Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

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firlefanz11
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von firlefanz11 »

Tomaner » Do 10. Sep 2015, 05:44 hat geschrieben: Von was ich rede ist, wer sind den die potentiellen Opfer der Rechtsradikalen. Doch wohl nicht wie bei der RAF die Großen!
Na, relativieren wir mal wieder die Greueltaten linksradikaler Terrororganisationen? :rolleyes:
Schön, dass auch Du Dich wenn auch nur um drei Ecken herum als Verfassungsfeind outest...
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 11:40 hat geschrieben: Im Gegensatz zu "Pack"
... wertet "ungehobelter Klotz" nicht die Person an sich, sondern deren Verhalten.
Hallo

Das musst Du dann schon wieder dem überlassen, zu dem Du es sagst... zum "beleidigen" gehören nun mal mind. zwei... wie zum streiten... wie zum sich vertragen. Es bringt nichts, hinterher zu erklären, wie's gemeint war. Ist wie bei schlechten Witzen halt auch.

MfG
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Nathan
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Nathan »

steve1974 » Mi 9. Sep 2015, 22:36 hat geschrieben:-
Sigmar Gabriel hat rechtsextreme Störer in Heidenau als "Pack" bezeichnet .
Eine gerechte Zurechtweisung oder unzulässige Beleidigung ?
Was sagen Juristen dazu ?
Bitte nur wirklich fundierte Stellungnahmen, keine Mutmaßungen .....
-
Wenn es dir wirklich darum ginge, "fundierte Stellungnahmen" von Juristen einzuholen solltest du deine Frage auch in einem Forum für juristische Fragen stellen. Davon gibt es genug. So aber erlaubt mir dein Beitrag die Unterstellung, deine Frage ist eine rein rhetorische, verbunden mit der versteckten Aussage, Herr Gabriel dürfe so etwas nicht sagen. Mithin ist dein Beitrag als pure Heuchelei demaskiert.
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Sri Aurobindo
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

obk » Heute 15:22 hat geschrieben:
Hallo

Das musst Du dann schon wieder dem überlassen, zu dem Du es sagst... zum "beleidigen" gehören nun mal mind. zwei... wie zum streiten... wie zum sich vertragen. Es bringt nichts, hinterher zu erklären, wie's gemeint war. Ist wie bei schlechten Witzen halt auch.

MfG
Nein
... es geht bei dem Straftatbestand der Beleidigung um die Absicht.

Wenn Gabriel Pack sagt, dann will er damit die Angesprochenen herabwürdigen.
Er hat ja durchaus recht mit dem, was er sagen will - nur muss man gerade von einem Politiker erwarten dürfen, dass er sich soweit unter Kontrolle hat, dass er das nicht beleidigend tut.

Wenn ich jedoch Herrn Gabriel als "ungehobelten Klotz" bezeichne, dann will ich ihn nicht herabwürdigen, sondern sein Agieren kritisieren. Deshalb ist das auch keine Beleidigung - eben weil es offenkundig nicht beleidigend gemeint ist. Auch "aufgeblasen" ist lediglich Kritik am verhalten.

Hier noch mal die Wikipedia über das Gesetz:
(den link kopieren)
https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigu ... )#Tatopfer
Ausschlaggebend sind nicht die Worte, die man verwendet, sondern vielmehr ist der Vorsatz entscheidend. Richtet sich dieser gegen eine genau bestimmbare Gruppe und bringt der Täter dies in einer Weise zum Ausdruck, dass dem Gericht eine Beweisführung hinsichtlich des Vorsatzes möglich ist, so handelt es sich trotz Ungenauigkeit im Wortlaut um eine Beleidigung. So erfüllt man beispielsweise den Straftatbestand der Beleidigung, wenn man den an sich nicht strafbaren Ausspruch „Soldaten sind Mörder“ direkt an eine kleine Gruppe anwesender Soldaten richtet und gleichzeitig den Vorsatz hat, genau diese Soldaten zu beleidigen. Gleiches gilt beispielsweise, wenn man das an sich als Volk insgesamt nicht beleidigungsfähige „jüdische Volk“ beleidigt, die Beleidigung aber eigentlich an jenen Teil des jüdischen Volkes gerichtet ist, welcher die Überlebenden des Holocaustes in Deutschland umfasst. Obwohl Polizisten als Gruppe nicht beleidigungsfähig sind, wäre die Aussage „Bullen sind Schweine“ während einer Verkehrskontrolle doch eine Beleidigung, da sie sich dann nicht an die Polizei insgesamt, sondern gerade an die anwesenden Polizeibeamten richtete. Es ist daher falsch, anzunehmen, eine dem Wortlaut nach allgemeine Beleidigung könne den Straftatbestand der Beleidigung auf keinen Fall erfüllen. Zu prüfen ist stets, ob der Vorsatz hinsichtlich einer ehrverletzenden Aussage sich auf eine genau bestimmbare Person oder Gruppe bezieht oder nicht.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 21:33 hat geschrieben: Nein
... es geht bei dem Straftatbestand der Beleidigung um die Absicht.
Hallo

Ob das alles einen "Straftadbestand" erfüllt, müsste - wie schon gesagt - im Einzelfall geprüft und bei Bedarf gerichtlich entschieden werden. Und so lange bewegen wir uns hier im Bereich von Meinungen über zwischenmenschliche Kommunikation. Und die ist nun mal eine wechselseitige Geschichte. Und wie da eine "Klotz-Geschichte" ankommt, hättest Du nicht im Griff.

Und in dem von Dir genannten Sinne könnte auch "Pack" auf das Verhalten der Menschen abzielen und nicht auf sie selber... insofern ist das eine willkürliche Setzung von Dir.

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

obk » vor 3 Minuten hat geschrieben:
Hallo

Ob das alles einen "Straftadbestand" erfüllt, müsste - wie schon gesagt - im Einzelfall geprüft und bei Bedarf gerichtlich entschieden werden. Und so lange bewegen wir uns hier im Bereich von Meinungen über zwischenmenschliche Kommunikation. Und die ist nun mal eine wechselseitige Geschichte. Und wie da eine "Klotz-Geschichte" ankommt, hättest Du nicht im Griff.

Und in dem von Dir genannten Sinne könnte auch "Pack" auf das Verhalten der Menschen abzielen und nicht auf sie selber... insofern ist das eine willkürliche Setzung von Dir.

MfG
Das Gericht muss eine Beweisführung hinsichtlich des Vorsatzes führen.

Das ist bei Gabriel möglich.
Meine Aussagen lassen das offenkundig nicht zu.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

firlefanz11 » Do 10. Sep 2015, 12:39 hat geschrieben: Na, relativieren wir mal wieder die Greueltaten linksradikaler Terrororganisationen? :rolleyes:
Schön, dass auch Du Dich wenn auch nur um drei Ecken herum als Verfassungsfeind outest...
Wieder einmal lügst du wie gedruckt. Ich habe niemals Taten der RAF relativiert. Ich habe lediglich festgestellt, Terroristen der RAF haben anderes Täterprofil als Neonazis. Wer das vom Verfassungsschutz nicht weiß ist fehl am Platz! Das die Feststellung das die RAF ein anderes Täterprofil hat verfassungsfeindlich sein soll, ist doch wohl total lächerlich. Dies wird dir jeder Experte der Polizei, der Staatsanwaltschaft und jeder Richter bestätigen. Wenn du von der Polizei Obdachlose beobachtet hättest oder türkische Einrichtungen, um damit RAF Terroristen auf frischer Tat ertappen zu können, hättest du bis heute noch keinen einzigen bekommen. Willst du ernsthaft uns auftischen 5 RAF Terroisten würden einen Obdachlosen verprügeln?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 21:33 hat geschrieben: Nein
... es geht bei dem Straftatbestand der Beleidigung um die Absicht.

Wenn Gabriel Pack sagt, dann will er damit die Angesprochenen herabwürdigen.
Er hat ja durchaus recht mit dem, was er sagen will - nur muss man gerade von einem Politiker erwarten dürfen, dass er sich soweit unter Kontrolle hat, dass er das nicht beleidigend tut.

Wenn ich jedoch Herrn Gabriel als "ungehobelten Klotz" bezeichne, dann will ich ihn nicht herabwürdigen, sondern sein Agieren kritisieren. Deshalb ist das auch keine Beleidigung - eben weil es offenkundig nicht beleidigend gemeint ist. Auch "aufgeblasen" ist lediglich Kritik am verhalten.

Hier noch mal die Wikipedia über das Gesetz:
(den link kopieren)
https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigu ... )#Tatopfer

Super, man darf doch keine Neonazis herabwürdigen, die Flüchtlingsheime abfackeln und seit Wiedervereinigung um die 180 Morde verübt haben. Faschisten herabzuwürdigen ist ja so eine Frechheit.

Es ist die Pflicht eines jeden Demokraten Nazis als das zu bezeichnen was sie sind!
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Teeernte »

Tomaner » Fr 11. Sep 2015, 00:37 hat geschrieben:
Wieder einmal lügst du wie gedruckt. Ich habe niemals Taten der RAF relativiert. Ich habe lediglich festgestellt, Terroristen der RAF haben anderes Täterprofil als Neonazis. Wer das vom Verfassungsschutz nicht weiß ist fehl am Platz! Das die Feststellung das die RAF ein anderes Täterprofil hat verfassungsfeindlich sein soll, ist doch wohl total lächerlich. Dies wird dir jeder Experte der Polizei, der Staatsanwaltschaft und jeder Richter bestätigen. Wenn du von der Polizei Obdachlose beobachtet hättest oder türkische Einrichtungen, um damit RAF Terroristen auf frischer Tat ertappen zu können, hättest du bis heute noch keinen einzigen bekommen. Willst du ernsthaft uns auftischen 5 RAF Terroisten würden einen Obdachlosen verprügeln?
Kein guter Tag für Bahnreisende: Neben dem Streik haben auch mehrere Brandanschläge am Samstag den Zugverkehr behindert. In Brandenburg, Bremen und Niedersachsen wurden Strecken sabotiert. Die Polizei prüft ein Bekennerschreiben aus der linken Szene.

Linke Gruppe bekennt sich zu Anschlägen auf Bahnstrecken | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/panorama/branda ... x854601285
Verfassungstreue ultralinke ???
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Teeernte »

Tomaner » Fr 11. Sep 2015, 00:41 hat geschrieben:

Super, man darf doch keine Neonazis herabwürdigen, die Flüchtlingsheime abfackeln und seit Wiedervereinigung um die 180 Morde verübt haben. Faschisten herabzuwürdigen ist ja so eine Frechheit.

Es ist die Pflicht eines jeden Demokraten Nazis als das zu bezeichnen was sie sind!
Ab welcher "Güte" zählt man als Nazi ? ...und wie viel % der Bürger in D sind das ?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Tomaner » vor 3 Minuten hat geschrieben:

Super, man darf doch keine Neonazis herabwürdigen, die Flüchtlingsheime abfackeln und seit Wiedervereinigung um die 180 Morde verübt haben. Faschisten herabzuwürdigen ist ja so eine Frechheit.
Richtig...
GG Art1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Was meinst Du wohl ist "herabwürdigen" denn anderes als Antasten der Würde?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Teeernte » Do 10. Sep 2015, 23:48 hat geschrieben:


Verfassungstreue ultralinke ???
Was hat dies mit RAF zu tun? Die hat sich schon lange aufgelöst!
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 23:51 hat geschrieben: Richtig...
GG Art1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Was meinst Du wohl ist "herabwürdigen" denn anderes als Antasten der Würde?
Welche Würde haben Faschisten, die es zu schützen gilt? Waren es nicht sogar oberste Verfassungsrichter, die Spinnerurteil bestädigten?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Teeernte »

Tomaner » Fr 11. Sep 2015, 00:58 hat geschrieben:
Was hat dies mit RAF zu tun? Die hat sich schon lange aufgelöst!
eben - um die Raf ging es nicht....:
Na, relativieren wir mal wieder die Greueltaten linksradikaler Terrororganisationen? :rolleyes:
Schön, dass auch Du Dich wenn auch nur um drei Ecken herum als Verfassungsfeind outest...
Es ist egal wer zündelt - ob rechts links oder Glaubensterroristen.

10 Jahre Knast ...mindestens...
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 22:49 hat geschrieben: Das Gericht muss eine Beweisführung hinsichtlich des Vorsatzes führen.

Das ist bei Gabriel möglich.
Meine Aussagen lassen das offenkundig nicht zu.
Hallo

Das ist Deine Meinung. Wie das Ganze juristisch wirklich zu werten ist; müsste sich noch zeigen. Und auch ein Herr Gabriel würde im Zweifel darauf abheben, auf das Verhalten des "Pack's" abgezielt zu haben. Das ist nämlich das, was er gesehen hat. Für mich hat er seine Meinung zu den Vorgängen gesagt... nicht mehr und nicht weniger... und das darf er.

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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tom Bombadil »

Provokateur » Mi 9. Sep 2015, 22:43 hat geschrieben:2) Nicht näher definierte Gruppen können nicht kollektiv beleidigt werden. Siehe "Soldaten sind Mörder-Urteil".
Aber bloß nicht auf den Gedanken kommen, die nicht näher definierte Gruppe "Flüchtlinge" zu nehmen, das ist dann rassistisch. Man muss schon vorsichtig sein, welche Gruppe man ran nimmt.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Provokateur »

Tom Bombadil » Fr 11. Sep 2015, 10:14 hat geschrieben: Aber bloß nicht auf den Gedanken kommen, die nicht näher definierte Gruppe "Flüchtlinge" zu nehmen, das ist dann rassistisch. Man muss schon vorsichtig sein, welche Gruppe man ran nimmt.
Expressis verbis ist das sogar korrekt. Mutatis mutandis nicht, denn hier wird nicht die Tätigkeit des Fliehens kritisiert, sondern die Flucht allzu fremdartiger Menschen hierher. Dieselben Leute, die sich als "Flüchtlings- und Asylkritiker" gebährden, haben kein Problem mit geflohenen Ostpreußen und Schlesiern und hätten auch kein Problem mit fliehenden großbusigen Schwedinnen.

Schwarze Haare und braune Augen, das ist das Problem. Für die. Nicht die Flucht.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tom Bombadil »

Beim Soldaten reicht alleine das Tragen einer Uniform, er gilt als Mörder, auch wenn er nie auf einen Menschen geschossen hat. Verallgemeinerungen sind per se Bullshit.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Quatschki » Do 10. Sep 2015, 08:13 hat geschrieben: Aber wo sind denn all diese Neonazis, die angeblich das "Dritte Reich" reanimieren wollen?
Was ich sehe ist nur die Forderung nach der Rückbesinnung auf das Grundgesetz und den Wahlspruch am Reichstagsgebäude: Dem deutschen Volke und auf den Amtseid der gewählten Politiker, dem Wohle des deutschen Volkes zu dienen und Schaden von ihm abzuwenden! Deutschland soll ein Vorbild für andere Staaten sein, aber nicht die Versäumnisse von deren Regierungen ausbaden!
Was aber hat das mit Barbarei oder dem Nazistaat zu tun?
Was bitteschön hat die NPD oder Anhänger des ehemaligen Netzwerks Süd damit zu tun, eine Rückbesinnung auf das Grundgesetz zu fordern? Ist Menschenhetze, abfackeln von Flüchtlingsheimen, Lügen, Führerkult, Geschichtsverfälschung usw. mit Grundgesetz vereinbar? Teilweise erkennen ja Rechte nicht enmal das GG an und glauben das 3. Reich besteht fort, wie die Reichsbürger und wollten sogar den Reichstag besetzen.

Das manche Neonazis recht dumm sind, heißt doch nicht das sie keine Nazis sind. Jeden ist doch klar, sie haben sich mit Geschichte gar nicht befasst. Wenn man einzelne Punkte von Nazis ideologisch unterstützt, kann es durch aus sein, dass einige gar nicht wissen was beispielsweise eine NPD alles durchsetzt hätte sich die Möglichkeit dazu. Viele Punkte wären ohne die Vorraussetzung ein Polizeistaat zu sein, gar nicht durchsetzbar. Man ist doch nur deshalb kein Nazi, weil man zu blöde war Programme einer rechtsradikalen Gruppe die man unterstützt gar nicht gelesen oder verstanden hat.

Das selbe Spiel gab es doch unter Hitler. Das Hitler die Ermordung von Millionen befohlen hatte, das er einen Abgriffskrieg wollte, das er Millionen Deutsche von vorn herein angelogen hatte, befreit doch nicht damalige Nazis davor es vielleicht in diesem Ausmaß nicht gewußt zu haben.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Tom Bombadil » Fr 11. Sep 2015, 09:14 hat geschrieben: Aber bloß nicht auf den Gedanken kommen, die nicht näher definierte Gruppe "Flüchtlinge" zu nehmen, das ist dann rassistisch. Man muss schon vorsichtig sein, welche Gruppe man ran nimmt.
Hallo

Ach was... Sch**** auf political correctness... :cool: ...wer sich zusammenrottet um Bambule zu machen, muss es im Rahmen der Meinungsfreiheit aushalten auch mal als "Pack" bezeichnet zu werden. Mir selber ist es dabei auch reichlich "wurscht", ob man die Menschen meint, oder deren Handlung. Das eine ist ohnehin nicht vom anderen zu trennen. Und wer "Pack" sagt, kriegt halt auch mal einen "Klotz" zurück... :cool:

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Tomaner » Heute 01:00 hat geschrieben:
Welche Würde haben Faschisten, die es zu schützen gilt?
Ich wusste, dass das kommt ...

Das mit der Würde hast Du aber nicht ganz begriffen.
Zuletzt geändert von Sri Aurobindo am Fr 11. Sep 2015, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Cloudfox »

steve1974 » Mi 9. Sep 2015, 22:36 hat geschrieben:-
Sigmar Gabriel hat rechtsextreme Störer in Heidenau als "Pack" bezeichnet .
Eine gerechte Zurechtweisung oder unzulässige Beleidigung ?
Was sagen Juristen dazu ?
Bitte nur wirklich fundierte Stellungnahmen, keine Mutmaßungen .....
-

Übertriebene Rechtsrechte Wahrheitspropheten titulieren doch auch gerne all jene, die ihre Meinung nicht teilen als *linksgrünrot Versiffte naive Gutmenschen*... wird nicht als Beleidigung gesehen... :eek:

Ich finde das schenkt dem Terminus *Pack* nicht viel.

Ich persönlich benutze beide Begriffe nicht...aber wohl hat jeder aus seiner Sicht den Eindruck, der Begriff wäre nicht so abwertend und salonfähig...so what?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Do 10. Sep 2015, 07:38 hat geschrieben:

Hallo

Um letztendlich rechtliche Sicherheit zu erhalten, bräuchte es also ein Urteil... gibt es nicht. So lange bleibt hier alles "Meinung". Und ja... auch diese ist legitim.

MfG
Das sind DIE Urteile ... sie haben grundsätzlich geregelt, dass kollektive Beleidigungen nicht strafbar sind.

Wenn Gabriel also sagt, dass man dieses rechte Pack wegsperren müsse, dann ist das als kollektive Beleidigung nicht strafbewährt. Geht er auf eine bestimmte Person zu oder bennt sie und sagt, der gehört zu dem Pack oder der ist auch Pack, dann sieht das anders aus.

Ganz interessant ist dabei ein Urteil über Beleidigungen in einer politischen Debatte. Hier gehen die obersten Gerichte davon aus, dass die Hitze einer politischen Debatte auch eine Beleidigung rechtfertigen kann. Das bedeutet, dass nicht jede Beleidigung im Parlament als solche strafrechtlich verfolgt wird oder werden kann.

Dabei wäre es interessant zu wissen, ob dies nur unter Politikern oder irgendwelchen "Fachleuten" gilt oder auch z.B. eine öffentliche Diskussion betrifft, in der sich ein Politiker sich z.B. im Ton gegenüber teilnehmenden Menschen beleidigend äußert.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Teeernte »

Tomaner » Fr 11. Sep 2015, 10:31 hat geschrieben:
Was bitteschön hat die NPD oder Anhänger des ehemaligen Netzwerks Süd damit zu tun, eine Rückbesinnung auf das Grundgesetz zu fordern? Ist Menschenhetze, abfackeln von Flüchtlingsheimen, Lügen, Führerkult, Geschichtsverfälschung usw. mit Grundgesetz vereinbar? Teilweise erkennen ja Rechte nicht enmal das GG an und glauben das 3. Reich besteht fort, wie die Reichsbürger und wollten sogar den Reichstag besetzen.

Das manche Neonazis recht dumm sind, heißt doch nicht das sie keine Nazis sind. Jeden ist doch klar, sie haben sich mit Geschichte gar nicht befasst. Wenn man einzelne Punkte von Nazis ideologisch unterstützt, kann es durch aus sein, dass einige gar nicht wissen was beispielsweise eine NPD alles durchsetzt hätte sich die Möglichkeit dazu. Viele Punkte wären ohne die Vorraussetzung ein Polizeistaat zu sein, gar nicht durchsetzbar. Man ist doch nur deshalb kein Nazi, weil man zu blöde war Programme einer rechtsradikalen Gruppe die man unterstützt gar nicht gelesen oder verstanden hat.

Das selbe Spiel gab es doch unter Hitler. Das Hitler die Ermordung von Millionen befohlen hatte, das er einen Abgriffskrieg wollte, das er Millionen Deutsche von vorn herein angelogen hatte, befreit doch nicht damalige Nazis davor es vielleicht in diesem Ausmaß nicht gewußt zu haben.
Wenn man die Propaganda weg kürzt -bleibt NULL Fakt der Beantwortung. (Nichts weiter als ne braune Nebelkerze)
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Lighthouse »

steve1974 » Mi 9. Sep 2015, 21:36 hat geschrieben:-
Sigmar Gabriel hat rechtsextreme Störer in Heidenau als "Pack" bezeichnet .
Eine gerechte Zurechtweisung oder unzulässige Beleidigung ?
Was sagen Juristen dazu ?
Bitte nur wirklich fundierte Stellungnahmen, keine Mutmaßungen .....
-


Moin, Moin steve1974,

Vorsatz bedeutet, dass Wissen und Wollen gegeben ist. Das bedeutet, dass Sie den Tatbestand der Beleidigung erfüllen wollen und auch wissen,
dass Sie dieses tun. Im vorliegenden Fall könnte man bei einer spontanen Äußerung wohl kaum davon ausgehen. Hier kommt es aber auch auf
den Einzelfall an.

Gem. § 15 StGB ist die Strafbarkeit einer Handlung wegen Fahrlässigkeit nur gegeben, wenn diese ausdrücklich mit Strafe bedroht ist. Eine solche Regelung ist in § 185 StGB nicht gegeben.

Weshalb stellst Du diese Frage hier? Gehörst du auch zu den Menschen, die Herr Gabriel als Pack bezeichnet hat? Wenn ja würde ich zu einem Anwalt für Strafrecht gehen und mit ihm diese These erörtern.

LG Rolf
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Marcin »

steve1974 » Mi 9. Sep 2015, 22:36 hat geschrieben:-
Sigmar Gabriel hat rechtsextreme Störer in Heidenau als "Pack" bezeichnet .
Eine gerechte Zurechtweisung oder unzulässige Beleidigung ?
Was sagen Juristen dazu ?
Bitte nur wirklich fundierte Stellungnahmen, keine Mutmaßungen .....
-

Selbstverständlich darf man asozialen, fremdenfeindlichen Pöbel als Pack bezeichnen. Ich würde sogar weiter gehen und dieses Gelumpe asl widerliches Dreckpack bezeichnen.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Fr 11. Sep 2015, 16:14 hat geschrieben:
Das sind DIE Urteile ... sie haben grundsätzlich geregelt, dass kollektive Beleidigungen nicht strafbar sind.
Hallo

Und ob der Fall hier zu denen zu rechnen ist, müsste eben entschieden werden... und das nicht in einem Forum, sondern von einem Richter. Das ist nunmal DIE Rechtslage bei uns. Bis dahin ist alles "Meinung" darüber.

MfG
Päule0815

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Fr 11. Sep 2015, 19:52 hat geschrieben:
Hallo

Und ob der Fall hier zu denen zu rechnen ist, müsste eben entschieden werden... und das nicht in einem Forum, sondern von einem Richter. Das ist nunmal DIE Rechtslage bei uns. Bis dahin ist alles "Meinung" darüber.

MfG
Höchrichterliche Rechtsprechung hat weniger mit Meinung zu tun. Diese Urteile haben eine Kernaussage und reduzieren sich nicht nur auf die konkrete Beleidigung.

Wenn eine kollektive Beleidigung gegenüber Polizisten, Jägern und Soldaten nicht strafbewährt ist, dann ist sie es auch nicht gegenüber Krankenschwestern, Rechten und Bäckern.
Zuletzt geändert von Päule0815 am Fr 11. Sep 2015, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Wenn ich so sehe, wie die Bezeichnung "Pack" vom Kollektiv wohlwollen aufgegriffen wird, um die Stimmung aufzuheizen, dann frage ich mich, ob das wirklich gut ist.

:s
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Fr 11. Sep 2015, 19:33 hat geschrieben:
Höchrichterliche Rechtsprechung hat weniger mit Meinung zu tun. Diese Urteile haben eine Kernaussage und reduzieren sich nicht nur auf die konkrete Beleidigung.

Wenn eine kollektive Beleidigung gegenüber Polizisten, Jägern und Soldaten nicht strafbewährt ist, dann ist sie es auch nicht gegenüber Krankenschwestern, Rechten und Bäckern.
Hallo

Was nichts daran ändert, dass aus dem aktuellen Ereignis, erst einmal ein Rechtfall werden müsste, der genau das fest stellt. Und so lange bleibt alles "Meinung".

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Päule0815 » Heute 20:33 hat geschrieben:
Höchrichterliche Rechtsprechung hat weniger mit Meinung zu tun. Diese Urteile haben eine Kernaussage und reduzieren sich nicht nur auf die konkrete Beleidigung.

Wenn eine kollektive Beleidigung gegenüber Polizisten, Jägern und Soldaten nicht strafbewährt ist, dann ist sie es auch nicht gegenüber Krankenschwestern, Rechten und Bäckern.
Wenn man die Beleidigung aber konkret an die Randalierer in Heidenau richtet, dann ist die Sachlage etwas anders. In diesem Fall sind die Individuen bestimmbar und nicht unkonkret.

Das ist dann, wie hier geschildert:
So erfüllt man beispielsweise den Straftatbestand der Beleidigung, wenn man den an sich nicht strafbaren Ausspruch „Soldaten sind Mörder“ direkt an eine kleine Gruppe anwesender Soldaten richtet und gleichzeitig den Vorsatz hat, genau diese Soldaten zu beleidigen.
(wiki - Beleidigung)
Päule0815

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Fr 11. Sep 2015, 22:02 hat geschrieben:
Hallo

Was nichts daran ändert, dass aus dem aktuellen Ereignis, erst einmal ein Rechtfall werden müsste, der genau das fest stellt. Und so lange bleibt alles "Meinung".

MfG
Jain. Tatsächlich würde irgendjemand hergehen und dazu eine Strafanzeige erstatten. Die müsste zunächst aufgenommen werden. Dann würde zunächst ein Staatsanwalt seine rechtliche Bewertung abgeben.

Da Beleidigung kein Offizialklagedelikt ist, braucht es die Anzeige. So lange ist die Rechtslage eine Rechtsauffassung, die sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert. Meinung ist frei und hat damit nichts zu tun.
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harry52
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von harry52 »

Marcin » Fr 11. Sep 2015, 18:43 hat geschrieben: Selbstverständlich darf man asozialen, fremdenfeindlichen Pöbel als Pack bezeichnen. Ich würde sogar weiter gehen und dieses Gelumpe asl widerliches Dreckpack bezeichnen.
Das Gelumpe, die Abgehängten, die Bildungsverlierer, die Jungs aus schlechten Verhältnissen... sind aber doch genau die, für die die Roten Politik machen. Seit wann sind die Roten die Anwälte der Reichen, der Zufriedenen, der Gewinner???

Kümmert euch um eure Lieblinge, statt sie zu beschimpfen. Was kann ein Neonazi dafür, dass seine Mama während der Schwangerschaft geraucht und gesoffen hat. Er kommt mit IQ<90 auf die Welt, kommt in der Schule nicht mit, hat auf dem Arbeitsmarkt wenig Chancen und die Roten, die diesen Armen eigentlich helfen sollten, nennen sie Pack.

Und nur mal so nebenbei:

Wo werden denn die Flüchtlinge am schlechtesten behandelt? Das ist doch in Osteuropa. Da wo jahrzehntelang die Linken das sozialistische Paradies errichten wollten.
Zuletzt geändert von harry52 am Fr 11. Sep 2015, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
"Gut gemeint" ist nicht das Gleiche wie "gut gemacht".
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Fr 11. Sep 2015, 21:10 hat geschrieben:
Jain. Tatsächlich würde irgendjemand hergehen und dazu eine Strafanzeige erstatten. Die müsste zunächst aufgenommen werden. Dann würde zunächst ein Staatsanwalt seine rechtliche Bewertung abgeben.
Hallo

Eben... und so lange das nicht geschehen ist... posten wir hier Meinungen... kannst diese gerne auch "*Rechtsauffassung*" nennen. Sie bleibt erst einmal unbestätigt!

MfG

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Flat »

harry52 » Fr 11. Sep 2015, 21:15 hat geschrieben:
Wo werden denn die Flüchtlinge am schlechtesten behandelt? Das ist doch in Osteuropa. Da wo jahrzehntelang die Linken das sozialistische Paradies errichten wollten.
meines Wissens sind dort derzeit vor allem ziemlich rechte Parteien am Ruder.

Vielleicht sollten wir doch lieber bei den wirklich Verantwortlichen bleiben als Nebelkerzen zu werfen.
_______
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
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harry52
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von harry52 »

Flat » Fr 11. Sep 2015, 21:19 hat geschrieben: meines Wissens sind dort derzeit vor allem ziemlich rechte Parteien am Ruder.
Ihr seid das gleiche Pack.

Zu Orban: "Seine politische Karriere startete er als Vorsitzender der Jugendorganisation der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (Kommunistischer Jugendbund, Kommunista Ifjúsági Szövetség – KISZ)"

Putins Eltern waren auch Kommunisten und Putin war Kommunist und die, die in Ex Jugoslawien ethnische Säuberungen ausgeführt haben, waren wenige Jahre zuvor Kommunisten. Und Tsipras hat mit Rechten koaliert...
"Gut gemeint" ist nicht das Gleiche wie "gut gemacht".
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Fr 11. Sep 2015, 22:18 hat geschrieben:
Hallo

Eben... und so lange das nicht geschehen ist... posten wir hier Meinungen... kannst diese gerne auch "*Rechtsauffassung*" nennen. Sie bleibt erst einmal unbestätigt!

MfG

MfG
Du verstehst ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen einer FREIEN Meinung und einer gültigen Rechtsauffassung.

Mir sollte es aber langsam egal sein. Bin nicht dazu da, dir die Welt zu erklären. Dein Problem damit habe ich eh nicht verstanden.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Päule0815 » vor weniger als einer Minute hat geschrieben:
Du verstehst ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen einer FREIEN Meinung und einer gültigen Rechtsauffassung.

Mir sollte es aber langsam egal sein. Bin nicht dazu da, dir die Welt zu erklären. Dein Problem damit habe ich eh nicht verstanden.
:D
das ist lustig
... an dem Punkt war ich gestern auch nach einer sehr ähnlichen Diskussion mit diesem User.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Fr 11. Sep 2015, 21:32 hat geschrieben:
Du verstehst ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen einer FREIEN Meinung und einer gültigen Rechtsauffassung.

Mir sollte es aber langsam egal sein. Bin nicht dazu da, dir die Welt zu erklären. Dein Problem damit habe ich eh nicht verstanden.
Hallo

Ich weiß... ist ärgerlich, dass Du jetzt kein Urteil verlinken kannst... :p ...aber es ist recht einfach: Solange der ganze Vorgang als solcher juristisch nicht zweifelsfrei bestätigt wurde (z.B. durch Ablehnung eines Strafantrages), kannst Du alles getrost auch als "Meinung" durchwinken. Mehr ist es nicht...

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Sri Aurobindo » Fr 11. Sep 2015, 21:34 hat geschrieben: :D
das ist lustig
... an dem Punkt war ich gestern auch nach einer sehr ähnlichen Diskussion mit diesem User.
Hallo

Ja... es gibt viele "*Hobby-Richter*". :cool:

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Nathan »

harry52 » Fr 11. Sep 2015, 22:25 hat geschrieben: Ihr seid das gleiche Pack.

Zu Orban: "Seine politische Karriere startete er als Vorsitzender der Jugendorganisation der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (Kommunistischer Jugendbund, Kommunista Ifjúsági Szövetség – KISZ)"

Putins Eltern waren auch Kommunisten und Putin war Kommunist und die, die in Ex Jugoslawien ethnische Säuberungen ausgeführt haben, waren wenige Jahre zuvor Kommunisten. Und Tsipras hat mit Rechten koaliert...
Natürlich startete er seine Karriere in der damals dominierenden, von Russland gesteuerten Partei. Anders wäre es auch nichts geworden mit Karriere. Heute sieht das aber ganz anders aus, seltsam, dass du das unterschlägst:
In gesellschaftlichen Fragen vertritt der Fidesz unter Orbán rechtskonservative Positionen. Er betont dabei insbesondere pro-kirchliche und pro-familiäre Werte. Autoritarismus und Nationalismus sind in der Rhetorik und Politik von Fidesz stark verankert;
Wes Geistes Kind Orban ist wird bei Wiki sehr deutlich, wenngleich manches vorsichtig zwischen den Zeilen geschrieben wurde: --> https://de.wikipedia.org/wiki/Viktor_Orb%C3%A1n
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Fr 11. Sep 2015, 22:36 hat geschrieben:
Hallo

Ich weiß... ist ärgerlich, dass Du jetzt kein Urteil verlinken kannst... :p ...aber es ist recht einfach: Solange der ganze Vorgang als solcher juristisch nicht zweifelsfrei bestätigt wurde (z.B. durch Ablehnung eines Strafantrages), kannst Du alles getrost auch als "Meinung" durchwinken. Mehr ist es nicht...

MfG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 5-023.html
Die Verurteilung wegen Beleidung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt.
Aber mich deucht fast, wir haben ständig aneinander vorbei geredet.

Mit Meinung meintest du, dass die Rechtsauffassung eine Meinung ist oder die Äußerung an sich (Kollektivbeleidigung) eine Meinungsäußerung darstellt?

Also ... es ist so, dass die Kollektivbeleidigung, so lange sie nicht eine Einzelperson oder eine überschaubare Gruppe betrifft, als Meinungsäußerung geschützt ist.

Vielleicht drückst du dich dahingehend klarer aus und wir stellen eventuell fest, dass wir einer Meinung sind.
Päule0815

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Fr 11. Sep 2015, 22:36 hat geschrieben:
Solange der ganze Vorgang als solcher juristisch nicht zweifelsfrei bestätigt wurde (z.B. durch Ablehnung eines Strafantrages), ...

MfG
Strafanträge kann man nicht ablehnen, man kann auf den Rechtsweg verweisen und Verfahren einstellen.

Selbst durch eine derartige Entscheidung ergibt sich keine "zweifelsfreie juristische Bestätigung". Was interessiert es die Bundesgerichte, wie ein Staatsanwalt tickt?!
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Fr 11. Sep 2015, 23:02 hat geschrieben: und Verfahren einstellen.
Hallo

Und? Was kann dem vorausgehen? Richtig... dass u.U. die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt wird... aber richtig: Formal ist der Strafantrag auch dann erst einmal angenommen worden. LirumLarum... solange so etwas nicht gelaufen ist, bleibt hier alles "Meinung".

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Brimborium »

Sri Aurobindo » Fr 11. Sep 2015, 21:58 hat geschrieben:Wenn ich so sehe, wie die Bezeichnung "Pack" vom Kollektiv wohlwollen aufgegriffen wird, um die Stimmung aufzuheizen, dann frage ich mich, ob das wirklich gut ist.

:s
Gabriel hat sich da sehr unprofessionell verhalten.
Er dient damit eher der innenpolitischen Verschärfung der Debatte.

Aber, was soll man von einem Sozi auch anderes erwarten.
:D
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von NMA »

Ich habe schon Schwierigkeiten, dieses primitive Geschmeiß, das Flüchtlingsheime anzündet und Flüchtlinge mit Gewalt begrüßt, als Bürger zu betrachten. "Pack" ist da völlig in Ordnung.
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https://pulseofeurope.eu/de/

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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tom Bombadil »

Tomaner » Fr 11. Sep 2015, 01:00 hat geschrieben:Welche Würde haben Faschisten, die es zu schützen gilt?
Da schließt sich der Kreis zwischen links- und rechtsaußen, alles eine rotbraune Soße.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Lighthouse »

NMA » Sa 12. Sep 2015, 07:37 hat geschrieben:Ich habe schon Schwierigkeiten, dieses primitive Geschmeiß, das Flüchtlingsheime anzündet und Flüchtlinge mit Gewalt begrüßt, als Bürger zu betrachten. "Pack" ist da völlig in Ordnung.

Moin, Moin NMA,

umgangssprachlich in deutschen Bierkneipen bei zwei pro Mille sicherlich.
Nur ist diese Sprache für einen Politiker kontraproduktiv. Man(n) begibt sich
sprachlich auf das Niveau der Menschen, die man als Pack bezeichnet.

LG Rolf
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Quatschki »

Pack ist englisch und heißt Rudel.
Ein Rudel verteidigt sein Revier und duldet keine fremden Artgenossen.
So werden die Grundlage der eigenen Existenz geschützt und einer Überpopulation, bei der es keine Gewinner gibt, entgegengewirkt.
Vielleicht sollte die deutsche Resistance das Symbol des Wolfes wählen...
Päule0815

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Sa 12. Sep 2015, 07:15 hat geschrieben:
Hallo

Und? Was kann dem vorausgehen? Richtig... dass u.U. die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt wird... aber richtig: Formal ist der Strafantrag auch dann erst einmal angenommen worden. LirumLarum... solange so etwas nicht gelaufen ist, bleibt hier alles "Meinung".

MfG
Wenn du dann deinen Frieden findest. Da Recht haben und Recht bekommen immer zwei Paar Schuhe sind und es das restliche Forum eh nur langweilt.
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