1. Bei einer Diskussion werden Themen/Sachverhalte mittels Argumenten untersucht oder erörtert, dazu bedarf es weder einer "Einigkeit" noch eines Mindestgrundkonsens. Diskussionen dürfen durchaus konträr geführt werden.zollagent hat geschrieben:(07 May 2019, 12:47)
Du verwechselst hier Ansichten mit den Grundlagen, auf der man bei so einer Diskussion und Auseinandersetzung einig sein muß. So wie man bei einem mathematischen Konstrukt auf Axiomen aufbaut, sollten alle, die sich auf Demokratie berufen, einen Mindestgrundkonsens einhalten. Und diesen würde ich jedenfalls auf der Gleichheit und Gleichberechtigung der Menschen aufbauen. Damit entlarven sich doch schon diejenigen, die zwar demokratische Rechte für sich einfordern, aber nur, um damit ihre selektive Zuerkennung dieser Gleichheit propagieren zu können. Political Correctness würde ich demzufolge auch als Einhaltung dieses Grundkonsenses ansehen. Und das ist, auch wieder meiner Ansicht nach, nichts Schlechtes, sondern etwas Erstrebenswertes. Wer nicht auf diesem Grundkonsens aufbaut, aber demokratische Rechte für seine Forderung nach dieser selektiven Rechtevergabe einfordert, der hat diese Plattform der Demokratie verlassen und mißbraucht sie.
2. Der Gleichheitsgrundsatz (GG) bedeutet eben NICHT, dass (alle) Menschen gleich sind, sondern dass sie gleich behandelt werden, ebenso hat Gleichberechtigung nichts mit Gleichheit zu tun. Sollte man schon unterscheiden können!
3. hat Demokratie nix mit Gleichheit zu tun, sondern mit Unterschieden/unterschiedlichen Meinungen und dem Recht, diese äußern zu dürfen. ==> siehe AEMR und GG
4. liegt ein Grundkonsens nicht per se vor, sondern muss erst "erarbeitet" werden und das funktioniert nicht ohne stichhaltige Argumente.
5. ist jeder Bürger Inhaber demokratischer Rechte, die werden eben NICHT selektiv vergeben, allerdings kann die Durchsetzung demokratischer Rechte sehr wohl eingefordert werden. Und das passiert auch, auch wenn einige Zeitgenossen ihre Probleme damit haben und unliebsame Meinungsäußerungen am liebsten verbieten würden bzw Menschen/Bürger an der Ausübung ihrer demokratischen Rechte hindern.