Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Jan 2021, 12:13)
Amtsgericht Weimar stuft den Lockdown als "verfassungswidrigen Tabubruch" ein. Nur eine verwirrte Einzelmeinung? Man darf gespannt sein, was die Revision erbringt, die juristische Aufarbeitung der Maßnahmen wird sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen, auch, ob wie BGH und BVerfG irgendwann urteilen werden ist natürlich nicht abzusehen.
Quelle: https://m.focus.de/politik/thueringer-u ... 99284.html
In der Süddeutschen steht ein wenig mehr dazu:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/pr ... -99-128275