Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
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Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Immer wieder für mich unverständliche Nachrichten zum Thema Hilfen für Soloselbständige in der Corona Pandemie:
-Milliarden Euro werden angeblich nicht angefordert
- gleichzeitig bittere Klagen der Theaterbetreiber, Künstler, Gastättenbetreiber, Friseure, die arge Existenzsorgen vermuten lassen
https://www.ardmediathek.de/ndr/video/e ... llNzQ3MWQ/
Wo genau drückt der Schuh?
- Welche Hilfen gibt es überhaupt?
Helfen die Bazooka des Wirtschaftsministeriums, die Überbrückungshilfen und die sonstigen Wirtschaftshilfen, zusammen mit HartzIV (Arbeitslosengeld2) tatsächlich nicht? Warum genau?
Wie kann ggfls. Abhilfe geschaffen werden?
-Milliarden Euro werden angeblich nicht angefordert
- gleichzeitig bittere Klagen der Theaterbetreiber, Künstler, Gastättenbetreiber, Friseure, die arge Existenzsorgen vermuten lassen
https://www.ardmediathek.de/ndr/video/e ... llNzQ3MWQ/
Wo genau drückt der Schuh?
- Welche Hilfen gibt es überhaupt?
Helfen die Bazooka des Wirtschaftsministeriums, die Überbrückungshilfen und die sonstigen Wirtschaftshilfen, zusammen mit HartzIV (Arbeitslosengeld2) tatsächlich nicht? Warum genau?
Wie kann ggfls. Abhilfe geschaffen werden?
Zuletzt geändert von Kölner1302 am Di 26. Jan 2021, 15:23, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Kölner1302 hat geschrieben:(26 Jan 2021, 14:56)
Immer wieder für mich unverständliche Nachrichten zum Thema Hilfen für Soloselbständige in der Corona Pandemie:
-Milliarden Euro werden angeblich nicht angefordert
- gleichzeitig bittere Klagen der Theaterbetreiber, Künstler, Gastättenbetreiber, Friseure, die arge Existenzsorgen vermuten lassen
https://www.ardmediathek.de/ndr/video/e ... llNzQ3MWQ/
Wo genau drückt der Schuh?
- Welche Hilfen gibt es überhaupt?
Helfen die Bazooka des Wirtschaftsministeriums, die Überbrückungshilfen und die sonstigen Wirtschaftshilfen, zusammen mit HartzIV (Arbeitslosengeld2) tatsächlich nicht? Warum?
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ge-1735010
"Die Bundesregierung unterstützt Solo-Selbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind, mit finanziellen Hilfen. Die nochmals verbesserte Überbrückungshilfe III startet im Januar und gilt bis Juni 2021. Für November und Dezember stehen außerordentliche Wirtschaftshilfen zur Verfügung. Steuerliche Erleichterungen, Garantien und Bürgschaften werden ebenfalls verlängert. Alle wichtigen Fragen und Antworten"
"Die neue Überbrückungshilfe III umfasst auch die sogenannte "Neustarthilfe für Soloselbstständige". Damit soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.
Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist."
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Es gibt außerdem einen erleichterten Zugang zum Hartz IV:Realist2014 hat geschrieben:(26 Jan 2021, 14:58)
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ge-1735010
"Die Bundesregierung unterstützt Solo-Selbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind, mit finanziellen Hilfen. Die nochmals verbesserte Überbrückungshilfe III startet im Januar und gilt bis Juni 2021. Für November und Dezember stehen außerordentliche Wirtschaftshilfen zur Verfügung. Steuerliche Erleichterungen, Garantien und Bürgschaften werden ebenfalls verlängert. Alle wichtigen Fragen und Antworten"
"Die neue Überbrückungshilfe III umfasst auch die sogenannte "Neustarthilfe für Soloselbstständige". Damit soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.
Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist."
Vermögen und hohe Mieten verhindern den Zugang in der Pandemie u.U. nicht.
6 Monate lang sollen sie keine Rolle spielen:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__67.html
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Herr Altmaier hat sich gestern entschuldigtRealist2014 hat geschrieben:(26 Jan 2021, 14:58)
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ge-1735010
"Die Bundesregierung unterstützt Solo-Selbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind, mit finanziellen Hilfen. Die nochmals verbesserte Überbrückungshilfe III startet im Januar und gilt bis Juni 2021. Für November und Dezember stehen außerordentliche Wirtschaftshilfen zur Verfügung. Steuerliche Erleichterungen, Garantien und Bürgschaften werden ebenfalls verlängert. Alle wichtigen Fragen und Antworten"
"Die neue Überbrückungshilfe III umfasst auch die sogenannte "Neustarthilfe für Soloselbstständige". Damit soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.
Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist."
https://m.bild.de/video/clip/politik-in ... 2781214175
Davon können sich jedoch Soloselbständige auch nichts kaufen.
Das Zusammenwirken von Herrn Altmaier und Frau von der Leyen bringt viele um die wirtschaftliche Existenz.
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wi ... 87646.html
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Altmaier Gerät wegen der Langsamkeit der Corona Hilfen unter Druck. Auch die Kanzlerin wendet sich gegen ihn
https://www.bild.de/politik/inland/poli ... .bild.html
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Mich wundert etwas die geringe Beteiligung an diesem Thema.
Ist das Problem doch nicht so groß? Wird das Problem in den Medien aufgeblasen? Von wem ggf?
Ist das Problem doch nicht so groß? Wird das Problem in den Medien aufgeblasen? Von wem ggf?
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Das diese Hilfen nicht ausreichen, besonders trifft das Schausteller:Kölner1302 hat geschrieben:(26 Jan 2021, 14:56)
Wo genau drückt der Schuh?
https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/ ... e-100.html"Ich habe gerade einen Umsatzrückgang von 84 Prozent und da sind schon 30.000 Euro vom Staat drin, die ich bekommen habe. Wenn die nicht drin wären, würden wir vielleicht bei 95 Prozent liegen."
Auch andere Branchen sind betroffen:
[youtube][/youtube]
Das Corona Thema hat die Bevölkerung in Gewinner, Neutrale und Verlierer aufteilen lassen (je nach Branche halt).
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
M.E. weil hier im Forum eher nicht User sind, die den negativ betroffenen Branchen angehören. Ich wüsste jetzt nicht, wer hier ein Blumengeschäft oder Tatoo-Studio haben sollte, noch wer Schausteller sein könnte oder einen Friseurladen hat.Kölner1302 hat geschrieben:(09 Feb 2021, 21:54)
Mich wundert etwas die geringe Beteiligung an diesem Thema.
Ist das Problem doch nicht so groß? Wird das Problem in den Medien aufgeblasen? Von wem ggf?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Entschuldigung, das mir diejenigen leid tun, die in dem Coronazusammenhang ohne jegliche eigene Schuld die Arschkarte gezogen haben.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Ich bin Schausteller.jack000 hat geschrieben:(09 Feb 2021, 22:27)
M.E. weil hier im Forum eher nicht User sind, die den negativ betroffenen Branchen angehören. Ich wüsste jetzt nicht, wer hier ein Blumengeschäft oder Tatoo-Studio haben sollte, noch wer Schausteller sein könnte oder einen Friseurladen hat.
Aber für eine börsennotierte AG
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Sehr eindrucksvoll schildert die Friseurin ihre Bedrängnis. Mir bleibt der Mund offen stehen vor Erstaunen, dass ein defekter Server vermutlich massenweise Existenzen vernichten kann.
Warum kann sie ihren Antrag denn eigentlich nicht schriftlich abgeben, per Einschreiben? Warum klagt sie nicht wegen Untätigkeit der Behörde auf Leistung? Gibt es keinen Schadensersatzanspruch gegen die Behörde?
Vielleicht zu naiv, aber:
Kann man nicht als Anwärter einer staatlichen Leistung bei einer Bank (KfW?) einen Überbrückungskredit aufnehmen und die staatliche Leistung sicherungshalber an die Bank abtreten?
Könnte Arbeitslosengeld 2 nicht wenigstens ihre persönlichen Fixkosten, d.h. die Kosten ihrer Wohnung, ihrer Ernährung und Bekleidung decken?
Warum kann sie ihren Antrag denn eigentlich nicht schriftlich abgeben, per Einschreiben? Warum klagt sie nicht wegen Untätigkeit der Behörde auf Leistung? Gibt es keinen Schadensersatzanspruch gegen die Behörde?
Vielleicht zu naiv, aber:
Kann man nicht als Anwärter einer staatlichen Leistung bei einer Bank (KfW?) einen Überbrückungskredit aufnehmen und die staatliche Leistung sicherungshalber an die Bank abtreten?
Könnte Arbeitslosengeld 2 nicht wenigstens ihre persönlichen Fixkosten, d.h. die Kosten ihrer Wohnung, ihrer Ernährung und Bekleidung decken?
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Das wissen wir schon lange ...Schnitter hat geschrieben:(10 Feb 2021, 00:33)
Ich bin Schausteller.
Wo denn sonst?Aber für eine börsennotierte AG
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Tja, was könnten wohl die Folgen sein?Kölner1302 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 00:55)
Könnte Arbeitslosengeld 2 nicht wenigstens ihre persönlichen Fixkosten, d.h. die Kosten ihrer Wohnung, ihrer Ernährung und Bekleidung decken?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Nein kann es nicht. Die offizielle Begründung ist das noch ausreichend Abstand zum Verdienst im Mindestlohn bleiben muss. Verschwiegen wird dabei das das Bundeswirtschaftsministerium einen Mindestlohn von 12,56 € pro Stunde errechnet hat, aber da würde die Wirtschaft Sturm laufen. Dann belässt man es bei 9€-ebbes und drückt das ALG-2 eben weiter. Es ist doch kein Geheimnis das der 420€-Satz der 2005 mal errechnet wurde nie inflationsbereinigt entsprechend erhöht wurde. Man trickst sowohl beim Mindestlohn als auch bei ALG-2 schon seit Jahren. Laut der deutschen Sozialverbände liegt das monatliche Minimum bei 600€.Kölner1302 hat geschrieben:Könnte Arbeitslosengeld 2 nicht wenigstens ihre persönlichen Fixkosten, d.h. die Kosten ihrer Wohnung, ihrer Ernährung und Bekleidung decken?
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Anderseits hat man den Soloselbstständigen schon viel zu viel Privilegien eingeräumt. Die müssen nicht den üblichen Bürokratiewahnsinn ertragen die ein normaler ALG-2 Empfänger durchleiden muss, müssen nicht ihre letzten finanziellen Reserven aufbrauchen bevor sie überhaupt Anspruch haben. Wenn diese Soloselbstständigen also jetzt schon rumjammern ist das lächerlich. Gerade diese Berufsgruppe ist es doch die Minijobber seit mehr als einem Jahrzehnt ausbeuten, jetzt müssen sie die bittere Medizin mal selbst schlucken die sie Millionen von Menschen lange verteilt haben. Die Soloselbstständigen die jetzt ALG-2 geschenkt bekommen jammern auf hohem Niveau, eigentlich müsste man die zwingen den üblichen Antragsvorgang zu ertragen. Dieses Klientel hat kein Mitleid verdient genauso wie sie selbst nie Mitleid hatten.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Doch, kann es und tut es. Dafür ist ALG II ja da
Muss es auch.Die offizielle Begründung ist das noch ausreichend Abstand zum Verdienst im Mindestlohn bleiben muss.
WAS wurde da berechnet un welchem Kontext?Verschwiegen wird dabei das das Bundeswirtschaftsministerium einen Mindestlohn von 12,56 € pro Stunde errechnet hat,
Das ALG II wurde noch nie gedrückt, sondern immer nur erhöhtDann belässt man es bei 9€-ebbes und drückt das ALG-2 eben weiter.
Er wurde angepasst. Nennt sich mittlerweile Regelbedarf-ErmittlungsgesetzEs ist doch kein Geheimnis das der 420€-Satz der 2005 mal errechnet wurde nie inflationsbereinigt entsprechend erhöht wurde.
.Man trickst sowohl beim Mindestlohn
Da wird gar nichts "getrickts"- logischerweise werden diese Regelsätze an Kosumausgaben der untersten Eimkommensbezieher abgeleitet
Das sind Lobbyisten fern jeglichem Bezug zur LeistungsgesellschaftLaut der deutschen Sozialverbände liegt das monatliche Minimum bei 600€.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Was haben Soloselbständige mit Minijobbern zu tun?olli hat geschrieben:(10 Feb 2021, 07:38)
Wenn diese Soloselbstständigen also jetzt schon rumjammern ist das lächerlich. Gerade diese Berufsgruppe ist es doch die Minijobber seit mehr als einem Jahrzehnt ausbeuten, n.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Ich dagegen meine, DU entfernst Dich immer mehr „jeglicher“ Realität.Realist2014 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 09:06)
Das sind Lobbyisten fern jeglichem Bezug zur Leistungsgesellschaft
In Soziologie und Politik ist Sozialverband eine Bezeichnung für Interessenverbände, die die politischen und sozialen Interessen von Rentnern, Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern, Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, Behinderten, Unfallopfern, Pflegefällen oder von Handwerkern vertreten. Dazu gehören
der Sozialverband VdK Deutschland (Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e.V.)
der Sozialverband Deutschland (SoVD; ehemals Reichsbund)
die Volkssolidarität
der BDH Bundesverband Rehabilitation
der Ombudsmann e.V. Sozialverband für Kleine Einkommensbezieher
der Arbeitslosenverband Deutschland (ALV)
die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
das katholische Kolpingwerk
die Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPW)
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialverband
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Ich kenne deren "Wunschkonzert" und deren "Berechnungsgrundlage"- ist ja Deckungsgleich mit den Forderungen der LinksparteiSkull hat geschrieben:(10 Feb 2021, 09:15)
Ich dagegen meine, Du entfernst Dich immer mehr „jeglicher“ Realität.
In Soziologie und Politik ist Sozialverband eine Bezeichnung für Interessenverbände, die die politischen und sozialen Interessen von Rentnern, Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern, Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, Behinderten, Unfallopfern, Pflegefällen oder von Handwerkern vertreten. Dazu gehören
der Sozialverband VdK Deutschland (Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e.V.)
der Sozialverband Deutschland (SoVD; ehemals Reichsbund)
die Volkssolidarität
der BDH Bundesverband Rehabilitation
der Ombudsmann e.V. Sozialverband für Kleine Einkommensbezieher
der Arbeitslosenverband Deutschland (ALV)
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Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPW)
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Nur ist dies immer völlig losgelöst von den realen Einkommenshöhen durch eigene Leistungen. ( = Mindestlohn) - im Gegensatz zum Regelsatz-Ermittlungsgesetz.
Es steht dir ja nun frei , das Regelsatz-Ermittlungsgesetz als "entfernt von jeglicher Realität" zu sehen.....
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Hier kann ich nicht folgen.olli hat geschrieben:(10 Feb 2021, 03:34)
Nein kann es nicht. Die offizielle Begründung ist das noch ausreichend Abstand zum Verdienst im Mindestlohn bleiben muss. Verschwiegen wird dabei das das Bundeswirtschaftsministerium einen Mindestlohn von 12,56 € pro Stunde errechnet hat, aber da würde die Wirtschaft Sturm laufen. Dann belässt man es bei 9€-ebbes und drückt das ALG-2 eben weiter. Es ist doch kein Geheimnis das der 420€-Satz der 2005 mal errechnet wurde nie inflationsbereinigt entsprechend erhöht wurde. Man trickst sowohl beim Mindestlohn als auch bei ALG-2 schon seit Jahren. Laut der deutschen Sozialverbände liegt das monatliche Minimum bei 600€.
Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) richtet sich nach Regelsätzen für Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige und die Kinder. So hat eine Familie mit 2 Kinder zusammen Regelsätze i.H.v. 401 + 401 + ca. 350 + 350 EUR, je nach Alter des Kindes + Kosten der Unterkunft + Kosten der Krankenversicherung, u.U. auch aufstockend zum Einkommen. Also eine Existenzsicherung bei ca. mindestens 2000 Euro netto, je nach Höhe der Unterkunftskosten und Alter der Kinder.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... en-1775798
Mindestlohn ist etwas anderes, nämlich der Mindestbetrag, der bei unselbständigen Arbeit von Arbeitgeber pro Stunde zu zahlen ist.
ALG 2 wird vom JobCenter auch aufstockend zum Lohn und dementsprechend auch aufstockend Einkommen von Selbständigen gezahlt.
ALG 2 ist genau so eine Existenzsicherung für Arbeitnehmer wie eine Existenzsicherung für Selbständige. Beide haben gleichermaßen Anspruch auf ALG 2.
Die Regelsätze sind natürlich knapp, aber Hunderttausenden von Familien gelingt es, damit sogar jahrelang auszukommen.
Als vorübergehende Hilfe sollte das reichen.
Wer wegen Corona in Not geraten ist, braucht auch im Rahmen von ALG 2 sein Vermögen zumindest erst einmal nicht einzusetzen und es wird auch nicht gefragt, ob seine Miete / seine Unterkunftskosten angemessen sind.
https://www.bmas.de/DE/Corona/sozialschutz-paket.html
ALG 2 muss außerdem getrennt gesehen werden von den Überbrückungshilfen des Wirtschaftsministeriums.
Die persönliche Existenz soll durch ALG 2 sichergestellt werden und die Existenz des Betriebes durch die Überbrückungshilfen des Wirtschaftsministeriums. Herr Altmaier hat also streng genommen nichts damit zu tun, wie viel Brötchen sich Soloselbständige morgens noch leisten können. Und das ist ja wohl die allergrößte Sorge der o.g. Friseurin.
Die Hilfen des Wirtschaftsministeriums dienen nur dem Überleben des Betriebes und die Hilfen des Wirtschaftsministeriums werden zusätzlich zum ALG 2 gezahlt, quasi treuhänderisch an den Selbständigen zur Erhaltung seines Betriebes.
Bitte Mal googlen:
"Berücksichtigung von sogenannten Corona-Soforthilfen im Hinblick auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II"
An der Erhaltung der Existenz des Betriebes hängen auch die Einkommen der evtl. Arbeitnehmer.
Alle, Arbeitnehmer wie auch Selbständige, werden also durch ALG 2 auf demselben Niveau unterstützt (persönliche Existenzsicherung)
Nur ihre Arbeitsplätze (und zwar die Arbeitsplätze der Selbständigen und der ihrer evtl. Arbeitnehmer) hängen am Tropf des Wirtschaftsministeriums.Nach Auszahlung werden diese Mittel verwaltet von dem Selbständige für Zwecke des Unternehmens.
Zuletzt geändert von Kölner1302 am Mi 10. Feb 2021, 10:52, insgesamt 14-mal geändert.
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
So was fällt unter Lobbyismus.Skull hat geschrieben:(10 Feb 2021, 09:15)
Ich dagegen meine, DU entfernst Dich immer mehr „jeglicher“ Realität.
In Soziologie und Politik ist Sozialverband eine Bezeichnung für Interessenverbände, die die politischen und sozialen Interessen von Rentnern, Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern, Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, Behinderten, Unfallopfern, Pflegefällen oder von Handwerkern vertreten. Dazu gehören
der Sozialverband VdK Deutschland (Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e.V.)
der Sozialverband Deutschland (SoVD; ehemals Reichsbund)
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der Arbeitslosenverband Deutschland (ALV)
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Und das meine ich ganz wertfrei.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Nix is.Realist2014 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 09:22)
Ich kenne deren "Wunschkonzert" und deren "Berechnungsgrundlage"- ist ja Deckungsgleich mit den Forderungen der Linkspartei
Nur ist dies immer völlig losgelöst von den realen Einkommenshöhen durch eigene Leistungen. ( = Mindestlohn) - im Gegensatz zum Regelsatz-Ermittlungsgesetz.
Du hattest eine vollmundige prokative Bemerkung in die Welt geschrieben.
Ich habe Dich lediglich darauf hingewiesen, das dem nicht so ist.
Die Sozialverbände haben einen Bezug zur Realität. Auch einen Bezug zur Leistungsgesellschaft.
Sie haben lediglich andere Standpunkte und Ansprüche an die Gesellschaft.
Andere als Deine und wahrscheinlich sogar meine.
Nicht Lobbiismus, noch Interessenvertretung war mein Thema.Senexx hat geschrieben:(10 Feb 2021, 09:25)
So was fällt unter Lobbyismus.
Und das meine ich ganz wertfrei.
Fehlender Realitätsbezug war mein „Thema“.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Genau so schaut es aus:Kölner1302 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 09:24)
Hier kann ich nicht folgen.
Arbeitslosengeld 2 richtet sich nach Regelsätzen für Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige und die Kinder. So hat eine Familie mit 2 Kinder zusammen Regelsätze i.H.v. 401 + 401 + ca. 350 + 350, je nach Alter des Kindes + Kosten der Unterkunft + Kosten der Krankenversicherung, u.U. auch aufstockend zum Einkommen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... en-1775798
Mindestlohn ist etwas anderes, nämlich der Mindestbetrag, der bei unselbständigen Arbeit von Arbeitgeber pro Stunde zu zahlen ist.
Die Regelsätze sind natürlich knapp, aber Hunderttausenden von Familien gelingt es, damit sogar jahrelang auszukommen.
Als vorübergehende Hilfe sollte das reichen.
"
Was ist das Sozialschutz-Paket?
Das Sozialschutz-Paket ist ein neues Gesetz, das den Zugang zu Sozialleistungen erleichtert. Das Gesetz ergänzt auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II. Dadurch können Sie (auch wenn Sie gar nicht arbeitsuchend sind) finanziell unterstützt werden – und zwar so, wie es die Corona-Krise erfordert: schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich."
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Ihre Forderungen haben keinen Bezug zum aktuellen Mindestlohn ( = Realität)Skull hat geschrieben:(10 Feb 2021, 09:27)
Nix is.
Du hattest eine vollmundige prokative Bemerkung in die Welt geschrieben.
Ich habe Dich lediglich darauf hingewiesen, das dem nicht so ist.
Die Sozialverbände haben einen Bezug zur Realität. Auch einen Bezug zur Leistungsgesellschaft.
Sie haben lediglich andere Standpunkte und Ansprüche an die Gesellschaft.
Andere als Deine und wahrscheinlich sogar meine.
mfg
Daher fordern sie ja auch die Erhöhung des Mindestlohnes ( Wunschkonzert 2.Teil)
Einen Bezug zu der Lage der (vielen kleinen Unternehmen in den betroffenen Branchen) haben sie dagegen nicht.
Denn aus deren Sicht ( Sozialverbände) sind ja prinzipiell die Gewinne der Unternehmen( auch obiger) zu hoch...
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Diese "Sozialverbände" sind ja nun von ihrem Verbandsinteresse getrieben. Und dieses besteht nun mal in der Aufrechterhaltung ihrer Existenz und der Sicherung der Einkommenschancen ihrer Beschäftigten.Realist2014 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 09:22)
Ich kenne deren "Wunschkonzert" und deren "Berechnungsgrundlage"- ist ja Deckungsgleich mit den Forderungen der Linkspartei
Nur ist dies immer völlig losgelöst von den realen Einkommenshöhen durch eigene Leistungen. ( = Mindestlohn) - im Gegensatz zum Regelsatz-Ermittlungsgesetz.
Es steht dir ja nun frei , das Regelsatz-Ermittlungsgesetz als "entfernt von jeglicher Realität" zu sehen.....
Aus diesem Grund sind sie am Erhalt ihres Geschäftsfeldes interessiert. Sie werden deshalb immer nur solche Vorschläge machen, die ihren Markt nicht austrocknen, ihre Klientel erhalten.
Aus diesem Grund sind sie die schlechtesten Ratgeber.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Der Mindestlohn ist hier im Grunde Off-Topic, denn hier geht es ja um Selbständige. Mindestlohn ist ein Thema von Arbeitnehmern.Realist2014 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 09:33)
Ihre Forderungen haben keinen Bezug zum aktuellen Mindestlohn ( = Realität)
Daher fordern sie ja auch die Erhöhung des Mindestlohnes ( Wunschkonzert 2.Teil)
Einen Bezug zu der Lage der (vielen kleinen Unternehmen in den betroffenen Branchen) haben sie dagegen nicht.
Denn aus deren Sicht ( Sozialverbände) sind ja prinzipiell die Gewinne der Unternehmen( auch obiger) zu hoch...
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Korrekt.Kölner1302 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 10:20)
Der Mindestlohn ist hier im Grunde Off-Topic, denn hier geht es ja um Selbständige. Mindestlohn ist ein Thema von Arbeitnehmern.
Der Hinweis bezog sich ja lediglich auf die Höhe der Regelsätze und deren Ableitung per Gesetz
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Vielen Selbständigen scheint nicht klar zur sein, dass auch sie - genau wie Arbeitnehmer - beim JobCenter Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben, und zwar genau wie Arbeitnehmer auch aufstockend. Also nicht alternativ. Sie müssen das Gewebe nicht abmelden, um ALG 2 zu erhalten.Kölner1302 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 09:24)
Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) richtet sich nach Regelsätzen für Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige und die Kinder. So hat eine Familie mit 2 Kinder zusammen Regelsätze i.H.v. 401 + 401 + ca. 350 + 350 EUR, je nach Alter des Kindes + Kosten der Unterkunft + Kosten der Krankenversicherung, u.U. auch aufstockend zum Einkommen. Also eine Existenzsicherung bei ca. mindestens 2000 Euro netto, je nach Höhe der Unterkunftskosten und Alter der Kinder.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... en-1775798
Mindestlohn ist etwas anderes, nämlich der Mindestbetrag, der bei unselbständigen Arbeit von Arbeitgeber pro Stunde zu zahlen ist.
ALG 2 wird vom JobCenter auch aufstockend zum Lohn und dementsprechend auch aufstockend Einkommen von Selbständigen gezahlt.
ALG 2 ist genau so eine Existenzsicherung für Arbeitnehmer wie eine Existenzsicherung für Selbständige. Beide haben gleichermaßen Anspruch auf ALG 2.
Die Regelsätze sind natürlich knapp, aber Hunderttausenden von Familien gelingt es, damit sogar jahrelang auszukommen.
Als vorübergehende Hilfe sollte das reichen.
Wer wegen Corona in Not geraten ist, braucht auch im Rahmen von ALG 2 sein Vermögen zumindest erst einmal nicht einzusetzen und es wird auch nicht gefragt, ob seine Miete / seine Unterkunftskosten angemessen sind.
https://www.bmas.de/DE/Corona/sozialschutz-paket.html
ALG 2 muss außerdem getrennt gesehen werden von den Überbrückungshilfen des Wirtschaftsministeriums.
Die persönliche Existenz soll durch ALG 2 sichergestellt werden und die Existenz des Betriebes durch die Überbrückungshilfen des Wirtschaftsministeriums. Herr Altmaier hat also streng genommen nichts damit zu tun, wie viel Brötchen sich Soloselbständige morgens noch leisten können. Und das ist ja wohl die allergrößte Sorge der o.g. Friseurin.
Die Hilfen des Wirtschaftsministeriums dienen nur dem Überleben des Betriebes und die Hilfen des Wirtschaftsministeriums werden zusätzlich zum ALG 2 gezahlt, quasi treuhänderisch an den Selbständigen zur Erhaltung seines Betriebes.
Bitte Mal googlen:
"Berücksichtigung von sogenannten Corona-Soforthilfen im Hinblick auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II"
An der Erhaltung der Existenz des Betriebes hängen auch die Einkommen der evtl. Arbeitnehmer.
Alle, Arbeitnehmer wie auch Selbständige, werden also durch ALG 2 auf demselben Niveau unterstützt (persönliche Existenzsicherung)
Nur ihre Arbeitsplätze (und zwar die Arbeitsplätze der Selbständigen und der ihrer evtl. Arbeitnehmer) hängen am Tropf des Wirtschaftsministeriums.Nach Auszahlung werden diese Mittel verwaltet von dem Selbständige für Zwecke des Unternehmens.
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona- ... t=nonbrand
Vielleicht ist der Name irreführend. Vielleicht meinen Selbständige, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 zu haben, weil sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Arbeitslosengeld 2 ist - im Gegensatz zu Arbeitslosengeld 1 - keine Versicherungsleistung, sondern die unterste Stufe der allgemeinen sozialen Sicherung.
Davon ist niemand ausgeschlossen.
Zuletzt geändert von Kölner1302 am Mi 10. Feb 2021, 11:23, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Das mag tatsächlich ein Problem sein.Kölner1302 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 11:15)
Vielen Selbständigen scheint nicht klar zur sein, dass auch sie - genau wie Arbeitnehmer - beim JobCenter Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben.
Vielleicht ist der Name irreführend. Vielleicht meinen Selbständige, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 zu haben, weil sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Arbeitslosengeld 2 ist - im Gegensatz zu Arbeitslosengeld 1 - keine Versicherungsleistung, sondern die unterste Stufe der allgemeinen sozialen Sicherung.
Davon ist niemand ausgeschlossen.
Allerdings würde ich, falls ich in dieser Situation wäre, die angebotenen Hilfen eben genau lesen um sie richtig zu verstehen.
Es gibt ja auch - unabhängig von der Corona-Thematik- schon immer "aufstockende" Selbständige.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Und die schreiende Ungerechtigkeit ist das sie das jetzt in Anspruch nehmen dürfen ohne vorher ihr Privatvermögen aufbrauchen zu müssen. Eine Dreckigkeit gegenüber allen anderen die gezwungen wurden Haus und Hof verkaufen zu müssen, erst von diesen zu versteuernden Erlösen zu leben und erst dann in einem erniedrigendem Verfahren ihren Anspruch zu stellen, während jetzt die Masse dieser Soloselbstständigen in einem verkürztem Verfahren ohne Prüfung der Verhältnisse die Sicherung in Anspruch nehmen und mit einem Grinsen vom Amt kommen, in ihren Porsche steigen und weiter auf Kosten der Steuerzahler auf dicke Hose machen. Wo ist da das sonst von den Arbeitgebern propagierte "unternehmerische Risiko" wenn sie ihre Gewinne verteidigen ? Einen Porsche in der Garage aber keine Krankenversicherung, da nutzen die gerade die gesetzlichen Kassen gnadenlos aus und lassen sich noch mal schnell das Gebiss richten um danach wieder über die Krankenkassen zu wettern wenn Corona vorbei ist. Den Soloselbstständigen wird der Zugang zu ALG-2 viel zu leicht gemacht.Kölner1302 hat geschrieben: Vielen Selbständigen scheint nicht klar zur sein, dass auch sie - genau wie Arbeitnehmer - beim JobCenter Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben, und zwar genau wie Arbeitnehmer auch aufstockend. Also nicht alternativ. Sie müssen das Gewebe nicht abmelden, um ALG 2 zu erhalten.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
ISt nur temporärolli hat geschrieben:(10 Feb 2021, 11:43)
Und die schreiende Ungerechtigkeit ist das sie das jetzt in Anspruch nehmen dürfen ohne vorher ihr Privatvermögen aufbrauchen zu müssen.
Angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum fällt unter Schonvermögen.Eine Dreckigkeit gegenüber allen anderen die gezwungen wurden Haus und Hof verkaufen zu müssen
während jetzt die Masse dieser Soloselbstständigen in einem verkürztem Verfahren ohne Prüfung der Verhältnisse die Sicherung in Anspruch nehmen und mit einem Grinsen vom Amt kommen, in ihren Porsche steigen und weiter auf Kosten der Steuerzahler auf dicke Hose machen.
Was für ein Unsinn
Dieses Risiko beeinhaltet kein staatlich verordnetes BerufsverbotWo ist da das sonst von den Arbeitgebern propagierte "unternehmerische Risiko" wenn sie ihre Gewinne verteidigen ?
Noch mehr Unsinn...Einen Porsche in der Garage aber keine Krankenversicherung,
Was versprichst du dir eigentlich von den ganzen "Fake-Fakten", welche du hier versuchst zu verbreiten?
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Piens nicht rum, erstens habe ich keinen Porsche, sondern nur ein Berlingo mit 250 000km und zweitens kann ich über Arbeit nicht klagen im Gegenteil und werd einen Teufel tun mich beim Arbeitsamt zu melden.olli hat geschrieben:(10 Feb 2021, 11:43)
Und die schreiende Ungerechtigkeit ist das sie das jetzt in Anspruch nehmen dürfen ohne vorher ihr Privatvermögen aufbrauchen zu müssen. Eine Dreckigkeit gegenüber allen anderen die gezwungen wurden Haus und Hof verkaufen zu müssen, erst von diesen zu versteuernden Erlösen zu leben und erst dann in einem erniedrigendem Verfahren ihren Anspruch zu stellen, während jetzt die Masse dieser Soloselbstständigen in einem verkürztem Verfahren ohne Prüfung der Verhältnisse die Sicherung in Anspruch nehmen und mit einem Grinsen vom Amt kommen, in ihren Porsche steigen und weiter auf Kosten der Steuerzahler auf dicke Hose machen. Wo ist da das sonst von den Arbeitgebern propagierte "unternehmerische Risiko" wenn sie ihre Gewinne verteidigen ? Einen Porsche in der Garage aber keine Krankenversicherung, da nutzen die gerade die gesetzlichen Kassen gnadenlos aus und lassen sich noch mal schnell das Gebiss richten um danach wieder über die Krankenkassen zu wettern wenn Corona vorbei ist. Den Soloselbstständigen wird der Zugang zu ALG-2 viel zu leicht gemacht.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Auch Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld 2. (Der Name der Leistung ist wohl irreführend)Umetarek hat geschrieben:(10 Feb 2021, 11:48)
... und zweitens kann ich über Arbeit nicht klagen im Gegenteil und werd einen Teufel tun mich beim Arbeitsamt zu melden.
Sondern alleinige Voraussetzung ist, dass das Einkommen aus der Selbständigen Tätigkeit nicht das Existenzminimum deckt.
Hier findet man ein Merkblatt eines JobCenters für Selbständige.
Stand: 18.03.2020
Bitte Mal googlen:
"Merkblatt für Selbständige (Gewerbetreibende / Freiberufler) /
Existenzgründer in Verbindung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II
nach dem SGB II"
Nochmal:
Gewerbeabmeldung ist keine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld 2.
Eine Aufgabe des Gewerbes wird nur verlangt werden, wenn das Gewerbe mittelfristig keine Chance hat, den Lebensunterhalt sicherzustellen.
Das ist aber bei einer Notlage durch die Coronaschutzmaßnahmen regelmäßig nicht so. Corona ist trotz allem vorübergehend.
Zuletzt geändert von Kölner1302 am Mi 10. Feb 2021, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Gibt bestimmt Leute, die das Geld brauchen, die sollen sich darum kümmern, ich komme ganz gut klar, seit bald 20 Jahren. Als Vermesser kann man über mangelnde Arbeit selten klagen, ich wurde vor ner Woche sogar von einem mir unbekannten Vermessungsbüro antelefoniert, ob ich denn keine Festanstellung wollen würde, aber ich glaube kaum, dass ich mich als Angestellter gut machen würdeKölner1302 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 12:06)
Auch Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. (Der Name der Leistung ist wohl irreführend)
Sondern alleinige Voraussetzung ist, dass das Einkommen aus der Selbständigen Tätigkeit nicht das Existenzminimum deckt.
Hier findet man ein Merkblatt eines JobCenters für Selbständige.
Stand: 18.03.2020
Bitte Mal googlen:
"Merkblatt für Selbständige (Gewerbetreibende / Freiberufler) /
Existenzgründer in Verbindung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II
nach dem SGB II"
Nochmal:
Gewerbeabmeldung ist keine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld 2.
Eine Aufgabe des Gewerbes wird nur verlangt werden, wenn das Gewerbe mittelfristig keine Chance hat, den Lebensunterhalt sicherzustellen.
Das ist aber bei einer Notlage durch die Coronaschutzmaßnahmen regelmäßig nicht so. Corona ist trotz allem vorübergehend.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Alle, auch die Arbeitnehmer, haben Dank Sozialschutzpaket in der aktuellen Notlage vorübergehend grds. ohne Berücksichtigung von Vermögen und auch bei unangemessen hoher Miete Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, wenn wegen Corona das Einkommen das Existenzminimum nicht deckt.olli hat geschrieben:(10 Feb 2021, 11:43)
Und die schreiende Ungerechtigkeit ist das sie das jetzt in Anspruch nehmen dürfen ohne vorher ihr Privatvermögen aufbrauchen zu müssen. Eine Dreckigkeit gegenüber allen anderen die gezwungen wurden Haus und Hof verkaufen zu müssen, erst von diesen zu versteuernden Erlösen zu leben und erst dann in einem erniedrigendem Verfahren ihren Anspruch zu stellen, während jetzt die Masse dieser Soloselbstständigen in einem verkürztem Verfahren ohne Prüfung der Verhältnisse die Sicherung in Anspruch nehmen und mit einem Grinsen vom Amt kommen, in ihren Porsche steigen und weiter auf Kosten der Steuerzahler auf dicke Hose machen. Wo ist da das sonst von den Arbeitgebern propagierte "unternehmerische Risiko" wenn sie ihre Gewinne verteidigen ? Einen Porsche in der Garage aber keine Krankenversicherung, da nutzen die gerade die gesetzlichen Kassen gnadenlos aus und lassen sich noch mal schnell das Gebiss richten um danach wieder über die Krankenkassen zu wettern wenn Corona vorbei ist. Den Soloselbstständigen wird der Zugang zu ALG-2 viel zu leicht gemacht.
https://www.hamburg.de/coronavirus/1377 ... et-corona/
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Umetarek hat geschrieben:(10 Feb 2021, 12:11)
Gibt bestimmt Leute, die das Geld brauchen, die sollen sich darum kümmern, ich komme ganz gut klar, seit bald 20 Jahren. Als Vermesser kann man über mangelnde Arbeit selten klagen, ich wurde vor ner Woche sogar von einem mir unbekannten Vermessungsbüro antelefoniert, ob ich denn keine Festanstellung wollen würde, aber ich glaube kaum, dass ich mich als Angestellter gut machen würde
Ich Fass es mal kurz zusammen. Je nach Branche ist es mit der wirtschaftlichen Situation weniger oder mehr problematisch. Ich möchte nicht unbedingt Friseur, Gastro, Einzelhandel ect. sein.
Aber die wenigsten Solo Selbständigen fallen ins Muster des Olli Users. Die meisten arbeiten hart und lebten normal
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Kann ich so unterschreiben!Cobra9 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 13:01)
Ich Fass es mal kurz zusammen. Je nach Branche ist es mit der wirtschaftlichen Situation weniger oder mehr problematisch. Ich möchte nicht unbedingt Friseur, Gastro, Einzelhandel ect. sein.
Aber die wenigsten Solo Selbständigen fallen ins Muster des Olli Users. Die meisten arbeiten hart und lebten normal
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Informationen für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zehn Beschäftigte.
Die Bundesregierung hat die Fristen zur Antragstellung für die November- und Dezemberhilfen und die Überbrückungshilfe II verlängert.
Bei der November- und Dezemberhilfe endet die Antragsfrist jetzt am 30. April 2021 (statt 31. Januar bzw. 31. März). Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 kann jetzt bis 31. März 2021 beantragt werden. Ursprünglich lief die Antragsfrist bis 31. Januar 2021. (Stand: 15. Januar 2021)
Novemberhilfe
Dezemberhilfe
Überbrückungshilfe III
Überbrückungshilfe II
KfW-Sonderprogramm 2020
KfW-Schnellkredit 2020
Bürgschaften
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Corona ... ehmen.html
mfg
Die Bundesregierung hat die Fristen zur Antragstellung für die November- und Dezemberhilfen und die Überbrückungshilfe II verlängert.
Bei der November- und Dezemberhilfe endet die Antragsfrist jetzt am 30. April 2021 (statt 31. Januar bzw. 31. März). Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 kann jetzt bis 31. März 2021 beantragt werden. Ursprünglich lief die Antragsfrist bis 31. Januar 2021. (Stand: 15. Januar 2021)
Novemberhilfe
Dezemberhilfe
Überbrückungshilfe III
Überbrückungshilfe II
KfW-Sonderprogramm 2020
KfW-Schnellkredit 2020
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Steuerliche Hilfsmaßnahmen
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Die Praxis wird halt nur bedeutend grauer aussehen. Wenn sich so ein lebenslang Selbstständiger dann plötzlich mit einem Jobcenterangestellten konfrontiert sieht, da prallen Welten aufeinander. Da fehlt dann vielleicht irgendeine Zeile im seitenlangen Antrag, irgendeine Unklarheit und dann passiert erst mal - nix. Dem Jobcenterangestellten ist das egal. Anrufe. Nachfragen. Eine Lappalie nachreichen. Da vergehen schnell nicht nur Tage, sondern auch schon mal der eine oder andere Monat.Kölner1302 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 11:15)
Vielen Selbständigen scheint nicht klar zur sein, dass auch sie - genau wie Arbeitnehmer - beim JobCenter Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben, und zwar genau wie Arbeitnehmer auch aufstockend. Also nicht alternativ. Sie müssen das Gewebe nicht abmelden, um ALG 2 zu erhalten.
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona- ... t=nonbrand
Vielleicht ist der Name irreführend. Vielleicht meinen Selbständige, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 zu haben, weil sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Arbeitslosengeld 2 ist - im Gegensatz zu Arbeitslosengeld 1 - keine Versicherungsleistung, sondern die unterste Stufe der allgemeinen sozialen Sicherung.
Davon ist niemand ausgeschlossen.
Geld rollt nicht an. Reserven schon aufgebraucht. Konto tiefrot. Kühlschrank leer. Das ist vielleicht oft das Problem, dass die Betroffenen aus Scham zu spät die Anträge stellen. Die gehen von der Moral der Zivilgesellschaft aus, wo man sich schnell und unkompliziert hilft, wenn die Hütte wirklich brennt. Das ist eben die große Schattenseite des Sozialstaates, die bis ins Absurde abgleitende Bürokratisierung von Hilfe und in der Endphase die Zombisierung aller Beteiligten.
ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Hier ist die Einstiegssite für die Coronahilfen des Wirtschaftsministeriums.
https://www.ueberbrueckungshilfe-untern ... /home.html
Vielleicht kann Mal jemand über seine Erlebnisse mit dem Teil berichten.
https://www.ueberbrueckungshilfe-untern ... /home.html
Vielleicht kann Mal jemand über seine Erlebnisse mit dem Teil berichten.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Behördenunterbau?
Die Anträge auf Unterstützung können nicht ungeprüft bewilligt werden. Im Frühjahr gab es auch Betrugsfälle.
ABER: Wer macht das? Die Finanzehörden? Gibt es überhaupt einen Behördenunterbau? Das sind doch sicher Hunderttausende von Anträgen, die wegen Corona zusätzlich geprüft werden müssen.
Könnte es sein, dass hier der Schlüssel zur Geschwindigkeit / Langsamkeit bei der Auszahlung liegt?
Die Anträge auf Unterstützung können nicht ungeprüft bewilligt werden. Im Frühjahr gab es auch Betrugsfälle.
ABER: Wer macht das? Die Finanzehörden? Gibt es überhaupt einen Behördenunterbau? Das sind doch sicher Hunderttausende von Anträgen, die wegen Corona zusätzlich geprüft werden müssen.
Könnte es sein, dass hier der Schlüssel zur Geschwindigkeit / Langsamkeit bei der Auszahlung liegt?
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Das Interesse an diesem Forum ist weiter seltsam gering...
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Wahrscheinlich gibt es hier keine Soloselbständigen, die Coronafinanzhilfen benötigen.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
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Diffamierer der Linken.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Was mich wundert ist das diese Anträge doch nur durch zugelassene Steuerberater beantragt werden müssen. Man wollte sich doch dadurch staatlicherseits absichern das nur geprüfte Anträge eingehen. Ein Steuerberater ist ja auch in Haftung für seine Arbeit. Bemerkenswert das es trotzdem einen Mißbrauch in dem Ausmaß gibt.Kölner1302 hat geschrieben:(15 Feb 2021, 08:25)
Behördenunterbau?
Die Anträge auf Unterstützung können nicht ungeprüft bewilligt werden. Im Frühjahr gab es auch Betrugsfälle.
ABER: Wer macht das? Die Finanzehörden? Gibt es überhaupt einen Behördenunterbau? Das sind doch sicher Hunderttausende von Anträgen, die wegen Corona zusätzlich geprüft werden müssen.
Könnte es sein, dass hier der Schlüssel zur Geschwindigkeit / Langsamkeit bei der Auszahlung liegt?
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Die Voraussetzung, dass über Steuerberater beantragt werden muss, war nach meiner Erinnerung die Reaktion auf Betrugsversuche.olli hat geschrieben:(17 Feb 2021, 10:44)
Was mich wundert ist das diese Anträge doch nur durch zugelassene Steuerberater beantragt werden müssen. Man wollte sich doch dadurch staatlicherseits absichern das nur geprüfte Anträge eingehen. Ein Steuerberater ist ja auch in Haftung für seine Arbeit. Bemerkenswert das es trotzdem einen Mißbrauch in dem Ausmaß gibt.
Nach meiner Erfahrung haben fast alle Selbständigen einen Steuerberater und die Steuerberater kennen ihre Mandanten. Daher ist dieser Weg grundsätzlich doch nicht falsch gedacht.
Vielleicht sind auch die Steuerberater mit der Menge oder dem Umfang der Anträge überlastet?
Und: was kostet der Antrag auf Cononabedingte Unterstützungsleistungen und wer bezahlt das? kann man das absetzen?
Warum wurde die Website des Wirtschaftsministeriums offenbar monatelang nicht freigeschaltet? Welches Programmierungsproblem kann denn eine so wichtige Funktion monatelang blockieren?
Es werden im TV überwiegend die betroffenen Unternehmer gezeigt.
Aber jede gutgehende Kneipe beschäftigt Studenten, die jetzt auch kein Geld mehr haben. Die können nicht zum JobCenter gehen.
Eventmanager beschäftigen oft nebenberuflich Beschäftigte. Ihr Zusatzeinkommen ist auch wohl ersatzlos weg.
Die Einkommen der Unternehmer selbst werden durch Corona auf Hartz IV Niveau gedrückt, s.o.
Alles zusammen dürfte das einen Nachfragerückgang wegen reduzierter Einkommen zur Folge haben.
Dieser Nachfrageruckgang betrifft dann weitere Unternehmen, deren Umsätze dann zurückgehen. Dies könnte zu Entlassungen und Insolvenzen führen, was dann wieder weitere Nachfragerückgänge zu Folge haben kann.
Die Verzögerung bei den Hilfen kann kaskadenartig die ganze allgemeine Wirtschaftslage verschlechtern und das Bruttoinlandsprodukt verringern.
Zuletzt geändert von Kölner1302 am Mi 17. Feb 2021, 11:18, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Die Corona-Äpp ? [Zynismusmodus]Kölner1302 hat geschrieben:Warum wurde die Website des Wirtschaftsministeriums offenbar monatelang nicht freigeschaltet? Welches Programmierungsproblem kann denn eine so wichtige Funktion monatelang blockieren?
Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
In der Tat ist das erstmal durchaus richtig gedacht gewesen. So ein Steuerberater ist ja letztlich auch in Haftung und im Falle des Falles muss dessen Betriebshaftpflicht für den Schaden geradestehen. Da wird jeder Steuerberater eigentlich zweimal hinschauen bevor er mit seiner Unterschrift bürgt. Sollte man denken, aber die Praxis ist offensichtlich eine andere.Kölner1302 hat geschrieben: Die Voraussetzung, dass über Steuerberater beantragt werden muss, war nach meiner Erinnerung die Reaktion auf Betrugsversuche.
Nach meiner Erfahrung haben fast alle Selbständigen einen Steuerberater und die Steuerberater kennen ihre Mandanten. Daher ist dieser Weg grundsätzlich doch nicht falsch gedacht.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Da ich hier keine Beteiligung feststellen kann und ich auch tatsächlich noch kein einziges Geschäft gesehen habe, das pleite gemacht hat, komme ich zu dem Ergebnis, dass die Soloselbständigen durch Wirtschaftshilfen und den vereinfachten Zugang zu Hartz IV wahrscheinlich ganz gut versorgt werden.
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Re: Hilfen für Soloselbständige wegen Corona
Tja, auf den Sozialstaat pfeifen und bei Bedarf nach seinen Leistungen rufen. Soloselbständigkeit ist ein gesellschaftliches Problem, über das wir spätestens nach der Pandemie reden und auch einige Rechnungen aufmachen sollten.Kölner1302 hat geschrieben:(12 May 2021, 23:12)
Da ich hier keine Beteiligung feststellen kann und ich auch tatsächlich noch kein einziges Geschäft gesehen habe, das pleite gemacht hat, komme ich zu dem Ergebnis, dass die Soloselbständigen durch Wirtschaftshilfen und den vereinfachten Zugang zu Hartz IV wahrscheinlich ganz gut versorgt werden.
Labskaus!
Ob Mailand oder Madrid -- Hauptsache Europa.
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