Sören74 hat geschrieben:(07 Feb 2019, 19:52)
An alle User, die für den Rentenvorschlag eine Bedürftigkeitsprüfung fordern. Bisher hat noch niemand geschrieben, ab wann in euren Augen eine Bedürftigkeit anfängt. Muss man als Rentner vorher sein Sparguthaben (komplett) abschmelzen und ggf. Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere, wertvollen Schmuck veräußern? Mich würde wirklich mal interessieren, welchen Freibetrag ihr den Rentnern zugestehen wollt. Davon wird nämlich auch abhängen, wie viele diese Leistungen dann nicht bekommen würden. Wenn dann am Ende rauskommt, dass das nur 10% betrifft, dann macht der ganze bürokratische Aufwand kaum Sinn.
Für mich ist das gar kein Rentenvorschlag, der Arbeitsminister missbraucht hier (absichtlich?) Begrifflichkeiten. Eine Rente errechnet sich aus den erworbenen Ansprüchen, die eben auch durch die Politik beeinflusst werden.
Sich dann jetzt am Ende als weißer Ritter hinzustellen, um einer willkürlich ausgewählten Gruppe von Menschen zusätzliche Sozialleistungen (=Aufstockung) zu versprechen ist gelinde gesagt "Verwirrung" des Wahlvolks.
Es ist eben keine Anpassung im Rentensystem selbst (die in dieser Weise in meinen Augen sowieso nicht möglich wäre...), sondern nur eine verdeckte Sozialleistung. Und damit einer Bedürftigkeitsprüfung zu unterziehen. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich gönne es den Leuten, die es brauchen, aber es muss klar von der Politik kommuniziert werden, was ist was und warum... Eben nicht so tun, als wäre es eine Rentenleistung und keine Sozialleistung.
Ich hätte mehr Respekt, wenn der Arbeitsminister (oder irgendjemand aus der SPD oder einer anderen Partei) das System der Rentenfinanzierung auf eine andere Finanzierungsbasis, z.B. auf eine Steuerbasis stellen würde (der Sozialversicherungsbeitrag wird in den Steuertarif der Einkommenssteuer und evtl. anderen Steuerarten wie Kapitalertrags- / Körperschafts- / und angedachten Vermögens- / Erbschaftssteuern eingepflegt).
Eine Sockelrente bekämen alle ab dem 65. Lebensjahr und eine Leistungsrente bekämen meinetwegen alle, bei denen sich meinetwegen ein Faktor / Betrag aus der Anzahl der Einkommenssteuerklärungen und der Höhe der gezahlten Einkommenssteuer richtet - grob gesagt.
Also die bewährte Umlagefinanzierung, nur auf andere Füße gestellt, näher an der Produktivität eben..
Bin aber kein Experte, ist sicher komplexer als ich denke.... Aber man muss endlich mal eine Anfang machen.
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
(*1949), Diplom-Bibliothekar und Autor