Und was ich Dir schon die ganze Zeit versuche zu erklären, diese Auditierung kann in so einer internationalen Notlage von dem Schema F abweichen. Es geht hier um keine Dauerlösung, sondern einer befristeten Umsetzung. Fehlt Dir jegliche Phantasie, Dir das vorzustellen?Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 20:52)
Du hast den Unterschied zwischen "Heimarbeitsplatz" und "mobilem Arbeiten" immer noch nicht verstanden
"Homeoffice: Vom Arbeitgeber eingerichteter Arbeitsplatz
Der Fachbegriff für das umgangssprachliche Homeoffice ist also Telearbeit. Die Arbeitsstättenverordnung bestimmt nicht nur, dass der Arbeitgeber fest eingerichtete Computerarbeitsplätze, Möbel und sonstige Arbeitsmittel im Privatbereich der Beschäftigten einrichten muss, sondern der Chef muss außerdem eine wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer des Homeoffice festlegen. Arbeitgeber und Angestellte vereinbaren also die Bedingungen der Telearbeit. Für die Telearbeit beziehungsweise das Homeoffice gibt es genaue gesetzliche Vorgaben. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie für den Arbeitsplatz im Büro: insbesondere die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz."
Und das muss AUDITIERT werden.
Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Es geht nicht um eine dauerhafte Lösung. Verstehst Du das nicht? Wo ist denn vorgeschrieben, dass eine solche Auditierung am ersten Tag oder noch davor stattfinden muss?Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 20:58)
Was reimst du dir da zusammen, was niemand geschrieben hat?
Der Punkt war, das es keine TELE-Arbeit für Arbeitsplätze geben kann, die auditiert werden müssen, wenn der AN dem nicht zustimmt.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Wo?Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:03)
Doch, Alex möchte , dass der Gesetzgeber genau das fordern soll...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Der Telearbeitsplatz muss VOR Inbetriebnahme "abgenommen" werden, ob alle Anforderungen erfüllt sind...Sören74 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:07)
? Wo ist denn vorgeschrieben, dass eine solche Auditierung am ersten Tag oder noch davor stattfinden muss?
Das gilt natürlich nicht für "mobiles Arbeiten" in der eigenen Wohnung
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Darüber habe ich doch die ganze Zeit mit ihm diskutiert...
Er lebt auch in dem Irrglauben, der deutsche Gesetzgeber könnte internationalen Organisationen wie der IAF etwas "vorschreiben"...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
An der Qualität der Arzneimittel und Medizinprodukte ändert sich nichts. Und wenn der Laden für die Dauer der Pandemie unzertifiziert gemanaged wird, ist das nicht weiter tragisch.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 20:51)
wenn dann die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten nicht mehr überwacht werden...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Echt jetzt? Du streitest Dich hier nur wegen der richtigen Verwendung des Ausdrucks "mobiles Arbeiten" rum? Das ist doch jetzt wirklich sowas von scheißegal in dieser Lage. Mann.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:09)
Der Telearbeitsplatz muss VOR Inbetriebnahme "abgenommen" werden, ob alle Anforderungen erfüllt sind...
Das gilt natürlich nicht für "mobiles Arbeiten" in der eigenen Wohnung
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Wir können das ziemlich abkürzen, Du hast einfach nicht verstanden, was Alex zum Ausdruck bringen wollte. Das ist menschlich.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:11)
Darüber habe ich doch die ganze Zeit mit ihm diskutiert...
Er lebt auch in dem Irrglauben, der deutsche Gesetzgeber könnte internationalen Organisationen wie der IAF etwas "vorschreiben"...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Nein, denn das ist deutsche Gesetzesvorgabe bei Telearbeitsplätzen.Sören74 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:04)
Und was ich Dir schon die ganze Zeit versuche zu erklären, diese Auditierung kann in so einer internationalen Notlage von dem Schema F abweichen. ?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
er hat einen Irrglauben über die angeblich unbegrenzten Möglichkeiten des GesetzgebersSören74 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:13)
Wir können das ziemlich abkürzen, Du hast einfach nicht verstanden, was Alex zum Ausdruck bringen wollte. Das ist menschlich.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
In einer Ausnahmesituation wie der zur Zeit grassierenden tödlichen Seuche kann man das sicherlich durchsetzen, natürlich mit Zeitbefristung. Andere Grundrechtseinschränkungen sind da wesentlich schwerwiegender.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jan 2021, 20:59)
Niemand kann von einem Arbeitnehmer verlangen, dass er seine Wohnung als Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Nein, ich versuche dir den signifikaten Unterschied zwischen "mobilem Arbeiten" und "Telearbeit" zu erläuternSören74 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:12)
Echt jetzt? Du streitest Dich hier nur wegen der richtigen Verwendung des Ausdrucks "mobiles Arbeiten" rum? Das ist doch jetzt wirklich sowas von scheißegal in dieser Lage. Mann.
Und nein, das ist keinesfalls scheißegal
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Ich denke mal, wichtiger ist die Beibehaltung der Qualitätskontrolle in der Produktion und Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Normen, die mit der Zulassung und Verkauf von Arzneien notwendig ist und das wird auch so der Fall sein. An der entsprechenden Sprachverwirrung zwischen Home-Office, Telearbeitsplatz und mobilen Arbeiten wird es sicher nicht scheitern.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:11)
An der Qualität der Arzneimittel und Medizinprodukte ändert sich nichts. Und wenn der Laden für die Dauer der Pandemie unzertifiziert gemanaged wird, ist das nicht weiter tragisch.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:15)
In einer Ausnahmesituation wie der zur Zeit grassierenden tödlichen Seuche kann man das sicherlich durchsetzen, natürlich mit Zeitbefristung. Andere Grundrechtseinschränkungen sind da wesentlich schwerwiegender.
Der Schutz der Wohnung steht weiter oben in den Grundrechten als die bis jetzt getroffenen Einschränkungen...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Oder Du hast ihn einfach nicht sinngemäß verstanden. Ist wirklich nicht schlimm.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:14)
er hat einen Irrglauben über die angeblich unbegrenzten Möglichkeiten des Gesetzgebers
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:11)
An der Qualität der Arzneimittel und Medizinprodukte ändert sich nichts. Und wenn der Laden für die Dauer der Pandemie unzertifiziert gemanaged wird, ist das nicht weiter tragisch.
Und wenn dann Todesfälle passieren- nicht weiter tragisch...
Wobei nirgends die Aussetzung von Audits zur Diskussion steht- warum auch?
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Sören74 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:18)
Oder Du hast ihn einfach nicht sinngemäß verstanden. Ist wirklich nicht schlimm.
doch doch
Alex und sein "Gesetzgeber" der auch das komplette Gseundheitswesen verstaatlichen kann...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Sicher wird diese Qualitätskontrolle weiter durchgeführt und da ist es auch völlig wurscht, ob Hansi Meier aus der Buchhaltung seinen Job im heimischen Wohnzimmer oder im Büro erledigt.Sören74 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:17)
Ich denke mal, wichtiger ist die Beibehaltung der Qualitätskontrolle in der Produktion und Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Normen, die mit der Zulassung und Verkauf von Arzneien notwendig ist und das wird auch so der Fall sein.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
um den geht es auch nichtTom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:19)
Sicher wird diese Qualitätskontrolle weiter durchgeführt und da ist es auch völlig wurscht, ob Hansi Meier aus der Buchhaltung seinen Job im heimischen Wohnzimmer oder im Büro erledigt.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Die Unverletzbarkeit der Wohnung ist auch mit Home Office gewährleistet.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:17)
Der Schutz der Wohnung steht weiter oben in den Grundrechten als die bis jetzt getroffenen Einschränkungen...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Nicht mit einem Telearbeitsplatz gegen den Willen des AN.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:20)
Die Unverletzbarkeit der Wohnung ist auch mit Home Office gewährleistet.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Steht aber, soweit ich das von außen mitbekommen habe, bei den Entscheidungsträgern nicht zur Debatte. Es wird zwar von einer Homeoffice-Pflicht gesprochen, aber letztlich wird es darauf hinauslaufen, dass die AG den AN das da anbieten, wo es kurzfristig möglich ist. Ob das den Homeoffice-Anteil anheben wird, wird man sehen. Ich kenne viele Kollegen, die sagen, sie können kaum oder gar nicht vernünftig bei der privaten Netzanbindung arbeiten, wenn gleichzeitig Kinder und Ehepartner das Internet auch nutzen sollen. Ob es sinnvoll ist, die AN zu mehr Homeoffice zu verpflichten, steht noch auf einem anderen Blatt.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:15)
In einer Ausnahmesituation wie der zur Zeit grassierenden tödlichen Seuche kann man das sicherlich durchsetzen, natürlich mit Zeitbefristung. Andere Grundrechtseinschränkungen sind da wesentlich schwerwiegender.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Welche Todesfälle sollen passieren? Stürzt Hansi Meier beim Wechseln der Glühbirne im Home Office von der Leiter, weil er sich nicht ans Qualitätsmanagementhandbuch gehalten hat?Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:18)
Und wenn dann Todesfälle passieren- nicht weiter tragisch...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Schön. Wenn Du damit fertig bist, können wir vielleicht wieder zum Hauptthema dieses Stranges zurück.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:16)
Nein, ich versuche dir den signifikaten Unterschied zwischen "mobilem Arbeiten" und "Telearbeit" zu erläutern
Zuletzt geändert von Sören74 am Di 19. Jan 2021, 21:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Um wen denn dann?
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Aber ja doch.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:21)
Nicht mit einem Telearbeitsplatz gegen den Willen des AN.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Wobei es aber um mobiles Arbeiten geht...Sören74 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:23)
Steht aber, soweit ich das von außen mitbekommen habe, bei den Entscheidungsträgern nicht zur Debatte. Es wird zwar von einer Homeoffice-Pflicht gesprochen, .
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Ich glaube, das ist jetzt angekommen.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Um die Arbeitsplätze, die auditiert werden müssen und mobiles arbeiten nicht zulässig ist...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
freut mich, wenn du es jetzt verstanden hast.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
nein.
Das ist auch nicht das Thema der Politik wegen Corona
Da geht es um mobiles Arbeiten, aber nicht um Telearbeit
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Also aus Sicht der Corona-Bekämpfung ist es nun wirklich egal, ob mehr Leute wegen mehr mobilen Arbeiten oder mehr Telearbeit zu Hause bleiben.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:30)
nein.
Das ist auch nicht das Thema der Politik wegen Corona
Da geht es um mobiles Arbeiten, aber nicht um Telearbeit
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Welche sollen das in Zeiten der Pandemie sein?Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:28)
Um die Arbeitsplätze, die auditiert werden müssen und mobiles arbeiten nicht zulässig ist...
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Rückzugsgefechte. Es geht darum, die Zahl der Kontakte zu senken, sowohl im Bus als auch im Büro, damit man die Seuche in den Griff bekommt und den Lockdown lockern kann, nicht um Wortklauberei. Warum funktioniert in anderen Rechtsstaaten eigentlich etwas, was in Deutschland anscheinend völlig unmöglich sein soll?Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:30)
Da geht es um mobiles Arbeiten, aber nicht um Telearbeit
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Dann schaunmermal:
In welchen Bereichen ein Betrieb seinen Arbeitnehmern Homeoffice ermöglichen muss, kann den Plänen zufolge behördlich geprüft und angeordnet werden. „Wird eine für sofort vollziehbar erklärte Anordnung nicht sofort ausgeführt, kann die zuständige Behörde die von der Anordnung betroffene Arbeit untersagen“, heißt es in dem Entwurf.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 54410.html
In welchen Bereichen ein Betrieb seinen Arbeitnehmern Homeoffice ermöglichen muss, kann den Plänen zufolge behördlich geprüft und angeordnet werden. „Wird eine für sofort vollziehbar erklärte Anordnung nicht sofort ausgeführt, kann die zuständige Behörde die von der Anordnung betroffene Arbeit untersagen“, heißt es in dem Entwurf.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 54410.html
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Ob das wohl funktionieren kann?Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 23:13)
Dann schaunmermal:
In welchen Bereichen ein Betrieb seinen Arbeitnehmern Homeoffice ermöglichen muss, kann den Plänen zufolge behördlich geprüft und angeordnet werden. „Wird eine für sofort vollziehbar erklärte Anordnung nicht sofort ausgeführt, kann die zuständige Behörde die von der Anordnung betroffene Arbeit untersagen“, heißt es in dem Entwurf.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 54410.html
Denn die Beamten, die das prüfen und vollziehen sollen, haben ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Homeoffice, müßten daher die Möglichkeit bekommen, die Durchsetzung der Ideen aus Berlin von zu Hause aus zu machen!
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Der Schutz der Wohnung ?Realist2014 hat geschrieben:(19 Jan 2021, 21:17)
Der Schutz der Wohnung steht weiter oben in den Grundrechten als die bis jetzt getroffenen Einschränkungen...
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 13
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung wurde bereits in mehreren Paragraphen des IfSG eingeschränkt.
§25, §28, §29, §32
Und wenn man sich z.B. §32 auschaut, dann gibt es schon genutzte Beschränkungsmöglichkeiten, die im GG noch weiter oben stehen.
Somit ist es wohl etwas befremdlich, zu behaupten, das bis jetzt getroffenen Einschränkungen das GG nur unterhalb des §13 existieren.
Der Unterschied zu den anderen Maßnahmen ist der, das es zu aufwändig wäre, eine Pflicht für Homeoffice zu definieren und dann noch
zu begründen. Natürlich kann man auch hier den §28a IfSG weiter ergänzen vielleicht mit einem
"vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite".
Ich füge hier mal probehalber einen Satz zum §28a IfSG hinzu:
§28a Absatz 1 Satz 18
18. Verpflichtung der Mitarbeiter zum Homeoffice für Büroarbeiten in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen. (oder so)
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Und genau deshalb wird es auch nicht gemacht. Man könnte es zwar irgendwie verordnen. Die Umsetzung wäre aber wohl eher eineTom Bombadil hat geschrieben:(19 Jan 2021, 23:13)
Dann schaunmermal:
In welchen Bereichen ein Betrieb seinen Arbeitnehmern Homeoffice ermöglichen muss, kann den Plänen zufolge behördlich geprüft und angeordnet werden. „Wird eine für sofort vollziehbar erklärte Anordnung nicht sofort ausgeführt, kann die zuständige Behörde die von der Anordnung betroffene Arbeit untersagen“, heißt es in dem Entwurf.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 54410.html
langwierige Prozedur (behördliche Prüfung), denn die Behörden sind jetzt schon überlastet, bei Aufgaben die gegenüber dieser neuen "Beschäftigung"
Vorrang haben, wie z.B. Kontaktverfolgung.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Wie ich gerade lese, ist ja nun schon ein Beschluß gefasst.
Schauen wir uns die Information zum geplanten Verordnungsentwurf an,
beschlossen wurde das bereits am 19.01.2020:
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaf ... at,SMYwHFE
Der gefährlichste Punkt könnte dieser sein:
könnte ja einfach behaupten, das es keinen wichtigen Grund gäbe ihm das Home-Office zu verweigern.
Zusätzlich muß ja nun vermutlich auch der Arbeitgeber das Equipment zu Verfügung stellen ?
Schauen wir uns die Information zum geplanten Verordnungsentwurf an,
beschlossen wurde das bereits am 19.01.2020:
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaf ... at,SMYwHFE
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag beschlossen, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht. Die Regelung soll bis 15. März gelten.
Alternative, wenn Homeoffice nicht möglich ist (kontrolliert durch die Arbeitsschutzkontrollbehörden):Herr Heil soll nun eine passende Verordnung erlassen.
Minister Heil will Arbeitgeber verpflichten, Bürobeschäftigten und Ähnlichen Heimarbeit anzubieten, wenn am Ort der Betriebsstätte der Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen überschritten wird. Dann habe "der Arbeitgeber den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen", heißt es in dem Entwurf der Ministerverordnung.
Und natürlich Bußgelder, na klar.Wo kein Homeoffice möglich ist, sollen dem Entwurf zufolge strikte Abstandsregeln gelten. Nutzen mehrere Menschen ein Büro, müsse für jeden mindestens eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollten die Arbeitgeber die Belegschaft in möglichst kleine Arbeitsgruppen einteilen.
Könnten die Abstandsregeln oder die Anforderungen an die Raumbelegung nicht eingehalten werden, müsse der Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken bereitstellen - die die Beschäftigten dann auch tragen müssen.
In Corona-Hotspots mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen solle die Belegschaft in Betrieben mit mindestens 50 regelmäßig anwesenden Beschäftigten wöchentlich einem Antigen-Schnelltest unterzogen werden.
Der gefährlichste Punkt könnte dieser sein:
Hiermit wird der Arbeitnehmer in die Lage versetzt seinen Arbeitgeber anzuschwärzen, denn der Mitarbeiter welcher seinem Unternehmen nicht wohlgesonnen ist,Unternehmen, die ihren Beschäftigten ohne wichtigen Grund das Arbeiten im Homeoffice verweigern, sollen nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Zudem müssten sie befürchten, dass ihnen der Betrieb im betroffenen Bereich untersagt wird, berichtete die Zeitung weiter.
könnte ja einfach behaupten, das es keinen wichtigen Grund gäbe ihm das Home-Office zu verweigern.
Zusätzlich muß ja nun vermutlich auch der Arbeitgeber das Equipment zu Verfügung stellen ?
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
franzmannzini hat geschrieben:(20 Jan 2021, 02:55)
Wie ich gerade lese, ist ja nun schon ein Beschluß gefasst.
Schauen wir uns die Information zum geplanten Verordnungsentwurf an,
beschlossen wurde das bereits am 19.01.2020:
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaf ... at,SMYwHFE
Alternative, wenn Homeoffice nicht möglich ist (kontrolliert durch die Arbeitsschutzkontrollbehörden):
Und natürlich Bußgelder, na klar.
Der gefährlichste Punkt könnte dieser sein:
Hiermit wird der Arbeitnehmer in die Lage versetzt seinen Arbeitgeber anzuschwärzen, denn der Mitarbeiter welcher seinem Unternehmen nicht wohlgesonnen ist,
könnte ja einfach behaupten, das es keinen wichtigen Grund gäbe ihm das Home-Office zu verweigern.
Zusätzlich muß ja nun vermutlich auch der Arbeitgeber das Equipment zu Verfügung stellen ?
Also keine Homeofficepflicht, sondern lediglich die Pflicht den Arbeitnehmern mobiles Arbeiten anzubieten. Das bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer das ablehnen kann. Ungeklärt ist die Frage, wie der Arbeitgeber damit umgehen darf ohne gegen die Auflage selber zu verstoßen. Unbezahlte Freistellung, Kündigung und Ersatz oder darf der dann ins Büro ohne dass der AG befürchten muss gegen die Auflage verstoßen zu haben.
Ungeklärt ist auch, was der Unternehmer alles tun muss um es anzubieten. Muss er z.B. mobile Endgeräte für jeden anschaffen um das zu ermöglichen. Wenn ja, kriegt man die in der kurzen Zeit in genügender Anzahl. Muss der Arbeitgeber erlauben, dass der Arbeitnehmer vom eigenen Gerät aus arbeitet. Wenn ja, darf der Arbeitgeber in die Wohnung des Arbeitnehmers um das Gerät entsprechend einzurichten. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Art Miete oder Kostenersatz dafür, dass er Arbeitsmittel und Raum zur Verfügung stellt. Muss der Arbeitgeber einen festen Büroarbeitsplatz (Rechner) etc. im Unternehmensgebäude abbauen und im "Homeoffice" wieder aufbauen. Wer richtet das dann dort ein und nimmt es in Betrieb? Was wenn der Arbeitgeber weiß, dass vor Ort beim Arbeitnehmer nicht die Voraussetzungen für konzentriertes und ergononomisches Arbeiten gegeben sind? Muss er es trotzdem anbieten?
Spannend wird auch wie die Behörden selber mit dieser Verordnung umgehen. Welche Gründe diese geltend machen. Eine Veröffentlichung hier wäre hilfreich um den Unternehmen ein paar Ideen zu geben, welche Gründe hier möglich sind.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
So viele Fragen.
Und sie glauben, dass die Beamten des Sozen Heil das ermessen und durchblicken?
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- Billie Holiday
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Gut, dass der AN HO ablehnen darf. Ich WILL garnicht ins HO.
Im Büro sitze ich allein, habe einen ergonomischen Bürostuhl und alles an Ordnern/Literatur etc. greifbar.
Zuhause habe ich einen winzigen Arbeitsplatz unterm Dach, der für 8 Stunden konzentrierte Arbeit nicht geschaffen wurde.
Also ich würde mich weigern, zuhause zu arbeiten.
Im Büro sitze ich allein, habe einen ergonomischen Bürostuhl und alles an Ordnern/Literatur etc. greifbar.
Zuhause habe ich einen winzigen Arbeitsplatz unterm Dach, der für 8 Stunden konzentrierte Arbeit nicht geschaffen wurde.
Also ich würde mich weigern, zuhause zu arbeiten.
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„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
An euch AN haben die Befürworter des gesetzlich verpflichtenden HO nicht gedacht.Billie Holiday hat geschrieben:(20 Jan 2021, 07:52)
Gut, dass der AN HO ablehnen darf. Ich WILL garnicht ins HO.
Im Büro sitze ich allein, habe einen ergonomischen Bürostuhl und alles an Ordnern/Literatur etc. greifbar.
Zuhause habe ich einen winzigen Arbeitsplatz unterm Dach, der für 8 Stunden konzentrierte Arbeit nicht geschaffen wurde.
Also ich würde mich weigern, zuhause zu arbeiten.
Die werden nicht gefragt, egal ob du, die sich im Büro unter Einhaltung aller Regeln wohler fühlt, oder die Eltern von ein bis x Kindern, für die ein paar Stunden unstörtes Arbeiten im Büro statt am Esstisch Erholung bedeutet.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Gut zusammengefasst.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jan 2021, 07:30)
Also keine Homeofficepflicht, sondern lediglich die Pflicht den Arbeitnehmern mobiles Arbeiten anzubieten. Das bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer das ablehnen kann. Ungeklärt ist die Frage, wie der Arbeitgeber damit umgehen darf ohne gegen die Auflage selber zu verstoßen. Unbezahlte Freistellung, Kündigung und Ersatz oder darf der dann ins Büro ohne dass der AG befürchten muss gegen die Auflage verstoßen zu haben.
Ungeklärt ist auch, was der Unternehmer alles tun muss um es anzubieten. Muss er z.B. mobile Endgeräte für jeden anschaffen um das zu ermöglichen. Wenn ja, kriegt man die in der kurzen Zeit in genügender Anzahl. Muss der Arbeitgeber erlauben, dass der Arbeitnehmer vom eigenen Gerät aus arbeitet. Wenn ja, darf der Arbeitgeber in die Wohnung des Arbeitnehmers um das Gerät entsprechend einzurichten. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Art Miete oder Kostenersatz dafür, dass er Arbeitsmittel und Raum zur Verfügung stellt. Muss der Arbeitgeber einen festen Büroarbeitsplatz (Rechner) etc. im Unternehmensgebäude abbauen und im "Homeoffice" wieder aufbauen. Wer richtet das dann dort ein und nimmt es in Betrieb? Was wenn der Arbeitgeber weiß, dass vor Ort beim Arbeitnehmer nicht die Voraussetzungen für konzentriertes und ergononomisches Arbeiten gegeben sind? Muss er es trotzdem anbieten?
Spannend wird auch wie die Behörden selber mit dieser Verordnung umgehen. Welche Gründe diese geltend machen. Eine Veröffentlichung hier wäre hilfreich um den Unternehmen ein paar Ideen zu geben, welche Gründe hier möglich sind.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Mit ein bisschen gutem Willen auf allen Seiten kann man eine bessere Quote für Büroarbeiten erreichen. Entsprechender IT-Support mit RDP oder VPN und beim Arbeitnehmer zu Hause kein zu langsames Internet.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Jan 2021, 07:30)
Also keine Homeofficepflicht, sondern lediglich die Pflicht den Arbeitnehmern mobiles Arbeiten anzubieten. Das bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer das ablehnen kann. Ungeklärt ist die Frage, wie der Arbeitgeber damit umgehen darf ohne gegen die Auflage selber zu verstoßen. Unbezahlte Freistellung, Kündigung und Ersatz oder darf der dann ins Büro ohne dass der AG befürchten muss gegen die Auflage verstoßen zu haben.
Zuletzt geändert von Wähler am Mi 20. Jan 2021, 09:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Doch könnte man, es geht viel, wenn man es politisch möchte.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jan 2021, 20:59)
es wird keine Homeofficepflicht geben. Niemand kann von einem Arbeitnehmer verlangen, dass er seine Wohnung als Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
Baier is ma ned so - Baier sei is a Lebenseinstellung
Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Wer soll denn realistisch in kurzer Zeit beurteilen, ob ein AN von zuhause arbeiten könnte oder nicht? Es wird bei den Appellen bleiben und kein Mensch wird irgendetwas kontrollieren, mal von Stichproben in Großraumbüros abgesehen.
Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Gestern wurde beschlossen, den Lockdown bis zum 15. Februar zu verlängern.
In BaWü schert man aus. Man will Kindergärten und Grundschulen schon am ersten Februar schrittweise öffnen.
Bisher hatte Kretschmann seine unfähige schwarze Kultusministerin gebremst, die am liebsten die Schulen schon am 11.01. wieder geöffnet hätte. Nun knickt er langsam vor ihr ein.
Hintergrund: Die Landtagswahl Mitte März. Die schwarze Kultusministerin schielt auf die Stimmen empörter Eltern, die durch den Schullockdown belastet werden. Mit ihren unverantwortlichen Populismus hofft sich Stimmen zu gewinnen und MP zu werden.
Kretschmann kriegt nun Angst und gibt nach.
Baden-Württemberg ist wirklich arm dran: Die Eisenmann darf unter keinen Umständen MP werden.
Das ehemalige KBW-Mitglied Kretschmann gehört schon lange weg.
Als Wähler ist man in BaWü arm dran. Die grünen Teufel zu wählen, verbietet sich von selbst. Man kann aber auch nicht guten Gewissens CDU wählen, eigentlich gar nicht. Die BaWü-CDU ist nur noch ein Torso. Auf die FDP ist auch kein Verlass.
In BaWü schert man aus. Man will Kindergärten und Grundschulen schon am ersten Februar schrittweise öffnen.
Bisher hatte Kretschmann seine unfähige schwarze Kultusministerin gebremst, die am liebsten die Schulen schon am 11.01. wieder geöffnet hätte. Nun knickt er langsam vor ihr ein.
Hintergrund: Die Landtagswahl Mitte März. Die schwarze Kultusministerin schielt auf die Stimmen empörter Eltern, die durch den Schullockdown belastet werden. Mit ihren unverantwortlichen Populismus hofft sich Stimmen zu gewinnen und MP zu werden.
Kretschmann kriegt nun Angst und gibt nach.
Baden-Württemberg ist wirklich arm dran: Die Eisenmann darf unter keinen Umständen MP werden.
Das ehemalige KBW-Mitglied Kretschmann gehört schon lange weg.
Als Wähler ist man in BaWü arm dran. Die grünen Teufel zu wählen, verbietet sich von selbst. Man kann aber auch nicht guten Gewissens CDU wählen, eigentlich gar nicht. Die BaWü-CDU ist nur noch ein Torso. Auf die FDP ist auch kein Verlass.
- Tom Bombadil
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Re: Covid 19 Langzeitplan gegen die Epidemie
Klar, und Polizisten verfolgen Verbrecher auch nur noch aus dem Home Office herausQuatschki hat geschrieben:(19 Jan 2021, 23:52)
Denn die Beamten, die das prüfen und vollziehen sollen, haben ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Homeoffice, müßten daher die Möglichkeit bekommen, die Durchsetzung der Ideen aus Berlin von zu Hause aus zu machen!
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
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Diffamierer der Linken.
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