Nein.ein_Bürger » Mo 10. Mär 2014, 21:39 hat geschrieben:Ich verstehe immer noch nicht, was du vorschlägst.
Sollen alle Bürger Deutsch lernen, um Gesetzestexte lesen zu können?
Wer Macht hat und die einsetzt, um mit anderen etwas zu tun, was sich mit unseren Gesetzen decken sollte, muß lernen, Bürgern das jeweils relevante Gesetz zu erklären, wenn es so formuliert ist, daß sie nicht überprüfen können, ob die Verwirklichung der obersten Leitlinie Gerechtigkeit dient.
Beispiel: Ein Richter protokolliert nur gelegentlich etwas, das er zusammenfaßt. Der Kläger hat gehört, daß alles Wesentliche ins Protokoll aufgenommen werden muß. Nachdem vor Gericht nichts Unwesentliches passiert, muß alles aufgezeichnet werden. Also verlangt er ein Tonbandprotokoll. Das wird aber verweigert mit dem Hinweis, elektronische Aufzeichnungen seien verboten. Der Betroffene fragt nach der Rechtsvorschrift. Der Richter nennt ihm den § 169 GVG. Der Betroffene sagt, er möchte nicht die Nummer des Gesetzes wissen, sondern den Inhalt. Darauf liest der Richter folgendes vor: § 169 Gerichtsverfassungsgesetz: Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig." Nun meint der Betroffene, er wolle doch gar nichts veröffentlichen. Er wolle damit nur sicherstellen, daß er ein faires Verfahren bekommt und Rechtsmittelgerichte nicht so viel Arbeit haben. Darauf meint dann der Richter, es sei auch noch die Prozeßordnung zu beachten. Hier wiederholt sich dann das Spielchen mit dem selben Ergebnis. Schließlich meint der Richter noch, es seien überdies auch noch Kommentare zu berücksichtigen, worauf der Rechtsuchende fragt, welches Gesetz Kommentare verbindlicher mache als Gesetze. Darauf muß die Verhandlung unterbrochen werden, weil der Richter in Ohnmacht gefallen ist.
- :? Ich empfehle deshalb allen, die korrekt behandelt werden wollen vor Gericht,
sich rechtzeitig um die Aufzeichnung ihrer mündlichen Verhandlung zu kümmern ...

Manchen Rechtsverdrehern wird man, bevor man ihnen Deutsch beibringt, erst mal zeigen müssen, wo ihr Hirn ist, und was man damit machen kann ...