Wie radikal dürfen Beamte sein?

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McKnee
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von McKnee »

Vongole hat geschrieben:(15 Feb 2019, 15:26)

Soweit ich weiß, gibt es noch gar kein Gesetz, sondern Seehofer lässt lediglich die Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaft und Beamtenstatus prüfen.
Natürlich gibt es entsprechende Gesetze (BBG, BeamtStG) in denen das Mäßigungsgebot grundsätzlich geregelt ist, allerdings nicht konkret, wo es einsetzt und bei welcher Organisation. In Bayern z.B. gibt oder gab es eine Art Verbot als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst Mitglied in der Partei Die Linke zu sein. Ich halte konkrete Verbote von Parteine, die nicht verboten sind für kritisch.

Seehofer lässt nicht grundsätzlich prüfen, ob Beamte Parteimitglieder sein dürfen. Damit würde er scheitern, bevor die Tinte trocken ist.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von McKnee »

Vongole hat geschrieben:(15 Feb 2019, 15:26)

Letzlich wird das Ganze auf eine Kernfrage hinauslaufen: Wie neutral muss der Beamte sein? Und wie ist Neutralität gegeben, wenn es sich bei der Parteimitgliedschaft um eine vom Verfassungsschütz geprüfte/beaobachtete Partei handelt.
Gerne noch einmal. Der Beamte muss in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit neutral sein. Es gibt kein Gesetz, dass ihn außerdienstlich zur Neutralität verpflichten würde. Das wäre nicht nur absurd, es wäre sowas von verfassungswidrig.

Die Frage ist ja, ob eine Beobachtung ausreicht, wie es in Bayern der Fall ist. Dann würde das Verbot wegfallen, wenn die Beobachtnug beendet würde und mit dem Beginn einsetzen.

Nach meinem Verständnis wäre in dem Moment, wo das Bundesverfassungsgericht der Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen attestiert, Schluß mit der Mitgliedschaft von Beamten.
Wieso Du eine Einzelfallentscheidung als willkkürlich betrachtest, verstehe ich nicht, selbst der Vorsitzende des DBB steht dem positiv gegenüber.
Es ist dann willkürlich, wenn es vor der Verfassungsfeindlichkeit eine unterschiedliche Handhabung geben würde. Bei Grünen und Linken nicht, bei AfD und NPD ja, wenn alle unter Beobachtung stehen. Jetzt verständlicher?
Zu meiner persönlichen Haltung: Mein Unbehagen zu Beamtentum und Parteimitgliedschaft rührt aus Geschichtsbewusstsein her, auch wenn wir natürlich in einer vollkommen anderen, demokratischen Zeit leben.
Also, du entrechtest leiber einen Teil der Bevölkerung, weil du einen unbestimmten Bezug zur Geschichte zu erkennen glaubst? Der sich allerdings nicht erschließt, denn es bleibt das Wahlrecht und es bleibt die Möglichkeit der Einflußnahme durch Beamte außerhalb der Partei im Sinne der Partei.

Der Beamte ist per Gesetz zur Treue verpflichtet. Was ändert sich daran, wenn er Mitglied in einer Partei ist?

Stichwort Lehrer. Die angestellten Lehrer sind in der Partei, die Beamten nicht. Wo liegt nun die aus der Geschichte begründete Gefahr?
Aber gerade bei der Partei, um die es geht, lässt sich halt beobachten, dass Beamte die Vorschriften zum Beamtenstatus verletzen, siehe z.B. Ex-Staatsanwalt Thomas Seitz.
Was leitest du hieraus ab? Du gehst her und unterstellst, Beamte verletzen die Bematengsetze, wenn sie aktuell Mitglied ind er AfD sind? Sorry, jetzt wird es grotesk.

Seitz sollte aufgrund seiner Äußerungen, nicht aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer Partei der Bematenstatus entzogen werden. Es geht jetzt immer weiter durcheinander.
Beamtentum ist nach wie vor ein Privileg, seine Hauptaufgabe ist "die unparteiische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen, welche in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, übertragen werden dürfen."
Soweit bin ich bei dir. Darum ist er bestimmten Pflichten unterworfen.
Wie also verträgt sich Parteimitgliedschaft und unparteiische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben?
Weil das eine die dienstlichen Geschäfte betrifft und das andere seine vom Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte als Privatperson.
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von McKnee »

Vongole hat geschrieben:(15 Feb 2019, 15:26)

und unparteiische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben?
ein kleiner Nachtrag...

unparteiisch ist nicht gleich ohne Partei
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(15 Feb 2019, 18:39)

Beamte sollten möglichst radikale Meinungen für sich behalten. Auch in Pension. Solange sie es für sich behalten, dürfen sie denken was sie wollen.
Zum Glück sind die Gdanken frei

Sie sollen nicht nur, sie müssen!! Auch in Pension!! Interessant hierzu der Fall des Dortmunder Feuerwehrchefs Klaus Schäfer.
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von McKnee »

think twice hat geschrieben:(15 Feb 2019, 17:38)

... denn die Frage lautet doch eigentlich: Wie rechts dürfen Beamte sein (im Hinblick auf die AfD)?
Nein, lautet sie nicht. Und ich muss das wissen, denn ich hab den Strang eröffnet.

Die Frage lautet, wie weit ist es Beamten zu gestatten sich in eine Richtung an den jeweiligen Rand zu bewegen, wie stellt man das fest und woran macht man es fest. Gegenstand der PRüfung ist die AfD. Gegenstand der Diskussion ist die Frage nach den umfassenden Grenzen.

Frage ist, ab wann und wie tief darf der Staat in die Grundrechte einer bestimmten Bevölkerungsgruppe eingreifen. Noch einmal, es geht NICHT um das Neutralitätsgebot, das ausschließlich im dienstlichen Zusammenhang von Bedeutung ist. Es geht um das Mäßigungsgebot, das auch und überwiegend den Privatbereich der Beamten betrifft. Hier ist die entsprechende rechtstaatliche Grundlage und Sensibilität gefragt.
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von Vongole »

McKnee hat geschrieben:(15 Feb 2019, 19:28)

Gerne noch einmal. Der Beamte muss in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit neutral sein. Es gibt kein Gesetz, dass ihn außerdienstlich zur Neutralität verpflichten würde. Das wäre nicht nur absurd, es wäre sowas von verfassungswidrig.
Die Frage ist ja, ob eine Beobachtung ausreicht, wie es in Bayern der Fall ist. Dann würde das Verbot wegfallen, wenn die Beobachtnug beendet würde und mit dem Beginn einsetzen.

Es ist dann willkürlich, wenn es vor der Verfassungsfeindlichkeit eine unterschiedliche Handhabung geben würde. Bei Grünen und Linken nicht, bei AfD und NPD ja, wenn alle unter Beobachtung stehen. Jetzt verständlicher?

Also, du entrechtest leiber einen Teil der Bevölkerung, weil du einen unbestimmten Bezug zur Geschichte zu erkennen glaubst? Der sich allerdings nicht erschließt, denn es bleibt das Wahlrecht und es bleibt die Möglichkeit der Einflußnahme durch Beamte außerhalb der Partei im Sinne der Partei.
Der Beamte ist per Gesetz zur Treue verpflichtet. Was ändert sich daran, wenn er Mitglied in einer Partei ist?

Stichwort Lehrer. Die angestellten Lehrer sind in der Partei, die Beamten nicht. Wo liegt nun die aus der Geschichte begründete Gefahr?

Was leitest du hieraus ab? Du gehst her und unterstellst, Beamte verletzen die Bematengsetze, wenn sie aktuell Mitglied ind er AfD sind? Sorry, jetzt wird es grotesk.

Seitz sollte aufgrund seiner Äußerungen, nicht aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer Partei der Bematenstatus entzogen werden. Es geht jetzt immer weiter durcheinander.
Soweit bin ich bei dir. Darum ist er bestimmten Pflichten unterworfen.

Weil das eine die dienstlichen Geschäfte betrifft und das andere seine vom Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte als Privatperson.
Um eins vorauszuschicken, weder unterstelle noch entrechte ich! Meine Ausführungen bezogen sich sämtlich auf eine dienstliche Neutralität, was ein Beamter privat unternimmt, ist und bleibt seine
Privatsache, solanger er nicht - wie jeder andere Bürger auch - Gesetze verletzt.
Wie privat es allerdings der Dienstherr einschätzt, wenn sich Beamte privat verfassungsfeindlich äußern und es kommt ihm zu Ohren, wirst Du besser wissen als ich.

Als Beispiel für angenommene Verfassungsfeindlichkeit führte ich die AfD an, denn sie steht z.Zt. unter Prüfung/Beobachtung, und außer der NPD keine andere Partei.
Sollte das eines Tages auf andere Parteien zutreffen, so wird auch das sich auf Beamtenstatus und Vereinbarkeit ausdehnen.
Dass Beamte, seien sie nun Mitglied oder Sympathisanten der AfD, ihre Dienstpflicht im Sinne dieser Partei gröblichst missbrauchen, ist gerade in Hessen zu beobachten, also erzähl mir nicht, das käme nicht vor.

Was die Lehrer betrifft, ein Angestellter kann entlassen werden, ein Beamter nicht. Der bekommt ein Disziplinarverfahren, wird u.U. zurückgestuft, versetzt, und treibt dann anderswo sein Unwesen.

Ich will Beamte nicht unter Generalverdacht stellen, es ist nur meine persönliche Meinung, dass Parteimitgliedschaft und Beamtentum ein Geschmäckle haben können,
und ganz sicher dann unvereinbar sind, wenn es sich um eine Partei handelt, die nicht auf dem Boden unserer Verfassung steht.
Ulrich Silberbach, Vorsitzender des dbb, stellte ganz klar fest: " "Für Verfassungsfeinde ist kein Platz im öffentlichen Dienst".
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von imp »

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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von McKnee »

Vongole hat geschrieben:(16 Feb 2019, 00:41)

Um eins vorauszuschicken, weder unterstelle noch entrechte ich! Meine Ausführungen bezogen sich sämtlich auf eine dienstliche Neutralität, was ein Beamter privat unternimmt, ist und bleibt seine
Privatsache, solanger er nicht - wie jeder andere Bürger auch - Gesetze verletzt.
Wie privat es allerdings der Dienstherr einschätzt, wenn sich Beamte privat verfassungsfeindlich äußern und es kommt ihm zu Ohren, wirst Du besser wissen als ich.
Dann ist doch alles überflüssig.

Das Recht sich politisch zu engagieren und sich einer politischen Organisation oder Partei anzuschließen ist ausschließlich ein privates Recht. Wer hergeht und das massiv einschränkt muss erklären, wo er aufhören will, um nicht Teile der Bevölkerung völlig zu entrechten.

Die "Unterstellung" seine Parteiarbeit könne im Dienst mißbraucht werden, muss dazu führen, dass dem Beamten jeder KOntakt zur Außenwelt verboten wird, da aus jedem Kontakt und jeder Aktivität ein Mißbrauch entstehen könnte. Selbst für die Kaninchenzüchter könnte der Beamte sein Amt mißbrauchen.

Die Neutralitätspflicht hat dienstlichen Charakter!!!!!

Das Mäßigungsgebot hat außerdienstlichen Charakter!!!

Wenn ein Beamter sich heute verfassungsfeindlich (!!!) äußert - das ist schlichtweg die höchste Stufe der Unmäßigkeit - dann wird der Beamte zunächst seiner Dienstgeschäfte enthoben und dann ein Verfahren mti dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst eingeleitet.

Es ist ja nicht so, dass dies heute ungeahndet möglich wäre und Seehofer da nen Saustall aufräumt.

Wenn ein Beamter Gesetze verletzt, wird er dafür zur Rechenschaft gezogen und neben dem Ahndungsverfahren auch dienstrechtlich belangt, also eigentlich und im engeren Sinne doppelt bestraft (was grundsätzlich verboten ist)

Es sollte hier nicht der Eindruck erweckt werden, asl hätten wir einen Sumpf korrupter und verfasssungsfeindlicher Rechtsbrecher, die einen privilegierten Status genießen.
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von think twice »

McKnee hat geschrieben:(16 Feb 2019, 09:10)

Dann ist doch alles überflüssig.

Das Recht sich politisch zu engagieren und sich einer politischen Organisation oder Partei anzuschließen ist ausschließlich ein privates Recht. Wer hergeht und das massiv einschränkt muss erklären, wo er aufhören will, um nicht Teile der Bevölkerung völlig zu entrechten.

Die "Unterstellung" seine Parteiarbeit könne im Dienst mißbraucht werden, muss dazu führen, dass dem Beamten jeder KOntakt zur Außenwelt verboten wird, da aus jedem Kontakt und jeder Aktivität ein Mißbrauch entstehen könnte. Selbst für die Kaninchenzüchter könnte der Beamte sein Amt mißbrauchen.

Die Neutralitätspflicht hat dienstlichen Charakter!!!!!

Das Mäßigungsgebot hat außerdienstlichen Charakter!!!

Wenn ein Beamter sich heute verfassungsfeindlich (!!!) äußert - das ist schlichtweg die höchste Stufe der Unmäßigkeit - dann wird der Beamte zunächst seiner Dienstgeschäfte enthoben und dann ein Verfahren mti dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst eingeleitet.

Es ist ja nicht so, dass dies heute ungeahndet möglich wäre und Seehofer da nen Saustall aufräumt.

Wenn ein Beamter Gesetze verletzt, wird er dafür zur Rechenschaft gezogen und neben dem Ahndungsverfahren auch dienstrechtlich belangt, also eigentlich und im engeren Sinne doppelt bestraft (was grundsätzlich verboten ist)

Es sollte hier nicht der Eindruck erweckt werden, asl hätten wir einen Sumpf korrupter und verfasssungsfeindlicher Rechtsbrecher, die einen privilegierten Status genießen.
Das hast du jetzt alles sehr schön erklärt. Umso mehr stellt sich mir die Frage: Was willst du eigentlich diskutieren? Habe ich von Anfang an nicht verstanden.
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von McKnee »

Vongole hat geschrieben:(16 Feb 2019, 00:41)

Als Beispiel für angenommene Verfassungsfeindlichkeit führte ich die AfD an, denn sie steht z.Zt. unter Prüfung/Beobachtung, und außer der NPD keine andere Partei.
Sollte das eines Tages auf andere Parteien zutreffen, so wird auch das sich auf Beamtenstatus und Vereinbarkeit ausdehnen.
Dass Beamte, seien sie nun Mitglied oder Sympathisanten der AfD, ihre Dienstpflicht im Sinne dieser Partei gröblichst missbrauchen, ist gerade in Hessen zu beobachten, also erzähl mir nicht, das käme nicht vor.
Das ist nicht richtig. Schau in die Verfassungschutzberichte des Bundes und der Länder.

Mein HInweis auf Grüne und Linke - deren Beobachtung gar nicht so lange her ist - bezeiht sich auch darauf, dass eine Beobachtung noch keine Feststellung der Verfasssungsfeindlichekit mit sich bringt und ich es kritisch sehe, in Grundrechte einzugreifen, wenn andererseits nicht in letzter Konsequenz gegen diese Partei vorgegangen wird. Das sehe ich auch bei DKP und MLPD so und hab es bei Linken und Grünen ebenfalls so gesehen.

Ein MItgliedschaftsverbot müsste aufgehoben werden, wenn die Bobachtung beendet wird und es zu keinem Verbot kommt. Ich habe aus diesem Grund auch PRobleme mit dem bayrischen Weg gegen die Linke, wenn dies Verbot für Mirabeiter des öD noch Bestand hat.

Das es Beamte gibt, die diese Dienstpflicht behaupten. Du formulierst wieder sehr allgemein und pauschal. Bei dir ist Mißbrauch die unausweichliche Konsequenz der Mitgliedschaft. Nun musst du hier aber ausch darstellen, wie man mit diesem Mißbrauch umgegangen ist.

Dein Vorwurf birgt nun aber welche Forderung in sich? Auch, wenn du dich wieder dagegen verwehrst, du argumentierst so ... alle entrechten, weil die Gefahr besteht sie könnten und einige es tun? Ich komme mit diesem Gleichheits- und Demokratieverständnis nicht klar. Allen Biertrinkern die Fleppe wegnehmen, weil betrunkene Autofahrer Kinder überfahren haben?!
Was die Lehrer betrifft, ein Angestellter kann entlassen werden, ein Beamter nicht. Der bekommt ein Disziplinarverfahren, wird u.U. zurückgestuft, versetzt, und treibt dann anderswo sein Unwesen.
Natürlich kann ein Beamter "entlassen" werden. Was redest du da? Es gibt Stufen der Sanktion. Sie reichen von der Ermahnung bis zur "Entlassung". Im Übrigen genießen Angestellte im öD einen ähnlichen "Entlassungschutz".

Ich will Beamte nicht unter Generalverdacht stellen, es ist nur meine persönliche Meinung, dass Parteimitgliedschaft und Beamtentum ein Geschmäckle haben können,
und ganz sicher dann unvereinbar sind, wenn es sich um eine Partei handelt, die nicht auf dem Boden unserer Verfassung steht.
Ulrich Silberbach, Vorsitzender des dbb, stellte ganz klar fest: " "Für Verfassungsfeinde ist kein Platz im öffentlichen Dienst".
Du bist aber auf dem besten Weg zur Generalverurteilung.

Ich darf das Zitat mal herausstellen
Für Verfassungsfeinde ist kein Platz im öffentlichen Dienst
Das unterstreiche ich ohne wenn und aber. Das ist aber bereits Status Quo und bedarf keiner populistischen Diskussion oder Agitation. Er spricht aber von Verfassungsfeinden, also einem festgestellten Status, ebstensfalls gerichtlich bestätigt. Er spricht nicht von der Vermutung oder einem Verdacht, der Möglichkeit dessen.

Deine persönliche Meinung bleibt dir unbenommen. So wie meine, die versucht dir die Auswirkungen deiner "Wünsche" vor Augen zu führen.

Grundsätzlich sollte ein Demokrat seine Ansprüche auf alle Menschen projiziieren, auch wenn sie ihm nicht passen, so lange sie nicht in einer konkreten Weise gegen die verfassungsmäßigen Normen verstoßen oder verfassungsfeindlich agieren. Das kann ich bei deinen Arguementen nicht erkennen, im Gegenteil.
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von Milady de Winter »

MOD - Leute: wer einen Zugang zu diesem Thema findet, der möge es diskutieren. Wer keinen findet, der kann es lassen. Auf jeden Fall lassen solltet Ihr trotzige Spielchen, die wieder mal nicht ohne persönliche Spitzen auskommen.

Und wer das jetzt nicht verstanden hat, dem erkläre ich es gerne noch mal kurz per PN.

Danke.
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von Bleibtreu »

Strang gereinigt - enthaltet euch bitte persoenlicher Auseinandersetzungen und bleibt beim Thema, dann muss niemand fuer die MuellHalde schreiben - Danke!
• Wer fuer alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!
https://www.shabak.gov.il/english/Pages/index.html#=1
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von Vongole »

McKnee hat geschrieben:(16 Feb 2019, 09:27)

(..)

Deine persönliche Meinung bleibt dir unbenommen. So wie meine, die versucht dir die Auswirkungen deiner "Wünsche" vor Augen zu führen.

Grundsätzlich sollte ein Demokrat seine Ansprüche auf alle Menschen projiziieren, auch wenn sie ihm nicht passen, so lange sie nicht in einer konkreten Weise gegen die verfassungsmäßigen Normen verstoßen oder verfassungsfeindlich agieren. Das kann ich bei deinen Arguementen nicht erkennen, im Gegenteil.
Ich habe Dein Zitat gekürzt, weil ich der Meinung bin, wir sollten das in allen Aspekten weiter diskutieren, wenn Seehofer seinen Vorstoß in eine Anordnung umfomuliert hat,
denn erst dann liegen uns Begründung und Tatsachen vor.

Für das Thema "Beamtentum und Parteimitgliedschaft" ist das hier eigentlich auch der falsche Strang, dem sollte man sich gesondert annehmen, da es nicht nur die Mitgliedschaft in einer radikalen Partei betrifft.
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von think twice »

Vongole hat geschrieben:(18 Feb 2019, 16:46)

Für das Thema "Beamtentum und Parteimitgliedschaft" ist das hier eigentlich auch der falsche Strang, dem sollte man sich gesondert annehmen, da es nicht nur die Mitgliedschaft in einer radikalen Partei betrifft.
Wenn ich das Bedürfnis habe, als Beamtin einer Partei beizutreten, tue ich das. Ich darf das nämlich. ;)
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von Selina »

think twice hat geschrieben:(18 Feb 2019, 17:24)

Wenn ich das Bedürfnis habe, als Beamtin einer Partei beizutreten, tue ich das. Ich darf das nämlich. ;)
Solange keine AfD-Mitglieder im BAMF sitzen... ;)
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Re: Wie radikal dürfen Beamte sein?

Beitrag von imp »

Selina hat geschrieben:(18 Feb 2019, 17:27)

Solange keine AfD-Mitglieder im BAMF sitzen... ;)
Nein, der ist ja jetzt im einstweiligen Ruhestand und arbeitet an einer Art ERG innerhalb der CDU. Wahrscheinlich ist ihm aufgegangen, dass es mit dem braunen Durchmarsch diesmal wieder nichts wird und die AfD ihn nicht zum Minister machen wird.
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