Die laufende Anhebung des Renteneintrittsalters ist nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Hinzu kommen die Prozentsätze. Hier nachlesbar:
https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen- ... ntenniveauZitat daraus: "
1977 entsprach die Standardrente 59,8 Prozent des durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelts – der bisherige Höchststand (Angaben liegen für die Jahre seit 1970 vor). Seitdem ist das Rentenniveau – abseits kleinerer Schwankungen im Zeitverlauf – stetig gesunken."
Und welche "Aushöhlung" gibt es beim Gesundheostwesen, wenn der Leistungskatalog der GKV bei den wichtigen (teuren) medizinischen Versorgungen jedes Jahr steigt ( technischer Fortschritt bei Operationen, Diagnosen usw.)?
Viele Leistungen, die früher selbstverständlich von den Krankenkassen bezahlt wurden, werden heute nicht mehr bezahlt. Da hat sich einiges geändert in den vergangenen Jahren.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... talog.htmlZitat hieraus: "
Außerdem ist geregelt, dass die Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen müssen. Das heißt, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."
Was "notwendig" ist, ist dabei durchaus interpretationsbedürftig. Als "notwendig" wurde zum Beispiel früher mal eine Brille und anständiger Zahnersatz angesehen. Heute ist es so, dass Du sogar zuzahlen musst, wenn Du einen Grauen Star hast und eine Augen-OP brauchst, um eine Erblindung zu vermeiden.
Der Begriff "notwendig" ist genauso interpretierbar und dehnbar wie der Begriff "wirtschaftlich". Dass Kassenleistungen "wirtschaftlich" sein müssen, ist in früheren Jahren nicht bestritten worden. Es wurde nur ganz anders ausgelegt.