https://imgur.com/iO6AvIzMisterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:28)
Das ist aber Blödsinn,
versteuert wird das Brutteinkommen und nicht nach Abzug der SV-Beiträge.
https://i.imgur.com/vLg2PyC.png
Merkst du was Blödsinn ist?
Moderator: Moderatoren Forum 1
https://imgur.com/iO6AvIzMisterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:28)
Das ist aber Blödsinn,
versteuert wird das Brutteinkommen und nicht nach Abzug der SV-Beiträge.
Es bleibt Blödsinn.Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:30)
Ich erzähle keine Märchen.
Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge aber auch die Kirchensteuer und andere Sonderausgaben sind natürlich steuerlich absetzbar.
Aber noch lange nicht komplett, total oder gar steuerfrei.
Dort gibt es jede Menge Grenzen, Einschränkungen und Höchstbeträge.
Es könnte dann stark vereinfacht so aussehen.John Galt hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:08)
Erzähl deine Märchengeschichte ruhig weiter, wird nicht richtiger. Sozialversicherungsbeiträge sind und bleiben Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen.
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10-10a
Es würde dann vereinfacht so aussehen:
3000 Brutto
-600 Sozialversicherung
2400 Euro zu versteuern
3600 Brutto
-1200 Sozialversicherung
2400 Euro zu versteuern
Das einzige Problem bleibt die Anpassung der Sozialversicherungsbeitragssätze, weil eben 40% von 120% Basis mehr sind als von einer 100% Basis.
Und daher sollte der Arbeitnehmer zusätzlich eine Einkommensteuerklärung abgeben. Wobei man dann wieder fragen kann, wieso es so kompliziert sein muss.Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:28)
Das ist aber Blödsinn,
versteuert wird das Brutteinkommen und nicht nach Abzug der SV-Beiträge.
Genau das habe ich getan:3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:32)
Da muss ich jetzt auch Einspruch erheben. Die Sozialversicherungsbeiträge mindern zum größten Teil das zu versteuernde Einkommen. Einfach mal auf eine Lohnabrechnung schauen.
Überprüfe es selber mal.Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:55)
Genau das habe ich getan:
Da steht Steuerbrutto und das ist mein Bruttoeinkommen. Genau darauf wird die Steuer erhoben. Und dann werden noch die SV-Beiträge abgezogen.
Arbeitnehmer geben in der Regel keine Einkommensteuererklärung ab.BlueMonday hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:54)
Und daher sollte der Arbeitnehmer zusätzlich eine Einkommensteuerklärung abgeben. Wobei man dann wieder fragen kann, wieso es so kompliziert sein muss.
Und warum? Weil ihnen etwa eine Steuererklärung zu ... kompliziert ist? Weil sie davon wissen müssten, was in diesem Thread steht (SV-Beiträge als Sonderausgabe). Es geht ja durchaus um erhebliche Beträge.Adam Smith hat geschrieben:(01 Sep 2019, 15:00)
Arbeitnehmer geben in der Regel keine Einkommensteuererklärung ab.
Darum.BlueMonday hat geschrieben:(01 Sep 2019, 15:15)
Und warum? Weil ihnen etwa eine Steuererklärung zu ... kompliziert ist? Weil sie davon wissen müssten, was in diesem Thread steht (SV-Beiträge als Sonderausgabe). Es geht ja durchaus um erhebliche Beträge.
https://www.steuertipps.de/beruf-job/ei ... uertabelle
Die allgemeine Monatslohnsteuertabelle gilt für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Bei Angestellten, die privat krankenversichert sind, können die Krankenkassenbeiträge nicht pauschal berücksichtigt werden. Deshalb wird die abzuführende Lohnsteuer in einer Nebenrechnung gesondert berechnet
Dann weist es das Lohnabrechnungssystem nicht extra aus. Ist aber in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.Misterfritz hat geschrieben:(01 Sep 2019, 14:55)
Genau das habe ich getan:
Da steht Steuerbrutto und das ist mein Bruttoeinkommen. Genau darauf wird die Steuer erhoben. Und dann werden noch die SV-Beiträge abgezogen.
Das ist ja, ja genauso wie die Werbungskostenpauschale bereits in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet. Daraus ergibt sich in der Regel keine Rückerstattung bei der Einkommensteuererklärung.BlueMonday hat geschrieben:(01 Sep 2019, 15:15)
Und warum? Weil ihnen etwa eine Steuererklärung zu ... kompliziert ist? Weil sie davon wissen müssten, was in diesem Thread steht (SV-Beiträge als Sonderausgabe). Es geht ja durchaus um erhebliche Beträge.
Damit Sozialdemokraten und Sozialisten Politik machen können! Deren Wähler glauben nämlich diesen Käse namens "paritätischer Aufteilung"!Julian hat geschrieben:(01 Sep 2019, 11:33)
Das deutsche Steuer- und Abgabensystem ist von beeindruckender Komplexität. Ich frage mich, warum das so ist, und ob es so sein muss.
...
Wozu dient also diese Aufteilung in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil?
Betrachte ich auch als bewährt und sollte beibehalten werden.Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 13:58)
Können kann man viel. Gerade in der Theorie.
Ich bin gegen eine Aufkündigung der (über hundertjährigen) paritätischen Finanzierung der SV.
mfg
Inwiefern bewährt? Kannst du das erläutern?Kritikaster hat geschrieben:(02 Sep 2019, 09:02)
Betrachte ich auch als bewährt und sollte beibehalten werden.
Der große Gewinner sind Heerscharen von Steuerrechtlern.Julian hat geschrieben:(01 Sep 2019, 13:52)Immer mehr, immer komplizierter - das System will sich selbst ad absurdum führen.
Ist es jetzt nicht einmal mehr erlaubt, sich über das Steuer- und Abgabensystem zu beklagen und Reformvorschläge zu machen?Kritikaster hat geschrieben:(02 Sep 2019, 09:02)
Betrachte ich auch als bewährt und sollte beibehalten werden.
Den Systemgegnern in unserem Land ist allerdings jeder - mit bestenfalls Halbwahrheiten unterfütterte - Hebel recht, um Stimmung zum Zwecke ihrer Bauernfängerei zu machen.
Niemand hindert Dich daran, Deine Vosrtellungen hier zu posten. Warum also wieder mal dieser jeglicher Grundlage entbehrende Aggro-Modus? Du willst doch wohl nicht als Systemgegner oder Bauernfänger wahrgenommen werden.Julian hat geschrieben:(02 Sep 2019, 17:52)
Ist es jetzt nicht einmal mehr erlaubt, sich über das Steuer- und Abgabensystem zu beklagen und Reformvorschläge zu machen?
Wir entwickeln uns offenbar immer mehr in Richtung Unfreiheit und Meinungskontrolle. Jegliche Kritik am Status quo scheint als außerhalb des erlaubten Meinungskorridors empfunden zu werden.
Wer hätte das noch vor wenigen Jahren gedacht?
Demnach wäre Merz mit seinem Bierdeckel ja ein Systemgegner. Obwohl er ja jetzt erkannt haben will, wie blödsinnig seine Aussage war.Kritikaster hat geschrieben:(02 Sep 2019, 09:02)
Betrachte ich auch als bewährt und sollte beibehalten werden.
Den Systemgegnern in unserem Land ist allerdings jeder - mit bestenfalls Halbwahrheiten unterfütterte - Hebel recht, um Stimmung zum Zwecke ihrer Bauernfängerei zu machen.
Noch so ein Systemgegner.Kritikaster hat geschrieben:(02 Sep 2019, 17:59)
Niemand hindert Dich daran, Deine Vosrtellungen hier zu posten. Warum also wieder mal dieser jeglicher Grundlage entbehrende Aggro-Modus? Du willst doch wohl nicht als Systemgegner oder Bauernfänger wahrgenommen werden.
Da missverstehst Du aber etwas gewaltig: Die Bewertung als Systemgegner leitet sich nicht aus der Formulierung alternativer Steuermodelle ab.Adam Smith hat geschrieben:(02 Sep 2019, 18:01)
Noch so ein Systemgegner.
https://m.spiegel.de/wirtschaft/soziale ... 71006.html
Was ... wie .. wodennJulian hat geschrieben:(02 Sep 2019, 17:52)
Ist es jetzt nicht einmal mehr erlaubt, sich über das Steuer- und Abgabensystem zu beklagen und Reformvorschläge zu machen?
Wir entwickeln uns offenbar immer mehr in Richtung Unfreiheit und Meinungskontrolle. Jegliche Kritik am Status quo scheint als außerhalb des erlaubten Meinungskorridors empfunden zu werden.
Wer hätte das noch vor wenigen Jahren gedacht?
Skull hat geschrieben:(01 Sep 2019, 12:07)
Der Arbeitgeber BETEILIGT sich an den Lasten. Des Arbeitgebers und auch der Gesellschaft.
Was für einen Unsinn soll hier JETZT verbreitet werden ?
mfg
Dieter Winter hat geschrieben:(29 Nov 2019, 10:32)
Nö. der Arbeit"geber" beteiligt sich da in keinster Weise, denn der Beschäftigte muss die Lohnkosten, d.h. auch den "AG"-Anteil erwirtschaften. Alles andere wäre aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Wahnsinn in Vollendung.
Eben den Support, ohne den diese Wertschöpfung nicht möglich wäre.Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 13:04)
Was genau "erwirtschaften" denn Mitarbeiter, die gar nicht an der Wertschöpfung beteiligt sind (Supportprozesse)?
Sorry, das ist nicht der Fall.Dieter Winter hat geschrieben:(29 Nov 2019, 13:49)
Eben den Support, ohne den diese Wertschöpfung nicht möglich wäre.
t.
Stimmt fastMir geht es darum, dass sämtliche Lohnaufwendungen eben Kosten sind
die letztlich der Beschäftigte dem Unternehmen wert sein muss,
Das stimmt eben NICHT aus der Sicht des Unternehmens.er also verdient
Lustig. Mehr aber auch nicht.Dieter Winter hat geschrieben:(29 Nov 2019, 10:32)
Nö. der Arbeit"geber" beteiligt sich da in keinster Weise,
denn der Beschäftigte muss die Lohnkosten, d.h. auch den "AG"-Anteil erwirtschaften.
Und wenn der Arbeitgeber insolvent wird, dann zahlt er eben nicht mehr. Punkt und aus.Skull hat geschrieben:(29 Nov 2019, 15:51)
Lustig. Mehr aber auch nicht.
Der Arbeitgeber ZAHLT Löhne und Lohnnebenkosten. Unabhängig ob da was erwirtschaftet wird. PUNKT.
Lehrer und Feuerwehrleute als Angestellte des öffentlichen Dienstes erwirtschaften welche Lohnkosten ?
mfg
Interessant...aber auch nicht wirklich zielführend.Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 15:52)
Und wenn der Arbeitgeber insolvent wird, dann zahlt er eben nicht mehr. Punkt und aus.
Hier mal die Kosten- u. Leistungsrechnung.Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 13:04)
Was genau "erwirtschaften" denn Mitarbeiter, die gar nicht an der Wertschöpfung beteiligt sind (Supportprozesse)?
https://www.akademie.de/wissen/preise-k ... tkosten-coSelbstkosten: Gemeinkosten nicht vergessen!
Viele betrieblichen Kosten fallen unabhängig vom einzelnen Artikelverkauf an - sie müssen aber trotzdem irgendwie erwirtschaftet werden. Durch Umlage der sogenannten Gemein- oder Handlungskosten kommen Sie zum "Selbstkostenpreis".
Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 15:57)
Hier mal die Kosten- u. Leistungsrechnung.
https://www.akademie.de/wissen/preise-k ... tkosten-co
Und da steht dann was anderes?
Na, ihre eben. Sonst könnten sie ja nicht bezahlt werden.Skull hat geschrieben:(29 Nov 2019, 15:51)
Lustig. Mehr aber auch nicht.
Der Arbeitgeber ZAHLT Löhne und Lohnnebenkosten. Unabhängig ob da was erwirtschaftet wird. PUNKT.
Lehrer und Feuerwehrleute als Angestellte des öffentlichen Dienstes erwirtschaften beispielsweise ... welche Lohnkosten ?
mfg
Sicher.
Demnach wären sämtliche Unternehmen ja so was wie Sozialverbände, die lediglich deshalb Löhne und Gehälter bezahlen, damit es ihren Angestellten an nichts mangelt. :-)Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 15:36)
Das stimmt eben NICHT aus der Sicht des Unternehmens.
Was hat obiges damit zu tun, dass eben nur ein TEIL der Mitarbeiter eines Unternehmens an den Wertschöpfungsprozessen beteiligt sind?Dieter Winter hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:15)
Demnach wären sämtliche Unternehmen ja so was wie Sozialverbände, die lediglich deshalb Löhne und Gehälter bezahlen, damit es ihren Angestellten an nichts mangelt. :-)
Netter Ansatz, aber halt recht weit vom eigentlichen Unternehmensziel entfernt.
Nicht wirklich. Schauen wir bei Gabler nach:
Der Support zählt nun mal ergänzend zum Wertschöpfungsprozess. Jedenfalls lt. Lehrbuch - s. O.Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:18)
Was hat obiges damit zu tun, dass eben nur ein TEIL der Mitarbeiter eines Unternehmens an den Wertschöpfungsprozessen beteiligt sind?
Da alle Kosten (auch die Gemeinkosten) erwirtschaftet werden müssen, sind alle Mitarbeiter am Wertschöpfungsprozess beteiligt. Ansonsten wäre ja dieser Mitarbeiter unnötig. So etwas gibt es im Kapitalismus nicht.Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:18)
Was hat obiges damit zu tun, dass eben nur ein TEIL der Mitarbeiter eines Unternehmens an den Wertschöpfungsprozessen beteiligt sind?
https://de.wikipedia.org/wiki/GemeinkostenGemeinkosten (auch Overheadkosten) sind Kosten, die einem Kostenträger (z. B. verkaufsfähiges Produkt oder Dienstleistung) nicht direkt zugerechnet werden können.
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/g ... enlohn.htmGemeinkostenlöhne (Hilfslöhne) sind Löhne für solche Tätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Erzeugung der Leistungseinheiten stehen und deshalb den Erzeugnissen nicht verursachungsgerecht zurechenbar sind.
Beispiel:
Vorarbeiterlöhne, Einrichterlöhne, Löhne für Transport- und Reinigungsarbeiten.
https://www.controllingportal.de/Fachin ... osten.htmlGemeinkosten können den einzelnen Kostenträgern (Produkten/Dienstleistungen) nicht direkt zugerechnet werden. Sie fallen für mehrere oder alle Erzeugnisse bzw. Waren insgesamt an. Die Gemeinkosten werden auch als indirekte Kosten bezeichnet. Beispielhaft zu nennen wären:
Gehälter von Mitarbeitern, sofern sie nicht ausschließlich für ein Produkt tätig sind
NEINAdam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:22)
Da alle Kosten (auch die Gemeinkosten) erwirtschaftet werden müssen, sind alle Mitarbeiter am Wertschöpfungsprozess beteiligt.
Man kann vieles unterscheiden. Frag mal einen Controller wie der das sieht.Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:25)
NEIN
Man unterscheidet zwischen:
A) Managementprozessen
B) Wertschöpfungsprozessen
C) Supportprozessen.
Dieter Winter hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:21)
Der Support zählt nun mal ergänzend zum Wertschöpfungsprozess. Jedenfalls lt. Lehrbuch - s. O.
Frag mich, ich verdiene meine Brötchen mit diesen Themen...Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:27)
Man kann vieles unterscheiden. Frag mal einen Controller wie der das sieht.
Diese Kosten können einem einzelnen Produkt nicht direkt zugerechnet werden.Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:29)
Nein, er ERGÄNZT den Wertschöpfungsprozess , ist aber selber KEIN Teil der Wertschöpfung.
So steht es ja auch dort.
Die Verwaltung wäre hier ein klassisches Beispiel.Gemeinkosten im Sinne der Kostenträgerrechnung sind alle im Betrieb anfallenden Kosten, die dem Kostenträger nicht direkt zuzuordnen sind. Damit spiegeln die Gemeinkosten allgemeine Ressourcen wieder, die für den Herstellungsprozess benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise in einem Mehrprodukteunternehmen Kosten für Gebäude und für allgemein benötigte Maschinen. Löhne und Gehälter fallen darunter, sofern diese nicht dem Produkt direkt zugewiesen werden können. Typisch hierfür sind Gehälter und Löhne, die in der Verwaltung oder im Lager anfallen. Ebenso gehören zu den Gemeinkosten die Kosten der Energieversorgung, wenn diese nicht dem Produkt direkt zugeordnet werden können (z. B. für Raumheizung und Beleuchtung), und Versicherungen, Beiträge zu Verbänden oder gewinnunabhängige Steuern (z. B. Grundsteuer).
Dann bist du aber kein Controller.Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:29)
Frag mich, ich verdiene meine Brötchen mit diesen Themen...
Bei der Wertschöpfung geht es erst mal nicht um Kosten....Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:31)
Diese Kosten können einem einzelnen Produkt nicht direkt zugerechnet werden.
Die Verwaltung wäre hier ein klassisches Beispiel.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinkosten
Jedes Lehrbuch schreibt jetzt was anderes, als was du hier behauptest.
Adam Smith hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:35)
Jedes Lehrbuch schreibt jetzt was anderes, als was du hier behauptest.
Das ist ein anderes Thema.Realist2014 hat geschrieben:(29 Nov 2019, 16:32)
Bei der Wertschöpfung geht es erst mal nicht um Kosten....
Sondern um den geschaffenen Mehrwert...
Ich habe aber von den Wertschöpfungsprozessen geschrieben...