Kölner1302 hat geschrieben:(10 Jun 2021, 22:48)
ISO Regeln sind Industriestandards, d.h. sie regeln wie die industrielle Prozesse und Produkte auszusehen haben.
ISO Normen regeln aber nicht das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dessen Rahmen im BGB und durch Arbeitsgerichtsurteile gestaltet wird. Auf der Basis der aktuellen Arbeitsgerichtsurteile wird dann im Arbeitsvertrag das individuelle Arbeitsverhältnis in Übereinstimmung mit den arbeitsrechtlichen Gesetzen und Urteilen geregelt.
Die ISO Audits können wahrscheinlich auch vom Arbeitnehmer durchgeführt werden oder vom PC Beauftragten mit entsprechenden Ferndiagnose und Fernsteuerungsprogrammen.
Aber hier geht es um Wohnungspolitik, und ISO dürfte klar offtopic sein.
Sorry, das ist falsch
Es geht bei dem Thema "Mobiles Arbeiten" natürlich um die ISO 27001:2013 ( Und das ist keine "IT-Norm". Da geht es um Risiko-Management bezüglich Informationen )
Dieses ist die grundlegende Norm für
das deutsche IT-Sicherheitsgesetz von 2015, welche für alle Unternehmen , die unter "KRITIS" fallen , auch das Thema "mobiles Arbeiten" beinhaltet
Dieses Gesetz "überschreibt" jegliche diesbezüglichen Regelungen im Arbeitsvertrag bzw. kann , wenn Unternehmen darunter fallen , zu Einschränkungen der Regelungen im Arbeitsvertrag hinsichtlich "mobilem Arbeiten" führen.
Daher ist das natürlich keinesfalls "off-Topic" , wenn es um das angebliche "Recht auf mobiles Arbeiten = Home Office "geht.
Audits der Arbeitsplatzes zu Hause sind nur beim Thema TELEARBEIT
Das ist die Möglichkeit für "Home-Office", welche einem vom Arbeitgeber "überwachten" Arbeitsplatzes entspricht und ist damit
anders einzuordnen als "
mobiles Arbeiten im Home Office"
Die bezüglich "Home Office" geplanten Gesetzesänderungen betreffen - wie schon im Name erkennbar -
Mobiles Arbeiten
https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=1
Dieses beinhaltet natürlich ,
das immer der AG das letzte Wort hat und er alleine final entscheidet, welche Tätigkeiten final "mobil" durchgeführt werden können ,
wobei es hier natürlich im Zusammenhang mit KRITIS primär um die Informationen geht, auf die mobil zugegriffen werden kann:
"Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien nicht über die von dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin gewünschte mobile Arbeit, muss der Arbeitgeber seine ablehnende Entscheidung form- und fristgerecht begründen. "
@Skull:
Es wäre nett , wenn du obiges stehen lassen könntest.
Etwas mehr Hintergrund -Fakten ( auch juristische und regulatorische) in die Diskussion "Weniger Wohnungsnot durch mehr Home Office" zu bringen" sollte der Diskussion schon förderlich sein
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden