Strangequark hat geschrieben:(03 Aug 2021, 16:25)
Wenn sich Polizei und Justiz so leicht von irgendwelchen Bewegungen beeinflussen lassen würden wären sie doch alle schon Querdenker, mit denen haben sie doch inzwischen schon über 1 Jahr regelmäßig zu tun.
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Wenn man heute als Versammlungsbehörde eine Entscheidung trifft, dann sollte man sich sicher sein das diese durch Klagen bei Verwaltungsgerichten bis zum Verfassungsgericht nicht
gekippt werden. Da ist es schon interessant welcher Joker vom gegnerischen Anwalt gezogen werden könnte.
Das IfSG wurde nicht umsonst mehrfach angepasst. Der taktische Fehler für das Verbot der Querdenker-Aufzüge/Demonstrationen lag hier bei den Querdenker-Anwälten,
diese wollten dem Kassel-Verbot vorbeugen, ist aber nicht gelungen.
Der Joker einer CSD-Demo könnte Diskriminierung sein.
Interessant ist für mich der Vergleich von Begründungen zu Versammlungsverboten zwischen 03/2020 bis Heute und auch die Kippgründe.
Letztes Jahr wurde sogar eine Gegendemo mit einem Maskenverbot als Auflage erlaubt usw, habe ich alles mal in dem gesperrten Strang zu diesem Thema aufgeführt.
Hygienekonzepte haben ?
Und bei Hygienekonzepten geht es, wenn man den dann folgenden Effekt betrachtet, nicht darum ob man eines hat,
sondern ob es umgesetzt wird, oder überhaupt umsetzbar ist.
Und wie wird verfahren wenn sich zeigt, daß es nicht umgesetzt wird ?
Allerdings ist es jetzt auch egal, zukünftige Querdenker-Aufzüge/Demonstrationen können nun regelmäßig verboten werden.
Da werden sich nun "die Querdenker" was neues einfallen lassen müssen und ich denke das werden sie auch,
besonders dann wenn der Inzidenz-Rummel wieder los geht.