Atue001 hat geschrieben:(01 Sep 2021, 17:07)
So arg schwierig ist das mit den KV-Beiträgen doch nicht. Wir reden doch zuletzt über die Ausgabeseite des BGEs, also über die Höhe. Da gehören für eine sinnvolle Existenzsicherung die KV und PV mit rein.
Zum x-ten Mal
Diese heutigen Beiträge stehen aber nicht "zur Auszahlung" an die BGE Empfänger zur Verfügung
Das wäre ja komplett hirnrissig
]Dort hat das BVerfG auch ausdrücklich auf die Behandlung des Existenzminimums im SGB verwiesen. (Insofern irrt auch Realist2014, wenn er die Existenzsicherung nach SGB von der im Steuerrecht als völlig unterschiedliche Sachtatbestände darstellen will -
.)
Nein, der irrt nicht
Deswegen ist ALG II in Sachsen auf dem Land auch deutlich niedriger als der Steuerfreibetrag in der EK
Du solltest deine "Wünsche" nicht mit Fakten verwechseln
Die Frage wer das bezahlen soll, ist damit noch nicht beantwortet. Heute bezahlen wesentliche Teile der KV und PV auch die Arbeitgeber. Insofern spräche nichts grundlegend dagegen, auch in einem BGE-System Arbeitgeber an der Finanzierung zu beteiligen, zumindest bis zur Höhe, die sie heute auch in die KV und PV einbezahlen.
Bleibt egal im Hinblick auf das, was die BGE-Empfänger auf die Kralle bekommen
Davon gar nichts
Mit Träumerei hat ein BGE nichts zu tun, aber man muss sich schon ein wenig ernsthaft in die Materie eindenken, um die nicht ganz trivialen Zusammenhänge zu begreifen.
Ist es dir tatsächlich unmöglich, auf derartige Sätze zu verzichten?
Stell dir mal vor, da gibt es einfach faktische Ablehnung
Solange man generell dabei bleibt, dass es bei einem BGE lediglich um die Beträge geht, die der Existenzsicherung dienen, ist es heute so, dass diese finanziert sind. Die genauen Details dieser Finanzierung sind allerdings komplex, und richtig ist selbstverständlich, dass regelmäßig viele die Existenzsicherung selbst finanzieren.
Das was sich jeder "selber fianziert" steht nicht zur Verteilung "an andere zur Diposition"
Diese Hürde scheint für dich nicht überwindbar, weil du dieses immer wieder versuchst "einzubringen"
In einem BGE-System wäre die Existenzsicherung dem gegenüber immer über den Staat (oder eine BGE-Behörde o.ä.) finanziert, die sich ihrerseits aus Steuern, Abgaben o.ä. finanziert. Der Gesamtbetrag für die Existenzsicherung wird aber allein durch eine solche technische Umstellung nicht größer oder kleiner. Deshalb ist auch richtig, dass ein BGE in Höhe der Existenzsicherung finanzierbar ist (weil es schon finanziert ist).
So wird beispielsweise der Grundfreibetrag unabhängig von der Lebenssituation angerechnet - was bedeutet, dass ein Single den gleichen Pauschalbetrag bekommt, wie jeder Teilnehmer einer Ehe oder Wohngemeinschaft. Dies ist ein Unterschied gegenüber der Behandlung der gleichen Thematik im SGB. Nun kann man sagen, es ist richtig, dass im SGB nur die tatsächlich notwendigen Wohnkosten bezahlt werden. Nur - ist es richtig, dass bei den Steuergesetzen dies pauschaliert und unabhängig von den Lebensverhältnissen organisiert wird? Immerhin dienen die Steuern der Finanzierung des Staatshaushaltes - und wenn da einseitig eine Personengruppe steuerlich begünstigt wird, bedeutet das nichts anderes, als dass alle anderen mehr bezahlen, als sie zahlen müssten, wenn es gleich organisiert wäre.
Völlig verquerte Denke.
Zur Höhe des BGEs: Nimmt man den steuerlichen Ansatz, kommt man auf 9744€ jährlich für Erwachsene, dazu kommen nochmals ca. 4200€ für KV und PV - also knapp 14000€, oder ca. 1150-1200€ je Monat.
Völlig realitätsferner Traum
Diese Gelder gibt es nicht und würden nur durch drastische Steuererhöhungen zur Verfügung stehen
Die wird es aber nicht geben
Trotz der scheinbar hohen Beträge hat all das nichts mit Träumerei zu tun, sondern es geht immer noch nur um die Existenzsicherung - und die ist heute finanziert, und wäre damit auch zweifelsohne bei einer Umstellung auf ein BGE finanzierbar.
Frag einfach mal diejenigen, die das bezahlen sollen
In diesem Zusammenhang macht es bei der Finanzierung in jedem Fall Sinn, eine Mischfinanzierung bestehend aus vielen Komponenten anzugehen. Darunter beispielsweise deutliche Veränderungen bei der Einkommensteuer (Wegfall der Grundfreibeträge, Wegfall der Abschreibungsmöglichkeiten für KV und PV, Wegfall von Kindergeld und Kinderfreibetrag u.a.m.). Sinnvoll ist sicherlich auch, dass Arbeitgeber einen Beitrag leisten (siehe KV- und PV-Anteile der Arbeitgeber, die es heute auch schon gibt). Und sinnvoll wird es auch sein, wenigstens zu einem kleinen Anteil über eine Vermögenssteuer oder Vermögensabgabe zum Zwecke der BGE-Finanzierung nachzudenken.
Ausgeprägte linke Träume..
Die "Faulheit" einiger über die Belastung der Leistungsträger zu finanzieren
Das wirst du nicht erleben- egal wie oft du deine "Konzepte" hier vorstellst
Warum sollte auch das Vermögen mit eine Rolle spielen:
Weil heute die Existenzsicherung so funktioniert, dass man nach SGB sein Vermögen auflösen muss, bevor man auf die Existenzsicherung durch die Allgemeinheit zugreifen kann. Es findet kein Verständnis, dass vermögendere Menschen Hartz IV Empfänger sein könnten. Insofern ist Vermögen heute schon Bestandteil der Existenzsicherung - und sollte dies entsprechend auch zu einem angemessenen Beitrag in einem BGE-System sein. n.
Warum sollte MEIN Vermögen ein Teil der Existenzsicherung derer sein, die NULL ,NULL Leistung erbringen?
Sorry, diese deine Umverteilungsphantasien sind schon mehr als grotesk
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden