BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

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Sören74

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 14:37)

Der Unsinn wird auch durch Wiederholung nicht richtiger

Schau mal in deine Einkommenssteuerbescheid

Da gibt es weder ""Teilzeit" noch "Vollzeit"
Muss ich Dir tatsächlich die progressive Lohnsteuer erklären?
Realist2014 hat geschrieben: Ich wiederhole daher nochmal, Faulheit muss man sich leisten können.
Ja, das ist ziemlich banal.
Realist2014 hat geschrieben:Wer als arbeitsfähiger, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, keinerlei eigen Einkünfte hat und und deswegen "vom Staat" seinen Lebensunterhalt finanziert haben möchte ( = ALGII), der muss sich eben den diesbezüglichen Gesetzen unterwerfen.
Wenn die Union eines Tages nicht mehr die Regierung stellt, wird selbst das ein stückweit aufgeweicht werden. :)
Sören74

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 14:38)

Ich sag's mal so.

Die Fallmanager kennen ihre Pappenheimer

Deswegen wird ja so "gejammert" und nach einem BGE geplärrt
Was will der Fallmanager dagegen machen? Er kann nicht nach belieben kürzen und viele Hartz-IV-Empfänger haben vor Gericht Recht bekommen. Deshalb kam es ja auch zur höchstrichterlichen Entscheidung, dass man nicht auf 0% runterkürzen kann.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 14:49)
Muss ich Dir tatsächlich die progressive Lohnsteuer erklären?
Es gibt keine "progressive Lohnsteuer"
Es gibt überhaupt keine eigenständige "Lohnsteuer"
Die "Lohnsteuer" ist ein Abschlagszahlung für den AN , die vom AG an das Finanzamt für die Einkünfte des AN aus Nichtselbständiger Arbeit abgeführt wird
Ich kann die gerne mal unser Steuersystem erklären- mit dem korrekten Begriffen
Wenn die Union eines Tages nicht mehr die Regierung stellt, wird selbst das ein stückweit aufgeweicht werden. :)
Eine Aufweichung wird es auch mit der FDP nicht geben
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 14:51)

Was will der Fallmanager dagegen machen? Er kann nicht nach belieben kürzen u n kann.
auf 30%

das hatten wir schon

Nur geht es hier nicht um ALG II
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Sören74

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 14:54)

Es gibt keine "progressive Lohnsteuer"
Es gibt überhaupt keine eigenständige "Lohnsteuer"
Die "Lohnsteuer" ist ein Abschlagszahlung für den AN , die vom AG an das Finanzamt für die Einkünfte des AN aus Nichtselbständiger Arbeit abgeführt wird
Ich kann die gerne mal unser Steuersystem erklären- mit dem korrekten Begriffen
Du hältst Dich hier an Begrifflichkeiten auf, wobei Du klar verstanden hast, was ich meine.
Realist2014 hat geschrieben:Eine Aufweichung wird es auch mit der FDP nicht geben
Das wird man sehen, ob man es sich nochmal leisten kann, eine Regierungsbeteiligung abzulehnen. :)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 14:55)

Nur geht es hier nicht um ALG II
Aber um das "Recht auf Faulheit". Und das existiert heute schon. :)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 15:04)
Du hältst Dich hier an Begrifflichkeiten auf, wobei Du klar verstanden hast, was ich meine.
Nein, du behauptest Unsinn.
Fakt ist lediglich, dass geringere Einkünfte ( egal welcher Art) geringer besteuert werden
Das hat aber nichts mit "Arbeitszeit" zu tun.
Das wird man sehen, ob man es sich nochmal leisten kann, eine Regierungsbeteiligung abzulehnen. :)
Weder die CDU noch die FDP wird deinen "linken Wünschen" zustimmen.
Finde dich damit ab

Nur nochmal, hier geht es um das Thema BGE
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 15:12)

Nein, du behauptest Unsinn.
Fakt ist lediglich, dass geringere Einkünfte ( egal welcher Art) geringer besteuert werden
Das hat aber nichts mit "Arbeitszeit" zu tun.
Wenn Du im selben Beruf weniger Stunden arbeitest, bekommst Du anteilig weniger Bruttolohn. Was denn sonst?
Realist2014 hat geschrieben: Weder die CDU noch die FDP wird deinen "linken Wünschen" zustimmen.
Finde dich damit ab

Nur nochmal, hier geht es um das Thema BGE
Ich hab das Gefühl, 2021/22 könnten für die ALG-II-Regelungen spannende Jahre werden. Man sieht sich dann. :)
Sören74

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 15:05)

Aber um das "Recht auf Faulheit". Und das existiert heute schon. :)
Ganz passend zum Recht auf Faulheit:

[youtube][/youtube]
Zuletzt geändert von Sören74 am So 6. Jun 2021, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 15:19)
Wenn Du im selben Beruf weniger Stunden arbeitest, bekommst Du anteilig weniger Bruttolohn. Was denn sonst?
Was hat obiges für eine Aussagekraft im Kontext BGE?
I
Ihab das Gefühl, 2021/22 könnten für die ALG-II-Regelungen spannende Jahre werden. Man sieht sich dann. :)
Ich habe mit ALG II nichts zu tun
Nur wird es weder mit der CDU, noch mit der FDP eine signifikante Erhöhung der Regelsätze oder einen Wegfall der Sanktionen geben
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 15:23)

Ganz passend zum Recht auf Faulheit:

[youtube][/youtube]

Precht ist ein Schwätzer.

Der kennt unsere heutigen Existenzsicherungssysteme nicht und daher sind seine Forderungen sinnfrei ( weil es das schon gibt, was er fordert...)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 15:24)

Was hat obiges für eine Aussagekraft im Kontext BGE?
Es hat dahingehend eine Aussagekraft, dass wir schon ein Steuersystem haben, was Umverteilung von Oben nach Unten realisiert (was das BGE auch soll) und was uns Erleichterungen schafft, wenn wir weniger arbeiten. Weniger einer bezahlten Arbeit nachzugehen, wird hier von einigen Usern als Faulheit interpretiert, also sage ich, der Staat fördert schon heute (und vor 70 Jahren) Faulheit und nicht erst ein utopisches BGE.
Realist2014 hat geschrieben:Ich habe mit ALG II nichts zu tun
Willst aber scheinbar nicht, dass es verändert wird. Auch okay. Wir werden sehen, was nach der Wahl damit passiert. Die Geduld wirst Du doch noch aufbringen können, oder? :)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 15:25)

Precht ist ein Schwätzer.
Argumentum ad personam.
Realist2014 hat geschrieben: Der kennt unsere heutigen Existenzsicherungssysteme nicht
Was hat er denn nicht gewusst?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 15:34)
Es hat dahingehend eine Aussagekraft, dass wir schon ein Steuersystem haben, was Umverteilung von Oben nach Unten realisiert (was das BGE auch soll)
Diese Umverteilung wird heute durch die Sozialhilfe die Grundsicherung im Alter und durch ALG II sozial organisiert ( also bedarfsorientiert und nur für Bedürftige)
Ein BGE erfüllt beides nicht
Willst aber scheinbar nicht, dass es verändert wird. :)
Nicht in Richtung "linker Vorstellungen"
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 15:36)
Argumentum ad personam.
Nein, Faktenbasiert. Ich habe seine Aussagen ja gehört
Was hat er denn nicht gewusst?
Er v"erkauft" eine BGE als eine notwendige "Sozialleistung, weil es heute angeblich heute keine Sozialleistungen geben würde
In Anbetracht von Sozailhilfe, Grundsicherung im Alter und ALG II sind das eigentlich Lügen, die er verbreitet
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 15:44)

Diese Umverteilung wird heute durch die Sozialhilfe die Grundsicherung im Alter und durch ALG II sozial organisiert ( also bedarfsorientiert und nur für Bedürftige)
Hast Du da nicht noch einiges vergessen?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 15:48)

Nein, Faktenbasiert. Ich habe seine Aussagen ja gehört

Er v"erkauft" eine BGE als eine notwendige "Sozialleistung, weil es heute angeblich heute keine Sozialleistungen geben würde
In Anbetracht von Sozailhilfe, Grundsicherung im Alter und ALG II sind das eigentlich Lügen, die er verbreitet
Er hat in dem Video mit keinem Wort das BGE erwähnt. Du äußerst Dich über Dinge, die Du nicht gesehen hast.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:08)

Hast Du da nicht noch einiges vergessen?
Was die steuerfinanzierte Existenzsicherung betrifft- nein.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:10)

Er hat in dem Video mit keinem Wort das BGE erwähnt. D t.
Meine Aussagen beziehen sich nicht auf diese Video.

Stell dir vor, Precht ist öfters im TV....
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von discipula »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 14:38)

Ich sag's mal so.

Die Fallmanager kennen ihre Pappenheimer

Deswegen wird ja so "gejammert" und nach einem BGE geplärrt
Die Fallmanager sind die allerletzten, die sich durch ein BGE selbst arbeitslos machen würden....

als Person im HR in der Privatwirtschaft hätte ich allerdings genau gar nichts dagegen, wenn jene, die sich offensichtlich nur bewerben, weil das Amt sagt, sie müssen, dies nicht mehr müssten. es ist deutlich angenehmer, nur mit Leuten zu tun haben, die tatsächlich eine Stelle wollen, statt diese staatlich verordnete Beschäftigungstherapie und Heuchelei.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

discipula hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:16)

Die Fallmanager sind die allerletzten, die sich durch ein BGE selbst arbeitslos machen würden....
Werden die in der Schweiz auch so bezeichnet?
als Person im HR in der Privatwirtschaft hätte ich allerdings genau gar nichts dagegen, wenn jene, die sich offensichtlich nur bewerben, weil das Amt sagt, sie müssen, dies nicht mehr müssten. es ist deutlich angenehmer, nur mit Leuten zu tun haben, die tatsächlich eine Stelle wollen, statt diese staatlich verordnete Beschäftigungstherapie und Heuchelei.
wie schon geschrieben

Den absolut "arbeitsunwilligen" jeden Monat 400 Euro geben ( sonst NICHTS) - und gut ist.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:11)

Was die steuerfinanzierte Existenzsicherung betrifft- nein.
Worüber spricht Du jetzt? Über Umverteilung wie im Beitrag zuvor oder über eine steuerfinanzierte Existenzsicherung? Das zweite ist ein Bestandteil des umfangreicheren ersten.
Sören74

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:12)

Meine Aussagen beziehen sich nicht auf diese Video.

Stell dir vor, Precht ist öfters im TV....
Wo hat Precht im Fernsehen behauptet, dass es heute angeblich keine Sozialleistungen geben würde?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von discipula »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:18)

Werden die in der Schweiz auch so bezeichnet?
weiss nicht. Die Funktion gibts jedenfalls, egsl ob man RAV-Betreuer oder Case Manager sagt


Den absolut "arbeitsunwilligen" jeden Monat 400 Euro geben ( sonst NICHTS) - und gut ist.
das reicht ja noch nicht mal für die Krankenkasse.

was soll der Sinn davon sein, Menschen aus Not in die Kriminalität zu treiben?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:22)

Wo hat Precht im Fernsehen behauptet, dass es heute angeblich keine Sozialleistungen geben würde?
Er hat behauptet, wir bräuchten ein BGE um die Bedürftigen & Arbeitslosen zu "versorgen"..

Und nein, ich kann dir nicht sagen wann genau diese Sendung war.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

discipula hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:24)

das reicht ja noch nicht mal für die Krankenkasse.
?
Natürlich nicht

Die Alternative lautet ja ALG II.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:20)

Worüber spricht Du jetzt? Über Umverteilung wie im Beitrag zuvor oder über eine steuerfinanzierte Existenzsicherung? Das zweite ist ein Bestandteil des umfangreicheren ersten.
Ein BGE in Höhe von 600 Euro würde ja nur die Existenzsicherung betreffen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von discipula »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:26)

Die Alternative lautet ja ALG II.
Stört dich der enorme administrative Aufwand eigentlich nicht? den bezahlst ja auch du über deine Steuern und Abgaben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

discipula hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:31)

Stört dich der enorme administrative Aufwand eigentlich nicht? .
mich stören Arbeitsscheue


Nur bist du offensichtlich der Meinung, dass ein BGE von 600 Euro "besser" wäre, als die heutigen, bedarfsorientierten Existenzsicherungssysteme?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:26)

Er hat behauptet, wir bräuchten ein BGE um die Bedürftigen & Arbeitslosen zu "versorgen"..

Und nein, ich kann dir nicht sagen wann genau diese Sendung war.
Das ist leider typisch bei Dir. Du haust mal ein paar Dinge raus, und wenn man dann nachfragt, dann soll das entweder bei Lanz vorgekommen sein oder Du weißt nicht mehr, in welcher Sendung das war. Kurz gesagt, viel Luft, wenig Substanz in Deinen Behauptungen über andere Personen. :x
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:40)

Das ist leider typisch bei Dir. Du haust mal ein paar Dinge raus, und wenn man dann nachfragt, sonen. :x
Du kannst ja die Mediatheken durchforsten
Da findest du die "Begründung" von Precht für ein BGE

ach ja- eine weitere unsinnige Begründung ist natürlich die "Digitalisierung" in Anbetracht der seit Jahren ( bis vor Corona) steigenden Zahl der Erwerbstätigen in D...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:43)

Du kannst ja die Mediatheken durchforsten
Da findest du die "Begründung" von Precht für ein BGE
Wenn Du keine Quelle nennen kannst, dann lass doch einfach solche Behauptungen mal weg. Wie wäre es damit?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:46)

Wenn Du keine Quelle nennen kannst, dann lass doch einfach solche Behauptungen mal weg. Wie wäre es damit?


Bist du selber zu faul zum googelen?

https://www.rnz.de/wirtschaft/wirtschaf ... 42421.html

"Seine Idee zur Rettung des Sozialstaates: ein bedingungsloses Grundeinkommen, finanziert über eine Finanztransaktionssteuer."

Das ist ein Interview mit ihm
Da steht noch mehr Nosens drin.. ( mehr Umverteilung)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von discipula »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:32)

Nur bist du offensichtlich der Meinung, dass ein BGE von 600 Euro "besser" wäre, als die heutigen, bedarfsorientierten Existenzsicherungssysteme?
ein BGE das zum Leben reicht als Grundsicherung für alle ( 600 reichen kaum), ja das sagt mit deutlich besser zu als die aktuellen Bürokratieorgien zur Bedürfnisabklärung en détail.

dass es ein paar Leute geben wird, die sich dann der Trägheit hingeben, meinetwegen. für die grosse Mehrheit, inklusive die Fleissigen und Tüchtigen, wird es unter dem Strich ein Gewinn sein.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

discipula hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:48)

ein BGE das zum Leben reicht als Grundsicherung für alle ( 600 reichen kaum), ja das sagt mit deutlich besser zu als die aktuellen Bürokratieorgien zur Bedürfnisabklärung en détail.

d ein.
Schön

wenn dir die Folgen für diejenigen klar sind, die heute mehr als 600 Euro bekommen, ist ja alles Paletti

Wenn die ganzen 600-Euro BGE-Bezieher dann dorthin ziehen ( müssen), wo heute die Mieten noch billig sind, dann entspannt sich auch die Wohnungssituation in den deutschen Ballungsräumen :thumbup:
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Sören74 »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:48)

Bist du selber zu faul zum googelen?
Im Gegensatz zu Dir achte ich die Netiquette.
Realist2014 hat geschrieben:https://www.rnz.de/wirtschaft/wirtschaf ... 42421.html

"Seine Idee zur Rettung des Sozialstaates: ein bedingungsloses Grundeinkommen, finanziert über eine Finanztransaktionssteuer."

Das ist ein Interview mit ihm
Da steht noch mehr Nosens drin.. ( mehr Umverteilung)
Precht ist eine linke Sprachtüte
Schön, und wo steht da was von, dass wir das BGE brauchen, weil es heute angeblich keine Sozialleistungen geben würde?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von discipula »

Realist2014 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:51)

wenn dir die Folgen für diejenigen klar sind, die heute mehr als 600 Euro bekommen, ist ja alles Paletti
bestehende Ansprüche fallen ja nicht weg, die bleiben erhalten.

spezielle Bedürfnisse, wie zB Hilfsmittel für Behinderte, wird es auch weiterhin geben.

und 600 Euro ist nicht genug für ein volles BGE. es muss schon zum Leben reichen. aber es ist sicher auch klug, klein anzufangen und die bestehenden Systeme in kleinen Schritten umzubauen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Sören74 hat geschrieben:(06 Jun 2021, 16:52)

Schön, und wo steht da was von, dass wir das BGE brauchen, weil es heute angeblich keine Sozialleistungen geben würde?
Textinterpretation gehört nicht zu deinen Stärken, oder?

Er suggeriert eine Notwendigkeit, die aber nicht vorhanden ist

Außer in linken Träumen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

discipula hat geschrieben:(06 Jun 2021, 17:00)
bestehende Ansprüche fallen ja nicht weg, die bleiben erhalten.
spezielle Bedürfnisse, wie zB Hilfsmittel für Behinderte, wird es auch weiterhin geben.
Nein, es fällt alles weg was zur Existenzsicherung dient.
Obiges zählt da ja nicht dazu
und 600 Euro ist nicht genug für ein volles BGE. e n.
Zu mehr reichen die vorhanden Mittel nicht
Und Steuererhöhungen wird es nicht geben...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Schon heute werden dramatisch mehr als 600€ je Kopf für die Existenzsicherung aufgebracht. Es ist also ein Märchen, dass die vorhandenen Mittel nur für 600€ reichen. Realistisch ist für die Existenzsicherung von Erwachsenen ein Betrag irgendwo zwischen 1000€ und 1200€ - bei Kindern kommt man auf ähnliche Beträge, wenn man sich klar macht, dass zur Existenzsicherung auch das Grundrecht auf Bildung gehört, die heute in weiten Teilen steuerfinanziert kostenfrei angeboten wird. Wenn man ein BGE für alle von 1000-1200€ haben will, ist das finanzierbar - weil es heute auch finanziert ist.

Ein kleiner Hinweis: Die 600€ wurden mal vor vielen Beiträgen vorgerechnet.....allerdings ohne vernünftige Berücksichtigung von PV und KV. Du solltest deine völlig überholte und veraltete Sichtweise deshalb auf einen vernünftigen aktualisierten Stand anpassen, oder sie mit dem Hinweis versehen, dass wesentliche Elemente der Existenzsicherung in deinem Universum nicht relevant sind.

Vernünftiger ist es, den unsäglichen Streit über die genaue Höhe eines Existenzsichernden BGEs zu beenden - solange allen Beteiligten in der Diskussion hinreichend klar ist, dass man über die existenzsichernden Anteile, und nicht über darüber hinausgehende Leistungen spricht, spielt der genaue Betrag keine Rolle. Der muss eh jedes Jahr entsprechend den rechtlichen Vorgaben aus vielen Urteilen deutscher Gerichte angepasst werden. Und: Drunter gehts nimmer......
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Atue001 hat geschrieben:(07 Jun 2021, 23:10)

...wenn man sich klar macht, dass zur Existenzsicherung auch das Grundrecht auf Bildung gehört,
die heute in weiten Teilen steuerfinanziert kostenfrei angeboten wird.

Wenn man ein BGE für alle von 1000-1200€ haben will, ist das finanzierbar - weil es heute auch finanziert ist.
Und wieviel kostet dann der Beitrag für Bildung in Deiner BGE-Welt ?
Wie hoch sind die Beiträge in Deinem BGE-System für private Rente, KV, PF, Drogenberatung, Wohngeld,
Kinderschutz und und und ... und alle andere umfassenden sozialen (staatlichen) persönlichen Leistungen ?

Was bleibt dann noch über für diejenigen die in einem BGE-System alle Problemsituationen dann
alleine stemmen müssen und dürfen .

Ist ja alles über Dein umfassenden BGE-Geld bereits abgedeckt. Kein weiteres Geld mehr vorhanden.

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(07 Jun 2021, 23:10)

Schon heute werden dramatisch mehr als 600€ je Kopf für die Existenzsicherung aufgebracht. Es ist also ein Märchen, dass die vorhandenen Mittel nur für 600€ reichen. Realistisch ist für die Existenzsicherung von Erwachsenen ein Betrag irgendwo zwischen 1000€ und 1200€ - bei Kindern kommt man auf ähnliche Beträge, wenn man sich klar macht, dass zur Existenzsicherung auch das Grundrecht auf Bildung gehört, die heute in weiten Teilen steuerfinanziert kostenfrei angeboten wird. Wenn man ein BGE für alle von 1000-1200€ haben will, ist das finanzierbar - weil es heute auch finanziert ist.
"Interessanter" Ansatz.
Die Bildung kostet dann , dafür bekommen die mit der "Arbeitsphobie" dann 1200 Euro für die Couch... :dead:
Ein kleiner Hinweis: Die 600€ wurden mal vor vielen Beiträgen vorgerechnet.....allerdings ohne vernünftige Berücksichtigung von PV und KV. Du solltest deine völlig überholte und veraltete Sichtweise deshalb auf einen vernünftigen aktualisierten Stand anpassen, oder sie mit dem Hinweis versehen, dass wesentliche Elemente der Existenzsicherung in deinem Universum nicht relevant sind.
In den Berechnungen hier wurden zu den 600 Euro immer on Top ca 200 Euro für KV/PV eingerechnet ( was natürlich nicht ausbezahlt wird- die Couchsitzer sollen ja auch Gesundheitsschutz haben)
Wobei die PKV Versicherten natürlich dann 800 Euro BGE bekommen.
Außerdem wäre es angebracht, deine unverschämten und dreisten ad personam Formulierungen gegenüber denen zu unterlassen, die diese Berechnungen vorgenommen haben.
Vernünftiger ist es, den unsäglichen Streit über die genaue Höhe eines Existenzsichernden BGEs zu beenden - solange allen Beteiligten in der Diskussion hinreichend klar ist, dass man über die existenzsichernden Anteile, und nicht über darüber hinausgehende Leistungen spricht, spielt der genaue Betrag keine Rolle. ....
Der Betrag ist durch die vorhandenen ( Steuer) Mittel begrenzt = 600 Euro plus eben KV&PV versichert zu sein.
Das realistisch
Irgendwelche "Träume" von Steuererhöhungen oder "Gleichmacherei" bei der Rente, um ein höheres BGE zu finanzieren, gehören gleich in die Tonne.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Skull hat geschrieben:(08 Jun 2021, 07:59)

Und wieviel kostet dann der Beitrag für Bildung in Deiner BGE-Welt ?
Wie hoch sind die Beiträge in Deinem BGE-System für private Rente, KV, PF, Drogenberatung, Wohngeld,
Kinderschutz und und und ... und alle andere umfassenden sozialen (staatlichen) persönlichen Leistungen ?

Was bleibt dann noch über für diejenigen die in einem BGE-System alle Problemsituationen dann
alleine stemmen müssen und dürfen .

Ist ja alles über Dein umfassenden BGE-Geld bereits abgedeckt. Kein weiteres Geld mehr vorhanden.

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In UNSERER Welt ist es so, dass das Existenzminimum für Deutschland ziemlich gut definiert ist. Es definiert sich als Anspruch auf eine bestimmte Warenmenge, als Anspruch auf eine Wohnung in kleiner aber keineswegs kleinster Weise, als Anspruch auf Energie und Heizung und als Anspruch auf Gesundheit und Pflege. Dieses Paket hat einen Wert von ungefähr 1.000€ - 1.200€. Es ist gesetzlich verankert einerseits in der Sozialgesetzgebung und andererseits im Steuerrecht. Für dieses Paket kommt bei Bedürftigen heute der Steuerzahler auf, wobei Teile nicht aus Steuermitteln sondern aus der Umverteilung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kommen, die nur teilweise über Steuermittel gegenfinanziert werden. Andere Teile werden über die Rentenversicherung finanziert, wieder andere über die Eigenmittel aus Familieneinkommen.

All dies ist heute im System ganzheitlich finanziert. Oder siehst du das anders?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben:(08 Jun 2021, 09:11)
...
In den Berechnungen hier wurden zu den 600 Euro immer on Top ca 200 Euro für KV/PV eingerechnet ( was natürlich nicht ausbezahlt wird- die Couchsitzer sollen ja auch Gesundheitsschutz haben)
Wobei die PKV Versicherten natürlich dann 800 Euro BGE bekommen.
Außerdem wäre es angebracht, deine unverschämten und dreisten ad personam Formulierungen gegenüber denen zu unterlassen, die diese Berechnungen vorgenommen haben.
Dazu zwei Anmerkungen:
Da du weißt, dass schon in dieser veralteten Rechnung 200€ für KV/PV eingerechnet wurden, warum lässt du diese dann weg, wenn du auf Beiträge provokant mit 600€ antwortest? Wohl wissend, dass 600€ eben kein realistischer Betrag sind?
Und dann noch: 200€ für KV/PV reichen schlicht und einfach heute nicht. Nimm mal die Daten aus der GKV und der GPV in Summe was die Ausgaben angeht, und teile diesen Betrag durch die Anzahl der in der GKV und der GPV Versicherten. Du kannst getrost davon ausgehen, dass die Privatversicherten im Mittel ähnliche Ausgaben haben. Wenn du diese Berechnung machst, kommst du auf einen Betrag je Kopf der deutlich oberhalb von 200€ und inzwischen auch 300€ liegt. Wenn du also nur einen Betrag von 200€ für PV/KV zugestehst, gehst du davon aus, dass weiterhin weitere Geldmittel im Rahmen der Versicherung umverteilt werden - nur so kann die Differenz geklärt werden.
Der Betrag ist durch die vorhandenen ( Steuer) Mittel begrenzt = 600 Euro plus eben KV&PV versichert zu sein.
Das realistisch
Irgendwelche "Träume" von Steuererhöhungen oder "Gleichmacherei" bei der Rente, um ein höheres BGE zu finanzieren, gehören gleich in die Tonne.
Der Betrag ist nicht begrenzt, solange er innerhalb des Systems lediglich Dinge umdefiniert, die alle bereits finanziert sind. Solange man bei einem BGE auf der Höhe des Existenzminimums bleibt, ist das der Fall. Wenn du das auf Steuermittel begrenzt, vergleichst du Äpfel mit Birnen und legst auch schon eine Definition vorab fest, wie die Finanzierung stattzufinden hat. Dabei ist gar nicht sicher, dass es wirklich besonders geschickt ist, ein BGE über Steuern zu finanzieren - es bietet sich durchaus als ernst zu nehmende Alternative an, ein BGE ähnlich der KV über eine Abgabe zu finanzieren. Wird die Abgabe gleich mit dem Gehalt und dem BGE verrechnet, ist es auf dem Lohnzettel ein Nullsummenspiel. Da ist nichts über Steuern zu finanzieren - und das ist NUR EIN Beispiel wie man es anders machen könnte - ohne dass ich mich darauf festlege, dass dies mein präferiertes Modell wäre.


Es würde der Diskussion wirklich gut tun und diese enorm bereichern, wenn man auch mal neutral und ohne die allgegenwärtigen ideologischen Scheuklappen über Vor- und Nachteile von BGEs, dem Umfang derselben und deren denkbare bessere oder auch schlechtere Finanzierungsansätze diskutieren könnte. Zu einer solche Diskussion gehört dann auch dass man sich ernsthaft mit Themen auseinandersetzt wie dem, wie heute das Existenzminimum definiert und auch allgemein finanziert ist. Man kann das dann gut oder schlecht finden, kann Vorteile oder Nachteile des heutigen Ansatzes besprechen und kann auch über Lösungen mit und ohne BGE reden.

Könnte man. Wenn der Wille da wäre.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Bielefeld09 »

Witzig, drei Meinungen vereinigen sich zu einer:
National: Die Ausländer kriegen nichts.
Deutsch: Die Ausländer kriegen alles.
NRW: Die Ausländer kriegen nicht alles.
Na ja, und wen lassen Sie jetzt sterben ?
Herr Laschet, sprechen Sie jetzt:
Machen Sie doch mal!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Atue001 hat geschrieben:(08 Jun 2021, 22:05)

In UNSERER Welt ist es so, dass das Existenzminimum für Deutschland ziemlich gut definiert ist. Es definiert sich als Anspruch auf eine bestimmte Warenmenge, als Anspruch auf eine Wohnung in kleiner aber keineswegs kleinster Weise, als Anspruch auf Energie und Heizung und als Anspruch auf Gesundheit und Pflege. Dieses Paket hat einen Wert von ungefähr 1.000€ - 1.200€. Es ist gesetzlich verankert einerseits in der Sozialgesetzgebung und andererseits im Steuerrecht. Für dieses Paket kommt bei Bedürftigen heute der Steuerzahler auf, wobei Teile nicht aus Steuermitteln sondern aus der Umverteilung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kommen, die nur teilweise über Steuermittel gegenfinanziert werden. Andere Teile werden über die Rentenversicherung finanziert, andere über die Eigenmittel aus Familieneinkommen.

All dies ist heute im System ganzheitlich finanziert. Oder siehst du das anders?
Wenn Du mir sagen kannst, welche bestimmte Waren da definiert sein sollen ? :D

Desweiteren wird natürlich der grösste Teil eben über Eigenmittel finanziert,
eben nicht über den Staat und aus Steuermitteln.
Das nennt sich meistens Gehalt. Und wenn der Staat auf ein Existenzminimum keine Steuern erhebt,
ist das keine staatliche Finanzierung, sondern weiterhin privates Familieneinkommen.
Zweidrittel der RV werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmen finanziert. Also auch nicht aus Steuermitteln.

Nehme die Steuereinnahmen des Staates, ziehe davon seine originären Aufgaben (also nicht den Sozialbereich) ab,
und Du kommst in etwa auf den Anteil der „staatlichen“ Finanzierung. HEUTE.

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(08 Jun 2021, 22:05)

In UNSERER Welt ist es so, dass das Existenzminimum für Deutschland ziemlich gut definiert ist. Es definiert sich als Anspruch auf eine bestimmte Warenmenge, als Anspruch auf eine Wohnung in kleiner aber keineswegs kleinster Weise, als Anspruch auf Energie und Heizung und als Anspruch auf Gesundheit und Pflege. Dieses Paket hat einen Wert von ungefähr 1.000€ - 1.200€. E ?
Nö, diese Paket hat in Sachsen auf dem Land bei ALG II einen Wert von 600 Euro ...

700 Euro Wohnung inklusive Regelsatz, davon können laut Verfassungsgericht noch 30% abgezogen werden, plus 98 Euro für die GKV ....

Schön bei den Fakten bleiben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(08 Jun 2021, 22:20)
Dazu zwei Anmerkungen:
Da du weißt, dass schon in dieser veralteten Rechnung 200€ für KV/PV eingerechnet wurden, warum lässt du diese dann weg, wenn du auf Beiträge provokant mit 600€ antwortest? Wohl wissend, dass 600€ eben kein realistischer Betrag sind?
Und dann noch: 200€ für KV/PV reichen schlicht und einfach heute nicht.
Für die ALG II Bezieher werden heute 98 Euro bezahlt. (Damit zahlt der Bund pro gesetzlich versichertem ALG-II-Leistungsbeziehenden 2018 monatlich (15 % von 656,20 = 98,43 Euro)
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/le ... recht.html
Es müssen halt die Leistungen für ein BGE nach unten angepasst werden.
Also ein "BGE-Tarif".
Alle anderen können sich ja zusätzlich versichern und die PKV Versicherten sind sowieso außen vor
Der Betrag ist nicht begrenzt, solange er innerhalb des Systems lediglich Dinge umdefiniert, die alle bereits finanziert sind. Solange man bei einem BGE auf der Höhe des Existenzminimums bleibt, ist das der Fall. Wenn du das auf Steuermittel begrenzt, vergleichst du Äpfel mit Birnen und legst auch schon eine Definition vorab fest, wie die Finanzierung stattzufinden hat. e.
Nein, es ist festgelegt wie viel zur Verfügung steht
Sämtliche anderen Optionen, wo Leute wie ich auch nur einen Euro mehr zu zahlen haben an Steuern & Abgaben als heute und/oder die damit verbundenen Leistungen ( Rente) reduziert werden , kannst du, wie schon geschrieben, in die Tonne treten
"Mehr Umverteilung" durch die Hintertür wird es nicht geben.
Es würde der Diskussion wirklich gut tun und diese enorm bereichern, wenn man auch mal neutral und ohne die allgegenwärtigen ideologischen Scheuklappen über Vor- und Nachteile von BGEs, dem Umfang derselben und deren denkbare bessere oder auch schlechtere Finanzierungsansätze diskutieren könnte. Z .
Es würde noch viel mehr gut tun und die Diskussion effektiv gestalten, wenn du sämtliche "Optionen" der Finanzierung, die dazu führen, das mehr vom selbst erwirtschafteten "umverteilt" wird als heute ( höhere EK-Steuern, höhere Körperschafsteuern, Transaktionssteuern usw) einfach in die Tonne trittst .

Und dann die "Vorteile" eines BGE bei ausschließlicher Verwendung der heute für die Existenzsicherung ( ALG II, Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe) aufgewendeten Steuermittel als Basis nimmst.

Dann führe mal die Vorteile auf für 600 Euro BGE für alle plus eine BGE-GKV ( = 98 Euro)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Skull hat geschrieben:(09 Jun 2021, 06:43)

Wenn Du mir sagen kannst, welche bestimmte Waren da definiert sein sollen ? :D
Neben den Regelleistungen aus Hartz IV eben auch die von mir genannten Leistungen für Wohnung, Heizung, PV und KV.
Regelleistungen Hartz IV:
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 154,78 EUR
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 43,52 EUR
Nachrichtenübermittlung 39,88 EUR
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 37,81 EUR
Bekleidung, Schuhe 37,01 EUR
Verkehr 40,01 EUR
Andere Waren und Dienstleistungen 35,53 EUR
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 27,17 EUR
Gesundheitspflege 17,02 EUR
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 11,65 EUR
Bildung 1,61 EUR
Insgesamt 446 EUR

Wohnung für einen Single typischerweise so um die 46qm - warm. Mal ein bisschen mehr, selten deutlich weniger. Was man dafür im Mittel ausgibt, kannst du in gängigen Tabellen ablesen. 500€ kommen da je nach Standort zusammen. PV und KV als Kopfpauschale kalkuliert kommen auf ca. 350€. Je nach genauer Wohnsituation kommt so ein Erwachsener Hartz IV Empfänger auf "Waren" bzw. Gegenleistungen im Wert von ca. 1000-1300€.

Im Steuerrecht werden ähnliche Gesamtbeträge als Grundfreibetrag ohne KV/PV gewährt (812€) - rechnet man diese wieder als Pauschale mit drauf sind wir auch in dem Range von 1000-1300€.

Man kann das ignorieren, oder auch einfach mal als gesetzt für das Existenzminimum akzeptieren und dies auch als Basis für eine vernünftige Diskussion eines denkbaren BGEs in Höhe des Existenzminimums annehmen.

Skull hat geschrieben:(09 Jun 2021, 06:43)

Desweiteren wird natürlich der grösste Teil eben über Eigenmittel finanziert,
eben nicht über den Staat und aus Steuermitteln.
Das nennt sich meistens Gehalt. Und wenn der Staat auf ein Existenzminimum keine Steuern erhebt,
ist das keine staatliche Finanzierung, sondern weiterhin privates Familieneinkommen.
Zweidrittel der RV werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmen finanziert. Also auch nicht aus Steuermitteln.

mfg
Klar - das habe ich auch nicht anders geschrieben. So ist es heute organisiert. Bedeutet halt auch, dass das Geld im System drin ist. Denn es wird finanziert. Damit kann man durch Umorganisation sogar kostenneutral einfach nur durch Umetikettierung diese Mittel in ein BGE-System einbauen. Letzten Endes basieren auf solchen oder leicht abgewandelten Überlegungen sehr viele BGE-Finanzierungsansätze - regelmäßig wird allenfalls ein kleinerer Teil in echte neue Umverteilung münden. Doch genau bei diesem kleineren Teil wird es interessant - über den lohnt es sich auch zu diskutieren. Oft genug werden damit organisatorische Probleme des heutigen Systems korrigiert. Die könnte man auch heute ohne BGE korrigieren - aber jede entsprechende Korrektur kostet.

Korrekturwürdig wäre (um nur ein Beispiel zu nennen) der Übergangsbereich zwischen Hartz IV und bezahlter Arbeit - es ist schon ein systematisches Problem, dass hier für Hartz IV Empfänger der subjektive Eindruck entsteht, dass sich Arbeit nicht wirklich lohnt.
Man kann aber auch durchaus die Frage stellen, ob wir ausreichend Steuergerechtigkeit haben, wenn bei allen Steuerzahlern trotz sehr individueller Lebensverhältnisse der gleiche Grundfreibetrag zugrunde gelegt wird. Ich halte es durchaus für denkbar, dass Kläger aus München, Stuttgart oder Berlin durchaus erfolgreich begründen könnten, warum sie einen höheren Grundfreibetrag geltend machen wollen, weil dort schlicht und einfach der Grundfreibetrag nicht ausreicht, um die Existenzsicherung bei den gängigen Mieten dort zu gewährleisten. So gesehen zahlt so mancher Münchner ziemlich sicher zu viele Steuern.....

Skull hat geschrieben:(09 Jun 2021, 06:43)
Nehme die Steuereinnahmen des Staates, ziehe davon seine originären Aufgaben (also nicht den Sozialbereich) ab,
und Du kommst in etwa auf den Anteil der „staatlichen“ Finanzierung. HEUTE.
Du meinst also ernsthaft, dass der Sozialbereich keine originäre Aufgabe des Staates wäre? Im Gegenzug meinst du ernsthaft, dass Subventionspolitik eine originäre Aufgabe des Staates ist? Ich frag nur mal vorsichtshalber nach.....

Was Aufgabe des Staates ist, findet sich in Grundzügen im Grundgesetz wieder. Dass die Sicherstellung der Existenz dazu gehört, ist eigentlich unstrittig - dass der Bürger dafür auch einen Eigenanteil erbringen muss - ist auch unstrittig.
Insofern ist es schade, dass wir immer wieder über Selbstverständlichkeiten diskutieren müssen - anstatt mal ernsthaft und ohne ideologische Scheuklappen über alternative Organisationsformen der Existenzsicherung.

Ein BGE rein auf Existenzsicherungsniveau ist lediglich eine andere Organisationsform dessen, was heute schon gängige Praxis ist. Immer wieder die ollen Kamellen auszugraben, dass allenfalls 600€ finanzierbar wären, hilft noch nicht mal dem Leierkastenmann.

"Staatliche Finanzierung" ist auch so ein Buzzword mit Totschlagargumentationsstatus.
Ein schönes Beispiel dafür ist die Rente!
WENN der Staat noch jeden Arbeitnehmer verpflichten würde zu Riestern, würde sich an der staatlichen Finanzierung genau nichts ändern - und dennoch wären individuelle Gelder gebunden, und müssten in Risterrenten angelegt werden. Würde der Staat stattdessen Riester aufgeben, aber die Rentenbezüge etwas erhöhen, wären die Gelder durch die staatliche Rente im Gesamthaushalt enthalten.......
Vieles was da als Scheinargumentationen verwendet wird ist in der Praxis nur "Rechte Tasche - Linke Tasche".

Ein schönes Beispiel wären die KV-Beiträge. Würde man die paritätische Finanzierung aufgeben, und die Bruttolöhne der Arbeitnehmer um die Arbeitgeberbeiträge zur KV erhöhen, dann aber vom Arbeitnehmer die gesamten Beiträge zur KV erheben, wäre Netto diese Transformation neutral. Trotzdem würde ab diesem Zeitpunkt sich einiges ändern, weil die Arbeitgeber aus dem Thema KV raus wären.......Finanziell aber wäre das im ersten Schritt völlig neutral.

Der Staat kann viele Aufgaben privatisieren - wenn der gesetzliche Rahmen stimmt, ist dann der Staat aus der Finanzierung draußen - gleichzeitig aber kann der Staat auch jeden Bürger verpflichten, privat organisierte Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. (Beispiel: Hausbesitzer müssen in vielen Bundesländern Elementarschäden absichern....das geht nur privat....aber ohne Absicherung geht es eben nicht....solche Leistungen werden dann nicht über den Staatshaushalt verbucht, aber sind MUSS-Leistungen! für die der Staat verantwortlich ist......)

Würde sich der Staat vollständig aus der KV zurückziehen, gleichzeitig aber definieren, dass jeder eine KV haben muss, und gleichzeitig den privaten KVs auferlegen, dass sie bestimmte Angebote machen müssen.....die KV wäre nicht mehr in den Statistiken zum Gesamthaushalt des Staates enthalten....was sie heute ist. Vieles ist also nur Statistik und Definitionssache....und gerade wenn es in einer BGE-Diskussion um wichtige Basics wie eine KV oder PV geht, kann man schnell den Blick verschleiern, indem man auf Fakten hinweist, die eben keine Basics sind, sondern die leicht veränderbar sind.

Die Grundlagen der Existenzsicherung hingegen sind kaum mehr Basics - gerade weil es zunehmend mehr auch höchstrichterliche Urteile gibt, wie das einzuschätzen und zu bewerten ist, wird der Spielraum für die Existenzsicherung immer kleiner. Der Staat hat für diese eine elementare Mitverantwortung. Und dieser kann der Staat gerecht werden, indem er es so organisiert, wie er es heute tut - oder aber, indem er die Existenzsicherung anders organisiert - beispielsweise in Form eines BGEs.

DAS wäre das eigentlich Diskussionswürdige hinter einer BGE-Diskussion - die 600€ als Obergrenze des Möglichen ist nur eine weitere Nebelkerze von vielen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Atue001 hat geschrieben:(10 Jun 2021, 00:02)

Im Steuerrecht werden ähnliche Gesamtbeträge als Grundfreibetrag ohne KV/PV gewährt (812€) - rechnet man diese wieder als Pauschale mit drauf sind wir auch in dem Range von 1000-1300€.
Was ist daran eigentlich so schwer, den Unterschied zwischen Steuerfreistellung
und Leistung bzw. Zahlung zu unterscheiden ?
Damit kann man durch Umorganisation sogar kostenneutral einfach nur
durch Umetikettierung diese Mittel in ein BGE-System einbauen.
Wenn man den Menschen ihre Rentenansprüche, Ihre individuellen Sozialleistungen,
ihre individuellen Leistungen wegnimmt,
ihre individuellen Einkommen höher versteuert, Ihr Vermögen verringert und und und...

dann ist das weder eine einfache Umetikettierung, noch „kostenneutral“.
Es wäre eine grosse Neu-und Umverteilung in noch nie gekannten Ausmasses.
Du meinst also ernsthaft, dass der Sozialbereich keine originäre Aufgabe des Staates wäre?
Im Gegenzug meinst du ernsthaft, dass Subventionspolitik eine originäre Aufgabe des Staates ist?
Nein das meine ich nicht. Auch gehe ich nicht auf Deine weiteren - falschen - Mutmassungen ein.
...anstatt mal ernsthaft und ohne ideologische Scheuklappen über alternative Organisationsformen der Existenzsicherung.

[…]

hilft noch nicht mal dem Leierkastenmann.

[…]

Vieles was da als Scheinargumentationen verwendet wird ist in der Praxis nur "Rechte Tasche - Linke Tasche".

[…]

ist nur eine weitere Nebelkerze von vielen.
Deine wiederholenden anklagenden Textbausteine kannst Du somit behalten.

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