Tom Bombadil hat geschrieben:(21 Dec 2021, 10:36)
1) Wo steht das? Werden dann die AEMR und das Grundgesetz geändert?
Beispielsweise in meinem Beitrag!
Für Babies gibt es Kindergeld, Entmündigte bekommen auch Geld vom Staat.
Man kann die Existenzsicherung auf unterschiedliche Art und Weise organisieren. Die Frage ist, was ist effizient und effektiv - und was hilft konkret im jeweiligen Fall wenn der Bedarf da ist.
In Deutschland wird die Existenz mit ALG2 gesichert.
Völlig korrekt - korrekt ist aber auch, dass ALG2 zu einer hohen Unzufriedenheit führt, und die Ziele nicht erfüllt, die man mit der Einführung von ALG2 hatte- Deshalb ist es richtig nochmals zu überdenken, was ggf. bessere Alternativen wären.
Die Thematik der sozialen Grundsicherung soll also eine eigenständige Thematik werden
MMn. ist die soziale Grundsicherung schon längst eine eigenständige Thematik.
Ist sie nicht - denn es gibt dafür kein Gesetz, welches die grundlegenden Themen dazu von der Wiege bis zur Bahre regelt. Vielmehr sind die Details über viele Gesetze verstreut geregelt. Im Minimum ist das SGB und das Einkommenssteuerrecht relevant - es gibt aber weitere Gesetze. Würde man das Existenzminimum einheitlich in einem Gesetz regeln, könnte dies teilweise sich in Details widersprechende Regelungen in diversen Gesetzen ersetzen und durch eine einheitliche Rechtsnorm definieren.
Was hat ein BGE mit einer Bürgerversicherung zu tun?
Seufz - da muss ich auf Basics zurück. Zur Grundsicherung gehört auch die ABsicherung im Fall von Krankheit und Pflege! Themenfelder, die heute über die KV und PV geregelt sind - eine Bürgerversicherung regelt wenigstens diese Themenstellungen neu, in die Richtung, die auch ein modernes BGE braucht. Perspektisch ist es kein Problem eine moderne Bürgerversicherung in ein BGE zu integrieren - es ist deutlich aufwendiger, das bestehende GKV und PKV System mit ihren unterschiedlichen systematischen Ansätzen in ein BGE zu überführen.
Was genau plant die Ampel denn in der Richtung BGE? Bitte aus dem Koalitionsvertrag zitieren. Imho wird H4 einfach nur umbenannt und ein bisschen angepasst, die Kernpunkte bleiben gleich.
DEINE Interpretation - die kann man so machen. Eine Bürgerverischerung ist geplant - die ist eine wichtige Vorbereitung in Richtung BGE. Darüber hinaus noch die Anpassungen beim Kindergeld....hin zu einer Kindergrundsicherung. Das ist ein BGE für Kinder.....
Sobald beides besteht, ist es deutlich einfacher, zukünftig ein BGE zu organisieren.
Dir ist aber schon klar, dass JEDER Mensch, der in Deutschland lebt, so ein BGE dann ausgezahlt bekommt? Dir ist auch klar, warum das so sein muss?
Die Aussage ist so nicht richtig. Auch heute hat nicht jeder Mensch in Deutschland einen Anspruch auf Hartz IV. ABer die, die einen Anspruch haben könnten....die hätten dann auch einen Anspruch auf ein BGE. Wo ist das Problem?
Du hattest doch geschrieben, dass diejenigen, die arbeiten gehen, zusätzliche Steuern in Höhe des BGE zahlen sollen, damit das BGE finanziert werden kann.
Wohl eher nicht. Da musst du genau nachlesen.
Was ich sicher geschrieben habe ist, dass ein BGE gegen finanziert werden muss. Und: Es ist wahrscheinlich, dass mit der Einführung eines BGEs sich für den normalen Arbeitnehmer beim Netto nicht so arg viel ändert. Im Detail sicher schon - aber eben nicht in der Breite.Heute zahlt der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Steuern und Sozialabgaben sein Existenzminimum - wenn das Existenzminimum anders organisiert wird, zahlt der normale Arbeitnehmer das auch wieder. Das wird nicht bei jedem Arbeitnehmer auf den Cent genau den gleichen Betrag ausmachen - aber grob wird es so sein, dass NEtto auch in einem BGE-STaat der normale Arbeitnehmer nicht viel anders unterwegs ist als heute. Es ist eben manches nur anders organisiert - aber auch das ist schon ein massiver Fortschritt bezüglich Transparenz und Stringenz.
In Deutschland kämpft niemand unterhalb der Grundsicherung ums Überleben. Im Gegenteil, wir nehmen Menschen aus aller Herren Länder auf und sichern deren Existenz.
Wenn es denn so wäre......
Wo soll die Verantwortung für eigenes Handel und Tun sein, wenn man monatlich 1.600 EUR vom Staat überwiesen bekommt?
Die Frage zeigt klar auf, dass du das BGE auf Höhe des Existenzminimum noch nicht verstanden hast.
Es geht nicht darum, pauschal Bürge mit 1.600€ auszustatten (wie kommst du eigentlich auf diesen Betrag?), sondern darum, Bürger finanziell so auszustatten, dass sie sich vom ausgezahlten Betrag eigenverantwortlich versorgen können.
Heute ist das anders. Im Rahmen von Hartz IV wird den Menschen einiges abgenommen - aber gleichzeitig den Menschen auch einiges abverlangt, was sie als Schikane erfahren - also beispielsweise die eigene Organisation des Zusammenlebens mit anderen Menschen.
Bei einem BGE nimmt man den Menschen weniger ab, entlässt sie mehr in die Eigenverantwortung. WIE die Menschen zusammenleben kann und muss dem Staat dann egal sein - umgekehrt darf aber der Einzelne nicht mehr auf die Vollversorgung durch den Staat hoffen, wenn das BGE nicht reicht.
Das was du beschreibst unterscheidet sich deutlich von gängigen BGE-Modellen.
Das sehe ich nicht so - eigentlich unterscheiden sich die meisten BGE-Modelle nicht wesentlich. Regelmäßig geht es vor allem um die Fragestellung, ob einige sozialpolitische Themen im BGE mit behandelt werden sollen oder auch nicht - und es geht darum, ob man sich beim BGE um das Existenzminimum kümmert, oder um ein paar Euros mehr, die etwas mehr soziale Teilhabe ermöglichen. WESENTLICH erscheint mir das nicht.
Was hat das mit der Aufklärung zu tun? In Deutschland sind die Menschen existenziell abgesichert.
Sehr viel! Es geht um das Menschenbild, mit dem man seine politischen Forderungen stellt. Wenn man von prinzipiell aufgeklärten eigenverantwortlichen Menschen im Sinne der Aufklärung ausgeht, dann kann man von diesen Menschen auch erwarten, dass sie sich eigenständig darum bemühen, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Seitens der Gemeinschaft ist damit nur noch sicher zu stellen, dass das Existenzminimum abgesichert ist.
Das BGE stünde halt jedem Menschen in Deutschland zu, da steht dann nach wie vor die Frage der Finanzierung im Raum.
Es ist heute finanziert - weil jeder Mensch entweder über eigenes Einkommen, Einkommen des Lebenspartners oder über soziale Zuwendungen des Staates auch heute sein Existenzminimum bekommt. Wieso sollte das in einem BGE-Umfeld anders sein?
Sind denn mit dem BGE dann alle Ansprüche gedeckt oder soll es noch mehr Geld vom Staat geben, wenn das BGE für gewisse Menschen (zB. chronisch Kranke) nicht ausreicht?
Warum sollte das anders als heute sein? Auch heute bekommen Menschen mit gesonderten Ansprüchen wie zum Beispiel chronisch Kranke die Möglichkeit, gesonderte Gelder im Rahmen der Sozialgesetzgebung zu beantragen.
Nur - weitere Gelder sind - anders als das Existenzminimum - an Bedingungen geknüpft...wie heute auch.
Es fehlt vor allen Dingen eine Berechnung deinerseits, wie ein BGE für alle denn nun finanziert werden soll und welche Kosten in welcher Höhe überhaupt eingespart werden können. Einfach nur zu behaupten, "das Geld ist im System und es können Kosten eingespart werden" ist ein bisschen dünn.
Das ist so nicht richtig - richtig ist, dass heute jeder in Deutschland faktisch eine gesicherte Existenz hat. Entweder durch eigene Leistung oder durch soziale Leistungen. Ein BGE in Höhe der Existenzsicherung ist damit vor allem eine andere Organisationsform von heute bereits bestehenden sozialpolitischen Erfordernissen. Die sind heute finanziert - und wären es auch, wenn man die Existenzsicherung über ein BGE organisiert. Warum sollte das anders sein?
Einsparungen ergeben sich durch eine einheitliche Organisation, die man durch ein BGE erreichen könnte. Die heutige Organisation der Existenzsicherung ist sehr differenziert - und es entstehen hohe Kosten, weil viele Empfänger von sozialen Leistungen gegen die konkrete Höhe ihrer Leistungen klagen. Zu häufig bekommen sie dabei noch recht - was gesamtgesellschaftlich suboptimal ist. Es ist teuer - und es ist frustrierend, weil die Bedürftigen zwar Recht bekommen, aber das notwendige Geld in der Folge des Rechtsstreits erst Monate nach Beantragung eintrifft. Im Einzelfall ist aber richtig, dass die Klassenfahrt der Tochter sofort ansteht.....und nicht erst, nachdem Monate später Gerichte entschieden haben, dass die Kosten übernommen werden müssen.
Oder mal anders gesprochen:
Das HEUTIGE System der Existenzsicherung führt zu hoher Unzufriedenheit - sowohl auf der Seite der Steuerzahler, als auch auf der Seite der Sozialhilfeempfänger.
Sofern man das neu über ein BGE einheitlich organisiert, besteht das Potential, dass es mehr Zufriedenheit und einen klaren Rechtsrahmen gibt.
Darin steckt eine große Chance.
Das Risiko hingegen ist gering, weil wir nicht von einem BGE in Schlaraffenladnhöhe reden, sondern von einem BGE, welches die Existenzsicherung übernimmt. Nicht mehr - aber eben auch nicht weniger.