Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

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John Galt
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von John Galt »

Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:28)

Das ist aber Blödsinn,
versteuert wird das Brutteinkommen und nicht nach Abzug der SV-Beiträge.
https://imgur.com/iO6AvIz

https://i.imgur.com/vLg2PyC.png

Merkst du was Blödsinn ist?
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John Galt
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von John Galt »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:30)

Ich erzähle keine Märchen.

Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge aber auch die Kirchensteuer und andere Sonderausgaben sind natürlich steuerlich absetzbar.

Aber noch lange nicht komplett, total oder gar steuerfrei.
Dort gibt es jede Menge Grenzen, Einschränkungen und Höchstbeträge.
Es bleibt Blödsinn.

Denn die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge sind 100% absetzbar. Einschränkungen gibt es nur für Rürup-Rente und PKV.

Somit ändert sich überhaupt bei den Steuern überhaupt nichts wenn man die Parität abschafft.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:08)

Erzähl deine Märchengeschichte ruhig weiter, wird nicht richtiger. Sozialversicherungsbeiträge sind und bleiben Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen.

https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10-10a

Es würde dann vereinfacht so aussehen:

3000 Brutto
-600 Sozialversicherung
2400 Euro zu versteuern

3600 Brutto
-1200 Sozialversicherung
2400 Euro zu versteuern

Das einzige Problem bleibt die Anpassung der Sozialversicherungsbeitragssätze, weil eben 40% von 120% Basis mehr sind als von einer 100% Basis. :rolleyes:
Es könnte dann stark vereinfacht so aussehen.
Das ist Kapitalismus:

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BlueMonday
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von BlueMonday »

Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:28)

Das ist aber Blödsinn,
versteuert wird das Brutteinkommen und nicht nach Abzug der SV-Beiträge.
Und daher sollte der Arbeitnehmer zusätzlich eine Einkommensteuerklärung abgeben. Wobei man dann wieder fragen kann, wieso es so kompliziert sein muss.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Misterfritz »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:32)

Da muss ich jetzt auch Einspruch erheben. Die Sozialversicherungsbeiträge mindern zum größten Teil das zu versteuernde Einkommen. Einfach mal auf eine Lohnabrechnung schauen.
Genau das habe ich getan:
Da steht Steuerbrutto und das ist mein Bruttoeinkommen. Genau darauf wird die Steuer erhoben. Und dann werden noch die SV-Beiträge abgezogen.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:55)

Genau das habe ich getan:
Da steht Steuerbrutto und das ist mein Bruttoeinkommen. Genau darauf wird die Steuer erhoben. Und dann werden noch die SV-Beiträge abgezogen.
Überprüfe es selber mal.

https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2 ... 2019.xhtml
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

BlueMonday hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:54)

Und daher sollte der Arbeitnehmer zusätzlich eine Einkommensteuerklärung abgeben. Wobei man dann wieder fragen kann, wieso es so kompliziert sein muss.
Arbeitnehmer geben in der Regel keine Einkommensteuererklärung ab.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von BlueMonday »

Adam Smith hat geschrieben:(01 Sep 2019, 15:00)

Arbeitnehmer geben in der Regel keine Einkommensteuererklärung ab.
Und warum? Weil ihnen etwa eine Steuererklärung zu ... kompliziert ist? Weil sie davon wissen müssten, was in diesem Thread steht (SV-Beiträge als Sonderausgabe). Es geht ja durchaus um erhebliche Beträge.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

BlueMonday hat geschrieben:(01 Sep 2019, 15:15)

Und warum? Weil ihnen etwa eine Steuererklärung zu ... kompliziert ist? Weil sie davon wissen müssten, was in diesem Thread steht (SV-Beiträge als Sonderausgabe). Es geht ja durchaus um erhebliche Beträge.
Darum.

Die allgemeine Monatslohnsteuertabelle gilt für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Bei Angestellten, die privat krankenversichert sind, können die Krankenkassenbeiträge nicht pauschal berücksichtigt werden. Deshalb wird die abzuführende Lohnsteuer in einer Nebenrechnung gesondert berechnet
https://www.steuertipps.de/beruf-job/ei ... uertabelle
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:55)

Genau das habe ich getan:
Da steht Steuerbrutto und das ist mein Bruttoeinkommen. Genau darauf wird die Steuer erhoben. Und dann werden noch die SV-Beiträge abgezogen.
Dann weist es das Lohnabrechnungssystem nicht extra aus. Ist aber in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.

Du kannst mal hier querchecken.

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/e ... ekst.xhtml

Hier ist die Basis das zu versteuernde Einkommen, d.h. auf den eingegebenen Wert wird der Steuertarif direkt angewendet.
Wenn du dann dein Brutto eingibst, wirst du feststellen, dass die Steuerlast, die ausgeworfen wird deutlich höher ist als deine tatsächlich gezahlte Steuer laut. Lohnabrechnung. Das hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass dein Brutto noch um den Großteil der Sozialversicherungsbeiträge gekürzt wird um auf die Steuerbemessungsgrundlage zu kommen.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

BlueMonday hat geschrieben:(01 Sep 2019, 15:15)

Und warum? Weil ihnen etwa eine Steuererklärung zu ... kompliziert ist? Weil sie davon wissen müssten, was in diesem Thread steht (SV-Beiträge als Sonderausgabe). Es geht ja durchaus um erhebliche Beträge.
Das ist ja, ja genauso wie die Werbungskostenpauschale bereits in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet. Daraus ergibt sich in der Regel keine Rückerstattung bei der Einkommensteuererklärung.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Gruwe »

Julian hat geschrieben:(01 Sep 2019, 11:33)

Das deutsche Steuer- und Abgabensystem ist von beeindruckender Komplexität. Ich frage mich, warum das so ist, und ob es so sein muss.

...

Wozu dient also diese Aufteilung in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil?
Damit Sozialdemokraten und Sozialisten Politik machen können! Deren Wähler glauben nämlich diesen Käse namens "paritätischer Aufteilung"!
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Kritikaster
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Kritikaster »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 13:58)

Können kann man viel. Gerade in der Theorie.

Ich bin gegen eine Aufkündigung der (über hundertjährigen) paritätischen Finanzierung der SV.

mfg
Betrachte ich auch als bewährt und sollte beibehalten werden.

Den Systemgegnern in unserem Land ist allerdings jeder - mit bestenfalls Halbwahrheiten unterfütterte - Hebel recht, um Stimmung zum Zwecke ihrer Bauernfängerei zu machen.
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Gruwe
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Gruwe »

Kritikaster hat geschrieben:(02 Sep 2019, 09:02)

Betrachte ich auch als bewährt und sollte beibehalten werden.
Inwiefern bewährt? Kannst du das erläutern?

Bewährt um Leuten etwas zu suggerieren, was es nicht gibt?
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Papaloooo »

Julian hat geschrieben:(01 Sep 2019, 13:52)Immer mehr, immer komplizierter - das System will sich selbst ad absurdum führen.
Der große Gewinner sind Heerscharen von Steuerrechtlern.
Ich -selbst Arbeitgeber- musste von einigen Jahren passen, wollte ich zuvor noch alles selbst machen, wuchs mir die Komplexität des Steuerrechts schnell über den Kopf.
Eine Vereinfachung und Entbürokratisiering tut Not.
Wir sind doch hier nicht im Trollhouse!
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Julian
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Julian »

Kritikaster hat geschrieben:(02 Sep 2019, 09:02)

Betrachte ich auch als bewährt und sollte beibehalten werden.

Den Systemgegnern in unserem Land ist allerdings jeder - mit bestenfalls Halbwahrheiten unterfütterte - Hebel recht, um Stimmung zum Zwecke ihrer Bauernfängerei zu machen.
Ist es jetzt nicht einmal mehr erlaubt, sich über das Steuer- und Abgabensystem zu beklagen und Reformvorschläge zu machen?

Wir entwickeln uns offenbar immer mehr in Richtung Unfreiheit und Meinungskontrolle. Jegliche Kritik am Status quo scheint als außerhalb des erlaubten Meinungskorridors empfunden zu werden.

Wer hätte das noch vor wenigen Jahren gedacht?
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Kritikaster »

Julian hat geschrieben:(02 Sep 2019, 17:52)

Ist es jetzt nicht einmal mehr erlaubt, sich über das Steuer- und Abgabensystem zu beklagen und Reformvorschläge zu machen?

Wir entwickeln uns offenbar immer mehr in Richtung Unfreiheit und Meinungskontrolle. Jegliche Kritik am Status quo scheint als außerhalb des erlaubten Meinungskorridors empfunden zu werden.

Wer hätte das noch vor wenigen Jahren gedacht?
Niemand hindert Dich daran, Deine Vosrtellungen hier zu posten. Warum also wieder mal dieser jeglicher Grundlage entbehrende Aggro-Modus? Du willst doch wohl nicht als Systemgegner oder Bauernfänger wahrgenommen werden.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Kritikaster hat geschrieben:(02 Sep 2019, 09:02)

Betrachte ich auch als bewährt und sollte beibehalten werden.

Den Systemgegnern in unserem Land ist allerdings jeder - mit bestenfalls Halbwahrheiten unterfütterte - Hebel recht, um Stimmung zum Zwecke ihrer Bauernfängerei zu machen.
Demnach wäre Merz mit seinem Bierdeckel ja ein Systemgegner. Obwohl er ja jetzt erkannt haben will, wie blödsinnig seine Aussage war.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Kritikaster hat geschrieben:(02 Sep 2019, 17:59)

Niemand hindert Dich daran, Deine Vosrtellungen hier zu posten. Warum also wieder mal dieser jeglicher Grundlage entbehrende Aggro-Modus? Du willst doch wohl nicht als Systemgegner oder Bauernfänger wahrgenommen werden.
Noch so ein Systemgegner.

https://m.spiegel.de/wirtschaft/soziale ... 71006.html
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Kritikaster »

Adam Smith hat geschrieben:(02 Sep 2019, 18:01)

Noch so ein Systemgegner.

https://m.spiegel.de/wirtschaft/soziale ... 71006.html
Da missverstehst Du aber etwas gewaltig: Die Bewertung als Systemgegner leitet sich nicht aus der Formulierung alternativer Steuermodelle ab.

Zeitgenossen, die in allen Bereichen unsere politische und gesellschaftliche Ordnung bekämpfen, machen nur auch vor Falschbehauptungen hierzu nicht halt. Vielleicht hilft das Stichwort "Teilmenge" zum besseren Verständnis.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von odiug »

Julian hat geschrieben:(02 Sep 2019, 17:52)

Ist es jetzt nicht einmal mehr erlaubt, sich über das Steuer- und Abgabensystem zu beklagen und Reformvorschläge zu machen?

Wir entwickeln uns offenbar immer mehr in Richtung Unfreiheit und Meinungskontrolle. Jegliche Kritik am Status quo scheint als außerhalb des erlaubten Meinungskorridors empfunden zu werden.

Wer hätte das noch vor wenigen Jahren gedacht?
Was ... wie .. wodenn :?:
Ich hab doch noch gar nicht angefangen hier zu Beiträge zu löschen :p

Nein ... mal im Ernst.
Das Steuersystem in Deutschland ist kompliziert, weil es ausdifferenziert ist.
Ein einfaches "Bierdeckelformat" ist zu simpel und viele berechtigte Ansprüche fallen unter den Tisch.
Das Problem ist also weniger die Komplexität, als vielmehr das Gewohnheitsrecht.
Steuerausnahmen die vielleicht vor ein paar Jahrzehnten irgendwie sinnvoll waren, sich aber heute eigentlich überlebt haben, ia sogar in manchen Fällen kontraproduktiv sind, weder verbissen von Interessensgruppen verteidigt, während neue Regelungen nicht impliziert werden können, weil sie den alten Ansprüchen und Privilegien widersprechen.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Atue001 »

Die meines Erachtens nach treffendste Antwort auf die Ausgangsfragestellung ist, dass das System so über die vielen Jahrzehnte seit seiner Entstehung gewachsen ist. Es gab jeweils gute Gründe, warum man mal das eine so, und das andere anders organisiert hat. Historisch kann man das nachvollziehen, und vieles davon ist im historischen Kontext aus mal irgendwann irgendwie sinnvoll gewesen.

So zahlt der Arbeitgeber die Unfallversicherung (also die, für Unfälle im Job) weil man damit einen Unfall für den Arbeitgeber teuer macht, und es so für ihn attraktiv ist, Unfälle zu vermeiden.

Aus Sicht eines Arbeitgebers sieht es im Übrigen so aus, als ob dieser die gesamten Kosten für die Sozialversicherungen zu tragen hat. Die Arbeitnehmeranteile zahlt der Arbeitgeber ja über die Lohnkosten auch mit...
Nimmt man die Kostenrechnung, ist es deshalb auch attraktiv, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz durch eine Maschine ersetzen kann.....

Tatsächlich wäre aber auch sogar die Sichtweise legitim, dass Arbeitgeber weder Steuern noch Abgaben zahlen - die zahlt immer der Kunde......denn ein Arbeitgeber kann gar nicht anders, als alle Kosten in den Produktpreis zu verrechnen.
Befürwortet man diese Sichtweise, dann wäre es logisch, die Finanzierung der Sozialkassen idealerweise analog zur Umsatzsteuer zu organisieren....

Tatsächlich wäre theoretisch denkbar, dass man einfach die Staatsquote als Steuersatz definiert, den der Konsument zu zahlen hat.....Deutschland hätte dann ca. 44% "Umsatzsteuer" dafür aber wäre Brutto gleich Netto, und die Arbeitgeberanteile wären auch schon erledigt.....

So einfach wie solche Modelle klingen, so nachteilig sind sie aber jeweils im Detail. Die Unfallversicherung für Arbeitnehmer funktioniert auch deshalb, weil diese Versicherung die Arbeitgeber darauf drängt, ausreichend viel für die Vermeidung von Unfällen zu tun. Würde man diese über Konsumsteuern finanzieren - es wäre dem Arbeitgeber egal, ob es in seinem Betrieb Unfälle gibt oder nicht.
Auch die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung macht deshalb durchaus Sinn - weil auch Arbeitgeber viel dafür tun können, dass ihre Belegschaft gesund ist und bleibt.

Gut sind in diesem Sinne Finanzierungssysteme, die Verursachergerecht arbeiten. Allerdings nur dann, wenn sie keine Verzerrungen im internationalen Wettbewerb herbeiführen.

Was aber richtig ist: In jedem Fall sollte man mal das heutige System insgesamt entrümpeln und modernisieren. Es ginge deutlich einfacher!

Eine grundlegende Entscheidung der Politik sollte dabei sein, ob man den sozialen Ausgleich über die Sozialsysteme organisiert, oder über das Steuersystem. Hier haben wir nämlich einen Gemischtwarenladen, der deutlich zu Ungerechtigkeiten und Unstimmigkeiten führt. Systemisch vernünftig wäre eine Organisation über das Steuersystem!
Dann aber sollte man systemisch vernünftig die Krankenkassenbeiträge als Kopfpauschalen organisieren - und nicht mehr prozentual vom Bruttoeinkommen abhängig machen. Will man dann die paritätische Finanzierung beibehalten, macht es mehr Sinn, dass man den Unternehmen einen Anteil je Umsatz auferlegt - das würde auch verhindern, dass es sich kostentechnisch rechnet, einen Menschen durch eine Maschine zu ersetzen.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Dieter Winter »

Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:07)

Der Arbeitgeber BETEILIGT sich an den Lasten. Des Arbeitgebers und auch der Gesellschaft.

Was für einen Unsinn soll hier JETZT verbreitet werden ? :dead:

mfg

Nö. der Arbeit"geber" beteiligt sich da in keinster Weise, denn der Beschäftigte muss die Lohnkosten, d.h. auch den "AG"-Anteil erwirtschaften. Alles andere wäre aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Wahnsinn in Vollendung.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Realist2014 »

Dieter Winter hat geschrieben:(29 Nov 2019, 10:32)

Nö. der Arbeit"geber" beteiligt sich da in keinster Weise, denn der Beschäftigte muss die Lohnkosten, d.h. auch den "AG"-Anteil erwirtschaften. Alles andere wäre aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Wahnsinn in Vollendung.

Was genau "erwirtschaften" denn Mitarbeiter, die gar nicht an der Wertschöpfung beteiligt sind (Supportprozesse)?


logischerweise gehört auch der AG-Antei der SV zu den Lohnkosten. Das ist ja nicht strittig.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Dieter Winter »

Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 13:04)

Was genau "erwirtschaften" denn Mitarbeiter, die gar nicht an der Wertschöpfung beteiligt sind (Supportprozesse)?

Eben den Support, ohne den diese Wertschöpfung nicht möglich wäre.

Die Arbeit muss ja gemacht werden, andernfalls könnte es sich der Unternehmer ja sparen, dafür was zu zahlen. :D

Mir geht es darum, dass sämtliche Lohnaufwendungen eben Kosten sind, die letztlich der Beschäftigte dem Unternehmen wert sein muss, er also verdient.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Realist2014 »

Dieter Winter hat geschrieben:(29 Nov 2019, 13:49)

Eben den Support, ohne den diese Wertschöpfung nicht möglich wäre.

t.
Sorry, das ist nicht der Fall.

Supportprozesse erbringen NULL Wertschöpfung. Das ist ja die Definition....
Mir geht es darum, dass sämtliche Lohnaufwendungen eben Kosten sind
Stimmt fast
die letztlich der Beschäftigte dem Unternehmen wert sein muss,


Stimmt

er also verdient
Das stimmt eben NICHT aus der Sicht des Unternehmens.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

Dieter Winter hat geschrieben:(29 Nov 2019, 10:32)

Nö. der Arbeit"geber" beteiligt sich da in keinster Weise,

denn der Beschäftigte muss die Lohnkosten, d.h. auch den "AG"-Anteil erwirtschaften.
Lustig. Mehr aber auch nicht.

Der Arbeitgeber ZAHLT Löhne und Lohnnebenkosten. Unabhängig ob da was erwirtschaftet wird. PUNKT.

Lehrer und Feuerwehrleute als Angestellte des öffentlichen Dienstes erwirtschaften beispielsweise ... welche Lohnkosten ?

:?: :p

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Skull hat geschrieben:(29 Nov 2019, 15:51)

Lustig. Mehr aber auch nicht.

Der Arbeitgeber ZAHLT Löhne und Lohnnebenkosten. Unabhängig ob da was erwirtschaftet wird. PUNKT.

Lehrer und Feuerwehrleute als Angestellte des öffentlichen Dienstes erwirtschaften welche Lohnkosten ?

:?: :p

mfg
Und wenn der Arbeitgeber insolvent wird, dann zahlt er eben nicht mehr. Punkt und aus.
Das ist Kapitalismus:

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Skull »

Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 15:52)

Und wenn der Arbeitgeber insolvent wird, dann zahlt er eben nicht mehr. Punkt und aus.
Interessant...aber auch nicht wirklich zielführend.

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 13:04)

Was genau "erwirtschaften" denn Mitarbeiter, die gar nicht an der Wertschöpfung beteiligt sind (Supportprozesse)?
Hier mal die Kosten- u. Leistungsrechnung.
Selbstkosten: Gemeinkosten nicht vergessen!
Viele betrieblichen Kosten fallen unabhängig vom einzelnen Artikelverkauf an - sie müssen aber trotzdem irgendwie erwirtschaftet werden. Durch Umlage der sogenannten Gemein- oder Handlungskosten kommen Sie zum "Selbstkostenpreis".
https://www.akademie.de/wissen/preise-k ... tkosten-co
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Realist2014 »

Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 15:57)

Hier mal die Kosten- u. Leistungsrechnung.



https://www.akademie.de/wissen/preise-k ... tkosten-co

Schlag mal unter Wertschöpfungsprozess nach...
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:04)

Schlag mal unter Wertschöpfungsprozess nach...
Und da steht dann was anderes?
Das ist Kapitalismus:

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Dieter Winter »

Skull hat geschrieben:(29 Nov 2019, 15:51)

Lustig. Mehr aber auch nicht.

Der Arbeitgeber ZAHLT Löhne und Lohnnebenkosten. Unabhängig ob da was erwirtschaftet wird. PUNKT.

Lehrer und Feuerwehrleute als Angestellte des öffentlichen Dienstes erwirtschaften beispielsweise ... welche Lohnkosten ?

:?: :p

mfg
Na, ihre eben. Sonst könnten sie ja nicht bezahlt werden.

Sprich: Irgendjemand muss den Job eben machen. Und da es ehrenamtlich nicht so recht klappt, wird die Arbeit eben bezahlt.
Zuletzt geändert von Dieter Winter am Fr 29. Nov 2019, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Realist2014 »

Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:09)

Und da steht dann was anderes?
Sicher.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Dieter Winter
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Dieter Winter »

Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 15:36)



Das stimmt eben NICHT aus der Sicht des Unternehmens.
Demnach wären sämtliche Unternehmen ja so was wie Sozialverbände, die lediglich deshalb Löhne und Gehälter bezahlen, damit es ihren Angestellten an nichts mangelt. :-)

Netter Ansatz, aber halt recht weit vom eigentlichen Unternehmensziel entfernt.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Realist2014 »

Dieter Winter hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:15)

Demnach wären sämtliche Unternehmen ja so was wie Sozialverbände, die lediglich deshalb Löhne und Gehälter bezahlen, damit es ihren Angestellten an nichts mangelt. :-)

Netter Ansatz, aber halt recht weit vom eigentlichen Unternehmensziel entfernt.
Was hat obiges damit zu tun, dass eben nur ein TEIL der Mitarbeiter eines Unternehmens an den Wertschöpfungsprozessen beteiligt sind?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Dieter Winter »

Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:15)

Sicher.
Nicht wirklich. Schauen wir bei Gabler nach:

"Nach Porter gibt es fünf Primäraktivitäten, die den eigentlichen Wertschöpfungsprozess beschreiben: interne Logistik, Produktion, externe Logistik, Marketing & Verkauf und Service. Außerdem gibt es vier Unterstützungsaktivitäten, die den Wertschöpfungsprozess ergänzen: Unternehmens-Infrastruktur, Human Resource Management, Technologie-Entwicklung und Beschaffung. Jede Unternehmensaktivität stellt einen Ansatz zur Differenzierung dar und leistet einen Beitrag zur relativen Kostenstellung des Unternehmens im Wettbewerb."

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/de ... ette-50465
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Dieter Winter »

Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:18)

Was hat obiges damit zu tun, dass eben nur ein TEIL der Mitarbeiter eines Unternehmens an den Wertschöpfungsprozessen beteiligt sind?
Der Support zählt nun mal ergänzend zum Wertschöpfungsprozess. Jedenfalls lt. Lehrbuch - s. O.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:18)

Was hat obiges damit zu tun, dass eben nur ein TEIL der Mitarbeiter eines Unternehmens an den Wertschöpfungsprozessen beteiligt sind?
Da alle Kosten (auch die Gemeinkosten) erwirtschaftet werden müssen, sind alle Mitarbeiter am Wertschöpfungsprozess beteiligt. Ansonsten wäre ja dieser Mitarbeiter unnötig. So etwas gibt es im Kapitalismus nicht.
Gemeinkosten (auch Overheadkosten) sind Kosten, die einem Kostenträger (z. B. verkaufsfähiges Produkt oder Dienstleistung) nicht direkt zugerechnet werden können.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinkosten
Gemeinkostenlöhne (Hilfslöhne) sind Löhne für solche Tätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Erzeugung der Leistungseinheiten stehen und deshalb den Erzeugnissen nicht verursachungsgerecht zurechenbar sind.

Beispiel:
Vorarbeiterlöhne, Einrichterlöhne, Löhne für Transport- und Reinigungsarbeiten.
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/g ... enlohn.htm
Gemeinkosten können den einzelnen Kostenträgern (Produkten/Dienstleistungen) nicht direkt zugerechnet werden. Sie fallen für mehrere oder alle Erzeugnisse bzw. Waren insgesamt an. Die Gemeinkosten werden auch als indirekte Kosten bezeichnet. Beispielhaft zu nennen wären:

Gehälter von Mitarbeitern, sofern sie nicht ausschließlich für ein Produkt tätig sind
https://www.controllingportal.de/Fachin ... osten.html
Zuletzt geändert von Adam Smith am Fr 29. Nov 2019, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Realist2014 »

Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:22)

Da alle Kosten (auch die Gemeinkosten) erwirtschaftet werden müssen, sind alle Mitarbeiter am Wertschöpfungsprozess beteiligt.
NEIN


Man unterscheidet zwischen:

A) Managementprozessen

B) Wertschöpfungsprozessen

C) Supportprozessen.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:25)

NEIN


Man unterscheidet zwischen:

A) Managementprozessen

B) Wertschöpfungsprozessen

C) Supportprozessen.
Man kann vieles unterscheiden. Frag mal einen Controller wie der das sieht.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Realist2014 »

Dieter Winter hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:21)

Der Support zählt nun mal ergänzend zum Wertschöpfungsprozess. Jedenfalls lt. Lehrbuch - s. O.

Nein, er ERGÄNZT den Wertschöpfungsprozess , ist aber selber KEIN Teil der Wertschöpfung.

So steht es ja auch dort.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Realist2014 »

Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:27)

Man kann vieles unterscheiden. Frag mal einen Controller wie der das sieht.
Frag mich, ich verdiene meine Brötchen mit diesen Themen...
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:29)

Nein, er ERGÄNZT den Wertschöpfungsprozess , ist aber selber KEIN Teil der Wertschöpfung.

So steht es ja auch dort.
Diese Kosten können einem einzelnen Produkt nicht direkt zugerechnet werden.
Gemeinkosten im Sinne der Kostenträgerrechnung sind alle im Betrieb anfallenden Kosten, die dem Kostenträger nicht direkt zuzuordnen sind. Damit spiegeln die Gemeinkosten allgemeine Ressourcen wieder, die für den Herstellungsprozess benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise in einem Mehrprodukteunternehmen Kosten für Gebäude und für allgemein benötigte Maschinen. Löhne und Gehälter fallen darunter, sofern diese nicht dem Produkt direkt zugewiesen werden können. Typisch hierfür sind Gehälter und Löhne, die in der Verwaltung oder im Lager anfallen. Ebenso gehören zu den Gemeinkosten die Kosten der Energieversorgung, wenn diese nicht dem Produkt direkt zugeordnet werden können (z. B. für Raumheizung und Beleuchtung), und Versicherungen, Beiträge zu Verbänden oder gewinnunabhängige Steuern (z. B. Grundsteuer).
Die Verwaltung wäre hier ein klassisches Beispiel.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinkosten
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:29)

Frag mich, ich verdiene meine Brötchen mit diesen Themen...
Dann bist du aber kein Controller.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Realist2014 »

Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:31)

Diese Kosten können einem einzelnen Produkt nicht direkt zugerechnet werden.



Die Verwaltung wäre hier ein klassisches Beispiel.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinkosten
Bei der Wertschöpfung geht es erst mal nicht um Kosten....

Sondern um den geschaffenen Mehrwert...


Ich habe aber von den Wertschöpfungsprozessen geschrieben...
Zuletzt geändert von Realist2014 am Fr 29. Nov 2019, 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Realist2014 »

Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:31)

Dann bist du aber kein Controller.

Stimmt, die sitzen bei mir in den Workshops
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:32)

Stimmt, die sitzen bei mir in den Workshops
Jedes Lehrbuch schreibt jetzt was anderes, als was du hier behauptest.
Das ist Kapitalismus:

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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Realist2014 »

Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:35)

Jedes Lehrbuch schreibt jetzt was anderes, als was du hier behauptest.

Nein, denn in keiner deiner Quellen kam der Begriff Wertschöfpungsprozesse vor...

Das ist eine Prozess-ABGRENZUNG
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Re: Sinn und Unsinn des sogenannten Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben

Beitrag von Adam Smith »

Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:32)

Bei der Wertschöpfung geht es erst mal nicht um Kosten....

Sondern um den geschaffenen Mehrwert...

Ich habe aber von den Wertschöpfungsprozessen geschrieben...
Das ist ein anderes Thema.
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