Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

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Aldemarin
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Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Aldemarin »

Häufig bekommt bei einem Rechtsstreit derjenige recht, der den dickeren Geldbeutel hat, weil der sich die "besseren" Anwälte leisten kann. Muss das sein? Könnte man nicht ein Rechtssystem schaffen, bei dem Rechtsstreitigkeiten objektiver und für die Betroffenen kostengünstiger geregelt werden?
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jack000
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von jack000 »

Aldemarin hat geschrieben:(02 Jan 2021, 20:31)

Häufig bekommt bei einem Rechtsstreit derjenige recht, der den dickeren Geldbeutel hat, weil der sich die "besseren" Anwälte leisten kann. Muss das sein? Könnte man nicht ein Rechtssystem schaffen, bei dem Rechtsstreitigkeiten objektiver und für die Betroffenen kostengünstiger geregelt werden?
Er werfe mal einen Blick in den "Kuscheljustiz-Strang":
https://politik-forum.eu/viewtopic.php?f=34&t=20935
=> Mehrere Anwälte haben auch die, die offiziell von H4 leben ...
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franzmannzini

Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von franzmannzini »

Aldemarin hat geschrieben:(02 Jan 2021, 20:31)

Häufig bekommt bei einem Rechtsstreit derjenige recht, der den dickeren Geldbeutel hat, weil der sich die "besseren" Anwälte leisten kann. Muss das sein? Könnte man nicht ein Rechtssystem schaffen, bei dem Rechtsstreitigkeiten objektiver und für die Betroffenen kostengünstiger geregelt werden?
Leider ist das so, aber ich profitiere häufig davon, als Beschuldigter, speziell bei Bußgeldverfahren und Punkten.
Dem könnte man begegnen, wenn man eine eindeutige Rechtslage schafft.
Aber daran ist wohl nieman interessiert.
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Teeernte
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Teeernte »

Der Staat macht das - viel filigraner .

Bei Steuerverfahren (normale Steuerverfahren - ohne Staatsanwalt) .... >> immer zum Nachteil des Steuerzahlers - gibts meist Prozessverzug - solange bis Verjährung eintritt .
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Aldus »

Aldemarin hat geschrieben:(02 Jan 2021, 20:31)

Häufig bekommt bei einem Rechtsstreit derjenige recht, der den dickeren Geldbeutel hat, weil der sich die "besseren" Anwälte leisten kann. Muss das sein? Könnte man nicht ein Rechtssystem schaffen, bei dem Rechtsstreitigkeiten objektiver und für die Betroffenen kostengünstiger geregelt werden?
Hat noch nie funktioniert. Wie auch? Wir bewegen uns beim Recht nicht in einer Welt die nur aus mathematischen Gleichungen, 0 oder 1 besteht. Also braucht es Richter, die abwägen und es braucht Menschen (Anwälte), die den Standpunkt der jeweiligen Seite vermitteln.

Da letztere ihre Fähigkeiten numal nicht kostenlos anbieten, war´s das. Es sei denn, der Staat fängt an, jedem Prozeßbeteiligten einen Staranwalt zu bezahlen...
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Aldemarin
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Aldemarin »

In wie weit können letztere Aufgaben eigentlich Computer mit entsprechender Software übernehmen?
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Realist2014
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Realist2014 »

Aldemarin hat geschrieben:(05 Jan 2021, 13:28)

In wie weit können letztere Aufgaben eigentlich Computer mit entsprechender Software übernehmen?
Gar nicht.

Das kann erst Data in 200 Jahren.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Aldemarin
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Aldemarin »

Aber kann sich jeder prinzipiell das nötige Wissen aneignen, um sich gut vor Gericht verteidigen zu dürfen oder dürfen Anwälte auf Informationen zurückgreifen, die anderen Personen nicht (legal) zugängig sind?
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Aldus »

Aldemarin hat geschrieben:(06 Jan 2021, 04:24)

Aber kann sich jeder prinzipiell das nötige Wissen aneignen, um sich gut vor Gericht verteidigen zu dürfen oder dürfen Anwälte auf Informationen zurückgreifen, die anderen Personen nicht (legal) zugängig sind?
Klar darf jeder Anwalt mit illegal beschafften Informationen arbeiten - macht deiner das nicht? :thumbup: :rolleyes:
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von franzmannzini »

Aldemarin hat geschrieben:(06 Jan 2021, 04:24)

Aber kann sich jeder prinzipiell das nötige Wissen aneignen, um sich gut vor Gericht verteidigen zu dürfen oder dürfen Anwälte auf Informationen zurückgreifen, die anderen Personen nicht (legal) zugängig sind?
Der Absatz 7 sah diese Akteneinsicht ohne Anwalt einmal vor, aber dieser ist 2018 gestrichen worden.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 147 Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten
(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.
(2) Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder ist diese im Fall der vorläufigen Festnahme beantragt, sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren.
(3) Die Einsicht in die Protokolle über die Vernehmung des Beschuldigten und über solche richterlichen Untersuchungshandlungen, bei denen dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet worden ist oder hätte gestattet werden müssen, sowie in die Gutachten von Sachverständigen darf dem Verteidiger in keiner Lage des Verfahrens versagt werden.
(4) Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 befugt, die Akten einzusehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten bereitgestellt werden.
(5) Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im vorbereitenden Verfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts. Versagt die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, nachdem sie den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat, versagt sie die Einsicht nach Absatz 3 oder befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so kann gerichtliche Entscheidung durch das nach § 162 zuständige Gericht beantragt werden. Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten entsprechend. Diese Entscheidungen werden nicht mit Gründen versehen, soweit durch deren Offenlegung der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte.
(6) Ist der Grund für die Versagung der Akteneinsicht nicht vorher entfallen, so hebt die Staatsanwaltschaft die Anordnung spätestens mit dem Abschluß der Ermittlungen auf. Dem Verteidiger oder dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, ist Mitteilung zu machen, sobald das Recht zur Akteneinsicht wieder uneingeschränkt besteht.
(7) (weggefallen)


Der weggefallene Absatz 7 hatte folgenden Inhalt:
(7) 1 Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. 2 Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.
Aldemarin
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Aldemarin »

Warum wurde dieser Paragraph denn gestrichen?
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McKnee
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von McKnee »

Aldemarin hat geschrieben:(08 Jan 2021, 20:03)

Warum wurde dieser Paragraph denn gestrichen?
Der Absatz, nicht der Paragraph. Ok, das war der Klugscheißerteil, kommen wir zu dem peinlichen Teil....

Lesen, lesen, lesen ... vor allem (@ franzmannzini), wenn man selber noch die Passage zitiert hat...
(4) Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 befugt, die Akten einzusehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten bereitgestellt werden.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Gin-Tonic »

https://dejure.org/gesetze/ZPO/299.html

ist er eventuell nur anderweitig untergebracht worden? ;) das Gesetz trat zum 01.01.2018 in Kraft, also zeitgleich. Auch steht da nichts davon dass man einen Anwalt bräuchte.

Laut dieser Quelle braucht es keinen Anwalt: https://www.openpetition.de/petition/bl ... eneinsicht

BTW: hab das über google gesucht, ich bin kein Anwalt für deutsches Verfahrensrecht ;)
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Gin-Tonic hat geschrieben:(09 Jan 2021, 07:46)

https://dejure.org/gesetze/ZPO/299.html

ist er eventuell nur anderweitig untergebracht worden? ;) das Gesetz trat zum 01.01.2018 in Kraft, also zeitgleich. Auch steht da nichts davon dass man einen Anwalt bräuchte.

Laut dieser Quelle braucht es keinen Anwalt: https://www.openpetition.de/petition/bl ... eneinsicht

BTW: hab das über google gesucht, ich bin kein Anwalt für deutsches Verfahrensrecht ;)

McKnee hat's ja schon geschrieben. Ansonsten regelt die ZPO, wie der Name schon sagt eben Zivilprozesse und die StPO Strafprozesse.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von franzmannzini »

McKnee hat geschrieben:(09 Jan 2021, 07:42)

Der Absatz, nicht der Paragraph. Ok, das war der Klugscheißerteil, kommen wir zu dem peinlichen Teil....

Lesen, lesen, lesen ... vor allem (@ franzmannzini), wenn man selber noch die Passage zitiert hat...
Acherje, der ist ja gewandert. :)
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McKnee
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von McKnee »

franzmannzini hat geschrieben:(09 Jan 2021, 17:04)

Acherje, der ist ja gewandert. :)
Der ist so wichtig, dass er aufgestiegen ist.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
franzmannzini

Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von franzmannzini »

McKnee hat geschrieben:(09 Jan 2021, 17:11)

Der ist so wichtig, dass er aufgestiegen ist.
Deshalb nehme ich mir wohl immer einen passenden Anwalt, der liest sich den ganzen Kram durch,
und er versteht ihn sogar.
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McKnee
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von McKnee »

franzmannzini hat geschrieben:(09 Jan 2021, 17:20)

Deshalb nehme ich mir wohl immer einen passenden Anwalt, der liest sich den ganzen Kram durch,
und er versteht ihn sogar.
Siehst du, diese Einsicht wünsche ich mir öfter, allerdings vor vollmundigen Behauptungen
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von franzmannzini »

Noch eine persönliche Anekdote, zum Thema unfreiwillig ohne Strafverteidiger beim Prozess (Verkehrsdelikt):

Anfang der 90ziger wurde ich als Angeklagter zur Verhandlung in Amtsgericht gebeten.
Ich hatte mir irgendeinen Anwalt um die Ecke genommen, also keinen Fachanwalt, dieser riet mir blöderweise zum Einspruch,
was dann auch zur Verhandlung führte.
Als die Verhandlung begann, war mein damaliger Anwalt noch anderswo im Hause beschäftigt.
Für diesen Fall wurde ich nicht instruiert.
Da saß ich nun, alleine in meiner Verhandlung und anstatt nur das Notwendigste zu sagen,
plauderte ich mich ahnungslos um Kopf und Kragen.
Die Verhandlung dauerte vielleicht dreißig Minuten, das Urteil fiel dann etwas härter aus, als der ursprüngliche Strafbefehl.

Was habe ich daraus gelernt:
- eine gute Rechtsschutzversicherung abschließen, mehrere bei verschiedenen für verschiedene Fachgebiete (teuer)
- immer einen guten Fachanwalt beauftragen (schwierigster Teil !)
- wenn man auf der Anklagebank sitzt, so wenig wie möglich sagen, um sich selbst nicht noch weiter zu belasten,
besonders dann, wenn man dort freiwillig oder unfreiwillig ohne Rechtsbeistand sitzt
Praia61
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Praia61 »

Gerecht könnte man es tun, wenn Anwälte zugelost werden würden.
Aber darauf verzichte ich.
Ignorierte Person/en : Schnitter
Senexx

Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Senexx »

Aldemarin hat geschrieben:(02 Jan 2021, 20:31)

Häufig bekommt bei einem Rechtsstreit derjenige recht, der den dickeren Geldbeutel hat, weil der sich die "besseren" Anwälte leisten kann. Muss das sein? Könnte man nicht ein Rechtssystem schaffen, bei dem Rechtsstreitigkeiten objektiver und für die Betroffenen kostengünstiger geregelt werden?
Völlig gerecht.

Wer bessere Leistung will, muss mehr zahlen.

Wer ein leistungssärrkeres Auto will, muss mehr ausgeben. Oder wollen Sie Autos verlosen?
Praia61
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Praia61 »

Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Ein Bentley und ein Golf sind nicht gleich.
Ignorierte Person/en : Schnitter
Senexx

Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Senexx »

Praia61 hat geschrieben:(19 Feb 2021, 21:28)

Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Ein Bentley und ein Golf sind nicht gleich.
Sie sind ja vor dem Gesetz gleich.
Praia61
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Registriert: Fr 13. Jan 2012, 15:45

Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Praia61 »

Senexx hat geschrieben:(19 Feb 2021, 21:31)

Sie sind ja vor dem Gesetz gleich.
Wenn jemand mit einem Profileibwächter oder einem Normalo in ein Duell geht herrscht keine Chancengleichheit.
Ignorierte Person/en : Schnitter
Senexx

Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Senexx »

Niemand zwingt ihm zum Duell.

Sind im Übrigen verboten.
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Atue001 »

Aldemarin hat geschrieben:(02 Jan 2021, 20:31)

Häufig bekommt bei einem Rechtsstreit derjenige recht, der den dickeren Geldbeutel hat, weil der sich die "besseren" Anwälte leisten kann. Muss das sein? Könnte man nicht ein Rechtssystem schaffen, bei dem Rechtsstreitigkeiten objektiver und für die Betroffenen kostengünstiger geregelt werden?
Intuitiv würde ich nicht sagen, dass die Aussage falsch ist - trotzdem frage ich mal nach, ob es dazu irgendwelche offiziellen Untersuchungen, Studien o.ä. gibt, die eine solche Ausgangsthese stützen?
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(02 Jan 2021, 20:38)

Er werfe mal einen Blick in den "Kuscheljustiz-Strang":
https://politik-forum.eu/viewtopic.php?f=34&t=20935
=> Mehrere Anwälte haben auch die, die offiziell von H4 leben ...
Sie können auch nicht anders.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Bielefeld09 »

Atue001 hat geschrieben:(19 Feb 2021, 22:59)

Intuitiv würde ich nicht sagen, dass die Aussage falsch ist - trotzdem frage ich mal nach, ob es dazu irgendwelche offiziellen Untersuchungen, Studien o.ä. gibt, die eine solche Ausgangsthese stützen?
Tja, wer die Kohle hat, hat auch Recht?
Aber nicht im Rechtsstaat.
Noch Fragen?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Teeernte »

Bielefeld09 hat geschrieben:(20 Feb 2021, 00:27)

Tja, wer die Kohle hat, hat auch Recht?
Aber nicht im Rechtsstaat.
Noch Fragen?
Der Staat nimmt sich Sein Unrecht. Dann ist einfach das Gericht unterbesetzt... grad in dem Fall.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Atue001 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(20 Feb 2021, 00:27)

Tja, wer die Kohle hat, hat auch Recht?
Aber nicht im Rechtsstaat.
Noch Fragen?

Deine These habe ich wohl verstanden....ich habe danach gefragt, ob du sie irgendwie untermauern kannst.....
Ich halte die These nicht für falsch - ob sie aber richtig ist, ist damit noch lange nicht entschieden.
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Bielefeld09 »

Atue001 hat geschrieben:(20 Feb 2021, 00:34)

Deine These habe ich wohl verstanden....ich habe danach gefragt, ob du sie irgendwie untermauern kannst.....
Ich halte die These nicht für falsch - ob sie aber richtig ist, ist damit noch lange nicht entschieden.
Es ist nicht wichtig, ob Sie meine Meinung als wichtig erachten,
wir können auch klagen vor deutschen Gerichten.
Das Thema geben Sie doch sicherlich vor.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(20 Feb 2021, 00:22)

Sie können auch nicht anders.
Was meinst du damit :?:
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Atue001 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(20 Feb 2021, 00:53)

Es ist nicht wichtig, ob Sie meine Meinung als wichtig erachten,
wir können auch klagen vor deutschen Gerichten.
Das Thema geben Sie doch sicherlich vor.
Ich hatte gedacht, da wäre Substanz dahinter. Schade eigentlich.
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Praia61 »

Fakt ist , dass jene, die sich einen Staranwalt leisten können haben einen Vorteil.
Ist halt so.
Wer Geld hat hat auch eine Behandlung beim Chefarzt.
Usw. Usw
Ist halt so.
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Re: Wer viel Geld hat bekommt eher Recht - muss das sein?

Beitrag von Praia61 »

Senexx hat geschrieben:(19 Feb 2021, 21:40)

Niemand zwingt ihm zum Duell.

Sind im Übrigen verboten.
Das Duell findet vor Gericht statt.
Haste was angestellt zwingt man dich vor Gericht. :D
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