Mendoza hat geschrieben:(09 Dec 2021, 01:02)
Ich verstehe den Sinn deiner ganzen rhetorischen Fragen und ich verstehe auch nicht welchen Zweck du damit verfolgst und worauf du hinaus willst. Was z.B. haben die angeblich nicht funktionieren Steuerklassen mit BGE zu tun? Auch weiß ich zwar wozu eine KV ist, allerdings nicht warum du mich das fragst?
Steuer- und Sozialrecht kann man auch vereinfachen ohne ein BGE einzuführen. ich verstehe generell nicht warum plötzlich mit einem BGE alles besser sein sollte. Eine Existenzsicherung sollte so einfach sei wie möglich, nur sehe ich das beim BGE nicht. Es ist zwar einfach, nur kommen neue Probleme hinzu, wie z.B. unterschiedliche Miethöhe in verschiedenen Gegenden
Wir haben heute mehrere Steuerklassen in Deutschland, um mit diesen Steuerklassen unterschiedliche Lebenssituationen steuerlich differenziert behandeln zu können.
Wirklich relevant sind die Steuerklassen dabei vor allem bei der monatlichen Betrachtung dessen, was dir Netto für Konsum und Investition von Einnahmen übrig bleibt - mit der großen Abrechnung über die jährliche Steuererklärung werden die Unterschiede deutlich irrelevanter.
Steuer und Sozialrecht kann man vereinfachen, ohne ein BGE einzuführen! Das unterschreibe ich sofort! Mit einem BGE wird längst nicht alles besser - es geht auch ohne BGE.
Also lass uns mal wirklich auf die Basics gehen, warum es sich lohnt über ein BGE nachzudenken!
Versuche mal, dich auf folgenden Gedankengang einzulassen:
Jeder Mensch (im Geltungsbereich des GG) hat abgeleitet aus Artikel 1 GG das Recht auf Menschenwürde.
Um dieses Recht wahrnehmen zu können bedarf es zwingend der Sicherung der eigenen Existenz - und zwar von der Wiege bis zur Bahre.
Zur Existenzsicherung gehört nach allgemeiner Überzeugung in Deutschland heute schon:
- Das Recht auf Einkommen zur Sicherung des täglichen Bedarfs in vergleichbarer Höhe zu den Geldleistungen des Regelsatzes von Hartz IV
- Das Recht auf Wohnen in angemessenen Verhältnissen auch warm....
- Das Recht auf eine angemessene Behandlung bei Krankheit und
- Das Recht auf angemessene Pflege
Diese Rechte entsprechen heute schon nach gängiger Auffassung einem geldwerten Gegenwert von ca. 1000-1500€ je Kopf.
Du hast als ein sehr valides Problem angesprochen, dass es in unterschiedlichen Gegenden verschiedene Miethöhen gibt.....nur - ist das ein BGE-Problem? Eher nicht - denn das Problem haben wir heute schon. Wir gleichen dieses Problem heute aus, indem wir bei Hartz IV die Mietkosten übernehmen, die es so in jedem Ort gibt.....das kann man so machen - es ist aber nicht zwingend so, dass man das so organisiert.
Alternativ wäre denkbar, dass man tatsächlich eine Einheitsmiete BRD weit annimmt und im Gegenwert vergütet......und ggf. dann den Mehrbedarf über die soziale Leistung des Wohngeldes organisiert.
Das Wohngeld würde dann lediglich die Unterschiede in den Lebensverhältnissen ausgleichen.
Bezüglich KV und PV ist heute wenigen Menschen bewusst, dass diese Leistungen eigentlich zur Existenzsicherung dazu gehören. Und selbst wenn dieses bewusst ist, dann ist nicht klar, dass zumindest bei der gesetzlichen KV und PV eine soziale Komponente in erheblichem Umfang mit enthalten ist. Wie hoch die soziale Umverteilung über die KV und PV ist, kann man sich klar machen, wenn man mal ausrechnet, was eine KV/PV in Form eine Pro-Kopf-Pauschalen kosten würde......und da ist man dann bei ca. 350€ je Kopf je Monat.
Eine vierköpfige Familie mit nur einem Einkommenslieferanten müsste von diesem Einkommen rein rechnerisch 1.400€ je Monat aufbringen, um KV und PV zu finanzieren.....bei den meisten ist das heute deutlich weniger, weil Teile der Arbeitgeber aufbringt, und Teile solidarisch über die GKV und die zugehörige Familienversicherung aufgebracht werden.....nur ist das kaum jemand bewusst......es findet dennoch ganz real statt!
Ein Kindergeld von 215€ im Monat ist ein Witz, wenn Kinder pro Kopf eigentlich schon 350€ für ihre KV und PV brauchen......
Ganz real aber sind heute ja Kinder versichert.....nur die Umverteilung findet heute anders statt.....teilweise über den Arbeitgeber, teilweise über die Solidargemeinschaft der Sozialversicherten.......nur - ist das gerecht organisiert, wenn man über GKV und PKV nachdenkt?
Eben eher nicht......vieles davon ist historisch gewachsen......aber bei genauer Betrachtung eben wenig konsequent!
Es lohnt sich aber, mal konsequent hin zu schauen! Erst dann wird klar, wer zu viel, und wer vielleicht auch gesellschaftlich zu wenig für die Solidarität eintritt.
Es lohnt dabei nicht, pauschal auf reichere Menschen mit dem Finger zu zeigen - es lohnt vielmehr mal genau hinzuschauen, wie die Existenzsicherung heute organisiert ist - und wie sie vernünftig zukunftsorientiert gerecht und sozial organisiert sein sollte.
Das heutige Steuer- und Sozialsystem verschleiert die Problematik der Existenzsicherung. Weil das Thema gesetzlich sehr differenziert mal im Steuerrecht, mal im Sozialrecht, mal im Krankenverischeurngsrecht, mal im PFlegeversicherungsrecht und mal im Rentenrecht zu finden ist, ist es eben nicht so einfach, über die Thematik der Existenzsicherung aus einem Guss zu sprechen.
Tatsächlich halte ich es für äußerst attraktiv, das Thema der Existenzsicherung ganzheitlich in einem Gesetz zu organisieren. Von der Wiege bis zur Bahre.
Ob dies ein BGE bedeutet.....ist eher nebensächlich.
Aber die Existenzsicherung mal aus einem Guss gesetzlich einheitlich zu organisieren - das brächte viel Transparenz und in der Folge massiven Veränderungsdruck auf Themen wie die GKV/RV etc. etc. etc.......und DIESE Diskussionen wären es wert, endlich gesellschaftlich geführt zu werden.