Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger?
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Ich zitiere Artikel 20 (GG):
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ich berufe mich auf Artikel 20 Absatz 4, und leiste meinen Widerstand durch unbedingte Aufklärung, solange bis "das Volk" informiert ist und die politischen Faschisten abwählt, oder das BVG endlich einen Schlussstrich zieht.
Jeder hier im Forum ist gemäß Artikel 20, (4) aufgefordert seinen Widerstand zu leisten. Sei es als Betroffener durch Klage, mit Richtervorlage, oder durch Information, durch Weitergabe des links, siehe oben.
Jetzt bin ich gespannt, was die Trolle so alles schreiben.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ich berufe mich auf Artikel 20 Absatz 4, und leiste meinen Widerstand durch unbedingte Aufklärung, solange bis "das Volk" informiert ist und die politischen Faschisten abwählt, oder das BVG endlich einen Schlussstrich zieht.
Jeder hier im Forum ist gemäß Artikel 20, (4) aufgefordert seinen Widerstand zu leisten. Sei es als Betroffener durch Klage, mit Richtervorlage, oder durch Information, durch Weitergabe des links, siehe oben.
Jetzt bin ich gespannt, was die Trolle so alles schreiben.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Wenn ich schon politische Faschisten von einem Troll lese, lohnt sich eine Antwort nicht mehr.
Gleicher Sprachgebrauch der Rechts-wie Linksknaller
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Zuletzt geändert von Praia61 am Mo 9. Sep 2013, 13:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Mir wird es immer ein Rätsel bleiben, warum eine 3 köpfige Famlie 1 +1 + 1/2 nicht mit rd. 1.000 Euro pro Monat auskommen kann. Alle Kosten (Miete, Strom, Heizung sind bezahlt)
Und da wird rumgenölt auf deibel komm raus.
Und da wird rumgenölt auf deibel komm raus.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Vielleicht solltest du dich genauer informieren und weniger rumnölen.cronos » Mo 9. Sep 2013, 14:49 hat geschrieben:Mir wird es immer ein Rätsel bleiben, warum eine 3 köpfige Famlie 1 +1 + 1/2 nicht mit rd. 1.000 Euro pro Monat auskommen kann. Alle Kosten (Miete, Strom, Heizung sind bezahlt)
Und da wird rumgenölt auf deibel komm raus.
Strom ist in der Regelleistung eingepreist und wird individuell bezahlt. Bei der Berechnung der Regelleistung wird Strom mit 32 Euro veranschlagt. Im Schnitt ein Drittel zu niedrig. In denselben 32 Euro steckt auch die Gasrechnung für den Herd. Für Telefon und Internet sind 20 Euro vorgesehen - das kommt bei den allergünstigsten Angeboten grade so hin, wenn man nur ins Festnetz telefoniert und kein mobiltelefon hat. Für ÖPNV 19 Euro - Eine Monatskarte in den meisten Städten (Cityzone) kostet 50-70 Euro.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Die einzige juristische Darlegung, die von Belang ist, wäre ein Grundsatzurteil des Verfassungsgerichts.Humanist » So 8. Sep 2013, 23:22 hat geschrieben:
Ich habe auf ein Gutachten mit Richtervorlage verwiesen, für Sie extra noochmal:
http://www.grundrechte-brandbrief.de
Auf Aktuelles klicken, rechter vertikaler Balken runter gehen, auf Richtervorlage klicken.
Dort ist alles juristisch genaustens dargelegt, für die die an der Wahrheit interessiert sind und nicht nur pöbeln wollen, wie Herr zollagent.
Gute Nacht noch, bis sicher demnächst in the hot kitchen.
Der Humanist
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Falsch! jedes Gesetz, wie oben schon dargelegt, MUSS IMMER GRUNDGESETZKONFORM SEIN!zollagent » Mo 9. Sep 2013, 15:55 hat geschrieben: Die einzige juristische Darlegung, die von Belang ist, wäre ein Grundsatzurteil des Verfassungsgerichts.
Wenn nur der Hauch eines Zweifels besteht, DÜRFTE ES NICHT ANGEWANDT werden bzw. GAR NICHT VERABSCHIEDET werden. Das stört unsere Machthaber aber überhaupt nicht! Wenn das Bundesverfassungsgericht Gesetze kippt, ist das eine Schande! für unsere Politik und gar nichts anderes! Und dies ist in der Vergangenheit schon häufig passiert. Man kann sogar sagen, dass es zwei Regierungen gibt: Eine in Berlin und eine in Karlsruhe.
So war das aber ursprünglich nicht gedacht! In der Tat scheint aber nur das Verfassungsgericht die Grundordnung der Bundesrepublik ernst zu nehmen. Wir werden also sehen, was noch passiert. Bis zum Urteil wird aber noch viel Unrecht geschehen! Ich würde mir wünschen, dass die Verantwortlichen dann auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Hör doch auf zu sülzen. Bring ein Urteil, das aussagt, daß Hartz IV verfassungswidrig ist und dann rede weiter. Die Verfassungskonformität wird nicht von Möchtegernjuristen festgestellt, sondern immer nur von denen, die dafür berufen sind. Wenn dir ein Gesetz nicht gefällt, heißt das nicht, daß es verfassungswidrig ist.Humanist » Mo 9. Sep 2013, 17:14 hat geschrieben:
Falsch! jedes Gesetz, wie oben schon dargelegt, MUSS IMMER GRUNDGESETZKONFORM SEIN!
Wenn nur der Hauch eines Zweifels besteht, DÜRFTE ES NICHT ANGEWANDT werden bzw. GAR NICHT VERABSCHIEDET werden. Das stört unsere Machthaber aber überhaupt nicht! Wenn das Bundesverfassungsgericht Gesetze kippt, ist das eine Schande! für unsere Politik und gar nichts anderes! Und dies ist in der Vergangenheit schon häufig passiert. Man kann sogar sagen, dass es zwei Regierungen gibt: Eine in Berlin und eine in Karlsruhe.
So war das aber ursprünglich nicht gedacht! In der Tat scheint aber nur das Verfassungsgericht die Grundordnung der Bundesrepublik ernst zu nehmen. Wir werden also sehen, was noch passiert. Bis zum Urteil wird aber noch viel Unrecht geschehen! Ich würde mir wünschen, dass die Verantwortlichen dann auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Zuletzt geändert von zollagent am Mo 9. Sep 2013, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Wunderbare Beispiele, danke. Und das ist schon der korrigierte Regelsatz, aufgrund eines schon erfolgten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes: Dort wurde der Gesetzgeber aufgefordert, das Existenzminimum nach realistischen, nachvollziehbaren Kriterien zu definieren und die einzelnen Posten realistisch zu berechnen. Das ist also immer noch fragwürdig, ob das Existenzminimum wirklich ausreicht.SoleSurvivor » Mo 9. Sep 2013, 15:20 hat geschrieben: Vielleicht solltest du dich genauer informieren und weniger rumnölen.
Strom ist in der Regelleistung eingepreist und wird individuell bezahlt. Bei der Berechnung der Regelleistung wird Strom mit 32 Euro veranschlagt. Im Schnitt ein Drittel zu niedrig. In denselben 32 Euro steckt auch die Gasrechnung für den Herd. Für Telefon und Internet sind 20 Euro vorgesehen - das kommt bei den allergünstigsten Angeboten grade so hin, wenn man nur ins Festnetz telefoniert und kein mobiltelefon hat. Für ÖPNV 19 Euro - Eine Monatskarte in den meisten Städten (Cityzone) kostet 50-70 Euro.
Vorher aber, hat der Gesetzgeber einfach Willkür walten lassen.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Mal im Ernst. Ich gönne den Arbeitslosen jeden Euro. Auch mehr. Trotzdem ist das Beispiel mit der ÖPNV Monatskarte der reine Blödsinn. In den 19€ sind die vier bis fünf Fahrten monatlich, die notwendig sein mögen, wahrscheinlich abgegolten.SoleSurvivor » Mo 9. Sep 2013, 16:20 hat geschrieben: Vielleicht solltest du dich genauer informieren und weniger rumnölen.
Strom ist in der Regelleistung eingepreist und wird individuell bezahlt. Bei der Berechnung der Regelleistung wird Strom mit 32 Euro veranschlagt. Im Schnitt ein Drittel zu niedrig. In denselben 32 Euro steckt auch die Gasrechnung für den Herd. Für Telefon und Internet sind 20 Euro vorgesehen - das kommt bei den allergünstigsten Angeboten grade so hin, wenn man nur ins Festnetz telefoniert und kein mobiltelefon hat. Für ÖPNV 19 Euro - Eine Monatskarte in den meisten Städten (Cityzone) kostet 50-70 Euro.
Ich sehe eine Monatskarte als absolut überflüssig an.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Also nochmals für Sie Herr zollagent, ein Direkt- link, den Sie sicher übersehen haben, der belegt, dass Hartz 4 grundgesetzwidrig ist: http://www.buergerinitiative-grundeinko ... ichnis.htmzollagent » Mo 9. Sep 2013, 16:18 hat geschrieben: Hör doch auf zu sülzen. Bring ein Urteil, das aussagt, daß Hartz IV verfassungswidrig ist und dann rede weiter. Die Verfassungskonformität wird nicht von Möchtegernjuristen festgestellt, sondern immer nur von denen, die dafür berufen sind. Wenn dir ein Gesetz nicht gefällt, heißt das nicht, daß es verfassungswidrig ist.
Ich habe Ihnen schon tausend mal gesagt, dass es sich NICHT um meine Meinung geht, sondern um juristische Sachargumente. Warum lesen Sie meine Threads nicht erst, und dann geben Sie Ihren unqualifizierten Müll dazu ab???
Langsam habe ich den Eindruck, dass das mutwillig ist. Sie versuchen jede Diskussion und Information durch Pöbeln, Anfeindungen und Beleidigungen zu verhindern oder die Leute zu vertreiben.
Das ist das Muster eines bezahlten Trolls, der kritische Auseinandersetzung in einem Forum verhindern soll. Sind Sie einer, womöglich aus der Staatskasse bezahlt, oder wollen Sie einfach nur pöbeln, weil Ihnen jemand die Bildzeitung geklaut hat???
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Mal im ernst: Die Kinder müssen in die Schule und wenn es für ein Auto nicht reicht oder es nicht sinnvoll ist (Stadt), ist ein Abo die günstigste Variante. Ich jedenfalls komme nicht mit 4-5 Einzelfahrten im Monat hin, dabei habe ich ein Auto. Wenn sich jemand um Arbeit kümmern und Vorstellungstermine absolvieren soll, muss er sich bewegen können. In der Praxis lebt man dann woanders unter dem vorgesehenen Satz oder nimmt das Geld sonst wo her. Ich will hier auch nicht in eine Diskussion einsteigen, ob es exakt 5€ mehr oder weniger sein müssten. Aber wenn jemand behauptet, der Strom sei bereits in den KdU enthalten, ist das in den überwiegenden Fällen falsch.jorikke » Mo 9. Sep 2013, 16:40 hat geschrieben:
Mal im Ernst. Ich gönne den Arbeitslosen jeden Euro. Auch mehr. Trotzdem ist das Beispiel mit der ÖPNV Monatskarte der reine Blödsinn. In den 19€ sind die vier bis fünf Fahrten monatlich, die notwendig sein mögen, wahrscheinlich abgegolten.
Ich sehe eine Monatskarte als absolut überflüssig an.
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Bewerbungskosten und notwendige Schülerfahrkarten werden doch zusätzlich zum Hartz Vier gewährt.SoleSurvivor » Mo 9. Sep 2013, 18:56 hat geschrieben: Mal im ernst: Die Kinder müssen in die Schule und wenn es für ein Auto nicht reicht oder es nicht sinnvoll ist (Stadt), ist ein Abo die günstigste Variante. Ich jedenfalls komme nicht mit 4-5 Einzelfahrten im Monat hin, dabei habe ich ein Auto. Wenn sich jemand um Arbeit kümmern und Vorstellungstermine absolvieren soll, muss er sich bewegen können. In der Praxis lebt man dann woanders unter dem vorgesehenen Satz oder nimmt das Geld sonst wo her. Ich will hier auch nicht in eine Diskussion einsteigen, ob es exakt 5€ mehr oder weniger sein müssten. Aber wenn jemand behauptet, der Strom sei bereits in den KdU enthalten, ist das in den überwiegenden Fällen falsch.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Bewerbungskosten werden nachträglich gegen Nachweis erstattet. Nach Ermessen.Antisozialist » Mo 9. Sep 2013, 18:00 hat geschrieben: Bewerbungskosten und notwendige Schülerfahrkarten werden doch zusätzlich zum Hartz Vier gewährt.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Deine Links belegen allenfalls, daß es außer dir noch weitere Leute gibt, die meinen, daß Hartz IV verfassungswidrig ist. Eure Meinung sei Euch unbenommen. Aber es Eure Meinung, nicht mehr, nicht weniger. Juristische Verbindlichkeit hat keiner dieser Links oder sonstigen Veröffentlichungen. Deine hilflosen Unterstellungen darfst du dir übrigens sparen. Wenn du nicht in der Lage bist, zu diskutieren und Gegenrede oder von deinen Ansichten abweichende Meinungen als persönlichen Angriff siehst, sollte man dich noch mal in den Kindergarten schicken. Dort bekommst du die Grundbegriffe beigebracht. Und ein bißchen schaukeln darfst du auch!Humanist » Mo 9. Sep 2013, 17:52 hat geschrieben:
Also nochmals für Sie Herr zollagent, ein Direkt- link, den Sie sicher übersehen haben, der belegt, dass Hartz 4 grundgesetzwidrig ist: http://www.buergerinitiative-grundeinko ... ichnis.htm
Ich habe Ihnen schon tausend mal gesagt, dass es sich NICHT um meine Meinung geht, sondern um juristische Sachargumente. Warum lesen Sie meine Threads nicht erst, und dann geben Sie Ihren unqualifizierten Müll dazu ab???
Langsam habe ich den Eindruck, dass das mutwillig ist. Sie versuchen jede Diskussion und Information durch Pöbeln, Anfeindungen und Beleidigungen zu verhindern oder die Leute zu vertreiben.
Das ist das Muster eines bezahlten Trolls, der kritische Auseinandersetzung in einem Forum verhindern soll. Sind Sie einer, womöglich aus der Staatskasse bezahlt, oder wollen Sie einfach nur pöbeln, weil Ihnen jemand die Bildzeitung geklaut hat???
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Er hat es immer noch nicht verstanden: Dieser Eine Link den ich setze, nämlich den hier:zollagent » Mo 9. Sep 2013, 19:12 hat geschrieben: Deine Links belegen allenfalls, daß es außer dir noch weitere Leute gibt, die meinen, daß Hartz IV verfassungswidrig ist. Eure Meinung sei Euch unbenommen. Aber es Eure Meinung, nicht mehr, nicht weniger. Juristische Verbindlichkeit hat keiner dieser Links oder sonstigen Veröffentlichungen. Deine hilflosen Unterstellungen darfst du dir übrigens sparen. Wenn du nicht in der Lage bist, zu diskutieren und Gegenrede oder von deinen Ansichten abweichende Meinungen als persönlichen Angriff siehst, sollte man dich noch mal in den Kindergarten schicken. Dort bekommst du die Grundbegriffe beigebracht. Und ein bißchen schaukeln darfst du auch!
http://www.buergerinitiative-grundeinko ... ichnis.htm
stellt immer noch NICHT meine Meinung dar oder sonst eine Meinung dar, sondern ein Juristisches Gutachten mit RICHTERVORLAGE. Dieses kann jeder für eine individuelle Klage in Hartz 4 benutzen, gleichzeitig legt das Gutachten die Verfassungsproblematik der Sanktionen in Hartz 4 sachkompetent, juristisch dar.
In Keinem Fall geht es um Meinung! Herr zollagent versucht es nur immer so darzustellen, als wärs eine Meinung. Aber als Troll ist das auch seine Aufgabe, nicht wahr?
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
woran liegt das eigentlich, das man beim einschlaegigen H-4 milieu nie den eindruck hat, an blankem materalismus wuerde es tatsaechlich fehlen ...SoleSurvivor » Mo 9. Sep 2013, 16:20 hat geschrieben: Vielleicht solltest du dich genauer informieren und weniger rumnölen.
Strom ist in der Regelleistung eingepreist und wird individuell bezahlt. Bei der Berechnung der Regelleistung wird Strom mit 32 Euro veranschlagt. Im Schnitt ein Drittel zu niedrig. In denselben 32 Euro steckt auch die Gasrechnung für den Herd. Für Telefon und Internet sind 20 Euro vorgesehen - das kommt bei den allergünstigsten Angeboten grade so hin, wenn man nur ins Festnetz telefoniert und kein mobiltelefon hat. Für ÖPNV 19 Euro - Eine Monatskarte in den meisten Städten (Cityzone) kostet 50-70 Euro.
und die H-4 milieus sind doch in jeder stadt gleich, also wirklich in einer jeden ...
Zitat: Stehen Intelligenz und Schulnoten in irgendeinem direkten proportionalen Zusammenhang ... Nein ... Warum? ... Ich bin das lebende Gegenbeispiel
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Auch ein juristisches Gutachten ist eine Meinungsäußerung und so lange das Verfassungsgericht nicht ein Urteil gefällt hat, in dem die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes festgestellt wurde, hat dieses Gutachten den gleichen Nährwert wie die Werbeaufdrucke auf deiner Klopapierrolle. Es ist Meinung und damit rechtlich so lange völlig unerheblich, bis ein entsprechendes Urteil vorliegt. Mit diesem Fakt mußt du leben. BTW, es hindert dich niemand daran, mit deinen Mitteln diesem Gutachten zu entsprechen und einem Transferleistungsempfänger den Teil deines Einkommens, den du nicht selber brauchst, zukommen lassen. Dann aber bitte nicht vergessen, das der Behörde zu melden, denn dann würde die Bedürftigkeit zur weiteren Unterhaltszahlung nicht mehr vorliegen. Es steht dir dann frei, den Regelsatz nach deinem Ermessen zu gestalten.Humanist » Di 10. Sep 2013, 00:39 hat geschrieben:
Er hat es immer noch nicht verstanden: Dieser Eine Link den ich setze, nämlich den hier:
http://www.buergerinitiative-grundeinko ... ichnis.htm
stellt immer noch NICHT meine Meinung dar oder sonst eine Meinung dar, sondern ein Juristisches Gutachten mit RICHTERVORLAGE. Dieses kann jeder für eine individuelle Klage in Hartz 4 benutzen, gleichzeitig legt das Gutachten die Verfassungsproblematik der Sanktionen in Hartz 4 sachkompetent, juristisch dar.
In Keinem Fall geht es um Meinung! Herr zollagent versucht es nur immer so darzustellen, als wärs eine Meinung. Aber als Troll ist das auch seine Aufgabe, nicht wahr?
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Soviel Unfug habe ich selten gelesen: Ein juristisches Gutachten ist KEINE Meinungsäußerung, sondern eine Darlegung der Verfassungsproblematik nach objektiven Kriterien, von Fachleuten erstellt. Dieses Gutachten ist deshalb besonders, da es eine Richtervorlage ist. Jeder sanktionierte Alg 2 Empfänger bzw. sein Anwalt oder Anwältin kann dieses Muster nutzen und individuell klagen. Der Sozialrichter hat nun die Möglichkeit die Klage direkt ans Bundesverfassungsgericht weiter zu leiten. Dann erst kann ein das Bundesverfassungsgericht urteilen. Deshalb ist es so wichtig, dass diese Info verbreitet wird. Nochmal das Gutachten/Richtervorlage ist frei verfügbar zum Download, link siehe oben.zollagent » Di 10. Sep 2013, 07:14 hat geschrieben: Auch ein juristisches Gutachten ist eine Meinungsäußerung und so lange das Verfassungsgericht nicht ein Urteil gefällt hat, in dem die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes festgestellt wurde, hat dieses Gutachten den gleichen Nährwert wie die Werbeaufdrucke auf deiner Klopapierrolle. Es ist Meinung und damit rechtlich so lange völlig unerheblich, bis ein entsprechendes Urteil vorliegt. Mit diesem Fakt mußt du leben. BTW, es hindert dich niemand daran, mit deinen Mitteln diesem Gutachten zu entsprechen und einem Transferleistungsempfänger den Teil deines Einkommens, den du nicht selber brauchst, zukommen lassen. Dann aber bitte nicht vergessen, das der Behörde zu melden, denn dann würde die Bedürftigkeit zur weiteren Unterhaltszahlung nicht mehr vorliegen. Es steht dir dann frei, den Regelsatz nach deinem Ermessen zu gestalten.
Auf den anderen Blödsinn den Sie schreiben, gehe ich gar nicht erst ein, das ist unter meinem Niveau. Viel Spaß noch beim Trollen (auf Kosten der Steuerzahler???)
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Wo verkehrst du denn? Sollte ich mich besser von dir distanzieren?sportsgeist » Di 10. Sep 2013, 06:46 hat geschrieben: woran liegt das eigentlich, das man beim einschlaegigen H-4 milieu nie den eindruck hat, an blankem materalismus wuerde es tatsaechlich fehlen ...
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
wo trifft man denn in jeder stadt das einschlaegige H-4 milieu so ?!SoleSurvivor » Di 10. Sep 2013, 11:36 hat geschrieben: Wo verkehrst du denn? Sollte ich mich besser von dir distanzieren?
Zitat: Stehen Intelligenz und Schulnoten in irgendeinem direkten proportionalen Zusammenhang ... Nein ... Warum? ... Ich bin das lebende Gegenbeispiel
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Und du Oberliberaler lebst in deinem Elfenbeinturm schwadronierst über H4 ler ohne deren Verhältnisse zu kennen ?SoleSurvivor » Di 10. Sep 2013, 10:36 hat geschrieben: Wo verkehrst du denn? Sollte ich mich besser von dir distanzieren?
Mehr noch du distanzierst dich von denen ?
Kein Asylantenheim in der Nähe meines Turmes.
So einer bist du also
Zuletzt geändert von Praia61 am Di 10. Sep 2013, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
Ignorierte Person/en : Schnitter
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Stadion?sportsgeist » Di 10. Sep 2013, 10:41 hat geschrieben: wo trifft man denn in jeder stadt das einschlaegige H-4 milieu so ?!
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Dann bau es in der Nähe meines Hauses. So einer bist du also!Praia61 » Di 10. Sep 2013, 12:06 hat geschrieben:Kein Asylantenheim in der Nähe meines Turmes.
So einer bist du also
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Der Artikel 20 (4) soll jetzt für die politische Zufriedenheit eines Trolles, der sich hier als Humanist bezeichnet, mißbraucht werden? Wo ist die Gefährdung des Staates, die die Anwendung dieses Artikels rechtfertigen würde? Und warum versucht besagter "Humanist" nicht erst die Mittel, die der Staat seinen Bürgern bietet?Humanist » Mo 9. Sep 2013, 12:35 hat geschrieben:Ich zitiere Artikel 20 (GG):
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ich berufe mich auf Artikel 20 Absatz 4, und leiste meinen Widerstand durch unbedingte Aufklärung, solange bis "das Volk" informiert ist und die politischen Faschisten abwählt, oder das BVG endlich einen Schlussstrich zieht.
Jeder hier im Forum ist gemäß Artikel 20, (4) aufgefordert seinen Widerstand zu leisten. Sei es als Betroffener durch Klage, mit Richtervorlage, oder durch Information, durch Weitergabe des links, siehe oben.
Jetzt bin ich gespannt, was die Trolle so alles schreiben.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Ist das ein verstecktes Eingeständnis, daß du die Verfassungswidrigkeit also doch nicht in trockenen Tüchern hast? Daß du also wieder mal mehr versprochen hast, als du halten kannst?Humanist » Di 10. Sep 2013, 11:22 hat geschrieben:
Soviel Unfug habe ich selten gelesen: Ein juristisches Gutachten ist KEINE Meinungsäußerung, sondern eine Darlegung der Verfassungsproblematik nach objektiven Kriterien, von Fachleuten erstellt. Dieses Gutachten ist deshalb besonders, da es eine Richtervorlage ist. Jeder sanktionierte Alg 2 Empfänger bzw. sein Anwalt oder Anwältin kann dieses Muster nutzen und individuell klagen. Der Sozialrichter hat nun die Möglichkeit die Klage direkt ans Bundesverfassungsgericht weiter zu leiten. Dann erst kann ein das Bundesverfassungsgericht urteilen. Deshalb ist es so wichtig, dass diese Info verbreitet wird. Nochmal das Gutachten/Richtervorlage ist frei verfügbar zum Download, link siehe oben.
Auf den anderen Blödsinn den Sie schreiben, gehe ich gar nicht erst ein, das ist unter meinem Niveau. Viel Spaß noch beim Trollen (auf Kosten der Steuerzahler???)
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Hat das denn schon jemand benutzt?Humanist » Di 10. Sep 2013, 00:39 hat geschrieben:
Er hat es immer noch nicht verstanden: Dieser Eine Link den ich setze, nämlich den hier:
http://www.buergerinitiative-grundeinko ... ichnis.htm
stellt immer noch NICHT meine Meinung dar oder sonst eine Meinung dar, sondern ein Juristisches Gutachten mit RICHTERVORLAGE. Dieses kann jeder für eine individuelle Klage in Hartz 4 benutzen,
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Ja; mindestens eine Klage ist unterwegs und wartet auf Weiterleitung ans Bundesverfasssungsgericht. Je mehr Klagen aber, desto besser, da es ja auch verschiedene Sanktionsstufen gibt.jack000 » Di 10. Sep 2013, 18:57 hat geschrieben: Hat das denn schon jemand benutzt?
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Nicht ich nöle rum , diejenigen, die partout nicht mit der Regelleistung auskommen, die nölen rum, bemühen die Rechtsstaatlichkeit und Verfassungstreue unseres Landes, ob Hartz IV mit der Verfassung unseres Landes vereinbar sei.SoleSurvivor » Mo 9. Sep 2013, 15:20 hat geschrieben: Vielleicht solltest du dich genauer informieren und weniger rumnölen.
Strom ist in der Regelleistung eingepreist und wird individuell bezahlt. Bei der Berechnung der Regelleistung wird Strom mit 32 Euro veranschlagt. Im Schnitt ein Drittel zu niedrig. In denselben 32 Euro steckt auch die Gasrechnung für den Herd. Für Telefon und Internet sind 20 Euro vorgesehen - das kommt bei den allergünstigsten Angeboten grade so hin, wenn man nur ins Festnetz telefoniert und kein mobiltelefon hat. Für ÖPNV 19 Euro - Eine Monatskarte in den meisten Städten (Cityzone) kostet 50-70 Euro.
Zu deinem Beitrag: im Sommer kann man mit dem Rad fahren, und ein erfrischender Spaziergang im Winter soll auch nicht lebensgefährlich sein, aber wer erst morgens um 12.00 aufwacht, für den ist dann sicher jeder Schritt einer zuviel.
Strom, Energie: mit anteilig 32 Euro kommt man aus, wer aus 1+1+1/2 besteht, bekommt rd. 90 Euro. Ich zahlte für meine Familie 66 Euro/Monat und koche mit Strom
Wer natürlich nen riesiegen Fernseher mit 250 Watt Verbrauch 24 STD durchlaufen lässt, der hat nun einmal die folgenden Kosten: 250 x 24 = 6 kw x 0,22 Euro = 1.32 Euro/Tag x 30 = 40 Euro pro Monat, alleine nur dafür. Und dazu kommt dann das technisch aufgerüstete Kinderzimmer mit sicher noch einem Fernseher und diversen anderen, Glück und Zufriedenheit verheißenden Geräten. .
Telefon GSM: Alle Hartz IV Empfänger sind ja Ärzte, die sofort erreichbar sein MÜSSEN
Und was das Bildungsangebot angeht: in jeder Stadt gibt es öffentliche Büchereien, die zu Fuß erreichbar sind.
Theaterbesuch, Oper,: Stehplätze ganz oben. Wer mit der Theaterverwaltung spricht, seine finanzielle Situation zeigt, sagt , dass er seinem Kind Kultur zeigen will, findet gerade in diesen Kreisen ein offenes Ohr.
Mir sagte einmal ein Intendant: Wenn wir unsere Kinder heute nicht an das Theater heranführen, dann haben wir morgen keine Besucher mehr.
Sportverein: In jeder Stadt gibt es ausreichend Sportaktivitäten, die für 10 Euro/Monat für Kinder und 15 Euro für Erwachsene angeboten werden, jeden Tag !! und das für 10 Euro.
Urlaub/Ferien, auch dass gibt es für Familien, mir sind hierzu lediglich „Die Falken“ bekannt, es sicher auch andere und auch konfessionelle Organisationen gibt.
Hartz IV Empfänger zahlen bei „Die Falken“ nur die Hälfte des ohnehin schon günstigen Preises:
Beispiel: 3 Wochen Sommercamp auf Föhr , normal: 125 Euro, das wären für Kind reduziert dann ca. 20 Euro/Woche
Oder: 14 Tage Südengland mit Fähre von Frankreich, mit London-Besuch: normal 160 Euro, reduziert = 40 Euro/pro Woche.
Wohlbemerkt, alles mit Verpflegung. Da muss der Sprößlich halt auch mal ein paar Stullen schmieren.
Nein, bei etwas mehr Engagement und weniger Pflegma, um nicht den Begriff Faulheit zu gebrauchen, sind auch mit Hartz IV alle Anehmlichkeiten erreichbar.
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Du stehst auf Käfige in deiner NachbarschaftSoleSurvivor » Di 10. Sep 2013, 13:16 hat geschrieben: Dann bau es in der Nähe meines Hauses. So einer bist du also!
Ignorierte Person/en : Schnitter
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Hier ein Bericht über korrupte Jobcenter und einen korrupten Staat: Jobcenter-Chefs bekommen Prämie, wenn sie viel und besonders hart sanktionieren. D.h. wenn sie besonders vielen Menschen die Existenzgrundlagen entziehen(nichts anderes sind Sanktionen) , werden sie zusätzlich zu ihrem schon hohen Gehalt finanziell belohnt. Anders ausgedrückt: Auftragsmord durch die Regierung, aufkosten der Steuerzahler.
Hier der link: http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/ ... 33695.html
Hier der link: http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/ ... 33695.html
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Das Gehalt ist recht übel für eine Führungskraft, aber Beamte sollten in ihren Entscheidungen wirtschaftlich unabhängig bleiben.Humanist » Mi 11. Sep 2013, 19:06 hat geschrieben:Hier ein Bericht über korrupte Jobcenter und einen korrupten Staat: Jobcenter-Chefs bekommen Prämie, wenn sie viel und besonders hart sanktionieren. D.h. wenn sie besonders vielen Menschen die Existenzgrundlagen entziehen(nichts anderes sind Sanktionen) , werden sie zusätzlich zu ihrem schon hohen Gehalt finanziell belohnt. Anders ausgedrückt: Auftragsmord durch die Regierung, aufkosten der Steuerzahler.
Hier der link: http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/ ... 33695.html
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
- jmjarre
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
6000 Euro plus Prämie...in der freien Wirtschaft ist das NICHT die RegelAntisozialist » Mi 11. Sep 2013, 18:36 hat geschrieben:
Das Gehalt ist recht übel für eine Führungskraft, aber Beamte sollten in ihren Entscheidungen wirtschaftlich unabhängig bleiben.
Strang über die SED und deren Stasi Aktivitäten -neueste Enthüllungen...Hier:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Und wenn jemand eine Niederlassung mit mehreren hundert Mitarbeitern leitet?jmjarre » Sa 14. Sep 2013, 09:00 hat geschrieben:
6000 Euro plus Prämie...in der freien Wirtschaft ist das NICHT die Regel
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Ich halte diesen Zustand für unhaltbar,das in solch einer Anstellung PRÄMIEN gezahlt werden.Humanist » Mi 11. Sep 2013, 18:06 hat geschrieben:Hier ein Bericht über korrupte Jobcenter und einen korrupten Staat: Jobcenter-Chefs bekommen Prämie, wenn sie viel und besonders hart sanktionieren. D.h. wenn sie besonders vielen Menschen die Existenzgrundlagen entziehen(nichts anderes sind Sanktionen) , werden sie zusätzlich zu ihrem schon hohen Gehalt finanziell belohnt. Anders ausgedrückt: Auftragsmord durch die Regierung, aufkosten der Steuerzahler.
Hier der link: http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/ ... 33695.html
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Um so wichtiger ist es, daß man bedacht sein sollte, durch eine Arbeitsaufnahme dieser "Nötigung" so schnell wie möglich zu entkommen!
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Völlig Richtig.zollagent » Mo 7. Jul 2014, 07:35 hat geschrieben:Um so wichtiger ist es, daß man bedacht sein sollte, durch eine Arbeitsaufnahme dieser "Nötigung" so schnell wie möglich zu entkommen!
Aber auch völlig unnötig zu erklären.
Außer man geilt sich immer wieder,an denen auf die wirklich NICHT wollen.
Und du hast das Talent es immer wieder neu zu versuchen,es so darzustellen,als wenn ALLE ALG II Empfänger in genau DEINE Kategorie passen würden.
Damit vermittelst du den Lesern den Eindruck,das DU Hilfeempfänger alle in eine Kiste steckst.
und das,macht deine diesbezüglichen Postings ziemlich Peinlich,und zwar für dich.
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Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
"man" geilt sich immer wieder genau an DEN Sanktionen für DIE Brüder auf, die NICHT wollen...Dr. Nötigenfalls » Mo 7. Jul 2014, 10:24 hat geschrieben: Völlig Richtig.
Aber auch völlig unnötig zu erklären.
Außer man geilt sich immer wieder,an denen auf die wirklich NICHT wollen.
Und du hast das Talent es immer wieder neu zu versuchen,es so darzustellen,als wenn ALLE ALG II Empfänger in genau DEINE Kategorie passen würden.
Damit vermittelst du den Lesern den Eindruck,das DU Hilfeempfänger alle in eine Kiste steckst.
und das,macht deine diesbezüglichen Postings ziemlich Peinlich,und zwar für dich.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Humanist » Mi 11. Sep 2013, 18:06 hat geschrieben:Hier ein Bericht über korrupte Jobcenter und einen korrupten Staat: Jobcenter-Chefs bekommen Prämie, wenn sie viel und besonders hart sanktionieren. D.h. wenn sie besonders vielen Menschen die Existenzgrundlagen entziehen(nichts anderes sind Sanktionen) , werden sie zusätzlich zu ihrem schon hohen Gehalt finanziell belohnt. Anders ausgedrückt: Auftragsmord durch die Regierung, aufkosten der Steuerzahler.
Hier der link: http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/ ... 33695.html
Vorweg: ich bin ebenso erfreut wie erstaunt, daß hier mal ein Thread zum Thema einigermaßen sachlich geblieben ist, ohne in die Abgründe persönlicher Differenzen, ideoligischer Phrasen und der hier permanent kultivierten Dumpfbackenhetze abzudriften.
Zu den Prämienzahlungen: die wurden lange durch die Arbeitsagentur und andere Stellen vehement bestritten, bis diese Tatsache belegbar ans Licht kam.
Nun wird wenigstens eingestanden, daß die Zielsetzung nicht die gern propagierte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist.Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte auf B.Z.-Nachfrage die Prämienzahlungen. Sprecherin Anja Huth: „Wir sind davon überzeugt, dass die Verbindung der Zielerreichung mit der Leistungsbezahlung ein zusätzliches Motivationssignal für die erfassten Beschäftigten bedeutet.“
Drei Aspekte werden bei dieser Diskussion in der Regel außen vor gelassen:
1. Der permanente Anstieg der Sanktionen (hauptsächlich wegen Meldeversäumnissen) wird nicht hinterfragt, sondern polemisch verwendet um Vorurteile und soziale Ausgrenzung nachhaltig zu kultivieren.
2. Die gerichtlich korrigierten Sanktionen fließen nicht in die publizierten Statistiken ein, sie haben auch keinen Einfluß auf die Bonuszahlungen.
3. Die "Notwendigkeit" und die sozialen Auswirkungen von Sanktionen wurden zwar untersucht und von zahlreichen, durchaus sachlichen und ideologisch unverdächtigen Studien als kontraproduktiv dargestellt, seitens der Politik werden diese Ergebnisse allerdings ignoriert.
Zu 1: ein plötzlicher Anstieg der Sanktionen war feststellbar, als in einem Einzelfall geurteilt wurde, daß permanente Absagen von Meldeterminen durch eine ärztliche Wegeunfähigkeitsbescheinigung belegt werden sollen.
Seither werden Krankschreibungen, nach dem Gesetzestext ein "wichtiger Grund" für ein Melde"versäumnis", nicht anerkannt. Obwohl das SGB dahingehend abgeändert wurde, daß den Jobcentern die Möglichkeit gegeben wurde, bei Zweifeln an einer Krankschreibung den Ärztlichen Dienst einzuschalten, wird an dieser Praxis festgehalten. Und das obwohl sogar seitens der Ärzteschaft klare Absagen an diese Phantasiebescheinigung (die, nebenbei erwähnt, der Allgemeinheit Kosten auferlegt) publiziert wurden und wenigstens in einem Bundesland Ärzte aufgerufen wurden, derartige Anforderungen der Ärztekammer zu melden, da entsprechende Vereinbarungen mit der Landesregierung diese widerrechtliche und absurde Praxis beenden sollten.)
Zu 2: Parallel zu den steigenden Sanktionen korrigieren Richter zunehmend verhängte Sanktionen - bis hin zur bekannten Überlastung des Rechtssystems. Im hier erwähnten Bundesland Berlin gibt es bereits entsprechende Stellungnahmen seitens der Richterschaft, die von provozierten, unnötigen und verschleppten Verfahren sprechen.
Zu 3: Betroffene, denen der Regelsatz gekürzt wird, sind weiterhin verpflichtet, festgeschriebene Vereinbarungen einzuhalten und dafür in Vorkasse zu gehen. Im Bereich der U-25-jährigen wird oft zu 100% sanktioniert, was es schlicht unmöglich macht diese Vorkasse für Bewerbungen zu leisten. Während Verlust der Energieversorgung und Wohnungsverlust drohen, werden zeitgleich weitere Sanktionen vorbereitet. Das ist absurd, unmenschlich und ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot, da hier altersabhängig unterschieden und existenzbedrohend entschieden wird.
Unter diesen Aspekten ist es in meinen Augen geradezu widerwärtig, wenn die "Geschäftsführer" einer Behörde mit Verfassungsauftrag auch noch dafür honoriert werden, daß Sanktionsgründe konstruiert werden, Mitarbeiter Bescheide erstellen, die von Richtern korrigiert werden und nicht zuletzt, auch dies ist inzwischen mehrfach belegbar, Druck auf die Mitarbeiter ausüben, um auch widerrechtliche Sanktionsmöglichkeiten umzusetzen.
Zuletzt geändert von Piedro am Sa 16. Aug 2014, 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
benfalls: http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/ ... nter-chefsAußerdem sind Jobcenter-Chefs (Monatsgehalt: mindestens 5916,24 Euro) laut einer Zielvereinbarung angehalten, jede Überschreitung von Mietobergrenzen konsequent zu ahnden – theoretisch auch dann, wenn diese nur einige wenige Euro beträgt. Erst im August war ein Jobcenter aus Thüringen wegen 15 Cent vor das Bundessozialgericht gezogen – wegen 15 Cent.
Hierzu ist zu sagen: viele Kommunen können nicht, wie vom Gesetzgeber verlangt, ein "schlüssiges Konzept" zur Berechnung dieser Obergrenze vorlegen. In jüngster Zeit wurden diese Konzepte in erschreckender Anzahl von Sozialgerichten gekippt, da sie eben nicht schlüssig waren, sondern die Beträge mit statistischen Fehlern und Tricks kleingerechnet wurden. Eine entsprechende Korrektur dauert allerdings Jahre, was das für Betroffene bedeutet, sollte man sich leicht vorstellen können.
Beim Erstellen derart unzreichender Konzepte hat sich vor allem die hamburger Firma "Analsyse und Konzepte" hervorgetan. Man kann schon fast davon ausgehen, daß die von diesem Unternehmen erarbeiteten Grundlagen nicht den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen.
Das "Ahnden" von Überschreitungen der Mietobergrenzen sieht folgendermaßen aus: Betroffene werden aufgefordert, binnen Frist eine Wohnung zu finden, die der Obergrenze entsprechen. Dann wird der Umzug, da von der Behörde gefordert, finanziert. Oft kommt das dann zu weiteren Bedarfen, etwa, wenn die Einrichtung nicht für die neue Wohnung geeignet ist, Einbauküche passt nicht, Schränke sind nicht stellbar oder nach dem Umzug nicht mehr verwendbar usw. Die Kaution wird als Darlehen gewährt und mit max. 10% des Regelsatzes erstattet. (Gelingt es einem Betroffenen trotz nachweislicher Bemühungen nicht, eine angemessene Wohnung zu finden, ist die Behörde theoretisch gehalten, diesen Mehrbedarf bei den KdU weiter zu tragen.)
Dieses Prozedere bei einem (in Zahlen: 1) Euro über der Angemessenheitsgrenze zu exekutieren ist völlig hirnrissig, zumal entsprechende Bescheide mit Sicherheit auf dem Klageweg korrigiert werden.
Ist ein KdU-Konzeppt nachweislich nicht schlüssig, hat sich Behörde an der Wohngeldtabelle zu orientieren. Auch hier kommt es bundesweit zu zahlreichen Fehlentscheidungen.
Diese Problematik ist seit einiger Zeit gerade in jenen Städten akut, in denen die Mieten exorbitant gestiegen sind, zB Hamburg. In diesen Städten ist in der Regel auch zu vermerken, daß hier besonders oft rechtswidrig beschieden wird - und die Geschäftsführer der Sozialbehörden zu den Bonusempfängern der oben erwähnten Prämienzahlungen gehören.
Zuletzt geändert von Piedro am Sa 16. Aug 2014, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Eine Nötigung liegt dann vor, wenn Menschen durch Androhung eines empfindlichen Übles zu Handlungen gezwungen werden.
Manche gehen so weit, daß sie aus dem SGB generell eine gesetzlich manifestierte Nötigung ableiten.
Für mich liegt eine Nötigung dann vor, wenn die gesetzlichen Bestimmungen ignoriert werden, um Menschen durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Handlungen zu zwingen.
Das ist - nicht in allen, aber in vielen Jobcentern seit vielen Jahren dauerhaft der Fall. Konkret geschiet dies durch das Verlangen einer "Wegeunfähigkeitsbescheinigung", wenn ein Meldetermin wegen bescheinigter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht wahrgenommen wird. In vielen "Einladungen" wird das sogar explizit vermerkt.
Dieses Handeln ist auf ein Einzelfallurteil zurück zu führen: ein Leistungsberechtigter hat sich jedes Meldetermins durch eine AU-Bescheinigung entzogen. Das Gericht urteilte, daß in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung verlangt werden konnte. Daraufhin wurde Leistungsberechtigten bundesweit (nicht von allen Jobcentern) in den "Einladungen" mitgeteilt, eine AU-Bescheinigung könne nicht als wichtiger Grund anerkannt werden. Im Gesetzestext ist dies jedoch eindeutig als wichtiger Grund definiert, den Begriff Wegeunfähigkeitsbescheinigung kennt das Gesetz nicht.
Inzwischen hat sich die rechtliche Grundlage geändert, die Jobcenter werden vom Gesetzgeber angehalten, bei Zweifeln an einer AU-Bescheinigung den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit einer Prüfung zu beauftragen. Dennoch halten viel Jobcenter an der widerrechtlichen Praxis fest. Wer diese rechtswidrige Vorgehensweise nicht akzeptiert und entsprechende Verweise (es gibt etliche Urteile dazu) einbringt, wird in der Regel trotzdem sanktioniert und muß den Rechtsweg beschreiten: Widerspruch, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Verfahren vor dem Sozialgericht).
Die Mainarbeit in Hessen setzt da noch einen drauf. Vermutlich, um die Urteile zu diesen Wegeunfähigkeitsbescheinigung auszuhebeln, wird eine "Beratungsunfähigkeitsbescheinigung" verlangt. Pikanterweise von den Personen, denen der Gesetzgeber die Beratungspflicht auferlegt. Entsprechende Anfragen nach der Rechtsgrundlage, die lt. Gesetz beantwortet werden müssen, werden entweder ignoriert, oder man beruft sich kaltblütig auf eben jenes Urteil, das, wie gesagt, ein explizites Einzelfallurteil war, nie geeignet war, das SGB auszuhebeln und obendrein wegen der geänderten Gesetzeslage gar nicht mehr relevant sein kann.
In meinen Augen ist das Nötigung.
Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in einem Rundschreiben von 2007 (!) ihre Mitglieder auf diesen Mißtstand und die Intervention bei der Landesregierung hingewiesen.
Zitat:
2.03 Anforderung von „Bettlägerigkeitsbescheinigungen“ durch
die Agenturen für Arbeit
Anforderung
von
„Bettlägerigkeitsbescheinigungen“
In der Vergangenheit hatten sich Beschwerden von Ärzten gehäuft, die
darauf hingewiesen hatten, dass die Agenturen für Arbeit bei Arbeitslosen,
die im Rahmen von Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung
im Recht der Arbeitsförderung an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
teilnehmen müssen, sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen
vom behandelnden Arzt forderten, wenn der Arbeitslose
krankheitsbedingt an einer solchen Fortbildungsmaßnahme nicht teilnehmen
kann.
Mit der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sowie der Regionaldirektion
Baden-Württemberg konnte geklärt werden, dass eine über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
hinausgehende Bettlägerigkeitsbescheinigung
gesetzlich nicht vorgesehen ist und für die Belange der Grundsicherung
für Arbeitssuchende nach dem SGB II und die Arbeitsförderung nach SGB
III auch nicht erforderlich ist. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
geht davon aus, dass sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen zukünftig
von den Agenturen für Arbeit nicht mehr verlangt werden.
http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/ ... ben/87.pdf
Also: obwohl die Bundesagentur für Arbeit selbst seit sieben Jahren einräumt, daß diese Beischeinigung nicht gesetzeskonform ist - und demnach auch nicht als Grundlage von Sanktionen verwendet werden kann und darf - geschieht das weiterhin. Es gibt hunderte, wenn nicht tausende Beschwerden beim "Kundenmanagement", ohne jede Wirkung. Die Sozialgerichte werden weiterhin mit dieser Praxis der Rechtsbeugung beschäftigt, die Sanktionsstatistik wird Jahr für Jahr mit diesen Fällen angereichert und medial verbreitet (im Gegensatz zu den Korrekturen durch die Sozialgerichte, die immerhin 70% der beklagten Sanktionen zurück nehmen). Die Kosten hierfür trägt die Allgemeinheit. Anzeigen wegen Nötigung, die es auch schon gegeben hat, werden mit dem Verweis auf fehlendes, öffentliches Interesse abgelehnt. Die Verantwortlichen werden weder rechtlich noch personell zur Rechenschaft gezogen.
Ja, ich persönlich halte das für Nötigung im Amt, und ich spreche mich dafür aus, daß die Kosten, die durch solche Bescheide entstehen, von den Verursachern zu tragen sind, nicht von der Allgemeinheit. Ich spreche mich dafür aus, daß Sachbearbeiter, die solche Phantasiebescheinigungen verlangen, entweder nachgeschult werden oder, bei Wiederholung, entlassen. Ich spreche mich dafür aus, daß Geschäftsführer, die es zulassen, daß solche ungesetzlichen Bescheinigungen unter Sanktionsandrohungen in Einladungsschreiben verlangt werden, unverzüglich entlassen werden. Ich spreche mich dafür aus, daß die "verantwortlichen" Landräte der Optionskommunen prüfen, ob solche Praktiken in ihrem Zuständigkeitsbereich nachweisbar sind und diese unverzüglich abstellen. Nur die Regelungen im Gesetzestext sind maßgeblich, alle Forderungen, die darüber hinaus gehen und deshalb widerrechtlich sind, müssen konsequent abgeschafft werden.
Eine Nötigung liegt dann vor, wenn Menschen durch Androhung eines empfindlichen Übles zu Handlungen gezwungen werden.
Manche gehen so weit, daß sie aus dem SGB generell eine gesetzlich manifestierte Nötigung ableiten.
Für mich liegt eine Nötigung dann vor, wenn die gesetzlichen Bestimmungen ignoriert werden, um Menschen durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Handlungen zu zwingen.
Das ist - nicht in allen, aber in vielen Jobcentern seit vielen Jahren dauerhaft der Fall. Konkret geschiet dies durch das Verlangen einer "Wegeunfähigkeitsbescheinigung", wenn ein Meldetermin wegen bescheinigter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht wahrgenommen wird. In vielen "Einladungen" wird das sogar explizit vermerkt.
Dieses Handeln ist auf ein Einzelfallurteil zurück zu führen: ein Leistungsberechtigter hat sich jedes Meldetermins durch eine AU-Bescheinigung entzogen. Das Gericht urteilte, daß in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung verlangt werden konnte. Daraufhin wurde Leistungsberechtigten bundesweit (nicht von allen Jobcentern) in den "Einladungen" mitgeteilt, eine AU-Bescheinigung könne nicht als wichtiger Grund anerkannt werden. Im Gesetzestext ist dies jedoch eindeutig als wichtiger Grund definiert, den Begriff Wegeunfähigkeitsbescheinigung kennt das Gesetz nicht.
Inzwischen hat sich die rechtliche Grundlage geändert, die Jobcenter werden vom Gesetzgeber angehalten, bei Zweifeln an einer AU-Bescheinigung den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit einer Prüfung zu beauftragen. Dennoch halten viel Jobcenter an der widerrechtlichen Praxis fest. Wer diese rechtswidrige Vorgehensweise nicht akzeptiert und entsprechende Verweise (es gibt etliche Urteile dazu) einbringt, wird in der Regel trotzdem sanktioniert und muß den Rechtsweg beschreiten: Widerspruch, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Verfahren vor dem Sozialgericht).
Die Mainarbeit in Hessen setzt da noch einen drauf. Vermutlich, um die Urteile zu diesen Wegeunfähigkeitsbescheinigung auszuhebeln, wird eine "Beratungsunfähigkeitsbescheinigung" verlangt. Pikanterweise von den Personen, denen der Gesetzgeber die Beratungspflicht auferlegt. Entsprechende Anfragen nach der Rechtsgrundlage, die lt. Gesetz beantwortet werden müssen, werden entweder ignoriert, oder man beruft sich kaltblütig auf eben jenes Urteil, das, wie gesagt, ein explizites Einzelfallurteil war, nie geeignet war, das SGB auszuhebeln und obendrein wegen der geänderten Gesetzeslage gar nicht mehr relevant sein kann.
In meinen Augen ist das Nötigung.
Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in einem Rundschreiben von 2007 (!) ihre Mitglieder auf diesen Mißtstand und die Intervention bei der Landesregierung hingewiesen.
Zitat:
2.03 Anforderung von „Bettlägerigkeitsbescheinigungen“ durch
die Agenturen für Arbeit
Anforderung
von
„Bettlägerigkeitsbescheinigungen“
In der Vergangenheit hatten sich Beschwerden von Ärzten gehäuft, die
darauf hingewiesen hatten, dass die Agenturen für Arbeit bei Arbeitslosen,
die im Rahmen von Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung
im Recht der Arbeitsförderung an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
teilnehmen müssen, sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen
vom behandelnden Arzt forderten, wenn der Arbeitslose
krankheitsbedingt an einer solchen Fortbildungsmaßnahme nicht teilnehmen
kann.
Mit der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sowie der Regionaldirektion
Baden-Württemberg konnte geklärt werden, dass eine über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
hinausgehende Bettlägerigkeitsbescheinigung
gesetzlich nicht vorgesehen ist und für die Belange der Grundsicherung
für Arbeitssuchende nach dem SGB II und die Arbeitsförderung nach SGB
III auch nicht erforderlich ist. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
geht davon aus, dass sogenannte Bettlägerigkeitsbescheinigungen zukünftig
von den Agenturen für Arbeit nicht mehr verlangt werden.
http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/ ... ben/87.pdf
Also: obwohl die Bundesagentur für Arbeit selbst seit sieben Jahren einräumt, daß diese Beischeinigung nicht gesetzeskonform ist - und demnach auch nicht als Grundlage von Sanktionen verwendet werden kann und darf - geschieht das weiterhin. Es gibt hunderte, wenn nicht tausende Beschwerden beim "Kundenmanagement", ohne jede Wirkung. Die Sozialgerichte werden weiterhin mit dieser Praxis der Rechtsbeugung beschäftigt, die Sanktionsstatistik wird Jahr für Jahr mit diesen Fällen angereichert und medial verbreitet (im Gegensatz zu den Korrekturen durch die Sozialgerichte, die immerhin 70% der beklagten Sanktionen zurück nehmen). Die Kosten hierfür trägt die Allgemeinheit. Anzeigen wegen Nötigung, die es auch schon gegeben hat, werden mit dem Verweis auf fehlendes, öffentliches Interesse abgelehnt. Die Verantwortlichen werden weder rechtlich noch personell zur Rechenschaft gezogen.
Ja, ich persönlich halte das für Nötigung im Amt, und ich spreche mich dafür aus, daß die Kosten, die durch solche Bescheide entstehen, von den Verursachern zu tragen sind, nicht von der Allgemeinheit. Ich spreche mich dafür aus, daß Sachbearbeiter, die solche Phantasiebescheinigungen verlangen, entweder nachgeschult werden oder, bei Wiederholung, entlassen. Ich spreche mich dafür aus, daß Geschäftsführer, die es zulassen, daß solche ungesetzlichen Bescheinigungen unter Sanktionsandrohungen in Einladungsschreiben verlangt werden, unverzüglich entlassen werden. Ich spreche mich dafür aus, daß die "verantwortlichen" Landräte der Optionskommunen prüfen, ob solche Praktiken in ihrem Zuständigkeitsbereich nachweisbar sind und diese unverzüglich abstellen. Nur die Regelungen im Gesetzestext sind maßgeblich, alle Forderungen, die darüber hinaus gehen und deshalb widerrechtlich sind, müssen konsequent abgeschafft werden.
Zuletzt geändert von Piedro am Mo 3. Nov 2014, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Für den eigenen Lebensunterhalt zu arbeiten, und zwar vorzugsweise vor öffentlicher Alimentierung, ist keine Nötigung.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
zollagent » Mo 3. Nov 2014, 13:46 hat geschrieben:Für den eigenen Lebensunterhalt zu arbeiten, und zwar vorzugsweise vor öffentlicher Alimentierung, ist keine Nötigung.
Hat ja auch keiner gesagt. Ich schrieb:
Für mich liegt eine Nötigung dann vor, wenn die gesetzlichen Bestimmungen ignoriert werden, um Menschen durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Handlungen zu zwingen.
Wenn das Gesetz eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit als wichtigen Grund, einen Meldetermin nicht wahr zu nehmen, explizit benennt, kann eine Behörde, gleich ob kommunal oder von der Bundagentur für Arbeit geführt, das nicht negieren und eine zusätzliche, nicht vom Gesetzgeber legitimierte Bescheinigung unter Sanktionsandrohung verlangen.
Das ist Willkür. Das ist Rechtsbeugung. Und in meinen Augen liegt hier auch Nötigung vor. Und das hat nichts mit der ebenfalls gesetzlich geregelten Verpflichtung, alles zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit zu mindern, nicht mal im Ansatz was zu tun.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Dafür haben wir eine unabhängige Justiz. Und ein Transferleistungsbezieher erhält problemlos PKH.Piedro » Mo 3. Nov 2014, 15:55 hat geschrieben:
Hat ja auch keiner gesagt. Ich schrieb:
Für mich liegt eine Nötigung dann vor, wenn die gesetzlichen Bestimmungen ignoriert werden, um Menschen durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Handlungen zu zwingen.
Wenn das Gesetz eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit als wichtigen Grund, einen Meldetermin nicht wahr zu nehmen, explizit benennt, kann eine Behörde, gleich ob kommunal oder von der Bundagentur für Arbeit geführt, das nicht negieren und eine zusätzliche, nicht vom Gesetzgeber legitimierte Bescheinigung unter Sanktionsandrohung verlangen.
Das ist Willkür. Das ist Rechtsbeugung. Und in meinen Augen liegt hier auch Nötigung vor. Und das hat nichts mit der ebenfalls gesetzlich geregelten Verpflichtung, alles zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit zu mindern, nicht mal im Ansatz was zu tun.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Das ist richtig, aber die Justiz ist bereits durch die schiere Anzahl der zu verhandelnden Fälle überfordert, das läßt sich doch leider nicht bestreiten. Dabei wird die Anzahl der widerrechtlichen Bescheide, denen überhaupt widersprochen wird, geschweige denn zur Verhandlung kommen, auf ca. 20% geschätzt. Und wie bereits dargelegt, werden Strafanträge gegen Sachbearbeiter wegen Nötigung in der Regel abgelehnt, weil da angeblich kein öffentliches Interesse besteht. Oder, wenn es zu Ermittlungen kommt, sind die Unterlagen oft nicht auffindbar. Etliche solcher Fälle sind belegt und im Netz zu finden, wenn man etwas sucht.zollagent » Do 6. Nov 2014, 09:56 hat geschrieben:
Dafür haben wir eine unabhängige Justiz. Und ein Transferleistungsbezieher erhält problemlos PKH.
Problemlos erhält man auch keine PKH, das ist auch ein Verfahren, das erst bewältigt werden muß. Ebenso wie die einstweilige Anordnung zur Wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung, die in jedem Verwaltungsverfahren automatisch besteht, nur im Rechtsbereich des SGB negiert wurde. Sozialrichter sprechen schon öffentlich vom Provozieren und Verschleppen unnötiger Verfahren. Es gibt kaum bestellte Richter, die bereit sind, an den Sozialgerichten zu arbeiten, deshalb werden vermehr Richter auf Probe eingestellt. Das habe ich doch alles schon dargelegt, wenn auch nicht in diesem Thread, aber du hast das doch gelesen und die Quellen zur Kenntnis genommen. Wie kommst du dann zu dem Schluß, das alles in Butter ist, weil unser Rechtsstaat eigentlich sehr gut ausgelegt wurde, nur leider in diesem Rechtsbereich nicht mehr so funktionieren kann, wie es gedacht ist?
Außerdem: wieso ist es hin zu nehmen, daß eine Behörde 50% rechtswidriger Bescheide erstellt, weil man die ja juristisch auf Staatskosten korrigieren kann? Was ist das für ein Denken? Würdest du ähnlich argumentieren, wenn das Finanzamt 50% falscher Steuerbescheide auf den Weg bringt?
Zuletzt geändert von Piedro am Do 6. Nov 2014, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Bleib mal auf dem Teppich. Es sind ganz sicher nicht 50 % aller Bescheide rechtswidrig.Piedro » Do 6. Nov 2014, 15:33 hat geschrieben:
Das ist richtig, aber die Justiz ist bereits durch die schiere Anzahl der zu verhandelnden Fälle überfordert, das läßt sich doch leider nicht bestreiten. Dabei wird die Anzahl der widerrechtlichen Bescheide, denen überhaupt widersprochen wird, geschweige denn zur Verhandlung kommen, auf ca. 20% geschätzt. Und wie bereits dargelegt, werden Strafanträge gegen Sachbearbeiter wegen Nötigung in der Regel abgelehnt, weil da angeblich kein öffentliches Interesse besteht. Oder, wenn es zu Ermittlungen kommt, sind die Unterlagen oft nicht auffindbar. Etliche solcher Fälle sind belegt und im Netz zu finden, wenn man etwas sucht.
Problemlos erhält man auch keine PKH, das ist auch ein Verfahren, das erst bewältigt werden muß. Ebenso wie die einstweilige Anordnung zur Wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung, die in jedem Verwaltungsverfahren automatisch besteht, nur im Rechtsbereich des SGB negiert wurde. Sozialrichter sprechen schon öffentlich vom Provozieren und Verschleppen unnötiger Verfahren. Es gibt kaum bestellte Richter, die bereit sind, an den Sozialgerichten zu arbeiten, deshalb werden vermehr Richter auf Probe eingestellt. Das habe ich doch alles schon dargelegt, wenn auch nicht in diesem Thread, aber du hast das doch gelesen und die Quellen zur Kenntnis genommen. Wie kommst du dann zu dem Schluß, das alles in Butter ist, weil unser Rechtsstaat eigentlich sehr gut ausgelegt wurde, nur leider in diesem Rechtsbereich nicht mehr so funktionieren kann, wie es gedacht ist?
Außerdem: wieso ist es hin zu nehmen, daß eine Behörde 50% rechtswidriger Bescheide erstellt, weil man die ja juristisch auf Staatskosten korrigieren kann? Was ist das für ein Denken? Würdest du ähnlich argumentieren, wenn das Finanzamt 50% falscher Steuerbescheide auf den Weg bringt?
Zitat:
Dafür ist unsere Justiz nun mal da....Von 61.498 Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV wurden 22.414 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden...
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Oh doch. Schauen wir uns diesen Artikel und die darin enthaltenen Informationen mal an:zollagent » Sa 8. Nov 2014, 19:49 hat geschrieben: Bleib mal auf dem Teppich. Es sind ganz sicher nicht 50 % aller Bescheide rechtswidrig.
Zitat:
Von 61.498 Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV wurden 22.414 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Das sind mehr als 36 Prozent. Das Arbeitsministerium veröffentlicht erstmals Zahlen dieser Art, da für die Jahre 2011 und 2012 noch keine Daten zur Erfolgsquote von Klagen und Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV vorlagen, schreibt Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Müller (SPD) in ihrer Antwort.
Sagen wir mal: rund ein Drittel der Widersprüche war erfolgreich, weil bereits in dieser Instanz die Rechtswidrigkeit des Sanktionsbescheids festgestellt wurde. Und wir können davon ausgehen, daß nicht allen rechtswidrigen Sanktionsbescheiden widersprochen wurde.
Zitat:
Demnach haben die Gerichte bei 42 Prozent aller Klagen gegen Sanktionen dem Arbeitslosen recht gegeben.
Der Hälfte aller Klagen gegen die Widerspruchsablehnung wurde also von Gerichten stattgegeben. Ergo waren von zwei Dritteln der abgelehnten Widersprüche die Sanktionsbescheide rechtswidrig, und wieder müssen wir davon ausgehen, daß längst nicht alle negativen Widerspruchsbescheide zu Klagen führten.
So viel NUR zu den Sanktionsbescheiden. Welche Rechtfertigung gibt es dafür, daß Behörden rechtswidrige Bescheide in diesem Ausmaß erstellen und damit den Verfassungsauftrag der Grundsicherung negieren? Meine Meinung: gar keine!
Weiter geht's mit dem Artikel.
Zitat:
Die Zahl der Widersprüche gegen Hartz-Bescheide stieg bis Ende 2013 auf 193.966. (Gemeint sind hier wohl die Bescheide zu den Leistungsanträgen, Erst- und Weiterbewilligungsanträge)
Zugleich waren Ende Dezember noch 201.157 Klagen von Hartz-IV-Empfängern bei Sozialgerichten anhängig. Die Erfolgsquoten sind dabei ähnlich wie bei den Klagen gegen Sanktionen: Jeder dritte Widerspruch (35,5 Prozent) und fast jede zweite Klage (41,7 Prozent) gegen Hartz-IV-Bescheide wurden ganz oder teilweise zugunsten der Leistungsempfänger entschieden.
(Hervorhebung von mir)
Weitere Segmente, die hier nicht beleuchtet werden: Erstausstattung, Umzungsanträge und -kostenregelungen, Mehrbedarfsanträge...
In 2012 hat das Referat IIb der Bundesagentur für Arbeit festgestellt, daß 100% (!!!) aller geprüften Eingliederungsvereinbarungen einer rechtlichen Prüfung nicht stand hielten. Wenn dich dieser Bericht interssiert, er ist noch immer im Netz zu finden, zB auf den Seiten von Inge Hannemann und Burkhard Tomm-Bub. Wird so eine EGV unterschrieben, kommt, trotz rechtswidrigen Inhalts, ein gültiger, öffentlich rechtlicher Vertrag für die Dauer von 6 Monaten zustande. Wird derartiges als Verwaltungsakt erlassen, steht der Rechtsweg offen und die Erfolgsquote liegt hier bei 50%, Tendenz in den letzten Jahren abnehmend, weil es zunehmend zu Vergleichen kommt, die von den Richtern (was sehr fragwürdig ist) unterstützt werden, um das Verfahren vom Tisch zu kriegen. Diese Vergleiche sind sehr häufig zum Nachteil der Kläger.
Der interne Revisionsbericht ist leicht im Netz zu finden, aber es ist echt Arbeit den durch zu ackern, da immer nur einzelne Bereiche untersucht und die Ergebnisse nur zu diesen getroffen, aber nicht zusammengefaßt werden. Aber 50% rechtswidrige Bescheide trifft es leider, es sind eher mehr als weniger.
Zitat:
...Von 61.498 Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV wurden 22.414 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden...
Das ist grundsätzlich richtig. Aber ist es tatsächlich so angedacht, daß Behörden massive Rechtsbeugung betreiben können, weil ja eh die Möglichkeit besteht den Rechtsweg zu beschreiten?Dafür ist unsere Justiz nun mal da.
Man darf zweierlei nicht vergessen: für Optionskommunen werden über Rechtswidrigkeit Einsparungen generiert (auf Kosten Bedürftiger) und es gibt Kommunen, in denen dieses Vorgehen über längere Zeitraume massiv nachweisbar ist. Zweitens werden die Verursacher dieser rechtswidrigen Praxis nicht belangt, weder personell (in anderen Behörden wären sie ruck-zuck weg vom Fenster) noch finanziell, da die Verfahrenskosten von der Staatskasse, lediglich die Anwaltskosten von den Kommunen übernommen werden. Das läuft dann auf ein widerliches Rechenmodell hinaus: so lange sich nicht mehr als x% der Betrogenen auf dem Rechtsweg zur Wehr setzen, rechnet sich das halt. Unterm Strich wird Geld gespart. Währen die Verursacher an den juristischen Folgekosten vollumfänglich beteiligt, so meine These, würde die Zahl der rechtswidrigen Bescheide binnen kürzester Zeit gegen Null tendieren.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Hauptsächlich Sozialgerichte, d. h. inwiefern strafrechtliche relevante Tatbestände vorlagen, wurde hierbei noch gar nicht geurteilt ??Piedro » So 9. Nov 2014, 14:51 hat geschrieben:
Sagen wir mal: rund ein Drittel der Widersprüche war erfolgreich, weil bereits in dieser Instanz die Rechtswidrigkeit des Sanktionsbescheids festgestellt wurde. Und wir können davon ausgehen, daß nicht allen rechtswidrigen Sanktionsbescheiden widersprochen wurde.
Zitat:
Demnach haben die Gerichte bei 42 Prozent aller Klagen gegen Sanktionen dem Arbeitslosen recht gegeben.
Sprich: diese Gerichte urteilen entweder, daß Formfehler vorlagen oder es im Widerspruch zum Sozial- bzw. Verwaltungsrecht steht,
urteilten aber bisher nicht - weil nicht in deren Zuständigkeit - ob z. B. Grundrechtsverletzungen oder gar Straftaten vorliegen.
Wobei es sicherlich schon die eine oder andere Anzeige gab, weil z. B. eben das Grundrecht aus Artikel 12 GG einer Person "angegriffen" wurde.
Das zählt dann allerdings nicht zu den Klagen gegen Sanktionen, weshalb es zumindest in dieser Statistik eher nicht auftauchen wird.
Re: Hartz4- 10 Jahre- Eine Bilanz: Nötigung seiner Empfänger
Nur Sozialgerichte, weil nur die für den Vorgang zuständig sind.Loki » Di 11. Nov 2014, 10:37 hat geschrieben: Hauptsächlich Sozialgerichte, d. h. inwiefern strafrechtliche relevante Tatbestände vorlagen, wurde hierbei noch gar nicht geurteilt ??
Richtig. Aber sie können Ermittlungsverfahren der Strafbehörden einleiten.Sprich: diese Gerichte urteilen entweder, daß Formfehler vorlagen oder es im Widerspruch zum Sozial- bzw. Verwaltungsrecht steht,
urteilten aber bisher nicht - weil nicht in deren Zuständigkeit - ob z. B. Grundrechtsverletzungen oder gar Straftaten vorliegen.
Natürlich zählt das nicht dazu. Die Sozialgerichte wenden des SGB an, die Richter sind dem Gesetz verpflichtet. Wenn ein Gesetz verabschiedet wurde, obliegt es den Sozialgerichten auch nicht, dieses Gesätz zu korrigieren. Ihre Rechtsprechung kann bloß die Anwendung des Gesetzestextes definieren. Werden Klagen erfolgreich geurteilt, oder, was zunehmend Tendenz ist, durch Vergleich beendet und keine richterliche Wertung stattfindet, wurde der Gesetzestext nicht rechtmäßig angewendet.Wobei es sicherlich schon die eine oder andere Anzeige gab, weil z. B. eben das Grundrecht aus Artikel 12 GG einer Person "angegriffen" wurde.
Das zählt dann allerdings nicht zu den Klagen gegen Sanktionen, weshalb es zumindest in dieser Statistik eher nicht auftauchen wird.
Man muß nicht erst mit den Grundrechten kommen, wenn man sich noch eine freundliche Dunkelziffer ausmalt ist die Chance im Rechtsbereich des SGB fehlbeschieden zu werden schon gar nicht so schlecht. Das ist um so skandalöser, weil es hier im den Verfassungsauftrag der Existenzsicherung geht, und der schon sumerisch immer wichtiger wird. Man sollte doch erwarten, daß der Staat seine Pflichten an Mitarbeiter delegiert, die wenigstens die Grundlagen ihres Verwaltungshandwerks kennen. Aber man hat auch mal erwartet, daß die internen Weisungen in den Optionskommunen sich am SGB orientiert...