sellner zu kokettieren, das hat natürlich schon eine sehr dreckige Nuance.
Martin Sellner, Chefideologe der rechtsextremen „Identitären Bewegung“, kommt nicht aus den Schlagzeilen. Erst kürzlich wurde bekannt, dass er eine vierstellige Spende vom Christchurch-Attentäter erhalten hatte, weshalb seine Wohnräume einer Hausdurchsuchung unterzogen wurden und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Nun wurde ein Detail aus Sellners politischer Vergangenheit bekannt. Wie die österreichische „Kleine Zeitung“ berichtet, hat der „Identitäre“ vor 13 Jahren Hakenkreuze auf eine Synagogenmauer in Baden, Nähe Wien geklebt.
„Identitäre Bewegung“
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Clemens »

Cobra9 hat geschrieben:(13 May 2020, 17:28)

Das ist falsch Du Experte. Ich empfehle mal Basiswissen zu lernen und nicht wünsch Dir was.


In der aktuellen Situation greifen Artikel 35 Abs. 2 und 3 GG.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_35.html


Wenn eine Naturkatastrophe oder ein Unglücksfall das Gebiet von mehr als einem Bundesland gefährdet, kann die Bundesregierung die Landesregierungen anweisen, anderen Bundesländern ihre Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen. Außerdem kann sie die Bundeswehr – zum Beispiel zur Unterstützung der medizinischen Versorgung – einsetzen. Besondere Entscheidungsbefugnisse erwachsen der Bundesregierung daraus aber nicht.

Neben diesen Notstandsbefugnissen gibt es noch das Katastrophenschutzrecht. Das ist in Deutschland aber reine Ländersache. Ruft ein Land den Katastrophenzustand aus, dann ist nicht mehr der einzelne Landrat zur Katastrophenbekämpfung befugt, sondern die jeweilige Landesregierung, sofern das erforderlich ist.

Die Artikel IM Grundgesetz erlauben die Anwendung Infektionsschutzgesetz.

All diese Maßnahmen werden auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestützt.

Je mehr in die Grundrechte eingegriffen wird, desto höher sind auch die Anforderungen an die Bestimmtheit des Gesetzes. Deshalb regelt das deutsche Gefahrenabwehrrecht Befugnisse, die Grundrechte besonders einschränken, immer in gesonderten Normen. Dort sind dann konkrete Voraussetzungen für die Grundrechtseingriffe genannt und oft auch räumliche oder zeitliche Begrenzungen von Maßnahmen geregelt.


Die meisten Verwaltungsgerichte halten die Generalklausel des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG angesichts der außergewöhnlichen Situation für ausreichend, um die gegenwärtig geltenden Maßnahmen zu stützen. Einen zweiten Prüfmaßstab bildet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die konkret getroffene Maßnahme muss für ein legitimes Ziel geeignet sein – hier also für die Verhinderung der Ausbreitung des Virus. Außerdem muss man prüfen, ob die Maßnahme erforderlich ist. Dazu muss sie das mildeste unter den gleichgeeigneten Mitten darstellen. Schließlich muss die Maßnahme auch bei Abwägung der betroffenen Grundrechte angemessen sein.

In eine solche Abwägung fließen zum einen qualitative Aspekte ein. Dazu gehört, wie schwer der Grundrechtseingriff wiegt.

Notfalls wird das Gericht angerufen.


Kurz für dich :




Die rechtliche Grundlage für die aktuellen Maßnahmen, mit denen die Regierung die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen will, ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Im Fall einer Pandemie ermöglicht es das Infektionsschutzgesetz, unsere Grundrechte teilweise weitreichend einzuschränken.


Das BöseGGesetz ist sehr genau. Hier werden unterschiedliche Schutzmaßnahmen zur Seuchenbekämpfung geregelt, die u.a. die Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung beschränken (§ 28 IfSG). Es wird also festgelegt, wie und in welche Rechte der Staat eingreifen darf. Außerdem können die Bundesländer nach § 32 IfSG eigene Schutzmaßnahmen in Form von Rechtsverordnungen erlassen, auf deren Grundlage unsere Grundrechte ebenfalls beschränkt werden dürfen.
Angekommen?

Schön
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Absolut Falsch liebe Cobra! cHunderte Kilometer am am Ziel vorbei! Schade! Beim nächstem mal mehr Glück! :thumbup:

Das GG ist höhergestelltes Rechtsgut in der Bundesrepublik! Dein Artikel 35 trifft inhaltlich darauf gar nicht zu......er erklärt soviel ich weiss nur; die Zusammenarbeit der Länder und Weisungsbefugnis der Bundesregierung den Landesregierungen gegenüber. Nicht mehr und nicht weniger!

Also liebe Cobra.... Dein Schnellschuß ging ins Leere.....
Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: "Ich bin der Faschismus. Nein, er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus!" Zitat: Ignazio Silone
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Cobra9 »

Clemens hat geschrieben:(19 Jun 2020, 11:39)

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Absolut Falsch liebe Cobra! cHunderte Kilometer am am Ziel vorbei! Schade! Beim nächstem mal mehr Glück! :thumbup:

Das GG ist höhergestelltes Rechtsgut in der Bundesrepublik! Dein Artikel 35 trifft inhaltlich darauf gar nicht zu......er erklärt soviel ich weiss nur; die Zusammenarbeit der Länder und Weisungsbefugnis der Bundesregierung den Landesregierungen gegenüber. Nicht mehr und nicht weniger!

Also liebe Cobra.... Dein Schnellschuß ging ins Leere.....

Lieber Clemens das Gesetz regelt durchaus wie, was in Corona angemessen ist oder nicht. Notfalls gibt es Gerichte.

Aber das Infektionsschutzgesetz bsp. Kann gewiss Grundrechte Einschränkungen unterwerfen. Fragen des Föderalismus usw..... abwarten was passiert. Wenn Du Recht hättest warum könnte man erneut Grundrechte zur Abwehr der Pandemie einsetzen.

Sowas wie in Göttingen wäre dann nicht möglich. Ist es aber
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Clemens »

Cobra9 hat geschrieben:(19 Jun 2020, 13:58)

Lieber Clemens das Gesetz regelt durchaus wie, was in Corona angemessen ist oder nicht. Notfalls gibt es Gerichte.

Aber das Infektionsschutzgesetz bsp. Kann gewiss Grundrechte Einschränkungen unterwerfen. Fragen des Föderalismus usw..... abwarten was passiert. Wenn Du Recht hättest warum könnte man erneut Grundrechte zur Abwehr der Pandemie einsetzen.

Sowas wie in Göttingen wäre dann nicht möglich. Ist es aber


Liebe Cobra, ich gehe davon aus, dass ich Recht habe!

Das GG steht über allen andere Gesetzen der BRD. Natürlich versuchen einige Länder mittels diesem Blödsinn des Infektionsschutzgesetzes das GG auszuhebeln......solange die Menschen es sich gefallen lassen...... solange keiner klagt......."Wo kein Kläger da kein Richter!"
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Clemens »

streicher hat geschrieben:(14 May 2020, 08:20)

Nein. Das aktuelle Beispiel: das Infektionsschutzgesetz enthält die Generalermächtigung und zitiert die Grundrechte (Zitiergebot), die eingeschränkt werden (zum Beispiel in ifSG Paragraph 17 (7)). Natürlich muss ein solches Gesetz durch das GG abgedeckt sein. Das ifsg hat auch das GG im Rücken, da das Leben geschützt werden muss. Mit Art. 2 (2) können die Maßnahmen begründet werden. Die Maßnahmen bedürfen einer ständigen Überprüfung. Lockerungen finden statt.

Nun wenn ihr es euch gefallen laßt, das irgend ein Gesetz über dem GG steht, weil eine stink normale Grippewelle umher geht, dann ist es Euer Problem.
Klar kann lede Grippe tödlich verlaufen, auch die Sarswelle die gerade umgeht......aber deshalb gleich das GG an die wand fahren lassen.......ist schon eine große Frechheit!
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Teeernte »

Clemens hat geschrieben:(21 Jun 2020, 15:08)

Liebe Cobra, ich gehe davon aus, dass ich Recht habe!

Das GG steht über allen andere Gesetzen der BRD. Natürlich versuchen einige Länder mittels diesem Blödsinn des Infektionsschutzgesetzes das GG auszuhebeln......solange die Menschen es sich gefallen lassen...... solange keiner klagt......."Wo kein Kläger da kein Richter!"
Warum soll die Bundesrepublik ein GANZ anderes Recht haben - wie es WELTWEIT gearbeitet wird ?

Entgegen WHO , entgegen NachbarLänder , Entgegen EU ?

Lockdown beklagen ? Da kann man auch den Mond anheulen. Houuuuuuuuuuuuuuuuuuuu...
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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zollagent
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Re: Widerstand2020

Beitrag von zollagent »

Clemens hat geschrieben:(21 Jun 2020, 15:08)

Liebe Cobra, ich gehe davon aus, dass ich Recht habe!

Das GG steht über allen andere Gesetzen der BRD. Natürlich versuchen einige Länder mittels diesem Blödsinn des Infektionsschutzgesetzes das GG auszuhebeln......solange die Menschen es sich gefallen lassen...... solange keiner klagt......."Wo kein Kläger da kein Richter!"
Wenn ein Betroffener so denkt wie du, muß er dann halt klagen. Das GG wird durch solche Gesetze für Spezialfälle wie des Infektionsschutzgesetz nicht eingeschränkt oder aufgehoben, sondern im Interesse der Mehrheit der Menschen verdeutlicht. Es handelt sich dann dabei um Interessenabwägungen, die nun mal naturgemäß zu Gunsten der Mehrheit ausfallen werden.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
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zollagent
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Re: Widerstand2020

Beitrag von zollagent »

Clemens hat geschrieben:(21 Jun 2020, 15:30)

Nun wenn ihr es euch gefallen laßt, das irgend ein Gesetz über dem GG steht, weil eine stink normale Grippewelle umher geht, dann ist es Euer Problem.
Klar kann lede Grippe tödlich verlaufen, auch die Sarswelle die gerade umgeht......aber deshalb gleich das GG an die wand fahren lassen.......ist schon eine große Frechheit!
Das Grundgesetz als Argument für das Ignorieren von Fakten anzuführen, ist die größere Frechheit.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von sünnerklaas »

Clemens hat geschrieben:(21 Jun 2020, 15:30)

Nun wenn ihr es euch gefallen laßt, das irgend ein Gesetz über dem GG steht, weil eine stink normale Grippewelle umher geht, dann ist es Euer Problem.
Klar kann lede Grippe tödlich verlaufen, auch die Sarswelle die gerade umgeht......aber deshalb gleich das GG an die wand fahren lassen.......ist schon eine große Frechheit!
Wo wird denn das Grundgesetz an die Wand gefahren?
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Cobra9 »

Clemens hat geschrieben:(21 Jun 2020, 15:08)

Liebe Cobra, ich gehe davon aus, dass ich Recht habe!

Das GG steht über allen andere Gesetzen der BRD. Natürlich versuchen einige Länder mittels diesem Blödsinn des Infektionsschutzgesetzes das GG auszuhebeln......solange die Menschen es sich gefallen lassen...... solange keiner klagt......."Wo kein Kläger da kein Richter!"

Dann geh mal davon aus Du liegst definitiv falsch.
Und keiner klagt?

Wo bist Du gewesen :?: :p Es gibt laut Websites über 400 gelaufene Verfahren :p

Ich fasse Mich so kurz möglich inklusive Beispiel. Allgemeine Maskenpflicht stellt schon einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte ein.

Ist aber gem. § 28 Abs. 1 IfSG zulässig wie andere Eingriffe auch.

Auch die allgemeine Maskenpflicht lässt grundsätzlich auf die Generalermächtigung des § 28 Abs. 1 IfSG zu stützen. Zum Schutz des überragenden Gemeinschaftsguts der Gesundheit der Allgemeinheit sowie der Eindämmung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Covid-19-Virus hat eine allgemeine Maskenpflicht begrenzt auf Geschäfte und den ÖPNV vor den bundesdeutschen Gerichten größtenteils Bestand. Stand aktuell wurde Sie zu 95% als nötig sowie gerechtfertigt befunden. Auch vor Gerichten.

Beispiele

(VG Gera, Beschluss v. 3.4.2020, 3 E 432/20 Ge; OVG Münster, Beschluss v. 6.4.2020, 13 B 398/20.NE; BVerfG, Beschluss v. 7.4.2020, 1 BvR 755/20).

Erstes Beispiel das Du da auf dem falschen Dampfer bist. Anderes kannst Du gerne haben.

Mit Quarantäneanordnungen greift der Staat in das Recht der Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein. Ein Amtsarzt kann bei entsprechender Ermächtigung beispielsweise unter Anwendung von Zwang die Wohnung von infizierten Personen betreten und damit das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 Abs. 1 GG beschränken.

Auch hier gilt das Grundgesetz kann eingeschränkt werden. Was übrigens auch passiert wenn Behörden wie Polizei Gerichtsvollzieher usw. mit nem Durchsuchungsbefehl vor der Tür stehen. Da kannst du ja dann mal ne Debatte führen we Recht hat.



Letztes Beispiel.

Mit dem Verbot der Ausübung körpernaher Berufe in Friseursalons oder Kosmetikstudios sowie dem Gaststättenverbot griff der Staat außerdem in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG ein und tut dies durch strenge Reglementierung der Art der Berufsausübung (Maskenpflicht, Hygienevorschriften) noch immer. Oder bei Gastro, Sport.....


Das OVG Hamburg bsp (5 Bs 48/20) hst die Beschwerde einer Betreiberin eines Unternehmens abgewiesen. Eines von hunderten Beispielen.

Der Staat hat hier einen Hebel rechtlich. Nennt sich
Pauschale Generalermächtigung § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG.

Der Staat stützt sich bei seinen Maßnahmen auf die Ermächtigungsgrundlage des § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG, wonach staatliche Stellen zur Abwehr drohender Seuchen oder Infektionskrankheiten generell die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen dürfen, um die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung zu beseitigen.


Ja es gibt teilweise Entscheidungen der Gerichte wo Maßnahmen einschränken. Aber zu 95% war es laut Stand heute legal was lief auch was Gerichtsverfahren zeigen.

Das BVerfG wird noch ein paar mal letztlich entscheiden müssen. Aber deshalb Stand aktuell.

Bitte beachte


https://dejure.org/corona-pandemie
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Cobra9 »

Clemens hat geschrieben:(21 Jun 2020, 15:30)

Nun wenn ihr es euch gefallen laßt, das irgend ein Gesetz über dem GG steht, weil eine stink normale Grippewelle umher geht, dann ist es Euer Problem.
Klar kann lede Grippe tödlich verlaufen, auch die Sarswelle die gerade umgeht......aber deshalb gleich das GG an die wand fahren lassen.......ist schon eine große Frechheit!
Was Ich mir gefallen lasse oder nicht ist mal prinzipiell meine Sache. Das Grundgesetz wird aber nicht an die Wand gefahren sondern es gibt Einschränkungen aufgrund gesetzlicher Grundlage.

Wenn Du ein Problem hast mit Einschränkungen lass Dich von einem Juristen vertreten und überlasse es Fachleuten sowie dem Gericht das zu entscheiden dann.

Ist glaube ich besser. Und was die rechtliche Situation angeht.


BVerfG bestätigt grundsätzlich das bisherige Regierungshandeln mehr einmal.

Die kritische Haltung des höchsten deutschen Gerichts zu einzelnen Grundrechtsbeschränkungen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das BVerfG die grundsätzliche Linie des Regierungshandelns nach dem Prinzip der zunehmenden Lockerung der ursprünglich harten Beschränkungen bürgerlicher Freiheiten aus verfassungsrechtlicher Sicht für legitim hält. Dies zeigen zwei neuere Entscheidungen, in denen das BVerfG einen von den Gerichten zu respektierenden Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und auch der Exekutive betont (BVerfG, Beschluss v. 12.5.2020, 1 BvR 1027/20; BVerfG, Beschluss v. 13.5.2020, 1 BvR 1021/20).


Du weißt es aber bestimmt besser als unsere Gerichte gell
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Re: Widerstand2020

Beitrag von streicher »

Clemens hat geschrieben:(21 Jun 2020, 15:30)

Nun wenn ihr es euch gefallen laßt, das irgend ein Gesetz über dem GG steht, weil eine stink normale Grippewelle umher geht, dann ist es Euer Problem.
Klar kann lede Grippe tödlich verlaufen, auch die Sarswelle die gerade umgeht......aber deshalb gleich das GG an die wand fahren lassen.......ist schon eine große Frechheit!
Unsinn. Es ist keine stinknormale Grippe. Es existiert kein Impfstoff. Und bei Medikamenten ist man auch noch in Kinderschuhen. Über 450.000 Tote hat die Pandemie - offiziell - weltweit schon gefordert (Dunkelziffer weit höher), und es ist noch lange nicht vorbei. Noch immer kann man das Virus schwer einschätzen. Wäre man hier so mit dem Virus umgegangen wie ein Bolsonaro in Brasilien, würden wir auch diese katastrophalen Zustände gesehen haben.
Das GG wird nicht gegen die Wand gefahren. Das GG selbst sieht in Einschränkungen von Grundrechten vor - und zwar in Notsituationen/Ausnahmesituationen. Das bedeutet nämlich, dass das GG immer noch gilt. Die Einschränkungen von Grundrechten (also zum Beispiel die Versammlungsfreiheit) lassen sich mit dem GG vereinbaren. So war es überhaupt möglich, denn die Voraussetzungen waren im GG selbst dafür gegeben.
Die Zukunft ist Geschichte.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Clemens »

streicher hat geschrieben:(21 Jun 2020, 22:12)

Unsinn. Es ist keine stinknormale Grippe. Es existiert kein Impfstoff. Und bei Medikamenten ist man auch noch in Kinderschuhen. Über 450.000 Tote hat die Pandemie - offiziell - weltweit schon gefordert (Dunkelziffer weit höher), und es ist noch lange nicht vorbei. Noch immer kann man das Virus schwer einschätzen. Wäre man hier so mit dem Virus umgegangen wie ein Bolsonaro in Brasilien, würden wir auch diese katastrophalen Zustände gesehen haben.
Das GG wird nicht gegen die Wand gefahren. Das GG selbst sieht in Einschränkungen von Grundrechten vor - und zwar in Notsituationen/Ausnahmesituationen. Das bedeutet nämlich, dass das GG immer noch gilt. Die Einschränkungen von Grundrechten (also zum Beispiel die Versammlungsfreiheit) lassen sich mit dem GG vereinbaren. So war es überhaupt möglich, denn die Voraussetzungen waren im GG selbst dafür gegeben.
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ich kann mich Deiner Meinung da NICHT anschließen!!! Die Grundrechte in der BRD sind nicht zu kippen, weder durch Grippewelle noch durch andere Dinge!
Im GG findet sich keine Einschränkung betr. solcher Situationen.

Und es ist eine Grippewelle so wie sie jedes Jahr 1 - 2 mal vorkommt! bei der Zahl der Toten in der BRD (wobei hier jeder im Zeitraum Verschiedene welcher eine Erkältung bis Grippe o.ä. aufgewiesen hatte zu den"Corona-Toten" gezählt wurde) muß Corona aber noch lange stricken um die Fallzahlen einer jährlichen Grippewelle zu erreichen.
Dagegen nimmt sich "Corona! aus wie ein Waisenknabe.

Grippewelle von 2017.......

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... -30-Jahren

Da hast Du Deinen Beweis Mr. Watson!
Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: "Ich bin der Faschismus. Nein, er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus!" Zitat: Ignazio Silone
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Schnitter »

Clemens hat geschrieben:(24 Jun 2020, 11:56)
Und es ist eine Grippewelle so wie sie jedes Jahr 1 - 2 mal vorkommt!
Herr lass Hirn über die Aluhüte regnen :dead:
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Clemens »

Cobra9 hat geschrieben:(21 Jun 2020, 17:52)

Was Ich mir gefallen lasse oder nicht ist mal prinzipiell meine Sache. Das Grundgesetz wird aber nicht an die Wand gefahren sondern es gibt Einschränkungen aufgrund gesetzlicher Grundlage.

Wenn Du ein Problem hast mit Einschränkungen lass Dich von einem Juristen vertreten und überlasse es Fachleuten sowie dem Gericht das zu entscheiden dann.

Ist glaube ich besser. Und was die rechtliche Situation angeht.


BVerfG bestätigt grundsätzlich das bisherige Regierungshandeln mehr einmal.

Die kritische Haltung des höchsten deutschen Gerichts zu einzelnen Grundrechtsbeschränkungen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das BVerfG die grundsätzliche Linie des Regierungshandelns nach dem Prinzip der zunehmenden Lockerung der ursprünglich harten Beschränkungen bürgerlicher Freiheiten aus verfassungsrechtlicher Sicht für legitim hält. Dies zeigen zwei neuere Entscheidungen, in denen das BVerfG einen von den Gerichten zu respektierenden Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und auch der Exekutive betont (BVerfG, Beschluss v. 12.5.2020, 1 BvR 1027/20; BVerfG, Beschluss v. 13.5.2020, 1 BvR 1021/20).


Du weißt es aber bestimmt besser als unsere Gerichte gell
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ich bleibe dabei, für die BRD ist das i.A. der Alliirten geschaffene GG das höchste Gesetz.

Die von Dir angeführten Beschlüsse des BVG ist eine jur."Null Nummer" da hier kein Urteil im für oder gegen den Beschwerdeführers ergangen ist sondern "nur" eine Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde!
Desweiteren klagt hier jemand gegen die Aufhebung der Massnahmen betr. der "Grippewelle"!!!

Er fühlt sich nicht ausreichend geschützt, wie er unter Punkt 1 angeführt zu haben scheint, da es in der Begründung der Nichtzulassung vor dem BVG lautet:

"Der Beschwerdeführer nennt keine konkreten und ihn selbst unmittelbar betreffenden Maßnahmen, die mit einer Verfassungsbeschwerde zulässig angegriffen werden könnten."
Das ist kein Beweis dafür dass andere deutsche Gesetze über dem GG stehen und schon gar nicht und in keinster Art und Weise.....dass hier die "Richtigkeit des Handeln´s der kommunalen Träger bestätigt wurde.

Da mußt Du schon bessere Argumente in die Waagschale rollen.... :thumbup:
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Clemens »

Schnitter hat geschrieben:(24 Jun 2020, 12:05)

Herr lass Hirn über die Aluhüte regnen :dead:
Bei diesen warmen Temperaturen....wer trägt da Hüte aus Aluminiumß

Und was würde es Dir bringen wenn es Hirn über deinen Aluhüte regnet?
Verstehe ich nicht.... Würde der deinige dadurch sauberer werden oder würdest Du dadurch "klüger"?

Der Sinn dieser Aussage will sich mir nicht erschliessen... :?: :D
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Clemens »

Cobra9 hat geschrieben:(21 Jun 2020, 17:44)

Dann geh mal davon aus Du liegst definitiv falsch.
Und keiner klagt?

Wo bist Du gewesen :?: :p Es gibt laut Websites über 400 gelaufene Verfahren :p

Ich fasse Mich so kurz möglich inklusive Beispiel. Allgemeine Maskenpflicht stellt schon einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte ein.

Ist aber gem. § 28 Abs. 1 IfSG zulässig wie andere Eingriffe auch.

Auch die allgemeine Maskenpflicht lässt grundsätzlich auf die Generalermächtigung des § 28 Abs. 1 IfSG zu stützen. Zum Schutz des überragenden Gemeinschaftsguts der Gesundheit der Allgemeinheit sowie der Eindämmung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Covid-19-Virus hat eine allgemeine Maskenpflicht begrenzt auf Geschäfte und den ÖPNV vor den bundesdeutschen Gerichten größtenteils Bestand. Stand aktuell wurde Sie zu 95% als nötig sowie gerechtfertigt befunden. Auch vor Gerichten.

Beispiele

(VG Gera, Beschluss v. 3.4.2020, 3 E 432/20 Ge; OVG Münster, Beschluss v. 6.4.2020, 13 B 398/20.NE; BVerfG, Beschluss v. 7.4.2020, 1 BvR 755/20).

Erstes Beispiel das Du da auf dem falschen Dampfer bist. Anderes kannst Du gerne haben.

Mit Quarantäneanordnungen greift der Staat in das Recht der Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein. Ein Amtsarzt kann bei entsprechender Ermächtigung beispielsweise unter Anwendung von Zwang die Wohnung von infizierten Personen betreten und damit das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 Abs. 1 GG beschränken.

Auch hier gilt das Grundgesetz kann eingeschränkt werden. Was übrigens auch passiert wenn Behörden wie Polizei Gerichtsvollzieher usw. mit nem Durchsuchungsbefehl vor der Tür stehen. Da kannst du ja dann mal ne Debatte führen we Recht hat.



Letztes Beispiel.

Mit dem Verbot der Ausübung körpernaher Berufe in Friseursalons oder Kosmetikstudios sowie dem Gaststättenverbot griff der Staat außerdem in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG ein und tut dies durch strenge Reglementierung der Art der Berufsausübung (Maskenpflicht, Hygienevorschriften) noch immer. Oder bei Gastro, Sport.....


Das OVG Hamburg bsp (5 Bs 48/20) hst die Beschwerde einer Betreiberin eines Unternehmens abgewiesen. Eines von hunderten Beispielen.

Der Staat hat hier einen Hebel rechtlich. Nennt sich
Pauschale Generalermächtigung § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG.

Der Staat stützt sich bei seinen Maßnahmen auf die Ermächtigungsgrundlage des § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG, wonach staatliche Stellen zur Abwehr drohender Seuchen oder Infektionskrankheiten generell die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen dürfen, um die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung zu beseitigen.


Ja es gibt teilweise Entscheidungen der Gerichte wo Maßnahmen einschränken. Aber zu 95% war es laut Stand heute legal was lief auch was Gerichtsverfahren zeigen.

Das BVerfG wird noch ein paar mal letztlich entscheiden müssen. Aber deshalb Stand aktuell.

Bitte beachte


https://dejure.org/corona-pandemie


__________________________________________________________________________________________________________________________________________________


Auch diesen, von Dir zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Gera, solltest Du in der Begründung erst einmal genau durchlesen.
Das VG Gera legte u.a. fest:

"Allerdings hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die Stadt Jena die Wirksamkeit und Geeignetheit einer Gesichtsmaske zur Eindämmung der Virusinfektion fortlaufend überprüfen müsse."

Aber nun meine Frage... was hat das mit dem GG und dem BVG zu tun??? Nix.....Richtig! Über dem VG steht fast immer noch das OVG usw..... man würde höchstens irgendwann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, nach weiteren Rechtszügen herauskommen.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von zollagent »

Clemens hat geschrieben:(24 Jun 2020, 11:56)

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Ich kann mich Deiner Meinung da NICHT anschließen!!! Die Grundrechte in der BRD sind nicht zu kippen, weder durch Grippewelle noch durch andere Dinge!
Im GG findet sich keine Einschränkung betr. solcher Situationen.

Und es ist eine Grippewelle so wie sie jedes Jahr 1 - 2 mal vorkommt! bei der Zahl der Toten in der BRD (wobei hier jeder im Zeitraum Verschiedene welcher eine Erkältung bis Grippe o.ä. aufgewiesen hatte zu den"Corona-Toten" gezählt wurde) muß Corona aber noch lange stricken um die Fallzahlen einer jährlichen Grippewelle zu erreichen.
Dagegen nimmt sich "Corona! aus wie ein Waisenknabe.

Grippewelle von 2017.......

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... -30-Jahren

Da hast Du Deinen Beweis Mr. Watson!
Dieser Artikel beweist nichts in Bezug auf Covid-19.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von zollagent »

Clemens hat geschrieben:(24 Jun 2020, 12:17)

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ich bleibe dabei, für die BRD ist das i.A. der Alliirten geschaffene GG das höchste Gesetz.

Die von Dir angeführten Beschlüsse des BVG ist eine jur."Null Nummer" da hier kein Urteil im für oder gegen den Beschwerdeführers ergangen ist sondern "nur" eine Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde!
Desweiteren klagt hier jemand gegen die Aufhebung der Massnahmen betr. der "Grippewelle"!!!

Er fühlt sich nicht ausreichend geschützt, wie er unter Punkt 1 angeführt zu haben scheint, da es in der Begründung der Nichtzulassung vor dem BVG lautet:

"Der Beschwerdeführer nennt keine konkreten und ihn selbst unmittelbar betreffenden Maßnahmen, die mit einer Verfassungsbeschwerde zulässig angegriffen werden könnten."
Das ist kein Beweis dafür dass andere deutsche Gesetze über dem GG stehen und schon gar nicht und in keinster Art und Weise.....dass hier die "Richtigkeit des Handeln´s der kommunalen Träger bestätigt wurde.

Da mußt Du schon bessere Argumente in die Waagschale rollen.... :thumbup:
Eine Nichtzulassung hat seinen Grund darin, daß der Beschwerdeführer hier nichts aufführen konnte, was seine Grundrechte betrifft. Ich kann dem, was du hier meinst, nicht folgen.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von streicher »

Clemens hat geschrieben:(24 Jun 2020, 11:56)

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ich kann mich Deiner Meinung da NICHT anschließen!!! Die Grundrechte in der BRD sind nicht zu kippen, weder durch Grippewelle noch durch andere Dinge!
Im GG findet sich keine Einschränkung betr. solcher Situationen.

Und es ist eine Grippewelle so wie sie jedes Jahr 1 - 2 mal vorkommt! bei der Zahl der Toten in der BRD (wobei hier jeder im Zeitraum Verschiedene welcher eine Erkältung bis Grippe o.ä. aufgewiesen hatte zu den"Corona-Toten" gezählt wurde) muß Corona aber noch lange stricken um die Fallzahlen einer jährlichen Grippewelle zu erreichen.
Dagegen nimmt sich "Corona! aus wie ein Waisenknabe.

Grippewelle von 2017.......

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... -30-Jahren

Da hast Du Deinen Beweis Mr. Watson!
Bewiesen hast du nichts! Du hast falsch argumentiert!
Beim Vergleich der Sterbefälle der echten Influenza und Covid-19 muss man vorsichtig sein. Denn bei den häufig zitierten 25.000 Todesfällen in der schweren Grippesaison 2017/2018 handelt es sich um eine Schätzung der Übersterblichkeit im Zeitraum der Grippewelle, die das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin jährlich vornimmt. Bei den Covid-19-Sterbefällen handelt es sich dagegen nicht um eine Schätzung, sondern um die Summe aller Todesfälle bei Patienten mit laborbestätigter Infektion.

Wenn man also die aktuelle Covid-19-Todesfallzahl mit der Anzahl der Grippetoten von 2017/2018 vergleichen möchte, darf für die Grippe auch lediglich die Zahl der Todesfälle bei laborbestätigt Influenza-Infizierten herangezogen werden. Diese lag laut RKI-Saisonbericht bei 1.674 Todesfällen.
Grippe versus Covid-19
Vorsicht bei Vergleich der Zahl der Todesfälle
Und die Pandemie ist noch lange nicht vorüber.

Vergleich Influenza und Covid-19 - Covid-19 ist gefährlicher:
Erst vor Kurzem hatte Wieler erklärt, dass sich Covid-19 deutlich von der Grippe unterscheide. Zum einen übertrage sich die Erkrankung deutlich effizienter als die Grippe, zum anderen seien die Raten an schwer Erkrankten, an beatmungspflichtigen Patienten und die Sterberate höher. Das sei eine ganz andere Dimension.
Aus obigen Artikel.

Würde man keine Maßnahmen ergreifen:
Für Großbritannien haben Forscher des Imperial College London berechnet, dass wenn keinerlei Schutzmaßnahmen getroffen würden, etwa 500.000 Menschen durch die SARS-CoV-2-Epidemie sterben könnten.
Aus obigen Artikel.

Und nun zum Grundgesetz: Es sieht kein Kippen noch ein Abschaffen vor, aber Einschränkungen von Grundrechten sind möglich. Beispiele:
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
So, und wo hast du im Grundgesetz gelesen, dass keine Einschränkungen von Grundrechten möglich sind?
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Clemens »

zollagent hat geschrieben:(24 Jun 2020, 19:11)

Eine Nichtzulassung hat seinen Grund darin, daß der Beschwerdeführer hier nichts aufführen konnte, was seine Grundrechte betrifft. Ich kann dem, was du hier meinst, nicht folgen.
Du solltest den gesammten Zusammenhang des Gespräches verfolgen....... oder mit anderen Worten ....

Hättest Du geschwiegen, wärst Du Philosoph geblieben. :D
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Clemens »

streicher hat geschrieben:(24 Jun 2020, 20:47)

Bewiesen hast du nichts! Du hast falsch argumentiert!

Grippe versus Covid-19
Vorsicht bei Vergleich der Zahl der Todesfälle
Und die Pandemie ist noch lange nicht vorüber.

Vergleich Influenza und Covid-19 - Covid-19 ist gefährlicher:
Aus obigen Artikel.

Würde man keine Maßnahmen ergreifen: Aus obigen Artikel.

Und nun zum Grundgesetz: Es sieht kein Kippen noch ein Abschaffen vor, aber Einschränkungen von Grundrechten sind möglich. Beispiele:


So, und wo hast du im Grundgesetz gelesen, dass keine Einschränkungen von Grundrechten möglich sind?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland


_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ich finde es hier immer phantastisch, das sofort immer die 4 "Evangelisten" kommen um staatlich Meinungen und Einschränkungen zu lobpreisen.... :D
Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: "Ich bin der Faschismus. Nein, er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus!" Zitat: Ignazio Silone
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Re: Widerstand2020

Beitrag von streicher »

Clemens hat geschrieben:(25 Jun 2020, 12:52)

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ich finde es hier immer phantastisch, das sofort immer die 4 "Evangelisten" kommen um staatlich Meinungen und Einschränkungen zu lobpreisen.... :D
Es geht hier aber auch um Richtigstellungen und Klarstellung zu Statistiken und über die Einschätzung des Virus selbst.

Dass die Maßnahmen des Staates und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen einer ständigen Überprüfung bedürfen steht außer Frage.
Die Zukunft ist Geschichte.
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Schnitter »

Clemens hat geschrieben:(24 Jun 2020, 12:21)

Bei diesen warmen Temperaturen....wer trägt da Hüte aus Aluminiumß
Du, sonst würdest du deinen Aluhut-Stuss hier ja nicht reinkippen.

Geh doch mit dem Veggie Koch demonstrieren :D
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Clemens »

Schnitter hat geschrieben:(25 Jun 2020, 14:46)

Du, sonst würdest du deinen Aluhut-Stuss hier ja nicht reinkippen.

Geh doch mit dem Veggie Koch demonstrieren :D

Siehst Du da waren sie wieder die "Schönredner" der staatlichen Meinung......diesmal nur 2 "Evangelisten" aber immerhin einer mit "Aluhut"- und einer mit "veganer Koch Problematik"! Klasse!

Nutzt aber nix...und bringt auch nicht viel, Menschen mit anderer Meinung als Aluhutträger zu bezeichnen.....

ich glaube Menschen welche das tun, zeigen nur dass sie keine anderen Meinungen respektieren. :thumbup:
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Marielle K. »

@Clemens
Wenn man sich an etwas klammert was nicht stimmt und du Fakten ignorierst die dir hier mehrmals aufgezeigt wurden, hat das nix damit zutun, das keiner andere Meinungen akzeptiert. Bist du wirklich so ignorant oder versucht du nur verzweifelt diese Ein-Thema-Partei aufrecht zu halten?
Die Menschen leben heute in einer hermetischen, unzerstörbaren Simulation von Welt, in der es Gut und Böse nicht mehr gibt, dafür aber Ausbeutung, Unterdrückung, Beugung des Individuums.
- Jean Baudrillard
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Teeernte
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Teeernte »

Clemens hat geschrieben:(25 Jun 2020, 16:09)

Siehst Du da waren sie wieder die "Schönredner" der staatlichen Meinung......diesmal nur 2 "Evangelisten" aber immerhin einer mit "Aluhut"- und einer mit "veganer Koch Problematik"! Klasse!

Nutzt aber nix...und bringt auch nicht viel, Menschen mit anderer Meinung als Aluhutträger zu bezeichnen.....

ich glaube Menschen welche das tun, zeigen nur dass sie keine anderen Meinungen respektieren. :thumbup:
Wenn ALLE, die sich sonst hier hart begegnen - einer MEINUNG sind...ist es "draussen " nicht anders.

Will sagen - "Schönredner" ? "Staatliche Meinung" ? - da bist Du soooooo weit ab vom Kurs ...

Ähmmm - sei FROH - dass der STRANG hier nicht Regierungsmeinung IST - dann währ noch alles ZU in D !

(Mit Strassenkontrolle "")
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Clemens »

Marielle K. hat geschrieben:(25 Jun 2020, 17:37)

@Clemens
Wenn man sich an etwas klammert was nicht stimmt und du Fakten ignorierst die dir hier mehrmals aufgezeigt wurden, hat das nix damit zutun, das keiner andere Meinungen akzeptiert. Bist du wirklich so ignorant oder versucht du nur verzweifelt diese Ein-Thema-Partei aufrecht zu halten?
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Nein! Ich bin weder ignorant noch Lernresistent.

Ich glaube aber nicht alles was mir Menschen vorkauen die ihre Meinung dem, für mich, gleichgeschaltetem Spectrum der Medien des Systems entnommen haben.

Und noch eine Eigenschaft habe ich, ich ignoriere andere Meinungen nicht und mach mich auch nicht darüber Lustig....mit "Aluhut" usw.. :thumbup:
Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: "Ich bin der Faschismus. Nein, er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus!" Zitat: Ignazio Silone
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Re: Widerstand2020

Beitrag von Clemens »

Teeernte hat geschrieben:(25 Jun 2020, 21:21)

Wenn ALLE, die sich sonst hier hart begegnen - einer MEINUNG sind...ist es "draussen " nicht anders.

Will sagen - "Schönredner" ? "Staatliche Meinung" ? - da bist Du soooooo weit ab vom Kurs ...

Ähmmm - sei FROH - dass der STRANG hier nicht Regierungsmeinung IST - dann währ noch alles ZU in D !

(Mit Strassenkontrolle "")
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Ich bin zwar immer noch nicht Deiner Meinung aber freue mich dass Du hier die Deine vertreten kannst!

;) Im Übrigem glaube ich nicht alles was mir die Medien vorkauen...
Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: "Ich bin der Faschismus. Nein, er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus!" Zitat: Ignazio Silone
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