Du hältst das ernsthaft für sozial? Wie schräg ist das denn!
Artikel 72 GG.
Im Übrigen - ein BGE kann auch Ortsabhängige finanzielle Komponenten enthalten - deshalb bleibt es noch immer ein BGE. Das könnte beispielsweise so formuliert werden, dass die Ortsübliche Miete zur Berechnung des BGE herangezogen wird.
Ein BGE in dem Sinne, dass es gar keine Bedingungen gibt, gibt es eh nicht. Im Regelfall wird das BGE so definiert, dass es zumindest der Bedingungen unterliegt, dass der Empfänger deutscher Staatsbürger ist, oder zumindest vom deutschen Rechtssystem erfasst ist.
Ein deutsches BGE, welches man jedem Weltbürger einfach nur so zahlt, war noch nie Thema.
Das BEDINGUNGSLOS bezieht sich in der Regel darauf, dass die Prüfung der Finanzverhältnisse keine wesentliche Rolle mehr spielt.
Da du es ja für sozial hältst, dass es ungleiche Lebensverhältnisse gibt - wieso hältst du es für unsozial, dass man einem Empfänger einer Leistung zumuten kann, selbst zu entscheiden, ob er mit dem entsprechenden Geld in München oder Peppenkum leben möchte?
Dein Sozialbegriff ist ziemlich Ego-Zentriert.