Wähler hat geschrieben:(05 May 2021, 18:46)
Die neue Bundesnotbremse wurde vom Bundestag und Bundesrat mit Mehrheit beschlossen. Dir bleibt also nur eine Verfassungsklage gegen den Bund, oder gegen das Bundesland. Du kannst das zwar als unfair empfinden, das gehört aber auch zum Rechtsstaat.
Zur Bundesnotbremse gehört nicht das Verbot des Zugangs zu meiner Immobilie,
dies ist eine einzigartige Maßnahme die nur von der Landesregierung in Mecklenburg Vorpommern verhängt wurde,
die nur für Bürger mit einem Zweitwohnsitz in Mecklenburg Vorpommern gilt.
Somit würde eine Verfassungsbeschwerde sofort scheitern, wegen Nichteinhaltung des Rechtsweges.
Es muß also mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht beginnen, in meinem Fall VG Schwerin, ganz genau so
wie im letzten Jahr. Nach jeder Änderung der Verordnung durch eine Änderungsverordnung ist das Urteil obsolet und es muß neu geklagt werden.
Die Verordnungen oder Rechtsverordnungen werden durch die durch das IfSG ermächtigten Landesregierungen erlassen, und benötigen keinen
parlamentarischen Entscheid/Abstimmung des jeweiligen Landesparlaments.
Zum Rechtsstaat gehört ferner die Rechtssicherheit. Der Einzelne muss sich auf die bestehenden Gesetze verlassen können, er muss vorhersehen können, welche rechtlichen Folgen sein Handeln hat.
Es war für mich schwer vorher zu sehen, welche Folgen der Erwerb einer Immobilie in Mecklenburg Vorpommern haben kann. Ich kann mich also nicht auf bestehende Gesetze, allen voran das Grundgesetz verlassen.
Im letzten Jahr wurden Klagen zu diesem Thema abgelehnt, weil der Zweitwohnsitz nicht als solcher angemeldet war. Nun ein Jahr später spielt dieser Ablehnungsgrund keine Rolle mehr.
So meldet der Bürger im Jahr 2020 seinen Zweitwohnsitz behördlich an, weil er denkt, daß er sich damit den Zugang zu seinem Zweitwohnsitz sichert, er verlässt sich also auf bestehende Gesetze oder
gerichtliche Entscheidungen. Und fast genau ein Jahr später hat diese Handlung keine Bedeutung mehr. Hier werden dann einfach neue Bedingungen gestellt.