Verjährungen

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Aldemarin
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Registriert: Mi 19. Feb 2014, 18:17

Verjährungen

Beitrag von Aldemarin »

Die Vorschriften zur Pandemiebekämpfung sind in Deutschland oft ziemlich uneinheitlich und ändern sich oft rasch. Da stellt sich auch die Frage nach welcher Zeit verjähren entsprechende Verstöße. Gibt es hierfür entsprechende Regelungen? Würden eigentlich alle Verstöße gegen COVID-19 Verordnungen verjähren, wenn die Pandemie zu Ende ist?
Dann habe ich noch eine Frage bezüglich der Verjährung von schweren Verbrechen: können hier eigentlich internationale Organisationen wie Interpol Ländern vorschreiben, dass zum Beispiel Mord nicht verjähren darf oder dürfen das die Staaten immer noch selbst entscheiden?
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Teeernte
Beiträge: 32036
Registriert: Do 11. Sep 2014, 18:55
user title: Bedenkenträger

Re: Verjährungen

Beitrag von Teeernte »

https://de.wikipedia.org/wiki/Auslieferung_(Recht)

OWI - Landesrecht >> zB Bayern. https://www.verkuendung-bayern.de/files ... 20-252.pdf
Für die sogenannte Verfolgungsverjährung ist die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit üblicherweise drei Monate. Das bedeutet, dass die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit ausgeschlossen ist, wenn innerhalb von drei Monaten kein Bußgeldbescheid ergangen ist.

Wurde die Frist unterbrochen, beginnt die dreimonatige Frist erneut. Längstens beträgt sie beispielsweise sechs Monate, wenn sie nur einmal durch einen Anhörungsbogen unterbrochen wurde.


absolute Frist für die Verjährung gemäß OWiG. Diese ist in § 33 Abs. 3 festgeschrieben:

Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 31 Abs. 3 bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch zwei Jahre verstrichen sind.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
Haegar
Beiträge: 2515
Registriert: Do 27. Aug 2009, 10:03

Re: Verjährungen

Beitrag von Haegar »

Selber gegen Coronaregeln verstoßen, oder nur eine Frage für einen Freund ?

:D

Hier die Verfährungsfristen bei Owis:

https://dejure.org/gesetze/OWiG/31.html

Und Interpol schriebt keinem Land vor, wie lange die Verjährungsfrist für schwere Verbrechen in den einzelnen Ländern ist. Sie ist ein Verein.

Hier die Satzung:

https://arquivo.pt/wayback/200802241833 ... n.asp#art2
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