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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 05:03
von McKnee
Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 23:41)

Ja, sie sind auf dem Weg zur Demo, aber noch nicht auf der Demo.


https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html
>>Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.

Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.<<

Es wurde also aus einer Sache ein Skandal gemacht, wo keiner war, der Mann hat nur versucht seine Grundrechte (Persönlichkeitsrecht) durchzusetzen und die Pressevertreter haben die Grundrechte dieses Mannes verletzt. Also schon ein Skandal, der von den
Pressevertretern ausging.
Der unmittelbare "Aufmarsch" zur Demo, insbesondere wenn es dabei bereits zu wahrnehmbaren Meinungsäußerungen kommt, ist nicht außerhalb einer Versammlung.

Wie lange willst du die Fakten noch leugnen? Der Hutmensch hat sich selber zu einer Person des öffentlichen Lebens gemacht.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 07:48
von Senexx
Verlust des Rechts am eigenen Bild durch Wahrnehmung eines Grundrechts

Also, nur mal fürs Protokoll. Sie, McKnee sagen also: Wenn ich auf einer Demo bin, verliere ich das Recht am eigenen Bild. Die Systempresse darf meine Fresse fotografieren, filmen und für Millionen sichtbar abdrucken, ausstrahlen und ins Netz stellen.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 07:50
von McKnee
Senexx hat geschrieben:(17 Jul 2019, 07:48)

Also, nur mal fürs Protokoll. Sie, McKnee sagen also: Wenn ich auf einer Demo bin, verliere ich das Recht am eigenen Bild. Die Systempresse darf meine Fresse fotografieren, filmen und für Millionen sichtbar abdrucken, ausstrahlen und ins Netz stellen.
Nein, das habe ich nicht gesagt und das ist hier nachlesbar.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 07:52
von Senexx
McKnee hat geschrieben:(17 Jul 2019, 07:50)

Nein, das habe ich nicht gesagt und das ist hier nachlesbar.
Dann ist iIhr vorstehender Beitrag irgendwie missverständlich.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 07:54
von McKnee
Senexx hat geschrieben:(17 Jul 2019, 07:52)

Dann ist iIhr vorstehender Beitrag irgendwie missverständlich.
Ist er eigentlich nicht.

Aber es hilft, wenn man der Diskussion gefolgt ist.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Do 18. Jul 2019, 17:25
von zollagent
Senexx hat geschrieben:(17 Jul 2019, 07:48)

Verlust des Rechts am eigenen Bild durch Wahrnehmung eines Grundrechts

Also, nur mal fürs Protokoll. Sie, McKnee sagen also: Wenn ich auf einer Demo bin, verliere ich das Recht am eigenen Bild. Die Systempresse darf meine Fresse fotografieren, filmen und für Millionen sichtbar abdrucken, ausstrahlen und ins Netz stellen.
Bei Ereignissen von öffentlichem Interesse ist dieses Recht in der Tat eingeschränkt.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Do 18. Jul 2019, 20:42
von Frank_Stein
zollagent hat geschrieben:(18 Jul 2019, 17:25)

Bei Ereignissen von öffentlichem Interesse ist dieses Recht in der Tat eingeschränkt.

... und öffentliches Interesse besteht dann, wenn jemand auf sein Recht am eigenen Bild besteht und
aus guten Gründen eben nicht möchte, dass sein Bild in den Zeitungen und im Internet erscheint,
weil dieser Mann zurecht befürchtet hat, dass er sonst Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber bekommen
könnte. Dieser Mann hat alles richtig gemacht. Die Bilder hätten nie veröffentlicht werden dürfen.

Hier geht es darum, dass versucht wird, Menschen einzuschüchtern, die dazu zu bringen,
nicht an dieser Demonstration teilzunehmen. Das sind die gleichen Methoden, die man
auch Putin vorwirft. Hier nennt man das aber "Pressefreiheit".

Aber noch mal für Dich, damit Du das kapierst:
Stell Dir vor, dass Du an einer Demo gegen Nazis teilnimmst.
Ein Pressevertreter einer rechten Zeitschrift filmt alle Teilnehmer, macht Nahaufnahmen der einzelnen
Personen und stellt die Bilder der Teilnehmer dann mit Namen und Anschrift in einem rechten
Internetblog dar, so dass jeder weiß, wo Du wohnst.

Würde Dir das gefallen? Nein? Warum nicht? :?:

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Do 18. Jul 2019, 20:46
von Senexx
zollagent hat geschrieben:(18 Jul 2019, 17:25)

Bei Ereignissen von öffentlichem Interesse ist dieses Recht in der Tat eingeschränkt.
Im Ostblock gab es mal das Recht der eingeschränkten Souveränität....

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Do 18. Jul 2019, 21:22
von DarkLightbringer
Senexx hat geschrieben:(18 Jul 2019, 20:46)

Im Ostblock gab es mal das Recht der eingeschränkten Souveränität....
...und der eingeschränkten Pressefreiheit.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Do 18. Jul 2019, 21:24
von Julian
McKnee hat geschrieben:(17 Jul 2019, 05:03)

Der unmittelbare "Aufmarsch" zur Demo, insbesondere wenn es dabei bereits zu wahrnehmbaren Meinungsäußerungen kommt, ist nicht außerhalb einer Versammlung.

Wie lange willst du die Fakten noch leugnen? Der Hutmensch hat sich selber zu einer Person des öffentlichen Lebens gemacht.
Die Pfarrerin, die gegen Michael Stürzenberger und Pegida in Nürnberg die Glocken läutete und damit die Versammlung störte, war auch eine Person des öffentlichen Lebens, zumal sie für ihre Tat Preise bekommen hat. Trotzdem wurde Michael Stürzenberger gerade verurteilt, weil er es wagte, ein Foto von ihr zu veröffentlichen.

Tja, zweierlei Maß. Das versteht einfach niemand mehr.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Do 18. Jul 2019, 21:48
von PeterK
Julian hat geschrieben:(18 Jul 2019, 21:24)
Die Pfarrerin, die gegen Michael Stürzenberger und Pegida in Nürnberg die Glocken läutete ...
... hat die echten Gegner der "Islamisierung des Abendlands" mit christlichem Geläut im Rahmen der Läuteordnung bestimmt erfreut.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 08:01
von McKnee
Julian hat geschrieben:(18 Jul 2019, 21:24)

Die Pfarrerin, die gegen Michael Stürzenberger und Pegida in Nürnberg die Glocken läutete und damit die Versammlung störte, war auch eine Person des öffentlichen Lebens, zumal sie für ihre Tat Preise bekommen hat. Trotzdem wurde Michael Stürzenberger gerade verurteilt, weil er es wagte, ein Foto von ihr zu veröffentlichen.

Tja, zweierlei Maß. Das versteht einfach niemand mehr.
Hat du ne Quelle zum Foto? Zeigte es sie beim Glocken läuten?

Was soll ich dir ins noch sagen?

Es gibt kein Recht im Unrecht? Oder eine Tat rechtfertigt sich nicht eine andere?

Bleib doch bei meinen Argumenten

Hat der Hutmensch sich zur Kamera bewegt und quasi ins Bild gedrängt?

Wurde er vorher aus der Gruppe herausgestellt?

Hat es einen Anlass gegeben zu filmen?

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 08:10
von McKnee
Julian hat geschrieben:(18 Jul 2019, 21:24)

Die Pfarrerin, die gegen Michael Stürzenberger und Pegida in Nürnberg die Glocken läutete und damit die Versammlung störte, war auch eine Person des öffentlichen Lebens, zumal sie für ihre Tat Preise bekommen hat. Trotzdem wurde Michael Stürzenberger gerade verurteilt, weil er es wagte, ein Foto von ihr zu veröffentlichen.

Tja, zweierlei Maß. Das versteht einfach niemand mehr.
Noch ein Nachtrag:

Wer PI-News und Stürzenberger so die Fahne hält, wie du es tust, der lässt nicht nur tief blicken, der träglich eine demokratiefeindliche Gesinnung vor sich her.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 08:14
von Julian
McKnee hat geschrieben:(19 Jul 2019, 08:01)

Hat du ne Quelle zum Foto? Zeigte es sie beim Glocken läuten?

Was soll ich dir ins noch sagen?

Es gibt kein Recht im Unrecht? Oder eine Tat rechtfertigt sich nicht eine andere?

Bleib doch bei meinen Argumenten

Hat der Hutmensch sich zur Kamera bewegt und quasi ins Bild gedrängt?

Wurde er vorher aus der Gruppe herausgestellt?

Hat es einen Anlass gegeben zu filmen?
Sie finden das verpixelte Foto, wenn Sie folgendes in Google eingeben und dem ersten Link folgen:
evangelische-pfarrerin-simone-hahn-zerrt-stuerzenberger-vor-gericht/

(direkte Links auf diese Quelle sind im Forum nicht erwünscht)

Man sieht die Pfarrerin auf dem Jakobsplatz neben ihrer Kirche, auf dem auch die Demonstration stattfand, die sie durch ihr Glockenläuten gestört hat. Man sieht auch ein Polizeiauto direkt neben ihr.

Hier sieht man, wie nahe der Ort der Aufnahme dem Ort der Demonstration ist - und dass sich die Pfarrerin durchaus als Person des öffentlichen Lebens gibt, die sich in Zeitungen mit Foto interviewen und sich durch Entgegennahme von Preisen für ihre Störung der Demonstration feiern lässt:
https://www.nordbayern.de/region/nuernb ... -1.7380956
Für ihr Engagement und ihre Zivilcourage gegen die Schmäh- und Hassreden der Rechtsextremen vor ihrer Kirchentür erhält Simone Hahn nun von der Bayerischen Pfarrbruderschaft das Karl-Steinbauer-Zeichen.
https://www.sonntagsblatt.de/artikel/me ... gen-pegida

Für mich sind solche Urteile wie das gegen Stürzenberger Ausfluss einer linken Gesinnungsjustiz. Das ist meine persönliche Meinung.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 08:18
von Julian
McKnee hat geschrieben:(19 Jul 2019, 08:10)

Noch ein Nachtrag:

Wer PI-News und Stürzenberger so die Fahne hält, wie du es tust, der lässt nicht nur tief blicken, der träglich eine demokratiefeindliche Gesinnung vor sich her.
Aha. Na klar. Sonst immer auf Rechtsstaat - aber wenn man sich für die Rechte der "falschen" Leute einsetzt, dann schaut's plötzlich ganz anders aus. Wäre ja noch schöner, wenn ein Stürzenberger die gleichen Rechte hätte wie andere Bürger!

Inwiefern hat denn Michael Stürzenberger eine demokratiefeindliche Gesinnung? Das müssen Sie mir erklären. Spricht er sich gegen freie Wahlen aus? Oder sind wir nun wirklich schon so weit, dass jede Kritik am Islam und an Einwanderung verboten ist?

Das gegenwärtige Klima der Repression würde dafür sprechen, so etwa die Verfolgung der identitären Bewegung, deren "Begründung" an leerem Geblubber nicht zu überbieten ist.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 08:42
von Bremer
Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 08:18)


Inwiefern hat denn Michael Stürzenberger eine demokratiefeindliche Gesinnung? Das müssen Sie mir erklären. Spricht er sich gegen freie Wahlen aus? Oder sind wir nun wirklich schon so weit, dass jede Kritik am Islam und an Einwanderung verboten ist?
Ausser denSympathisanten hält wohl jeder einen Typen für demokratiefeindlich, der mehrfach wegen Volksverhetzung und ähnlichem vorbestraft ist und unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 09:09
von Schnitter
Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 08:42)

Ausser denSympathisanten hält wohl jeder einen Typen für demokratiefeindlich, der mehrfach wegen Volksverhetzung und ähnlichem vorbestraft ist und unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.
Für Rechtsextreme ist eine Strafe für Volksverhetzung "Gesinnungsjustiz".

Warum muss ich wohl nicht erklären.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 10:42
von Julian
Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 08:42)

Ausser denSympathisanten hält wohl jeder einen Typen für demokratiefeindlich, der mehrfach wegen Volksverhetzung und ähnlichem vorbestraft ist und unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.
Ich weiß nicht, ob er vorbestraft ist. Einige der Urteile gegen ihn wurden nämlich von höheren Instanzen kassiert und endeten mit Freispruch. Einige andere Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Unabhängig davon finde ich es persönlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, bei der Flüchtlingswelle 2015 von einer, Zitat: "Invasion" zu sprechen, wie er es getan hat.

Man muss dem ja nicht zustimmen, aber jetzt mal ehrlich: Wie eng soll der Meinungskorridor denn noch werden? Mir wird immer unangenehmer bei den gegenwärtigen anti-liberalen Entwicklungen, deren Ziel es zu sein scheint, den Islam und die Einwanderung aus Afrika und muslimischen Ländern vor jedweder Kritik zu immunisieren.

Irgendwann könnte ich gezwungen sein, sagen zu müssen: Das ist nicht mehr mein Land. Dann hätte ich ja die Freiheit, als Deutscher dieses Land, meine Heimat, zu verlassen.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 10:45
von Julian
Schnitter hat geschrieben:(19 Jul 2019, 09:09)

Für Rechtsextreme ist eine Strafe für Volksverhetzung "Gesinnungsjustiz".

Warum muss ich wohl nicht erklären.
Falls Sie damit suggerieren möchten, ich sei rechtsextrem: Ich bin es nicht. Ich bin ein Anhänger der Freiheit - und dazu gehört eben auch die Meinungsfreiheit.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 10:51
von Wolverine
Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 10:42)

Ich weiß nicht, ob er vorbestraft ist. Einige der Urteile gegen ihn wurden nämlich von höheren Instanzen kassiert und endeten mit Freispruch. Einige andere Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Unabhängig davon finde ich es persönlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, bei der Flüchtlingswelle 2015 von einer, Zitat: "Invasion" zu sprechen, wie er es getan hat.

Man muss dem ja nicht zustimmen, aber jetzt mal ehrlich: Wie eng soll der Meinungskorridor denn noch werden? Mir wird immer unangenehmer bei den gegenwärtigen anti-liberalen Entwicklungen, deren Ziel es zu sein scheint, den Islam und die Einwanderung aus Afrika und muslimischen Ländern vor jedweder Kritik zu immunisieren.

Irgendwann könnte ich gezwungen sein, sagen zu müssen: Das ist nicht mehr mein Land. Dann hätte ich ja die Freiheit, als Deutscher dieses Land, meine Heimat, zu verlassen.
Für mich ist das ganze so oder so nicht nachvollziehbar. Kritik an der Politik im Jahre 2015 ist mehr als angebracht. Und von "Invasion" zu sprechen ist keine Volksverhetzung. Aber wie gesagt, das müssen deutsche Gerichte entscheiden. Dass wir eine Kuscheljustiz haben steht außer Frage, dass die Justiz unterbesetzt ist, auch. Dass fällige Abschiebungen nicht erfolgen ohne Angabe von Gründen auch und v.a.m.
Man sollte den Kopf nicht hängen lassen. Ich bin hier eingereist und wurde aufgenommen. Im Großen und Ganzen bin ich zufrieden, was mich aber nicht davon abhält auch Kritik an Politik oder Politikern zu äußern.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 11:01
von Bremer
Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 10:42)



Irgendwann könnte ich gezwungen sein, sagen zu müssen: Das ist nicht mehr mein Land. Dann hätte ich ja die Freiheit, als Deutscher dieses Land, meine Heimat, zu verlassen.
Am besten zusammen mit Typen wie Stürzenberger und Co., für die sie hier so heftig die Fahne schwenken.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 11:03
von JFK
Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 10:51)

Für mich ist das ganze so oder so nicht nachvollziehbar. Kritik an der Politik im Jahre 2015 ist mehr als angebracht. Und von "Invasion" zu sprechen ist keine Volksverhetzung.
Doch, das ist es, Invasoren kommen nämlich als Feinde, damit soll eine feindliche Haltung suggeriert werden, und das ist Hetze, aber erzähle das jemanden der die Nazis für Linke, und Steinbachs erbrochenes für die Wahrheit hält.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 11:09
von JFK
Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 10:42)


Irgendwann könnte ich gezwungen sein, sagen zu müssen: Das ist nicht mehr mein Land. Dann hätte ich ja die Freiheit, als Deutscher dieses Land, meine Heimat, zu verlassen.
Das Land hat dich schon vor sehr sehr Lange Zeit verlassen.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 11:11
von Wolverine
JFK hat geschrieben:(19 Jul 2019, 11:03)

Doch, das ist es, Invasoren kommen nämlich als Feinde, damit soll eine feindliche Haltung suggeriert werden, und das ist Hetze, aber erzähle das jemanden der die Nazis für Linke, und Steinbachs erbrochenes für die Wahrheit hält.
Kamerad, was Volksverhetzung ist kannst du im §130 StGB nachlesen. Was suggeriert werden soll kannst Du nicht wissen. Ich halte die Nazis nicht für linke sondern man behauptet es. Ich habe darauf verwiesen, weil die Nazis sich den Sozialismus einverleibt haben. Aber wem erzähle ich das? Einem, der die Wahrheit im Wolkenkuckucksheim verortet? Ich weiß nicht. Oder vielleicht einem getarnten Nazi?
Mal abwarten.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 11:35
von JFK
Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 11:11)

Kamerad, was Volksverhetzung ist kannst du im §130 StGB nachlesen.

Code: Alles auswählen

	gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt

Und das ist hier der Fall wenn Flüchtling als Invasoren betitelt werden, das sehen auch Richter so.


Was suggeriert werden soll kannst Du nicht wissen.
Was laberst du wieder?

Code: Alles auswählen

In|va|sor
Bedeutung INFO
Eroberer, eindringender Feind
Die Deutsche Sprache bietet so viel, Hetzer greifen nicht zufällig auf diese Begriffe zurück.

Ich halte die Nazis nicht für linke sondern man behauptet es.
Ja, die Kinder von Reil und Steinbach behaupten es :x

Ich habe darauf verwiesen, weil die Nazis sich den Sozialismus einverleibt haben.
Nazis waren so überhaupt gar nicht sozialistisch, eher Nationalistisch mit einer Blut und Boden Ideologie, und so ist es bis Heute.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 12:15
von Wolverine
JFK hat geschrieben:(19 Jul 2019, 11:35)

Code: Alles auswählen

	gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt

Und das ist hier der Fall wenn Flüchtling als Invasoren betitelt werden, das sehen auch Richter so.


.
Nein, tun sie nicht. Jemanden als Invasor zu bezeichnen erfüllt keinen Tatbestand der Volksverhetzung.

Kannst Du nicht wissen. Die Jurisprudenz ist bestimmten Leuten vorbehalten und das ist auch gut so.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 12:30
von JFK
Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:15)

Nein, tun sie nicht. Jemanden als Invasor zu bezeichnen erfüllt keinen Tatbestand der Volksverhetzung.

Kannst Du nicht wissen. Die Jurisprudenz ist bestimmten Leuten vorbehalten und das ist auch gut so.
Ja ist klar :D
Stürzenberger wurde am 8. Dezember 2017 vom Amtsgericht Duisburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Er hatte demnach bei einer Pegida-Veranstaltung im Jahre 2015 unter anderem von einer „Invasion“ aus dem islamischen Raum gesprochen. Zum Tatzeitpunkt hatte Stürzenberger bereits drei einschlägige Vorstrafen.[63]
Warum hast du deinen Kameraden dann nicht über die Instanzen getragen?

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 12:35
von Wolverine
JFK hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:30)

Ja ist klar :D



Warum hast du deinen Kameraden dann nicht über die Instanzen getragen?
Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Er sprach lt. deinem Zitat von einer Invasion aus dem islamischen Raum. Die Volksverhetzung bezog sich also auf islamisch und somit religiösen Hintergrund.
Kannst Du nicht wissen. Wie schon angemerkt. Die Jurisprudenz ist Gott sei Dank nur bestimmten Personen vorbehalten und wie man in deinem Fall sieht ………. zu recht.

Ich nehme Deine Kapitulation bezüglich deutscher Semantik mit einem Lächeln entgegen. :)

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 12:42
von Keoma
JFK hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:30)

Ja ist klar :D



Warum hast du deinen Kameraden dann nicht über die Instanzen getragen?
Das wird wohl an dem "unter anderem" gelegen haben und den Vorstrafen.
Ansonsten finde ich die Aussage "Invasion aus dem islamischen Raum" zwar nicht gerade romantisch, zur Volksverhetzung würde es bei mir nicht reichen.
Aber beim Islam ist man bei Gericht sehr vorsichtig.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 12:45
von JFK
Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:35)

Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Er sprach lt. deinem Zitat von einer Invasion aus dem islamischen Raum. Die Volksverhetzung bezog sich also auf islamisch und somit religiösen Hintergrund.
Kannst Du nicht wissen. Wie schon angemerkt. Die Jurisprudenz ist Gott sei Dank nur bestimmten Personen vorbehalten und wie man in deinem Fall sieht ………. zu recht.

Ich nehme Deine Kapitulation bezüglich deutscher Semantik mit einem Lächeln entgegen. :)
Aha, und einem Beitrag vorher noch so
Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:15)

Nein, tun sie nicht. Jemanden als Invasor zu bezeichnen erfüllt keinen Tatbestand der Volksverhetzung .
Aber ich Kapituliere? :D

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 12:49
von Bremer
Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:35)

Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Er sprach lt. deinem Zitat von einer Invasion aus dem islamischen Raum. Die Volksverhetzung bezog sich also auf islamisch und somit religiösen Hintergrund.
Kannst Du nicht wissen. Wie schon angemerkt. Die Jurisprudenz ist Gott sei Dank nur bestimmten Personen vorbehalten und wie man in deinem Fall sieht ………. zu recht.

Ich nehme Deine Kapitulation bezüglich deutscher Semantik mit einem Lächeln entgegen. :)
Auf jeden Fall ist er wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er eine ganze Bevölkerungsgruppe als Invasoren bezeichnet hat. Punkt.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 12:53
von Keoma
Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:49)

Auf jeden Fall ist er wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er eine ganze Bevölkerungsgruppe als Invasoren bezeichnet hat. Punkt.
Wieso eine Bevölkerungsgruppe - wenn die noch nicht da sind, gehören sie schon zur Bevölkerung?

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 13:04
von Bremer
Keoma hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:53)

Wieso eine Bevölkerungsgruppe - wenn die noch nicht da sind, gehören sie schon zur Bevölkerung?
Für die Pegidisten, auf deren Veranstaltung er diese Aeuesserung getätigt hat, ist die Islamisierung des Vaterlandes spätestens seit 2014 im Gange. Am schlimmsten ist es in Dresden.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 13:14
von JFK
Keoma hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:42)

Das wird wohl an dem "unter anderem" gelegen haben und den Vorstrafen.
Ansonsten finde ich die Aussage "Invasion aus dem islamischen Raum" zwar nicht gerade romantisch, zur Volksverhetzung würde es bei mir nicht reichen.
Aber beim Islam ist man bei Gericht sehr vorsichtig.
Die Frage die sich mir stellt, würde sich der islamistische Äquivalent eines Stürzenbergers als Marktschreier geben und an öffentlichen Plätzen eine Feindschaft gegenüber Christen und Juden predigen, ob das bei dir auch noch über "nicht gerade Romantisch" durchgeht.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 13:53
von Wolverine
Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:49)

Auf jeden Fall ist er wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er eine ganze Bevölkerungsgruppe als Invasoren bezeichnet hat. Punkt.
Nö. Falsch. Aber von Dir erwartet ja auch niemand juristische Kenntnisse.
Er wurde verurteilt, weil er die Asylbewerber als "Invasoren aus dem islamischen Raum" bezeichnete. Ich schrub bereits. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:01
von Julian
JFK hat geschrieben:(19 Jul 2019, 11:03)

Doch, das ist es, Invasoren kommen nämlich als Feinde, damit soll eine feindliche Haltung suggeriert werden, und das ist Hetze, aber erzähle das jemanden der die Nazis für Linke, und Steinbachs erbrochenes für die Wahrheit hält.
Als was kam denn Anis Amri? Als was Ali Bashar?

Und selbst von denjenigen, die nicht straffällig werden, kommen viele, um hier so zu leben, wie sie es in ihren Heimatländern getan haben (nur auf höherem materiellen Niveau, dank deutscher finanzieller Unterstützung) - und nicht etwa, um sich anzupassen an die hiesigen Verhältnisse und so zu leben wie die Deutschen.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:10
von Wolverine
Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:01)

Als was kam denn Anis Amri? Als was Ali Bashar?

Und selbst von denjenigen, die nicht straffällig werden, kommen viele, um hier so zu leben, wie sie es in ihren Heimatländern getan haben (nur auf höherem materiellen Niveau, dank deutscher finanzieller Unterstützung) - und nicht etwa, um sich anzupassen an die hiesigen Verhältnisse und so zu leben wie die Deutschen.
Also ich nehme die beiden Provo-Spamer auf Igno, das hilft dem Forum.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:11
von JFK
Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:01)

Als was kam denn Anis Amri? Als was Ali Bashar?

Und selbst von denjenigen, die nicht straffällig werden, kommen viele, um hier so zu leben, wie sie es in ihren Heimatländern getan haben (nur auf höherem materiellen Niveau, dank deutscher finanzieller Unterstützung) - und nicht etwa, um sich anzupassen an die hiesigen Verhältnisse und so zu leben wie die Deutschen.
Nur ist deine Meinung über Menschen islamischer Herkunft kein Gradmesser für Gesellschaft und Justiz, vor allem

Ein Amri oder Bashar sind für mich auch keine Invasoren

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:12
von JFK
Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:10)

Also ich nehme die beiden Provo-Spamer auf Igno, das hilft dem Forum.
Kannst du machen, ich werde dich weiterhin Quoten.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:12
von Julian
Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:49)

Auf jeden Fall ist er wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er eine ganze Bevölkerungsgruppe als Invasoren bezeichnet hat. Punkt.
Ich bin mir nun gar nicht mehr so ganz sicher. Das oben ist nämlich nur die Info aus dem Wikipedia-Artikel. Stürzenberger schreibt aber selbst auf PI-News, dass ihm die "Invasion" genehmigt worden war, wie auch der Islam als "Krebsgeschwür" und einige andere Dinge (etwa Vergleiche zwischen Islam und Nationalsozialismus).

Stürzenberger selbst gibt an, die Verurteilung in Duisburg sei erfolgt, weil er "die 99% ungerechtfertigten und nicht anerkennungswürdigen Asylbewerber, die im Rahmen der hauptsächlich islamischen Völkerwanderung von Versorgungssuchenden zu uns einströmen", als „Asylschmarotzer“ bezeichnet habe.

Das wäre fast noch extremer. Man dürfte in diesem Land dann ja fast gar nichts mehr sagen, was gegen einen möglichen Asylmissbrauch gerichtet ist.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:26
von Sevastopol
Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:12)

Ich bin mir nun gar nicht mehr so ganz sicher. Das oben ist nämlich nur die Info aus dem Wikipedia-Artikel. Stürzenberger schreibt aber selbst auf PI-News, dass ihm die "Invasion" genehmigt worden war, wie auch der Islam als "Krebsgeschwür" und einige andere Dinge (etwa Vergleiche zwischen Islam und Nationalsozialismus).

Stürzenberger selbst gibt an, die Verurteilung in Duisburg sei erfolgt, weil er "die 99% ungerechtfertigten und nicht anerkennungswürdigen Asylbewerber, die im Rahmen der hauptsächlich islamischen Völkerwanderung von Versorgungssuchenden zu uns einströmen", als „Asylschmarotzer“ bezeichnet habe.

Das wäre fast noch extremer. Man dürfte in diesem Land dann ja fast gar nichts mehr sagen, was gegen einen möglichen Asylmissbrauch gerichtet ist.
Gebückt durchs Leben zu gehen und ja nichts hinterfragen. Ein Traum einer jeden Regierung.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:26
von Wolverine
Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:12)

Ich bin mir nun gar nicht mehr so ganz sicher. Das oben ist nämlich nur die Info aus dem Wikipedia-Artikel. Stürzenberger schreibt aber selbst auf PI-News, dass ihm die "Invasion" genehmigt worden war, wie auch der Islam als "Krebsgeschwür" und einige andere Dinge (etwa Vergleiche zwischen Islam und Nationalsozialismus).

Stürzenberger selbst gibt an, die Verurteilung in Duisburg sei erfolgt, weil er "die 99% ungerechtfertigten und nicht anerkennungswürdigen Asylbewerber, die im Rahmen der hauptsächlich islamischen Völkerwanderung von Versorgungssuchenden zu uns einströmen", als „Asylschmarotzer“ bezeichnet habe.

Das wäre fast noch extremer. Man dürfte in diesem Land dann ja fast gar nichts mehr sagen, was gegen einen möglichen Asylmissbrauch gerichtet ist.
Wie gesagt, es macht keinen Sinn auf die Störenfriede einzugehen.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:33
von Bremer
Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:12)

Ich bin mir nun gar nicht mehr so ganz sicher. Das oben ist nämlich nur die Info aus dem Wikipedia-Artikel. Stürzenberger schreibt aber selbst auf PI-News, dass ihm die "Invasion" genehmigt worden war, wie auch der Islam als "Krebsgeschwür" und einige andere Dinge (etwa Vergleiche zwischen Islam und Nationalsozialismus).

Stürzenberger selbst gibt an, die Verurteilung in Duisburg sei erfolgt, weil er "die 99% ungerechtfertigten und nicht anerkennungswürdigen Asylbewerber, die im Rahmen der hauptsächlich islamischen Völkerwanderung von Versorgungssuchenden zu uns einströmen", als „Asylschmarotzer“ bezeichnet habe.

Das wäre fast noch extremer. Man dürfte in diesem Land dann ja fast gar nichts mehr sagen, was gegen einen möglichen Asylmissbrauch gerichtet ist.
Sie können gern an Ihrem Stammtisch eine Diskussion darüber führen, welche Ausdrücke strafrechtlich relevant sein sollten.
Leute, die von Krebsgeschwuer, Invasoren und Asylschmarotzern faseln, sind braune Hetzer und nichts weiter und haben die Klappe zu halten. Damit sie das kapieren, ist manchmal wenigstens eine Geldstrafe fällig. Und nun jammern Sie weiter und sehen sich als diffamiertes Opfer.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:38
von Trifels
Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:15)

Nein, tun sie nicht. Jemanden als Invasor zu bezeichnen erfüllt keinen Tatbestand der Volksverhetzung.

Kannst Du nicht wissen. Die Jurisprudenz ist bestimmten Leuten vorbehalten und das ist auch gut so.
FDer Begriff Invasion in Zusammenhang mit Migration erfüllt den Tatbestand des § 130 StGB

Auch laut dem Verwaltungsgericht Dresden erfüllen die Wahlplakate mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ den Straftatbestand der Volksverhetzung. Sie stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und seien deshalb von der Stadt Zittau aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt worden.

Info 1:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... ad73c.html

ansonsten schreddert und schwafelt der Mitposter vieles hier.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:46
von becksham
Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 13:53)

Nö. Falsch. Aber von Dir erwartet ja auch niemand juristische Kenntnisse.
Er wurde verurteilt, weil er die Asylbewerber als "Invasoren aus dem islamischen Raum" bezeichnete. Ich schrub bereits. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Du willst uns jetzt aber hoffentlich nicht erklären wollen, er wäre auch verurteilt worden, wenn er sie als Menschen aus dem islamischen Raum bezeichnet hätte. :)

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:48
von Sevastopol
Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:33)
Leute, die von Krebsgeschwuer, Invasoren und Asylschmarotzern faseln, sind braune Hetzer und nichts weiter und haben die Klappe zu halten.
Es sind ganz normale Worte, klar, kommt immer drauf an wer sie ausspricht, nicht wahr? Andere Leute aufzufordern die Klappe zu halten ist nicht sehr nett. Bitte unterlasse doch sowas.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:49
von VaterMutterKind
Wenn man von einer Invasion aus dem muslimischen Raum spricht, dann deutet man an, dass eine gewaltsame Gegenwehr gegen Muslime legitim ist. Von daher halte ich das ebenfalls für Volksverhetzung.

Auch wenn man das mit dem muslimischen Raum weglässt und einfach von Invasion im Zusammenhang mit Migration redet, dann gilt dasselbe.

Jetzt mal abgesehen davon ist das unsachlicher Scheiss. Wer will denn mit so einem über Lösungen diskutieren?

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:52
von Julian
Trifels hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:38)

FDer Begriff Invasion in Zusammenhang mit Migration erfüllt den Tatbestand des § 130 StGB

Auch laut dem Verwaltungsgericht Dresden erfüllen die Wahlplakate mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ den Straftatbestand der Volksverhetzung. Sie stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und seien deshalb von der Stadt Zittau aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt worden.

Info 1:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... ad73c.html

ansonsten schreddert und schwafelt der Mitposter vieles hier.
Das Gerichtsurteil bezieht sich Wahlplakate der NPD mit der Aufschrift (Zitat): "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" Das heißt noch lange nicht, dass die Bezeichnung der Flüchtlingswelle als "Invasion" auch schon den Straftatbestand erfüllt. Vielleicht müsste man dazu in die Urteilsbegründungen bei Stürzenberger und Pirincci schauen.

Deutsche darf man ja laut Gericht weiterhin offiziell als "Köterrasse" bezeichnen. Man könnte den Eindruck gewinnen, hier würde mit unterschiedlichem Maß gemessen.

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn uns die Regierung zusammenstellen würde, was erlaubt ist und was nicht. Der Meinungskorridor ist eng, die Repression nimmt zu, und eigentlich kann es jeden mal treffen, der den Mund zu weit aufreißt und etwas gegen die Regierungspolitik sagt.

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:54
von VaterMutterKind
Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:52)

Das Gerichtsurteil bezieht sich Wahlplakate der NPD mit der Aufschrift (Zitat): "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" Das heißt noch lange nicht, dass die Bezeichnung der Flüchtlingswelle als "Invasion" auch schon den Straftatbestand erfüllt. Vielleicht müsste man dazu in die Urteilsbegründungen bei Stürzenberger und Pirincci schauen.

Deutsche darf man ja laut Gericht weiterhin offiziell als "Köterrasse" bezeichnen. Man könnte den Eindruck gewinnen, hier würde mit unterschiedlichem Maß gemessen.

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn uns die Regierung zusammenstellen würde, was erlaubt ist und was nicht. Der Meinungskorridor ist eng, die Repression nimmt zu, und eigentlich kann es jeden mal treffen, der den Mund zu weit aufreißt und etwas gegen die Regierungspolitik sagt.
Eventuell äussert man seine Kritik einfach sachlich, dann wird man auch nicht wegen Volksverhetzung verurteilt.

Man kann doch die Dinge klar beim Namen nennen. Das verbietet doch niemand. Warum muss man gleich Kriegsrhetorik anwenden?

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Verfasst: Fr 19. Jul 2019, 14:58
von Wolverine
VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:54)

Eventuell äussert man seine Kritik einfach sachlich, dann wird man auch nicht wegen Volksverhetzung verurteilt.

Man kann doch die Dinge klar beim Namen nennen. Das verbietet doch niemand. Warum muss man gleich Kriegsrhetorik anwenden?
Nun, die Leute welche solche Plakate entwerfen sind in der Regel nicht die hellsten Kerzen auf der Torte.
Auf der anderen Seite wird versucht die Grenzen auszutesten. 2015 war die überwiegende Stimmung pro Flüchtlinge und nur deshalb hat die Kanzlerin die fatalen Entscheidungen getroffen.