Alana4 hat geschrieben:(30 Nov 2021, 06:18)
Falsch! Und zwar komplett falsch.
wurde schon mehrfach erklärt. Das Kindergeld ist ein Instrument der Steuer. Es sichert, dass das Existenzminimum (das die Eltern aufbringen) für das Kind steuerfrei bleibt. So wie das Existentzminimum von JEDERMANN frei zu bleiben hat. Da Kinder gemeinhin über kein eigenes Einkommen verfügen, wird der Freibetrag den Eltern zugeschrieben.
Und das "Kindergeld" steht ganz und gar nicht dem Kinde zu, es muss nicht einmal für das Kind ausgegeben werden. Für das Kind aufzukommen haben die ELtern von ihrem Einkommen- und die allermeisten tun dies auch.
Wer kein Einkommen hat, kann freilich kein steuerfreies Existenzminimum haben. Folglich auch kein Kindergeld. Dass es dennoch gezahlt wird und dann aber mit z.Bsp. H4 verrechnet wird, ist nur logisch und auch richtig.
Diese Betrachtungsweise ist technisch, und wird der Realität nicht gerecht.
Wenn Eltern dauerhaft ihren Kindern das Existenzminimum verwehren, werden die Eltern belangt und aus ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern entlassen. Strafrechtliche Konsequenzen kommen noch hinzu.
So gesehen müssen Eltern ihren Kindern das Existenzminimum zugestehen!
Finanziell wird das Existenzminimum der Kinder, was die Eltern diesen zugestehen müssen, finanziell durch das Kindergeld/den Kinderfreibetrag ausgeglichen.
Das Kindergeld steht IMMER dem Kind zu - wird allerdings zur Verwaltung den Eltern oder den sonstigen Stellen, die die Verantwortung für die Kinder haben, ausgezahlt. Wenn diese Stellen das Geld nicht für die Kinder verwenden, werden sie rechtlich belangt und abberufen. Sind die Kinder alt genug und haben noch Anspruch auf Kindergeld, dann kann das Kindergeld auch ihnen direkt ausgezahlt werden.
Bei H4 wird das Existenzminimum der Kinder bereits bei H4 mit berücksichtigt - deshalb wird das Kindergeld dort auch mit H4 verrechnet.
Das ändert nichts daran, dass jedem Kind ein Existenzminimum zusteht - und für dieses haben die zu sorgen, die für das Kind jeweils die Verantwortung haben. Den finanziellen Ausgleich für diese Leistungen gibt es über das Kindergeld/den Kinderfreibetrag.
Um das zu organisieren, wird das Steuerrecht als Instrument bereitgestellt - nicht mehr und nicht weniger. Die Idee, dass das Kindergeld den Eltern zusteht. ist inhaltlich falsch.