Re: HartzIV - Sammelstrang
Verfasst: So 15. Sep 2019, 09:52
Nein Symphatieträger geben kein Geld. Jetzt kommen wir lieber zum Ernst der Sache zurück.
Nein Symphatieträger geben kein Geld. Jetzt kommen wir lieber zum Ernst der Sache zurück.
Wähler hat geschrieben:(15 Sep 2019, 09:41)
Ich habe vom richtigen Maß gesprochen. Wieviel Menschen sind denn so hilfsbedürfig, dass sie vor der Obdachlosigkeit aktiv geschützt werden müssen? Du tust so, als ob selbst ein Mindestmaß an Eigenaktivität eine Zumutung sei.
Beide Standpunkte einfach so stehen zu lassen, fällt mir jetzt nur noch dazu ein.lili hat geschrieben:(15 Sep 2019, 09:45)
Weil die Sanktionen schlimmstenfalls bis 0% gekürzt werden. Was hat es mit Eigenaktivität zu tun? Es wird doch von Oben bestimmt.
Weil du die beiden Punkten zustimmst?Wähler hat geschrieben:(15 Sep 2019, 09:54)
Beide Standpunkte einfach so stehen zu lassen, fällt mir jetzt nur noch dazu ein.
lili hat geschrieben:(15 Sep 2019, 09:45)
Weil die Sanktionen schlimmstenfalls bis 0% gekürzt werden. Was hat es mit Eigenaktivität zu tun? Es wird doch von Oben bestimmt.
Dann haben wir amerikanische Verhältnisse und tausend von Obdachlosen die sich Heroin spritzen. Schöne neue Welt.Alpha Centauri hat geschrieben:(15 Sep 2019, 11:47)
Ach warum denn, zur Not gibt es ja noch Lebensmittelgutscheine bei 100% Vollsanktion, wie war dass nochmal mit Artikel 1 des Grundgesetzes????? Aber dass ist eben die Doppelmoral im Asozialstaat,.
Derzeit beschäftigt sich ja Karlsruhe aufgrund von Klagen gegen diese Sanktionspraxis mit diesem bürokratischen Schikanesystems, die Richter haben auch schon Kritik daran durchblicken lassen.
Wenn der Staat asozial ist, weil er dir nichts schenkt, was bist du dann eigentlich? Denn du schenkst doch auch niemandem jeden Monat Hunderte von Euro.Alpha Centauri hat geschrieben:(15 Sep 2019, 11:47)
Ach warum denn, zur Not gibt es ja noch Lebensmittelgutscheine bei 100% Vollsanktion, wie war dass nochmal mit Artikel 1 des Grundgesetzes????? Aber dass ist eben die Doppelmoral im Asozialstaat,.
Derzeit beschäftigt sich ja Karlsruhe aufgrund von Klagen gegen diese Sanktionspraxis mit diesem bürokratischen Schikanesystems, die Richter haben auch schon Kritik daran durchblicken lassen.
ALG II ist nun mal kein BGE. Beide Seiten haben einen Vertrag geschlossen und der beinhaltet nun mal Mitwirkungspflicht des ALGII-Beziehers. Macht er nicht mit, muss er mit Konsequenzen rechnen.Alpha Centauri hat geschrieben:(15 Sep 2019, 15:33)
Habe ich was von Geschenken geschrieben??? Ich habe nur die Diskrepanz zwischen " Würde des Menschen sei unantastbar? moralischen Anspruch und den Vollsanktionen das Wegstreichen des Existenzminimums ( sozialpolitische Realität ) angesprochen, dass diese Praxis umstritten ist auch Verfassungsrechtlich ( siehe Karlsruher Richter) nicht mehr und nicht weniger.
Ähm wer hat welchen Vertrag geschlossen?Misterfritz hat geschrieben:(19 Sep 2019, 09:16)
ALG II ist nun mal kein BGE. Beide Seiten haben einen Vertrag geschlossen und der beinhaltet nun mal Mitwirkungspflicht des ALGII-Beziehers. Macht er nicht mit, muss er mit Konsequenzen rechnen.
Das hat mit "Würde des Menschen" wenig zu tun, sondern mit Einhaltung von Verträgen.
Gab schon Bundestagsabgeordnete, die spaeter hartzen mussten.John Galt hat geschrieben:(19 Sep 2019, 10:25)
Ähm wer hat welchen Vertrag geschlossen?
Übrigens die Behörden bescheißen die ahnungslosen Empfänger sehr gerne. Da werden einfach Eingliederungsvereinbarungen mit rechtswidrigen Inhalten vorgesetzt und gerade "Kunden" die zum ersten Mal dort sind, oftmals seit Monaten ohne Geld, unterschreiben den Schrott unter Druck, in der Hoffnung schneller ihr Geld zu bekommen.
So sieht der Deutsche Sozialstaat aus, von dem kein einziger Politiker der sozialen Schreihälse in der öffentlichen Diskussion jemals erfahren wird.
Absolut unter den Druck finanzieller Existenzsicherung ( ich würde es subtilen Zwang nennen) werden ) sonst drohen die Gutscheine haben betroffen letztlich keine Wahl als diesen Mist zu unterschreiben ,dass als " beide Seite schließen einen beiderseits freiwilligen Vertrag ab sich schön zu reden, geht an der Realität im deutschen Asozialstaat völlig vorbei, so viel zu Würde des Menschen sei unantastbar.John Galt hat geschrieben:(19 Sep 2019, 10:25)
Ähm wer hat welchen Vertrag geschlossen?
Übrigens die Behörden bescheißen die ahnungslosen Empfänger sehr gerne. Da werden einfach Eingliederungsvereinbarungen mit rechtswidrigen Inhalten vorgesetzt und gerade "Kunden" die zum ersten Mal dort sind, oftmals seit Monaten ohne Geld, unterschreiben den Schrott unter Druck, in der Hoffnung schneller ihr Geld zu bekommen.
So sieht der Deutsche Sozialstaat aus, von dem kein einziger Politiker der sozialen Schreihälse in der öffentlichen Diskussion jemals erfahren wird.
Die Armutsindustrie hat eben eine starke Lobby und wenn es der Statistik hilft...Ein Terraner hat geschrieben:(14 Oct 2019, 13:35)
Mandalas malen für Deutschland.
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Obwohl faktisch richtig, tut es aber nichts zur Sache.Realist2014 hat geschrieben:(05 Nov 2019, 10:24)
Das Verfassungsgericht hat Sanktionen bis zu 30% vom Regelsatz als verfassungskonform eingestuft.
Wäre doch eigentlich ein guter Nebenverdienst fürs Wochenende.Tom Bombadil hat geschrieben:(05 Nov 2019, 10:31)
Die Armutsindustrie hat eben eine starke Lobby und wenn es der Statistik hilft...
Alpha Centauri hat geschrieben:(15 Sep 2019, 11:47)
Ach warum denn, zur Not gibt es ja noch Lebensmittelgutscheine bei 100% Vollsanktion, wie war dass nochmal mit Artikel 1 des Grundgesetzes????? Aber dass ist eben die Doppelmoral im Asozialstaat,.
Derzeit beschäftigt sich ja Karlsruhe aufgrund von Klagen gegen diese Sanktionspraxis mit diesem bürokratischen Schikanesystems, die Richter haben auch schon Kritik daran durchblicken lassen.
Die Richter haben ja Vollsanktionen = 100% Kürzung des Regelsatzes als auch 60% als nicht verfassungskonforem eingestuft.Alpha Centauri hat geschrieben:(05 Nov 2019, 10:54)
Für mich sind Vollsanktionen nicht verfassungskonfrom, in der Verfassung steht dass jedem ein Existenzminimum zu steht,dass Wegstreichen widerspricht der Verfassung ( so viel zur Unantastbarkeit der Menschenwürde), aber so ein Urteil verwundert letztlich nicht, diese Verfassungsrichter müssen nie Angst um ihrer ( finanzielle) Existenz haben, ganz im Gegenteil die sind gut abgesichert, daher was schert die denn so ein paar Hartzer und unbelehrbarer Jugendlich, wer sich nicht dem fördern und fordern Diktat fügt hat Pech gehabt, ja so sieht sie aus die Freiheit in D 2019.
Ja stimmt sorry, ich habe es gerade gelesen der Spiegel schreibt " Verfassungsgericht kippt teilweise die Hartz4 Sanktionen".Realist2014 hat geschrieben:(05 Nov 2019, 10:55)
Die Richter haben ja Vollsanktionen = 100% Kürzung des Regelsatzes als auch 60% als nicht verfassungskonforem eingestuft.
Sybilla hat geschrieben:(05 Nov 2019, 11:18)
Das ich das noch erleben darf - 14 Jahre nach dem Hartz IV in Karft gesetzt wurde - urteilt das BVerfG
Urteil . Verfassungsrichter kippen Hartz-IV-Sanktionen teilweise - Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals über Leistungskürzungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II entschieden. Nach Ansicht der Richter sind einige Sanktionen in der jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der Sozialstaat hat über den Neoliberalismus gesiegt und das ist gut so.
Alpha Centauri hat geschrieben:(05 Nov 2019, 11:04)
Ja stimmt sorry, ich habe es gerade gelesen der Spiegel schreibt " Verfassungsgericht kippt teilweise die Hartz4 Sanktionen".
Absolut längst überfälliges Urteil ich habe 100% Vollsanktionen nie für verfassungsgmäßig gehalten, und die Richter sehen dass auch bei 60% so.
Das ist doch alles recht überschaubar. Im Schnitt werden nur 3,2% der Hartz4-Empfänger sanktioniert. Davon wiederum nur 23% mit schweren Sanktionen um die es heute ging. Nun werden also schwere Sanktionen von denen 0,7% aller Hartz4-Empfänger betroffen waren etwas eingeschränkt. Wenn das für sie ein Sieg des Sozialstaats über den Neoliberalismus ist, und sie jetzt glücklich sind, bitteschön.Sybilla hat geschrieben:(05 Nov 2019, 11:18)
Das ich das noch erleben darf - 14 Jahre nach dem Hartz IV in Karft gesetzt wurde - urteilt das BVerfG
Urteil . Verfassungsrichter kippen Hartz-IV-Sanktionen teilweise - Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals über Leistungskürzungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II entschieden. Nach Ansicht der Richter sind einige Sanktionen in der jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der Sozialstaat hat über den Neoliberalismus gesiegt und das ist gut so.
Das Urteil zu den Hartz Sanktionen gilt nur für über 25 Jährige, aber es ist vom Verfassungsgericht ein Schritt in die richtige ( Verfassung gemäße) Richtung, jedenfalls hat die Sanktionspraxis ( mit 100% Sanktionen und dem Wegstreichen des Existenzminimums) wie sie gegenwärtig geregelt ist ausgedient , weil Verfassungswidrig , der Gesetzgeber , die Politik ist am Zug.Sybilla hat geschrieben:(05 Nov 2019, 11:18)
Das ich das noch erleben darf - 14 Jahre nach dem Hartz IV in Karft gesetzt wurde - urteilt das BVerfG
Urteil . Verfassungsrichter kippen Hartz-IV-Sanktionen teilweise - Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals über Leistungskürzungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II entschieden. Nach Ansicht der Richter sind einige Sanktionen in der jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der Sozialstaat hat über den Neoliberalismus gesiegt und das ist gut so.
Ich persönlich wäre ja für die Abschaffung. Aber was soll man machen.Alpha Centauri hat geschrieben:(05 Nov 2019, 11:04)
Ja stimmt sorry, ich habe es gerade gelesen der Spiegel schreibt " Verfassungsgericht kippt teilweise die Hartz4 Sanktionen".
Absolut längst überfälliges Urteil ich habe 100% Vollsanktionen nie für verfassungsgmäßig gehalten, und die Richter sehen dass auch bei 60% so.
Die Mehrheit der deutschen Bürger aber nicht. Genau wie das Verfassungsgericht.lili hat geschrieben:(05 Nov 2019, 11:48)
Ich persönlich wäre ja für die Abschaffung. Aber was soll man machen.
lili hat geschrieben:(05 Nov 2019, 11:48)
Ich persönlich wäre ja für die Abschaffung. Aber was soll man machen.
Dass hat das Verfassungsgericht entschieden. Es war keine Volksabstimmung.Realist2014 hat geschrieben:(05 Nov 2019, 11:53)
Die Mehrheit der deutschen Bürger aber nicht. Genau wie das Verfassungsgericht.
Das Ergebnis einer Volksabstimmung zu dem Thema würde dir ganz sicher nicht gefallen....Es war keine Volksabstimmung.
Das ist schade.Alpha Centauri hat geschrieben:(05 Nov 2019, 11:57)
Das ist ein anderes Thema darum ging es bei dem Urteil auch nicht sondern um die umstrittenen Hartz4 Sanktionen und die wurden von Karlsruhe teilweise kassiert, jedenfalls in ihrer derzeitigen Form ( Vollsanktionen etwa) .
Da bin ich mir nicht sicher.Realist2014 hat geschrieben:(05 Nov 2019, 12:01)
Stimmt
Das Ergebnis einer Volksabstimmung zu dem Thema würde dir ganz sicher nicht gefallen....
Der SPD hat die gewollte H4-Abschaffung jedenfalls keine Stimmen gebracht.Realist2014 hat geschrieben:(05 Nov 2019, 12:01)
Das Ergebnis einer Volksabstimmung zu dem Thema würde dir ganz sicher nicht gefallen....
Das ist Ansichtssache" eher skandalös finde ich dass man für die Feststellung 14 Jahre braucht, dass Vollsanktionen also das komplette Wegstreichen des Existenzminimums gegen das Grundgesetz ( wo explizit dem Bürger ein Existenzminimum zu gesichert wird) verstoßen.
Alpha Centauri hat geschrieben:(05 Nov 2019, 12:14)
Das ist Ansichtssache" eher skandalös finde ich dass man für die Feststellung 14 Jahre braucht, dass Vollsanktionen also das komplette Wegstreichen des Existenzminimums gegen das Grundgesetz ( wo explizit dem Bürger ein Existenzminimum zu gesichert wird) verstoßen.
Realist2014 hat geschrieben:(05 Nov 2019, 12:17)
Wer ist man?
Ich finde es eher skandalös, dass einige ALG II Bezieher ein derartiges (asozial in Bezug auf den gesellschaftlichen Konsens) Verhalten an den Tag gelegt haben, dass diese Sanktionen überhaupt erfolgt sind.
Daran ist nichts skandalös. Mensch ist Mensch und alle sind anders und verschieden. Mir ist auch nicht klar, warum man nicht zu einem Termin geht. Aber es gibt eben Leute, denen ist alles wurscht und es gibt welche, die sind physisch so fertig, dass sie nicht mal mehr ihren Briefkasten öffnen. Das ist eben so.Realist2014 hat geschrieben:(05 Nov 2019, 12:17)
Wer ist man?
Ich finde es eher skandalös, dass einige ALG II Bezieher ein derartiges (asozial in Bezug auf den gesellschaftlichen Konsens) Verhalten an den Tag gelegt haben, dass diese Sanktionen überhaupt erfolgt sind.
Seit wann hat die SPD die volle H4-Abschaffung befürwortet?Tom Bombadil hat geschrieben:(05 Nov 2019, 12:13)
Der SPD hat die gewollte H4-Abschaffung jedenfalls keine Stimmen gebracht.
Alpha Centauri hat geschrieben:(05 Nov 2019, 12:14)
Das ist Ansichtssache" eher skandalös finde ich dass man für die Feststellung 14 Jahre braucht, dass Vollsanktionen also das komplette Wegstreichen des Existenzminimums gegen das Grundgesetz ( wo explizit dem Bürger ein Existenzminimum zu gesichert wird) verstoßen.
lili hat geschrieben:(05 Nov 2019, 12:27)
Ich mag es nicht wenn das Amt so viel Macht hat und die Agenda 2010 ist sehr Arbeitgeberfreundlich.
Ja dann brauchen wir doch keine Sanktionen? Wenn man das BGE oder so etwas ähnliches einführen will kann man ja den Kündigungsschutz mit abschaffen. Das würde doch den Arbeitgeber eher gefallen, als Leute beschäftigen zu müssen.Realist2014 hat geschrieben:(05 Nov 2019, 12:36)
Die Arbeitgeber haben nichts mit der Agenda zu tun.
Kein Unternehmen kann und will "arbeitsunwillige" mit "Zwang" beschäftigen.
Es wird kein BGE geben. Keine der im Bundestag sitzenden Parteien hat das im Programm.lili hat geschrieben:(05 Nov 2019, 12:41)
Ja dann brauchen wir doch keine Sanktionen? Wenn man das BGE oder so etwas ähnliches einführen will kann man ja den Kündigungsschutz mit abschaffen. Das würde doch den Arbeitgeber eher gefallen, als Leute beschäftigen zu müssen.
Das ist der Sieg Hartz IV in der Form in der es bis HEUTE war ist GESCHICHTE im übrigen zählt jeder Einzelfall der mit 100 % auf 0 € sanktioniert wurde und das war wie heute vom BVerfG bestätigt wurde verfassungswidrig.Orbiter1 hat geschrieben:(05 Nov 2019, 11:28)
Das ist doch alles recht überschaubar. Im Schnitt werden nur 3,2% der Hartz4-Empfänger sanktioniert. Davon wiederum nur 23% mit schweren Sanktionen um die es heute ging. Nun werden also schwere Sanktionen von denen 0,7% aller Hartz4-Empfänger betroffen waren etwas eingeschränkt. Wenn das für sie ein Sieg des Sozialstaats über den Neoliberalismus ist, und sie jetzt glücklich sind, bitteschön.
Nicht Hartz4 an sich ist Geschichte ( nochmal darum ging es Karlsruhe auch gar nicht) sonder die Hartz4 Sanktionspraxis ist in der Form wie bisher praktiziert, kassiert worden von den Richtern ( da nicht vereinbar mit dem Grundgesetz) siehe oben zu meinem anderen Beiträgen.Sybilla hat geschrieben:(05 Nov 2019, 12:53)
Das ist der Sieg Hartz IV in der Form in der es bis [color]HEUTE[/color] war ist GESCHICHTE im übrigen zählt jeder Einzelfall der mit 100 % auf 0 € sanktioniert wurde und das war wie heute vom BVerfG bestätigt wurde verfassungswidrig.
Nicht dass du negativ überrascht wirst.
ganz sicher nicht