§ 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
§ 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:
1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.
Der NSU-Prozess
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Re: Der NSU-Prozess
Nach offizieller Darstellung der Taten ist sie eigentlich wegen Beihilfe zum Mord zu belangen und für Beihilfe gibt es nach StGB kein lebenslang.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
Re: Der NSU-Prozess
Die gleiche Frage, die Stammtischverteidiger in Bezug auf Adolf gestellt haben.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Der NSU-Prozess
Geh in Berufung.MoOderSo hat geschrieben:(11 Jul 2018, 10:59)
Nach offizieller Darstellung der Taten ist sie eigentlich wegen Beihilfe zum Mord zu belangen und für Beihilfe gibt es nach StGB kein lebenslang.
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Re: Der NSU-Prozess
Du meinst, wenn ein Prozess sehr lange dauert, sei dies als ein Indiz dafür zu werten, dass es kein "politischer" Prozess sei?Alexyessin hat geschrieben:(11 Jul 2018, 10:56)
ca. 460 Verhandlungstage. Kann jetzt keiner damit kommen, das es ein "politischer" Prozess war.
Re: Der NSU-Prozess
Sie wurde wegen Mittäterschaft angeklagt und wohl auch verurteilt.MoOderSo hat geschrieben:(11 Jul 2018, 10:59)
Nach offizieller Darstellung der Taten ist sie eigentlich wegen Beihilfe zum Mord zu belangen und für Beihilfe gibt es nach StGB kein lebenslang.
https://www.tagesschau.de/inland/nsu-pr ... e-101.html
Beate Zschäpe als Mittäterin?
Kann jemand Mittäter sein, der nicht geschossen hat und nicht am Tatort war? Rechtlich ist das möglich. "Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter)", heißt es im Strafgesetzbuch. Straftaten werden oft arbeitsteilig verübt. Manche Täter handeln im Vordergrund, manche im Hintergrund. Aber ihre Tatbeiträge können trotzdem gleich wichtig sein, sodass man sie den Tätern gegenseitig zurechnet. Ein Beispiel: Zwei Täter haben gemeinsam den Plan, jemanden umzubringen. Der eine kundschaftet aus, wo das Opfer jeden Tag zur selben Zeit langgeht. Der andere führt die Tat dann alleine aus. Bloße "Beihilfe" bedeutet dagegen: Jemand leistet Hilfe zu einer fremden Tat. Beispiel: Man liefert eine Waffe, mit der jemand anders dann nach eigenem Plan alleine tötet. Auf "Beihilfe" zum Mord steht eine mildere Strafe. Nicht lebenslang, sondern drei bis 15 Jahre.
Nur Brandstiftung oder versuchter Mord?
Doch selbst bei einem Freispruch in der Mordserie ist eine lebenslange Strafe für eine andere Tat denkbar. Zschäpe hatte vor ihrer Flucht am 4. November 2011 in der gemeinsamen Wohnung der drei Benzin ausgeschüttet und sie in Brand gesetzt. Es kam zu einer Explosion, das Haus wurde verwüstet. Im Dachgeschoss arbeiteten um diese Uhrzeit regelmäßig zwei Handwerker, die an diesem Tag zufällig Pause machten. Im Nachbarhaus war Wand an Wand eine ältere Dame in ihrer Wohnung. Ihr ist am Ende nichts passiert. Die Bundesanwaltschaft wertet dies aber als dreifachen "versuchten Mord". Zschäpe habe billigend in Kauf genommen, dass Menschen zu Tode kommen. Die Verteidigung sieht darin nur eine "Brandstiftung". Zschäpe habe vor der Flucht bei der Nachbarin geklingelt, aber keine Reaktion bekommen. Außerdem habe es zwischen den beiden Häusern eine Brandschutzwand gegeben.
Re: Der NSU-Prozess
Bei einem kurzen Prozess hätten die Kameraden über einen "politischen Prozess" geweint, weil die Beweislage nicht ausreichend geprüft worden sei.Alexyessin hat geschrieben:(11 Jul 2018, 10:56)
ca. 460 Verhandlungstage. Kann jetzt keiner damit kommen, das es ein "politischer" Prozess war.
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Re: Der NSU-Prozess
Das Indiz ist die ordentliche Arbeit.Quatschki hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:02)
Du meinst, wenn ein Prozess sehr lange dauert, sei dies als ein Indiz dafür zu werten, dass es kein "politischer" Prozess sei?
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Re: Der NSU-Prozess
Genau so schauts aus.Marmelada hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:15)
Bei einem kurzen Prozess hätten die Kameraden über einen "politischen Prozess" geweint, weil die Beweislage nicht ausreichend geprüft worden sei.
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Re: Der NSU-Prozess
Die Zschäpe-Verteidiger haben bereits Revision angekündigt. Mal sehen ob das dann auch 5 Jahre dauert.
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Re: Der NSU-Prozess
Eichmann hat auch nicht selbst beim Morden Hand angelegt. Das hat er brav andere machen lassen.zollagent hat geschrieben:(11 Jul 2018, 10:58)
Sie hat ja selbst eingeräumt, die "Verwaltung" des Trios gemacht zu haben. Das wird wohl schon an einem Schreibtisch und nicht auf dem Fußboden geschehen sein.
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Re: Der NSU-Prozess
Revision ist ja nicht eine neue Verhandlung.Orbiter1 hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:18)
Die Zschäpe-Verteidiger haben bereits Revision angekündigt. Mal sehen ob das dann auch 5 Jahre dauert.
Im deutschen Recht ist die Revision ein Rechtsmittel gegen Urteile, das teilweise der gesonderten Zulassung bedarf (vgl. a limine). Dieses Rechtsmittel kann nicht auf neue Tatsachen, sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils, also auf Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts gestützt werden. Die Revisionsinstanz ist daher keine Tatsacheninstanz.
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Re: Der NSU-Prozess
Das war zu erwarten. Auch bei einem Freispruch oder einer Verurteilung nur wegen Brandstiftung wäre die Anklagevertretung in Revision gegangen. Das ist die Möglichkeit, die ein Rechtsstaat bietet. Natürlich nichts für Schnellrichter.Orbiter1 hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:18)
Die Zschäpe-Verteidiger haben bereits Revision angekündigt. Mal sehen ob das dann auch 5 Jahre dauert.
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Re: Der NSU-Prozess
Wie diese "Mittäterschaft" aber konkret ausgesehen haben soll, wurde irgendwie vergessen zu kommunizieren.Marmelada hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:12)
Sie wurde wegen Mittäterschaft angeklagt und wohl auch verurteilt.
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Re: Der NSU-Prozess
Ja, aber jetzt kommt ja erstmal eine Prüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof. Ich fürchte das wird noch lange dauern bis der Prozess final abgeschlossen ist.
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Re: Der NSU-Prozess
So bleibt ihnen nur das kleingeistige Geheul von "Mein Geld! - Mein Geld! - Mein Geld! Oh gott, was das kostet! - Und man würde "schon wieder" "bestohlen". Ja, die Armen!Marmelada hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:15)
Bei einem kurzen Prozess hätten die Kameraden über einen "politischen Prozess" geweint, weil die Beweislage nicht ausreichend geprüft worden sei.
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Re: Der NSU-Prozess
Die Revision prüft nur auf Verfahrensfehler. Da gibt es keine neue Beweisaufnahme. Dürfte also nicht so lange dauern.Orbiter1 hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:23)
Ja, aber jetzt kommt ja erstmal eine Prüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof. Ich fürchte das wird noch lange dauern bis der Prozess final abgeschlossen ist.
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Re: Der NSU-Prozess
Das ist aber soweit egal, da die Haft weiterhin vollstreckt wird. Und eine Revision ist auch gern mal schnell abgewiesen.Orbiter1 hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:23)
Ja, aber jetzt kommt ja erstmal eine Prüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof. Ich fürchte das wird noch lange dauern bis der Prozess final abgeschlossen ist.
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Re: Der NSU-Prozess
Aber irgendwie ist der Erkenntnisgewinn nach fünf Jahren ein wenig mager.
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Re: Der NSU-Prozess
Bislang wurde das Urteil öffentlich kommuniziert. Die Urteilsbegründung läuft wohl derzeit und liegt noch nicht schriftlich vor.MoOderSo hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:22)
Wie diese "Mittäterschaft" aber konkret ausgesehen haben soll, wurde irgendwie vergessen zu kommunizieren.
Re: Der NSU-Prozess
Und fünf Jahre Beweisaufnahme genügen manchen scheinbar immer noch nichtKeoma hat geschrieben:(11 Jul 2018, 10:54)
Und dafür haben die fünf Jahre gebraucht?
Dass wussten doch einige hier schon nach einer Woche.
Re: Der NSU-Prozess
Vielleicht tröstet ein wenig Kuscheljustiz:
http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu- ... -1.4048066
Vor dem Gericht ertönten Buh-Rufe, als die vergleichsweise milde Strafe gegen André Eminger bekannt wurde. Zweieinhalb Jahre Haft erhält er wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Weit weniger als die zwölf Jahre, die die Staatsanwaltschaft forderte, weil sie ihn der Beihilfe zum versuchten Mord für schuldig hielt. Die empörten Reaktionen dürften auch durch das Verhalten Emingers während des Prozesses hervorgerufen worden sein. Er gab sich oft entspannt und lächelte, Reue zeigte er nicht. Viele vermuten darin eine gezielte Provokation der Angehörigen der Opfer. Eminger ist zudem ein überzeugter Neonazi. Er hat sich auf Englisch den Schriftzug "Stirb' Jude stirb'" auf den Körper tätowieren lassen.
André Eminger freut sich
30 Monate statt 12 Jahre Haft lautet das Urteil für André Eminger. Vom Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord ist er freigesprochen. Bleibt nur die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Von seinen rechten Kameraden unter den Zuschauern gibt es Applaus. Eminger grinst und grinst und grinst.
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Re: Der NSU-Prozess
Das ist aber nichts unübliches. Somit ist dem Rechtssatz in dubio pro reo genüge getan worden.Keoma hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:27)
Aber irgendwie ist der Erkenntnisgewinn nach fünf Jahren ein wenig mager.
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Re: Der NSU-Prozess
Wird sie eben weitere 5 Jahre im Knast abwarten müssen. Wobei mich das nicht stört.Orbiter1 hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:18)
Die Zschäpe-Verteidiger haben bereits Revision angekündigt. Mal sehen ob das dann auch 5 Jahre dauert.
Re: Der NSU-Prozess
Die Urteilsbegründung kann sich aber eigentlich nur auf Sachen berufen, die im Verfahren zutage gefördert wurden und da hab ich nichts gesehen, was ihre konkrete Beteiligung an der Planung oder Durchführung der Morde nachweist. Nicht mal in einem und schon gar nicht in allen 10 Fällen.Marmelada hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:28)
Bislang wurde das Urteil öffentlich kommuniziert. Die Urteilsbegründung läuft wohl derzeit und liegt noch nicht schriftlich vor.
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Re: Der NSU-Prozess
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Re: Der NSU-Prozess
Damit das eben nicht ganz so einfach wird, hat Manfred Götzl sich ja so quälend lange Zeit genommen, jedem der Damen und Herren Verteidiger so viel Freiraum zugestanden und Zschäpe mit ihren Eskapaden den Prozess so verschleppt.Alexyessin hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:25)
Das ist aber soweit egal, da die Haft weiterhin vollstreckt wird. Und eine Revision ist auch gern mal schnell abgewiesen.
Eine Revision wird unter diesen Umständen schwierig zu begründen sein.
Das war auch Sinn und Zweck dieses Aufwands um diese armselige Person.
Re: Der NSU-Prozess
Also wenn ich keine Ahnung von nichts habe, warum gehe ich da in den Untergrund und verwalte die Kasse?MoOderSo hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:38)
Die Urteilsbegründung kann sich aber eigentlich nur auf Sachen berufen, die im Verfahren zutage gefördert wurden und da hab ich nichts gesehen, was ihre konkrete Beteiligung an der Planung oder Durchführung der Morde nachweist. Nicht mal in einem und schon gar nicht in allen 10 Fällen.
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Re: Der NSU-Prozess
Vielleicht wird dann wenigstens dieser Prozess auf alle Spuren und Ungereimtheiten ausgeweitet, die Rolle der Inlandgeheimdienste ausgeleuchtet, der institutionelle Rassismus in deutschen Ermitlungsbehörden der zu den Naziverbrechen wie der Arsch auf den Eimer passt behandelt, und die Verhinderung von Ermittlungen durch kriminelle Politiker wie Bouffier behandelt die vom scheinheiligen Rassismus befallenen konservativen Spießbürgertum gewählt werden.Orbiter1 hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:18)
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Re: Der NSU-Prozess
Revision ist keine Berufung, daher ist dein Ansatz hier leider nicht möglich - so sehr es wünschenswert wäre diesen Teil der Verstrickungen ebenfalls zu klären.Cat with a whip hat geschrieben:(11 Jul 2018, 12:45)
Vielleicht wird dann wenigstens dieser Prozess auf alle Spuren und Ungereimtheiten ausgeweitet, die Rolle der Inlandgeheimdienste ausgeleuchtet, der institutionelle Rassismus in deutschen Ermitlungsbehörden der zu den Naziverbrechen wie der Arsch auf den Eimer passt behandelt, und die Verhinderung von Ermittlungen durch kriminelle Politiker wie Bouffier behandelt die vom scheinheiligen Rassismus befallenen konservativen Spießbürgertum gewählt werden.
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Re: Der NSU-Prozess
Ja, ich habs inzwischen selbst erkannt.
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Re: Der NSU-Prozess
Das muß auch vor allem das Gericht wissen, Internetschreiber eher nicht.MoOderSo hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:22)
Wie diese "Mittäterschaft" aber konkret ausgesehen haben soll, wurde irgendwie vergessen zu kommunizieren.
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Re: Der NSU-Prozess
Die leben 10 Jahre in einer Wohngemeinschaft, haben zu Dritt die Opfer ausspioniert, haben zu Dritt die Bankraube geplant, die hat die "Einnahmen verwaltet" und du glaubst im Ernst, daß irgendwer diese weltfremde Argumentation glaubt? Das Gericht hat sie offensichtlich nicht geglaubt.MoOderSo hat geschrieben:(11 Jul 2018, 11:38)
Die Urteilsbegründung kann sich aber eigentlich nur auf Sachen berufen, die im Verfahren zutage gefördert wurden und da hab ich nichts gesehen, was ihre konkrete Beteiligung an der Planung oder Durchführung der Morde nachweist. Nicht mal in einem und schon gar nicht in allen 10 Fällen.
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Re: Der NSU-Prozess
Ich finde, dass "Glauben" nicht die Grundlage einer Verurteilung sollte. Es sollte schon harte Beweise für eine Tatbegehung vorliegen.zollagent hat geschrieben:(11 Jul 2018, 12:56)
Das Gericht hat sie offensichtlich nicht geglaubt.
Aber ich denke unter dem Strich brauchte man so oder so ein Bauernopfer. Es wäre einfach so unbefriedigend gewesen, wenn die Mordserie nach dem Tod der beiden Uwes beendet gewesen wäre und es niemanden gegeben hätte, an dem man sein Bedürfnis nach Rache befriedigen könnte.
So hat sich die Zschäpe angeboten. Jetzt kann der Pöbel johlend vor dem Scheiterhaufen stehen, der Hexe beim Brennen zuschauen und sich irgendwie gut dabei fühlen. Ob sie es denn wirklich war, ist da eigentlich Nebensache.
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Re: Der NSU-Prozess
Hast du irgendwelche Argumente die eines Konservativen gut zu Gesicht stehen würden, das dieses Urteil nicht rechtens ist? Oder tarnst du dich nur so und willst hier einen auf "NeueRechte"-Mimimi machen?Konservativer hat geschrieben:(11 Jul 2018, 15:01)
Ich finde, dass "Glauben" nicht die Grundlage einer Verurteilung sollte. Es sollte schon harte Beweise für eine Tatbegehung vorliegen.
Aber ich denke unter dem Strich brauchte man so oder so ein Bauernopfer. Es wäre einfach so unbefriedigend gewesen, wenn die Mordserie nach dem Tod der beiden Uwes beendet gewesen wäre und es niemanden gegeben hätte, an dem man sein Bedürfnis nach Rache befriedigen könnte.
So hat sich die Zschäpe angeboten. Jetzt kann der Pöbel johlend vor dem Scheiterhaufen stehen, der Hexe beim Brennen zuschauen und sich irgendwie gut dabei fühlen. Ob sie es denn wirklich war, ist da eigentlich Nebensache.
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Re: Der NSU-Prozess
Ich bin kein Jurist und habe den Prozess auch nicht so intensiv und in allen Details verfolgt. Aber ich habe mitbekommen, dass die Angeklagte schon lange vor Beginn des Prozesses und auch während des ganzen Prozesses medial vorverurteilt wurde. Ich denke es wäre der Öffentlichkeit nicht vermittelbar gewesen zu urteilen, dass die Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen und für die 7 Jahre U-Haft auch noch entschädigt wird.Alexyessin hat geschrieben:(11 Jul 2018, 15:03)
Hast du irgendwelche Argumente die eines Konservativen gut zu Gesicht stehen würden, das dieses Urteil nicht rechtens ist?
Von der Beweislage habe ich zumindest soweit mitbekommen, dass es keinen einzigen Beweise dafür gibt, dass die Angeklagte je an einem der Tatorte anwesend war. Es gibt wohl auch keine Beweise dafür, dass die Angeklagte von den Mordplänen der beiden Männer im Vorfeld wusste.
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Re: Der NSU-Prozess
Mir ist ja diese komische Urschel egal, ausgefasst hätte sie sowieso, aber wenn man selber keinen Mord begeht, sondern andere dabei unterstützt, heißt der Straftatbestand nicht Beihilfe zum Mord?
Na ja, warten wir auf die Urteilsbegründung.
Na ja, warten wir auf die Urteilsbegründung.
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Re: Der NSU-Prozess
naja in meinem Verständnis wäre Beihilfe nur, wenn man Straftatbestand begeht, der zu einem Mord führt, ohne jedoch an der Ausführung und Planung beteiligt zu sein.Keoma hat geschrieben:(11 Jul 2018, 15:27)
Mir ist ja diese komische Urschel egal, ausgefasst hätte sie sowieso, aber wenn man selber keinen Mord begeht, sondern andere dabei unterstützt, heißt der Straftatbestand nicht Beihilfe zum Mord?
Na ja, warten wir auf die Urteilsbegründung.
Anders ausgedrückt. Wenn du z.B. eine Waffe an jemanden verkaufst, der damit einen Mord begeht, dann währest du der Beihilfe schuldig. Aber wohl auch nur dann, wenn du nicht gewußt hast, dass die Waffe für einen Mord benutzt wird. Das scheint im Fall Zschäpe wohl ausgeschlossen worden zu sein. Aber wie du richtig schreibst, warten wir mal die Urteilsbegründung ab.
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Re: Der NSU-Prozess
mal ein anderes Beispiel. Wenn du einen Auftragskiller beauftragst deine Frau ums Leben zu bringen, ist das nun Mord oder nur Beihilfe ....Keoma hat geschrieben:(11 Jul 2018, 15:27)
Mir ist ja diese komische Urschel egal, ausgefasst hätte sie sowieso, aber wenn man selber keinen Mord begeht, sondern andere dabei unterstützt, heißt der Straftatbestand nicht Beihilfe zum Mord?
Na ja, warten wir auf die Urteilsbegründung.
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Re: Der NSU-Prozess
Wo ist das Juristisch denn umstritten? Und natürlich sind es Indizienprozesse. Irgendwas zur Mithilfe hat Frau Z. nun wirklich nicht beigetragen.Konservativer hat geschrieben:(11 Jul 2018, 15:23)
Die Forderung der Anklage, sie wegen Mordes zu verurteilen, beruht nur auf Indizien und ist wohl auch juristisch auch umstritten.
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Re: Der NSU-Prozess
Es geht um die Überzeugung des Gerichts § 261 StPO.Konservativer hat geschrieben:(11 Jul 2018, 15:01)
Ich finde, dass "Glauben" nicht die Grundlage einer Verurteilung sollte. Es sollte schon harte Beweise für eine Tatbegehung vorliegen.
Aber ich denke unter dem Strich brauchte man so oder so ein Bauernopfer. Es wäre einfach so unbefriedigend gewesen, wenn die Mordserie nach dem Tod der beiden Uwes beendet gewesen wäre und es niemanden gegeben hätte, an dem man sein Bedürfnis nach Rache befriedigen könnte.
So hat sich die Zschäpe angeboten. Jetzt kann der Pöbel johlend vor dem Scheiterhaufen stehen, der Hexe beim Brennen zuschauen und sich irgendwie gut dabei fühlen. Ob sie es denn wirklich war, ist da eigentlich Nebensache.
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Re: Der NSU-Prozess
Ich glaube, es ist Beihilfe, aber du kannst trotzdem lebenslänglich bekommen.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(11 Jul 2018, 15:39)
mal ein anderes Beispiel. Wenn du einen Auftragskiller beauftragst deine Frau ums Leben zu bringen, ist das nun Mord oder nur Beihilfe ....
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Re: Der NSU-Prozess
im Sinne des deutschen Strafrechts wohl sicher nicht.
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Re: Der NSU-Prozess
Es gibt noch nicht mal forensische Beweise dafür das die beiden mutmaßlichen Täter an einem der Tatorte waren, nicht einen einzigen. Es ist das erwartete Urteil in einem politischen Schauprozeß.Konservativer hat geschrieben:(11 Jul 2018, 15:23)
Von der Beweislage habe ich zumindest soweit mitbekommen, dass es keinen einzigen Beweise dafür gibt, dass die Angeklagte je an einem der Tatorte anwesend war. Es gibt wohl auch keine Beweise dafür, dass die Angeklagte von den Mordplänen der beiden Männer im Vorfeld wusste.
Die Forderung der Anklage, sie wegen Mordes zu verurteilen, beruht nur auf Indizien und ist wohl auch juristisch auch umstritten.
Folgen sie den Anweisungen
Re: Der NSU-Prozess
Bei Zschäpe geht es nicht um Beihilfe, sondern um Mittäterschaft.Keoma hat geschrieben:(11 Jul 2018, 15:58)
Ich glaube, es ist Beihilfe, aber du kannst trotzdem lebenslänglich bekommen.
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Beate Zschäpe als Mittäterin?
Kann jemand Mittäter sein, der nicht geschossen hat und nicht am Tatort war? Rechtlich ist das möglich. "Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter)", heißt es im Strafgesetzbuch. Straftaten werden oft arbeitsteilig verübt. Manche Täter handeln im Vordergrund, manche im Hintergrund. Aber ihre Tatbeiträge können trotzdem gleich wichtig sein, sodass man sie den Tätern gegenseitig zurechnet. Ein Beispiel: Zwei Täter haben gemeinsam den Plan, jemanden umzubringen. Der eine kundschaftet aus, wo das Opfer jeden Tag zur selben Zeit langgeht. Der andere führt die Tat dann alleine aus. Bloße "Beihilfe" bedeutet dagegen: Jemand leistet Hilfe zu einer fremden Tat. Beispiel: Man liefert eine Waffe, mit der jemand anders dann nach eigenem Plan alleine tötet. Auf "Beihilfe" zum Mord steht eine mildere Strafe. Nicht lebenslang, sondern drei bis 15 Jahre.
- Keoma
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Re: Der NSU-Prozess
Stimmt.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(11 Jul 2018, 16:00)
im Sinne des deutschen Strafrechts wohl sicher nicht.
Eher Anstifter.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
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Re: Der NSU-Prozess
Soso, und welche politische Schaurichtung soll denn der Prozess gehabt haben?Ebiker hat geschrieben:(11 Jul 2018, 16:01)
Es gibt noch nicht mal forensische Beweise dafür das die beiden mutmaßlichen Täter an einem der Tatorte waren, nicht einen einzigen. Es ist das erwartete Urteil in einem politischen Schauprozeß.
Worauf stützt sich deine These?
Werde doch mal konkret - blos eine billige Mimimi-VT-Parole brüllen kann jeder.
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Re: Der NSU-Prozess
Also im Prinzip eigentlicher Täter.
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Re: Der NSU-Prozess
Gehilfe wäre sie nur wenn sie nicht an der Planung beteiligt gewesen wäre jedoch, vorsätzlich an der Tatausführung als Gehilfe beteiligt gewesen wäre.Keoma hat geschrieben:(11 Jul 2018, 15:27)
Mir ist ja diese komische Urschel egal, ausgefasst hätte sie sowieso, aber wenn man selber keinen Mord begeht, sondern andere dabei unterstützt, heißt der Straftatbestand nicht Beihilfe zum Mord?
Na ja, warten wir auf die Urteilsbegründung.
Mittäter ist sie bei zentraler Mitwirkung an der Planung der Tatausführung unabhängig davon ob sie selbst die Tat ausführt.
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
Re: Der NSU-Prozess
Ihr Verständnis ist bedauerlicherweise nicht maßgebend.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(11 Jul 2018, 15:37)
naja in meinem Verständnis wäre Beihilfe nur, wenn man Straftatbestand begeht, der zu einem Mord führt, ohne jedoch an der Ausführung und Planung beteiligt zu sein.
Anders ausgedrückt. Wenn du z.B. eine Waffe an jemanden verkaufst, der damit einen Mord begeht, dann währest du der Beihilfe schuldig. Aber wohl auch nur dann, wenn du nicht gewußt hast, dass die Waffe für einen Mord benutzt wird. Das scheint im Fall Zschäpe wohl ausgeschlossen worden zu sein. Aber wie du richtig schreibst, warten wir mal die Urteilsbegründung ab.
Beiheilfe ist vorsätzliche Unterstützung einer Straftat.
Re: Der NSU-Prozess
Offenbar neigt das Gericht aber eher zu seiner Auffassung als zu deiner. Und das sind alles Juristen, wie man hört.Senexx hat geschrieben:(11 Jul 2018, 16:08)
Ihr Verständnis ist bedauerlicherweise nicht maßgebend.
Beiheilfe ist vorsätzliche Unterstützung einer Straftat.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)