zollagent hat geschrieben:(18 Jul 2019, 17:25)
Bei Ereignissen von öffentlichem Interesse ist dieses Recht in der Tat eingeschränkt.
... und öffentliches Interesse besteht dann, wenn jemand auf sein Recht am eigenen Bild besteht und
aus guten Gründen eben nicht möchte, dass sein Bild in den Zeitungen und im Internet erscheint,
weil dieser Mann zurecht befürchtet hat, dass er sonst Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber bekommen
könnte. Dieser Mann hat alles richtig gemacht. Die Bilder hätten nie veröffentlicht werden dürfen.
Hier geht es darum, dass versucht wird, Menschen einzuschüchtern, die dazu zu bringen,
nicht an dieser Demonstration teilzunehmen. Das sind die gleichen Methoden, die man
auch Putin vorwirft. Hier nennt man das aber "Pressefreiheit".
Aber noch mal für Dich, damit Du das kapierst:
Stell Dir vor, dass Du an einer Demo gegen Nazis teilnimmst.
Ein Pressevertreter einer rechten Zeitschrift filmt alle Teilnehmer, macht Nahaufnahmen der einzelnen
Personen und stellt die Bilder der Teilnehmer dann mit Namen und Anschrift in einem rechten
Internetblog dar, so dass jeder weiß, wo Du wohnst.
Würde Dir das gefallen? Nein? Warum nicht?
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
It is not racism, but pattern recognition.