Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

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Frank_Stein
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 12:36)

Wir werden in München auch weiterhin keine Nazis bewirten, solange sie ihre Gesinnung offen nach außen hin zeigen, insbesondere im Regenbogen-Viertel Glockenbach/Sendling geht das gar nicht.
und wer gegen das Gebot "Wir bewirten keine Nazis" oder "Nazis sind hier unerwünscht" verstößt, dem wird dann einfach die Lebensgrundlage entzogen
... verstehe. Da werden Nazimethoden gegen andere Menschen angewendet, weil sie sich weigern, Nazimethoden gegen Islamkritiker einzusetzen.
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Frank_Stein
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 12:48)

Wenn er auf die Handvoll Rassisten angewiesen ist, die ihn am besten gleich oneway nach Sizilien sehen wollen, sollte er den Laden gleich dicht machen.
Er behandelt Menschen wie Menschen und diskriminiert sie nicht wegen ihrer Herkunft, Glauben, sexuellen Zugehörigkeit oder Weltanschauung.
Kurz: Er hält sich an das Grundgesetz.
Das verstehst Du wohl nicht.
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Sevastopol
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 12:36)

Wir werden in München auch weiterhin keine Nazis bewirten, solange sie ihre Gesinnung offen nach außen hin zeigen, insbesondere im Regenbogen-Viertel Glockenbach/Sendling geht das gar nicht.
"Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: ‹Ich bin der Faschismus›. Nein, er wird sagen: ‹Ich bin der Antifaschismus."

Von Ignazio Silone

Läuft im Münchner "Regenbogen-Viertel". :mad:
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Frank_Stein
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Sevastopol hat geschrieben:(13 Jul 2019, 13:14)

"Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: ‹Ich bin der Faschismus›. Nein, er wird sagen: ‹Ich bin der Antifaschismus."

Von Ignazio Silone

Läuft im Münchner "Regenbogen-Viertel". :mad:
Ja, und während man vorn "Nazis raus" ruft, kommen über die Hintertür die Islamisten rein.
Die sind im Grunde in ihrer Ideologie auch nicht anders, aber sie sind dafür bunt und nicht braun oder blau.

Jene, die diese Entwicklung kritisieren und sie nicht wünschen, dem sagt man dann, dass man sein Heimatland
verlassen solle.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von VaterMutterKind »

Frank_Stein hat geschrieben:(13 Jul 2019, 13:27)

Ja, und während man vorn "Nazis raus" ruft, kommen über die Hintertür die Islamisten rein.
Die sind im Grunde in ihrer Ideologie auch nicht anders, aber sie sind dafür bunt und nicht braun oder blau.

Jene, die diese Entwicklung kritisieren und sie nicht wünschen, dem sagt man dann, dass man sein Heimatland
verlassen solle.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Frank_Stein hat geschrieben:(13 Jul 2019, 13:11)

und wer gegen das Gebot "Wir bewirten keine Nazis" oder "Nazis sind hier unerwünscht" verstößt, dem wird dann einfach die Lebensgrundlage entzogen
... verstehe. Da werden Nazimethoden gegen andere Menschen angewendet, weil sie sich weigern, Nazimethoden gegen Islamkritiker einzusetzen.
Nazimethoden? Haben die Nazis auch Briefe verschickt? :D
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Frank_Stein hat geschrieben:(13 Jul 2019, 13:12)

Er behandelt Menschen wie Menschen und diskriminiert sie nicht wegen ihrer Herkunft, Glauben, sexuellen Zugehörigkeit oder Weltanschauung.
Kurz: Er hält sich an das Grundgesetz.
Das verstehst Du wohl nicht.
Er schreibt doch selber das ihm die Politik nicht interessiert??? :rolleyes:
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von VaterMutterKind »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 13:43)

Er schreibt doch selber das ihm die Politik nicht interessiert??? :rolleyes:
Und? Ist das ein Grund seine Existenz zu zerstören?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Frank_Stein hat geschrieben:(13 Jul 2019, 13:27)

Ja, und während man vorn "Nazis raus" ruft, kommen über die Hintertür die Islamisten rein.
Die sind im Grunde in ihrer Ideologie auch nicht anders, aber sie sind dafür bunt und nicht braun oder blau.

Jene, die diese Entwicklung kritisieren und sie nicht wünschen, dem sagt man dann, dass man sein Heimatland
verlassen solle.
Ich hab noch nie Islamisten mit IS fahnen in den "München ist Bund" Lokalen gesehen, aber hauptsache du hältst die Fahne der Nazis in diesem Forum hoch.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

VaterMutterKind hat geschrieben:(13 Jul 2019, 13:46)

Und? Ist das ein Grund seine Existenz zu zerstören?
Der kann ja sein Lokal zum Pegida- Rattenloch umbauen, mit bier für 3,88€, dann sehen wir mal ob er genug Kundschaft findet die ihm seine Existenz sichert, der Normale Bürger hält sich ungern mit Nazis in einem Lokal auf.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 13:47)

Ich hab noch nie Islamisten mit IS fahnen in den "München ist Bund" Lokalen gesehen, aber hauptsache du hältst die Fahne der Nazis in diesem Forum hoch.
Oha, es gibt also sogar Lokale die nur für Leute mit bunter Meinung sind? Heftig, was in München passiert.

Die einzigste Nazi Fahne die hier hochgehalten wird ist die deine unter dem Deckmantel einer bunten Fahne.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von VaterMutterKind »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 13:51)

Der kann ja sein Lokal zum Pegida- Rattenloch umbauen, mit bier für 3,88€, dann sehen wir mal ob er genug Kundschaft findet die ihm seine Existenz sichert, der Normale Bürger hält sich ungern mit Nazis in einem Lokal auf.
Stellst du dich jetzt einfach nur so blöde an?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 13:51)

Der kann ja sein Lokal zum Pegida- Rattenloch umbauen, mit bier für 3,88€, dann sehen wir mal ob er genug Kundschaft findet die ihm seine Existenz sichert, der Normale Bürger hält sich ungern mit Nazis in einem Lokal auf.
Der Mann hatte ein Gasthaus und er behandelte seine Gäste alle gleich, ohne vorher einen Gesinnungstest zu machen.

Aber wer nicht mitmobbt wird dann selbst gemobbt.

Die sogenannte Antifa kann ihr "Anti" aus ihrem Namen entfernen, denn sie sind die neuen Faschisten, zumindest wenden sie ähnliche Methoden an.

Aber klar, man wähnt sich auf der richtigen Seite, auf der Seite der Guten, da sind dann gegen den Gegner alle Mittel erlaubt. Der Zweck heiligt die Mittel. :dead:
Zuletzt geändert von Frank_Stein am Sa 13. Jul 2019, 14:07, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Sevastopol hat geschrieben:(13 Jul 2019, 13:53)

Oha, es gibt also sogar Lokale die nur für Leute mit bunter Meinung sind? Heftig, was in München passiert.
Was soll eine Bunte Meinung sein? Das Gegenteil von Brauner Meinung? Dann ja.
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Beitrag von Sevastopol »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:06)

Was soll eine Bunte Meinung sein? Das Gegenteil von Brauner Meinung? Dann ja.
Richtig, extremistische Menschen bleiben gerne nur unter sich und unterdrücken andere Meinungen.
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Beitrag von JFK »

Sevastopol hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:10)

Richtig, extremistische Menschen bleiben gerne nur unter sich und unterdrücken andere Meinungen.
"München ist Bunt" ist ja soo extremistisch
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:28)

"München ist Bunt" ist ja soo extremistisch
"München ist Bunt" nicht, das andere was hier von dir gepostet wurde ja, definitiv.
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Beitrag von JFK »

Frank_Stein hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:04)

Der Mann hatte ein Gasthaus und er behandelte seine Gäste alle gleich, ohne vorher einen Gesinnungstest zu machen.
Jetzt weiß er ja das es Rechtsextremisten sind, und wenn er dieses gesindel weiterhin bewirtet, könnte sein Ruf beschädigt werden, ich halte es sogar für unverantwortlich, ihm nicht über die gesinnung seiner speziellen Gäste aufzuklären, stell dir mal vor, da isst ein Jüdisches Paar, und nebenan labert einer davon, das nicht alles bei Hitler schlecht war.
Du würdest ja auch kein Lokal zwei mal besuchen, wenn der Wirt radikalen Islamisten einen Lokation bereit stellt.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Sevastopol hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:38)

"München ist Bunt" nicht, das andere was hier von dir gepostet wurde ja, definitiv.
Was denn?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:42)

Was denn?
Na, deine letzten Posts vielleicht? Was würde denn passieren, wenn ein Mensch mit politisch rechter Gesinnung, welche nicht rechtsradikal ist, in euer "München ist Bunt" Lokal kommen würde und ihr würdet wissen wie seine politische Meinung ist? Würdet ihr ihn, als andersdenkenden, nicht radikalen Menschen akzeptieren oder ihn bitten zu gehen da er hier nicht erwünscht ist?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Sevastopol hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:51)

Na, deine letzten Posts vielleicht? Was würde denn passieren, wenn ein Mensch mit politisch rechter Gesinnung, welche nicht rechtsradikal ist, in euer "München ist Bunt" Lokal kommen würde und ihr würdet wissen wie seine politische Meinung ist? Würdet ihr ihn, als andersdenkenden, nicht radikalen Menschen akzeptieren oder ihn bitten zu gehen da er hier nicht erwünscht ist?

Ich habe viele Freunde die rechts stehen und wählen, das ist nicht das Problem, Problematisch wird es bei x-feindlichkeiten, die dann auch noch auf Bannern durch die Stadt getragen werden.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:57)

Ich habe viele Freunde die rechts stehen und wählen, das ist nicht das Problem, Problematisch wird es bei x-feindlichkeiten, die dann auch noch auf Bannern durch die Stadt getragen werden.
Nicht ablenken. Ich bitte um eine Antwort auf diese Frage:
Sevastopol hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:51)

Was würde denn passieren, wenn ein Mensch mit politisch rechter Gesinnung, welche nicht rechtsradikal ist, in euer "München ist Bunt" Lokal kommen würde und ihr würdet wissen wie seine politische Meinung ist? Würdet ihr ihn, als andersdenkenden, nicht radikalen Menschen akzeptieren oder ihn bitten zu gehen da er hier nicht erwünscht ist?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Sevastopol hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:04)

Nicht ablenken. Ich bitte um eine Antwort auf diese Frage:
Die PEGIDA München IST Rechtsextremistisch, was bringt es uns, wenn wir am Thema vorbei eine Scheindiskussion über normale Rechte führen, und wie gesagt, ich habe FREUNDE die Rechts wählen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:10)

Die PEGIDA München IST Rechtsextremistisch, was bringt es uns, wenn wir am Thema vorbei eine Scheindiskussion über normale Rechte führen, und wie gesagt, ich habe FREUNDE die Rechts wählen.
Du beantwortest weiterhin die Frage nicht und wirst emotional.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Sevastopol hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:12)

Du beantwortest weiterhin die Frage nicht und wirst emotional.
Natürlich habe ich deine Frage beantwortet, rechte Gesinnung ist in Ordnung, Fremden- und Homosexuellenfeindlichkeit nicht.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:17)

Natürlich habe ich deine Frage beantwortet, rechte Gesinnung ist in Ordnung, Fremden- und Homosexuellenfeindlichkeit nicht.
Wie erwartet. Ich danke für die Antwort.
Zuletzt geändert von Sevastopol am Sa 13. Jul 2019, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Senexx »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:17)

Natürlich habe ich deine Frage beantwortet, rechte Gesinnung ist in Ordnung, Fremden- und Homosexuellenfeindlichkeit nicht.
Selbstverständlich darf man Fremde und Homosexualität ablehnen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:40)

Jetzt weiß er ja das es Rechtsextremisten sind, und wenn er dieses gesindel weiterhin bewirtet, könnte sein Ruf beschädigt werden, ich halte es sogar für unverantwortlich, ihm nicht über die gesinnung seiner speziellen Gäste aufzuklären, stell dir mal vor, da isst ein Jüdisches Paar, und nebenan labert einer davon, das nicht alles bei Hitler schlecht war.
Du würdest ja auch kein Lokal zwei mal besuchen, wenn der Wirt radikalen Islamisten einen Lokation bereit stellt.

Ich habe in der Uni-Mensa mit radikalen Feministinnen usw. zusammen gegessen und der ein oder andere Islamist war möglicherweise auch dabei. Ich habe dort gegessen, weil ich hunger hatte.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Troh.Klaus »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 14:40)
Jetzt weiß er ja das es Rechtsextremisten sind, und wenn er dieses gesindel weiterhin bewirtet, könnte sein Ruf beschädigt werden, ich halte es sogar für unverantwortlich, ihm nicht über die gesinnung seiner speziellen Gäste aufzuklären, stell dir mal vor, da isst ein Jüdisches Paar, und nebenan labert einer davon, ...
dass man die Zionisten mit ihrer Apartheid-Politik unbedingt überall boykottieren und sanktionieren muss und keinesfalls israelische Produkte kaufen sollte ...
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von JFK »

Troh.Klaus hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:26)

dass man die Zionisten mit ihrer Apartheid-Politik unbedingt überall boykottieren und sanktionieren muss und keinesfalls israelische Produkte kaufen sollte ...
Es reicht schon Zionisten.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Troh.Klaus »

JFK hat geschrieben:(13 Jul 2019, 16:26)
Es reicht schon Zionisten.
BDS ist nicht auf Rechte beschränkt. Man sollte also als Wirt schon einen Gesinnungstest an der Eingangstür durch führen, nicht wahr.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Man ist da auch nicht sehr konsequent:
Einige würden das gerne noch ausweiten, dass die betreffenden Personen, die an einer solchen Demo teilnehmen auch alle in Großaufnahme fotografiert und Steckbriefe mit Wohnadresse, Arbeitsplatz, Bekannten und Verwandten an den Laternenpfählen kleben. Dass der Arbeitgeber zu informieren ist, dass einer seiner
Mitarbeiter an solch einer Demo teilnimmt, dass auch alle Kollegen und Verwandten des Arbeitgebers mit zu informieren sind. Dass möglichst viele Menschen
über den Arbeitgeber zu informieren sind, dass einer oder mehrere Mitarbeiter dieses Unternehmens an einer solchen Demo teilnehmen.
Auch Geschäfte, in denen diese Menschen einkaufen gehen, sollten informiert werden, dass auch dort ein Hausverbot auszusprechen ist, dann wäre da noch
der Vermieter und die Wohnungsnachbarn, die entsprechend zu informieren sind und man sich bitte nicht wundern sollte, wenn in Zukunft Fensterscheiben,
Autos vor der Tür zerschlagen, mit Farbbeuteln beworfen, zerkratzt oder beschädigt werden.

Klar: Wir haben in unserem Land offiziell Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht ..., man muss dann eben nur mit den Konsequenzen leben, wenn man diese Rechte für sich in Anspruch nimmt. Zum Glück gibt es noch die geheime Wahl!
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Alexyessin »

Frank_Stein hat geschrieben:(13 Jul 2019, 12:21)

Du weißt genau, dass der sogenannte Hutbürger seinen Job verloren hat, weil er auf
einer legalen Demonstration war und weil er auf seinem Recht am eigenen Bild bestanden hat.
Nein, er hat seinen "Hut nehmen müssen" weil er gegen die Richtlinien der eigenen Arbeit verstoßen hat. Also hier nicht wieder diese unsägliche Opferpolemik auffahren.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Alexyessin »

Senexx hat geschrieben:(13 Jul 2019, 15:21)

Selbstverständlich darf man Fremde und Homosexualität ablehnen.
Zwischen Ablehnung und Feindlichkeit ist dann doch noch ein großer Sprung. Das weißt du sicher auch.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Alexyessin hat geschrieben:(14 Jul 2019, 18:39)

Nein, er hat seinen "Hut nehmen müssen" weil er gegen die Richtlinien der eigenen Arbeit verstoßen hat. Also hier nicht wieder diese unsägliche Opferpolemik auffahren.
Demonstrationsrecht und Recht am eigenen Bild gilt nicht für LKA-Beamte?
Wo steht das bitte im Gesetz?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Alexyessin »

Frank_Stein hat geschrieben:(14 Jul 2019, 18:43)

Demonstrationsrecht und Recht am eigenen Bild gilt nicht für LKA-Beamte?
Wo steht das bitte im Gesetz?
Mit Demonstrationsrecht hat das recht wenig zu tun. Das weißt du doch selbst.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Tomaner »

Frank_Stein hat geschrieben:(14 Jul 2019, 12:45)

Man ist da auch nicht sehr konsequent:
Einige würden das gerne noch ausweiten, dass die betreffenden Personen, die an einer solchen Demo teilnehmen auch alle in Großaufnahme fotografiert und Steckbriefe mit Wohnadresse, Arbeitsplatz, Bekannten und Verwandten an den Laternenpfählen kleben. Dass der Arbeitgeber zu informieren ist, dass einer seiner
Mitarbeiter an solch einer Demo teilnimmt, dass auch alle Kollegen und Verwandten des Arbeitgebers mit zu informieren sind. Dass möglichst viele Menschen
über den Arbeitgeber zu informieren sind, dass einer oder mehrere Mitarbeiter dieses Unternehmens an einer solchen Demo teilnehmen.
Auch Geschäfte, in denen diese Menschen einkaufen gehen, sollten informiert werden, dass auch dort ein Hausverbot auszusprechen ist, dann wäre da noch
der Vermieter und die Wohnungsnachbarn, die entsprechend zu informieren sind und man sich bitte nicht wundern sollte, wenn in Zukunft Fensterscheiben,
Autos vor der Tür zerschlagen, mit Farbbeuteln beworfen, zerkratzt oder beschädigt werden.

Klar: Wir haben in unserem Land offiziell Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht ..., man muss dann eben nur mit den Konsequenzen leben, wenn man diese Rechte für sich in Anspruch nimmt. Zum Glück gibt es noch die geheime Wahl!
Ich verstehe wirklich nicht was du willst? Wasch mich, mach mich aber nicht nass? Wenn ich für etwas demonstriere will ich doch gesehen werden und werbe doch öffentlich für eine bestimmte Position. Wer demonstriert in einme einsamen Waldstück? Ich würde mal sagen, ich kenne jtzt keine Linken die für etwas demonstrieren, aber nicht öffentlich darfür stehen, auch am Arbeitsplatz. Mir scheint aber, Rechte wollen maschieren, die Klappe aufreißen und die ganze Welt in Richtung ihrer verkommenen Ideologie verändern, aber sie wollen nicht offen dafür einstehen. Also privat den Biedermann spielen und dann heimlich die Masken fallen lassen und Sau rauslassen. Ist es jetzt unser Problem, wenn Rechte nicht dafür stehen wolln, für was sie demonstrieren?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Troh.Klaus »

Tomaner hat geschrieben:(15 Jul 2019, 11:11)
Ich würde mal sagen, ich kenne jtzt keine Linken die für etwas demonstrieren, aber nicht öffentlich darfür stehen, auch am Arbeitsplatz.
Genau. Deshalb ist das Vermummungsverbot z.B. auf G20-Demos auch voll die faschistische Polizei-Schikane.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Tomaner hat geschrieben:(15 Jul 2019, 11:11)

Ich verstehe wirklich nicht was du willst? Wasch mich, mach mich aber nicht nass? Wenn ich für etwas demonstriere will ich doch gesehen werden und werbe doch öffentlich für eine bestimmte Position. Wer demonstriert in einme einsamen Waldstück? Ich würde mal sagen, ich kenne jtzt keine Linken die für etwas demonstrieren, aber nicht öffentlich darfür stehen, auch am Arbeitsplatz. Mir scheint aber, Rechte wollen maschieren, die Klappe aufreißen und die ganze Welt in Richtung ihrer verkommenen Ideologie verändern, aber sie wollen nicht offen dafür einstehen. Also privat den Biedermann spielen und dann heimlich die Masken fallen lassen und Sau rauslassen. Ist es jetzt unser Problem, wenn Rechte nicht dafür stehen wolln, für was sie demonstrieren?
Die Leute wollen ihren Forderungen Gehör verschaffen. Sie wollen nicht ihren Job verlieren.

Schau, der Islam und Islamismus ist etwas, das viele Menschen ablehnen und sie wollen eben nicht warten, bis es zu spät ist.
Schau Dich um in Ländern mit einer islamischen Mehrheit. Wie steht es dort um Freiheit, Meinungsfreiheit, Menschenrechte ...
Im Kampf gegen Rechts lässt man diese Entwicklung durch die Hintertür zu.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Alexyessin hat geschrieben:(15 Jul 2019, 03:24)

Mit Demonstrationsrecht hat das recht wenig zu tun. Das weißt du doch selbst.

Ein Demonstrationsrecht ist nichts wert, wenn man durch die Teilnahme an einer Demonstration seinen Job verliert.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von DarkLightbringer »

Frank_Stein hat geschrieben:(15 Jul 2019, 23:51)

Ein Demonstrationsrecht ist nichts wert, wenn man durch die Teilnahme an einer Demonstration seinen Job verliert.
Demonstrieren kann er ja.
Ein LKA-Beamter allerdings, der die Presse behindert, ist nicht sonderlich vertrauenswürdig.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Jul 2019, 00:18)

Demonstrieren kann er ja.
Ein LKA-Beamter allerdings, der die Presse behindert, ist nicht sonderlich vertrauenswürdig.
Der Mann hatte gute Gründe nicht zu wollen, dass sie Gesicht in Großaufnahme im Fernsehen zu sehen ist.


Auch wenn er letztlich das Gegenteil von dem erreicht hat, was er eigentlich wollte.
Es ist nun einmal so, dass die Menschen ein Recht am eigenen Bild haben und die Veröffentlichung
ihres Gesichts verweigern dürfen insbesondere, weil diese Aufnahmen ja nicht währen der Demo
gemacht worden sind, sondern auf dem Weg dorthin.

Die Polizisten haben also richtig reagiert, als es darum ging, die Rechte des Bürgers einzufordern.


https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html

>>3. Bildnisse öffentlicher Veranstaltungen
Die dritte Ausnahme betrifft Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen.

Im Rahmen von Demonstrationen, Veranstaltungen und Festen ist zu beachten, dass es keiner vorherigen Einwilligungen der Teilnehmer bedarf, wenn die Veranstaltung in ihrer Gesamtheit aufgenommen wird ohne einzelne Menschen fotografisch oder filmisch in den Vordergrund zu stellen.

Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.

Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unsrem ausführlichen Beitrag: Fotografieren in der Öffentlichkeit – Was ist rechtlich zu beachten?<<

Es hat also ein Fehlverhalten seitens des des Kameramanns gegeben und der LKA-Mann ist demnach zurecht dagegen vorgegangen.
Er bestand auf seinem Recht und dagegen ist nichts einzuwenden. Dass er deswegen seinen Job verloren hat ist der eigentliche Skandal.
Zuletzt geändert von Frank_Stein am Di 16. Jul 2019, 01:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von DarkLightbringer »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 00:57)

Der Mann hatte gute Gründe nicht zu wollen, dass sie Gesicht in Großaufnahme im Fernsehen zu sehen ist.


Auch wenn er letztlich das Gegenteil von dem erreicht hat, was er eigentlich wollte.
Es ist nun einmal so, dass die Menschen ein Recht am eigenen Bild haben und die Veröffentlichung
ihres Gesichts verweigern dürfen insbesondere, weil diese Aufnahmen ja nicht währen der Demo
gemacht worden sind, sondern auf dem Weg dorthin.

Die Polizisten haben also richtig reagiert, als es darum ging, die Rechte des Bürgers einzufordern.


https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html

3. Bildnisse öffentlicher Veranstaltungen
Die dritte Ausnahme betrifft Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen.


Im Rahmen von Demonstrationen, Veranstaltungen und Festen ist zu beachten, dass es keiner vorherigen Einwilligungen der Teilnehmer bedarf, wenn die Veranstaltung in ihrer Gesamtheit aufgenommen wird ohne einzelne Menschen fotografisch oder filmisch in den Vordergrund zu stellen.


Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.

Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unsrem ausführlichen Beitrag: Fotografieren in der Öffentlichkeit – Was ist rechtlich zu beachten?
Ändert nichts an der Behinderung von Pressearbeit. Und wo sollte das "eigene Bild" in dem Moment sein, wo der Mann auf die Kamera zutrat?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Jul 2019, 01:13)

Ändert nichts an der Behinderung von Pressearbeit. Und wo sollte das "eigene Bild" in dem Moment sein, wo der Mann auf die Kamera zutrat?
Er hat die Pressefreiheit nicht behindert. Es hat ein Fehlverhalten des Kameramanns gegeben und
hätte korrigiert werden müssen. Wenn die Presse sich nicht daran hält, dass Menschen auf dem
Weg zu einer Demonstration Persönlichkeitsrechte haben, dann sollte sich der Kameramann besser
vorher informieren, was gestattet ist und was nicht.

Der Mann wurde erst gefilmt (ohne seine Zustimmung). Das ist eben nicht gestattet. Daran muss sich die Presse halten. Es gibt Regeln, die einzuhalten sind.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von DarkLightbringer »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 01:16)

Er hat die Pressefreiheit nicht behindert. Es hat ein Fehlverhalten des Kameramanns gegeben und
hätte korrigiert werden müssen. Wenn die Presse sich nicht daran hält, dass Menschen auf dem
Weg zu einer Demonstration Persönlichkeitsrechte haben, dann sollte sich der Kameramann besser
vorher informieren, was gestattet ist und was nicht.

Der Mann wurde erst gefilmt (ohne seine Zustimmung). Das ist eben nicht gestattet. Daran muss sich die Presse halten. Es gibt Regeln, die einzuhalten sind.
Gibt es dazu etwas Handfestes, ein Gerichtsurteil?

Aus meiner Sicht standen die Pressevertreter passiv herum, im öffentlichen Raum, und wurden dann von der fraglichen Person aktiv angegangen, gestört, behindert.
Die Idee vom "eigenen Bild" berechtigt nicht zur Arbeitsbehinderung.

Der Mann hätte ja auch ohne aktive Behinderung sein Anliegen vorbringen können.
Ob aber zu diesem Zeitpunkt überhaupt ein "eigenes Bild" vorlag, dürfte zweifelhaft sein.
Die aggressive Störung ist allerdings gefilmt worden, offenbar.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von McKnee »

Frank_Stein hat geschrieben:(14 Jul 2019, 18:43)

Demonstrationsrecht und Recht am eigenen Bild gilt nicht für LKA-Beamte?
Wo steht das bitte im Gesetz?
Er hätte ohne Konsequenzen sein Versammlungsrecht in Anspruch nehmen können. Das muss man von seinem bedenklichen Auftritt völlig trennen.

Soweit mir bekannt ist, was er Angestellter und kein Beamter. Als Beamter wäre er zur Mäßigung und außerdienstlichem Wohlverhalten verpflichtet.

Darüber hinaus hat er seinen Job doch nicht verloren, er wurde nur umgesetzt. Oder hab ich da was verpasst?

Was sein Recht am eigenen Bild angeht, so sind Versammlungen Teil der Zeitgeschichte (ich hab´s gelernt) und damit schränkt sich das "Recht am eigenen Bild" ein. Er ist aus der Totalen freiwillig herausgetreten und hat sich der Kamera aufgedrängt. Dazu hat ihn niemand aufgefordert und niemand sollte jetzt andere dafür verantwortlich machen.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von McKnee »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 01:16)

Es hat ein Fehlverhalten des Kameramanns gegeben und hätte korrigiert werden müssen.
Vielleicht schaust du dir die tatsächlichen Abläufe noch einmal an. Ich muss es nicht kommentieren, die Darstellung im Bericht ist ausreichend und gut. Ab ca. 0:30

[youtube][/youtube]

Nur ein Zitat:

"Gehen sie doch weiter!"

PS
Nachtrag: er wurde nicht umgesetzt. Er bekam eine andere Stelle in einer anderen Behörde
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von relativ »

Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 00:57)

Der Mann hatte gute Gründe nicht zu wollen, dass sie Gesicht in Großaufnahme im Fernsehen zu sehen ist.


Auch wenn er letztlich das Gegenteil von dem erreicht hat, was er eigentlich wollte.
Es ist nun einmal so, dass die Menschen ein Recht am eigenen Bild haben und die Veröffentlichung
ihres Gesichts verweigern dürfen insbesondere, weil diese Aufnahmen ja nicht währen der Demo
gemacht worden sind, sondern auf dem Weg dorthin.

Die Polizisten haben also richtig reagiert, als es darum ging, die Rechte des Bürgers einzufordern.


https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html

>>3. Bildnisse öffentlicher Veranstaltungen
Die dritte Ausnahme betrifft Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen.

Im Rahmen von Demonstrationen, Veranstaltungen und Festen ist zu beachten, dass es keiner vorherigen Einwilligungen der Teilnehmer bedarf, wenn die Veranstaltung in ihrer Gesamtheit aufgenommen wird ohne einzelne Menschen fotografisch oder filmisch in den Vordergrund zu stellen.

Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.

Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unsrem ausführlichen Beitrag: Fotografieren in der Öffentlichkeit – Was ist rechtlich zu beachten?<<

Es hat also ein Fehlverhalten seitens des des Kameramanns gegeben und der LKA-Mann ist demnach zurecht dagegen vorgegangen.
Er bestand auf seinem Recht und dagegen ist nichts einzuwenden. Dass er deswegen seinen Job verloren hat ist der eigentliche Skandal.
Wenn ich das jetzt noch richtig in Erinnerung war, wurde er als Einzelperson erst sichtbar, als er den Kameramann attackierte.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

relativ hat geschrieben:(16 Jul 2019, 08:15)

Wenn ich das jetzt noch richtig in Erinnerung war, wurde er als Einzelperson erst sichtbar, als er den Kameramann attackierte.
Der Mann hat jedenfalls darauf bestanden, dass das Filmmaterial nicht veröffentlicht wird.
Dazu hatte er auch das Recht, da seine Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind.
Aber die Presse hat sich nicht daran gehalten. Die Folge war, dass der Mann seinen
Job verloren hat, den er noch hätte, wenn die Presse sich an die geltenden Regeln gehalten hätte.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

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McKnee hat geschrieben:(16 Jul 2019, 07:51)

Darüber hinaus hat er seinen Job doch nicht verloren, er wurde nur umgesetzt. Oder hab ich da was verpasst?

Was sein Recht am eigenen Bild angeht, so sind Versammlungen Teil der Zeitgeschichte (ich hab´s gelernt) und damit schränkt sich das "Recht am eigenen Bild" ein. Er ist aus der Totalen freiwillig herausgetreten und hat sich der Kamera aufgedrängt. Dazu hat ihn niemand aufgefordert und niemand sollte jetzt andere dafür verantwortlich machen.
Ja, Du hast was verpasst. Der politische Druck war sehr groß und es hat Gespräche gegeben ... nun, Du kannst Dir sicherlich denken, wie so etwas läuft.

zu 2.) Er wurde nicht während der Demo gefilmt, sondern auf dem Weg dorthin.
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