Skull hat geschrieben:(11 Dec 2021, 09:23)
Ich widerspche Dir ja nicht oft. Auch ungern. Aber bei diesem Thema bin ich kritischer.
Ich frage mich,
wenn Olaf Scholz als Finanzminister
unter Schwarz-Rot genau DIESES so gemacht hätte,
was dann die FDP im Bundestag und deren Vorsitzender als Opposition dazu gesagt hätten ?
mfg
Sören74 hat geschrieben:(11 Dec 2021, 10:00)
Hmm, widerspricht es den Prinzipien der Liberalen, Kredite aufzunehmen, um Investitionen zu tätigen? Das wäre mir nämlich neu. Die Schuldenbremse ist sowieso für 2022 ausgesetzt. Und Schuldenbremse bedeutet nicht, keine Schulden zu machen.
Wir müssen nicht rätseln, was die FDP zu einem solchen Finanzgebaren gesagt hätte, wenn es nicht auf ihrem Mist gewachsen wäre. Nein, wir wissen, was sie dazu gesagt hätte.
Die Kritik aus der Führung der FDP-Fraktion am zweiten Nachtragshaushalt, mit dem in der Corona-Krise die Rücklage massiv aufgestockt wird, ist in ihrer Deutlichkeit kaum zu überbieten. „Er verstößt gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.“ Zudem habe der Bundesrechnungshof festgestellt, dass der zweite Nachtragshaushalt wesentliche Verfassungsgrundsätze wie Jährlichkeit, Fälligkeit, Wahrheit und Klarheit beeinträchtige. Und für alle, die das nicht überzeugt, schiebt der FDP-Politiker noch hinterher: „Ein Staatsrechtler, der über alle Parteigrenzen hinweg anerkannt ist, hat ebenfalls festgestellt, dass dieser Bundeshaushalt verfassungswidrig ist.“
Diese Einlassung stammt von keinem anderen als Christian Dürr, dem aktuellen Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion. Natürlich zielte dieser nicht auf die Vorlage von Bundesfinanzminister Christian Lindner, der ist schließlich sein Parteifreund, sondern auf den Nachtragshaushalt von dessen Vorgänger Olaf Scholz (SPD). Das Ganze spielt im Sommer 2020. Die FDP war Opposition. Heute regiert sie mit SPD und Grünen. Da hält sich die Fraktion besser mit Kritik zurück. Aber da sich die Ampelregierung selbst auf das Vorgehen im Vorjahr beruft, muss Dürr nun damit leben, wenn seine Aussagen von damals genüsslich hervorgekramt werden.
Der Bundesrechnungshof hatte gefordert, die früher angesammelte Rücklage aufzulösen, damit die Neuverschuldung in der Pandemie nicht höher als nötig ausfallen muss. „Zum einen erscheint dieser Schritt verfassungsrechtlich geboten“, argumentierte er. Zum anderen sei ein Verzicht auf die Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmung finanzwirtschaftlich möglich. Die Überschreitung der Regelschuldengrenze verbiete sich, wenn andere Möglichkeiten zur Verfügung stünden. Anders als die FDP ist der Rechnungshof geblieben, was er damals war, eine unabhängige Behörde. Es ist nicht damit zu rechnen, dass er nun anders urteilen wird als vergangenes Jahr.
Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 80824.html
Ähnlich eklatant ist der neue Justizminister Buschmann (FDP) umgefallen. In der Opposition war noch die Rede davon, das Maassche Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu schleifen.
Vor der Wahl:
Netzwerkdurchsetzungsgesetz abschaffen
Wir Freie Demokraten wollen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) abschaffen und durch einen Regulierungsmix ersetzen, der den Schutz der Meinungsfreiheit in vollem Umfang gewährleistet. Wir setzen uns für eine effektivere Verfolgung von Straftaten im Netz ein. Das NetzDG setzt bisher
einseitig einen Anreiz zur Löschung von Inhalten und legt die Entscheidung über die Grenzen der Meinungsfreiheit allein
in die Hände sozialer Netzwerke. Deren Einfluss wollen wir durch Einrichtungen der Selbstregulierung als Beschwerdeinstanz verringern. Es ist primär Aufgabe des Staates, gegen strafbare Handlungen im Netz vorzugehen.
https://www.fdp.de/sites/default/files/ ... 2021_1.pdf
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet soziale Netzwerke seit Jahresbeginn zur Löschung rechtswidriger Inhalte – und ist immer noch umstritten. Manuel Höferlin und Jimmy Schulz gehen jetzt dagegen vor.
„Zensur in ihrer schlimmsten Form“, so nennt der FDP-Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. „Selbstzensur im Kopf und Fremdzensur durch private Unternehmen. Konkret hat es dazu geführt, dass sich mein Verhalten in den sozialen Netzwerken total verändert hat. Denn bei jedem Posting habe ich mich gefragt, ob es nicht dem Gesetz zum Opfer fällt.“
Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 32476.html
Nach der Wahl:
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angesichts der jüngsten Morddrohungen gegen den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) ein energisches Vorgehen gegen den Messengerdienst Telegram angekündigt.
„Für mich ist klar: Unser Rechtsstaat muss entschieden gegen diese Hassstraftaten vorgehen. Zugleich sind auch die sozialen Netzwerke in der Pflicht: Die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sind verbindlich – und das Gesetz kennt keine pauschale Ausnahme für Messengerdienste.“ Dementsprechend führe das Bundesamt für Justiz gegen den Anbieter von Telegram derzeit zwei Bußgeldverfahren durch.
Quelle:
https://www.rnd.de/politik/morddrohunge ... GWQK4.html
Ich frage mich halt immer, warum es nicht ausreicht, eine Morddrohung als solche zu verfolgen - ist Herrn Buschmann nicht bekannt, dass Morddrohungen strafbar sind? Und wie kommt es, dass die FDP ihre Haltung so plötzlich geändert hat?
Ähnlich war es bei dem Thema der Vergemeinschaftung von Haftung und Schulden auf EU-Ebene - die FDP lehnte das alles wortreich ab, um dann dem EU-Coronafonds dennoch zuzustimmen.
Ich kann diese Partei in ihrer jetzigen Form und mit dem jetzigen Personal nicht mehr ernst nehmen. Es ging wohl primär darum, irgendwie an die Regierung und damit an die Fleischtöpfe zu kommen, schliesslich wird man nicht jünger - "besser schlecht regieren als gar nicht regieren".