denkmal hat geschrieben:(29 Nov 2021, 08:38)
Notabene: Das Kindergeld steht dem Versorger zu (Normalfall: die Eltern). Es ist ein im Grunde steuerliches Instrument (Lastenausgleich - Vorauszahlung auf den Freibetrag für das Existenzminimum der Kinder).
Bei Steuerzahlern, bei der die Kindergeldvorauszahlungen den Steuerfreibetrag übersteigen, wird das Kindergeld (ganz oder teilweise) zu einem sozialpolitischen Instrument (von daher - ich schrieb das schon einmal, gibt es kein Kindregeld bei H4 Bezug; dort ist das Existenzminimum der Kinder eben anders abgesichert). Kindergeld wird ja auch wieder eingefordert, wenn der Steuerzahler den Steuerfreibetrag in anspruch nimmt.
Eine Grundsicherung für Kinder ist etwas anderes. Und das die Kinder mal eben schnell "mündig" weden und als Ersatz für die Eltern diese Gelder selber (besser?) verwalten, halte ich systemisch für falsch.
Das impliziert ja auch, dass Eltern generell nicht in der Lage sind, für ihre Kinder aufzukommen, wenn sie staatliche Sozialleistungen beziehen. Oder soll auch hier dann der Staat "Ersatzeltern" spielen?
Ich weiß (noch) gar nicht, ob die angedachte Kindergrundsicherung dazu führen kann, dass viele Eltern mehr Steuern bezahlen müssen... (Kindergeld und Kinderfreibetrag werden durch die Grundsicherung ersetzt) oder ob das steuerliche Existenzminimum (für Kinder) weiterhin "separat" von Sozialleitungen berechnet wird.
"Das Kindergeld steht dem Versorger zu" ist eine technische Sichtweise. Sie ist zunächst dadurch bedingt, dass Kinder eben Kinder sind, und deshalb noch nicht für sich sorgen können. Sofern es allerdings einen Missbrauch des Kindergeldes in der Form gibt, dass der zugehörige Versorger seinen Pflichten gegenüber den Kindern nicht gerecht wird, kann ein neuer Versorger eingesetzt werden. Ist das Kind schon 18, steht das Kindergeld nicht mehr so ohne weiteres den Eltern zu. Die bekommen es zwar technisch, haben aber beispielsweise während der Ausbildung auch Pflichten gegenüber dem Kind, welches das Kind auch einklagen kann. Das Kindergeld kann im Extremfall dann auch dem Kind selbst zustehen.
Die Grundsicherung für Kinder ist deshalb etwas anderes, weil sie anders und konsequenter organisiert wird als das Kindergeld. Unterm Strich wird auch die Grundsicherung regelmäßig an die Eltern überwiesen, wenn es keine Gründe gibt, dass deren Rolle andere übernehmen.
Für die Höhe der Grundsicherung gibt es im Koalitionsvertrag noch keinen Betrag. Wahrscheinlich ist, dass die Kindergrundsicherung aus zwei Komponenten bestehen wird, einem Sockelbetrag für alle Kinder, und ein vom Einkommen der Eltern abhängiger Zusatzbetrag. Eventuell kann der Zusatzbetrag auch noch vom Alter des Kindes abhängen. Warten wir hier mal ab, was sich die Koalition traut.
Es kann nur so sein, dass zur Gegenfinanzierung der Steuerfreibetrag für Kinder wegfällt. Insofern werden wohlhabendere Eltern mehr Steuern zahlen - aber dafür finanziell in der Familie eine verlässliche Kindergrundsicherung bekommen.