Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

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Aldemarin
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Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Aldemarin »

Eine wirksame Möglichkeit gegen Dumpinglöhne wäre das Verbot des Ausstieges aus Tarifvereinbarungen: könnte ein derartiges Gesetz nur auf Bundesebene verabschiedet werden oder könnte dies auch auf Landesebene erfolgen? Wäre in ersteren Fall eine Bundesratzustimmung nötig?
Eine zweite Möglichkeit wäre Transparenz bei Gehältern: könnte so etwas auch nur auf Bundesebene durchgesetzt werden oder ginge dies auch auf Landesebene?
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3x schwarzer Kater
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Es gibt keine Möglichkeit aus Tarifvereinbarungen auszusteigen. Logischerweise haben sich Tarifparteien an die getroffenen Vereinbarungen zu halten.
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Wähler
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Wähler »

Aldemarin hat geschrieben:(08 Jan 2020, 16:49)
Eine wirksame Möglichkeit gegen Dumpinglöhne wäre das Verbot des Ausstieges aus Tarifvereinbarungen: könnte ein derartiges Gesetz nur auf Bundesebene verabschiedet werden oder könnte dies auch auf Landesebene erfolgen? Wäre in ersteren Fall eine Bundesratzustimmung nötig?
Eine zweite Möglichkeit wäre Transparenz bei Gehältern: könnte so etwas auch nur auf Bundesebene durchgesetzt werden oder ginge dies auch auf Landesebene?
Auch die negative Koalitionsfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt. Kein neu gegründetes Unternehmen kann gezwungen werden, in einen Arbeitgeberverband einzutreten. Bei einem Ausstieg aus dem Arbeitgeberverband gilt die sogenannte Nachwirkung geschlossener Tarifverträge solange, bis ein neuer (Mantel)tarifvertrag zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften unterzeichnet wird.
Der Staat kann nur bundesweit die Allgemeinverbindlichkeit branchenweiter Mindestlöhne gesetzlich festlegen.
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jorikke
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von jorikke »

Aldemarin hat geschrieben:(08 Jan 2020, 16:49)

Eine wirksame Möglichkeit gegen Dumpinglöhne wäre das Verbot des Ausstieges aus Tarifvereinbarungen: könnte ein derartiges Gesetz nur auf Bundesebene verabschiedet werden oder könnte dies auch auf Landesebene erfolgen? Wäre in ersteren Fall eine Bundesratzustimmung nötig?
Eine zweite Möglichkeit wäre Transparenz bei Gehältern: könnte so etwas auch nur auf Bundesebene durchgesetzt werden oder ginge dies auch auf Landesebene?
Dumpinglöhne werden dort gezahlt, wo keine Tarifverträge bestehen. Die Forderung nach einer Ausstiegsmöglichkeit aus Tarifverträgen ist deshalb sinnlos.
In anderen Fällen - Stichwort Tarifautonomie - ist festgelegt, dass der Staat in die Tarifautonomie nicht eingreifen darf. ( Art. 8 GG )
Einkommenstransparenz kann durch Bundesgesetz festgelegt werden. In Schweden z.B. längst üblich. Alles öffentlich, jeder kann nachlesen was der Nachbar verdient.
Nur, ich sehe in einem "Neidstaat" wie Deutschland keinen rechten Sinn darin.
Oder, weniger provokativ gefragt: Wo Datenschutz fast alle Belange des täglichen Lebens schützt, welchen Sinn sollte es da machen ausgerechnet die persönlichsten Dinge öffentlich zu machen?
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Teeernte
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Teeernte »

Mittel gegen Dumping ?

Eine klare Regelung .....die es nicht gibt.

Fahrzeit ? Überstunden.... Mehrleistung, ...


Ich hab "Sicherungspersonal", das 4 Stunden "fährt" und 10 h am tag vor Ort jobben muss..... für Midestlohn.....(ohne Reisekosten bezahlt zu bekommen)
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Aldemarin »

Warum gibt es überhaupt Bereiche, in denen es keine Tarifverträge gibt? Könnte man nicht für derartige Bereiche die jeweiligen Tarife des öffentlichen Dienstes als rechtlich verbindlich erklären?
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Realist2014
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Realist2014 »

Aldemarin hat geschrieben:(21 Jan 2020, 19:23)

Warum gibt es überhaupt Bereiche, in denen es keine Tarifverträge gibt? Könnte man nicht für derartige Bereiche die jeweiligen Tarife des öffentlichen Dienstes als rechtlich verbindlich erklären?

Nein, könnte man nicht.

Aber der Staat könnte bei seinen Ausschreibungen auf Tariflöhne bestehen...
Zuletzt geändert von Realist2014 am Di 21. Jan 2020, 19:36, insgesamt 1-mal geändert.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
BenJohn

Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von BenJohn »

Aldemarin hat geschrieben:(21 Jan 2020, 19:23)

Warum gibt es überhaupt Bereiche, in denen es keine Tarifverträge gibt? Könnte man nicht für derartige Bereiche die jeweiligen Tarife des öffentlichen Dienstes als rechtlich verbindlich erklären?
Nein. Ein Mindestlohn ist allerdings erlaubt.
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Wähler »

Aldemarin hat geschrieben:(21 Jan 2020, 19:23)
Warum gibt es überhaupt Bereiche, in denen es keine Tarifverträge gibt? Könnte man nicht für derartige Bereiche die jeweiligen Tarife des öffentlichen Dienstes als rechtlich verbindlich erklären?
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemein ... %C3%A4rung
"Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags nach § 5 Tarifvertragsgesetz bewirkt nach deutschem Recht, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden."
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften müssen allerdings diesem Rechtsverfahren zustimmen. Branchenmindestlöhne sind also möglich, aber bisher eher selten.
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Realist2014 »

Wähler hat geschrieben:(22 Jan 2020, 09:05)

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemein ... %C3%A4rung
"Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags nach § 5 Tarifvertragsgesetz bewirkt nach deutschem Recht, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden."
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften müssen allerdings diesem Rechtsverfahren zustimmen. Branchenmindestlöhne sind also möglich, aber bisher eher selten.
https://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestl ... destloehne

"AUS- UND WEITERBILDUNG: Für die rund 30.000 Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung gilt ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von mindestens 15,26 Euro. Pädagogische Mitarbeiter/innen erhalten ab 1. Januar 2020 16,19 Euro, Pädagogische Mitarbeiter/innen mit Bachelorabschluss 16,39 Euro.

BAUGEWERBE: Nach dem neuen Mindestlohn-Tarifvertrag, der vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 gültig ist, gilt ein Branchen-Mindestlohn von 12,20 Euro.

DACHDECKERHANDWERK: Gesellen verdienen ab dem 1. Januar 2020 13,60 Euro pro Stunde. Für Ungelernte liegt der Mindestlohn dann bei 12,40 Euro.

ELEKTROHANDWERK: Der Mindeststundenlohn für alle Beschäftigten soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten ausüben beträgt ab de, 1. Januar 2020 11,90 Euro.



GEBÄUDEREINIGUNG: Für die rund 700.000 Beschäftigten gibt es ab dem 1. Januar 2020 für die Innen- und Unterhaltsreinigung einen Mindestlohn von 10,80 Euro (West) bzw. 10,55 Euro (Ost). Für die Glas- und Fassadenreinigung gibt es mindestens 14,10 Euro (West) und 13,50 (Ost).

GELD- UND WERTDIENSTE: Die Branchen-Mindestlöhne für die Geld- und Wertdienste sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Außerdem wird nach den Tätigkeiten "Geld- und Werttransport" und "Geldbearbeitung" unterschieden. Die Branchen-Mindestlöhne liegen derzeit zwischen 12,16 Euro pro Stunde und 18 Euro pro Stunde. Im Detail gelten folgende Mindestlöhne bei den Geld- und Wertdiensten.

GERÜSTBAUERHANDWERK: Der Mindestlohn für die rund 31.000 Beschäftigten beträgt seit Juni 2019 11,88 Euro.

MALER- UND LACKIERHANDWERK: Ungelernte Arbeiter in der Branche mit rund 115.000 Beschäftigten erhalten seit Mai 2019 mindestens 11,10 Euro. Für Gesellen (Ost) erhöht sich ab diesem Zeitpunkt der Mindestlohn auf 12,95 Euro. Der Mindestlohn für Gesellen in West inkl. Berlin beträgt 13,30 Euro.

Die nächste Erhöhung steht dann im Mai 2020 an. Ab dann erhalten ungelernte Arbeiter einen Mindestlohn von 11,10 Euro. Gesellen erhalten dann bundesweit 13,50 Euro (West und Ost).

PFLEGEBRANCHE: Für die Arbeitnehmer in den alten Bundesländern gilt ab Januar 2020 ein Mindestlohn von 11,35 Euro (inkl. Berlin). Die ostdeutschen Beschäftigten bekommen dann einen Lohn von mindestens 10,85 Euro.

SCHORNSTEINFEGERHANDWERK: Für die rund 7.500 Beschäftigten gilt bis 12/2020 ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 13,20 Euro.

STEINMETZ- UND STEINHAUERHANDWERK: Für die rund 13.200 Steinmetze und Bildhauer in Deutschland gilt bis April 2020 ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 11,85 Euro (Allgemeinverbindlichkeit noch nicht erteilt). Ab dem 1. Mai steigt der Mindestlohn für Steinmetze und Steinhauerhandwerker dann auf 12,20 Euro"
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Aldemarin »

Umfaßt der Begriff der Tarifautonomie auch die Möglichkeit des Ausstiegs aus Tarifverträgen? Wenn ja, wo ist das festgeschrieben? Warum kann man nicht jedes Unternehmen, welches in Deutschland tätig ist, nicht zwangsweise in einen Tarifvertrag stecken?
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Realist2014 »

Aldemarin hat geschrieben:(24 Jan 2020, 14:16)

Umfaßt der Begriff der Tarifautonomie auch die Möglichkeit des Ausstiegs aus Tarifverträgen?
ja
Warum kann man nicht jedes Unternehmen, welches in Deutschland tätig ist, nicht zwangsweise in einen Tarifvertrag stecken?
weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Realist2014 hat geschrieben:(24 Jan 2020, 14:41)

ja
Eigentlich nicht.
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Realist2014 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(24 Jan 2020, 15:09)

Eigentlich nicht.

Hm:

"Um aus der Tarifverbindung auszusteigen, haben Arbeitgeber mehrere Optionen. Dazu muss man wissen, dass sich die Arbeitgeberverbände in der Regel als Vereine organisieren. Aus diesen Vereinen kann ein Arbeitgeber austreten und sich damit der Tarifbindung entziehen. Die Fristen regelt die jeweilige Vereinssatzung. Die Kündigungsfrist darf indes nicht länger als 6 Monate betragen.

Der Arbeitgeber kann auch im Verband bleiben und dort von der Mitgliedschaft in die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (MOT) wechseln, wenn der Arbeitgeberverband eine solche Möglichkeit zulässt. Rechtlich verstößt der Verband damit nicht gegen die Verpflichtung, seine Mitglieder gleich zu behandeln.

Gleichwohl gelten für einen Blitzwechsel in die OT-Mitgliedschaft besondere Regeln. So kann ein Wechsel in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung - trotz satzungsmäßiger Zulässigkeit - tarifrechtlich unwirksam sein, wenn dieser während laufender Tarifverhandlungen erfolgt und die an den Verhandlungen beteiligte Gewerkschaft nichts davon weiß. "

https://www.igmetall-berlin.de/ig-metal ... ie-folgen/
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Realist2014 hat geschrieben:(24 Jan 2020, 15:24)

Hm:

"Um aus der Tarifverbindung auszusteigen, haben Arbeitgeber mehrere Optionen. Dazu muss man wissen, dass sich die Arbeitgeberverbände in der Regel als Vereine organisieren. Aus diesen Vereinen kann ein Arbeitgeber austreten und sich damit der Tarifbindung entziehen. Die Fristen regelt die jeweilige Vereinssatzung. Die Kündigungsfrist darf indes nicht länger als 6 Monate betragen.

Der Arbeitgeber kann auch im Verband bleiben und dort von der Mitgliedschaft in die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (MOT) wechseln, wenn der Arbeitgeberverband eine solche Möglichkeit zulässt. Rechtlich verstößt der Verband damit nicht gegen die Verpflichtung, seine Mitglieder gleich zu behandeln.

Gleichwohl gelten für einen Blitzwechsel in die OT-Mitgliedschaft besondere Regeln. So kann ein Wechsel in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung - trotz satzungsmäßiger Zulässigkeit - tarifrechtlich unwirksam sein, wenn dieser während laufender Tarifverhandlungen erfolgt und die an den Verhandlungen beteiligte Gewerkschaft nichts davon weiß. "

https://www.igmetall-berlin.de/ig-metal ... ie-folgen/
Die Frage war ja nach dem Ausstieg aus einem Tarifvertrag. Und das geht ja nicht. Ein Tarifvertrag gilt für einen Arbeitgeber oder er gilt eben nicht. Nachdem ein Tarifvertrag aber I.d.R. Regel sowieso nur für die Tarifparteien gilt (außer bei Allgemeinverbindlichkeit), gilt er logischerweise nicht, wenn man nicht Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbandes ist.
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Adam Smith »

BenJohn hat geschrieben:(21 Jan 2020, 19:32)

Nein. Ein Mindestlohn ist allerdings erlaubt.
Der ist fast überall zwingend vorgeschrieben.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Wähler »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(24 Jan 2020, 15:53)
Die Frage war ja nach dem Ausstieg aus einem Tarifvertrag. Und das geht ja nicht. Ein Tarifvertrag gilt für einen Arbeitgeber oder er gilt eben nicht. Nachdem ein Tarifvertrag aber I.d.R. Regel sowieso nur für die Tarifparteien gilt (außer bei Allgemeinverbindlichkeit), gilt er logischerweise nicht, wenn man nicht Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbandes ist.
Ein Tarifvertag gilt auch für ein aus dem Arbeitgeberverband ausgetretenes Unternehmen in der Nachwirkung, bis in der Branche ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen worden ist. Es gibt auch immer die Möglichkeit, einen sogenannten Haustarifvertrag abzuschließen.
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Wähler hat geschrieben:(24 Jan 2020, 17:31)

Ein Tarifvertag gilt auch für ein aus dem Arbeitgeberverband ausgetretenes Unternehmen in der Nachwirkung, bis in der Branche ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen worden ist. Es gibt auch immer die Möglichkeit, einen sogenannten Haustarifvertrag abzuschließen.
Korrekt.
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Teeernte
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Teeernte »

In Sachsen-Anhalt sind 24 Prozent der Betriebe bzw. 50 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden.


In rund der Hälfte der Betriebe liegt der durchschnittliche Monatsverdienst unter 2.000 Euro.


In Sachsen-Anhalt gehen ca. 85 Prozent der Beschäftigten einer qualifizierten oder hochqualifizierten Tätigkeit nach.


„Es passt einfach nicht zusammen, dass Arbeitgeber allerorten über den Fachkräftemangel klagen und verstärkt sachgrundlos befristen. Sachgrundlose Befristungen gehören abgeschafft. Befristungen bedeuten oft eine unnötige Verlängerung der Probezeit und sie schaffen unsichere Zukunftsperspektiven.“ In Sachsen-Anhalt sind acht Prozent der Beschäftigten bzw. Beschäftigte in 18 Prozent der Betriebe befristet angestellt. Die sachgrundlose Befristung ist seit 2012 von 37 auf 43 Prozent gestiegen. 43 Prozent aller Neueinstellungen sind befristet.
https://sachsen-anhalt.dgb.de/presse/++ ... 540088cada

Na - einfach die benötigten Leute ABWERBEN !
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Aldemarin »

@Realist2014: warum kann man denn keine Rechtsgrundlage dafür schaffen, daß jedes Unternehmen in einem Tarifvertrag stecken muß? Wäre für ein derartiges Gesetz eine Zustimmung des Bundesrates nötig?
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Realist2014 »

Aldemarin hat geschrieben:(25 Jan 2020, 20:07)

@Realist2014: warum kann man denn keine Rechtsgrundlage dafür schaffen, daß jedes Unternehmen in einem Tarifvertrag stecken muß? Wäre für ein derartiges Gesetz eine Zustimmung des Bundesrates nötig?
Wer ist "man"?
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Wähler »

Aldemarin hat geschrieben:(25 Jan 2020, 20:07)
@Realist2014: warum kann man denn keine Rechtsgrundlage dafür schaffen, daß jedes Unternehmen in einem Tarifvertrag stecken muß? Wäre für ein derartiges Gesetz eine Zustimmung des Bundesrates nötig?
Dafür muss man wohl das Grundgesetz ändern, weil dort auch die negative Koalitionsfreiheit garantiert ist. Ob ein einzelnes Unternehmen zu einem individuellen Haustarifvertrag gezwungen werden könnte, weiß ich nicht.
"GG Artikel 9(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden."
Zuletzt geändert von Wähler am So 26. Jan 2020, 09:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Findulin »

Realist2014 hat geschrieben:(25 Jan 2020, 20:08)

Wer ist "man"?
Der Gesetzgeber natürlich.
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Realist2014 »

Findulin hat geschrieben:(26 Jan 2020, 07:20)

Der Gesetzgeber natürlich.

DEN Gesetzgeber ( also singuläre Person) gibt es ja nicht.

"Gesetzesvorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zuzuleiten. Sie werden dann gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Gesetzentwürfe des Bundesrates werden dem Bundestag über die Bundesregierung zugeleitet, die hierbei ihre Auffassung darlegen soll (Art. 76 Abs. 3 GG).

Nach Art. 77 Abs. 1 GG werden die Bundesgesetze vom Bundestag beschlossen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Im Bundestag werden die Vorlagen grundsätzlich in drei Beratungen (Lesungen) behandelt. Zwischen der ersten und der zweiten bzw. dritten Lesung werden die Vorlagen in den Bundestagsausschüssen beraten."

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfa ... -node.html


Es braucht Mehrheiten, die es in diesem Fall nicht gibt.

Wobei hier ja sogar eine GG-Änderung notwendig wäre.
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Findulin »

Natürlich gibt es in dem Sinne "den" Gesetzgeber, auch wenn es mehrere Institutionen im Gesetzgebungsverfahren gibt. Von Einzelpersonen hat niemand gesprochen.

Und in der Pflege soll ein bundesweiter Tarifvertrag doch kommen: Derzeit wird an einem neuen bundesweiten Tarifvertrag für die Altenpflege gearbeitet. Nach einem im vergangenen Jahr beschlossenen Gesetz sollen bessere Pflegelöhne entweder über einen solchen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder über einen deutlich höheren Mindestlohn in der Pflege erreicht werden. Die Regierung will den geplanten Tarifvertrag von ver.di und BVAP dementsprechend möglichst für allgemeinverbindlich erklären.

https://www.zeit.de/politik/deutschland ... eftemangel
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Realist2014 »

Findulin hat geschrieben:(26 Jan 2020, 10:07)

Natürlich gibt es in dem Sinne "den" Gesetzgeber, auch wenn es mehrere Institutionen im Gesetzgebungsverfahren gibt. Von Einzelpersonen hat niemand gesprochen.

Und in der Pflege soll ein bundesweiter Tarifvertrag doch kommen: Derzeit wird an einem neuen bundesweiten Tarifvertrag für die Altenpflege gearbeitet. Nach einem im vergangenen Jahr beschlossenen Gesetz sollen bessere Pflegelöhne entweder über einen solchen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder über einen deutlich höheren Mindestlohn in der Pflege erreicht werden. Die Regierung will den geplanten Tarifvertrag von ver.di und BVAP dementsprechend möglichst für allgemeinverbindlich erklären.

https://www.zeit.de/politik/deutschland ... eftemangel
Das kann sie ja.

Nur wird das eben nicht für alle Branchen/Unternehmen so sein...

Das war aber ja der Ausgangspunkt.
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Ohne Gesetzgeber....

Beitrag von Teeernte »

Ohne Gesetzgeber bekommen in Anhalt Leiharbeiter erstmals mehr Geld als festangestellte ...und bessere Schichten..

:D :D :D

Markt.
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aleph
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von aleph »

Aldemarin hat geschrieben:(08 Jan 2020, 16:49)

Eine wirksame Möglichkeit gegen Dumpinglöhne wäre das Verbot des Ausstieges aus Tarifvereinbarungen: könnte ein derartiges Gesetz nur auf Bundesebene verabschiedet werden oder könnte dies auch auf Landesebene erfolgen? Wäre in ersteren Fall eine Bundesratzustimmung nötig?
Eine zweite Möglichkeit wäre Transparenz bei Gehältern: könnte so etwas auch nur auf Bundesebene durchgesetzt werden oder ginge dies auch auf Landesebene?
Das problem liegt nicht an der freiwilligen mitgliedschaft in arbeitgeberverbänden. Dass der arbeitgeber nicht in einem verband ist, bedeutet nicht, dass die arbeitnehmer nicht in gewerkschaften sind. Meines erachtens sind die arbeitgeber lieber in einem arbeitgeberverband, als sich lokal mit betriebsrat und gewerkschaften herumzuschlagen. Das propblem bei dumpinglöhnen scheint zu sein, dass die arbeitnehmerschaft eine schwache gewerkschaft hat. Da könnte man ansetzen. Allerdings haben wir ja schon die mindestlohnkommission
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
Besser schweigen und als Narr zu scheinen, als sprechen und jeden Zweifel zu beseitigen. Abraham Lincoln
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Re: Wirksame Gesetze gegen Dumpinglöhne

Beitrag von Wähler »

SZ 28. Januar 2020 EU will einheitliche Regeln für Mindestlöhne
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.4773376
"Eine Kenngröße könne etwa sein, dass der Mindestlohn 60 Prozent des jeweiligen Medianeinkommens, also des mittleren Einkommens, entsprechen muss. Heraus kämen dabei in Deutschland zwölf Euro Mindestlohn statt 9,35 Euro...Weil die Unterschiede bei den Löhnen größer seien als bei der Produktivität, schlägt er vor, auch die Produktivität eines Landes zum Kriterium für die Mindestlohnhöhe zu machen... Es sei nicht geplant, dass ein Land "irgendwann für die Arbeitslosen in einem anderen Land zahlen muss". Denkbar sei dagegen eine Arbeitslosenrückversicherung, ein "solidarischer Mechanismus" für den Fall eines wirtschaftlichen Schocks."
Es kommt etwas Bewegung in die sozialpolitische Sachdiskussion.
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