Alana4 hat geschrieben:(18 Nov 2021, 14:59)
Opi würde gerne in eine kleinere Wohnung ziehen. Und er sieht: in seiner Straße gibt es eine junge Familie in einer sehr netten 2-Zimmer-Wohnung. Jetzt haben die 2 kleine Kinder, denen würde Opis 4-Zimmer-Wohnung richtig gut gefallen. Opi würde in seinem Kiez bleiben können, die Familie ebenfalls. Allen wäre geholfen, wenn die einfach tauschen könnten. Aber das geht nicht. Denn der Vermieter von Opi möchte die 4-Zimmer-Wohnung nun natürlich sehr viel teurer vermieten, für die Familie nicht mehr zu stemmen. Und der VEmieter der 2-Zimmer-Wohnung erhöht auch. Für Opi würde das bedeuten: er müsste dort, in der für ihn geeigneten Wohnung, doppelt so viel Miete zahlen wie jetzt. Er KANN also gar nicht umziehen. 2 Wohnungen, 2 Mieter....ein einfacher Tausch würde beiden helfen. Solche Beispiele dürften sich in jeder größeren Stadt zu Unmengen finden lassen.
Gutes Beispiel zum Widerlegen.
In Berlin haben in den letzten vier Jahren die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (ca. 350 000 TS WE's) einen internen digitalen (auch analogen) Tauschdienst installiert. Damit wollte man solche Fälle wie geschildert umsetzen. Die Miete sollte lt. Gesellschafterbeschluß die selbe sein , wie die Vormieter bezahlt haben. Mit Abschluß des letzten Jahres gab es sage und schreibe
374 Anfragen (ca. 0,1 %) von denen
84realisiert worden sind.Mit Abschluß dieses Jahres wird die Tauschbörse entgültig eingestellt weil sie zuviel Ressourcen bindet, alles muß ja bezahlt werden.
Es ist eben nicht so passend wie sich man das immer vorstellt oder welch ein schönes Geschichtchen sich daraus stricken lassen kann.
Viele andere Dinge spielen dabei auch eine Rolle.
Der Vermieter kann übrigens seine Miete bis 15 % bei Neuvermietung anheben, in Bereichen wo Wohnungsknappheit festgestellt (Gemeinde/Stadt) wurde. Alles andere darüber untersteht dann dem §5 WiStG (Mietüberhöhung) und dem §291 StGB (Wucher), alles andere außerhalb der Wohnungsknappheit ist frei verhandelbar.
Das dumme ist nur das eine Zwei Zimmer Wohnung mehr Fluktualität hat als eine vier Zimmer Wohnung, damit erhöht sich die Miete laufend. Der zukünftige Mieter der Vierraumwohnung weiß ja von Opi was der vorher bezahlte und plus 15 % sollte für ihn erschwinglich sein, denn alles darüber ist nichtig, das doppelte zu bezahlen ist das Falsche an deiner Geschichte, das wäre dann ein Bereich außerhalb der Wohnungsknappheit und er hätte ja die Wahl.
busse