Hier kann ich nicht folgen.olli hat geschrieben:(10 Feb 2021, 03:34)
Nein kann es nicht. Die offizielle Begründung ist das noch ausreichend Abstand zum Verdienst im Mindestlohn bleiben muss. Verschwiegen wird dabei das das Bundeswirtschaftsministerium einen Mindestlohn von 12,56 € pro Stunde errechnet hat, aber da würde die Wirtschaft Sturm laufen. Dann belässt man es bei 9€-ebbes und drückt das ALG-2 eben weiter. Es ist doch kein Geheimnis das der 420€-Satz der 2005 mal errechnet wurde nie inflationsbereinigt entsprechend erhöht wurde. Man trickst sowohl beim Mindestlohn als auch bei ALG-2 schon seit Jahren. Laut der deutschen Sozialverbände liegt das monatliche Minimum bei 600€.
Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) richtet sich nach Regelsätzen für Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige und die Kinder. So hat eine Familie mit 2 Kinder zusammen Regelsätze i.H.v. 401 + 401 + ca. 350 + 350 EUR, je nach Alter des Kindes + Kosten der Unterkunft + Kosten der Krankenversicherung, u.U. auch aufstockend zum Einkommen. Also eine Existenzsicherung bei ca. mindestens 2000 Euro netto, je nach Höhe der Unterkunftskosten und Alter der Kinder.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... en-1775798
Mindestlohn ist etwas anderes, nämlich der Mindestbetrag, der bei unselbständigen Arbeit von Arbeitgeber pro Stunde zu zahlen ist.
ALG 2 wird vom JobCenter auch aufstockend zum Lohn und dementsprechend auch aufstockend Einkommen von Selbständigen gezahlt.
ALG 2 ist genau so eine Existenzsicherung für Arbeitnehmer wie eine Existenzsicherung für Selbständige. Beide haben gleichermaßen Anspruch auf ALG 2.
Die Regelsätze sind natürlich knapp, aber Hunderttausenden von Familien gelingt es, damit sogar jahrelang auszukommen.
Als vorübergehende Hilfe sollte das reichen.
Wer wegen Corona in Not geraten ist, braucht auch im Rahmen von ALG 2 sein Vermögen zumindest erst einmal nicht einzusetzen und es wird auch nicht gefragt, ob seine Miete / seine Unterkunftskosten angemessen sind.
https://www.bmas.de/DE/Corona/sozialschutz-paket.html
ALG 2 muss außerdem getrennt gesehen werden von den Überbrückungshilfen des Wirtschaftsministeriums.
Die persönliche Existenz soll durch ALG 2 sichergestellt werden und die Existenz des Betriebes durch die Überbrückungshilfen des Wirtschaftsministeriums. Herr Altmaier hat also streng genommen nichts damit zu tun, wie viel Brötchen sich Soloselbständige morgens noch leisten können. Und das ist ja wohl die allergrößte Sorge der o.g. Friseurin.
Die Hilfen des Wirtschaftsministeriums dienen nur dem Überleben des Betriebes und die Hilfen des Wirtschaftsministeriums werden zusätzlich zum ALG 2 gezahlt, quasi treuhänderisch an den Selbständigen zur Erhaltung seines Betriebes.
Bitte Mal googlen:
"Berücksichtigung von sogenannten Corona-Soforthilfen im Hinblick auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II"
An der Erhaltung der Existenz des Betriebes hängen auch die Einkommen der evtl. Arbeitnehmer.
Alle, Arbeitnehmer wie auch Selbständige, werden also durch ALG 2 auf demselben Niveau unterstützt (persönliche Existenzsicherung)
Nur ihre Arbeitsplätze (und zwar die Arbeitsplätze der Selbständigen und der ihrer evtl. Arbeitnehmer) hängen am Tropf des Wirtschaftsministeriums.Nach Auszahlung werden diese Mittel verwaltet von dem Selbständige für Zwecke des Unternehmens.