Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Jan 2022, 11:06)
Da kommt nix, keine Behauptung wird belegt, weder, dass ein BGE viel Bürokratie einsparen würde, noch, dass ein BGE viel Geld einsparen würde, noch wie hoch so ein BGE zur "Existenzsicherung" denn sein soll, noch wo die Parteien genau in ein BGE "einzahlen" oder eins planen würden. Das alles wird einfach nur in einer Endlosschleife wiederholt und als Fakt dargestellt.
Die Krönung von dem Unsinn ist dann noch, dass Menschen, die arbeiten gehen, irgendwie so hingestellt werden, als würde ihr "Existenzminimum" vom Staat gesichert und nicht durch ihre Arbeit und dass man über dieses erarbeitete Einkommen mal einfach so verfügen könnte. Und das natürlich ohne Gegenwehr der Erwerbstätigen
Auch das ist wieder einmal ein so typischer Angriff, der Fakten nicht standhält.
Ich sage gar nicht aus, dass die CDU HEUTE ein BGE-Konzept hat. Und das gilt auch für die anderen Parteien. Ich sage aber klar aus, dass die Politik der letzten Jahrzehnte, und auch die geplante Politik der Ampel dazu führt, dass eine Einführung eines BGEs systemisch leichter wird. Es läuft auf die Möglichkeit eines BGEs hinaus - was auch konsequent und logisch ist.
Denn:
Keineswegs logisch ist es, dass das Existenzminimum in unterschiedlichen Bereichen der Gesetzgebung völlig unterschiedlich behandelt wird. Gegen diese Praxis der Vergangenheit, die mehr und mehr korrigiert wird, gab und gibt es erfolgreiche Klagen beim BVerfG, die genau dazu führen, dass sich die Regeln für die Betrachtung dessen, was ein Existenzminimum ist, immer mehr angleichen.
Dazu, wie hoch ein BGE zur Existenzsicherung sein soll, habe ich recht präzise Angaben gemacht - immer aber auch berechtigterweise mit einem gewissen Spielraum versehen, weil es schließlich um die Kernfragestellung geht, was die Gesellschaft als BEDINGUNGSLOSEN Anteil der Existenzsicherung ansehen möchte.
Die Falschaussage, dass ein BGE ALLE sozialen Leistungen umfassen soll, wird in der ein oder anderen Form immer wieder mal als Argument von BGE-Gegnern eingekippt - ist aber Nonsens.
Richtig ist vielmehr, dass es eines gesellschaftlichen Konsens bedarf, welche Leistungen pauschaliert über ein BGE zur Existenzsicherung zur Verfügung gestellt werden sollen, und welche es mit zusätzlichen Bedingungen verhaftet darüber hinaus noch geben soll.
Je nach BGE-Modell gibt es hier deutliche Unterschiede in den Ansätzen.
In meinem Modell habe ich inzwischen klar ausgeführt, welche Bestandteile der Existenzsicherung sinnvollerweise in einem BGE zusammengefasst werden sollten. Nimmt man das als Grundlage, dann entsteht daraus ein klarer Auftrag, dass ein entsprechendes BGE finanziell ca. 1.000 - 1.500€ ausmacht. Nun ist eine Bandbreite von 500€ scheinbar viel - es hängt aber im Detail vor allem davon ab, wie man die Thematik der Wohnung (warm) im BGE regelt. Hier habe ich klar ein mögliches Szenario aufgezeigt, welches bezüglich des Existenzminimums sogar hinter den heutigen Standards bei Hartz IV zurückbleibt - auch weil ich die heutige Regelung bei Hartz IV teilweise für großzügig, teilweise aber auch einfach für unglücklich halte.
Nochmals sehr konkret:
MEIN präferiertes BGE-Modell ist:
BGE = Hartz IV Regelsatz (449€ - aufgerundet 450€) + Ausgleich für 23qm Wohnung warm (230€) + KV/PV-Kosten, die als Kopfpauschale organisiert sind (ca. 450€)
Also: ca. 1130€
ABER: Da Wohnungen nicht überall in Deutschland das gleiche kosten, und deshalb ggf. in Städten wie Stuttgart, Karlsruhe, München, Hamburg oder Berlin u.a. ein Problem entstehen könnte, weil es unterschiedliche Wohnkosten gibt - beinhaltet mein Vorschlag ZWEI weitere Komponenten dafür:
1) Es gibt ein Wohnrecht - was bedeutet, der Staat hat sicher zu stellen, dass Menschen, die dies in Anspruch nehmen wollen, eine Wohnung mit 23qm für 230€ warm zur Verfügung gestellt wird.
2) Es gibt weiterhin die soziale Leistung des Wohngeldes, die dafür zuständig ist, die Unterschiede bei den Wohnkosten bezüglich des Existenzminimums auszugleichen.
Ein BGE-Bezieher in Stuttgart könnte so zusätzlich noch einen entsprechenden Wohngeldzuschuss bekommen, der in der Höhe die Unterschiede der Wohnkosten zwischen Peppenkum und Stuttgart ausgleicht.
Da das Wohngeld kein Bestandteil des BGEs ist, unterliegt es der Bedingung Wohnort, aber ggf. auch der Bedingung, dass der Betroffene Empfänger nachweist, dass er tatsächlich Mehrkosten in der entsprechenden Höhe auch hat.
Es ist auch so eine bewusste Falschaussage, dass ich es so darstellen würde, als ob der Staat heute das Existenzminimum derer bezahlt, die es über ihr Einkommen selbst erwirtschaften. Diese Mär erzähle ich nicht.
Richtig ist vielmehr, dass ich erzähle, dass jeder Mensch in der BRD heute schon ein garantiertes Existenzminimum hat! DENN der Staat garantiert das Existenzminimum auch jedem Einkommensbezieher - indem er genau dieses steuerfrei stellt.
Richtig ist also die Aussage:
Das Existenzminimum ist heute schon bezahlt - für jeden! Das entsprechende Geld ist im System heute schon veranlagt.
Entweder, indem der einzelne Bürger sein eigenes Existenzminimum erwirtschaftet (beispielsweise Einkommensbezieher...)
oder, indem der einzelne Bürger in Lebensgemeinschaften lebt, die ihm das Existenzminimum zur Verfügung stellen (beispielsweise nicht erwerbstätige Ehepartner oder auch zum Teil Kinder)
oder, indem der einzelne Bürger entsprechende Leistungen vom Staat bekommt (beispielsweise H4, Grundsicherung u.ä.)
oder auch über Mischformen dieser Varianten.
Garantiert ist das Existenzminimum jedes Einzelnen durch den Staat - wo hier Missstände auftauchen, sind Klagen stets erfolgreich.
Behauptet wird hier der Unsinn, dass der Staat über dieses Existenzminimum erwirtschaftet von Einkommensbezieher einfach so verfügen könnte, wenn man nur ein BGE einführt.....das ist natürlich Nonsens.
Richtig ist vielmehr, dass ich dargestellt habe, dass bei gleichlaufendem Existenzsicherungsrecht im Steuerrecht und im Sozialrecht der Übergang vom heutigen Sozialsystem zu einem BGE-System lediglich eine andere Art der Darstellung derselben Leistung ist. Genau deshalb ist es bei zunehmender Einheitlichkeit bei der Betrachtung des Existenzminimums im Steuer- und Sozialrecht immer leichter, den Wechsel hin zu einem BGE-System zu machen.
Würde man dies so konsequent angehen, wäre es für den Arbeitnehmer eine rein technische Umstellung, weil am Ende der Nettoverdienst kein anderer wäre, als vor der Umstellung auf ein BGE.
Tatsächlich liegt aber der Teufel im Detail!
DENN:
Heute haben wir gerade noch keinen Gleichklang zwischen Sozialrecht und Steuerrecht - auch nicht was das Existenzminimum angeht. Und: Im KV/PV-Recht haben wir keine Kopfpauschale, sondern teilweise andere Grundlagen, die aber immer dann, wenn man genauer hinschaut, auch problematisch sind. Und zwar heute schon - ohne BGE!
Dass es da fragwürdige Themenstellungen gibt habe ich klar herausgearbeitet und begründet - beispielsweise die Thematik, dass Hartz IV-Empfänger Seitens des Staates grundsätzlich zum Einstiegstarif in der GKV versichert werden.....was ganz praktisch dazu führt, dass die Gemeinschaft der GKV-Versicherten solidarisch einen Teil der tatsächlichen Kosten der H4-Empfänger in der KV/PV mitträgt - während PV-Versicherte von diesem Thema schlicht und einfach nicht tangiert sind. Die Fragestellung, ob die Mitfinanzierung der Gesundheitsleistungen von H4-Empfängern durch alle Bürger und nicht nur durch die GKV-Versicherten geleistet werden sollte, ist eigentlich keine. Deshalb läuft da offensichtlich heute etwas nicht ganz optimal - aber weil die Zusammenhänge so komplex sind, denkt kaum einer darüber wirklich nach.
Bleibt noch die Frage, ob ein BGE Bürokratiekosten einspart.....zumindest bezüglich eines wesentlichen Teils habe ich auch auf diese Frage klar Position bezogen. Heute gibt es im Rahmen der H4-Gesetzgebung und Umsetzung viele Klagen! Und viele dieser Klagen (zu viele) werden auch noch positiv beschieden - das heißt der H4-Empfänger bekommt recht. Die Menge an Klagen verstopft klar unser Justizsystem. Das kann man leicht im Internet nach recherchieren.
Bei einer einheitlichen Behandlung des Existenzminimum würden diese Klagen zumindest bezogen auf das Existenzminimum nicht mehr anfallen. Das spart Kosten.
In der Wirtschaft ist es längst klar, dass einheitliche Prozesse Kosten sparen....da würde man über so etwas noch nicht mal nachdenken.....aber wenn ich einheitliche Prozesse bezüglich Steuer- und Sozialrecht bei der Behandlung des Existenzminimum fordere, dann wird noch nicht mal in Erwägung gezogen, dass so etwas Kosten sparen könnte.....verrückte Welt.
Deine Vorwürfe also stehen einfach so im Raum, sind nicht begründet - und in der Sache auch nicht richtig.
Aber diese Art von Angriffen bin ich inzwischen auch gewohnt.
Am Konversionsprozess unseres Sozialsystems bezüglich des Existenzminimums ändert das aber nichts - ich habe hinreichend Stellen aus dem Koalitionsvertrag gezeigt, die klar weitere Entwicklungen benennen, die in Richtung einer BGE-Fähigkeit laufen. Es mag noch 20 Jahre dauern, bis dann auch das BGE kommt - aber dass es darauf hinausläuft, ist völlig klar erkennbar, wenn man hinschaut. Denn am Ende wird es nur noch um eine technsiche Umstellung gehen, die weitgehend Finanzneutral ist.....die aber im Sinne der Darstellung von Fakten sehr vieles verändert - auch wenn monetär sich dann nichts mehr verändert.
Mag sein, dass das noch nicht jeder erkennt - ist aber irrelevant, denn auch der Ampelvertrag liefert weitere Punkte, die zukünftig eine Einführung eines BGEs deutlich erleichtern. Auch diese habe ich benannt - zugegebenermaßen noch nicht vollständig, es ist also in der Tendenz mehr als das, was ich bisher schon klar ausgewiesen habe.
Soviel zu den Fakten...und den Koalitionsvertrag kann sich ganz konkret jeder selbst herunterladen und auch selbst nachlesen, weshalb ich zu dieser Einschätzung komme.
Das was also so schnell als "Unsinn" dargestellt wird - hält jeder ernsthaften Betrachtung mal wieder nicht Stand. Leider braucht es für eine ernsthafte Betrachtung aber auch mal wieder mehr als 144 Zeichen.....das ist leider zunehmend für mehr Leute ein Problem.....aber komplexe Sachverhalte kann man auch nicht einfach auf 144 Zeichen reduzieren....dann fehlt der wesentliche Inhalt.
Vielleicht ist das auch das generelle Problem - dass zu viele Menschen heute nicht mehr in der Lage oder Willens sind, mehr als 144 Zeichen zu lesen.......auf der Basis wird aber eine Auseinandersetzung rund um ein BGE ziemlich schwierig.
Dazu passt ein Artikel von n-tv dieser Tage, der über wissenschaftliche Erkenntnisse berichtet, dass der IQ in den Industriestaaten leider nicht mehr zu- sondern abnimmt.......