jack000 hat geschrieben:(13 Nov 2017, 10:47)Auf diesen "Rechtsstaat" kann man dann auch nur noch scheißen wenn er dafür sorgt, dass Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme durchgeführt werden muss.
Sorry, aber ich möchte bestimmt nicht in einem Staat leben, wo Einzelmeinungen, Minderheitenmeinungen und deren Hybris zur Änderung unserer Grundrechte führen.
Hartz 4/Mindestsicherung wird über Steuergelder finanziert. Arbeitslosenversicherung und was da eingezahlt wird, sind davon also nicht direkt betroffen.
Auf Mindestsicherung hat hier jeder ein anrecht, auch diejenigen die temporär hier leben. Ein starker Staat wie unserer kann sich dies auch leisten. Natürlich ist dies kein Selbstzweck und es muss alles unternommen werden, damit Fluchtgründe eben nicht entstehen können.
Wenn es mal zu einer wirklichen Überforderung unser finanziellen Möglichkeiten kommt, kann man sich immer noch überlegen, ob man Einwanderung temporär stoppt, oder einschränkt.
Finaziell sehe ich aber mom. eher die geringsten Probleme, da macht mir die gesellschaftliche Spaltung und Zunahme der Extreme schon eher sorgen.
Quelle: hartz.info ALG2-FAQ:
Wer bezahlt das ALG II?
Generell kann man sich merken, das alle Leistungen des SGB II aus Steuermitteln finanziert werden. Sofern der kommunale Träger zuständig ist, z.B. für Leistungen nach § 16a, § 23 Abs. 3 und (anteilig) § 22 SGB II, kommt das Geld aus dem Steuertopf der Kommune, ansonsten aus dem großen Steuertopf des Bundes. Da rund 19% des einem ALG II-Empfänger gezahlten ALG II als Steuern wieder dort hin zurück fließen, woher sie kommen, ist die effektive Belastung des Bundeshaushaltes rund 19% geringer, als offiziell angegeben.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.