Und die sonstigen Begriffe, die im Dunstkreis sehr häufig verwendet werden? "Lügenpresse", "Volksverräter", etc. - wie hat das Goebbels seinerzeit gemeint, in einer negativen oder positiven Konnotation?Keoma hat geschrieben:(15 Mar 2019, 10:14)
Also, das mit den Altparteien ist wieder einmal so eine Sache.
https://www.mydict.com/Wort/Altparteien
Lauter Naziblätter.
Ich verstehe nicht, wieso man manchen Wörtern heutzutage unbedingt eine negative Konnotation umhängen muss.
Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Die Menge macht's?Alexyessin hat geschrieben:(15 Mar 2019, 10:21)
Es ist nicht nur Altparteien, es ist der Verbund von "Altparteien" "Lügenpresse" "Systemmedien" "Blockparteien" usw. usf.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Wer hat den Vertrag in welchen Namen unterschrieben? Also, DEINE Behauptung.
Das ist diese "Merkel Diktatoren Lüge" die gerne mal von AfDlern breit getreten wird.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Der Verbund.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Man muss nicht lange suchen - ein Beleg:DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Mar 2019, 10:21)
Und die sonstigen Begriffe, die im Dunstkreis sehr häufig verwendet werden? "Lügenpresse", "Volksverräter", etc. - wie hat das Goebbels seinerzeit gemeint, in einer negativen oder positiven Konnotation?
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www.lothar-maier.eu/aktuell/jetzt-drohen-systemparteien-mit-verfassungsschutz.html
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Mal ein kleines Beispiel aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes:
Wer den Parlamentarismus verächtlich macht, die gegnerischen Parteien abschaffen will und ein NS-nahes Konzept vor Augen hat, agitiert natürlich gegen Verfassung und Republik.
Denn gerade das unterscheidet im Kern die zweite Demokratie ganz erheblich vom untergegangenen sog. Dritten Reich.
https://netzpolitik.org/2019/wir-veroef ... _C-I-1.1.2 (Nur für den Dienstgebrauch)Durch perpetuierte Schmähkritik der JA gegen demokratisch legitimierte Repräsentanten des aktuellen politischen Systems und deren fortgesetzter Verunglimpfung wird der Parlamentarismus als Ganzes verächtlich gemacht. Da die JA die AfD als einzige wahre Alternative im politischen Willensbildungsprozess darstellt, lassen die Äußerungen der JA den Schluss zu, dass im Ergebnis die Altparteien abgeschafft und die AfD ihr völkisches Konzept kompromisslos umsetzen soll.
Wer den Parlamentarismus verächtlich macht, die gegnerischen Parteien abschaffen will und ein NS-nahes Konzept vor Augen hat, agitiert natürlich gegen Verfassung und Republik.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Das sind Pläne, die man nicht umsetzen kann. Denn das, was da steht würde für ein Parteienverbot ausreichen. Warum wagt sich dann keiner? Wie gesagt, ein Ex-AfDler hat diese Höckes und Konsorten als harmlose Spinner bezeichnet. Das tue ich auch, denn die Umsetzung ist - angesichts der Tatsache, dass dies den Diensten auch nicht verborgen bleibt - ein sinnloses und erfolgloses Unterfangen. Im Klartext, was diese Höckes und Konsorten offen äußern nehme ich aufgrund der fehlenden Möglichkeiten der Umsetzung nicht sehr ernst.Alexyessin hat geschrieben:(15 Mar 2019, 10:19)
Vielleicht hilft dir das mal weiter?
https://www.badische-zeitung.de/waldkir ... YYPJS3uG0s
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Du wolltest einen Beleg. Den habe ich dir jetzt mit Hilfe des Berichtes gegeben. Wie du das wertest, das ist alleine deine Sache.Wolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 10:54)
Das sind Pläne, die man nicht umsetzen kann. Denn das, was da steht würde für ein Parteienverbot ausreichen. Warum wagt sich dann keiner? Wie gesagt, ein Ex-AfDler hat diese Höckes und Konsorten als harmlose Spinner bezeichnet. Das tue ich auch, denn die Umsetzung ist - angesichts der Tatsache, dass dies den Diensten auch nicht verborgen bleibt - ein sinnloses und erfolgloses Unterfangen. Im Klartext, was diese Höckes und Konsorten offen äußern nehme ich aufgrund der fehlenden Möglichkeiten der Umsetzung nicht sehr ernst.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Also dass ist jetzt schon ein wenig geheuchelt ...Wolverine hat geschrieben:(14 Mar 2019, 15:02)
Deine Antwort auf Senexx Beitrag läuft so richtig dran vorbei. Es ging um die grundsätzliche Frage einer Demokratie und die BTW und der damit verbundene Einzug der AfD haben gezeigt, dass die Demokratie - die so etwas nämlich grundsätzlich vorsieht - bei Wahlerfolg Einzug ins Parlament garantiert. Es ging gar nicht darum wer oder was die AfD ist sondern darum wie Demokratie funktioniert.
Wenn der erste Satz schon damit beginnt: Die AfD ist keine Gefahr für die Demokratie und der letzte Satz von "Systemparteien" schwafelt in Sentexs Beitrag, dann ist das kein abstrakter Exkurs über demokratische Prinzipien, sonder sehr wohl ein parteipolitisches Statement, dass man dann auch als solches kritisieren kann, ja sogar muss!
Denn Widerstand gegen undemokratische Parteien, ist das eigentliche Fundament der Demokratie ... und das unabhängig von den politischen Ansichten unter Demokraten.
Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Warum wird dann der VS nicht tätig? Warum beantragt keine Partei ein Verbot beim BVerfG?DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Mar 2019, 10:44)
Mal ein kleines Beispiel aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes:
https://netzpolitik.org/2019/wir-veroef ... _C-I-1.1.2 (Nur für den Dienstgebrauch)
Wer den Parlamentarismus verächtlich macht, die gegnerischen Parteien abschaffen will und ein NS-nahes Konzept vor Augen hat, agitiert natürlich gegen Verfassung und Republik.
Denn gerade das unterscheidet im Kern die zweite Demokratie ganz erheblich vom untergegangenen sog. Dritten Reich.
Die Quellen und das Gutachten sind ja ziemlich eindeutig. Warum also lässt man die AfD weiterhin gewähren, wenn dies alles bekannt ist?
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Was bitte ist wo geheuchelt?odiug hat geschrieben:(15 Mar 2019, 11:13)
Also dass ist jetzt schon ein wenig geheuchelt ...
Wenn der erste Satz schon damit beginnt: Die AfD ist keine Gefahr für die Demokratie und der letzte Satz von "Systemparteien" schwafelt in Sentexs Beitrag, dann ist das kein abstrakter Exkurs über demokratische Prinzipien, sonder sehr wohl ein parteipolitisches Statement, dass man dann auch als solches kritisieren kann, ja sogar muss!
Denn Widerstand gegen undemokratische Parteien, ist das eigentliche Fundament der Demokratie ... und das unabhängig von den politischen Ansichten unter Demokraten.
P.S. Offensichtlich ist die AfD keine Gefahr für die Demokratie, denn der Staatsschutz unternimmt rein gar nichts, um die staatsfeindlichen Bestrebungen abzustellen. Warum nicht?
Zuletzt geändert von Wolverine am Fr 15. Mär 2019, 11:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Nicht nur ich. Es gibt immer noch keinen Antrag auf ein Parteienverbot. Warum nicht? Wenn es staatsfeindliche Bestrebungen seitens der AfD gibt, warum schweigen alle und unternehmen nichts? Darum geht es und nicht darum was bestimmte Teile der AfD in ihrem Größenwahn planen. Warum lässt der Staatsschutz die Mitglieder einfach so gewähren?Alexyessin hat geschrieben:(15 Mar 2019, 10:55)
Du wolltest einen Beleg. Den habe ich dir jetzt mit Hilfe des Berichtes gegeben. Wie du das wertest, das ist alleine deine Sache.
Im Übrigen sind die Aussagen eines ehemaligen Mitgliedes der AfD erst einmal nur Behauptungen. Sieht die Justiz übrigens genauso. Hörensagen. Wichtig war für mich das Gutachten des VS. Aber warum bleiben die untätig? Das verstehe ich nicht.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Weil die Hürden zu einem Parteienverbot in unserem Land zu Recht sehr Hoch sind. Deswegen.Wolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 11:30)
Nicht nur ich. Es gibt immer noch keinen Antrag auf ein Parteienverbot. Warum nicht?
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__43.htmlWolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 11:25)
Warum wird dann der VS nicht tätig? Warum beantragt keine Partei ein Verbot beim BVerfG?
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Nö. Das reicht mir nicht. Was ich gelesen habe - vor allem im Bericht des VS - ist eine klare Ansage zur Abschaffung von Parteien und zur Installierung einer Diktatur. Das würde ohne Probleme ein Parteienverbot begünstigen. Offensichtlich nehmen Juristen die Sache dann wohl doch nicht ernst, oder? Deine Antwort bewerte ich als nicht ausreichend. So einfach sind die Dinge dann wohl doch nicht.Alexyessin hat geschrieben:(15 Mar 2019, 11:38)
Weil die Hürden zu einem Parteienverbot in unserem Land zu Recht sehr Hoch sind. Deswegen.
Der Passus für ein Parteienverbot lautet nämlich …….. wer aktiv an der Abschaffung der FDGO arbeitet...……. Offensichtlich sieht niemand einen Anlass dafür. Offensichtlich aus dem Grund, weil diese Vorstellungen bestimmter Mitglieder der Partei nicht ernst genommen werden. Die Aussagen des VS-Gutachtens würden expressis verbis ausreichen.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Nun gut, warum beantragt die Bundesregierung kein Parteienverbot?Alexyessin hat geschrieben:(15 Mar 2019, 11:43)
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__43.html
Das Einstellen von Gesetzestexten beantwortet meine Frage nicht.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Ist aber realität.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Du hast gefragt, warum Parteien keinen Antrag stellen und das ist die Antwort: Weil Parteien keinen Antrag stellen dürfen. Nur eben die Bundesregierung und/oder Bundestag und/oder Bundesrat.Wolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 11:48)
Nun gut, warum beantragt die Bundesregierung kein Parteienverbot?
Das Einstellen von Gesetzestexten beantwortet meine Frage nicht.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Das ist eine juristisch-technische Frage, zu der sich die entsprechenden Experten äußern sollten.Wolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 11:25)
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Die Quellen und das Gutachten sind ja ziemlich eindeutig. Warum also lässt man die AfD weiterhin gewähren, wenn dies alles bekannt ist?
Allgemein heißt es, ein Parteienverbot sei nicht so einfach. Gleichwohl ist ein Verdachts- und Prüffall doch gegeben und ein Gutachten wurde auf Basis offener Ressourcen erstellt.
Geheimdienstliche Operationen müssen im rechtlich gesicherten Rahmen stattfinden. Insbesondere, wenn sie über die Methoden des sog. OSINT, der Auswertung offen zugänglicher Informationen, hinausgehen sollen.
Ich sag mal so, wenn man ein Telefon nicht abhören kann, wird man auch nichts über verdeckte und illegale Handlungen erfahren können, die vom Verdächtigen selbst nicht in einer öffentlichen Rede benannt oder umschrieben werden.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Nö. Realität ist, dass der Staat die AfD gewähren lässt. Dann gehe ich davon aus, dass er die staatsfeindlichen Bestrebungen nicht ernst nimmt. Punkt. Respektive er die Nachweise für die aktiven Bestrebungen für idiotisch hält. Was ich verstehen kann. Die Vorstellungen der Höcke-Jünger sind utopisch und nicht umsetzbar. Aber trotzdem noch mal die Frage. Warum lassen der Staat und der VS die extremistischen teile der AfD gewähren? Das macht doch keinen Sinn.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Meinst du warum jetzt Teile bereits PRüffall sind? Schaut das nach gewähren aus?Wolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 11:54)
Nö. Realität ist, dass der Staat die AfD gewähren lässt.
Verbotsanträge sollten schon 100 % Wasserdicht sein, vor allem nach dem Debakel NPD.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Soll ich Dir erklären, dass in der Bundesregierung Mitglieder von Parteien sitzen oder kommst Du von alleine drauf?Alexyessin hat geschrieben:(15 Mar 2019, 11:51)
Du hast gefragt, warum Parteien keinen Antrag stellen und das ist die Antwort: Weil Parteien keinen Antrag stellen dürfen. Nur eben die Bundesregierung und/oder Bundestag und/oder Bundesrat.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Du hast Parteien gefragt, Parteien dürfen nicht.Wolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 11:55)
Soll ich Dir erklären, dass in der Bundesregierung Mitglieder von Parteien sitzen oder kommst Du von alleine drauf?
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Trotzdem muss ja auch ermittelt werden, oder nicht?Wolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 11:55)
Soll ich Dir erklären, dass in der Bundesregierung Mitglieder von Parteien sitzen oder kommst Du von alleine drauf?
Nur mal als historisches Beispiel - vom Verdacht gegen den Spion Günter Guillaume bis zu seiner Festnahme dauerte es fast ein Jahr.
Das hat mit dem Parteibuch eines Regierungsmitgliedes nichts zu tun.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Doch, es ist relativ einfach. Parteien, die aktiv an der Beseitigung der FDGO sind verfassungswidrig und müssen verboten werden. Das Gutachten des VS mit den "Plänen" zur Eroberung der BRD würde absolut dazu ausreichen. Das ist eigentlich eine ziemlich einfach Sache. Offensichtlich sehen die zuständigen Juristen innerhalb der Bundesregierung die Sache doch nicht als so offensichtlich an. Es gab ja mal das Signal vom BVerfG, dass ein Antrag auf ein Parteienverbot gegen die AfD momentan aussichtslos wäre. Tja, da kommen mir doch berechtigte Zweifel auf.DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Mar 2019, 11:53)
Das ist eine juristisch-technische Frage, zu der sich die entsprechenden Experten äußern sollten.
Allgemein heißt es, ein Parteienverbot sei nicht so einfach.....
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Das ist alles richtig. Es geht nur um den Passus den ich zitiert habe. Solche Pläne, die absolut illusorisch sind, zur Übernahme der BRD reichen eben nicht aus, weil sie nur Äußerungen sind. Es ist keine aktive Arbeit an der Beseitigung, denn das hat das BVerfG deutlich gemacht. Solche Äußerungen reichen eben nicht aus, um ein Parteienverbot zu begründen. Für ein Parteienverbot braucht man Fakten, keine Behauptungen. Das wollte ich deutlich machen. Behaupten kann jeder viel.DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Mar 2019, 12:01)
Trotzdem muss ja auch ermittelt werden, oder nicht?
Nur mal als historisches Beispiel - vom Verdacht gegen den Spion Günter Guillaume bis zu seiner Festnahme dauerte es fast ein Jahr.
Das hat mit dem Parteibuch eines Regierungsmitgliedes nichts zu tun.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Nein, das ist nicht so einfach, just in juristisch-technischer Hinsicht.Wolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 12:03)
Doch, es ist relativ einfach. Parteien, die aktiv an der Beseitigung der FDGO sind verfassungswidrig und müssen verboten werden. Das Gutachten des VS mit den "Plänen" zur Eroberung der BRD würde absolut dazu ausreichen. Das ist eigentlich eine ziemlich einfach Sache. Offensichtlich sehen die zuständigen Juristen innerhalb der Bundesregierung die Sache doch nicht als so offensichtlich an. Es gab ja mal das Signal vom BVerfG, dass ein Antrag auf ein Parteienverbot gegen die AfD momentan aussichtslos wäre. Tja, da kommen mir doch berechtigte Zweifel auf.
Das war auch vor 1933 nicht ganz so simpel.
Im Edenpalast-Prozess 1931 ist die NSDAP dahingehend belastet worden, verfassungsfeindlich zu sein. Zeuge Adolf Hitler wies das zurück - mit der Begründung, die dargelegten Zitate des Anwaltes würden nichts beweisen.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Okay, ich habe mich falsch ausgedrückt. Natürlich ist es nicht einfach. Das war ironisch gemeint.DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Mar 2019, 12:14)
Nein, das ist nicht so einfach, just in juristisch-technischer Hinsicht.
Das war auch vor 1933 nicht ganz so simpel.
Im Edenpalast-Prozess 1931 ist die NSDAP dahingehend belastet worden, verfassungsfeindlich zu sein. Zeuge Adolf Hitler wies das zurück - mit der Begründung, die dargelegten Zitate des Anwaltes würden nichts beweisen.
Wenn ich die Aussagen des VS im Gutachten nehme, dann würde das meiner Ansicht nach für einen Antrag ausreichen, aber das BVerfG verlangt ausdrücklich den Nachweis aktiver Arbeit an der Beseitigung der FDGO. Und so kommen wir wieder zum Prüffall. Der muss nachweisen, dass es diese verfassungsfeindlichen Bestrebungen gibt. Deshalb bin ich auch absolut für eine Überwachung der AfD. Dann sollte es doch aufgrund der bereits vorhandenen Erkenntnisse relativ einfach sein, diese "Absichten" anhand aktiver Tätigkeiten nachzuweisen. Wenn das möglich ist, dann ist es einfach ein Parteienverbot einzuklagen.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Drum prüfe, wer sich ewig scheidet.Wolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 12:26)
Okay, ich habe mich falsch ausgedrückt. Natürlich ist es nicht einfach. Das war ironisch gemeint.
Wenn ich die Aussagen des VS im Gutachten nehme, dann würde das meiner Ansicht nach für einen Antrag ausreichen, aber das BVerfG verlangt ausdrücklich den Nachweis aktiver Arbeit an der Beseitigung der FDGO. Und so kommen wir wieder zum Prüffall. Der muss nachweisen, dass es diese verfassungsfeindlichen Bestrebungen gibt. Deshalb bin ich auch absolut für eine Überwachung der AfD. Dann sollte es doch aufgrund der bereits vorhandenen Erkenntnisse relativ einfach sein, diese "Absichten" anhand aktiver Tätigkeiten nachzuweisen. Wenn das möglich ist, dann ist es einfach ein Parteienverbot einzuklagen.
Natürlich geht es um handfestes Belastungsmaterial, darum geht es immer.
Wenn man sich mit dem Kern der Argumentation beschäftigen wollte oder will, dann kommt man zwangsläufig zu der Frage, ob und wenn ja, warum der Nazi vor 33 ein solcher war.
Die Anklage im Nürnberger Tribunal lautete u. a. Verschwörung und bezog sich ausdrücklich auf die Zeit vor der Machtergreifung.
Und die Angeklagten argumentierten eben, sie haben nichts gewußt, waren nicht zuständig oder insgeheim nicht ganz einverstanden. Julius Streicher beispielsweise verstand sich erklärtermaßen als "Wahrheitsfanatiker" und "Naturfreund". Jetzt beweise du ihm mal, dass er sich wissentlich an einem Mordkomplott beteiligte und schon vorab aktiv an der Verschwörung gegen Reich und Verfassung interessiert war.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Und eben aus dem Grund sollte der VS keinen Prüffall aus der AfD machen sondern vollständig überwachen. Die Äußerungen sind die eine Sache, die aktive Tätigkeit in Zusammenhang mit der Beseitigung der FDGO die andere. Und das lässt sich meiner Ansicht nach nur durch eine lückenlose Überwachung nachweisen.DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Mar 2019, 12:43)
Drum prüfe, wer sich ewig scheidet.
Natürlich geht es um handfestes Belastungsmaterial, darum geht es immer.
Wenn man sich mit dem Kern der Argumentation beschäftigen wollte oder will, dann kommt man zwangsläufig zu der Frage, ob und wenn ja, warum der Nazi vor 33 ein solcher war.
Die Anklage im Nürnberger Tribunal lautete u. a. Verschwörung und bezog sich ausdrücklich auf die Zeit vor der Machtergreifung.
Und die Angeklagten argumentierten eben, sie haben nichts gewußt, waren nicht zuständig oder insgeheim nicht ganz einverstanden. Julius Streicher beispielsweise verstand sich erklärtermaßen als "Wahrheitsfanatiker" und "Naturfreund". Jetzt beweise du ihm mal, dass er sich wissentlich an einem Mordkomplott beteiligte und schon vorab aktiv an der Verschwörung gegen Reich und Verfassung interessiert war.
Meiner Ansicht nach begründen die Aussagen zur Abschaffung der FDGO eine solche Überwachung. § 126 StGB ist da ziemlich deutlich. Die Ankündigung einer solchen Tat (Abschaffung der FDGO) begründet die konkrete Besorgnis dass der Friedenszustand oder das Vertrauen in seinen Fortbestand in Teilen der Bevölkerung erschüttert oder deren Neigung zu Rechtsbrüchen angereizt wird.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Ja, sicher, da bin ich auch dafür, dass aus dem Prüf- und Verdachtsfall ein permanenter Beobachtungsfall wird. Dann wird die AfD - oder Teile davon - alljährlich im VS-Bericht auftauchen.Wolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 13:00)
Und eben aus dem Grund sollte der VS keinen Prüffall aus der AfD machen sondern vollständig überwachen. Die Äußerungen sind die eine Sache, die aktive Tätigkeit in Zusammenhang mit der Beseitigung der FDGO die andere. Und das lässt sich meiner Ansicht nach nur durch eine lückenlose Überwachung nachweisen.
Meiner Ansicht nach begründen die Aussagen zur Abschaffung der FDGO eine solche Überwachung. § 126 StGB ist da ziemlich deutlich. Die Ankündigung einer solchen Tat (Abschaffung der FDGO) begründet die konkrete Besorgnis dass der Friedenszustand oder das Vertrauen in seinen Fortbestand in Teilen der Bevölkerung erschüttert oder deren Neigung zu Rechtsbrüchen angereizt wird.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Da sind wir uns einig. Es gibt keinen anderen legalen Weg die Allmachtsphantasien von Höcke und Co. zu unterbinden.DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Mar 2019, 13:07)
Ja, sicher, da bin ich auch dafür, dass aus dem Prüf- und Verdachtsfall ein permanenter Beobachtungsfall wird. Dann wird die AfD - oder Teile davon - alljährlich im VS-Bericht auftauchen.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
So weit es die Partei, Organisationen und Verbindungen betrifft.Wolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 13:11)
Da sind wir uns einig. Es gibt keinen anderen legalen Weg die Allmachtsphantasien von Höcke und Co. zu unterbinden.
Das Gesetz bietet schon eine Handhabe, wenn es um konkrete Taten konkreter Personen geht.
Da käme das STGB, Besonderer Teil, Erster Abschnitt, 2. Titel (Hochverrat) und 3. Titel (Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) und anderes in Frage.
Man muss die Rechtslage vielleicht auch mal ausschöpfen, auf die Gefahr hin, den einen oder anderen Prozess zu verlieren.
Zeuge Adolf Hitler soll 1931 im Prozess immerhin nervös und aufgebracht gewesen sein, wenngleich dann die Urteile gegen die vier SA-Leute relativ milde ausfielen.
Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsens vertrat im Landtag die Ansicht, rechtsextreme Netzwerke müssten zerschlagen werden.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Na also, VS darf Afd nicht mehr Prüffall nennen. D.h. Null Komma Null Erwähnung. War ja klar wie Kloßbrühe.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Im internen Dienstgebrauch schon. Und Presse und Bürger dürfen den Fall nennen, wie sie wollen.Musterdemokrat hat geschrieben:(15 Mar 2019, 13:43)
Na also, VS darf Afd nicht mehr Prüffall nennen. D.h. Null Komma Null Erwähnung. War ja klar wie Kloßbrühe.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Interessiert keinen. Der Staat darf es nicht.DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Mar 2019, 13:46)
Im internen Dienstgebrauch schon. Und Presse und Bürger dürfen den Fall nennen, wie sie wollen.
Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Vollkommen richtig. Sollten Höcke und Co. aktiv zu ihren "Visionen" versuchen den Staat in ihre Gewalt zu bringen, greifen natürlich die von dir zitierten Teile aus dem besonderen Teil des StGB. Da sollte es auch keine falsche Bescheidenheit geben. In Bezug auf die Netzwerke schließe ich mich der Meinung des MP des Freistaates Sachsen an. Ich denke, die Aussagen des VS im Gutachten reichen aus, um dem extremistischen Teil der AfD die demokratischen Fesseln in Form des besonderen Teils des StGB anzulegen.DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Mar 2019, 13:40)
So weit es die Partei, Organisationen und Verbindungen betrifft.
Das Gesetz bietet schon eine Handhabe, wenn es um konkrete Taten konkreter Personen geht.
Da käme das STGB, Besonderer Teil, Erster Abschnitt, 2. Titel (Hochverrat) und 3. Titel (Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) und anderes in Frage.
Man muss die Rechtslage vielleicht auch mal ausschöpfen, auf die Gefahr hin, den einen oder anderen Prozess zu verlieren.
Zeuge Adolf Hitler soll 1931 im Prozess immerhin nervös und aufgebracht gewesen sein, wenngleich dann die Urteile gegen die vier SA-Leute relativ milde ausfielen.
Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsens vertrat im Landtag die Ansicht, rechtsextreme Netzwerke müssten zerschlagen werden.
Aber es sollte unbedingt gerichtsfest sein.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Wie bitte?Musterdemokrat hat geschrieben:(15 Mar 2019, 13:43)
Na also, VS darf Afd nicht mehr Prüffall nennen. D.h. Null Komma Null Erwähnung. War ja klar wie Kloßbrühe.
Bei dem Urteil geht es um die Außenbezeichnung um keine negativen Assoziationen bzgl. der Europawahl zu ermöglichen.
Von keiner Erwähnung ist da nicht die Rede. Wie kommst du darauf?
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Der Verfassungsschutz darf es nicht offiziell. Erkenne den Unterschied.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Das bedeutet eigentlich gar nichts.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Na, wenn man mal bissel überlegt und bei einigermassen Bildung bedeutet das, daß der VS illegitimerweise die staatliche Neutralitätspflicht verletzt und sich in den politischen Meinungskampf eingemischt hat. Aber das zu erkennen, ist ja nicht jedem gegeben.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Übrigends auch Wirrkopf Höcke wird von der Afd-nahen Presse gnadenlos kritisiert für seine steilen völkischen Thesen. Man kann der Partei nur wünschen, dass sich die meinungsstarken Mitglieder auf den und seinen Flügel einschiessen. Dazu ist der Druck des VS auf Flügel und JU durchaus hilfrei und auch begründet.
Zuletzt geändert von Musterdemokrat am Fr 15. Mär 2019, 14:11, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Der VS ist der Staat? Habe ich was verpasst? In welcher Form hat sich der VS in den politischen Meinungskampf eingemischt?Musterdemokrat hat geschrieben:(15 Mar 2019, 14:00)
Na, wenn man mal bissel überlegt und bei einigermassen Bildung bedeutet das, daß der VS illegitimerweise die staatliche Neutralitätspflicht verletzt und sich in den politischen Meinungskampf eingemischt hat. Aber das zu erkennen, ist ja nicht jedem gegeben.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Dann sollte sich die AfD-nahe Presse mal damit beschäftigen, wer Höcke und wer die AfD ist.Musterdemokrat hat geschrieben:(15 Mar 2019, 14:07)
Übrigends auch Wirrkopf Höcke wird von der Afd-nahen Presse gnadenlos kritisiert für seine steilen völkischen Thesen.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Offenbar ja. Aber ich helfe gerne weiter: der VS ist eine staatliche Behörde.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Der VS akzeptiert die Ansicht des Verwaltungsgerichtes Köln und verzichtet auf eine zweitinstanzliche Prüfung.Musterdemokrat hat geschrieben:(15 Mar 2019, 14:00)
Na, wenn man mal bissel überlegt und bei einigermassen Bildung bedeutet das, daß der VS illegitimerweise die staatliche Neutralitätspflicht verletzt und sich in den politischen Meinungskampf eingemischt hat. Aber das zu erkennen, ist ja nicht jedem gegeben.
Wesentlich bedeutsamer im operativen Sinne ist die Einstufung von JA und "Flügel" als Verdachtsfälle. Das ist ja unbeanstandet und erlaubt den Einsatz geheimdienstlicher Mittel.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Kollege Wolverine wird meinen, dass das Verwaltungsgericht ja auch nicht privater Natur sei.Musterdemokrat hat geschrieben:(15 Mar 2019, 14:13)
Offenbar ja. Aber ich helfe gerne weiter: der VS ist eine staatliche Behörde.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Dazu noch ein Nachtrag.Wolverine hat geschrieben:(15 Mar 2019, 13:51)
Vollkommen richtig. Sollten Höcke und Co. aktiv zu ihren "Visionen" versuchen den Staat in ihre Gewalt zu bringen, greifen natürlich die von dir zitierten Teile aus dem besonderen Teil des StGB. Da sollte es auch keine falsche Bescheidenheit geben. In Bezug auf die Netzwerke schließe ich mich der Meinung des MP des Freistaates Sachsen an. Ich denke, die Aussagen des VS im Gutachten reichen aus, um dem extremistischen Teil der AfD die demokratischen Fesseln in Form des besonderen Teils des StGB anzulegen.
Aber es sollte unbedingt gerichtsfest sein.
Ein seltenes Foto zeigt den Zeugen Adolf Hitler 1931 vor Gericht - das Gesicht ist angespannt, die Haltung gebeugt:
http://cdn2.spiegel.de/images/image-633 ... 633101.jpg
Man hätte die Verfassungsfeindlichkeit von SA und NSDAP theoretisch erkennen können.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Das ist keine Hilfe. Der VS ist eine staatliche Behörde. Erkenne den Unterschied.Musterdemokrat hat geschrieben:(15 Mar 2019, 14:13)
Offenbar ja. Aber ich helfe gerne weiter: der VS ist eine staatliche Behörde.
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Re: Sammelstrang: Alternative für Deutschland (AfD)
Danke für die Aushilfe.DarkLightbringer hat geschrieben:(15 Mar 2019, 14:18)
Kollege Wolverine wird meinen, dass das Verwaltungsgericht ja auch nicht privater Natur sei.
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