Das mag auf Verbrecher die gleichzeitig Staatsbürger dieses Landes sind zutreffen bzw. ein Argument sein, auf griechische und türkische Staatsbürger lässt sich das aber weniger übertragen, da es unverantwortlich ist diese Gesellschaft völlig unnötig einerseits vor das Risiko der Wiederholung im Falle eines Urteils, das sich am Resozialisierungsgedanken orientiert, und andererseits sie nach einem Urteil, welches sich am Sicherheitsinteresse dieser Gesellschaft orientert hat, wieder mit diesen Menschen zu konfrontieren. Daher ist Abschiebung die einzig gegenüber der Gesellschaft verantwortbare Möglichkeit für den Umgang mit ausländischen Schwerverbrechern.Talyessin hat geschrieben:
Kommt immer aufs Bundesland an und auf den Gutachter. Das Urteil hat doch gezeigt, wie gut die Judikative das Thema behandelt.
Weil, eins darfst du nie vergessen - jeder kommt irgendwann mal wieder raus. Und resozialisiserung funktioniert schlechter, je später jemand aus dem Vollzug kommt.
Für deutsche Schwerverbrecher gibt es notfalls Sicherheitsverwahrung.
Im Übrigen will mir nicht so recht in den Kopf warum eine Resozialisierung immer mit einer geringen Haftstrafe verbunden sein muss. Ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass eine geringe Haftstrafe kontraproduktiv auf die Resozialisierung wirkt, denn dem Täter fehlt es logischerweise an einem Anreiz irgendetwas an seinem asozialen Verhalten zu ändern, weil er überhaupt nicht oder nur wenig für seine Tat(en) bestraft wird. Auf die Vernunft oder das "Gute" in diesem Menschen zu hoffen halte ich für äußerst naiv und ist mir zu unsicher.
Und warum denkst du, dass diesesmal zurecht keine "Rücksicht" genommen wurde?Talyessin hat geschrieben: Und in dem Fall hat man, zu Recht, nicht rücksicht genommen, so wie du das beschreibst.
Talyessin
Gemacht, getan.Olifant hat geschrieben: Noch mal scharf nachdenken...
Höhere Strafen sind weiterhin nötig, nur, und darum drehte sich die damalige Diskussion, kein verschärftes Jugendstrafrecht (Legislative), sondern die konsequentere Anwendung des bestehenden Strafrechts (Judikative).