BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

Moderator: Moderatoren Forum 1

Atue001
Beiträge: 4069
Registriert: Fr 2. Aug 2019, 00:00

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben:(11 Oct 2020, 17:54)

Erläutere dcoh mal die "Entlastung" am Beispiel von BMW...
Mach ich glatt - leg mir bitte alle relevanten Kennzahlen von BMW dafür vor. Bitte auch gleich die Unterlagen von Frau Klatten mitliefern, die sind noch offen.
Da gibt es bei der Einkommenssteuer keinen Unterschied ( Personengesellschaften)
Aha - und wie ist es bei Kapitalgesellschaften?
dann kann es kein BGE geben
Natürlich - lies einfach mal meinen Beitrag und versuch zu verstehen. Ich bin es im Übrigen leid, dass du über Sachen schreibst, die du weder gelesen, und noch weniger verstanden hast. Ich habe mir jetzt lang genug Mühe gegeben - du hingegen versuchst noch nicht mal im Ansatz eine ernsthafte Diskussion und ernsthafte Argumente lieferst du keine und Quellen noch weniger.

Also entweder machst du dich mal kundig, oder wir beenden deine Bullshit-Tiraden. Das verschwendet nur meine Lebenszeit.
Benutzeravatar
Skull
Moderator
Beiträge: 27165
Registriert: Do 12. Apr 2012, 22:22
user title: woaussie
Wohnort: NRW / ST

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Skull »

Guten Abend,

liebe Leut‘

was soll das nun schon wieder ?

Stellt Eure gegenseitigen ad-Personam-Angriffe ein.
Mir ist da auch egal, wer Henne oder wer Ei gewesen ist.

Wenn sich das weiter hochschaukelt, wird sanktioniert.

Lasst das also bitte.

Danke.
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Realist2014 »

Skull hat geschrieben:(11 Oct 2020, 19:27)

Guten Abend,

liebe Leut‘

was soll das nun schon wieder ?

Stellt Eure gegenseitigen ad-Personam-Angriffe ein.
Mir ist da auch egal, wer Henne oder wer Ei gewesen ist.

Wenn sich das weiter hochschaukelt, wird sanktioniert.

Lasst das also bitte.

Danke.
Hallo Skull,

ich versuche jetzt einfach nochmal die tatsächlichen Fakten als Ausgangsbasis mit Zahlen zu beschreiben hinsichtlich der Steuerbelastung der angeführten "Steuerzahler".
Ziel wäre hier zuerst Konsens über die Ausgangslage zu erzielen.

A) Besteuerung des "Mittelstands":
https://www.wirtschaftsforum.de/tipps/e ... ttelstand/
Daraus:
"m Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zählen alle Haushalte zur Mittelschicht, die mindestens 60 Prozent und höchstens 200 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung haben. Für einen Singlehaushalt beläuft sich das Medianeinkommen laut Erhebung 2017 auf rund 1.400 Euro,"

Somit bedeutet Mittelstand hier ein Nettoeinkommen zwischen 840 Euro (60% Median) und 2.800 Euro ( = 200% Median)
840 Euro netto bedeuten 1.050 Euro Brutto . Steuern : 0 Euro durchschnittlicher Steuersatz auf Brutto 0%
1400 Euro netto bedeuten 2.000 Euro Brutto. Steuern : 196 Euro durchschnittlicher Steuersatz auf Brutto: 9,8%
2800 Euro netto bedeuten 4.800 Euro Brutto Steuern: 1042 Euro durchschnittlicher Steuersatz auf Brutto: 21,7%

Zum Vergleich Spitzenverdiener : ( Vorstände, Fussballer)
500.000 netto bedeuten 1.020.000 Euro Brutto Steuern: 519.000 durchschnittlicher Steuersatz auf Brutto: 50,8%

Gesamt-Besteuerung Gewinne von Kapitalgesellschaften bei Ausschüttung:
in der Kapitalgesellschaft:
Körperschaftssteuer 15% plus Gewerbesteuer plus Soli. Ergibt bei einem Hebesatz von 500% ca 35% Gesamtsteuer
Bei Ausschüttung:
25% Abgeltungssteuer plus Soli = 27% auf die ausgeschütteten 67% = 13,4%

Ergibt insgesamt 35% plus 13,4% = 48,4%


Bezahlte Gesamtsteuern in Relation zu Vermögen am Beispiel von BMW Aktionären / 1000 Aktien

Wert : 60.000 Euro
Dividende 2.000 Euro
Steuer auf Dividende: ca 550 Euro
Gewinn von BMW : 7.470 Euro
Steuer auf den Gewinn: 2.600 Euro

In der Summe ergibt das Steuern von 3.150 Euro auf eine Vermögen von 60.000 Euro.

Somit ca 5.25 % Steuern auf das Vermögen.

Quelle der Zahlen:
https://www.onvista.de/aktien/fundament ... 0005190003


Ich hoffe du wertest das jetzt nicht als "Spam", sondern als objektive Diskussionsgrundlage.
Danke
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Atue001
Beiträge: 4069
Registriert: Fr 2. Aug 2019, 00:00

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben:(12 Oct 2020, 17:53)

Zum Vergleich Spitzenverdiener : ( Vorstände, Fussballer)
500.000 netto bedeuten 1.020.000 Euro Brutto Steuern: 519.000 durchschnittlicher Steuersatz auf Brutto: 50,8%
Bitte zeige mal auf, wie du auf die Brutto-Netto-Rechnung kommst.
Ein aktueller Brutto-Netto-Rechner findet sich hier:

https://www.brutto-netto-rechner.info/

Wenn man diesen nutzt, Steuerklasse 1 eingibt und noch generell gesetzlich versichert eingibt, dann weist dieser (ohne Kinder) für ein Brutto von 1.020.000€ ein Netto von 545.602€ aus.
Der Steueranteil (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag) liegt bei 460.346,04€.

Das entspricht einem Steueranteil von knapp über 45% - ich kann also die 50,08% nicht nachvollziehen.
Auch dann nicht, wenn ich vom Spitzensteuersatz herkomme, und bei solch hohen Einkommen noch den Solidaritätszuschlag mit einbeziehe.

Nehme ich noch an, dass der Einkommensmillionär auch noch Kirchensteuer bezahlt, komme ich in Baden-Württemberg auf knapp 48,86% Steueranteil - aber in keinem Fall auf 50,8%.
Ist es also so, dass du veraltete Steuersätze benutzt, oder welche sonstigen Bestandteile rechnest du noch mit ein?
Die Kirchensteuer sollte im Übrigen meiner Ansicht nach nicht eingerechnet werden, weil dies ein Sonderkonstrukt ist, welches eigentlich nichts mit der Einkommensteuer zu tun hat - und auch eigentlich nichts mit dem BGE.



Um zu verdeutlichen, was sich bei diesem Einkommensmillionär verändert, wende ich sein Einkommen mal auf mein Modell an:

Einkommen: 1.020.000€.
ALEX je Jahr: 12*1.250€ = 15.000€
Einkommensteuer Flat Tax 25%: -255.000€
KV/PV: 12*-250€ = -3.000€
Rentenversicherung: 12*-150€ = -1800€
ALEXA auf Einkommen: -5%(1.020.000€)=-51.000€

Verbleiben: 724.200€ im Jahr. Das sind 168.800€ im Jahr mehr, die als Einkommen erst mal zur Verfügung stehen!

Dem gegenüber steht dann eine höhere Mehrwertsteuer und ALEXA auf Vermögen in Höhe von 2,5%.

Dem mehr an Einkommen steht beim Konsum eine höhere Mehrwertsteuer gegenüber - kalkulieren wir die mal großzügig mit 35.800€ im Jahr. Bleiben noch ca. 143.000T€ mehr an Einkommen übrig, was in Vermögen investiert werden kann.
Die Vermögensteuer von 2,5% schlägt erst dann stärker zu als die Steuerreduktion auf die Einkommensteuer, wenn ein Vermögen von 5,7 Mio überschritten wird.

So gesehen ist dies für den Einkommensmillionär erst mal attraktiv bis er ein großes Vermögen sein eigen nennen kann, ein Vermögen, was die 5,7 Mio überschreitet.


Gesamt-Besteuerung Gewinne von Kapitalgesellschaften bei Ausschüttung:
in der Kapitalgesellschaft:
Körperschaftssteuer 15% plus Gewerbesteuer plus Soli. Ergibt bei einem Hebesatz von 500% ca 35% Gesamtsteuer
Bei Ausschüttung:
25% Abgeltungssteuer plus Soli = 27% auf die ausgeschütteten 67% = 13,4%

Ergibt insgesamt 35% plus 13,4% = 48,4%


Bezahlte Gesamtsteuern in Relation zu Vermögen am Beispiel von BMW Aktionären / 1000 Aktien

Wert : 60.000 Euro
Dividende 2.000 Euro
Steuer auf Dividende: ca 550 Euro
Gewinn von BMW : 7.470 Euro
Steuer auf den Gewinn: 2.600 Euro

In der Summe ergibt das Steuern von 3.150 Euro auf eine Vermögen von 60.000 Euro.

Somit ca 5.25 % Steuern auf das Vermögen.

Quelle der Zahlen:
https://www.onvista.de/aktien/fundament ... 0005190003


Ich hoffe du wertest das jetzt nicht als "Spam", sondern als objektive Diskussionsgrundlage.
Danke
Die Steuerberechnung bei Kapitalgesellschaften ist nicht aus der Luft gegriffen - aber für die Diskussion nicht relevant. Es geht nicht um die Unternehmensbesteuerung - es geht um die Besteuerung von Einkommen und um Abgaben auf Vermögen zur Finanzierung eines BGEs. Aber schauen wir auch hier mal, was bei einem BMW-Aktionär passiert:

Wert: 60.000€
Dividende: 2.000€
Steuer auf Dividende -25%: -500€
ALEXa auf Einkommen: -5%: -100€

Nehmen wir noch ALEXA auf die 60.000€ - dann gehen nochmals 1.500€ dafür ab.

Nur - ist das nun viel oder wenig? Denn ohne die Vermögenssituation betrachtet verbleibt hier nur eine Differenz von 50€ - mit ALEXA auf Vermögen liegt die Differenz bei 1550€ - allerdings inklusive dem Hinweis, dass dem gegenüber 15.000€ ALEX gutgeschrieben werden! Ohne weiteres erhebliches Vermögen wird der Aktienbesitzer also erst bei einem Aktienbesitz von wenigstens 500.000€ langsam in die Bereiche kommen, bei denen weiteres Vermögen über ALEXA auf Vermögen zu einer höheren Belastung führt als heute!


Die Steuern auf Gewinn in die Überlegung mit einzubeziehen, halte ich für falsch (Kapitalgesellschaft) und auch für schwierig, weil man nun spekulieren müsste, wie sich die veränderten Rahmenbedingungen tatsächlich auf den Gewinn von BMW auswirken würden - also:
Wie stark steigt der Gewinn, wenn BMW kein Kündigungsschutz mehr beachten muss, dafür aber die Neuregelung bezüglich der AV zu berücksichtigen hat?
Wie verändert sich der Gewinn, wenn es keinen Mindestlohn mehr gibt?
Wie verändert sich der Gewinn, wenn BMW keine Sozialversicherungen mehr bezahlt, aber dafür ALEXA zahlen muss?

Detaillierte Zahlen zu Mitarbeitern und den Sozialversicherungsbeiträgen von BMW liegen mir derzeit nicht vor - ich recherchiere aber noch, das kann also noch kommen. Erste grobe Abschätzungen lassen aber vermuten, dass sich die Abgabenlast von BMW allenfalls moderat erhöhen würde. Man kann davon ausgehen, dass der Gewinn ungefähr gleich bleiben würde - was damit auch nicht erwarten lässt, dass sich bei den Steuern auf Gewinn all zu viel verändert. Das ist keineswegs überraschend, weil ich ALEXA gerade so kalkuliert habe, dass es ungefähr gleich bleibt - ich habe lediglich bei Unternehmen die Verteilung insofern verändert, dass sich Automatisierung nicht mehr per se in niedrigere Sozialabgaben auswirkt, weil nicht mehr die Einkommen der Mitarbeiter die Berechnungsgrundlage sind.


Unterm Strich bleibt damit: Für den BMW-Aktionär kommt es darauf an, wie seine Gesamtsituation ist. Allein aus dem Besitz der Aktien kann man nicht folgern, dass dieser sich negativ oder positiv auf die Einkommenssituation und Vermögenssituation auswirken würde - mit 60.000€ Aktienbesitz ist er auch nicht wirklich reich - da greifen die Vorteile von ALEX deutlich stärker, als die Nachteile aus ALEXA auf Einkommen.

Insofern erschließt sich mir nun nicht, inwiefern wir durch die Beispielrechnungen einen wie auch immer gearteten Nachweis hätten, dass das Modell mit ALEX und ALEXA für normale Einkommen und durchaus auch relevante Vermögen so dramatische Nachteile bringt, dass es nicht passen kann. Für niedrige Vermögen und selbst bei hohen Einkommen bleibt sogar deutlich mehr für Konsum vom Einkommen übrig - für normale Vermögenssituationen ist die Situation ebenfalls tendenziell eher günstiger als heute, lediglich für sehr hohe Vermögen (typisch Superreiche) ist das Modell so ausgerichtet, dass es diese stärker zur Staatsfinanzierung heranzieht.

Unterm Strich sind die Beispielrechnungen also eine Bestätigung dessen, was ich eigentlich mit meinem Ansatz auch erreichen will.

Gerne können wir auch mal eine Berechnung auf der Basis von Immobilienbesitz machen, wenn der Eigentümer von den Mieteinnahmen lebt. Sofern hier valide Zahlenmaterial zur heutigen Situation vorgestellt werden, gleiche ich diese mit den Zahlen unter ALEX und ALEXA ab.
Atue001
Beiträge: 4069
Registriert: Fr 2. Aug 2019, 00:00

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Atue001 »

Hier nochmals das Gesamtmodell, korrigiert um die Fehler der ersten Version:

Ich mache mal den Versuch eine ganzheitliche Sicht auf eine besondere BGE-Gesellschaft zu skizzieren, die ich mal ALEX nenne (als Abkürzung für Allgemeine Existenzsicherung)

Die Grundidee wäre:

Jeder Bürger erhält (sofern er den Kriterien aus SGB II §7 genügt) ein ALEX (BGE) in Höhe von:

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr je Monat: 1.100€
Kinder bis zum 18. Lebensjahr je Monat: 500€

Die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung sind aus diesen Bezügen zu finanzieren - wer keine Kranken- und Pflegeversicherung nachweist, bekommt keine ALEX-BGE (oder wird Zwangsversichert).

Die KV/PV wird über eine Kopfpauschale organisiert - was bedeutet, dass jeder (von der Wiege bis zur Bahre) den gleichen Beitrag für eine Grundversicherung auf heutigem Niveau der Leistungen der GKV/PV zu zahlen hat.

Dabei kann und darf dieser Zweig der Sozialversicherung aus staatlicher Obhut entlassen werden - kann also privatwirtschaftlich organisiert sein. Wichtig ist nur, dass eine Zulassung nur solche Gesellschaften erhalten, die einen so gearteten und wohl definierten Basistarif für Alle auch anbieten. Jeder muss jederzeit das Recht haben, von anderen höherwertigen Versicherungen auf diesen Basistarif zu wechseln - niemand darf abgelehnt werden. Kriterien wie Gesundheitszustand u.ä. führen im Basistarif nicht zu unterschiedlichen Beiträgen.

Eine solche Kopfpauschalen KV/PV dürfte einen Beitrag von ca. 200-250€ kosten.

Auf die Arbeitslosenversicherung wird verzichtet. Der Kündigungsschutz wird nach dem Hamburger Dreisprungmodell (IHK Hamburg) organisiert - was bedeutet die Aufhebung des Kündigungsschutzes, bei gleichzeitig gesetzlich geregelten Abfindungen.

Eine Rentenversicherung gibt es nur noch ergänzend und minimalistisch. Wer eigenes Einkommen im Monat hat, für den wird das BGE um 15% auf dieses Einkommen erhöht, bis zum Maximalbetrag von 1.250€. Die Erhöhungsbeiträge müssen allerdings in der Höhe oberhalb 1100€ nachweislich in eine Rentenversicherung einbezahlt werden. Diese Rentenversicherung wird nach staatlichen Regeln über private Anbieter angeboten. (Prinzip: Entweder reine Rentenversicherung oder kapitalgedeckte Rentenversicherung)

Weitergehende Vorsorge für das Alter kann und darf jeder für sich treffen - sind aber keine Angelegenheit staatlicher Organisation.

Die Rentengrenze wird abgeschafft. Jeder kann seine Lebensarbeitszeit eigenverantwortlich organisieren.

Der Mindestlohn wird abgeschafft.

Da es keine Sozialversicherungen im klassischen Sinne mehr gibt, zahlen Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr. Statt dessen wir eine Allgemeine Existenzsicherungsabgabe (ALEXA) erhoben, die entsprechend als prozentualer Anteil der Wertschöpfung (ca. 5-7%) der in Deutschland produzierten Güter bzw. geleisteten Dienstleistungen besteht. Die Existenzsicherungsabgabe wird für Güter und Dienstleistungen ausländischer Unternehmen, die diese in Deutschland anbieten, in analoger Weise und Höhe erhoben. (Grundannahme: Die Belastung in Summe über alle Unternehmen bleibt in etwa vergleichbar zu heute)

Alle Einkommen werden mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert. (Flat Tax Ca. 25%)
Auf alle Einkommen wird zusätzlich eine ALEXA erhoben (ca. 5%)
Die Mehrwertsteuer wird für alle Produkte nach einem einheitlichen Satz erhoben (ca. 25%)
Auf Vermögen von natürlichen Personen wird eine jährlich zu zahlende ALEXA-Vermögen erhoben (ca. 2,5%)
Erbschaften und Schenkungen zählen als Einkommen. Die Einkommensbesteuerung für Erbschaften und Schenkungen wird aber über einen Zeitraum von 15 Jahren abgegolten. Gleiches gilt für die ALEXA auf Einkommen und Schenkungen.
Die Objekte der heutigen Abgeltungssteuer werden als Einkommen behandelt und versteuert. Sofern es sich um langfristig erzielte Gewinne handelt, kann die Abgeltung der Steuer auf Antrag auf den Zeitraum der Abgeltungsdauer veranlagt werden, längstens jedoch auf 15 Jahre.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Arbeit für Erwachsene - wer auf diesen verzichtet und keine Arbeit mit einem Einkommen oberhalb 500€ nachweist, bekommt ALEX um 100€ gekürzt. Der Staat steht in der Verantwortung jedem einen Arbeitsplatz von mindestens 500€ im Monat anzubieten. Die angebotenen Tätigkeiten sollen dabei zu marktüblichen Preisen angeboten werden.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Wohnung - allerdings lediglich auf 23qm warm. Sofern der Rechtsanspruch geltend gemacht wird, ist hierfür eine Miete von ca. 11€ je qm zu zahlen.

Sofern Kinder zu einem Haushalt gehören, haben die Eltern eine Mitfinanzierungspflicht für die Kinder. Eltern, die nicht wenigstens ein Einkommen von 250€ je Kind je Monat aufbringen, können mit Sanktionsmaßnahmen bedacht werden. Diese können im Extremfall dazu führen, dass ihnen die Erziehung der Kinder entzogen wird, weil sie offensichtlich nicht Willens sind, sich im notwendigen Maße an der Finanzierung der Kinder mit zu beteiligen. Sofern die Eltern aus anderen Gründen per se in keiner Weise in der Lage sind einer Arbeit nachzugehen, greifen besondere Gesetze, die vor allem das Kindeswohl sicherstellen.




ALEX beinhaltet als Leistungen die Allgemeine Existenzsicherung analog zu den Leistungen von Hartz IV ohne besondere Bedarfe. Sofern besondere Bedarfe vorliegen (beispielsweise bei Behinderungen, Krankheit u.ä.) werden weitergehende Ansprüche üblicher Art pauschaliert in ALEX abgebildet (Bedarf an Möbel o.ä., Bedarf für Ausflüge von Kindern mit der Schule u.ä.), oder aber über gesonderte Regelungen mit entsprechender Bedarfsprüfung aufgestockt (Beispiel: Wegen einer Behinderung braucht es Hilfsmittel u.ä.)





Ergänzende Anmerkungen:
Die heute bestehende Umverteilung im Einkommensteuerrecht und Sozialrecht wird zugunsten einer einheitlichen Steuer- und Abgabenregelung (Flat-Tax, einheitliche ALEXA) abgelöst. Die eigentliche Umverteilung findet vor allem über die einheitliche Vermögensabgabe von natürlichen Personen statt, der als Gegenkompensation einerseits die Flat-Tax und andererseits ALEX gegenübersteht. Einkommen werden so über weite Strecken deutlich niedriger belastet als heute, dazu kommt aber die ALEX-Abgabe für Vermögen, die bei hohen Vermögen in Summe zu einer Mehrbelastung führt.
Diese Anpassung im Steuerrecht hat zur Folge, dass eine übermäßige Vermögensakkumulation vermieden werden kann, ohne dass Vermögen als solche bedroht wären oder nicht mehr aufgebaut werden könnten. Vielmehr ist es so, dass durch das Konstrukt aus Flat-Tax und ALEX die Fähigkeit zum Vermögensaufbau gerade bei niedrigen und mittleren Einkommen deutlich verbessert wird.


Aus Arbeitnehmersicht ist ALEX reizvoll, weil es deutliche Impulse zur eigenverantwortlichen Selbstorganisation des Lebens setzt. Als soziale Absicherung kommt das Recht auf Arbeit und das Recht auf Wohnung zu ALEX hinzu. Das Recht auf Arbeit soll dabei einladen und ermöglichen, dass man über ALEX hinaus seine Konsumfähigkeit durch Arbeit erhöht - ohne dass man deshalb dazu gezwungen wird. Das Recht auf Arbeit geht aber nicht in Dimensionen, die eigentlich dem privatwirtschaftlichen Umfeld überlassen werden sollten. Das Recht auf Wohnung wird begleitet davon, wer von dem Recht Gebrauch macht, hat nur Anspruch auf einen recht bescheidenen Wohnraum.

Mit dem erhöhten Anspruch auf eine gesetzlich organisierte wenn auch privatwirtschaftlich realisierte Rente wird ein weiterer Anreiz gesetzt, dass es sich lohnt, auch im geringen Umfang hinzu zu verdienen. Die Grenze von 500€ ist identisch mit der Grenze der Vergütung die über das Recht auf Arbeit durch den Staat garantiert wird.

Prinzipiell räumt ein so organisiertes BGE damit auf, dass die Lebensbedingungen des Einzelnen diesem durch den Staat vorgeschrieben werden, bzw. zu unterschiedlicher finanzieller Behandlung führen. Wenn sich zwei erwachsene ALEX-Empfänger entschließen, ihr Leben in einer gemeinsamen Wohnung zu organisieren, können sie zu zweit auch auf eine Wohnung von 46qm durch den Staat in Anspruch nehmen - für dann allerdings 506€ warm. Auch Dreiergemeinschaften und mehr sind so denkbar.

Etwas anders wird das Geschehen, wenn Kinder mit ins Spiel kommen. Mit 500€ ist das BGE für Kinder höher als das heutige Kindergeld - allerdings muss berücksichtigt werden, dass ja die KV/PV und ggf. die Wohnung für diese Kinder mit bezahlt werden muss. Damit dies in einer reinen ALEX-Familie gelingt, reichen die gekürzten ALEX-Beträge nicht aus, wenn die Eltern also nicht arbeiten. Unter diesen Voraussetzungen kann den Kindern kein angemessenes Umfeld geboten werden - weshalb dann in Frage steht, ob die Eltern tatsächlich ernsthaft einen Willen aufbringen, sich ausreichend und angemessen um die Kinder zu kümmern. Hingegen steht den Eltern die Alternative zur Verfügung, den Rechtsanspruch auf Arbeit in Anspruch zu nehmen - was dann bedeutet, dass eine Familie mit 2 Kindern auf ein ALEX von (2*(1100+0,15%*500€)=) 2250€ für die Eltern kommt, 1000€ Einkommen und 1000€ ALEX für die Kinder. Ca. 1000€ muss für die KV/PV gegengerechnet werden, 150€ gehen für die Eltern in die Rentenversicherung. Vom Einkommen werden 300€ für Steuern und ALEXA fällig. Sofern auf die 92qm-Wohnung durch das Wohnrecht in Anspruch genommen wird, sind hierfür 1012€ fällig. Für die Familie verbleiben damit noch 1788€. Mit vergleichbarem Umfeld hätte die Familie nach heutigen Regeln ca. 1700€. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass durch die höhere Mehrwertsteuer gegenüber heute auch ein Mehrbedarf vorhanden ist.


Der Staat zieht sich mit solchen Regelungen aus weiten Teilen zurück, in denen er heute aktiv Verantwortung übernimmt. Bei den sozialen Leistungen greift er nur noch in Form von gesetzlichen Regelungen zur Organisation von Mindestanforderungen ein. Die Rente wird nur noch minimalistisch thematisiert, um sicher zu stellen, dass jeder der arbeitet auch im Alter mehr zur Verfügung hat als der, der nie gearbeitet hat. Auch hier wird nur der Rahmen für privatwirtschaftliche Wirtschaftstätigkeit gestellt.

Unternehmen profitieren von den veränderten Regelungen beim Mindestlohn und dem Kündigungsschutz. Die Abgabenpflicht wird nicht mehr in Abhängigkeit zu bezahlter Arbeit, sondern zur Wertschöpfung getätigt. Damit beteiligen sich die Unternehmen einerseits an der Finanzierung von ALEX, andererseits fällt der schädliche Vorteil weg, dass man durch Rationalisierung Sozialversicherungsbeiträge los wird. Unternehmen mit hoher Personalquote und im Vergleich dazu niedriger Wertschöpfung, wie sie beispielsweise in Krankenhäusern oder generell Dienstleistungsberufen häufig anzutreffen sind (auch Pflege, Frisör, ... ... ...) werden deutliche Entlastungseffekte haben.

Über ALEXA werden auch ausländische Unternehmen an der Finanzierung von ALEX beteiligt. Der Wettbewerbsvorteil durch unterschiedliche Sozialversicherungssysteme entfällt damit zum Teil. Im Markt werden damit ausländische Unternehmen mit niedrigeren Sozialstandards nicht mehr per se quersubventioniert.


Durch die gleichmäßige Besteuerung aller Einkommensarten herrscht hier Steuergerechtigkeit. Dass langfristig wirkende Einkommen aus Erbschaften, Schenkungen oder auch aus längerfristigen Spekulationsgewinnen von Aktien oder auch Häusern in die Besteuerung gleichermaßen eingezogen werden, ist sachlich erst mal gerecht. Gleichzeitig sind die großzügigen Abgeltungszeiträume so gestaltet, dass auch die Erbschaft von soliden Unternehmen nicht dazu führt, dass ein Unternehmen aufgegeben werden muss.

Bezogen auf die ALEX-Abgabe auf Vermögen kann man auch folgende Aussage treffen:
Angenommen 1200€ ALEX entsprächen 1/12 von 2,5% des Vermögens, dann ist die ALEX-Abgabe für Vermögen unterhalb von 576T€ niedriger als ALEX. Die Vermögensabgabe wird bei verheirateten Paaren also erst bei Vermögen von mehr als 1,1 Mio. EUR die Konsumfähigkeit einschränken, sofern keine sonstigen Einkommen vorhanden sind.
(Umgekehrt kann man bei Spitzenvermögenden mit einem Vermögen von 15 Mrd. EUR feststellen, dass diese eine ALEX-Abgabe auf das Vermögen von 375 Millionen auch verkraften können sollten. )


Die genauen Steuersätze und Sätze für ALEXA sind in einer solchen Komplexität nicht leicht zu ermitteln. Auch kann niemand sagen, was eine Umsetzung eines solchen BGE-Modells tatsächlich bezogen auf die wirtschaftlichen Tätigkeiten bedeuten würde. Insofern sind die genannten Sätze eher als ungefähre Größenordnungen zu sehen, und nicht als die absolut gültigen Werte. Die groben Größenordnungen der Zahlen sollten aber passen. Grundlegend aber kann man sagen, dass das Modell Fordern und Fördern als Grundprinzip beibehält - aber gleichzeitig sowohl der Wirtschaft als auch dem Einzelnen deutliche Entbürokratisierung und mehr Freiheit in der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung bietet, als unser heutiges Modell.

Was man an dieser Gesamtkonstellation auch sieht ist, dass es sich weder um ein unsoziales kapitalistisches Ausbeutungssystem handelt, noch um ein sozialistisches enteignendes System. Es ist anders organisiert, und vermeidet damit einige Schwächen des heutigen Systems. Ein Schlaraffenland ist es nicht – aber dennoch ein deutlich anderer Ansatz für Künstler, ehrenamtlich Tätige oder auch typischerweise Frauen mit Kindern als heute.
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(12 Oct 2020, 21:57)
Bitte zeige mal auf, wie du auf die Brutto-Netto-Rechnung kommst.
Ein aktueller Brutto-Netto-Rechner findet sich hier:
https://www.brutto-netto-rechner.info/
Wenn man diesen nutzt, Steuerklasse 1 eingibt und noch generell gesetzlich versichert eingibt, dann weist dieser (ohne Kinder) für ein Brutto von 1.020.000€ ein Netto von 545.602€ aus.
Der Steueranteil (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag) liegt bei 460.346,04€.
Das entspricht einem Steueranteil von knapp über 45% - ich kann also die 50,08% nicht nachvollziehen.
Du hast die Kirchensteuer "unterschlagen"...... ( 37tsd Euro)
Die Steuerberechnung bei Kapitalgesellschaften ist nicht aus der Luft gegriffen - aber für die Diskussion nicht relevant. Es geht nicht um die Unternehmensbesteuerung - es geht um die Besteuerung von Einkommen und um Abgaben auf Vermögen zur Finanzierung eines BGEs. Aber schauen wir auch hier mal, was bei einem BMW-Aktionär passiert:
Wert: 60.000€
Dividende: 2.000€
Steuer auf Dividende -25%: -500€
ALEXa auf Einkommen: -5%: -100€
Nehmen wir noch ALEXA auf die 60.000€ - dann gehen nochmals 1.500€ dafür ab.
Nur - ist das nun viel oder wenig? D
Es fehlt die Steuer, die BMW zahlt.
Logischerweise ist die in deiner Betrachtung ( wie auch heute schon bei der Einmkommenssteuer) den Eigentümern / Aktionären zuzuordnen.
Alles anders ist falsch.
Und damit fällt auch deine ganze These hier nämlich zusammen, wie "wenig" die Vermögenden/Reichen heute bezahlen.

Wäre die BMW Group eine Personengesellschaft, dann wäre die Steuer ja nicht "zweistufig" sondern würde der Einkommenssteuer unterliegen.
Dann kommt in etwas das gleiche raus wie oben in den zwei Stufen.
Die Steuern auf Gewinn in die Überlegung mit einzubeziehen, halte ich für falsch (Kapitalgesellschaft) und auch für schwierig, weil man nun spekulieren müsste, wie sich die veränderten Rahmenbedingungen tatsächlich auf den Gewinn von BMW auswirken würden - also:
Wie stark steigt der Gewinn, wenn BMW kein Kündigungsschutz mehr beachten muss, dafür aber die Neuregelung bezüglich der AV zu berücksichtigen hat?
Wie verändert sich der Gewinn, wenn es keinen Mindestlohn mehr gibt?
Wie verändert sich der Gewinn, wenn BMW keine Sozialversicherungen mehr bezahlt, aber dafür ALEXA zahlen muss?
Die Antworten auf diese Fragen sind völlig unabhängig davon, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt und haben auf die Höhe der Steuer, die heute tatsächlich bezahlt wird, ja keinen Einfluss.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
Skull
Moderator
Beiträge: 27165
Registriert: Do 12. Apr 2012, 22:22
user title: woaussie
Wohnort: NRW / ST

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Skull »

Atue001 hat geschrieben:(12 Oct 2020, 23:32)

Hier nochmals das Gesamtmodell, korrigiert um die Fehler der ersten Version:

[…]

wer keine Kranken- und Pflegeversicherung nachweist, ALEX-BGE (oder wird Zwangsversichert).

[…]

Auf die Arbeitslosenversicherung wird verzichtet.
Der Kündigungsschutz wird nach dem Hamburger Dreisprungmodell (IHK Hamburg) organisiert -
was bedeutet die Aufhebung des Kündigungsschutzes, bei gleichzeitig gesetzlich geregelten Abfindungen.

Eine Rentenversicherung gibt es nur noch ergänzend und minimalistisch.

Wer eigenes Einkommen im Monat hat, für den wird das BGE um 15% auf dieses Einkommen erhöht, bis zum Maximalbetrag von 1.250€. Die Erhöhungsbeiträge müssen allerdings in der Höhe oberhalb 1100€ nachweislich in eine Rentenversicherung einbezahlt werden. Diese Rentenversicherung wird nach staatlichen Regeln über private Anbieter angeboten. (Prinzip: Entweder reine Rentenversicherung oder kapitalgedeckte Rentenversicherung)

[…]

Die Rentengrenze wird abgeschafft. Jeder kann seine Lebensarbeitszeit eigenverantwortlich organisieren.

Der Mindestlohn wird abgeschafft.

Da es keine Sozialversicherungen im klassischen Sinne mehr gibt, zahlen Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr. Statt dessen wir eine Allgemeine Existenzsicherungsabgabe (ALEXA) erhoben, die entsprechend als prozentualer Anteil der Wertschöpfung (ca. 5-7%) der in Deutschland produzierten Güter bzw. geleisteten Dienstleistungen besteht.

[…]

Alle Einkommen werden mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert. (Flat Tax Ca. 25%)
Auf alle Einkommen wird zusätzlich eine ALEXA erhoben (ca. 5%)
Die Mehrwertsteuer wird für alle Produkte nach einem einheitlichen Satz erhoben (ca. 25%)
Auf Vermögen von natürlichen Personen wird eine jährlich zu zahlende ALEXA-Vermögen erhoben (ca. 2,5%)
Erbschaften und Schenkungen zählen als Einkommen.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Arbeit für Erwachsene - wer auf diesen verzichtet und keine Arbeit mit einem Einkommen oberhalb 500€ nachweist, bekommt ALEX um 100€ gekürzt.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Wohnung - allerdings lediglich auf 23qm warm. Sofern der Rechtsanspruch geltend gemacht wird, ist hierfür eine Miete von ca. 11€ je qm zu zahlen.

Eltern, die nicht wenigstens ein Einkommen von 250€ je Kind je Monat aufbringen, können mit Sanktionsmaßnahmen bedacht werden. Diese können im Extremfall dazu führen, dass ihnen die Erziehung der Kinder entzogen wird,

[…]

ALEX beinhaltet als Leistungen die Allgemeine Existenzsicherung analog zu den Leistungen von Hartz IV ohne besondere Bedarfe. Sofern besondere Bedarfe vorliegen (beispielsweise bei Behinderungen, Krankheit u.ä.) werden weitergehende Ansprüche üblicher Art pauschaliert in ALEX abgebildet (Bedarf an Möbel o.ä., Bedarf für Ausflüge von Kindern mit der Schule u.ä.), oder aber über gesonderte Regelungen mit entsprechender Bedarfsprüfung aufgestockt (Beispiel: Wegen einer Behinderung braucht es Hilfsmittel u.ä.)
Kindesentzug bei zu geringem Einkommen, gepaart mit vielen, vielen Zwängen und Regeln,
Kürzungen bei und mit vielen Gründen,
Zwänge und den entsprechenden Kontrollen und Prüfungen,
noch mehr Erfassungen und Kontrollen durch den Staat bei gleichzeitiger
Reduzierung und Zerschlagung von staatlichen Leistungen.
Eine Verabschiedung von den gesetzlichen Sozialversicherungen.


Interessant was dann aus einem ursprünglich bedingungslosen Grundeinkommen so rauskommen SOLL.

Und wie das HIER dann auch noch als sozial, gerecht und attraktiv verkauft werden soll.


Und wenn ich da grob überschlage wird das gesamte BIP mit knapp 65 Prozent versteuert oder Abgabenbelastet.
(Ohne dabei auf Sondersteuern wie Gewerbesteuer, Grunderwerbssteuer existierende Verbrauchststeuern
oder andere Steuern und Abgaben noch einzugehen)


Interessant auch die Mehrwertsteuer einheitlich auf ALLE Produkte und Dienstleistungen.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Ich denke aber, es wird dann wieder eine Relativierung geben, das ja Mieten, Zinsen
und bestimmte Dinge dann doch wieder keiner einheitlichen Mehrwertsteuer unterliegt werden sollen...
...oder man wieder im Detail sich alles noch mal anders und differenzierter neu überlegen muss. :D


mfg
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
lili
Beiträge: 9110
Registriert: Mi 5. Nov 2014, 20:51

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von lili »

Es kommt auf das Modell an. Ich persönlich würde mit dem Satz nicht die Krankenversicherung bezahlen. Ich bin für eine Bürgerversicherung, indem jeder einzahlt (sei es Beamte oder Parlamentarier.) Für mich ist die Gesundheit das höchste Gut.

1100 Euro finde ich für den Erwachsenen okay, nur das mit der Krankenversicherung stört mich.
Wer einen Beruf ergreift, ist verloren.

Henry David Thoreau
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Realist2014 »

lili hat geschrieben:(13 Oct 2020, 09:44)

Ich bin für eine Bürgerversicherung, indem jeder einzahlt (sei es Beamte oder Parlamentarier.) Für mich ist die Gesundheit das höchste Gut.
Ich bin für die PKV und gegen die Bürgerversicherung
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
Antonius
Beiträge: 4740
Registriert: Mo 9. Jun 2008, 23:57
user title: SURSUM CORDA
Wohnort: BRD

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Antonius »

Realist2014 hat geschrieben:(13 Oct 2020, 11:04)
Ich bin für die PKV und gegen die Bürgerversicherung
Ich bin für die GKV als Krankenversicherungs-System, da sich diese bisher am besten bewährt hat.
SAPERE AUDE - Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
Immanuel Kant (1724-1804)
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Realist2014 »

Antonius hat geschrieben:(13 Oct 2020, 15:26)

Ich bin für die GKV als Krankenversicherungs-System, da sich diese bisher am besten bewährt hat.
das haben wir ja parallel zur PKV

genau diese beiden Systeme haben sich in den letzten 150 Jahren bewährt
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Occham

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Occham »

Ein BGE kann nur wirkungsfähig sein, wenn man einen neuen Gesellschaftsvertrag aufsetzt, in dem alle Abhängigkeiten zum BGE berücksichtig werden, so zugeschnitten, das ein BGE eben wirkungsfähig ist. Davon rate ich aber ab, wie sagt man so schön: never change a running system... aber vielleicht täusch ich mich...
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 73769
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Tom Bombadil »

Ich hab da mal ein paar Fragen für dich, ich nummeriere sie durch, dann kannst du sie einfacher beantworten!
Atue001 hat geschrieben:(19 Dec 2021, 00:52)

Ein realistisches BGE kümmert sich um die Thematik der Existenzsicherung - und das mit einem systemisch überlegenen Ansatz, der sich sukzessive weltweit mehr und mehr durchsetzt.
1. Wie sieht dieser - angeblich systemisch überlegene - Ansatz aus? Kannst du den genauer beschreiben, welches System bekommen wir dann?
2. Wo setzt der sich weltweit mehr und mehr durch? Und nein, Barbados ist die falsche Antwort.
Die wahren Vorteile eines BGEs werden vor allem die Bürger der Mitte erleben, weil der BGE-Gedanke klar aus dem Umfeld der Eigenverantwortung kommt.
3. Welche Vorteile haben die Bürger der Mitte, denen du dein "BGE" postwendend wieder abnehmen willst?
4. Was hat das mit Eigenverantwortung zu tun?
5. Wie definierst du Eigenverantwortung?
Im Sinne der Aufklärung ist das BGE nur die logische Konsequenz - aber die Aufklärung dauert halt.....trotzdem - es kommt.
6. Erkläre den Zusammenhang zwischen Aufklärung und deinem "BGE"!
Ich schätze, dass es in Deutschland noch ca. 20-30 Jahre dauert - aber es läuft darauf hinaus.
7. Auf Basis welcher Informationen gelangst du zu dieser Einschätzung?
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
Atue001
Beiträge: 4069
Registriert: Fr 2. Aug 2019, 00:00

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Atue001 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Dec 2021, 10:11)
1. Wie sieht dieser - angeblich systemisch überlegene - Ansatz aus? Kannst du den genauer beschreiben, welches System bekommen wir dann?
BGE-Systeme sind den heute noch üblichen Grundsicherungssystemen deshalb überlegen, weil sie das Thema der Grundsicherung als Menschenrecht organisieren. Entgegen dem heute üblichen System spielt es dabei keine Rolle, ob man Marktteilnehmer an diesem Markt ist, oder nicht (also beispielsweise NOCH nicht, weil man noch Kind ist....oder wieder nicht, weil man Rentner ist....)

Die Thematik der Grundsicherung wurde 1790 noch nicht so gedacht, wie sie sich heute entwickelt. Wir haben sehr abstrakte Wirtschafts- und Sozialsysteme und ein grundlegendes Rechtsverständnis bezüglich der Menschenrechte - wenn man diese Komponenten ganzheitlich zusammenfasst, ist die Grundsicherung der Existenz ein Menschenrecht. Man kann das anders organisieren als über ein BGE - aber es ist sehr einfach, es über ein BGE stringent zu organisieren. Einfachheit siegt langfristig.
2. Wo setzt der sich weltweit mehr und mehr durch? Und nein, Barbados ist die falsche Antwort.
So weit muss man nicht gehen - Deutschland ist ein gutes Referenzland. Die Thematik der Grundsicherung entwickelt sich seit 1945 konsequent immer weiter in unserem Rechtssystem. Inzwischen ist es weitgehend unumstritten, dass die Thematik der Existenzsicherung im Steuerrecht und im Sozialrecht gleich behandelt werden muss. Das Steuerrecht darf natürlich großzügiger sein, aber es darf nie unter die Kriterien des Existenzminimum im Sozialrecht zurückfallen, sonst droht klar der Rechtsverstoß. Das ist gängige Rechtspraxis, und wird mit jedem zugehörigen Urteil des BVerfG regelmäßig nur weiter entwickelt und konkretisiert. Der Gesetzgeber MUSS deshalb NICHT ein BGE einführen - aber die Freiheiten, die der Gesetzgeber noch hat, um das Existenzminimum anders zu organisieren, werden immer enger geschnürt.

WEIL das so ist, gehen auch die Reformen der letzten Bundesregierung bezüglich der Renten in diese Richtung. UND die Pläne der Ampel bezüglich des Kindergeldes gehen in diese Richtung. Auch die Pläne der Ampel in Richtung Ehegattensplitting vereinfachen das Steuermodell im Sinne eines BGE-fähigen Modells.

Sukzessive werden die Vorbereitungen getroffen - und das nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern der Welt, um die Thematik der sozialen Grundsicherung als eigenständige Thematik organisieren zu können. In Deutschland zählt auch die Idee der Bürgerversicherung zu den Ideen, die auf diese Vision einzahlen.

Schon wenn die Ampel alle ihre Vorhaben umsetzt, bleibt nicht mehr so arg viel übrig, was ein BGE-Modell in Höhe der Grundsicherung von dem bestehenden Mischmasch unterschiedlicher Gesetzespakete noch unterscheidet. Es nähert sich einfach alles in diese Richtung an - was auch klar ist, weil es kaum noch Instrumente gibt, die zwischen bestehender Behandlung des Existenzminimum im Rechtssystem und einem potentiellen BGE auf Existenzsicherungshöhe wirklich unterscheidet.
3. Welche Vorteile haben die Bürger der Mitte, denen du dein "BGE" postwendend wieder abnehmen willst?
?

Ich nehme niemand etwas ab.
4. Was hat das mit Eigenverantwortung zu tun?
Die Grundsicherung hat mit Eigenverantwortung zu tun, weil es einer Grundsicherung bedarf, damit man überhaupt eigenverantwortlich tätig sein kann. Wer permanent unterhalb der Grundsicherung eigentlich nur ums Überleben kämpft, ist überhaupt nicht in der Lage im Sinne der Menschenrechte an einer normalen demokratischen Gesellschaft teilzunehmen. Deshalb ist diese Form der Grundsicherung ein Grundrecht.
5. Wie definierst du Eigenverantwortung?
Als eigene Verantwortung für das eigene Handeln und Tun.
6. Erkläre den Zusammenhang zwischen Aufklärung und deinem "BGE"!
Es gibt nicht MEIN BGE.

Voraussetzung für eine gesellschaftliche Teilhabe auch im Sinne der Aufklärung ist, dass der Mensch existenziell abgesichert ist. Das ist die Voraussetzung für Teilhabe an der Gesellschaft. Drunter geht es nimmer - drunter bedeutet unwürdige vielleicht sogar sklavenähnliche Zustände.
7. Auf Basis welcher Informationen gelangst du zu dieser Einschätzung?
Sorry, aber hier alle meine Quellen anzuführen, die ich eigentlich immer wieder verfolge - das ist dann doch zu viel.
Im Grunde genommen reichen dafür aber auch schon die Europäische Menschenrechtskonvention, eingei EuGH-Urteile, einige Einschätzungen des BVerfG und eine allgemeine Beobachtung dessen, was sich so entwickelt.

Erstaunlich ist für mich eher, wie irgendwer auf die Idee kommen kann, dass die soziale Absicherung aller Menschen in einem Staat unterhalb des Existenzminimum überhaupt in Frage kommt........

Wenn man sich mal klar macht, dass es unterhalb des Existenzminimum nichts akzeptables mehr gibt, dann bleibt nur noch die Frage danach, WIE man das organisiert.
Die derzeitige Organisation in Deutschland ist extrem kompliziert.....das geht einfacher, wenn man es durchgängig konsequent macht. Damit sind wir beim BGE.

Das kostet weniger, ist weniger bürokratischer Aufwand, und ist konsequent.

So gesehen bin ich gespannt auf die Begründungen, die gegen weniger Kosten, weniger bürokratischen Aufwand und weniger Konsequenz sprechen.....und das schon seit vielen hunderten Beiträge....und die Kritiker bleiben es mangels Argumente immer schuldig.......auch das spricht dafür, dass ein konsequent organisiertes BGE wohl eher Probleme lösen wird, als neue Probleme zu schaffen!
Benutzeravatar
Skull
Moderator
Beiträge: 27165
Registriert: Do 12. Apr 2012, 22:22
user title: woaussie
Wohnort: NRW / ST

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Skull »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2021, 00:44)

So gesehen bin ich gespannt auf die Begründungen, die gegen weniger Kosten,
weniger bürokratischen Aufwand und weniger Konsequenz sprechen.....
und das schon seit vielen hunderten Beiträge....und die Kritiker bleiben es mangels Argumente immer schuldig
…..auch das spricht dafür, dass ein konsequent organisiertes BGE wohl eher Probleme lösen wird,
als neue Probleme zu schaffen!
Das kann ich nicht so stehen lassen. Du kannst jegliche Kritik ausblenden.
Du kannst durchaus sachliche Kritik ignorieren.

Du kannst aber nicht durch Deine wiederholenden ellenlangen Texte quasi behaupten,
es gäbe (hier) keinerlei Argumente gegen ein BGE. Gerade in der von Dir hier propagierten Höhe.

Das ist unredlich.

mfg
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2021, 00:44)
.................................................
. Inzwischen ist es weitgehend unumstritten, dass die Thematik der Existenzsicherung im Steuerrecht und im Sozialrecht gleich behandelt werden muss. D n!
Was soll eigentlich deine diesbezüglich wiederholte Falschbehauptung?

Das Steuerrecht kennt keine Freistellung des Steuerfreibetrags aufgrund der individuellen "Bedarfs"-Situation.
Somit hat jeder den gleichen Freibetrag ( jeweils im Grundtarif oder im Splittingtarif)

In allen drei Existenzsicherungssystemen ( Grundsicherung im Alter ALG II und Sozialhilfe) wird aber immer der jeweilige Bedarf aufgrund der unterschiedlichen Wohnkosten ermittelt ( = Warmmiete)

Würde deine obige Behauptung den Fakten entsprechen, wäre das ja nicht möglich, denn bei allen müsste ja dann der gleiche Bedarf zugrunde gelegt werden.
So gesehen bin ich gespannt auf die Begründungen, die gegen weniger Kosten, weniger bürokratischen Aufwand und weniger Konsequenz sprechen...
Das wurde dir schon xmal erläutert.

Mit dem heutigen diesbezüglich verfügbaren Geld für die gleiche Anzahl der Bezieher reicht es eben nur für 650 Euro plus GKV.

Damit hätten Millionen Bezieher von Existenzsicherung weniger als heute ( Millionen Bezieher aber auch mehr) - somit ist ein BGE eben keinesfalls "sozial".
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Atue001
Beiträge: 4069
Registriert: Fr 2. Aug 2019, 00:00

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben:(20 Dec 2021, 09:33)

Was soll eigentlich deine diesbezüglich wiederholte Falschbehauptung?
Warum behauptest du konsequent Quatsch, der von keinem einzigen Rechtsversteher vertreten wird? Das kannst du natürlich im Rahmen der Meinungsfreiheit machen - ist aber für eine vernünftige argumentative Auseinandersetzung zum Thema nicht hilfreich.

Die sukzessive entwickelte Rechtsprechung zur Thematik gleicht konsequent die Behandlung des Existenzminimum im Sozialrecht und im Steuerrecht an. Das ist auch logisch, denn es gibt ja nicht zwei Existenzminima...eines für Steuerpflichtige und eines für Empfänger sozialer Leistungen......
Was die Rechtsprechung der Politik regelmäßig zugesteht ist, dass die Politik einen gewissen Gestaltungsspielraum hat, wenn es darum geht, wie viel Leistungen steuerrechtlich frei gestellt werden. Da darf der Gesetzgeber auch mal angemessen über das Existenzminimum hinausgehen......
Im Sozialrecht ist die Rechtsprechung am anderen Ende aktiv - da darf die Politik nämlich nicht UNTER das Minimum agieren.


Verfolgt man beide Stränge - dann ergibt sich genau, dass das Fenster dessen, was sozialpolitisch gewährt werden MUSS und dem was steuerrechtlich noch gewährt werden kann, immer enger zu einem einheitlichen Bild über die Behandlung des Existenzminimum verwachsen.

Es gleicht sich ja auch genau deshalb immer stärker an.....und die Politik hält sich nicht an deine individuellen Ideen, sondern entwickelt sich ziemlich erwartbar auch genau so weiter, dass eine immer stärkere Angleichung stattfindet. Inhaltlich ist das konsequent und logisch....nur es passt nicht immer in den Kram mancher verquerter Argumentationslinien......aber das ist dann deine Baustelle, nicht meine.
Mit dem heutigen diesbezüglich verfügbaren Geld für die gleiche Anzahl der Bezieher reicht es eben nur für 650 Euro plus GKV.
Gähn. Wenn man 650€ plus GKV rechnet, und die GKV einen Wert von ca. 350€ im Monat hat, dann sind wir bei 1000€ im Monat - die ich als unteres Limit so auch schon seit Monaten und eher Jahren vertrete.......es ist schön, dass du nach so langer Zeit endlich auch da angekommen bist. Was lange währt......würdest du jetzt noch die Ungenauigkeiten bei den 650€ genauer ins Blickfeld nehmen, wären wir endlich dabei, dass wir eine gemeinsame Sichtweise darauf haben könnten, dass ein BGE irgendwo zwischen 1000€ und 1500€ liegt......es kommt letzten Endes auf ein paar wenige Details an.....über den letzten Cent diskutierst du schon tausende Beiträge lang unermüdlich - und gleichzeitig bei völliger Irrelevanz. Ich bleib dabei - wenn man das Existenzminimum umfänglich betrachtet, landet man bei Beträgen von 1.000€ - 1.500€ um die es geht - welcher Betrag es konkret ist, das hängt davon ab, wie genau man das Existenzminimum definiert.
Damit hätten Millionen Bezieher von Existenzsicherung weniger als heute ( Millionen Bezieher aber auch mehr) - somit ist ein BGE eben keinesfalls "sozial".
Das ist eine Argumentation, die lohnt inzwischen kaum mehr. Das ist schon vielfach thematisiert worden - ich habe die Unterschiede deutlich aufgezeigt und auch Lösungsansätze eingebracht.

Du suchst jeweils nur in einzelnen Beiträgen danach, mal wieder was gegen das BGE sagen zu können.....regelmäßig ist es aber nicht ganzheitlich, sondern bestimmt dadurch, dass du nach Gründen suchst, warum man kein BGE einführen sollte......gegen solche Argumentationen braucht man nicht anzuargumentieren - du willst kein BGE - das ist doch klar geworden.
Ich vertrete eine klar andere Position - ich halte ein BGE für die bessere Variante zum heutigen Sozialsystem bezüglich der Themen der Existenzgrundsicherung und der KV und auch PV. Du lässt dich nie auf diese Argumentation ein - insofern bringt es nichts, sich mit dir darüber zu streiten - denn Streit würde ernsthaftes Ringen um die Position voraussetzen. Das gibt es deinerseits nicht.


Insofern wünsche ich dir viel Glück und auch Segen für das nächste Jahr - bleibe aber bei meiner Überzeugung, dass aus den von mir immer wieder geäußerten Gründen der BGE-Ansatz dem bestehenden Ansatz locker überlegen ist.
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(21 Dec 2021, 02:02)
Warum behauptest du konsequent Quatsch, der von keinem einzigen Rechtsversteher vertreten wird?
Das die heutige Existenzsicherung bedarfsorientiert in Abhängigkeit der Warmmiete bezahlt wird und der Freibetrag bez. Existenzsicherung in der Einkommenssteuer ein einheitlicher Betrag ist- ist als "Quatsch"..... :rolleyes:
Im Sozialrecht ist die Rechtsprechung am anderen Ende aktiv - da darf die Politik nämlich nicht UNTER das Minimum agieren.
Verfolgt man beide Stränge - dann ergibt sich genau, dass das Fenster dessen, was sozialpolitisch gewährt werden MUSS und dem was steuerrechtlich noch gewährt werden kann, immer enger zu einem einheitlichen Bild über die Behandlung des Existenzminimum verwachsen
Nö:
Existenzminimum in den neuen Bundesländern "auf dem Land" inklusive Warmmiete teilweise nur 650 Euro. ( wegen sehr niedriger Mieten) = 7.800 Euro
Steuerfreibetrag Existenzminimum 2021 : 9.744 Euro
Da" verwächst" sich nix
Gähn. Wenn man 650€ plus GKV rechnet, und die GKV einen Wert von ca. 350€ im Monat hat, dann sind wir bei 1000€ im Monat - die ist.
Die Beiträge zur GKV - egal in welcher Höhe- stehen logischerweise nicht zur "Auszahlung als BGE" zur Verfügung
Dieses Geld bekommen die GKVen ja ( ohne Umweg) direkt von den Beitragszahlern ( bzw Arbeitgeber und staatliche stellen bei ALG II Beziehern)
DIR scheint aber ein Modell "vorzuschweben", wo dann 1000 Euro "ausbezahlt" werden und dann der "BGE-Bezieher" die "Wahl" hat, ob der die 350 Euro dann an die GKV weiterreicht...
Also wieder mal Absurdistan...
Das ist eine Argumentation, die lohnt inzwischen kaum mehr. Das ist schon vielfach thematisiert worden - ich habe die Unterschiede deutlich aufgezeigt und auch Lösungsansätze eingebracht.
Du suchst jeweils nur in einzelnen Beiträgen danach, mal wieder was gegen das BGE sagen zu können
Nein- ich verweise nur lediglich darauf, dass alle deine Erläuterungen immer bedeuten, dass Millionen Bürgern mehr von ihrem Einkommen/Renten usw. weggenommen werden muss um dein Modell zu finanzieren.
Also eine ausgeprägte "linke Umverteilung".
ch vertrete eine klar andere Position - ich halte ein BGE für die bessere Variante zum heutigen Sozialsystem bezüglich der Themen der Existenzgrundsicherung und der KV und auch PV. Du lässt dich nie auf diese Argumentation ein
Doch-aber ich lehne aber jeder Art von "zusätzlicher Umverteilung" ab.
Genau so wie eine "nicht bedarfsorientierte" Existenzsicherung
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 73769
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Tom Bombadil »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2021, 00:44)

BGE-Systeme sind den heute noch üblichen Grundsicherungssystemen deshalb überlegen, weil sie das Thema der Grundsicherung als Menschenrecht organisieren.
1) Wo steht das? Werden dann die AEMR und das Grundgesetz geändert?
Entgegen dem heute üblichen System spielt es dabei keine Rolle, ob man Marktteilnehmer an diesem Markt ist, oder nicht (also beispielsweise NOCH nicht, weil man noch Kind ist....oder wieder nicht, weil man Rentner ist....)
Für Babies gibt es Kindergeld, Entmündigte bekommen auch Geld vom Staat.
Einfachheit siegt langfristig.
2) Wie langfristig soll es denn sein?
So weit muss man nicht gehen - Deutschland ist ein gutes Referenzland.
In Deutschland wird die Existenz mit ALG2 gesichert.
Inzwischen ist es weitgehend unumstritten, dass die Thematik der Existenzsicherung im Steuerrecht und im Sozialrecht gleich behandelt werden muss. Das Steuerrecht darf natürlich großzügiger sein, aber es darf nie unter die Kriterien des Existenzminimum im Sozialrecht zurückfallen, sonst droht klar der Rechtsverstoß.
3) Bitte näher erläutern. Wo soll da der Zusammenhang sein und welcher Rechtsverstoß soll drohen?
Das ist gängige Rechtspraxis, und wird mit jedem zugehörigen Urteil des BVerfG regelmäßig nur weiter entwickelt und konkretisiert.
4) Was soll das bedeuten, was ist "gängige Rechtspraxis"? Auf welche Urteile des BVerfG beziehst du dich?
Der Gesetzgeber MUSS deshalb NICHT ein BGE einführen - aber die Freiheiten, die der Gesetzgeber noch hat, um das Existenzminimum anders zu organisieren, werden immer enger geschnürt.
5) Wo kann man das nachlesen?
Sukzessive werden die Vorbereitungen getroffen - und das nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern der Welt, um die Thematik der sozialen Grundsicherung als eigenständige Thematik organisieren zu können.
Die Thematik der sozialen Grundsicherung soll also eine eigenständige Thematik werden :D MMn. ist die soziale Grundsicherung schon längst eine eigenständige Thematik.
In Deutschland zählt auch die Idee der Bürgerversicherung zu den Ideen, die auf diese Vision einzahlen.
6) Inwiefern? Was hat ein BGE mit einer Bürgerversicherung zu tun?
Schon wenn die Ampel alle ihre Vorhaben umsetzt, bleibt nicht mehr so arg viel übrig, was ein BGE-Modell in Höhe der Grundsicherung von dem bestehenden Mischmasch unterschiedlicher Gesetzespakete noch unterscheidet.
7) Was genau plant die Ampel denn in der Richtung BGE? Bitte aus dem Koalitionsvertrag zitieren. Imho wird H4 einfach nur umbenannt und ein bisschen angepasst, die Kernpunkte bleiben gleich.
Es nähert sich einfach alles in diese Richtung an - was auch klar ist, weil es kaum noch Instrumente gibt, die zwischen bestehender Behandlung des Existenzminimum im Rechtssystem und einem potentiellen BGE auf Existenzsicherungshöhe wirklich unterscheidet.
8) Dir ist aber schon klar, dass JEDER Mensch, der in Deutschland lebt, so ein BGE dann ausgezahlt bekommt? Dir ist auch klar, warum das so sein muss?
Ich nehme niemand etwas ab.
Du hattest doch geschrieben, dass diejenigen, die arbeiten gehen, zusätzliche Steuern in Höhe des BGE zahlen sollen, damit das BGE finanziert werden kann.
Wer permanent unterhalb der Grundsicherung eigentlich nur ums Überleben kämpft, ist überhaupt nicht in der Lage im Sinne der Menschenrechte an einer normalen demokratischen Gesellschaft teilzunehmen.
In Deutschland kämpft niemand unterhalb der Grundsicherung ums Überleben. Im Gegenteil, wir nehmen Menschen aus aller Herren Länder auf und sichern deren Existenz.
Als eigene Verantwortung für das eigene Handeln und Tun.
9) Wo soll die Verantwortung für eigenes Handel und Tun sein, wenn man monatlich 1.600 EUR vom Staat überwiesen bekommt?
Es gibt nicht MEIN BGE.
Das was du beschreibst unterscheidet sich deutlich von gängigen BGE-Modellen.
Voraussetzung für eine gesellschaftliche Teilhabe auch im Sinne der Aufklärung ist, dass der Mensch existenziell abgesichert ist.
10) Was hat das mit der Aufklärung zu tun? In Deutschland sind die Menschen existenziell abgesichert.
Das ist die Voraussetzung für Teilhabe an der Gesellschaft. Drunter geht es nimmer - drunter bedeutet unwürdige vielleicht sogar sklavenähnliche Zustände.
11) Lebt ein ALG2-Empfänger in "sklavenähnlichen Zuständen"?
Sorry, aber hier alle meine Quellen anzuführen, die ich eigentlich immer wieder verfolge - das ist dann doch zu viel.
Okay, also keinerlei Quellen für das ellenlange Geschreibe.
Im Grunde genommen reichen dafür aber auch schon die Europäische Menschenrechtskonvention, eingei EuGH-Urteile, einige Einschätzungen des BVerfG und eine allgemeine Beobachtung dessen, was sich so entwickelt.
12) Welche Urteile und "Einschätzungen" meinst du?
Erstaunlich ist für mich eher, wie irgendwer auf die Idee kommen kann, dass die soziale Absicherung aller Menschen in einem Staat unterhalb des Existenzminimum überhaupt in Frage kommt........
Das kommt in Deutschland ja auch nicht in Frage.
Die derzeitige Organisation in Deutschland ist extrem kompliziert.....das geht einfacher, wenn man es durchgängig konsequent macht. Damit sind wir beim BGE.
Ich halte das nicht für extrem kompliziert. Das BGE stünde halt jedem Menschen in Deutschland zu, da steht dann nach wie vor die Frage der Finanzierung im Raum.
Das kostet weniger, ist weniger bürokratischer Aufwand, und ist konsequent.
13) Das ist nur eine Behauptung. Sind denn mit dem BGE dann alle Ansprüche gedeckt oder soll es noch mehr Geld vom Staat geben, wenn das BGE für gewisse Menschen (zB. chronisch Kranke) nicht ausreicht?
So gesehen bin ich gespannt auf die Begründungen, die gegen weniger Kosten, weniger bürokratischen Aufwand und weniger Konsequenz sprechen.....
Es fehlt vor allen Dingen eine Berechnung deinerseits, wie ein BGE für alle denn nun finanziert werden soll und welche Kosten in welcher Höhe überhaupt eingespart werden können. Einfach nur zu behaupten, "das Geld ist im System und es können Kosten eingespart werden" ist ein bisschen dünn.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
Atue001
Beiträge: 4069
Registriert: Fr 2. Aug 2019, 00:00

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Atue001 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(21 Dec 2021, 10:36)

1) Wo steht das? Werden dann die AEMR und das Grundgesetz geändert?
Beispielsweise in meinem Beitrag!
Für Babies gibt es Kindergeld, Entmündigte bekommen auch Geld vom Staat.
Man kann die Existenzsicherung auf unterschiedliche Art und Weise organisieren. Die Frage ist, was ist effizient und effektiv - und was hilft konkret im jeweiligen Fall wenn der Bedarf da ist.
In Deutschland wird die Existenz mit ALG2 gesichert.
Völlig korrekt - korrekt ist aber auch, dass ALG2 zu einer hohen Unzufriedenheit führt, und die Ziele nicht erfüllt, die man mit der Einführung von ALG2 hatte- Deshalb ist es richtig nochmals zu überdenken, was ggf. bessere Alternativen wären.
Die Thematik der sozialen Grundsicherung soll also eine eigenständige Thematik werden :D MMn. ist die soziale Grundsicherung schon längst eine eigenständige Thematik.
Ist sie nicht - denn es gibt dafür kein Gesetz, welches die grundlegenden Themen dazu von der Wiege bis zur Bahre regelt. Vielmehr sind die Details über viele Gesetze verstreut geregelt. Im Minimum ist das SGB und das Einkommenssteuerrecht relevant - es gibt aber weitere Gesetze. Würde man das Existenzminimum einheitlich in einem Gesetz regeln, könnte dies teilweise sich in Details widersprechende Regelungen in diversen Gesetzen ersetzen und durch eine einheitliche Rechtsnorm definieren.
Was hat ein BGE mit einer Bürgerversicherung zu tun?
Seufz - da muss ich auf Basics zurück. Zur Grundsicherung gehört auch die ABsicherung im Fall von Krankheit und Pflege! Themenfelder, die heute über die KV und PV geregelt sind - eine Bürgerversicherung regelt wenigstens diese Themenstellungen neu, in die Richtung, die auch ein modernes BGE braucht. Perspektisch ist es kein Problem eine moderne Bürgerversicherung in ein BGE zu integrieren - es ist deutlich aufwendiger, das bestehende GKV und PKV System mit ihren unterschiedlichen systematischen Ansätzen in ein BGE zu überführen.
Was genau plant die Ampel denn in der Richtung BGE? Bitte aus dem Koalitionsvertrag zitieren. Imho wird H4 einfach nur umbenannt und ein bisschen angepasst, die Kernpunkte bleiben gleich.
DEINE Interpretation - die kann man so machen. Eine Bürgerverischerung ist geplant - die ist eine wichtige Vorbereitung in Richtung BGE. Darüber hinaus noch die Anpassungen beim Kindergeld....hin zu einer Kindergrundsicherung. Das ist ein BGE für Kinder.....

Sobald beides besteht, ist es deutlich einfacher, zukünftig ein BGE zu organisieren.
Dir ist aber schon klar, dass JEDER Mensch, der in Deutschland lebt, so ein BGE dann ausgezahlt bekommt? Dir ist auch klar, warum das so sein muss?
Die Aussage ist so nicht richtig. Auch heute hat nicht jeder Mensch in Deutschland einen Anspruch auf Hartz IV. ABer die, die einen Anspruch haben könnten....die hätten dann auch einen Anspruch auf ein BGE. Wo ist das Problem?
Du hattest doch geschrieben, dass diejenigen, die arbeiten gehen, zusätzliche Steuern in Höhe des BGE zahlen sollen, damit das BGE finanziert werden kann.
Wohl eher nicht. Da musst du genau nachlesen.
Was ich sicher geschrieben habe ist, dass ein BGE gegen finanziert werden muss. Und: Es ist wahrscheinlich, dass mit der Einführung eines BGEs sich für den normalen Arbeitnehmer beim Netto nicht so arg viel ändert. Im Detail sicher schon - aber eben nicht in der Breite.Heute zahlt der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Steuern und Sozialabgaben sein Existenzminimum - wenn das Existenzminimum anders organisiert wird, zahlt der normale Arbeitnehmer das auch wieder. Das wird nicht bei jedem Arbeitnehmer auf den Cent genau den gleichen Betrag ausmachen - aber grob wird es so sein, dass NEtto auch in einem BGE-STaat der normale Arbeitnehmer nicht viel anders unterwegs ist als heute. Es ist eben manches nur anders organisiert - aber auch das ist schon ein massiver Fortschritt bezüglich Transparenz und Stringenz.
In Deutschland kämpft niemand unterhalb der Grundsicherung ums Überleben. Im Gegenteil, wir nehmen Menschen aus aller Herren Länder auf und sichern deren Existenz.
Wenn es denn so wäre......
Wo soll die Verantwortung für eigenes Handel und Tun sein, wenn man monatlich 1.600 EUR vom Staat überwiesen bekommt?
Die Frage zeigt klar auf, dass du das BGE auf Höhe des Existenzminimum noch nicht verstanden hast.

Es geht nicht darum, pauschal Bürge mit 1.600€ auszustatten (wie kommst du eigentlich auf diesen Betrag?), sondern darum, Bürger finanziell so auszustatten, dass sie sich vom ausgezahlten Betrag eigenverantwortlich versorgen können.

Heute ist das anders. Im Rahmen von Hartz IV wird den Menschen einiges abgenommen - aber gleichzeitig den Menschen auch einiges abverlangt, was sie als Schikane erfahren - also beispielsweise die eigene Organisation des Zusammenlebens mit anderen Menschen.
Bei einem BGE nimmt man den Menschen weniger ab, entlässt sie mehr in die Eigenverantwortung. WIE die Menschen zusammenleben kann und muss dem Staat dann egal sein - umgekehrt darf aber der Einzelne nicht mehr auf die Vollversorgung durch den Staat hoffen, wenn das BGE nicht reicht.

Das was du beschreibst unterscheidet sich deutlich von gängigen BGE-Modellen.
Das sehe ich nicht so - eigentlich unterscheiden sich die meisten BGE-Modelle nicht wesentlich. Regelmäßig geht es vor allem um die Fragestellung, ob einige sozialpolitische Themen im BGE mit behandelt werden sollen oder auch nicht - und es geht darum, ob man sich beim BGE um das Existenzminimum kümmert, oder um ein paar Euros mehr, die etwas mehr soziale Teilhabe ermöglichen. WESENTLICH erscheint mir das nicht.
Was hat das mit der Aufklärung zu tun? In Deutschland sind die Menschen existenziell abgesichert.
Sehr viel! Es geht um das Menschenbild, mit dem man seine politischen Forderungen stellt. Wenn man von prinzipiell aufgeklärten eigenverantwortlichen Menschen im Sinne der Aufklärung ausgeht, dann kann man von diesen Menschen auch erwarten, dass sie sich eigenständig darum bemühen, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Seitens der Gemeinschaft ist damit nur noch sicher zu stellen, dass das Existenzminimum abgesichert ist.
Das BGE stünde halt jedem Menschen in Deutschland zu, da steht dann nach wie vor die Frage der Finanzierung im Raum.
Es ist heute finanziert - weil jeder Mensch entweder über eigenes Einkommen, Einkommen des Lebenspartners oder über soziale Zuwendungen des Staates auch heute sein Existenzminimum bekommt. Wieso sollte das in einem BGE-Umfeld anders sein?
Sind denn mit dem BGE dann alle Ansprüche gedeckt oder soll es noch mehr Geld vom Staat geben, wenn das BGE für gewisse Menschen (zB. chronisch Kranke) nicht ausreicht?
Warum sollte das anders als heute sein? Auch heute bekommen Menschen mit gesonderten Ansprüchen wie zum Beispiel chronisch Kranke die Möglichkeit, gesonderte Gelder im Rahmen der Sozialgesetzgebung zu beantragen.

Nur - weitere Gelder sind - anders als das Existenzminimum - an Bedingungen geknüpft...wie heute auch.
Es fehlt vor allen Dingen eine Berechnung deinerseits, wie ein BGE für alle denn nun finanziert werden soll und welche Kosten in welcher Höhe überhaupt eingespart werden können. Einfach nur zu behaupten, "das Geld ist im System und es können Kosten eingespart werden" ist ein bisschen dünn.
Das ist so nicht richtig - richtig ist, dass heute jeder in Deutschland faktisch eine gesicherte Existenz hat. Entweder durch eigene Leistung oder durch soziale Leistungen. Ein BGE in Höhe der Existenzsicherung ist damit vor allem eine andere Organisationsform von heute bereits bestehenden sozialpolitischen Erfordernissen. Die sind heute finanziert - und wären es auch, wenn man die Existenzsicherung über ein BGE organisiert. Warum sollte das anders sein?

Einsparungen ergeben sich durch eine einheitliche Organisation, die man durch ein BGE erreichen könnte. Die heutige Organisation der Existenzsicherung ist sehr differenziert - und es entstehen hohe Kosten, weil viele Empfänger von sozialen Leistungen gegen die konkrete Höhe ihrer Leistungen klagen. Zu häufig bekommen sie dabei noch recht - was gesamtgesellschaftlich suboptimal ist. Es ist teuer - und es ist frustrierend, weil die Bedürftigen zwar Recht bekommen, aber das notwendige Geld in der Folge des Rechtsstreits erst Monate nach Beantragung eintrifft. Im Einzelfall ist aber richtig, dass die Klassenfahrt der Tochter sofort ansteht.....und nicht erst, nachdem Monate später Gerichte entschieden haben, dass die Kosten übernommen werden müssen.



Oder mal anders gesprochen:
Das HEUTIGE System der Existenzsicherung führt zu hoher Unzufriedenheit - sowohl auf der Seite der Steuerzahler, als auch auf der Seite der Sozialhilfeempfänger.
Sofern man das neu über ein BGE einheitlich organisiert, besteht das Potential, dass es mehr Zufriedenheit und einen klaren Rechtsrahmen gibt.

Darin steckt eine große Chance.
Das Risiko hingegen ist gering, weil wir nicht von einem BGE in Schlaraffenladnhöhe reden, sondern von einem BGE, welches die Existenzsicherung übernimmt. Nicht mehr - aber eben auch nicht weniger.
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 73769
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Tom Bombadil »

Atue001 hat geschrieben:(23 Dec 2021, 02:01)

Beispielsweise in meinem Beitrag!
Der ist aber nicht relevant in Sachen Grundgesetz und AEMR.
Deshalb ist es richtig nochmals zu überdenken, was ggf. bessere Alternativen wären.
Man denkt ja darüber nach, die Ampelregierung will ja Anpassungen auf den Weg bringen/
Ist sie nicht - denn es gibt dafür kein Gesetz, welches die grundlegenden Themen dazu von der Wiege bis zur Bahre regelt.
Warum muss es denn so ein Gesetz geben, wo sind die konkreten Vorteile?
...könnte dies teilweise sich in Details widersprechende Regelungen in diversen Gesetzen...
Welche Regelungen und welche Gesetze sind hier konkret gemeint?
...es ist deutlich aufwendiger, das bestehende GKV und PKV System mit ihren unterschiedlichen systematischen Ansätzen in ein BGE zu überführen.
Wo soll da der deutlich höhere Aufwand sein? Jeder bezahlt vom BGE die Krankenkasse, in die er gerne möchte. Wer in die PKV will, der müsste wahrscheinlich zusätzlich arbeiten.
DEINE Interpretation...
Ich hatte dich nach einer konkreten Textstelle im Koalitionsvertrag gefragt, in der die Ampel ein BGE vorbereitet. Kommt da noch etwas?
Sobald beides besteht, ist es deutlich einfacher, zukünftig ein BGE zu organisieren.
Ein BGE ist schnell "organisiert", das ist doch kein Problem, das Problem ist nach wie vor die Finanzierbarkeit.
Auch heute hat nicht jeder Mensch in Deutschland einen Anspruch auf Hartz IV.
Doch, jeder Mensch, der sich legal in Deutschland aufhält und der in Not geraten ist, hat Anspruch auf Grundsicherung.
ABer die, die einen Anspruch haben könnten....die hätten dann auch einen Anspruch auf ein BGE. Wo ist das Problem?
Was kapierst du eigentlich an der Definition vom BGE nicht? JEDER hat Anspruch auf ein BGE sobald es eingeführt wird. Das Problem ist nach wie vor die Finanzierbarkeit.
Wohl eher nicht. Da musst du genau nachlesen.
Das brauche ich nicht nachzulesen, das weiss ich noch sehr genau.
Was ich sicher geschrieben habe ist, dass ein BGE gegen finanziert werden muss. Und: Es ist wahrscheinlich, dass mit der Einführung eines BGEs sich für den normalen Arbeitnehmer beim Netto nicht so arg viel ändert.
Genau was ich geschrieben habe: in deiner Form des BGE wird dem Arbeitnehmer das BGE wieder weggenommen, das ist eine gigantische Steuererhöhung für alle, die arbeiten gehen. Aber es stellt sich auch dann die Frage nach der Finanzierung, weil ja dann trotzdem jeder, der nicht arbeitet, das BGE bekommt. Jedes Baby, jeder Rentner, jeder Schüler, jeder Student, jede/r Hausmann/-frau etc. pp. bekommt es. Wo soll das Geld herkommen?
Und wie willst du es mit dem GG vereinbaren, dass alle das BGE bekommen, ausser diejenigen, die das Geld dafür erarbeiten, es defakto also nicht bekommen?
Heute zahlt der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Steuern und Sozialabgaben sein Existenzminimum - wenn das Existenzminimum anders organisiert wird, zahlt der normale Arbeitnehmer das auch wieder.
Was ist denn das für ein Unsinn? Der Arbeitnehmer sichert seine Existenz mit dem Fakt, dass er arbeiten geht und dafür ein Gehalt bezieht. Und mit den Steuern und Abgaben sichert er zusätzlich den Menschen, die nicht arbeiten gehen, die Existenz.
Und was machst du, wenn die Arbeitnehmer nicht mehr die Melkkuh sein wollen, sondern auch das BGE nehmen und ihr Leben geniessen?
Es ist eben manches nur anders organisiert - aber auch das ist schon ein massiver Fortschritt bezüglich Transparenz und Stringenz.
Das behauptest du einfach nur.
...sondern darum, Bürger finanziell so auszustatten, dass sie sich vom ausgezahlten Betrag eigenverantwortlich versorgen können.
Und wie hoch soll der Betrag sein?
Im Rahmen von Hartz IV wird den Menschen einiges abgenommen - aber gleichzeitig den Menschen auch einiges abverlangt, was sie als Schikane erfahren - also beispielsweise die eigene Organisation des Zusammenlebens mit anderen Menschen.
Wo werden H4 Empfänger bei der eigenen "Organisation des Zusammenlebens mit anderen Menschen" schikaniert? Und wenn man sich so sehr schikaniert fühlt, kann man dem entkommen, indem man eine Arbeit aufnimmt, das ist im Moment einfacher denn je, überall werden händeringend Arbeitskräfte gesucht und das trotz Corona.
...umgekehrt darf aber der Einzelne nicht mehr auf die Vollversorgung durch den Staat hoffen, wenn das BGE nicht reicht.
Also haben chronisch Kranke schonmal schlechte Karten.
Das sehe ich nicht so - eigentlich unterscheiden sich die meisten BGE-Modelle nicht wesentlich.
Du beschreibst ja auch kein BGE sondern ein festes Einkommen für Arbeitslose und weitere Sozialleistungen wenn das nicht reicht, ohne jede weitere Verpflichtung. Der Rest sind einfach nur inhaltsleere Sprechblasen, die den Text aufblähen.
Wenn man von prinzipiell aufgeklärten eigenverantwortlichen Menschen im Sinne der Aufklärung ausgeht...
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__1.html
...dann kann man von diesen Menschen auch erwarten, dass sie sich eigenständig darum bemühen, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Seitens der Gemeinschaft ist damit nur noch sicher zu stellen, dass das Existenzminimum abgesichert ist.
Man erwartet von den Menschen jetzt schon, dass sie sich eigenständig darum bemühen, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Und seitens der Gemeinschaft ist schon jetzt sichergestellt, dass das Existenzminimum abgesichert ist.
Wieso sollte das in einem BGE-Umfeld anders sein?
Weil in einem BGE-Umfeld viel mehr Menschen ein BGE bekommen als jetzt Sozialleistungen bekommen. Du weigerst dich ja, das vorzurechnen, du behauptest einfach nur.
Warum sollte das anders als heute sein?
Mit deinem BGE soll doch alles einfacher werden, wenn es jetzt on top noch weitere Leistungen geben soll, dann bleibt es doch bei der Bürokratie und den vielen verschiedenen Gesetzen, die dich doch so sehr stören.
Nur - weitere Gelder sind - anders als das Existenzminimum - an Bedingungen geknüpft...wie heute auch.
Wenn weitere Gelder benötigt werden, um die Existenz zu sichern, dann war das BGE nicht hoch genug.
Warum sollte das anders sein?
Rechne es halt vor.
Das Risiko hingegen ist gering, weil wir nicht von einem BGE in Schlaraffenladnhöhe reden, sondern von einem BGE, welches die Existenzsicherung übernimmt.
Dann red doch mal Klartext, lasse das Geschwafel weg und rechne vor, wie hoch dein BGE pro Mensch in Deutschland sein soll und wie das finanziert wird.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
Atue001
Beiträge: 4069
Registriert: Fr 2. Aug 2019, 00:00

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Atue001 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(24 Dec 2021, 13:12)

Wo soll da der deutlich höhere Aufwand sein? Jeder bezahlt vom BGE die Krankenkasse, in die er gerne möchte. Wer in die PKV will, der müsste wahrscheinlich zusätzlich arbeiten.
Die GKV ist als Familienversicherung organisiert, die PKV als Individualversicherung. Das sind zwei unterschiedliche Ansätze.
Wenn du vom BGE die Familienversicherung bezahlst.....welcher Beitrag ist dann im Rahmen des BGEs dafür vorzusehen?
Ich hatte dich nach einer konkreten Textstelle im Koalitionsvertrag gefragt, in der die Ampel ein BGE vorbereitet. Kommt da noch etwas?
Kindergrundsicherung und Bürgergeld - das solltest du für den Anfang nachlesen.
Ein BGE ist schnell "organisiert", das ist doch kein Problem, das Problem ist nach wie vor die Finanzierbarkeit.
Ein BGE ist schnell finanziert - aber die Organisation ist recht aufwendig. Die Thematik der Existenzsicherung wird in mehreren verschiedenen Gesetzespaketen behandelt, und die Problematik im Zusammenhang mit der GLV-Familienversicherung habe ich angeführt. Sowohl die Steuergesetze als auch die Sozialgesetze müssen entsprechend angepasst werden, darunter auch die Rentengesetze und die Gesetze für die Krankenversicherung. Das würde ich schon ein Großprojekt nennen.
Es ist deshalb schnell finanziert, weil es auch heute finanziert ist.
Wo werden H4 Empfänger bei der eigenen "Organisation des Zusammenlebens mit anderen Menschen" schikaniert? Und wenn man sich so sehr schikaniert fühlt, kann man dem entkommen, indem man eine Arbeit aufnimmt, das ist im Moment einfacher denn je, überall werden händeringend Arbeitskräfte gesucht und das trotz Corona.
Niemand sonst muss seine Lebensverhältnisse gegenüber dem Staat so offen legen wie ein Hartz IV Empfänger. Und Arbeit aufnehmen mag heute einfach sein - in der Praxis ist es das für ausreichend viele Hartz IV Empfänger dann doch nicht.
Weil in einem BGE-Umfeld viel mehr Menschen ein BGE bekommen als jetzt Sozialleistungen bekommen. Du weigerst dich ja, das vorzurechnen, du behauptest einfach nur.
Das ist Quatsch - weil ein BGE auf Höhe der Existenzsicherung auch heute schon finanziert ist. Entweder über das eigene Einkommen, welches dann bis zur Höhe des Existenzminimums steuerfrei gestellt wird, oder durch das Einkommen im Familienverbund - dann wird das Existenzminimum der gesamten Familie steuerfrei gestellt - oder durch die Rente (wesentliche Teile der Rente dienen allein der Existenzsicherung), oder durch Hartz IV oder durch einige weitere Sachverhalte.....alles in Summe viel Differenzierung für immer denselben Sachverhalt. Ein Grund, warum es Sinn macht, für die Existenzsicherung mal eine einheitliche Gesetzesgrundlage zu schaffen.
Mit deinem BGE soll doch alles einfacher werden, wenn es jetzt on top noch weitere Leistungen geben soll, dann bleibt es doch bei der Bürokratie und den vielen verschiedenen Gesetzen, die dich doch so sehr stören.
Wieso sollte mit einem BGE ALLES einfacher werden? Wer behauptet denn so etwas? Wenn mit einem BGE unser Finanz- und Sozialrecht mal deutlich entschlackt werden kann, wäre das schon ein ziemlicher Meilenstein! Aber ALLES......wer will denn so dicke Bretter bohren?
Wenn weitere Gelder benötigt werden, um die Existenz zu sichern, dann war das BGE nicht hoch genug.
Wenn Wohngeld notwendig ist, weil es Gründe dafür gibt, dass die Wohnkosten nicht einheitlich sind, ist das kein BGE-Problem, sondern ein Problem, dass der Staat seinem Auftrag nicht ausreichend gerecht wird, für gleiche Lebensverhältnisse zu sorgen.
Wenn spezifische Erkrankungen u.ä. dafür sorgen, dass bei wenigen Prozenten der Bevölkerung zusätzliche Kosten für deren Existenzsicherung entstehen, dann ist es gut, wenn für diese spezifisch wenigen Fälle gezielte Zusatzleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Es reicht völlig aus, dass ein BGE die völlig normalen Bedürfnisse vom überwiegenden Teil der Bevölkerung abdeckt - spezifische Unterschiede kann man anders abdecken.

Und wenn du Klartext brauchst - was genau fehlt dir?
Ich kann dir sagen, was MIR fehlt: Eine klare Festlegung, was der Staat unter dem Existenzminimum versteht! Denn das ist im Steuerrecht und im Sozialrecht nicht einheitlich organisiert.
Dann fehlt mir noch: Eine klare Festlegung, welchen Wohnraum man typischerweise als Bestandteil des Existenzminimum versteht.
Und schließlich fehlt derzeit eine GKV, die mit Kopfpauschalen statt mit einer Familienversicherung arbeitet.

Sofern das alles gegeben ist, kann man den finanziellen Wert des Existenzminimum bestimmen. Dieser liegt derzeit faktisch zwischen 1.000€ und 1.500€ - so genau kann man es bestimmen, für den Rest braucht es Vorentscheidungen durch die Gesellschaft.

Sind diese Vorentscheidungen getroffen worden, ist das BGE klar, die steuerrechtlich notwendigen Anpassungen liegen klar auf der Hand, die Anpassungen im Rentenrecht, im KV-Recht, im PV-Recht usw. ergeben sich von selbst bzw. lassen sich daraus ableiten.
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 73769
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Tom Bombadil »

Solange du weiterhin nicht bereit bist, konkrete Fragen auch konkret zu beantworten wird nicht weiter diskutiert.

Dein "BGE" soll nur Leuten zugute kommen, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht arbeiten und diejenigen, die arbeiten, bekommen eine saftige Steuererhöhung von 1.000 bis 1.500 EUR pro Monat aufs Auge gedrückt. Mal ganz davon abgesehen, dass sowas sowieso komplett grundgesetzwidrig wäre, gäbe das auch einen Aufstand, der sich gewaschen hat.

Wer in Not ist, dessen Existenz ist in Deutschland gesichert, das ist FAKT, das System funktioniert und ist gesellschaftlich - und insbesondere von denen, die es bezahlen müssen - akzeptiert, wenngleich es sicherlich Härten gibt, an denen man arbeiten musss. Was die Ampelkoalition macht.

Ein BGE wird es mittelfristig nicht geben, weil es schlichtweg unbezahlbar ist, jedem Menschen, der in Deutschland lebt, so eine hohe monatliche Summe auszuzahlen. Auch das ist FAKT. Zumindest so lange, bis man mir hier konkret mit Zahlen vorrechnet, wie das funktioniert, ohne die Menschen, die den Wohlstand mit ihrer Arbeit erwirtschaften, auszurauben.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(25 Dec 2021, 00:43)

Die GKV ist als Familienversicherung organisiert, die PKV als Individualversicherung. Das sind zwei unterschiedliche Ansätze.
Wenn du vom BGE die Familienversicherung bezahlst.....welcher Beitrag ist dann im Rahmen des BGEs dafür vorzusehen?
Beiträge bei der PKV sind nicht vom Einkommen abhängig- das ist der wesentliche Punkt.
Niemand sonst muss seine Lebensverhältnisse gegenüber dem Staat so offen legen wie ein Hartz IV Empfänger. n.
Aber sicher doch- die Bezieher von Grundsicherung im Alter und die Bezieher von Sozialhilfe...
h kann dir sagen, was MIR fehlt: Eine klare Festlegung, was der Staat unter dem Existenzminimum versteht!
Gibt es doch:

Warmmiete plus "Regelsatz"= Grundbedarf

Daher wird es hier nie einen "einheitlichen" Wert geben wie im Steuerrecht.

DU hättest das gerne- bekommst du aber nicht.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 73769
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Tom Bombadil »

Realist2014 hat geschrieben:(25 Dec 2021, 12:59)

Warmmiete plus "Regelsatz"= Grundbedarf
Für ein BGE ist das natürlich doof, weil die Warmmiete für vergleichbaren Wohnraum nicht überall gleich hoch ist.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
Atue001
Beiträge: 4069
Registriert: Fr 2. Aug 2019, 00:00

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Atue001 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(25 Dec 2021, 13:33)

Für ein BGE ist das natürlich doof, weil die Warmmiete für vergleichbaren Wohnraum nicht überall gleich hoch ist.
Ist aber lösbar - indem man pauschaliert, und Spitzen über weitere soziale Leistungen wie das Wohngeld organisiert.
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 53022
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: BGE als Alternative

Beitrag von JJazzGold »

Tom Bombadil hat geschrieben:(25 Dec 2021, 13:33)

Für ein BGE ist das natürlich doof, weil die Warmmiete für vergleichbaren Wohnraum nicht überall gleich hoch ist.
Mir ist nicht klar, was ein Einkommen mit der Miete zu tun hat.
BGE ist keine Unterstützung für Bedürftige, sondern ein gleich hoher staatlicher Einkommenssatz für alle.
Was man sich an Miete leisten kann, das richtet sich nach dem Einkommen, nicht umgekehrt.
Insofern hat der jeweilige Mietspiegel in der Berechnung eines möglichen BGE nichts verloren.
Wer sich mit BGE und ohne zusätzliche Arbeit die Miete in der Großstadt oder einer Region nicht leisten kann, der muss umziehen, entweder in eine entsprechend kleine Wohnung, oder ein Wohnheim, oder aufs Land.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(27 Dec 2021, 00:04)

Ist aber lösbar - indem man pauschaliert, und Spitzen über weitere soziale Leistungen wie das Wohngeld organisiert.
Das Wohngeld ist für diejenigen, die nicht Existenzsicherung beziehen.

Außerdem würde es ja bedeuten, dass mehr Geld benötigt werden würde, als heute.

Also wieder mal in der Kategorie" Mehr Umverteilung als Heute"


Somit ein systemischer Nachteil
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Realist2014 »

JJazzGold hat geschrieben:(27 Dec 2021, 07:27)

Mir ist nicht klar, was ein Einkommen mit der Miete zu tun hat.
BGE ist keine Unterstützung für Bedürftige, sondern ein gleich hoher staatlicher Einkommenssatz für alle.
Was man sich an Miete leisten kann, das richtet sich nach dem Einkommen, nicht umgekehrt.
Insofern hat der jeweilige Mietspiegel in der Berechnung eines möglichen BGE nichts verloren.
Wer sich mit BGE und ohne zusätzliche Arbeit die Miete in der Großstadt oder einer Region nicht leisten kann, der muss umziehen, entweder in eine entsprechend kleine Wohnung, oder ein Wohnheim, oder aufs Land.
Somit wäre es ja eine Lösung für die angespannte Wohnsituation in den teuren Ballungsgebieten.

Im Osten auf dem Land haben wir ja sogar Leerstand.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 53022
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: BGE als Alternative

Beitrag von JJazzGold »

Realist2014 hat geschrieben:(27 Dec 2021, 10:26)

Somit wäre es ja eine Lösung für die angespannte Wohnsituation in den teuren Ballungsgebieten.

Im Osten auf dem Land haben wir ja sogar Leerstand.
Auch auf dem Land kann man teilhaben und
dort kann man sich auch bei frischer Luft und Stille am besten BGE alimentiert "selbstverwirklichen".
Noch dazu bei günstigen Mieten, je nachdem wo auf dem Land. Die Zeit instandsetzen hat man dann ja.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 73769
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Tom Bombadil »

JJazzGold hat geschrieben:(27 Dec 2021, 07:27)

Mir ist nicht klar, was ein Einkommen mit der Miete zu tun hat.
BGE ist keine Unterstützung für Bedürftige, sondern ein gleich hoher staatlicher Einkommenssatz für alle.
Hier wird ja gefordert, dass das BGE das Existenzminimum sichern soll. Dieses Existenzminimum hat aber überall in Deutschland eine andere Höhe, in der sächsische Pampa ist es viel niedriger als in München. Welchen Betrag nimmt man dann also für ein existenzsicherndes BGE?
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Realist2014 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Dec 2021, 11:46)

Hier wird ja gefordert, dass das BGE das Existenzminimum sichern soll. Dieses Existenzminimum hat aber überall in Deutschland eine andere Höhe, in der sächsische Pampa ist es viel niedriger als in München. Welchen Betrag nimmt man dann also für ein existenzsicherndes BGE?
Eigentlich den von der "Pampa"- damit ist ja die Existenz in D gesichert. ( rein logisch betrachtet)
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 73769
Registriert: Sa 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Tom Bombadil »

Realist2014 hat geschrieben:(27 Dec 2021, 11:48)

Eigentlich den von der "Pampa"- damit ist ja die Existenz in D gesichert. ( rein logisch betrachtet)
Ich glaube, mit Logik kommen wir hier nicht mit ;) Der Münchner müsste also entweder arbeiten gehen, wenn er in München bleiben will oder in die Pampa umziehen. Ich glaube nicht, dass das von den Protagonisten des BGE so gewollt ist.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
Diffamierer der Linken.
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Realist2014 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Dec 2021, 11:50)

Ich glaube, mit Logik kommen wir hier nicht mit ;) Der Münchner müsste also entweder arbeiten gehen, wenn er in München bleiben will oder in die Pampa umziehen. Ich glaube nicht, dass das von den Protagonisten des BGE so gewollt ist.
Nun, das Leben ist kein Wunschkonzert... :D
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
butterfly
Beiträge: 401
Registriert: Mi 25. Aug 2021, 12:56

Re: BGE als Alternative

Beitrag von butterfly »

Realist2014 hat geschrieben:(27 Dec 2021, 12:04)

Nun, das Leben ist kein Wunschkonzert... :D
jeder hat wünsche, es macht keinen Sinn das zu tabuisieren! somit ist das leben ein Wunschkonzert!!! natürlich haben junge menschen mehr wünsche und alte Leute (in der Regel) weniger. Oder ist es kein Wunsch, seine Enkel beim größer werden zuschauen zu dürfen!!!
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 53022
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: BGE als Alternative

Beitrag von JJazzGold »

Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Dec 2021, 11:46)

Hier wird ja gefordert, dass das BGE das Existenzminimum sichern soll. Dieses Existenzminimum hat aber überall in Deutschland eine andere Höhe, in der sächsische Pampa ist es viel niedriger als in München. Welchen Betrag nimmt man dann also für ein existenzsicherndes BGE?
Einen Einheitsbetrag und zwar so viel, wie ohne weitere Zusatzkosten aus den bereits vorhandenen Mitteln dargestellt werden kann.
Wer alleine damit nicht klar kommt, der muss entweder arbeiten gehen, oder umziehen, oder beides, oder sich anderweitig einschränken.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Realist2014 »

butterfly hat geschrieben:(27 Dec 2021, 12:07)

jeder hat wünsche, es macht keinen Sinn das zu tabuisieren! somit ist das leben ein Wunschkonzert!!! .............n!!!
Nur muss man sich dieses selber finanzieren...

Und nicht erwarten, dass dieses "andere" oder "die Gesellschaft" übernimmt.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 53022
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: BGE als Alternative

Beitrag von JJazzGold »

butterfly hat geschrieben:(27 Dec 2021, 12:07)

jeder hat wünsche, es macht keinen Sinn das zu tabuisieren! somit ist das leben ein Wunschkonzert!!! natürlich haben junge menschen mehr wünsche und alte Leute (in der Regel) weniger. Oder ist es kein Wunsch, seine Enkel beim größer werden zuschauen zu dürfen!!!
Wünschen darf man sich alles, für die Erfüllung seiner Wünsche ist jeder selbst verantwortlich und nicht “die Anderen“.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
Billie Holiday
Vorstand
Beiträge: 31873
Registriert: Mi 11. Jun 2008, 11:45
user title: Mein Glas ist halbvoll.
Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Billie Holiday »

JJazzGold hat geschrieben:(27 Dec 2021, 12:14)

Wünschen darf man sich alles, für die Erfüllung seiner Wünsche ist jeder selbst verantwortlich und nicht “die Anderen“.
Das BGE soll die reine Existenz sichern. Damit man sein erarbeitetes Geld nur noch für seine Wunscherfüllung einsetzen muß. Man arbeitet also so lange, bis der Wunsch bezahlt ist. Den Rest zahlt der Staat. Daher ja die Rede von ca. 1.500,- monatlich netto auf die Kralle.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 53022
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: BGE als Alternative

Beitrag von JJazzGold »

Billie Holiday hat geschrieben:(27 Dec 2021, 12:21)

Das BGE soll die reine Existenz sichern. Damit man sein erarbeitetes Geld nur noch für seine Wunscherfüllung einsetzen muß. Man arbeitet also so lange, bis der Wunsch bezahlt ist. Den Rest zahlt der Staat. Daher ja die Rede von ca. 1.500,- monatlich netto auf die Kralle.
Es ist nicht der Staat, es sind du und ich, die für die Erfüllung der Wünsche das notwendige BGE Geld herbeischaffen sollen. Ich hatte Arbeitsplätze für Qualifizierte zu bieten, das muss reichen.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
Billie Holiday
Vorstand
Beiträge: 31873
Registriert: Mi 11. Jun 2008, 11:45
user title: Mein Glas ist halbvoll.
Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Billie Holiday »

JJazzGold hat geschrieben:(27 Dec 2021, 12:27)

Es ist nicht der Staat, es sind du und ich, die für die Erfüllung der Wünsche das notwendige BGE Geld herbeischaffen sollen. Ich hatte Arbeitsplätze für Qualifizierte zu bieten, das muss reichen.
Ja, der Staat, also wir alle.
Tja, deine Arbeitsplätze….Geschachere um Stunden und sich nicht drauf verlassen können, da kein Druck mehr. So der Traum der BGE Befürworter.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
Benutzeravatar
jack000
Vorstand
Beiträge: 41604
Registriert: So 1. Jun 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von jack000 »

Solange man quasi überall auf Jobangebote (Einzelhandel, LKWs, Handwerkerfahrzeuge, etc...) stößt ohne das man eigentlich danach gesucht hätte, muss es mehr Jobs geben als diejenigen, die tatsächlich Arbeit suchen.
Daher ist dahingehend zu unterstellen, dass die soziale Hängematte bevorzugt wird. Dieses ist so dem Steuerzahler nicht zuzumuten.
=> Erstmal müssen alle offenen Stellen besetzt werden! Von einem BGE zu reden ist in dieser Situation weltfremd ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 53022
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: BGE als Alternative

Beitrag von JJazzGold »

Billie Holiday hat geschrieben:(27 Dec 2021, 12:33)

Ja, der Staat, also wir alle.
Tja, deine Arbeitsplätze….Geschachere um Stunden und sich nicht drauf verlassen können, da kein Druck mehr. So der Traum der BGE Befürworter.
Ich gehe davon aus, dass mit einem BGE die Anzahl der Qualifizierten abnimmt und die Anzahl der Unqualifizierten steigen würde. Die Qualifizierten könnten dann in der Tat mehr verlangen, so keine Konkurrenz aus dem Ausland erwächst, während die Gehälter der Unqualifizierten und Wunscherfüllung-Kurzzeitarbeiter dank verfügbarer Masse ins Bodenlose fallen würden.
Zuletzt geändert von JJazzGold am Mo 27. Dez 2021, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 70430
Registriert: Mo 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: BGE als Alternative

Beitrag von Realist2014 »

JJazzGold hat geschrieben:(27 Dec 2021, 13:29)

Ich gehe davon aus, dass mit einem BGE die Anzahl der Qualifizierten abnimmt und die Anzahl der Unqualifizierten steigen würde. Die Qualifizierten könnten dann in der Tat mehr verlangen, so keine Konkurrenz aus dem Ausland erwächst, während die Gehälter der Unqualifizierten und Wunscherfüllung-Kurzzeitarbeizer dank verfügbarer Masse ins Bodenlose fallen würden.
Wir haben jetzt schon ca 7% in jedem Jahrgang ohne Schulabschluss.
Dieser Anteil würde sicher steigen, wenn es keine Notwendigkeit der eigenen Einkommenserzielung mehr geben würde.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 53022
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: BGE als Alternative

Beitrag von JJazzGold »

Realist2014 hat geschrieben:(27 Dec 2021, 14:03)

Wir haben jetzt schon ca 7% in jedem Jahrgang ohne Schulabschluss.
Dieser Anteil würde sicher steigen, wenn es keine Notwendigkeit der eigenen Einkommenserzielung mehr geben würde.
Davon gehe ich auch aus.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
Skull
Moderator
Beiträge: 27165
Registriert: Do 12. Apr 2012, 22:22
user title: woaussie
Wohnort: NRW / ST

Re: BGE als Alternative zu Hartz IV und BGE als Alternative und Ergänzung zur Sozialpolitik von heute

Beitrag von Skull »

Guten Tag,

nachfolgende Hinweise gelten auch für diesen Thread.

Nicht das manche Protagonisten meinen könnten,
einfach nur den Strang zu wechseln.

https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 9#p5138739

Skull hat geschrieben:(26 Dec 2021, 21:37)

Guten Tag,

ich habe mir jetzt die letzten paar Seiten angeschaut.
Eigentlich würde ich gerne fast alles in die Ablage verschieben.

Einiges dann doch nicht.

Habe somit mit mir selbst einen Kompromiss geschlossen.
Kaum etwas in die Ablage verschoben und somit fast alles stehen lassen.

Verbunden aber mit der Aufforderung und dem ultimativen Hinweis

ab jetzt (!) die ständigen Wiederholungen, Ausschweifungen, Allgemeinplätze,
philosophischen Betrachtungen und Threadzersetzungen
ohne Vorwarnung und ohne Kommentar in die Ablage zu verfrachten.

Hier ist das WiFo. In diesem Thread geht es in erster Linie
um realistische Betrachtungen und Konzepte.

Hier ist kein Phantasiethread und Wünsch-Dir-Was-Thread.
Skull hat geschrieben:(27 Dec 2021, 17:20)

Guten Tag,

somit der nächste Hinweis. [Ich lasse mich übrigens nicht provozieren.]

Nun möchte ich darauf hinweisen,
wenn man meine Hinweise

https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 9#p5138739

weiterhin ignoriert oder nicht beachten will,
werden zukünftig auch in diesem Zuge Sanktionen verhängt.
Ebenfalls ohne weitere Hinweise und (Vor)Warnungen.
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
Antworten