Julian hat geschrieben:(10 Nov 2018, 09:56)
Wie kommen Sie darauf, dass er nie Richter war? Sie lesen doch sicher auch den Wikipedia-Artikel.
ich habe die Seite des Bundesverfasssungsgericht vorgezogen. Ich hoffe, sie ist seriös genug.
Dem gemäß ist er Professor für Öffentliches Recht (Lehrstuhlinhaber, nicht Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht). Außerdem war er zuvor Richter am Staatsgerichtshof in Baden-Württemberg und Prozessbevollmächtigter beim Bundesverfassungsgericht.
als seine Vita beim BVerfG sagt
2003 - 2007 des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg
Mitglied ungleich Richter
Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht
kein Richteramt
Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht
kein Richteramt
Ist als Genderwissenschaftlerin natürlich qualifiziert genug für die Grünen und in ihrem Schlepptau die SPD.
kein Richteramt
Der aktuelle Fall ist nicht das erste Mal, dass hier unqualifizierte Leute in solche Ämter kommen, von daher zeigt sich doch noch viel mehr, dass wir ein systematische Problem mit unserem Rechtsstaat haben.
also haben wir in zwei Senaten des BVerfG 7 unqualifizierte Richter sitzen. Das ist eine Quote von 44%, noch dazu inkl. Präsident und Vizepräsident.
So eine Vermischung von Politik und BVG wie im aktuellen Fall ist allerdings selten. Die meisten Verfassungsrichter weisen durchaus fortgeschrittene Qualifikationen im Öffentlichen Recht auf (Habilitationen, Professuren, etc.).
Na, versuchen wir die Kurve zu bekommen?
Was hast du ständig mit öffentlichem Recht?
Alle Juristen sollten in diesem Bereich qualifiziert sein. Verfassungsrecht hat durchaus seinen Platz bei ALLEN Juristen.
Beim BVerfG besteht derzeit ein Verhältnis von 8:8 Richter mit einer "Vorbelastung" im Bereich Öffentliches Recht. Also schon wieder 50% minderqualifiziertes Personal?