Merkels „Akt der nationalen Solidarität“: So wollen Bund und Länder die vierte Corona-Welle brechen
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit 2G: Kinos, Theater, Restaurants und andere Einrichtungen nur noch für Geimpfte und Genesene (2G), optional kann auch ein aktueller Corona-Test zusätzlich vorgeschrieben werden (2G-plus).
- 2G im Einzelhandel: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen Geschäfte besuchen, ausgenommen von der Regel sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (z. B. Supermärkte und Drogerien).
- Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit bis zu zwei Personen aus einem (!) weiteren Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen. Dies gilt auch für private Zusammenkünfte. Wer geimpft oder genesen ist, soll keinen Kontaktbeschränkungen unterliegen.
- Veranstaltungen: Hier gilt eine Teilnehmerzahl von höchstens 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien. Es gilt in beiden Fällen 2G und Maskenpflicht. Ab einer Inzidenz von 350 gilt dies auch für private Feiern, wie etwa Hochzeiten.
- Großveranstaltungen und Fußballstadien: Bei Veranstaltungen im Freien dürfen 30 bis 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, maximal zulässig sind jedoch 15.000 Zuschauer. Es gilt 2G oder optional 2G-plus. „In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden“, heißt es im Beschlusspapier. Veranstaltungen in Innenräumen sind ebenfalls mit 30 bis 50 Prozent Auslastung zulässig, maximal 5000 Zuschauer.
- Clubs und Diskotheken: In Hotspot-Regionen sollen sie geschlossen werden. Der Grenzwert liegt bei einer Inzidenz von 350 in einem Landkreis.
- Schulen: Einführung einer bundesweiten Maskenpflicht unabhängig der Klassenstufe.
- Impfpflicht für alle: Neben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime soll im Bundestag über die allgemeine Impfpflicht entschieden werden. Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz sprach sich für eine solche allgemeine Impfpflicht aus.
- Impfschutz: Wie lange eine Person nach der letzten Impfung als vollständig geimpft gilt, soll festgelegt werden. Eine konkrete Dauer nannte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag aber nicht. Sie verwies darauf, dass die EU einen Ablauf des Impfschutzes nach neun Monaten erwäge.
- Die Übergangsfrist für die Maßnahmen aus der epidemischen Notlage sollen nicht am 15. Dezember auslaufen, sondern verlängert werden. Es soll gesetzlich geregelt werden, dass die Maßnahmen regional differenziert angeordnet werden können.
- Feuerwerksverbot: Wie schon im vergangen Jahr soll es ein Böllerverbot geben.
- Hotspot-Regeln: In Kreisen mit besonders hohen Inzidenzen sollen die Länder verschärfte Maßnahmen anordnen können. Dazu soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden.
https://www.rnd.de/politik/corona-gipfe ... YXNRU.html
Also schonmal kein Chaos, dass jetzt kurzfristig nach 6 Monaten der Impfstatus aberkannt wird. Ich vermute ja, dass das im März mit der Impfpflicht zusammen kommt. Ich glaube die größte Veränderung ist, dass jetzt bundesweit de facto ein 2G-Lockdown für bzw. gegen Ungeimpfte verhängt wurde. In einigen Ländern galt das meiste ja eh schon.