DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Jul 2019, 00:18)
Demonstrieren kann er ja.
Ein LKA-Beamter allerdings, der die Presse behindert, ist nicht sonderlich vertrauenswürdig.
Der Mann hatte gute Gründe nicht zu wollen, dass sie Gesicht in Großaufnahme im Fernsehen zu sehen ist.
Auch wenn er letztlich das Gegenteil von dem erreicht hat, was er eigentlich wollte.
Es ist nun einmal so, dass die Menschen ein Recht am eigenen Bild haben und die Veröffentlichung
ihres Gesichts verweigern dürfen insbesondere, weil diese Aufnahmen ja nicht währen der Demo
gemacht worden sind, sondern auf dem Weg dorthin.
Die Polizisten haben also richtig reagiert, als es darum ging, die Rechte des Bürgers einzufordern.
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html
>>3. Bildnisse öffentlicher Veranstaltungen
Die dritte Ausnahme betrifft Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen.
Im Rahmen von Demonstrationen, Veranstaltungen und Festen ist zu beachten, dass es keiner vorherigen Einwilligungen der Teilnehmer bedarf, wenn die Veranstaltung in ihrer Gesamtheit aufgenommen wird ohne einzelne Menschen fotografisch oder filmisch in den Vordergrund zu stellen.
Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.
Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unsrem ausführlichen Beitrag: Fotografieren in der Öffentlichkeit – Was ist rechtlich zu beachten?<<
Es hat also ein Fehlverhalten seitens des des Kameramanns gegeben und der LKA-Mann ist demnach zurecht dagegen vorgegangen.
Er bestand auf seinem Recht und dagegen ist nichts einzuwenden. Dass er deswegen seinen Job verloren hat ist der eigentliche Skandal.
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
It is not racism, but pattern recognition.