Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

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Sollen ausländische Straftäter ausgewiesen werden?

ja
41
79%
nein
8
15%
weiß nicht
3
6%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 52
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Radiergummi
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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Radiergummi »

Talyessin hat geschrieben:
Kommt immer aufs Bundesland an und auf den Gutachter. Das Urteil hat doch gezeigt, wie gut die Judikative das Thema behandelt.
Weil, eins darfst du nie vergessen - jeder kommt irgendwann mal wieder raus. Und resozialisiserung funktioniert schlechter, je später jemand aus dem Vollzug kommt.
Das mag auf Verbrecher die gleichzeitig Staatsbürger dieses Landes sind zutreffen bzw. ein Argument sein, auf griechische und türkische Staatsbürger lässt sich das aber weniger übertragen, da es unverantwortlich ist diese Gesellschaft völlig unnötig einerseits vor das Risiko der Wiederholung im Falle eines Urteils, das sich am Resozialisierungsgedanken orientiert, und andererseits sie nach einem Urteil, welches sich am Sicherheitsinteresse dieser Gesellschaft orientert hat, wieder mit diesen Menschen zu konfrontieren. Daher ist Abschiebung die einzig gegenüber der Gesellschaft verantwortbare Möglichkeit für den Umgang mit ausländischen Schwerverbrechern.
Für deutsche Schwerverbrecher gibt es notfalls Sicherheitsverwahrung.

Im Übrigen will mir nicht so recht in den Kopf warum eine Resozialisierung immer mit einer geringen Haftstrafe verbunden sein muss. Ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass eine geringe Haftstrafe kontraproduktiv auf die Resozialisierung wirkt, denn dem Täter fehlt es logischerweise an einem Anreiz irgendetwas an seinem asozialen Verhalten zu ändern, weil er überhaupt nicht oder nur wenig für seine Tat(en) bestraft wird. Auf die Vernunft oder das "Gute" in diesem Menschen zu hoffen halte ich für äußerst naiv und ist mir zu unsicher.
Talyessin hat geschrieben: Und in dem Fall hat man, zu Recht, nicht rücksicht genommen, so wie du das beschreibst.
Talyessin
Und warum denkst du, dass diesesmal zurecht keine "Rücksicht" genommen wurde?
Olifant hat geschrieben: Noch mal scharf nachdenken...
Gemacht, getan.

Höhere Strafen sind weiterhin nötig, nur, und darum drehte sich die damalige Diskussion, kein verschärftes Jugendstrafrecht (Legislative), sondern die konsequentere Anwendung des bestehenden Strafrechts (Judikative).
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Es ist gefährlich, Moslems dieselben Bürgerrechte zuzugestehen wie anderen Menschen, da dies den Islam auf Kosten unserer Freiheit und unserer christlich-jüdisch geprägten Kultur stärkt. - Geert Wilders
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Talyessin
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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Talyessin »

Radiergummi hat geschrieben: Das mag auf Verbrecher die gleichzeitig Staatsbürger dieses Landes sind zutreffen bzw. ein Argument sein, auf griechische und türkische Staatsbürger lässt sich das aber weniger übertragen, da es unverantwortlich ist diese Gesellschaft völlig unnötig einerseits vor das Risiko der Wiederholung im Falle eines Urteils, das sich am Resozialisierungsgedanken orientiert, und andererseits sie nach einem Urteil, welches sich am Sicherheitsinteresse dieser Gesellschaft orientert hat, wieder mit diesen Menschen zu konfrontieren. Daher ist Abschiebung die einzig gegenüber der Gesellschaft verantwortbare Möglichkeit für den Umgang mit ausländischen Schwerverbrechern.
Für deutsche Schwerverbrecher gibt es notfalls Sicherheitsverwahrung.

Im Übrigen will mir nicht so recht in den Kopf warum eine Resozialisierung immer mit einer geringen Haftstrafe verbunden sein muss. Ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass eine geringe Haftstrafe kontraproduktiv auf die Resozialisierung wirkt, denn dem Täter fehlt es logischerweise an einem Anreiz irgendetwas an seinem asozialen Verhalten zu ändern, weil er überhaupt nicht oder nur wenig für seine Tat(en) bestraft wird. Auf die Vernunft oder das "Gute" in diesem Menschen zu hoffen halte ich für äußerst naiv und ist mir zu unsicher.
Ach, ich mach mir nix draus, ob jemand der bewusst gewaltätig ist ein Mensch mit der eigenen Staatbürgerschaft wäre oder nicht. Auf dieses Verbrechen bezogen ist es eigentlich total egal, in wie weit die Staatsbürgerschaft greift. Die andere Frage, bezüglich der Resozialisierung kann man nicht national oder gar Klassendünkel anfangen, sondern nur im Betracht der Tat gegenüber des Opfers. Da hat unsere Gerichtsbarkeit ein eindeutiges Zeichen gesetzt - sowas geht nicht. Egal ob der Täter Ausländer war / ist oder nicht. Das Strafmas bei versuchtem Totschlag ist in dieser Höhe durchaus angemessen. Wenn die Gesellschaft die Möglichkeiten der Resozialisirung ausser Betracht lassen würden - sowie du es wohl gerne hättest, dann unterscheidest du dich nicht im Geringsten von deren Rechtsverständnis, deren Dasein du gerne in die Mangel nimmst.
Talyessin hat geschrieben: Und in dem Fall hat man, zu Recht, nicht rücksicht genommen, so wie du das beschreibst.
Talyessin
Und warum denkst du, dass diesesmal zurecht keine "Rücksicht" genommen wurde?

.[/quote]

Aus oben genannten Gründen. Ein versuchter Totschlag wurde verurteilt. Das ist erstens Recht und zweitens gut so. Und zwar nicht, weil es sich da um nicht Inländer handelt, sonder weil so ein Verhalten in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht zu tolerieren ist.

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Radiergummi
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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Radiergummi »

Talyessin hat geschrieben: Ach, ich mach mir nix draus, ob jemand der bewusst gewaltätig ist ein Mensch mit der eigenen Staatbürgerschaft wäre oder nicht. Auf dieses Verbrechen bezogen ist es eigentlich total egal, in wie weit die Staatsbürgerschaft greift. Die andere Frage, bezüglich der Resozialisierung kann man nicht national oder gar Klassendünkel anfangen, sondern nur im Betracht der Tat gegenüber des Opfers. Da hat unsere Gerichtsbarkeit ein eindeutiges Zeichen gesetzt - sowas geht nicht. Egal ob der Täter Ausländer war / ist oder nicht. Das Strafmas bei versuchtem Totschlag ist in dieser Höhe durchaus angemessen. Wenn die Gesellschaft die Möglichkeiten der Resozialisirung ausser Betracht lassen würden - sowie du es wohl gerne hättest, dann unterscheidest du dich nicht im Geringsten von deren Rechtsverständnis, deren Dasein du gerne in die Mangel nimmst.
Das ist eine Unterstellung.
Ich halte den Resozialisierungsgedanken für durchaus sinnvoll, dieser darf aber meiner Meinung nach nicht zu Lasten der Gesellschaft umgesetzt werden. Das ist aber der Fall, wenn man Schwerverbrecher mit Blick auf die vermeintlich erhöhten Resozialisierungschancen* mit geringen oder gar keinen Haftstrafen wieder auf die Gesellschaft loslässt. Der Mittelweg besteht darin Schwerverbrecher ausgiebig in Haft auf die Resozialiserung vorzubereiten und sie auch nicht vorher rauszulassen.

Und die Staatsbürgerschaft hat sehr viel mit dem rechtlichen Umgang nach verbüßter Haftsstrafe zu tun.
Soll sich der zuständige Staat mit ihrem eigenen Bürger herumschlagen und ihn ggf. resozialisieren oder wegsperren. Deutschland ist nicht das Kindermädchen anderer Staaten Schwerverbrecher.
Talyessin hat geschrieben: Aus oben genannten Gründen. Ein versuchter Totschlag wurde verurteilt. Das ist erstens Recht und zweitens gut so. Und zwar nicht, weil es sich da um nicht Inländer handelt, sonder weil so ein Verhalten in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht zu tolerieren ist.

Talyessin
Ich kann auch fragen warum deiner Meinung nach in diesem Fall keine Rücksicht genommen wurde und sich das Strafmaß nicht wie so oft an schwerer Körperverletzung orientierte, sondern diesesmal am versuchten Totschlag.

*siehe vorherige Überlegungen zur Resozialisierung in Kombination mit geringen Strafen
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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Talyessin »

Radiergummi hat geschrieben: Das ist eine Unterstellung.
Ich halte den Resozialisierungsgedanken für durchaus sinnvoll, dieser darf aber meiner Meinung nach nicht zu Lasten der Gesellschaft umgesetzt werden. Das ist aber der Fall, wenn man Schwerverbrecher mit Blick auf die vermeintlich erhöhten Resozialisierungschancen* mit geringen oder gar keinen Haftstrafen wieder auf die Gesellschaft loslässt. Der Mittelweg besteht darin Schwerverbrecher ausgiebig in Haft auf die Resozialiserung vorzubereiten und sie auch nicht vorher rauszulassen.
Richtig, und wenn du nicht mitspielst, dann wirst du nicht vorzeitig entlassen. So ist das in den deutschen JVA´s. Erst krass und wenn man sich an die Regeln hält, bekommt man Erleichterungen was schliesslich zum offenen Vollzug führt ( dies wiederum eine Voraussetzung für die resozialisierung ).

Da man die beiden ja verurteilt hat kommt dein Argument auf schlechten Beinen daher.
Radiergummi hat geschrieben: Und die Staatsbürgerschaft hat sehr viel mit dem rechtlichen Umgang nach verbüßter Haftsstrafe zu tun.
Soll sich der zuständige Staat mit ihrem eigenen Bürger herumschlagen und ihn ggf. resozialisieren oder wegsperren. Deutschland ist nicht das Kindermädchen anderer Staaten Schwerverbrecher.
Ob es dir gefällt oder nicht, aber es muss die Gesellschaft dafür Sorge tragen, in der die jeweiligen Straftäter auch gelebt haben.
Radiergummi hat geschrieben:
Ich kann auch fragen warum deiner Meinung nach in diesem Fall keine Rücksicht genommen wurde und sich das Strafmaß nicht wie so oft an schwerer Körperverletzung orientierte, sondern diesesmal am versuchten Totschlag.

*siehe vorherige Überlegungen zur Resozialisierung in Kombination mit geringen Strafen
Weil es einer war. Wenn es keiner ist, so wird man dafür auch nicht verurteilt. Hier war es doch klar.

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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Radiergummi »

Talyessin hat geschrieben:
Richtig, und wenn du nicht mitspielst, dann wirst du nicht vorzeitig entlassen. So ist das in den deutschen JVA´s. Erst krass und wenn man sich an die Regeln hält, bekommt man Erleichterungen was schliesslich zum offenen Vollzug führt ( dies wiederum eine Voraussetzung für die resozialisierung ).

Da man die beiden ja verurteilt hat kommt dein Argument auf schlechten Beinen daher.
Ich denk dabei auch konkret an die vielen Messerstecher, die immer wieder mit milden Haftstrafen oder sogar Bewährungsstrafen davonkommen.
Deswegen ist dieser U-Bahn-Schläger Fall ja so interessant. Das Urteil ist eine Ausnahme für diese Art von Verbrechen.
Talyessin hat geschrieben: Ob es dir gefällt oder nicht, aber es muss die Gesellschaft dafür Sorge tragen, in der die jeweiligen Straftäter auch gelebt haben.
Nein, deren Staatsbürger er ist. Oder definieren wir neuerdings Gesellschaften über kleine und große Landstriche? Wenn nicht, welche gesetzlichen Schranken stehen dem entgegen, andere Nationalstaaten dazu zu zwingen, sich um ihre eigenen Staatsbürger zu kümmern?
Talyessin hat geschrieben: Weil es einer war. Wenn es keiner ist, so wird man dafür auch nicht verurteilt. Hier war es doch klar.

Talyessin
Da hast du mehr Vertrauen in unsere Justiz als ich.
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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Talyessin »

Radiergummi hat geschrieben:
Ich denk dabei auch konkret an die vielen Messerstecher, die immer wieder mit milden Haftstrafen oder sogar Bewährungsstrafen davonkommen.
Deswegen ist dieser U-Bahn-Schläger Fall ja so interessant. Das Urteil ist eine Ausnahme für diese Art von Verbrechen.
[/quote]

Ahhhh - da schreit doch nach einer Quelle.....
Radiergummi hat geschrieben: Nein, deren Staatsbürger er ist. Oder definieren wir neuerdings Gesellschaften über kleine und große Landstriche? Wenn nicht, welche gesetzlichen Schranken stehen dem entgegen, andere Nationalstaaten dazu zu zwingen, sich um ihre eigenen Staatsbürger zu kümmern?
Die Gesellschaft ist der Teil in dem wir leben. Und wenn "Oktan" nunmal nicht in der Türkei aufgewachsen ist, sondern hier, dann ist nicht die Türkei dran schuld, das "Oktan" gewalttätig wurde.
Radiergummi hat geschrieben: Da hast du mehr Vertrauen in unsere Justiz als ich.
Weil nunmal jeder Fall anders ist. Aber bei uns in Blauweissien, da wirst du schon verknackt, wenn sie dich dreimal beim Kiffen erwischen. Daher kann es sein, das ich der Justiz eine andere Durchsetzungsfähigkeit bescheinige, als du - wobei ich vermute, daß es bei dir noch einen anderen Gedanken gibt.

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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Zeta »

Talyessin hat geschrieben: Ahhhh - da schreit doch nach einer Quelle.....
Nein, nicht als schreit nach Quellen. Wir sind nicht vor Gericht, sondern in einem Forum. Und wenn du dich bei einschlägigen Themen umschaust, siehst du, das oft Ausländer, die Deutsche zusammendreschen, nur zu Bewährungsstrafen verknackt werden.
Talyessin hat geschrieben: Die Gesellschaft ist der Teil in dem wir leben. Und wenn "Oktan" nunmal nicht in der Türkei aufgewachsen ist, sondern hier, dann ist nicht die Türkei dran schuld, das "Oktan" gewalttätig wurde.
Doch. "Oktan" ist mit türkischem Kulturhintergrund in Deutschland aufgewachsen, von türkischen Eltern er- oder verzogen. Daher ist er Deutscher mit Migrationshintergrund und vor allem dem türkischen Kulturkreis zuzuordnen.
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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Talyessin »

Zeta hat geschrieben: Nein, nicht als schreit nach Quellen. Wir sind nicht vor Gericht, sondern in einem Forum. Und wenn du dich bei einschlägigen Themen umschaust, siehst du, das oft Ausländer, die Deutsche zusammendreschen, nur zu Bewährungsstrafen verknackt werden.
Wer behauptet muss es auch Belegen können. Ist nun mal so, also komm wieder runter. Vielleicht bringst du mal so eine Quelle daher ----- mal sehen, wie oft deutsche Jugendliche ebenfalls mit Bewährung davonkommen, bevor du hier losbaldoverst!!!
Zeta hat geschrieben: Doch. "Oktan" ist mit türkischem Kulturhintergrund in Deutschland aufgewachsen, von türkischen Eltern er- oder verzogen. Daher ist er Deutscher mit Migrationshintergrund und vor allem dem türkischen Kulturkreis zuzuordnen.
Das ändert aber nichts daran, das er HIER in der Gesellschaft großgeworden ist!

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Radiergummi
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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Radiergummi »

Talyessin hat geschrieben: Ahhhh - da schreit doch nach einer Quelle.....
Reicht dir eine kleine Stichprobe oder erwartest du eine Studie, die schon in ihrer Fragestellung zutiefst rassistisch und fragwürdig erscheint und deshalb leider nicht existiert?

Ersteres:
Hamburg
Frankfurt
Berlin

Dürfen diese Urteile aus verschiedenen Städten als halbwegs repräsentativ für ihr Gebiet und die dort herrschende Rechtssprechung in Bezug zu Messerstechern gewertet werden?

Etwas anderes als diese 3 "Einzelfälle" kann ich nicht bieten. Es sollte aber zumindestens die Gerechtfertigtkeit der Vermutung zu lascher Rechtssprechung stützen.

Talyessin hat geschrieben:

Die Gesellschaft ist der Teil in dem wir leben. Und wenn "Oktan" nunmal nicht in der Türkei aufgewachsen ist, sondern hier, dann ist nicht die Türkei dran schuld, das "Oktan" gewalttätig wurde.
Schuld ist eine Frage der Rechtssprechung und damit allgemein des Rechts. Genauso wie das Recht, dass die Verantwortung für Individuen an der Staatsangehörigkeit festmacht und nicht an irgendwelchen fixen linken Ideen, die die Schuldfähiglkeit für individuelles Handeln immerwieder auf die Gesellschaft übertragen wollen und denen Eigenverantwortung ein Fremdwort ist.

Oktan hat nunmal eigenverantwortlich gehandelt in dem er gewaltätig wurde und hat damit die Schuld zu tragen, nicht die Gesellschaft die ihn falsch erzogen haben soll. Höchstens die Eltern.
Talyessin hat geschrieben:

Weil nunmal jeder Fall anders ist. Aber bei uns in Blauweissien, da wirst du schon verknackt, wenn sie dich dreimal beim Kiffen erwischen. Daher kann es sein, das ich der Justiz eine andere Durchsetzungsfähigkeit bescheinige, als du - wobei ich vermute, daß es bei dir noch einen anderen Gedanken gibt.

Talyessin
Ja, totales Misstrauen nach solchen Urteilen wie diesem: Köln

Und das wir einen unterschiedlichen Eindruck von der herrschenden Norm haben, ist gut möglich. Siehe Links. Es könnte sogar gebietsbedingt bzw. bedingt durch ein Bundesland sein. Aus Bayern oder Süddeutschland habe ich jedenfalls keine Artikel mit solchen Urteilen gefunden.
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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Talyessin »

Radiergummi hat geschrieben: Reicht dir eine kleine Stichprobe oder erwartest du eine Studie, die schon in ihrer Fragestellung zutiefst rassistisch und fragwürdig erscheint und deshalb leider nicht existiert?

Ersteres:
Hamburg
Frankfurt
Berlin

Dürfen diese Urteile aus verschiedenen Städten als halbwegs repräsentativ für ihr Gebiet und die dort herrschende Rechtssprechung in Bezug zu Messerstechern gewertet werden?

Etwas anderes als diese 3 "Einzelfälle" kann ich nicht bieten. Es sollte aber zumindestens die Gerechtfertigtkeit der Vermutung zu lascher Rechtssprechung stützen.
Nein, tut mir leid, einzelne Urteile sind nicht ausschlaggebend für so eine Behauptung. Es wird immer einzelne Gerichtsurteile geben, die sich in Augen einiger als zu hart oder zu weich lesen, aber wichtig wäre hier nicht nur vereinzelte Beispiele zu suchen, sondern eine Zusammenfassung aus der ergehen würde, es würden wie du gerne behauptest, ausschliesslich junge ausländische Gewalttäter zu lasch verurteilt im Vergleich zu jungen deutschen Gewalttätern. Vorher ist es nichts anderes als eine Stichprobe, die nicht auf die Gesellschaft umzulegen ist.

Kurz noch zu deinen Links:

1.: Bei Jugendlichen unter 18 KANN ein Richter nur das Jugendstrafrecht anwenden. In dem Beitrag wird dies auch vom Richter selbst als Problematisch angesehen - aber es wären auch deutsche Jugendliche unter 18 damit weggekommen.

2.: Eindeutig zu lasches Urteil, keine Frage - aber wie sieht es in der Relevanz aus ?

3.: Quelle Schrott - sorry mit PI kommst bei mir keinen Schritt weiter. Hab ja schon Probleme die Bild zu akzeptieren.
Radiergummi hat geschrieben: Schuld ist eine Frage der Rechtssprechung und damit allgemein des Rechts. Genauso wie das Recht, dass die Verantwortung für Individuen an der Staatsangehörigkeit festmacht und nicht an irgendwelchen fixen linken Ideen, die die Schuldfähiglkeit für individuelles Handeln immerwieder auf die Gesellschaft übertragen wollen und denen Eigenverantwortung ein Fremdwort ist.

Oktan hat nunmal eigenverantwortlich gehandelt in dem er gewaltätig wurde und hat damit die Schuld zu tragen, nicht die Gesellschaft die ihn falsch erzogen haben soll. Höchstens die Eltern.
Negativ. Wäre "Oktan" in der Türkei straffällig geworden, so hätte er in der Türkei die Verantwortung getragen. Das hat nichts mit linken Gedankengut zu tun ( danke übrigens, das du diese Argumentation gebracht hast - das war ein super Zuspiel....).

sichlicht ist es immer Individuelles Handeln, das Straftaten hervorbringt - aber nicht die Herkunft macht jemanden zum Straftäter, sondern das Umfeld ( ausser man hat einen an der Waffel, aber das ist dann eine ganz andere Geschichte ). Da nunmal das Umfeld hier ist und nicht in der Türkei, sind wir als Gesellschaft, die dieses Umfeld geschaffen hat auch für die Resozialisierung verantwortlich.
Radiergummi hat geschrieben: Ja, totales Misstrauen nach solchen Urteilen wie diesem: Köln

Und das wir einen unterschiedlichen Eindruck von der herrschenden Norm haben, ist gut möglich. Siehe Links. Es könnte sogar gebietsbedingt bzw. bedingt durch ein Bundesland sein. Aus Bayern oder Süddeutschland habe ich jedenfalls keine Artikel mit solchen Urteilen gefunden.
siehe oben.
Ausserdem wäre es mal gut zu wissen, wie alt denn dieser Komaschläger gewesen ist.

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Radiergummi
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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Radiergummi »

Talyessin hat geschrieben: Nein, tut mir leid, einzelne Urteile sind nicht ausschlaggebend für so eine Behauptung. Es wird immer einzelne Gerichtsurteile geben, die sich in Augen einiger als zu hart oder zu weich lesen, aber wichtig wäre hier nicht nur vereinzelte Beispiele zu suchen, sondern eine Zusammenfassung aus der ergehen würde, es würden wie du gerne behauptest, ausschliesslich junge ausländische Gewalttäter zu lasch verurteilt im Vergleich zu jungen deutschen Gewalttätern. Vorher ist es nichts anderes als eine Stichprobe, die nicht auf die Gesellschaft umzulegen ist.
Wie gesagt, ich weiß das diese "Einzelfälle" nicht als wie du es nennst "auschlaggebend" betrachtet werden können. Sie stützen aber wie ebenso gesagt die Vermutung. Ich habe das übrigens keine Sekunde als Fakt bezeichnet, sondern klar ersichtlich als meinen persönlichen Eindruck.

Woher du die unterschiedliche Rechtssprechung in Bezug auf deutsche und ausländische Messerstecher hast, weiß ich leider nicht.

Es steht dir übrigens frei, die durch diese Stichprobe untermauerte und damit berechtigte Vermutung zu entkräften...
Talyessin hat geschrieben: Kurz noch zu deinen Links:

1.: Bei Jugendlichen unter 18 KANN ein Richter nur das Jugendstrafrecht anwenden. In dem Beitrag wird dies auch vom Richter selbst als Problematisch angesehen - aber es wären auch deutsche Jugendliche unter 18 damit weggekommen.

2.: Eindeutig zu lasches Urteil, keine Frage - aber wie sieht es in der Relevanz aus ?

3.: Quelle Schrott - sorry mit PI kommst bei mir keinen Schritt weiter. Hab ja schon Probleme die Bild zu akzeptieren.
1. Das Jugendstrafrecht macht es erforderlich diese Herren mit Bewährungsstrafen davon kommen zu lassen?
2. Relevanz für was?
3. Die drei Beispiele habe ich alle über PI herausgesucht. :P Im dritten Fall funktioniert nur nicht mehr die auf PI angegebene Quelle. Auf BerlinOnline findet man aber noch den verlinkten Artikel: Klick!
Ob nun auf PI verlinkt oder im Textarchiv von BerlinOnline, macht keinen Unterschied. Ob es dir gefällt oder nicht: PI ist eine akzeptable Quelle und du solltest dich lieber daran gewöhnen, dass dorthin verlinkt wird, weil PI eine Sammelgrube für solche politisch-inkorrekten Fälle ist, an deren Glaubwürdigkeit es solange nichts auszusetzen gibt, wie PI selbst eine Quelle angibt. Oder ist PI als Quelle unglaubwürdig weil PI PI ist?
Talyessin hat geschrieben: Negativ. Wäre "Oktan" in der Türkei straffällig geworden, so hätte er in der Türkei die Verantwortung getragen. Das hat nichts mit linken Gedankengut zu tun ( danke übrigens, das du diese Argumentation gebracht hast - das war ein super Zuspiel....).

sichlicht ist es immer Individuelles Handeln, das Straftaten hervorbringt - aber nicht die Herkunft macht jemanden zum Straftäter, sondern das Umfeld ( ausser man hat einen an der Waffel, aber das ist dann eine ganz andere Geschichte ). Da nunmal das Umfeld hier ist und nicht in der Türkei, sind wir als Gesellschaft, die dieses Umfeld geschaffen hat auch für die Resozialisierung verantwortlich.
Sorry, aber hochgradig linksideologisch eingefärbter Unsinn.

Dieser Staat trägt nur Verantwortung für seine eigenen Bürger, nicht für die Bürger anderer Länder, die hier straffällig werden. Egal wie verbreitet die Ansicht ist, dieser Staat trage die Verantwortung für anderer Länder Staatsbürger, weil sie hier "sozialisiert" wurden. Daher lautet die Devise so schnell wie möglich raus, sobald die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, und nicht freiwillig die Verantwortung für anderer Länder Straftäter übernehmen.

Nachdem diese Menschen erstens vollkomen unnötig Kosten verursachen und zzeitens eine soziale Belastung für die deutsche Gesellschaft darstellen, ist der Staat sogar verpflichtet, diesen Schaden von der deutschen Gesellschaft abzuwenden.
Talyessin hat geschrieben: siehe oben.
Ausserdem wäre es mal gut zu wissen, wie alt denn dieser Komaschläger gewesen ist.

Talyessin
18 zur Tatzeit 17. Was aber nichts an dem absolut inakzeptablen Urteil ändert. Genausowenig wie seine Familienpläne, seine Verlobung, seine Lehre als Gerüstbauer oder weiß der Geier was den verantwortlichen Richter zu diesem Urteil getrieben hat.

@siehe oben
Siehe oben.
Economic Left/Right: 2.75 Social Libertarian/Authoritarian: 1.33

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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Talyessin »

Radiergummi hat geschrieben:Wie gesagt, ich weiß das diese "Einzelfälle" nicht als wie du es nennst "auschlaggebend" betrachtet werden können. Sie stützen aber wie ebenso gesagt die Vermutung. Ich habe das übrigens keine Sekunde als Fakt bezeichnet, sondern klar ersichtlich als meinen persönlichen Eindruck.

Woher du die unterschiedliche Rechtssprechung in Bezug auf deutsche und ausländische Messerstecher hast, weiß ich leider nicht.

Es steht dir übrigens frei, die durch diese Stichprobe untermauerte und damit berechtigte Vermutung zu entkräften...
Nein, nein, du stellst hier deine Behauptung auf, es ist dein Ding dies auch darzulegen. Wenn du dich im allgemeinen an zu schlaffen Urteilen störst-gut, das ist dein Ding. Aber wie du es darlegst, gehts dir um die Ausländer.....
Radiergummi hat geschrieben: 1. Das Jugendstrafrecht macht es erforderlich diese Herren mit Bewährungsstrafen davon kommen zu lassen?
2. Relevanz für was?
3. Die drei Beispiele habe ich alle über PI herausgesucht. :P Im dritten Fall funktioniert nur nicht mehr die auf PI angegebene Quelle. Auf BerlinOnline findet man aber noch den verlinkten Artikel: Klick!
Ob nun auf PI verlinkt oder im Textarchiv von BerlinOnline, macht keinen Unterschied. Ob es dir gefällt oder nicht: PI ist eine akzeptable Quelle und du solltest dich lieber daran gewöhnen, dass dorthin verlinkt wird, weil PI eine Sammelgrube für solche politisch-inkorrekten Fälle ist, an deren Glaubwürdigkeit es solange nichts auszusetzen gibt, wie PI selbst eine Quelle angibt. Oder ist PI als Quelle unglaubwürdig weil PI PI ist?
Man kann im trüben Fischen wenn man will, aber das dann natürlich der fade Braungeschmack übrigbleibt, dagen kann man sich nicht wehren. Keiner würde van Helsing zitieren, auch wenn er mit manch Aussage recht hat.
Radiergummi hat geschrieben: Sorry, aber hochgradig linksideologisch eingefärbter Unsinn.

Dieser Staat trägt nur Verantwortung für seine eigenen Bürger, nicht für die Bürger anderer Länder, die hier straffällig werden. Egal wie verbreitet die Ansicht ist, dieser Staat trage die Verantwortung für anderer Länder Staatsbürger, weil sie hier "sozialisiert" wurden. Daher lautet die Devise so schnell wie möglich raus, sobald die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, und nicht freiwillig die Verantwortung für anderer Länder Straftäter übernehmen.

Nachdem diese Menschen erstens vollkomen unnötig Kosten verursachen und zzeitens eine soziale Belastung für die deutsche Gesellschaft darstellen, ist der Staat sogar verpflichtet, diesen Schaden von der deutschen Gesellschaft abzuwenden.
Ach, lass deine Ideologiekeule stecken - das Argument ad personam find ich persönlich hier nicht angebracht - und zweitens trifft es nicht den Tatsachen.

Es ist nunmal so, das der Verursacher die Folgen trägt. Einmal der Täter selbst - dafür wird er ja auch hier verurteilt und nicht im Herkunftsland in zweiter Stufe auch das Umfeld. Wenn einer mit dem Messer eines anderen jemanden absticht, dann ist der dran schuld, der das Messer geführt hat und nicht der Eigentümer.

Und würde die Gesellschaft in solchen Fällen ein besseres Frühwarnsystem entwickeln - die Kinder von Ausländern können nunmal nichts dafür, daß sie hier aufwachsen müssen, egal ob Österreicher, Türken oder Nigerianer. Damit muss sich die Gesellschaft auseinandersetzen und nicht erst dann, wenns zu spät ist - und dann auf die blödsinnige Idee kommen, diese hier geborenen Kinder in die Heimatländer der Eltern abzuschieben.......
Radiergummi hat geschrieben: 18 zur Tatzeit 17. Was aber nichts an dem absolut inakzeptablen Urteil ändert. Genausowenig wie seine Familienpläne, seine Verlobung, seine Lehre als Gerüstbauer oder weiß der Geier was den verantwortlichen Richter zu diesem Urteil getrieben hat.
Soweit ich erkennen kann, ist das Verfahren noch nicht mal durch. Dafür geht man ja in Berufen und notfalls in Revision, damit man eben Verfehlungen der Richter feststellen kann. Und in den meisten Fällen folgt die nächste Instanz - hier glaub ich das Landgericht, eher der Auffassung der Staatsanwaltschaft.
Fakt ist, das der Täter zur Tatzeit unter 18 Jahren war und somit das Jugendstrafrecht rangezogen werden muss.
Was nicht bedeutet, das er dann nicht verknackt werden kann. Ausserdem wird es sicherlich noch Zahlungen geben.

Talyessin
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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Radiergummi »

Talyessin hat geschrieben:
Nein, nein, du stellst hier deine Behauptung auf, es ist dein Ding dies auch darzulegen. Wenn du dich im allgemeinen an zu schlaffen Urteilen störst-gut, das ist dein Ding. Aber wie du es darlegst, gehts dir um die Ausländer.....
Welche Behauptung denn?
Dass ich bei geringen oder gar keinen Haftsstrafen konkret an Urteile für Messerstecherein und/oder Gewalttaten von Menschen aus dem Südland denke?
Das ist keine Behauptung, das ist so. Ich denke dabei daran.
Dass dieser Gedanke nicht abwegig ist, habe ich an Einzelbeispielen bewiesen.
Dass diesem Gedanken keine Studie oder was auch immer du verlangst zugrunde liegt, liegt in der Natur der Sache. Das habe ich auch schon angesprochen.
Bis hier her alles verstanden? Gut.

Wenn du also der Ansicht bist, dass dieser Eindruck nicht der statistischen Norm entspricht, dann steht es dir frei meinen Eindruck faktisch zu widerlegen.
Kannst du das?
Ja, dann mach es.
Nein, mein Eindruck bleibt weiterhin begründet auch ohne zugrundeliegende Studie oder was auch imer du von mir verlangst.
Talyessin hat geschrieben:

Man kann im trüben Fischen wenn man will, aber das dann natürlich der fade Braungeschmack übrigbleibt, dagen kann man sich nicht wehren. Keiner würde van Helsing zitieren, auch wenn er mit manch Aussage recht hat.

Wenn van Helsing nur eine Sekundärquelle für renomierte Autoren wäre (bzw. PI für FAZ, Süddeutsche, Spiegel, Focus, etc...), gäbe es daran nichts auszusetzen.

Glaube mir, ich würde niemals einen PI Artikel als Grundlage für eine Diskussion mit jemanden heranziehen, der einen "Braungeschmack" bei dieser Seite empfindet bzw. von Vornherein nicht dazu bereit ist, sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen.
Talyessin hat geschrieben:

Ach, lass deine Ideologiekeule stecken - das Argument ad personam find ich persönlich hier nicht angebracht - und zweitens trifft es nicht den Tatsachen.

Es ist nunmal so, das der Verursacher die Folgen trägt. Einmal der Täter selbst - dafür wird er ja auch hier verurteilt und nicht im Herkunftsland in zweiter Stufe auch das Umfeld. Wenn einer mit dem Messer eines anderen jemanden absticht, dann ist der dran schuld, der das Messer geführt hat und nicht der Eigentümer.

Und würde die Gesellschaft in solchen Fällen ein besseres Frühwarnsystem entwickeln - die Kinder von Ausländern können nunmal nichts dafür, daß sie hier aufwachsen müssen, egal ob Österreicher, Türken oder Nigerianer. Damit muss sich die Gesellschaft auseinandersetzen und nicht erst dann, wenns zu spät ist - und dann auf die blödsinnige Idee kommen, diese hier geborenen Kinder in die Heimatländer der Eltern abzuschieben.......
Ich bleibe dabei, die Gesellschaft in der ein Straftäter sozialisiert wurde, trägt keine rechtlich relevante Schuld oder eine folgende Verantwortung für die vom Straftäter begangenen Straftaten. (Warum? Weil das den Schuldbegriff vollkommen ins Absurde führt.) Von rechtlicher Relevanz ist hier aber die Staatsbürgerschaft. Du kennst meine Meinung und ich kenne deine. Belassen wir es dabei.
Talyessin hat geschrieben:

Soweit ich erkennen kann, ist das Verfahren noch nicht mal durch. Dafür geht man ja in Berufen und notfalls in Revision, damit man eben Verfehlungen der Richter feststellen kann. Und in den meisten Fällen folgt die nächste Instanz - hier glaub ich das Landgericht, eher der Auffassung der Staatsanwaltschaft.
Fakt ist, das der Täter zur Tatzeit unter 18 Jahren war und somit das Jugendstrafrecht rangezogen werden muss.
Was nicht bedeutet, das er dann nicht verknackt werden kann. Ausserdem wird es sicherlich noch Zahlungen geben.

Talyessin
Und das ändert am Problem, dass dieser Vertreter der Judikative es nichteinmal für nötig hielt, diesen Mehrfachstraftäter für seine Gewalttat in irgend einer Form zu bestrafen, genau was?
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Es ist gefährlich, Moslems dieselben Bürgerrechte zuzugestehen wie anderen Menschen, da dies den Islam auf Kosten unserer Freiheit und unserer christlich-jüdisch geprägten Kultur stärkt. - Geert Wilders
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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Talyessin »

Hallo Radiergummi

Wenn wir oben weiter diskutieren, wirds nur noch umfangreicher, ohne das wir auf einen Grünen Zweig kommen.( Nicht das du meinst die Argumente wären mir ausgegangen - aber wie du so schön geschrieben hast - das ist meine Meinung und das andere deine ) ;)

Lass ma des besser.

Einzig hier möchte ich nochmal einhaken.
Radiergummi hat geschrieben:Und das ändert am Problem, dass dieser Vertreter der Judikative es nichteinmal für nötig hielt, diesen Mehrfachstraftäter für seine Gewalttat in irgend einer Form zu bestrafen, genau was?
Moment, das Gerichtsverfahren ist noch nicht beendet, das Urteil nicht rechtsgültig, somit ist einzig und alleine der Richter, der diesen Straftäter laufen hat lassen ein Einzelbeispiel von einem noch nicht vollzogenem Urteil.

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Radiergummi
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Re: Hohe Haftstrafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Beitrag von Radiergummi »

Talyessin hat geschrieben:Hallo Radiergummi

Wenn wir oben weiter diskutieren, wirds nur noch umfangreicher, ohne das wir auf einen Grünen Zweig kommen.( Nicht das du meinst die Argumente wären mir ausgegangen - aber wie du so schön geschrieben hast - das ist meine Meinung und das andere deine ) ;)

Lass ma des besser.
Abjemacht.

Auf dein Nachhaken würde ich auch nur antworten, dass nicht die rechtliche Instanz des Verfahrens, sondern der Grundsatz/die Person/der Gedanke hinter dem Urteil der ersten Instanz das Problem ist bzw. halte ich alles Drei für problematisch.
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