Der Asylartikel besagt folgendes
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Leider stößt er an seine Grenzen, denn Deutschland kann nicht der ganzen Welt helfen. Aber so ziemlich in jedem Land außer D gibt es politische Verfolgung. Und in keinem Land gibt es Sozialleistungen wie bei uns. Der zweite Absatz ist sowieso faktisch außer Kraft gesetzt, da die EU Länder alle durchlassen.
Sollte der Artikel gestrichen werden?
Wie würde die internationale Staatengemeinschaft reagieren?