Neureglung ALGI

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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Piedro

Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Piedro »

Realist2014 » So 31. Mai 2015, 19:00 hat geschrieben:

jede dieser Reformen bedeutet HÖHERE Ausgaben für das ALG I Versicherungssystem

somit HÖHERE Beiträge

daher sollte man die Frage an die stellen- die das bezahlen müssten...
Das ist Blödsinn.

Zitat
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann erneut einen Milliarden-Überschuss vermelden. Im Jahr 2014 habe die aus Beiträgen von Arbeitgebern und Beschäftigten finanzierte Arbeitslosenversicherung einen Überschuss von 1,4 Milliarden Euro erwirtschaftet, sagte BA-Vorstandschef Frank-Jürgen Weise der Deutschen Presse-Agentur. Die Bundesagentur-Finanzen hätten sich "sehr solide entwickelt", so Weise. Ursprünglich hatte die BA für 2014 mit einem Überschuss von 160 Millionen Euro gerechnet.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ba ... s-101.html
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Piedro »

Dingo » So 31. Mai 2015, 19:28 hat geschrieben:Das sehe ich anders. Ich bin bald 26 Jahre in meinem Unternehmen, mein Risiko, arbeitslos zu werden, schätze ich auch als gering ein. Trotzdem stören die 90 € im Monat für die Arbeitslosenversicherung mich nicht. Erstens: Man weiß nie, was passiert - und zweitens bin ich nun mal Teil einer Solidargemeinschaft.

Daß aber Leute, die in eine Versicherung der Solidargemeinschaft einzahlen, dann im Bedarfsfall keinen Anspruch auf eine Leistung aus dieser Versicherung haben, finde ich nicht richtig.
Das ist eine der irrsinnigen Folgen der Hartz-Reformen. Die Gewerkschaften beklagen schon lange, daß durch befristete Verträge immer weniger Menschen einen Alg1-Anspruch erarbeiten können. Kreaturen wie eine Nahles interssiert sowas nicht mal im Ansatz. Die Sozialdemokratie demontiert sich nachhaltig selbst.
Zuletzt geändert von Piedro am So 31. Mai 2015, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
Piedro

Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Piedro »

Realist2014 » So 31. Mai 2015, 19:31 hat geschrieben:

es wird doch Leistung gewährt

aber eben nach bestimmten Regeln....
Wer Arbeitslosenversicherung bezahlt, aber kein Alg1 erhält, erhält keine Leistung nach bestimmten Regeln, er bekommt Transferleistungen nach ganz anderen Regeln, weil der Versicherungsanspruch negiert wird. Alle, die vor dem Erlangen eines Alg1-Anspruchs erwerbslos werden, tragen lediglich zu den Überschüssen der Bundesagentur für Arbeit bei.
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jack000
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von jack000 »

FelixKrull » So 31. Mai 2015, 21:54 hat geschrieben: Wirklich? Ich weiss es nicht.
Du bist m.e. auch selbstständig und nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigt.
Man "verdient" mehr Geld und hat automatisch höhere Kosten? :?:
Ja, weil man sich zuvor mehr geleistet hat (Wohnung, Auto, etc...)
Weshalb sollte eine Gesellschaft diesen "höheren" Lebensstandard finanzieren, wenn der ehem. Besserverdiener arbeitslos wird?
Weil der mehr eingezahlt hat und die Arbeitslosenversicherung prozentual abgerechnet wird.
Fakt ist: arbeitslos ist arbeitslos und da spielt es in meinen Augen keine Rolle, ob er sich früher Kaviar geleistet hat oder nicht.
=> Also H4 für alle? Nein Danke!
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Odin1506 »

Dingo » So 31. Mai 2015, 20:56 hat geschrieben: Meine jetzige Wohnung ist jedenfalls deutlich teurer als die erste, damals zu Azubi-Zeiten. Und das hat in jedem Fall mit meinem ebenfalls deutlich höheren Einkommen zu tun, das ich im Vergleich zu damals habe.
Komischer Vergleich, meine Miete ist auch höher geworden in all den Jahren.
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Odin1506 »

Piedro » So 31. Mai 2015, 21:09 hat geschrieben:
Das ist Blödsinn.

Zitat
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann erneut einen Milliarden-Überschuss vermelden. Im Jahr 2014 habe die aus Beiträgen von Arbeitgebern und Beschäftigten finanzierte Arbeitslosenversicherung einen Überschuss von 1,4 Milliarden Euro erwirtschaftet, sagte BA-Vorstandschef Frank-Jürgen Weise der Deutschen Presse-Agentur. Die Bundesagentur-Finanzen hätten sich "sehr solide entwickelt", so Weise. Ursprünglich hatte die BA für 2014 mit einem Überschuss von 160 Millionen Euro gerechnet.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ba ... s-101.html
Die Frage hierbei ist:
Wie kann eine staatliche Stelle Überschuss erwirtschaften, wo sie doch von den Steuergeldern lebt?
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Dingo »

Odin1506 » So 31. Mai 2015, 22:46 hat geschrieben:
Komischer Vergleich, meine Miete ist auch höher geworden in all den Jahren.
Darum ging's mir aber nicht. Meine jetzige Wohnung ist mehr als viermal so groß wie meine erste und daher auch teurer. Hat nix mit Mieterhöhungen und Inflation usw. zu tun. Was ich sagen wollte und anscheinend zu verkürzt dargestellt habe: Aufgrund meines inzwischen höheren Einkommens habe ich mir auch eine teurere / größere Wohnung geleistet. Ich habe also jetzt auch höhere Kosten als ich sie mit kleinerem Einkommen hatte.

Und diese Kosten lassen sich auch nicht so einfach und schnell reduzieren wie z. B. die Kosten für Kaviar, die Felix Krull als Beispiel angeführt hatte - da würde es reichen, während der Zeit der Arbeitslosigkeit einfach auf Kaviar zu verzichten. Geht mit der Wohnung nicht so einfach, da es da Kündigungsfristen gibt, ein Umzug erst mal teuer ist - und weil man ja zumindest am Anfang der Arbeitslosigkeit meist noch hofft, diesen Zustand schnell wieder zu beenden, zögern die meisten wohl auch noch damit, eine so gewaltige Änderung vorzunehmen. Zumal man ja womöglich ein weiteres Mal umziehen müßte, wenn man einen neuen Arbeitsplatz gefunden hätte.
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von FelixKrull »

Dingo » So 31. Mai 2015, 20:56 hat geschrieben: Meine jetzige Wohnung ist jedenfalls deutlich teurer als die erste, damals zu Azubi-Zeiten. Und das hat in jedem Fall mit meinem ebenfalls deutlich höheren Einkommen zu tun, das ich im Vergleich zu damals habe.
Und deshalb sollen sich einige weiterhin Kaviar leisten können, obwohl eine Arbeitslosigkeit besteht? Habe ich dich da richtig verstanden?
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Piedro »

Odin1506 » So 31. Mai 2015, 21:50 hat geschrieben:
Die Frage hierbei ist:
Wie kann eine staatliche Stelle Überschuss erwirtschaften, wo sie doch von den Steuergeldern lebt?
Die BA erhält AUCH Steuergelder, zB für Eingliederungsmaßnahmen, die dann zT von den JC für die Verwarltung zweckentfremdet werden. Hier geht es aber um die Arbeitslosenversicherung, also die Beiträge der Erwerbstätigen, die von der BA verwaltet werden. Da werden diese Überschüße erzielt.
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von FelixKrull »

jack000 » So 31. Mai 2015, 21:20 hat geschrieben: Du bist m.e. auch selbstständig und nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigt.
Das spielt letztendlich keine Rolle, aber unabhängig davon: Ich mache Urlaub und verdiene nichts! Ich bin krank und verdiene nichts! Ich erhalte keine Aufträge und verdiene nichts! Vermutlich verdiene ich deutlich weniger als du und arbeite mehr. Aber ich bin mein eigener Herr!

Ziel einer Arbeitslosenversicherung sollte sein, den Bedrängten die Möglichkeit zu verschaffen so schnell und günstig wie möglich in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Das heisst aber NICHT, dass Hartz4 für Alle eingeführt werden sollte und auch nicht, dass jede Art von Arbeit aufgenommen werden sollte, sondern eine Arbeitsstelle, der seine Neigungen und Fähigkeiten entspricht! Und nach einer bestimmten Zeitspanne, eine staatliche Beratungsfunktion aktiviert werden sollte bzw. muss. Denn die meisten "Langzeitarbeitslose" haben Probleme, sei es körperliche oder psychologische.

Anstatt die arbeitslose Zeit zu vergeuden mit sinnlosen Bewerbungen (Hauptsache, dass man sich irgendwo beworben hat), sollte eine Weiter- und Fortbildung die Normalität sein. Das Anreichern von Bildung ist kein Luxus für den Einzelnen, sondern ist zum Vorteil für alle für die Gesellschaft.

d.h. Arbeitslosigkeit nicht als Manko zuverstehen, sondern als Chance.
Zuletzt geändert von FelixKrull am So 31. Mai 2015, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von jack000 »

Odin1506 » So 31. Mai 2015, 22:50 hat geschrieben:
Die Frage hierbei ist:
Wie kann eine staatliche Stelle Überschuss erwirtschaften, wo sie doch von den Steuergeldern lebt?
Die Arbeitslosenversicherung (ALG1) lebt von den Beiträgen der Beitragszahler!
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Realist2014 »

FelixKrull » So 31. Mai 2015, 20:48 hat geschrieben: Äquivalenzprinzip gilt also?

Warum existiert dann z.b. bei der Krankenversicherung die Familienmitversicherung für Angehörige? :?:

Zahlt der Versicherte etwa mehr für seine mitversicherten Angehörigen?

Du beantragst einen Personalausweis? Werden etwa unterschiedliche Gebühren verlangt? Je nach Einkommen?

Kindergeld. Wird etwa das Kindergeld unterschiedlich berechnet?
schau auf die PKV- oder die Krankentagegeldversicherung....

oder die Rente usw....
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Realist2014 »

FelixKrull » So 31. Mai 2015, 20:54 hat geschrieben: Wirklich? Ich weiss es nicht.

Man "verdient" mehr Geld und hat automatisch höhere Kosten? :?:

Weshalb sollte eine Gesellschaft diesen "höheren" Lebensstandard finanzieren, wenn der ehem. Besserverdiener arbeitslos wird?

Fakt ist: arbeitslos ist arbeitslos und da spielt es in meinen Augen keine Rolle, ob er sich früher Kaviar geleistet hat oder nicht.
in DEINEN Augen

nur trifft diese deine Meinung eben NUR auf ALG II zu - was ja aus Steuermitteln bezahlt wird

bei ALG I ist die Leistung logischerweise an die letzten Gehälter gekoppelt

genau wie bei der Rente gilt das Äquivalenzprinzip - wer mehr Beiträge entrichtet hat, der bekommt eine höhere Leistung
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von pikant »

Realist2014 » Mo 1. Jun 2015, 06:06 hat geschrieben:
in DEINEN Augen

nur trifft diese deine Meinung eben NUR auf ALG II zu - was ja aus Steuermitteln bezahlt wird

bei ALG I ist die Leistung logischerweise an die letzten Gehälter gekoppelt

genau wie bei der Rente gilt das Äquivalenzprinzip - wer mehr Beiträge entrichtet hat, der bekommt eine höhere Leistung
das ist so nicht richtig!
ein AN kann ueber die Jahre hoehere Beitraege entrichtet haben, bekommt aber weniger ALG1
das ALG1 nimmt keine Ruecksicht auf die Dauer der Beitragszahlung, um das mal als Info hier reinzugeben.
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Realist2014 »

pikant » Mo 1. Jun 2015, 07:46 hat geschrieben:
das ist so nicht richtig!
ein AN kann ueber die Jahre hoehere Beitraege entrichtet haben, bekommt aber weniger ALG1
das ALG1 nimmt keine Ruecksicht auf die Dauer der Beitragszahlung, um das mal als Info hier reinzugeben.
ich habe NICHTS von der "Dauer" des Bezuges geschrieben

sondern von der HÖHE

das ist auch beim Krankentagegeld oder bei der Rente so
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von pikant »

Realist2014 » Mo 1. Jun 2015, 07:56 hat geschrieben:
ich habe NICHTS von der "Dauer" des Bezuges geschrieben

sondern von der HÖHE

das ist auch beim Krankentagegeld oder bei der Rente so
ich spreche von der Gesamthoehe der Einzahlungen und die werden beim ALG1 nicht beruecksichtigt.
es ist sogar so, dass ein AN ueber Jahre mehr Beitrag gezahlt hat als ein anderer AN, aber weniger spaeter beim ALG1 bekommt, da die Berechnungsgrundlage beim ALG1 immer das letzte Gehalt ist

das sollte man wissen: Die Gesamthoehe der Beitragszahlungen ist vom ALG1 voellig unabhaengig.
Zuletzt geändert von pikant am Mo 1. Jun 2015, 09:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Realist2014 »

pikant » Mo 1. Jun 2015, 08:06 hat geschrieben:
ich spreche von der Gesamthoehe der Einzahlungen und die werden beim ALG1 nicht beruecksichtigt.
es ist sogar so, dass ein AN ueber Jahre mehr Beitrag gezahlt hat als ein anderer AN, aber weniger spaeter beim ALG1 bekommt, da die Berechnungsgrundlage beim ALG1 immer das letzte Gehalt ist

das sollte man wissen: Die Gesamthoehe der Beitragszahlungen ist vom ALG1 voellig unabhaengig.

die "Gesamthöhe" der Einzahlungen spielt nur bei der RV eine Rolle.

bei allen anderen Versicherungen hängen die LeistungsHÖHEN primär von der BeitragsHÖHE ab-

deine Vorstellungen gehen in die Richtung- das beispielsweise nach 35 Jahren Beitragszahlung dann 5 Jahre oder länger ALG1 bezahlt werden sollte.

das würde zu Missbrauch und Nicht-Finanzierbarkeit führen

das gleiche Problem ensteht nach zu kurzer Beitragszeit
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Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Odin1506 »

jack000 » So 31. Mai 2015, 22:55 hat geschrieben: Die Arbeitslosenversicherung (ALG1) lebt von den Beiträgen der Beitragszahler!
Stimmt schon, nur das BmAS, die ARGE´n und JC`s werden aus Steuergeldern finanziert. Also können diese Institutionen normalerweise keinen Überschuss erwirtschaften.
Es sei denn dass diese Institutionen Geld von jemanden bekommen, an denen sie Arbeitslose vermitteln. Und das wäre illegal.
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!! :p
Dr. Nötigenfalls

Re: Neureglung ALGI

Beitrag von Dr. Nötigenfalls »

pikant » Mo 1. Jun 2015, 07:46 hat geschrieben:
das ist so nicht richtig!
ein AN kann ueber die Jahre hoehere Beitraege entrichtet haben, bekommt aber weniger ALG1
das ALG1 nimmt keine Ruecksicht auf die Dauer der Beitragszahlung, um das mal als Info hier reinzugeben.
Wer Anspruch auf ALG 1 haben will muss erst eine entsprechende Zeit dafür Einzahlen.
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