Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
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jack000
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von jack000 »

3x schwarzer Kater » Fr 7. Nov 2014, 19:03 hat geschrieben:
Auch bei ALG1 existiert das Problem, dass man sich damit schon aus der Verantwortung stehlen kann, selbst für sich zu sorgen.
Es ist für viele aber nicht möglich von heute auf morgen einen Job zu bekommen. Häufig zieht sich das Ewigkeiten hin bis sich manche Arbeitgeber endgültig entscheiden.
Daher ist es schon sinnvoll eine Brücke zu haben, damit man nicht absäuft.
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jack000
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von jack000 »

Insgesamt scheint ALGI-Bezug in diesem Forum eine Seltenheit zu sein. Wenn ich es richtig auf dem Schirm habe, sind bisher nur 2 Personen bekannt.
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Adam Smith
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Adam Smith »

jack000 » Fr 7. Nov 2014, 19:35 hat geschrieben: Es ist für viele aber nicht möglich von heute auf morgen einen Job zu bekommen. Häufig zieht sich das Ewigkeiten hin bis sich manche Arbeitgeber endgültig entscheiden.
Daher ist es schon sinnvoll eine Brücke zu haben, damit man nicht absäuft.
Wobei selber kündigen wird bei Arbeitslosengeld 1 bestraft. Da gibt es dann eine Sperre von etwa 3 Monaten. Aus dem Grund sollte schon jeder selber für sich selber vorsorgen.
Das Wichtigste in Kürze
•Die Agentur für Arbeit ordnet eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen für das Arbeitslosengeld I (ALG I) an, wenn Sie selbst gekündigt haben oder Sie von Ihrem Arbeitgeber verhaltensbedingt gekündigt wurden.
http://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/
Das ist Kapitalismus:

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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

jack000 » Fr 7. Nov 2014, 19:35 hat geschrieben: Es ist für viele aber nicht möglich von heute auf morgen einen Job zu bekommen. Häufig zieht sich das Ewigkeiten hin bis sich manche Arbeitgeber endgültig entscheiden.
Daher ist es schon sinnvoll eine Brücke zu haben, damit man nicht absäuft.
das streite ich auch nicht ab.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Adam Smith »

jack000 » Fr 7. Nov 2014, 19:36 hat geschrieben:Insgesamt scheint ALGI-Bezug in diesem Forum eine Seltenheit zu sein. Wenn ich es richtig auf dem Schirm habe, sind bisher nur 2 Personen bekannt.
Ich habe das auch schon bezogen. Damit wären es dann 3 Personen. Und so viele haben bisher jetzt übrigens gar nicht in diesem Thread geschrieben.
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von jack000 »

Adam Smith » Fr 7. Nov 2014, 19:59 hat geschrieben:
Wobei selber kündigen wird bei Arbeitslosengeld 1 bestraft. Da gibt es dann eine Sperre von etwa 3 Monaten. Aus dem Grund sollte schon jeder selber für sich selber vorsorgen.
Nun, wer selbst kündigt kalkuliert diese Sperre ja ein und hat offensichtlich ein finanzielles Polster welches ihn über die Durststrecke bringen kann.
Die Sperre gilt auch bei verhaltensbedingten Kündigungen.

ALG1 soll ja dafür sein, wenn man betriebsbedingt oder wegen befristeter Beschäftigung entlassen wird und nicht als Einkommen wenn mann mal eine Zeit lang keine Lust mehr hat zu arbeiten.
Zuletzt geändert von jack000 am Fr 7. Nov 2014, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von jack000 »

Adam Smith » Fr 7. Nov 2014, 20:01 hat geschrieben:
Ich habe das auch schon bezogen. Damit wären es dann 3 Personen. Und so viele haben bisher jetzt übrigens gar nicht in diesem Thread geschrieben.
Das ist richtig, aber immerhin über 500 Zugriffe (Was natürlich nicht der Zahl der User entspricht die hier gelesen haben).

Der Grund, warum ich diesen Strang eingestellt habe war ja das es hier i.d.R. ausschließlich ALGII-Themen gibt, aber das hier dürfte seit Bestehen des Forums der erste ALG1-Strang sein.
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Piedro »

Realist2014 » Fr 7. Nov 2014, 18:04 hat geschrieben:

die muss man aber nicht unterzeichnen.

ALG I ist eine Verischerungsleistung

Die muß man auch bei Alg2 nicht unterzeichnen, in D-Land herrscht für JEDEN Vertragsfreiheit.

Darüber hinaus besteht auch im Alg1-Bezug eine Bewerbungspflicht, die eben über eine EGV oder einen die EGV ersetzenden Verwaltungsakt geregelt werden kann (nicht soll oder muß, wie bei Alg2, hängt hier halt vom Vermittler ab):


Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, L 4 AL 50/04
Arbeitslosigkeit als eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I liegt unter anderem nur vor, wenn der Arbeitslose sich auch selbst bemüht, seine Arbeitslosigkeit zu beenden.

Unterlässt er trotz Hinweis auf diese Pflicht solche Eigenbemühungen, kann die Agentur für Arbeit ihren Bewilligungsbescheid auch rückwirkend für die Zeit unterlassener Eigenbemühungen aufheben und bereits gezahlte Leistungen zurückfordern.
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Realist2014 »

Piedro » So 9. Nov 2014, 13:31 hat geschrieben:

Die muß man auch bei Alg2 nicht unterzeichnen, in D-Land herrscht für JEDEN Vertragsfreiheit.

Darüber hinaus besteht auch im Alg1-Bezug eine Bewerbungspflicht, die eben über eine EGV oder einen die EGV ersetzenden Verwaltungsakt geregelt werden kann (nicht soll oder muß, wie bei Alg2, hängt hier halt vom Vermittler ab):


Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, L 4 AL 50/04
Arbeitslosigkeit als eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I liegt unter anderem nur vor, wenn der Arbeitslose sich auch selbst bemüht, seine Arbeitslosigkeit zu beenden.

Unterlässt er trotz Hinweis auf diese Pflicht solche Eigenbemühungen, kann die Agentur für Arbeit ihren Bewilligungsbescheid auch rückwirkend für die Zeit unterlassener Eigenbemühungen aufheben und bereits gezahlte Leistungen zurückfordern.

dann gibt es aber beim ALG II KEINE Leistung..

beim ALG I schon....
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Piedro

Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Piedro »

Realist2014 » So 9. Nov 2014, 13:42 hat geschrieben:

dann gibt es aber beim ALG II KEINE Leistung..

beim ALG I schon....

Erzähl keinen Müll, Kollege. Es gibt keine Verpflichtung zum Unterzeichnen einer EGV. Vertragsfreiheit gilt auch für Menschen im Leistungsbezug. Eine EGV kann durch einen ersetzenden Verwaltungsakt erlassen werden. Gegen den steht dann der Rechtsweg offen, wenn Inhalte rechtswidrig sind. Das gilt auch für Alg1, dort sind die rechtswidrigen Inhalte interessanterweise wesentlich seltener.

Dazu:
„Zuzugeben ist der Antragstellerin, dass die Ausführungen des Zeugen darauf schließen ließen, dass er irrigerweise davon ausging, für den Fall des Nichtabschlusses einer Eingliederungsvereinbarung eine Sanktion verhängen zu können. Vor diesem Hintergrund kann es nicht ausgeschlossen werden und ist sogar wahrscheinlich, dass der Zeuge in einzelnen Gesprächen auf diese zu erwartende Folge hinweist. Der Antragsgegner [Anm.: das Jobcenter Kiel] sollte aufgrund dieses Umstandes eine weitere Schulung seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vornehmen, um derartigen schwerwiegenden rechtlichen Fehlvorstellungen vorzubeugen.“

SG Kiel, Beschluss vom 26.10.2012, S 30 AS 356/12 ER

Hervorhebung von mir.
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Fadamo
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Fadamo »

Marmorkater » Di 7. Okt 2014, 19:14 hat geschrieben: Die Rot untermalten Punkte werden von mir bestritten:

1.)
§ 144 Abs. 4, ist bei dem Vermittlungsangebot eine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden, können Sanktionen verhängt werden, wenn der Betreffende keine ernsthafte Absicht unternimmt, sich auf die vorgeschlagene Arbeitstelle zu bewerben.
Er hat sogar alles dafür zu tun, dass eine Einstellung möglichst erfolgreich ist.

1.1)
1. Verstoß: 3 Wochen keine ALG1 Leistungen
2. Verstoß: 3 Wochen keine ALG1 Leistungen
3.... danach: 12 Wochen

Quelle: http://www.alg-i.de/sperrzeiten.html

2.)
Selbstverständlich ist eine Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen/Eingliederungsmaßnahme verpflichtend (§ 144 Abs. 4)

2.1)
Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme:
1. Verstoß: 3 Wochen
2. Verstoß: 3 Wochen
danach: 12 Wochen

3.)
Unzureichende Eigenbemühungen können mit 2 Wochen Sanktion belegt werden, siehe § 144 Abs. 5

Es kommt bestimmt auch auf dem berater an.
Mal ein paket kaffee soll den berater beruhigen. :D
Politik ist wie eine Hure,die kann man nehmen wie man will
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Loki
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Loki »

Fadamo » So 9. Nov 2014, 23:09 hat geschrieben:

Es kommt bestimmt auch auf dem berater an.
Mal ein paket kaffee soll den berater beruhigen. :D
Den bringt dann jemand in Uniform vorbei ? Mitsamt Handschellen ?
Wegen Mißachtung von Artikel 12 GG ?


Damals bei mir war das so: obwohl keine Leistungen beantragt und nur wegen der "Vorankündigung", daß sich in ein paar Wochen etwas ändern wird und ich ein Vorab(info)gespräch führen wollte,
bekam ich gleich eine sog. EGV zum Unterschreiben. Wurde mir erklärt, daß das "nur" der Nachweis dafür sei, daß ich ich das Gespräch/die Beratung wahrgenommen hatte.
Vertrauend wie ich war, hatte ich mir auch gar nicht den ganzen (Vertrags-)Text durchgelesen, zumal es eben recht glaubhaft und nach doch recht langer Unterhaltung als "Nachweis für eine erfolgte Beratung" verkauft wurde und ich nur den Blattteil mit der Unterschrift gezeigt bekam.
Ok, da hatte ich für einen kurzen Moment mal Sämtliches zum Thema Verträge usw. erst durchlesen vergessen.
Aber man war ja auf einem Amt, da will man einem normalerweise ja nichts unterjubeln.

Jedenfalls folgten wenige Tage darauf auch sog. Vermittlungsvorschläge, einfach Stellenangebote, die die rausgesucht hatten. Stellen, die ich bei meinen Eigenbemühungen bereits aussortiert hatte
bei welchen ich mich jedoch laut "Amt" bewerben muß, weil sonst 3-Monats-Sperre usw., sobald ich Leistungen hätte beantragen wollen. Egal um welche Leistungen es sich (zukünftig) handeln würde.
(So steht es jedenfalls direkt im Textwerk bei den Vermittlungsvorschlägen.)


Die Person vom Amt hatte mir somit damit gedroht, selbst das Existenzminimum zu "sperren", wenn ich meine Grundrechte aus Artikel 12 Grundgesetz wahrnehme!
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jack000
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von jack000 »

Loki » Di 11. Nov 2014, 10:27 hat geschrieben: Den bringt dann jemand in Uniform vorbei ? Mitsamt Handschellen ?
Wegen Mißachtung von Artikel 12 GG ?


Damals bei mir war das so: obwohl keine Leistungen beantragt und nur wegen der "Vorankündigung", daß sich in ein paar Wochen etwas ändern wird und ich ein Vorab(info)gespräch führen wollte,
bekam ich gleich eine sog. EGV zum Unterschreiben. Wurde mir erklärt, daß das "nur" der Nachweis dafür sei, daß ich ich das Gespräch/die Beratung wahrgenommen hatte.
Vertrauend wie ich war, hatte ich mir auch gar nicht den ganzen (Vertrags-)Text durchgelesen, zumal es eben recht glaubhaft und nach doch recht langer Unterhaltung als "Nachweis für eine erfolgte Beratung" verkauft wurde und ich nur den Blattteil mit der Unterschrift gezeigt bekam.
Ok, da hatte ich für einen kurzen Moment mal Sämtliches zum Thema Verträge usw. erst durchlesen vergessen.
Aber man war ja auf einem Amt, da will man einem normalerweise ja nichts unterjubeln.

Jedenfalls folgten wenige Tage darauf auch sog. Vermittlungsvorschläge, einfach Stellenangebote, die die rausgesucht hatten. Stellen, die ich bei meinen Eigenbemühungen bereits aussortiert hatte
bei welchen ich mich jedoch laut "Amt" bewerben muß, weil sonst 3-Monats-Sperre usw., sobald ich Leistungen hätte beantragen wollen. Egal um welche Leistungen es sich (zukünftig) handeln würde.
(So steht es jedenfalls direkt im Textwerk bei den Vermittlungsvorschlägen.)


Die Person vom Amt hatte mir somit damit gedroht, selbst das Existenzminimum zu "sperren", wenn ich meine Grundrechte aus Artikel 12 Grundgesetz wahrnehme!
Geht es hier um ALGI oder ALGII?
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Loki »

jack000 » Di 11. Nov 2014, 12:23 hat geschrieben: Geht es hier um ALGI oder ALGII?
Das Ganze fand in dem Gebäudekomplex statt, wo das A mit der roten Farbe das Logo ist
und wo u. a. auch Berufsberatung und - information stattfindet. Somit dort, wo man für ALG 1 zuständig ist.
Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, ...


Die "Sperrandrohung" war zudem allgemeingültig,
d. h. selbst bei (von mir) erdachter Nursperrung von ALG 1 sollte die dann wohl auch für alternatives ALG 2 - falls keine ALG 1 Zahlung - gelten.



Ist, da kein ALG 1 Antrag von mir gestellt wurde, somit eher eine Erfahrung (siehe Fadenthema) mit dem "Amt", welches für das ALG 1 zuständig ist.




Auch aufgrund dieser direkt erlebten Erfahrung hatte ich mich anschließend nebenbei natürlich damit beschäftigt, ob das sein kann und darf, was da passiert(e).
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Realist2014 »

Loki » Di 11. Nov 2014, 10:27 hat geschrieben: Den bringt dann jemand in Uniform vorbei ? Mitsamt Handschellen ?
Wegen Mißachtung von Artikel 12 GG ?


Damals bei mir war das so: obwohl keine Leistungen beantragt und nur wegen der "Vorankündigung", daß sich in ein paar Wochen etwas ändern wird und ich ein Vorab(info)gespräch führen wollte,
bekam ich gleich eine sog. EGV zum Unterschreiben. Wurde mir erklärt, daß das "nur" der Nachweis dafür sei, daß ich ich das Gespräch/die Beratung wahrgenommen hatte.
Vertrauend wie ich war, hatte ich mir auch gar nicht den ganzen (Vertrags-)Text durchgelesen, zumal es eben recht glaubhaft und nach doch recht langer Unterhaltung als "Nachweis für eine erfolgte Beratung" verkauft wurde und ich nur den Blattteil mit der Unterschrift gezeigt bekam.
Ok, da hatte ich für einen kurzen Moment mal Sämtliches zum Thema Verträge usw. erst durchlesen vergessen.
Aber man war ja auf einem Amt, da will man einem normalerweise ja nichts unterjubeln.

Jedenfalls folgten wenige Tage darauf auch sog. Vermittlungsvorschläge, einfach Stellenangebote, die die rausgesucht hatten. Stellen, die ich bei meinen Eigenbemühungen bereits aussortiert hatte
bei welchen ich mich jedoch laut "Amt" bewerben muß, weil sonst 3-Monats-Sperre usw., sobald ich Leistungen hätte beantragen wollen. Egal um welche Leistungen es sich (zukünftig) handeln würde.
(So steht es jedenfalls direkt im Textwerk bei den Vermittlungsvorschlägen.)


Die Person vom Amt hatte mir somit damit gedroht, selbst das Existenzminimum zu "sperren", wenn ich meine Grundrechte aus Artikel 12 Grundgesetz wahrnehme!
diese "Grundrechte " ergeben KEIN Recht, mit ALG II auf der Couch zu sitzen, und auf den "Traumjob" zu warten.... :x
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von jack000 »

Loki » Di 11. Nov 2014, 17:07 hat geschrieben: Das Ganze fand in dem Gebäudekomplex statt, wo das A mit der roten Farbe das Logo ist
und wo u. a. auch Berufsberatung und - information stattfindet. Somit dort, wo man für ALG 1 zuständig ist.
Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, ...


Die "Sperrandrohung" war zudem allgemeingültig,
d. h. selbst bei (von mir) erdachter Nursperrung von ALG 1 sollte die dann wohl auch für alternatives ALG 2 - falls keine ALG 1 Zahlung - gelten.



Ist, da kein ALG 1 Antrag von mir gestellt wurde, somit eher eine Erfahrung (siehe Fadenthema) mit dem "Amt", welches für das ALG 1 zuständig ist.




Auch aufgrund dieser direkt erlebten Erfahrung hatte ich mich anschließend nebenbei natürlich damit beschäftigt, ob das sein kann und darf, was da passiert(e).
Man muss 3 Monate bevor man Arbeitslos wird, bzw. es erfahren hat sich bei der Arbeitsagentur melden, ansonsten gibt es in der Tat eine Sperre. Aber der ganze Rest ist mir völlig unbekannt.
Entweder man hat ggf. irgendwelche Gesetze in den letzten Jahren geändert oder irgendwo anders muss da ein Wurm drin gewesen sein (z.B. ein Sachbearbeiter der nicht so wirklich Ahnung von dem hatte was er tut?).
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Loki »

jack000 » Di 11. Nov 2014, 17:36 hat geschrieben: Man muss 3 Monate bevor man Arbeitslos wird, bzw. es erfahren hat sich bei der Arbeitsagentur melden, ansonsten gibt es in der Tat eine Sperre. Aber der ganze Rest ist mir völlig unbekannt.
Entweder man hat ggf. irgendwelche Gesetze in den letzten Jahren geändert oder irgendwo anders muss da ein Wurm drin gewesen sein (z.B. ein Sachbearbeiter der nicht so wirklich Ahnung von dem hatte was er tut?).
Damit wurde argumentiert, wenn ich mich richtig erinnere: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__161.html und https://dejure.org/gesetze/SGB_III/159.html
(Nichtwahrnehmung/Nicht(ernsthaft)bewerben auf die vom Amt zugesendeten Stellenanzeigen wird oder wurde wohl als Arbeitsablehnung gewertet.)

Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Sperrzeit_(Sozialrecht)



Mir wurde das jedenfalls dann auch so "verkauft", daß das auch für die Alternative ALG 2 gelten würde: "Wer beim ALG 1 gesperrt wurde, erhält auch kein alternatives ALG 2 für die Dauer der Sperrzeit."


Könnte mal nachgeprüft werden, ob die Sperrzeit auch tatsächlich dann für ALG 2 "übernommen" wird;
Beispiel: Jemand bekommt ein Tag vor Ablauf der ALG 1 Bezugszeit eine Sperre. Gilt diese dann auch tatsächlich für ALG 2, sofern er anschließend ALG 2 beantragt ?
Steht der dann "Gesperrte" somit laut SGB finanziell zeitweise komplett ohne Hilfe da ?

Mir wurde genau dies bejaht.
Kann natürlich sein, daß ich diesbezüglich falsch "aufgeklärt" wurde von jemanden, der es eigentlich wissen sollte.



Die (An-)Drohungen (Sperrzeit) hatte ich natürlich schriftlich bekommen. Die sind bei den Vermittlungsvorschlägen/Stellenanzeigen vom Amt direkt als Anhang dabei gewesen.
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Adam Smith »

jack000 » Di 11. Nov 2014, 17:36 hat geschrieben: Man muss 3 Monate bevor man Arbeitslos wird, bzw. es erfahren hat sich bei der Arbeitsagentur melden, ansonsten gibt es in der Tat eine Sperre. Aber der ganze Rest ist mir völlig unbekannt.
Entweder man hat ggf. irgendwelche Gesetze in den letzten Jahren geändert oder irgendwo anders muss da ein Wurm drin gewesen sein (z.B. ein Sachbearbeiter der nicht so wirklich Ahnung von dem hatte was er tut?).
Hier steht es im Sozialgesetzbuch.

§ 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit

(4) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme beträgt1.
im Fall des erstmaligen versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art drei Wochen,
2.
im Fall des zweiten versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art sechs Wochen,
3.
in den übrigen Fällen zwölf Wochen.
Im Fall der Arbeitsablehnung oder der Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme nach der Meldung zur frühzeitigen Arbeitsuche (§ 38 Absatz 1) im Zusammenhang mit der Entstehung des Anspruchs gilt Satz 1 entsprechend.
(5) Die Dauer einer Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen beträgt zwei Wochen.

(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/159.html
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Joker »

Marie-Luise » Di 7. Okt 2014, 19:46 hat geschrieben:
Ich wurde mit 60 Jahren und 8 Monaten arbeitslos und hatte noch 1-1/2 Jahre bis zur Rente im November 2004. In der Zeit bekam ich Arbeitslosengeld, und mir wurde in dem Alter keine neue Arbeitsstelle mehr angeboten. Ich wurde in Ruhe gelassen.
So viel wie ich weiß bekommst mit hier 70 den "Jagdschein" verliehen.
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von Excellero »

Selten so gelacht... bevor mir der Staat mit Zahlungsmoral und Steuernachzahlungen kommt, soll lieber mal erst Mercedes Bayer Siemens ect. wenigstens annähernd so viel berappen wie ich kleiner Selbsständiger.
Um fremden Wert willig und frei anzuerkennen, muß man eigenen haben.
-Immanuel Kant
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Re: Arbeitslosengeld I - Eure Erfahrungen

Beitrag von pikant »

Excellero » Mo 17. Nov 2014, 09:08 hat geschrieben:
.. bevor mir der Staat mit Zahlungsmoral und Steuernachzahlungen kommt, soll lieber mal erst Mercedes Bayer Siemens ect. wenigstens annähernd so viel berappen wie ich kleiner Selbsständiger.
ein erfolgreicher Unternehmer rechnet sich arm um moeglichst wenig Steuern bezahlen zu mussen
aber bitte alles im legalen Rahmen.
vor allem sollte man Gewinne reinvestieren und damit spart man schon sehr viele Steuern ;)
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