Ein wenig frommer Wunsch - aber wünschen darf sich jeder was er / sie möchte
In diesem Fall solltest Du allerdings wissen - oder Dich mal gründlich informieren - was ist das "Reichskonkordat", was sind "Staatskirchenverträge" bzw. "Kirchenverträge" und für nichtchristliche Kirchen "Staatsverträge".
Dazu gibt es einen sehr informativ Seite -
Concordat Watch - die Informationen solltest du und Deine Partei mal lesen und verstehen um zu dann mal mit der Kurie plus der gerade amtierenden dt. Regierung verhandeln ob sie bereit beide sind nach Artikel 18 des Reichskonkordat (1933) zusätzlich Artikel 33 zu verfahren .
Artikel 18
Im Falle der Aufhebung der staatlichen Verpflichtungen gegenüber der Kirche, sei es auf der Grundlage von Gesetz, Vereinbarung oder Sondercharta, vor der Ausarbeitung der Grundsätze, nach denen die Aufhebung durchgeführt werden soll, rechtzeitig eine gütliche Einigung zu erbringen ist Zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Reich.
Legitime traditionelle Rechte gelten als Titel im Gesetz. Eine Aufhebung muss den Anspruchsberechtigten eine angemessene Entschädigung für den Verlust der üblichen staatlichen Leistungen gewähren.
Artikel 33
Alle Angelegenheiten, die sich auf klerikales Personal oder kirchliche Angelegenheiten beziehen, die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt worden sind, werden nach dem kanonischen Recht für die kirchliche Sphäre geregelt.
Sollten sich Meinungen über die Auslegung oder Vollstreckung eines der Artikel dieses Konkordats ergeben, so werden der Heilige Stuhl und das Deutsche Reich im gegenseitigen Einvernehmen eine einvernehmliche Lösung erhalten.
Ein recht hoffnungsloses Verfahren, es genügt, wenn eine Vertragspartei eben nicht zu einer "eine einvernehmliche Lösung" - im "gegenseitigen Einvernehmen" bereit ist. Die Artikel 18 & 33 tragen nicht umsonst die Bezeichnung "Knebelklauseln" oder "Knebelartikel".
Völliger staatsrechtlicher Unsinn diese naiven Forderungen die immer mal wieder von Leuten gemacht werden, welche entweder unfähig sind sich zu informieren oder schlich "postfaktisch" denken und handeln. Die o.g. 34 Artikel plus dem geheimen Ergänzungsprotokoll wurden zwischen dem "Heiligen Stuhl (Sancta Sedes)" (das ist der Papst - der einzige Mensch, ein eigenes Völkerrechtssubjekt - originäres nichtstaatliche Völkerrechtssubjekt) und dem "Deutschen Reich" (welches - inzwischen ohne Einschränkung mit "Bundesrepublik Deutschland" identisch ist) geschlossen und von einem gewissen Adolf Hitler (1933 bis 1945 Reichskanzler) paraphiert. Es ist zu vermuten, das diese Aktion im Frühstadium des dutzendjährigen Reichs das internationale Ansehen stärken sollte. Der "Föhrer" dachte nach dem "Endsieg" nicht im Traum an die Einhaltung dieses völkerrechtlich bindenden Vertrags. Nun, für den "Endsieg" gab es bekanntlich andere Gewinner und "uns" bleib das Reichskonkordat nebst den Kirchenstaatsverträgen und Staatsverträgen, welche mit der Katholischen Kirche, der Altkatholischen Kirche, der "Protestantischen - Evangelischen Kirche" und der jüdischen Religionsgemeinschaft bindend abgeschlossen wurden
damit das auch klapp mit dem Konkordat, wurden die Katholiken von ihren "Oberen" aufgerufen Adolf Hitler zu wählen !
[center]Der päpstliche Nuntius Vassallo di Torregrossa spricht eben zum Führer:
„Ich habe Sie lange nicht verstanden.
Ich habe mich aber lange darum bemüht.
Heute versteh' ich Sie.“
Auch jeder deutsche Katholik versteht heute Adolf Hitler und stimmt am 12. November
mit
„Ja“![/center]
Die "Protestanten" und ihre "Reichsbischöfe" nun ja
ein Bild spricht tausend Worte... oder die
"Deutsche Christen"
Damit nicht genug (die weiter Gültigkeit des Reichskonkordats wurde im GG Art 123 (1) (2) bestätigt)
juris hat geschrieben:
[center]Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 123[/center]
(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.
(2) Die vom Deutschen Reich abgeschlossenen Staatsverträge, die sich auf Gegenstände beziehen, für die nach diesem Grundgesetze die Landesgesetzgebung zuständig ist, bleiben, wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gültig sind und fortgelten, unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Beteiligten in Kraft, bis neue Staatsverträge durch die nach diesem Grundgesetze zuständigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Beendigung auf Grund der in ihnen enthaltenen Bestimmungen anderweitig erfolgt.
wurden seither von dem meisten Bundesländern ebenfalls (weitere, zusätzliche) separate Staatsverträge abgeschlossen.
Damit wurde die gesamte religiöse Parallelwelt ermöglicht - dort ist kein dt Gericht (inkl. dem Bundesverfassungsgericht das ja nur im "inneren" zuständig ist) überhaupt befugt einen Antrag entgegenzunehmen. Arbeitsrecht, diskriminierende Einschränkungen (Entlassung / Nichteinstellung von Geschiedenen usw. usf.) sind komplett außen vor.
Sicher wird jetzt wieder eine endlose Diskussion entbrennen, wie man dann doch ... Einfach mal schlau machen warum es überhaupt zu diesen "Verschränkungen" gekommen ist. Kleiner Tipp - Napoleon - Säkularisation der Kirchengüter - Nutznießer König von Preußen, der Kurfürst von Bayern, der Herzog von Württemberg, der Markgraf von Baden und der Landgraf von Hessen-Darmstad, "Staatsleistung", "Reichsdeputationshauptschluss" usw. usf.
Ein sehr interessantes Gebiet, in dem sich eine Partei, welche dieser Uraltprobleme "annehmen" möchte doch besser auskennen sollte !
Was davon (außer das der dt. Staat diese kostenlos für die Empfänger einzieht) nicht betroffen ist, sind die Kirchensteuer, eine vom dt. Steuerrecht unabhängige Methode zum Geld der Taufscheingläubigen zu gelangen. Im Übrigen, selbst wenn der letzte "Kathole", der letzte "Protestant" ausgetreten sein wird, hat das keinerlei Einfluss auf die bereits erwähnten Zahlungen. Grob beleuchtet, zahlt jeder in etwa einen vergleichbaren Betrag, wie er / sie ihn als "Kirchensteuer" entrichten müsste, wenn jeder Bundesbürger noch Mitglied einer Kirche wäre. Andersherum, diese immer kleiner werdende Schar der Taufscheinchristen, zahlen ungefähr das Doppelte...
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)