Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

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JFK
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Sevastopol hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:51)

Na, deine letzten Posts vielleicht? Was würde denn passieren, wenn ein Mensch mit politisch rechter Gesinnung, welche nicht rechtsradikal ist, in euer "München ist Bunt" Lokal kommen würde und ihr würdet wissen wie seine politische Meinung ist? Würdet ihr ihn, als andersdenkenden, nicht radikalen Menschen akzeptieren oder ihn bitten zu gehen da er hier nicht erwünscht ist?

Ich habe viele Freunde die rechts stehen und wählen, das ist nicht das Problem, Problematisch wird es bei x-feindlichkeiten, die dann auch noch auf Bannern durch die Stadt getragen werden.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:57)

Ich habe viele Freunde die rechts stehen und wählen, das ist nicht das Problem, Problematisch wird es bei x-feindlichkeiten, die dann auch noch auf Bannern durch die Stadt getragen werden.
Nicht ablenken. Ich bitte um eine Antwort auf diese Frage:
Sevastopol hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:51)

Was würde denn passieren, wenn ein Mensch mit politisch rechter Gesinnung, welche nicht rechtsradikal ist, in euer "München ist Bunt" Lokal kommen würde und ihr würdet wissen wie seine politische Meinung ist? Würdet ihr ihn, als andersdenkenden, nicht radikalen Menschen akzeptieren oder ihn bitten zu gehen da er hier nicht erwünscht ist?
Europa? Nein, danke! :thumbup:
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Sevastopol hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:04)

Nicht ablenken. Ich bitte um eine Antwort auf diese Frage:
Die PEGIDA München IST Rechtsextremistisch, was bringt es uns, wenn wir am Thema vorbei eine Scheindiskussion über normale Rechte führen, und wie gesagt, ich habe FREUNDE die Rechts wählen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:10)

Die PEGIDA München IST Rechtsextremistisch, was bringt es uns, wenn wir am Thema vorbei eine Scheindiskussion über normale Rechte führen, und wie gesagt, ich habe FREUNDE die Rechts wählen.
Du beantwortest weiterhin die Frage nicht und wirst emotional.
Europa? Nein, danke! :thumbup:
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Sevastopol hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:12)

Du beantwortest weiterhin die Frage nicht und wirst emotional.
Natürlich habe ich deine Frage beantwortet, rechte Gesinnung ist in Ordnung, Fremden- und Homosexuellenfeindlichkeit nicht.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:17)

Natürlich habe ich deine Frage beantwortet, rechte Gesinnung ist in Ordnung, Fremden- und Homosexuellenfeindlichkeit nicht.
Wie erwartet. Ich danke für die Antwort.
Zuletzt geändert von Sevastopol am Sa 13. Jul 2019, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
Europa? Nein, danke! :thumbup:
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Senexx »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:17)

Natürlich habe ich deine Frage beantwortet, rechte Gesinnung ist in Ordnung, Fremden- und Homosexuellenfeindlichkeit nicht.
Selbstverständlich darf man Fremde und Homosexualität ablehnen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:40)

Jetzt weiß er ja das es Rechtsextremisten sind, und wenn er dieses gesindel weiterhin bewirtet, könnte sein Ruf beschädigt werden, ich halte es sogar für unverantwortlich, ihm nicht über die gesinnung seiner speziellen Gäste aufzuklären, stell dir mal vor, da isst ein Jüdisches Paar, und nebenan labert einer davon, das nicht alles bei Hitler schlecht war.
Du würdest ja auch kein Lokal zwei mal besuchen, wenn der Wirt radikalen Islamisten einen Lokation bereit stellt.

Ich habe in der Uni-Mensa mit radikalen Feministinnen usw. zusammen gegessen und der ein oder andere Islamist war möglicherweise auch dabei. Ich habe dort gegessen, weil ich hunger hatte.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Troh.Klaus »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:40)
Jetzt weiß er ja das es Rechtsextremisten sind, und wenn er dieses gesindel weiterhin bewirtet, könnte sein Ruf beschädigt werden, ich halte es sogar für unverantwortlich, ihm nicht über die gesinnung seiner speziellen Gäste aufzuklären, stell dir mal vor, da isst ein Jüdisches Paar, und nebenan labert einer davon, ...
dass man die Zionisten mit ihrer Apartheid-Politik unbedingt überall boykottieren und sanktionieren muss und keinesfalls israelische Produkte kaufen sollte ...
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Troh.Klaus hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:26)

dass man die Zionisten mit ihrer Apartheid-Politik unbedingt überall boykottieren und sanktionieren muss und keinesfalls israelische Produkte kaufen sollte ...
Es reicht schon Zionisten.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Troh.Klaus »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 16:26)
Es reicht schon Zionisten.
BDS ist nicht auf Rechte beschränkt. Man sollte also als Wirt schon einen Gesinnungstest an der Eingangstür durch führen, nicht wahr.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Man ist da auch nicht sehr konsequent:
Einige würden das gerne noch ausweiten, dass die betreffenden Personen, die an einer solchen Demo teilnehmen auch alle in Großaufnahme fotografiert und Steckbriefe mit Wohnadresse, Arbeitsplatz, Bekannten und Verwandten an den Laternenpfählen kleben. Dass der Arbeitgeber zu informieren ist, dass einer seiner
Mitarbeiter an solch einer Demo teilnimmt, dass auch alle Kollegen und Verwandten des Arbeitgebers mit zu informieren sind. Dass möglichst viele Menschen
über den Arbeitgeber zu informieren sind, dass einer oder mehrere Mitarbeiter dieses Unternehmens an einer solchen Demo teilnehmen.
Auch Geschäfte, in denen diese Menschen einkaufen gehen, sollten informiert werden, dass auch dort ein Hausverbot auszusprechen ist, dann wäre da noch
der Vermieter und die Wohnungsnachbarn, die entsprechend zu informieren sind und man sich bitte nicht wundern sollte, wenn in Zukunft Fensterscheiben,
Autos vor der Tür zerschlagen, mit Farbbeuteln beworfen, zerkratzt oder beschädigt werden.

Klar: Wir haben in unserem Land offiziell Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht ..., man muss dann eben nur mit den Konsequenzen leben, wenn man diese Rechte für sich in Anspruch nimmt. Zum Glück gibt es noch die geheime Wahl!
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Alexyessin »

Frank_Stein hat geschrieben:(13 Jul 2019, 12:21)

Du weißt genau, dass der sogenannte Hutbürger seinen Job verloren hat, weil er auf
einer legalen Demonstration war und weil er auf seinem Recht am eigenen Bild bestanden hat.
Nein, er hat seinen "Hut nehmen müssen" weil er gegen die Richtlinien der eigenen Arbeit verstoßen hat. Also hier nicht wieder diese unsägliche Opferpolemik auffahren.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Alexyessin »

Senexx hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:21)

Selbstverständlich darf man Fremde und Homosexualität ablehnen.
Zwischen Ablehnung und Feindlichkeit ist dann doch noch ein großer Sprung. Das weißt du sicher auch.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Alexyessin hat geschrieben:(14 Jul 2019, 18:39)

Nein, er hat seinen "Hut nehmen müssen" weil er gegen die Richtlinien der eigenen Arbeit verstoßen hat. Also hier nicht wieder diese unsägliche Opferpolemik auffahren.
Demonstrationsrecht und Recht am eigenen Bild gilt nicht für LKA-Beamte?
Wo steht das bitte im Gesetz?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Alexyessin »

Frank_Stein hat geschrieben:(14 Jul 2019, 18:43)

Demonstrationsrecht und Recht am eigenen Bild gilt nicht für LKA-Beamte?
Wo steht das bitte im Gesetz?
Mit Demonstrationsrecht hat das recht wenig zu tun. Das weißt du doch selbst.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Tomaner »

Frank_Stein hat geschrieben:(14 Jul 2019, 12:45)

Man ist da auch nicht sehr konsequent:
Einige würden das gerne noch ausweiten, dass die betreffenden Personen, die an einer solchen Demo teilnehmen auch alle in Großaufnahme fotografiert und Steckbriefe mit Wohnadresse, Arbeitsplatz, Bekannten und Verwandten an den Laternenpfählen kleben. Dass der Arbeitgeber zu informieren ist, dass einer seiner
Mitarbeiter an solch einer Demo teilnimmt, dass auch alle Kollegen und Verwandten des Arbeitgebers mit zu informieren sind. Dass möglichst viele Menschen
über den Arbeitgeber zu informieren sind, dass einer oder mehrere Mitarbeiter dieses Unternehmens an einer solchen Demo teilnehmen.
Auch Geschäfte, in denen diese Menschen einkaufen gehen, sollten informiert werden, dass auch dort ein Hausverbot auszusprechen ist, dann wäre da noch
der Vermieter und die Wohnungsnachbarn, die entsprechend zu informieren sind und man sich bitte nicht wundern sollte, wenn in Zukunft Fensterscheiben,
Autos vor der Tür zerschlagen, mit Farbbeuteln beworfen, zerkratzt oder beschädigt werden.

Klar: Wir haben in unserem Land offiziell Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht ..., man muss dann eben nur mit den Konsequenzen leben, wenn man diese Rechte für sich in Anspruch nimmt. Zum Glück gibt es noch die geheime Wahl!
Ich verstehe wirklich nicht was du willst? Wasch mich, mach mich aber nicht nass? Wenn ich für etwas demonstriere will ich doch gesehen werden und werbe doch öffentlich für eine bestimmte Position. Wer demonstriert in einme einsamen Waldstück? Ich würde mal sagen, ich kenne jtzt keine Linken die für etwas demonstrieren, aber nicht öffentlich darfür stehen, auch am Arbeitsplatz. Mir scheint aber, Rechte wollen maschieren, die Klappe aufreißen und die ganze Welt in Richtung ihrer verkommenen Ideologie verändern, aber sie wollen nicht offen dafür einstehen. Also privat den Biedermann spielen und dann heimlich die Masken fallen lassen und Sau rauslassen. Ist es jetzt unser Problem, wenn Rechte nicht dafür stehen wolln, für was sie demonstrieren?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Troh.Klaus »

Tomaner hat geschrieben:(15 Jul 2019, 11:11)
Ich würde mal sagen, ich kenne jtzt keine Linken die für etwas demonstrieren, aber nicht öffentlich darfür stehen, auch am Arbeitsplatz.
Genau. Deshalb ist das Vermummungsverbot z.B. auf G20-Demos auch voll die faschistische Polizei-Schikane.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Tomaner hat geschrieben:(15 Jul 2019, 11:11)

Ich verstehe wirklich nicht was du willst? Wasch mich, mach mich aber nicht nass? Wenn ich für etwas demonstriere will ich doch gesehen werden und werbe doch öffentlich für eine bestimmte Position. Wer demonstriert in einme einsamen Waldstück? Ich würde mal sagen, ich kenne jtzt keine Linken die für etwas demonstrieren, aber nicht öffentlich darfür stehen, auch am Arbeitsplatz. Mir scheint aber, Rechte wollen maschieren, die Klappe aufreißen und die ganze Welt in Richtung ihrer verkommenen Ideologie verändern, aber sie wollen nicht offen dafür einstehen. Also privat den Biedermann spielen und dann heimlich die Masken fallen lassen und Sau rauslassen. Ist es jetzt unser Problem, wenn Rechte nicht dafür stehen wolln, für was sie demonstrieren?
Die Leute wollen ihren Forderungen Gehör verschaffen. Sie wollen nicht ihren Job verlieren.

Schau, der Islam und Islamismus ist etwas, das viele Menschen ablehnen und sie wollen eben nicht warten, bis es zu spät ist.
Schau Dich um in Ländern mit einer islamischen Mehrheit. Wie steht es dort um Freiheit, Meinungsfreiheit, Menschenrechte ...
Im Kampf gegen Rechts lässt man diese Entwicklung durch die Hintertür zu.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Alexyessin hat geschrieben:(15 Jul 2019, 03:24)

Mit Demonstrationsrecht hat das recht wenig zu tun. Das weißt du doch selbst.

Ein Demonstrationsrecht ist nichts wert, wenn man durch die Teilnahme an einer Demonstration seinen Job verliert.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von DarkLightbringer »

Frank_Stein hat geschrieben:(15 Jul 2019, 23:51)

Ein Demonstrationsrecht ist nichts wert, wenn man durch die Teilnahme an einer Demonstration seinen Job verliert.
Demonstrieren kann er ja.
Ein LKA-Beamter allerdings, der die Presse behindert, ist nicht sonderlich vertrauenswürdig.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Jul 2019, 00:18)

Demonstrieren kann er ja.
Ein LKA-Beamter allerdings, der die Presse behindert, ist nicht sonderlich vertrauenswürdig.
Der Mann hatte gute Gründe nicht zu wollen, dass sie Gesicht in Großaufnahme im Fernsehen zu sehen ist.


Auch wenn er letztlich das Gegenteil von dem erreicht hat, was er eigentlich wollte.
Es ist nun einmal so, dass die Menschen ein Recht am eigenen Bild haben und die Veröffentlichung
ihres Gesichts verweigern dürfen insbesondere, weil diese Aufnahmen ja nicht währen der Demo
gemacht worden sind, sondern auf dem Weg dorthin.

Die Polizisten haben also richtig reagiert, als es darum ging, die Rechte des Bürgers einzufordern.


https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html

>>3. Bildnisse öffentlicher Veranstaltungen
Die dritte Ausnahme betrifft Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen.

Im Rahmen von Demonstrationen, Veranstaltungen und Festen ist zu beachten, dass es keiner vorherigen Einwilligungen der Teilnehmer bedarf, wenn die Veranstaltung in ihrer Gesamtheit aufgenommen wird ohne einzelne Menschen fotografisch oder filmisch in den Vordergrund zu stellen.

Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.

Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unsrem ausführlichen Beitrag: Fotografieren in der Öffentlichkeit – Was ist rechtlich zu beachten?<<

Es hat also ein Fehlverhalten seitens des des Kameramanns gegeben und der LKA-Mann ist demnach zurecht dagegen vorgegangen.
Er bestand auf seinem Recht und dagegen ist nichts einzuwenden. Dass er deswegen seinen Job verloren hat ist der eigentliche Skandal.
Zuletzt geändert von Frank_Stein am Di 16. Jul 2019, 01:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von DarkLightbringer »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 00:57)

Der Mann hatte gute Gründe nicht zu wollen, dass sie Gesicht in Großaufnahme im Fernsehen zu sehen ist.


Auch wenn er letztlich das Gegenteil von dem erreicht hat, was er eigentlich wollte.
Es ist nun einmal so, dass die Menschen ein Recht am eigenen Bild haben und die Veröffentlichung
ihres Gesichts verweigern dürfen insbesondere, weil diese Aufnahmen ja nicht währen der Demo
gemacht worden sind, sondern auf dem Weg dorthin.

Die Polizisten haben also richtig reagiert, als es darum ging, die Rechte des Bürgers einzufordern.


https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html

3. Bildnisse öffentlicher Veranstaltungen
Die dritte Ausnahme betrifft Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen.


Im Rahmen von Demonstrationen, Veranstaltungen und Festen ist zu beachten, dass es keiner vorherigen Einwilligungen der Teilnehmer bedarf, wenn die Veranstaltung in ihrer Gesamtheit aufgenommen wird ohne einzelne Menschen fotografisch oder filmisch in den Vordergrund zu stellen.


Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.

Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unsrem ausführlichen Beitrag: Fotografieren in der Öffentlichkeit – Was ist rechtlich zu beachten?
Ändert nichts an der Behinderung von Pressearbeit. Und wo sollte das "eigene Bild" in dem Moment sein, wo der Mann auf die Kamera zutrat?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Jul 2019, 01:13)

Ändert nichts an der Behinderung von Pressearbeit. Und wo sollte das "eigene Bild" in dem Moment sein, wo der Mann auf die Kamera zutrat?
Er hat die Pressefreiheit nicht behindert. Es hat ein Fehlverhalten des Kameramanns gegeben und
hätte korrigiert werden müssen. Wenn die Presse sich nicht daran hält, dass Menschen auf dem
Weg zu einer Demonstration Persönlichkeitsrechte haben, dann sollte sich der Kameramann besser
vorher informieren, was gestattet ist und was nicht.

Der Mann wurde erst gefilmt (ohne seine Zustimmung). Das ist eben nicht gestattet. Daran muss sich die Presse halten. Es gibt Regeln, die einzuhalten sind.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von DarkLightbringer »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 01:16)

Er hat die Pressefreiheit nicht behindert. Es hat ein Fehlverhalten des Kameramanns gegeben und
hätte korrigiert werden müssen. Wenn die Presse sich nicht daran hält, dass Menschen auf dem
Weg zu einer Demonstration Persönlichkeitsrechte haben, dann sollte sich der Kameramann besser
vorher informieren, was gestattet ist und was nicht.

Der Mann wurde erst gefilmt (ohne seine Zustimmung). Das ist eben nicht gestattet. Daran muss sich die Presse halten. Es gibt Regeln, die einzuhalten sind.
Gibt es dazu etwas Handfestes, ein Gerichtsurteil?

Aus meiner Sicht standen die Pressevertreter passiv herum, im öffentlichen Raum, und wurden dann von der fraglichen Person aktiv angegangen, gestört, behindert.
Die Idee vom "eigenen Bild" berechtigt nicht zur Arbeitsbehinderung.

Der Mann hätte ja auch ohne aktive Behinderung sein Anliegen vorbringen können.
Ob aber zu diesem Zeitpunkt überhaupt ein "eigenes Bild" vorlag, dürfte zweifelhaft sein.
Die aggressive Störung ist allerdings gefilmt worden, offenbar.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von McKnee »

Frank_Stein hat geschrieben:(14 Jul 2019, 18:43)

Demonstrationsrecht und Recht am eigenen Bild gilt nicht für LKA-Beamte?
Wo steht das bitte im Gesetz?
Er hätte ohne Konsequenzen sein Versammlungsrecht in Anspruch nehmen können. Das muss man von seinem bedenklichen Auftritt völlig trennen.

Soweit mir bekannt ist, was er Angestellter und kein Beamter. Als Beamter wäre er zur Mäßigung und außerdienstlichem Wohlverhalten verpflichtet.

Darüber hinaus hat er seinen Job doch nicht verloren, er wurde nur umgesetzt. Oder hab ich da was verpasst?

Was sein Recht am eigenen Bild angeht, so sind Versammlungen Teil der Zeitgeschichte (ich hab´s gelernt) und damit schränkt sich das "Recht am eigenen Bild" ein. Er ist aus der Totalen freiwillig herausgetreten und hat sich der Kamera aufgedrängt. Dazu hat ihn niemand aufgefordert und niemand sollte jetzt andere dafür verantwortlich machen.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von McKnee »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 01:16)

Es hat ein Fehlverhalten des Kameramanns gegeben und hätte korrigiert werden müssen.
Vielleicht schaust du dir die tatsächlichen Abläufe noch einmal an. Ich muss es nicht kommentieren, die Darstellung im Bericht ist ausreichend und gut. Ab ca. 0:30

[youtube][/youtube]

Nur ein Zitat:

"Gehen sie doch weiter!"

PS
Nachtrag: er wurde nicht umgesetzt. Er bekam eine andere Stelle in einer anderen Behörde
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von relativ »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 00:57)

Der Mann hatte gute Gründe nicht zu wollen, dass sie Gesicht in Großaufnahme im Fernsehen zu sehen ist.


Auch wenn er letztlich das Gegenteil von dem erreicht hat, was er eigentlich wollte.
Es ist nun einmal so, dass die Menschen ein Recht am eigenen Bild haben und die Veröffentlichung
ihres Gesichts verweigern dürfen insbesondere, weil diese Aufnahmen ja nicht währen der Demo
gemacht worden sind, sondern auf dem Weg dorthin.

Die Polizisten haben also richtig reagiert, als es darum ging, die Rechte des Bürgers einzufordern.


https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html

>>3. Bildnisse öffentlicher Veranstaltungen
Die dritte Ausnahme betrifft Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen.

Im Rahmen von Demonstrationen, Veranstaltungen und Festen ist zu beachten, dass es keiner vorherigen Einwilligungen der Teilnehmer bedarf, wenn die Veranstaltung in ihrer Gesamtheit aufgenommen wird ohne einzelne Menschen fotografisch oder filmisch in den Vordergrund zu stellen.

Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.

Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unsrem ausführlichen Beitrag: Fotografieren in der Öffentlichkeit – Was ist rechtlich zu beachten?<<

Es hat also ein Fehlverhalten seitens des des Kameramanns gegeben und der LKA-Mann ist demnach zurecht dagegen vorgegangen.
Er bestand auf seinem Recht und dagegen ist nichts einzuwenden. Dass er deswegen seinen Job verloren hat ist der eigentliche Skandal.
Wenn ich das jetzt noch richtig in Erinnerung war, wurde er als Einzelperson erst sichtbar, als er den Kameramann attackierte.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

relativ hat geschrieben:(16 Jul 2019, 08:15)

Wenn ich das jetzt noch richtig in Erinnerung war, wurde er als Einzelperson erst sichtbar, als er den Kameramann attackierte.
Der Mann hat jedenfalls darauf bestanden, dass das Filmmaterial nicht veröffentlicht wird.
Dazu hatte er auch das Recht, da seine Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind.
Aber die Presse hat sich nicht daran gehalten. Die Folge war, dass der Mann seinen
Job verloren hat, den er noch hätte, wenn die Presse sich an die geltenden Regeln gehalten hätte.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

McKnee hat geschrieben:(16 Jul 2019, 07:51)

Darüber hinaus hat er seinen Job doch nicht verloren, er wurde nur umgesetzt. Oder hab ich da was verpasst?

Was sein Recht am eigenen Bild angeht, so sind Versammlungen Teil der Zeitgeschichte (ich hab´s gelernt) und damit schränkt sich das "Recht am eigenen Bild" ein. Er ist aus der Totalen freiwillig herausgetreten und hat sich der Kamera aufgedrängt. Dazu hat ihn niemand aufgefordert und niemand sollte jetzt andere dafür verantwortlich machen.
Ja, Du hast was verpasst. Der politische Druck war sehr groß und es hat Gespräche gegeben ... nun, Du kannst Dir sicherlich denken, wie so etwas läuft.

zu 2.) Er wurde nicht während der Demo gefilmt, sondern auf dem Weg dorthin.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Jul 2019, 01:42)

Gibt es dazu etwas Handfestes, ein Gerichtsurteil?

Aus meiner Sicht standen die Pressevertreter passiv herum, im öffentlichen Raum, und wurden dann von der fraglichen Person aktiv angegangen, gestört, behindert.
Passiv wäre es gewesen, wenn es diese Filmaufnahmen nicht geben würde.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von McKnee »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 19:39)

Ja, Du hast was verpasst. Der politische Druck war sehr groß und es hat Gespräche gegeben ... nun, Du kannst Dir sicherlich denken, wie so etwas läuft.
Quelle?
zu 2.) Er wurde nicht während der Demo gefilmt, sondern auf dem Weg dorthin.
Also, er wurde nicht von zuhause aus mit der Kamera verfolgt. Der Anmarsch ist Teil der "Zeitgeschichte"

Geh doch einfach mal auf die Tatsachenfestellungen ein, die durch das Video getroffen werden!!
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von McKnee »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 19:42)

Passiv wäre es gewesen, wenn es diese Filmaufnahmen nicht geben würde.
Das wäre nicht passiv, das wäre Arbeitsverweigerung gewesen :rolleyes:
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

McKnee hat geschrieben:(16 Jul 2019, 20:12)

Das wäre nicht passiv, das wäre Arbeitsverweigerung gewesen :rolleyes:
Dann stell Dir mal folgende Situation vor,
Du bist auf dem Weg zum Puff und einer filmt den Eingang vor dem Puff.
Du merkst, dass Du gefilmt worden bist und hast nun Angst, dass Deine
Frau im Falle einer Veröffentlichung Dich wiedererkennen könnte, was
Dich ihr gegenüber in Erklärungsnot bringen würde.
Was würdest Du also tun?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von McKnee »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 20:15)

Dann stell Dir mal folgende Situation vor,
Du bist auf dem Weg zum Puff und einer filmt den Eingang vor dem Puff.
Du merkst, dass Du gefilmt worden bist und hast nun Angst, dass Deine
Frau im Falle einer Veröffentlichung Dich wiedererkennen könnte, was
Dich ihr gegenüber in Erklärungsnot bringen würde.
Was würdest Du also tun?
Ok, die Antwort noch hier, weil sie kurz ausfällt. Danach vielleicht im passenden Thread

https://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=34&t=66597

1. demonstriere ich meine Potenz nie im Puff, ich gehe dorthin, weil ich Geld verdienen muss
2. gehören diese Besuche nicht zur Zeitgeschichte, selbst wenn ich zu hiostorischen Leistungen fähig bin
3. hätte der Filmer längst auf die Fresse bekommen
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von DarkLightbringer »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 19:42)

Passiv wäre es gewesen, wenn es diese Filmaufnahmen nicht geben würde.
Der Wut- und Hutbürger ist dermaßen in Aktion getreten, dass sich allein daraus ein öffentliches Interesse ergab.
Eine Zensur findet nicht statt.

Eine heimliche Demonstration war das jedenfalls nicht gerade.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Jul 2019, 23:08)

Der Wut- und Hutbürger ist dermaßen in Aktion getreten, dass sich allein daraus ein öffentliches Interesse ergab.
Eine Zensur findet nicht statt.

Eine heimliche Demonstration war das jedenfalls nicht gerade.
Er wurde aber nicht bei der Demonstration, sondern auf dem Weg dorthin
und da ist das Filmen von Einzelpersonen unzulässig bzw. benötigt man die
Genehmigung der abgebildeten Personen vor der Veröffentlichung der Bilder.
Eine solche Genehmigung seitens der gefilmten Person lag offensichtlich nicht vor.

Ebenfalls ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist das Veröffentlichen der
Identität der Person. Es war ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
und dagegen hat sich der Mann zurecht gewehrt.

Damit wird auch das Demonstrationsrecht praktisch aufgehoben.
Das ist ungefähr so wie ein Streikrecht, wo der Arbeitgeber sagt:
Du darfst streiken, aber wenn Du streikst verlierst Du Deinen Job.
Ein solches Streikrecht wäre ja ebenfalls Blödsinnig, denn wer
würde für mehr Geld streiken gehen, wenn er hinterher gar kein Geld mehr hat.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von DarkLightbringer »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 23:34)

Er wurde aber nicht bei der Demonstration, sondern auf dem Weg dorthin
und da ist das Filmen von Einzelpersonen unzulässig bzw. benötigt man die
Genehmigung der abgebildeten Personen vor der Veröffentlichung der Bilder.
Eine solche Genehmigung seitens der gefilmten Person lag offensichtlich nicht vor.

Ebenfalls ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist das Veröffentlichen der
Identität der Person. Es war ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
und dagegen hat sich der Mann zurecht gewehrt.

Damit wird auch das Demonstrationsrecht praktisch aufgehoben.
Das ist ungefähr so wie ein Streikrecht, wo der Arbeitgeber sagt:
Du darfst streiken, aber wenn Du streikst verlierst Du Deinen Job.
Ein solches Streikrecht wäre ja ebenfalls Blödsinnig, denn wer
würde für mehr Geld streiken gehen, wenn er hinterher gar kein Geld mehr hat.
Wie auf dem Video zu sehen ist, bewegte sich im öffentlichen Raum eine Gruppe von Demonstranten, die Transparente hoch hielten.
Das hat m. E. keinen privaten oder intimen Charakter.

Die Presse ist aber 45 Minuten lang an ihrer Arbeit gehindert worden, was als unverhältnismäßig gelten kann.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Jul 2019, 23:39)

Wie auf dem Video zu sehen ist, bewegte sich im öffentlichen Raum eine Gruppe von Demonstranten, die Transparente hoch hielten.
Das hat m. E. keinen privaten oder intimen Charakter.

Die Presse ist aber 45 Minuten lang an ihrer Arbeit gehindert worden, was als unverhältnismäßig gelten kann.
Ja, sie sind auf dem Weg zur Demo, aber noch nicht auf der Demo.


https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html
>>Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.

Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.<<

Es wurde also aus einer Sache ein Skandal gemacht, wo keiner war, der Mann hat nur versucht seine Grundrechte (Persönlichkeitsrecht) durchzusetzen und die Pressevertreter haben die Grundrechte dieses Mannes verletzt. Also schon ein Skandal, der von den
Pressevertretern ausging.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von DarkLightbringer »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 23:41)

Ja, sie sind auf dem Weg zur Demo, aber noch nicht auf der Demo.


https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html
>>Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.

Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.<<

Es wurde also aus einer Sache ein Skandal gemacht, wo keiner war, der Mann hat nur versucht seine Grundrechte (Persönlichkeitsrecht) durchzusetzen und die Pressevertreter haben die Grundrechte dieses Mannes verletzt. Also schon ein Skandal, der von den
Pressevertretern ausging.
Was sagt das Gericht dazu?

Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sind sehr wohl ablichtbar, sonst könnte man beispielsweise kein Bild von Paris machen.
Für das Verhalten des Mannes, der sich direkt vor die Linse drängt, können die Presseleute ja nichts.
Offenkundig ging es aber darum, die Pressearbeit zu behindern.

Und was sagt nun Tauber dazu?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von McKnee »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 23:41)

Ja, sie sind auf dem Weg zur Demo, aber noch nicht auf der Demo.


https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html
>>Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.

Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.<<

Es wurde also aus einer Sache ein Skandal gemacht, wo keiner war, der Mann hat nur versucht seine Grundrechte (Persönlichkeitsrecht) durchzusetzen und die Pressevertreter haben die Grundrechte dieses Mannes verletzt. Also schon ein Skandal, der von den
Pressevertretern ausging.
Der unmittelbare "Aufmarsch" zur Demo, insbesondere wenn es dabei bereits zu wahrnehmbaren Meinungsäußerungen kommt, ist nicht außerhalb einer Versammlung.

Wie lange willst du die Fakten noch leugnen? Der Hutmensch hat sich selber zu einer Person des öffentlichen Lebens gemacht.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Senexx »

Verlust des Rechts am eigenen Bild durch Wahrnehmung eines Grundrechts

Also, nur mal fürs Protokoll. Sie, McKnee sagen also: Wenn ich auf einer Demo bin, verliere ich das Recht am eigenen Bild. Die Systempresse darf meine Fresse fotografieren, filmen und für Millionen sichtbar abdrucken, ausstrahlen und ins Netz stellen.
Zuletzt geändert von Senexx am Mi 17. Jul 2019, 07:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von McKnee »

Senexx hat geschrieben:(17 Jul 2019, 07:48)

Also, nur mal fürs Protokoll. Sie, McKnee sagen also: Wenn ich auf einer Demo bin, verliere ich das Recht am eigenen Bild. Die Systempresse darf meine Fresse fotografieren, filmen und für Millionen sichtbar abdrucken, ausstrahlen und ins Netz stellen.
Nein, das habe ich nicht gesagt und das ist hier nachlesbar.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Senexx »

McKnee hat geschrieben:(17 Jul 2019, 07:50)

Nein, das habe ich nicht gesagt und das ist hier nachlesbar.
Dann ist iIhr vorstehender Beitrag irgendwie missverständlich.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von McKnee »

Senexx hat geschrieben:(17 Jul 2019, 07:52)

Dann ist iIhr vorstehender Beitrag irgendwie missverständlich.
Ist er eigentlich nicht.

Aber es hilft, wenn man der Diskussion gefolgt ist.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von zollagent »

Senexx hat geschrieben:(17 Jul 2019, 07:48)

Verlust des Rechts am eigenen Bild durch Wahrnehmung eines Grundrechts

Also, nur mal fürs Protokoll. Sie, McKnee sagen also: Wenn ich auf einer Demo bin, verliere ich das Recht am eigenen Bild. Die Systempresse darf meine Fresse fotografieren, filmen und für Millionen sichtbar abdrucken, ausstrahlen und ins Netz stellen.
Bei Ereignissen von öffentlichem Interesse ist dieses Recht in der Tat eingeschränkt.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

zollagent hat geschrieben:(18 Jul 2019, 17:25)

Bei Ereignissen von öffentlichem Interesse ist dieses Recht in der Tat eingeschränkt.

... und öffentliches Interesse besteht dann, wenn jemand auf sein Recht am eigenen Bild besteht und
aus guten Gründen eben nicht möchte, dass sein Bild in den Zeitungen und im Internet erscheint,
weil dieser Mann zurecht befürchtet hat, dass er sonst Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber bekommen
könnte. Dieser Mann hat alles richtig gemacht. Die Bilder hätten nie veröffentlicht werden dürfen.

Hier geht es darum, dass versucht wird, Menschen einzuschüchtern, die dazu zu bringen,
nicht an dieser Demonstration teilzunehmen. Das sind die gleichen Methoden, die man
auch Putin vorwirft. Hier nennt man das aber "Pressefreiheit".

Aber noch mal für Dich, damit Du das kapierst:
Stell Dir vor, dass Du an einer Demo gegen Nazis teilnimmst.
Ein Pressevertreter einer rechten Zeitschrift filmt alle Teilnehmer, macht Nahaufnahmen der einzelnen
Personen und stellt die Bilder der Teilnehmer dann mit Namen und Anschrift in einem rechten
Internetblog dar, so dass jeder weiß, wo Du wohnst.

Würde Dir das gefallen? Nein? Warum nicht? :?:
Zuletzt geändert von Frank_Stein am Do 18. Jul 2019, 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Senexx »

zollagent hat geschrieben:(18 Jul 2019, 17:25)

Bei Ereignissen von öffentlichem Interesse ist dieses Recht in der Tat eingeschränkt.
Im Ostblock gab es mal das Recht der eingeschränkten Souveränität....
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von DarkLightbringer »

Senexx hat geschrieben:(18 Jul 2019, 20:46)

Im Ostblock gab es mal das Recht der eingeschränkten Souveränität....
...und der eingeschränkten Pressefreiheit.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Julian »

McKnee hat geschrieben:(17 Jul 2019, 05:03)

Der unmittelbare "Aufmarsch" zur Demo, insbesondere wenn es dabei bereits zu wahrnehmbaren Meinungsäußerungen kommt, ist nicht außerhalb einer Versammlung.

Wie lange willst du die Fakten noch leugnen? Der Hutmensch hat sich selber zu einer Person des öffentlichen Lebens gemacht.
Die Pfarrerin, die gegen Michael Stürzenberger und Pegida in Nürnberg die Glocken läutete und damit die Versammlung störte, war auch eine Person des öffentlichen Lebens, zumal sie für ihre Tat Preise bekommen hat. Trotzdem wurde Michael Stürzenberger gerade verurteilt, weil er es wagte, ein Foto von ihr zu veröffentlichen.

Tja, zweierlei Maß. Das versteht einfach niemand mehr.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
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