Kritikaster hat geschrieben:(13 Jun 2020, 11:15)Ich mache lediglich BEIDEN Parteien klar, dass die Rechtslage komplexer ist, als sie sich tiefrote und blaune ZeitgenossINNen, aus ihrer jeweiligen ideologischen Blase heraus, wünschen.
Ich glaube, es ist noch nicht einmal eindeutig und höchstrichterlich geklärt, ob und inwiefern im Ausland geschlossene "Kinderehen" hier wirklich überhaupt und in Gänze nichtig sind. Die Angelegenheit ist hoch komplex, zumal das deutsche Recht ja auch bei der Heirat von unter 16 Jahre alten Personen Ausnahmen kennt. Hinzu kommt, dass gewisse weitere Grundrechte zu berücksichtigen sind, die die Sache noch schwieriger machen:
1. Der Schutz der Familie
2. Die Religionsfreiheit
Alles beides tief konservative Werte.
Erschwerend kommt hinzu: Der Kinderschutz hat keinerlei Verfassungsrang... Kinderrechte ins GG zu schreiben, scheitert am massiven Widerstand politisch eher konservativer Leute.