Maikel hat geschrieben:(02 Aug 2021, 16:07)
Deshalb schrieb ich ja auch "die meisten".
Also bleiben nach deinem Modell Aktien und Unternehmensanleihen vermögenssteuerfrei?
Unser Grundgesetz hat einen schwerwiegenden Fehler: Es trennt nicht zwischen privatem Eigentum und dem Eigentum, welches primär
für das Wohl der Allgemeinheit eingesetzt wird. Die Allgemeinwohlverpflichtung des Vermögens ist derart lasch, dass es selbst in einem
der reichsten Länder dieser Erde zu sozialen Schieflagen kommen konnte, die auf Lange Sicht den sozialen Frieden gefährden.
Primär ist Kapital (als in Produktionseinheiten investiertes Geld) notwendig zum erzeugen von Gütern und Dienstleistungen, wenn die
Allgmeinheit oder Teile davon der Ansicht sind, einen Zuwachs an Wohlergehen beim Konsum der erzeugten Güter und Dienstleistungen
zu haben. Solange also Vermögen dem Wohle der Allgemeinheit dient soll das Vermögen als Kapital frei von Vermögenstteuer sein.
Damit ist auch die Frage der Besteuerung von vererbbarem Kapital vom Tisch: Solange Geld als Pruduktivvermögen investiert bleibt,
solange fallen weder Erbschafts- noch Vermögensteuer an.
Privates Vermögen von 2 Millionen (egal wie sich das Zusammensetzt) reicht aus, um absolut sorgenfrei leben zu können. Wer jedoch
darüber hinaus privat Vermögen anhäuft, tut das nicht zum Wohle der Allgemeinheit - und erst recht nicht in deren Namen. Damit ist
eine Abgabe von 2% auf privates Vermögen de facto nichts anderes als eine andere Form der Einkommensteuer.