Seite 32 von 106

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:17
von lili 1
Misterfritz hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:09)

Was redest Du für einen Müll?
Krankenkassenbeiträge werden vom Jobcenter bezahlt.
Es ging um den Beitrag von Realist.

Weil er meinte das junge Leute unter 25 keine Unterstützung bekommen sollten. Dann habe ich die Frage gestellt wie sollen sie die Krankenkasse bezahlen, wenn sie keine sozialversicherungspflichtige Stellen bekommen.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:18
von Realist2014
mok hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:13)

Wen interessierst und wieso? Bleib mal Sachlich.
weil du von deiner Erfahrung mit dem Jobcenter in deiner "Jugend " geschrieben hast

ist auch egal

diese Märchen glaubt sowieso niemand

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:18
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:17)

Es ging um den Beitrag von Realist.

Weil er meinte das junge Leute unter 25 keine Unterstützung bekommen sollten. Dann habe ich die Frage gestellt wie sollen sie die Krankenkasse bezahlen, wenn sie keine sozialversicherungspflichtige Stellen bekommen.

Bei den Eltern wohnen

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:19
von lili 1
Misterfritz hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:16)

Der Amtsarzt wird neuerdings vom Patienten bezahlt? Mein lieber Schollie, das sind stories, die sollte man besser nicht verbreiten.
Ich habe es von einem Mitarbeiter das die Leute extra zu einem anderen Arzt müssen, wenn sie den Arzt nicht für glaubwürdig halten.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:21
von mok
Misterfritz hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:14)

Was wurde Dir verweigert? Von einem 1-€-Job zu wechseln? Glaube ich nicht. Es sei denn, es liegen eh' komplett andere Gründe vor, z.B. dass man als Flüchtling nicht unbedingt dahin ziehen darf, wohin man will.

Man darf als Hatz-IV-Bezieher nicht einfach von da noch dort ziehen, richtig. Bei vernünftigen Begründungen geht das aber trotzdem.
Nein ich bin Deutscher.Und ich konnte letzendlich um ziehen.Ich durfte nich vom Euro Job zum 400 Euro Job wechseln.Das hatte ich sogar Schrifftlich.Ein Seminarleiter wollte das schreiben sogar haben um es auf zu hängen.Es ging einfach nur darum das ich zu dieser Zeit wehrlos war und alles gefallen lassen habe.Ich war Psychisch krank.
Die Sachbearbeiterin hat sich daran erfreut und es ausgenutzt ihre Macht und sadistische Art aus zu leben.Mehr nicht.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:22
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:18)

Bei den Eltern wohnen
Angenommen das Kind lebt seiner alleinerziehenden Mutter. Dürfen sie sich deiner Meinung nach sich einen Zuschuss holen, wenn es nicht für die Miete reicht?

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:22
von mok
Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:18)

weil du von deiner Erfahrung mit dem Jobcenter in deiner "Jugend " geschrieben hast

ist auch egal

diese Märchen glaubt sowieso niemand
Glaub was du willst.Ist in etwa 12 Jahre her.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:23
von Misterfritz
lili 1 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:17)

Es ging um den Beitrag von Realist.

Weil er meinte das junge Leute unter 25 keine Unterstützung bekommen sollten. Dann habe ich die Frage gestellt wie sollen sie die Krankenkasse bezahlen, wenn sie keine sozialversicherungspflichtige Stellen bekommen.
Es ist völlig uninteressant, was Realist will.
Normalerweise sind Menschen unter 25 bei ihren Eltern mitversichert.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:24
von Misterfritz
mok hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:21)

Nein ich bin Deutscher.Und ich konnte letzendlich um ziehen.Ich durfte nich vom Euro Job zum 400 Euro Job wechseln.Das hatte ich sogar Schrifftlich.Ein Seminarleiter wollte das schreiben sogar haben um es auf zu hängen.Es ging einfach nur darum das ich zu dieser Zeit wehrlos war und alles gefallen lassen habe.Ich war Psychisch krank.
Die Sachbearbeiterin hat sich daran erfreut und es ausgenutzt ihre Macht und sadistische Art aus zu leben.Mehr nicht.
Aha, nun ja, aus Deiner Rechtschreibung wird das nicht ersichtlich. Aber ok, wer kann das heute noch ...

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:26
von Realist2014
mok hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:22)

Glaub was du willst.Ist in etwa 12 Jahre her.

da gab es noch kein ALG II...

oder Jobcenter


bist halt doch ein Märchenerzähler

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:26
von mok
Misterfritz hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:24)

Aha, nun ja, aus Deiner Rechtschreibung wird das nicht ersichtlich. Aber ok, wer kann das heute noch ...
Sorry hab mehr auf den Inhalt geachtet als auf die Rechtschreibung.Hoffe du konntest es trotzdem verstehen.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:27
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:22)

Angenommen das Kind lebt seiner alleinerziehenden Mutter. Dürfen sie sich deiner Meinung nach sich einen Zuschuss holen, wenn es nicht für die Miete reicht?
warum müssen immer Mütter mit Kindern als "Schutzargument" für arbeitsscheue Typen herhalten?

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:29
von mok
Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:26)

da gab es noch kein ALG II...

oder Jobcenter


bist halt doch ein Märchenerzähler
Dann 10 Jahre kp.Du hat recht ich war bei der GAQ unter 25 Jährige die mit dem Job-Center zusammen arbeiten.Musste mich teilweise auch ans Jobcenter wenden.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:29
von lili 1
Nein ich meine Leute die Schwierigkeiten haben eine Stelle zu finden. Es geht gerade um arbeitswillige junge Leute. Damit meine ich keine Faulenzer.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:30
von Mari
Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Natürlich mehr H4-er :D

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:32
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:29)

Nein ich meine Leute die Schwierigkeiten haben eine Stelle zu finden. Es geht gerade um arbeitswillige junge Leute. Damit meine ich keine Faulenzer.
gerade DIE müssen logischerweise JEDEN Job annehmen.
Wenn sie arbeitswillig sind, kann das ja kein Problem sein.
Dann gibt es auch keine Sanktionen

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:32
von lili 1
Mari hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:30)

Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Natürlich mehr H4-er :D
Wieso ein höherer H4 Satz? Davon war gar nicht die Rede.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:33
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:32)

gerade DIE müssen logischerweise JEDEN Job annehmen.
Wenn sie arbeitswillig sind, kann das ja kein Problem sein.
Dann gibt es auch keine Sanktionen
Du willst ja nicht das sie unterstützt werden. Welchen Job sollen die annehmen, wenn sie deiner Meinung nach nichts mit dem Jobcenter zu tun haben dürfen.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:33
von mok
Das Problem ist das viele genau deswegen nicht Arbeiten wollen.Wenn man den mindest Tarif bekommt oder in einer Leihfirma arbeitet haben arbeitslose die einmal die Woche bei Omi den rasen mähen sogar mehr.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:41
von Realist2014
mok hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:33)

Das Problem ist das viele genau deswegen nicht Arbeiten wollen.Wenn man den mindest Tarif bekommt oder in einer Leihfirma arbeitet haben arbeitslose die einmal die Woche bei Omi den rasen mähen sogar mehr.
eben

deswegen die Sanktionen

danke für die Bestätigung

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:43
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:33)

Du willst ja nicht das sie unterstützt werden. Welchen Job sollen die annehmen, wenn sie deiner Meinung nach nichts mit dem Jobcenter zu tun haben dürfen.
habe ich das geschrieben?

Logischerweise wird ihnen vom Jobcenter die gemeinnützige Arbeit zugewiesen

dann bekommen sie wieder ALG II

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:45
von mok
Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:41)

eben

deswegen die Sanktionen

danke für die Bestätigung
Teilweise sehe ich das auch so.Aber es gibt immer Ausnahmen, das nicht jeder, jeden Job annehmen kann oder muss.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:46
von Realist2014
mok hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:45)

Teilweise sehe ich das auch so.Aber es gibt immer Ausnahmen, das nicht jeder, jeden Job annehmen kann oder muss.
welche?

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:48
von Skull
Boracay hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:02)

Ich würde unter 30 allen keinerlei Sozialleistungen ermöglichen, es sei denn sie haben Kinder.
Oder sie sind behindert ?
Oder sie sind krank ?
Oder sind in (Aus) bildung ?
Oder ...
oder ...

mfg

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:49
von mok
Nicht jeder kann z.b. schwer Körperliche Arbeit vollrichten.Man darf einen Job auch aus ethischen Gründen ablehnen.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:52
von Realist2014
mok hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:49)

N n.Man darf einen Job auch aus ethischen Gründen ablehnen.

welchen?

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:54
von Skull
Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:52)

welchen?
Mir fiele da ein...

Metzger. :D

mfg

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:55
von mok
Einen höheren Harz 4 Satz sollte es wenn dann nur geben wenn der Mindestlohn relevant steigen würde ohne das andere dinge automatisch Teurer werden.
Es darf nicht sein das jemand der 40 Stunden die Woche arbeitet nur etwas mehr hat als ein Arbeitsloser.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:57
von Realist2014
mok hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:55)

wenn der Mindestlohn relevant steigen würde ohne das andere dinge automatisch Teurer werden.

werden sie aber

weil Löhne nunmal Kosten sind, welche auf die Preise umgelegt werden

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Do 7. Sep 2017, 22:57
von Realist2014
Skull hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:54)

Mir fiele da ein...

Metzger. :D

mfg

Ist ja ein Lehrberuf...

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 09:33
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 22:43)

habe ich das geschrieben?

Logischerweise wird ihnen vom Jobcenter die gemeinnützige Arbeit zugewiesen

dann bekommen sie wieder ALG II
Du hast geschrieben das sie keine Leistung bekommen sollen.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 09:38
von pikant
Hartz 4 wird ab 1.Januar 2018 auf 418 Euro erhoeht!
finde ich in Ordnung

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 12:25
von mok
pikant hat geschrieben:(08 Sep 2017, 09:38)

Hartz 4 wird ab 1.Januar 2018 auf 418 Euro erhoeht!
finde ich in Ordnung
Wie hoch sind die Leistungen zum Lebensunterhalt jetzt? 415?

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 12:29
von pikant
mok hat geschrieben:(08 Sep 2017, 12:25)

Wie hoch sind die Leistungen zum Lebensunterhalt jetzt? 415?
409 Euro - ist eine Erhoehung von ueber 2% und mehr als Inflationsausgleich

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 12:57
von mok
ja.das ist schon echt viel.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 13:07
von mok
Und was wird oder ist alles Teurer geworden?

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 13:13
von Loki
Abfallgebühren sind zum Teil teurer geworden.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 13:45
von Misterfritz
Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:13)

Abfallgebühren sind zum Teil teurer geworden.
Da ALGII-Bezieher die Miete bezahlt bekommen, ist das für die uninteressant.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 13:48
von pikant
Misterfritz hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:45)

Da ALGII-Bezieher die Miete bezahlt bekommen, ist das für die uninteressant.
das ist vor allem fuer den Vermieter interssant und man weiss, dass man seine Miete von der Gemeinde bekommt.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 13:53
von Misterfritz
pikant hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:48)

das ist vor allem fuer den Vermieter interssant und man weiss, dass man seine Miete von der Gemeinde bekommt.
So das Jobcenter direkt an den Vermieter überweist. Oft bekommen die ALG-Bezieher auch die Gesamtsumme und müssen dem Vermieter die Miete dann selbst überweisen.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 13:58
von mok
Misterfritz hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:53)

So das Jobcenter direkt an den Vermieter überweist. Oft bekommen die ALG-Bezieher auch die Gesamtsumme und müssen dem Vermieter die Miete dann selbst überweisen.
Ja das kann man eigentlich selbst entscheiden.Aber Miete hat nix mit Leistungen zum Lebensunterhalt zu tun.Es sei denn man zahlt etwas drauf.
Strom und bestimmte Lebensmittel werden oder sind eventuell auch teurer geworden.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 13:59
von Loki
Misterfritz hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:45)

Da ALGII-Bezieher die Miete bezahlt bekommen, ist das für die uninteressant.
Das Landratsamt schickt die Rechnung (Abfallgebührenbescheid) nicht an den Vermieter, sondern an den Mieter.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 14:01
von Loki
mok hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:58)

Ja das kann man eigentlich selbst entscheiden.
Sollte; allein schon wegen dem Datenschutz, denn: Was geht es den Vermieter an, ob jemand ALGII etc. bezieht ?
Richtig, es geht ihn gar nichts an.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 14:02
von pikant
Misterfritz hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:53)

So das Jobcenter direkt an den Vermieter überweist. Oft bekommen die ALG-Bezieher auch die Gesamtsumme und müssen dem Vermieter die Miete dann selbst überweisen.
ich bevorzuge lieber das Jobcenter, aber generell bin ich dafuer dem Arbeitslosen einen hoeheren Betrag auszuzahlen, wo er dann aber alles selbst bestreiten muss.
staekrt die Eigenverantwortung.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 14:32
von Realist2014
Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 14:01)

Sollte; allein schon wegen dem Datenschutz, denn: Was geht es den Vermieter an, ob jemand ALGII etc. bezieht ?
Richtig, es geht ihn gar nichts an.
ähm

bei Neuvermietungen auf jeden Fall...

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 14:58
von Loki
Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 14:32)

ähm

bei Neuvermietungen auf jeden Fall...
Das wäre dann ein Neuvermieter und nicht der von mir im vorherigen Beitrag angedachte Vermieter.

Umzüge während des ALGII-Bezugs sind schon sehr sehr selten...



Ob, ein Neuvermieter sämtliche Details erfahren darf oder ein Nachweis über den "Einkommensgeber" erheben darf, weiß ich gerade nicht.
Würde bedeuten, daß z. B. Freundenhausmitarbeiterinnen ja ihren Arbeitgeber präsentieren müßten... glaube kaum, daß dies im Sinne der Datenschutzgesetze erlaubt ist.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 16:03
von Skull
Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 13:59)

Das Landratsamt schickt die Rechnung (Abfallgebührenbescheid) nicht an den Vermieter, sondern an den Mieter.
Und ich dachte immer der Bescheid geht ans Haus (Eigentümer).
Der legt dann per Nebenkosten auf seine 20 Mieter um.

Zumindest ist das SO in NRW. :D

mfg

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 17:23
von Orwellhatterecht
Loki hat geschrieben:(08 Sep 2017, 14:01)

Sollte; allein schon wegen dem Datenschutz, denn: Was geht es den Vermieter an, ob jemand ALGII etc. bezieht ?
Richtig, es geht ihn gar nichts an.

Das geht den Vermieter eine ganze Menge an! Und zwar zunächst die Frage, ob sich der Mieter die Wohnung überhaupt finanziell leisten kann. Beträgt nämlich der beabsichtigte Mietzins incl. Nebenkosten mehr als 75 % des Nettoeinkommens des/der Mieter, dann ist der Mieter seinerseits und ohne Aufforderung sogar verpflichtet, den Vermieter auf diesen Umstand hin zu weisen. (AG Frankfurt a. M., Urteil v. 27.08.1987, Az.: 33 C 627/87-29). Auch wer von Sozialleistungen abhängig ist, muss seinen Vermieter darüber in Kenntnis setzen (LG Gießen, Beschluss v. 23.03.2001, Az.: 1 S 590/00). Vorstehende Fragen sollte der Mieter in spe wahrheitsgemäß beantworten, denn sonst riskiert er bei bekannt werden die Anfechtung und ggfs. fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses. Eine Schufa Auskunft muß er dem Vermieter zwar nicht überlassen, verweigert er sie allerdings, so dürfte der Vermieter die Wohnung an einen anderen Interessenten vermieten.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 17:27
von Orwellhatterecht
Skull hat geschrieben:(08 Sep 2017, 16:03)

Und ich dachte immer der Bescheid geht ans Haus (Eigentümer).
Der legt dann per Nebenkosten auf seine 20 Mieter um.

Zumindest ist das SO in NRW. :D

mfg


Wenn der Mieter alleiniger Mieter des Hauses ist, dann können Gas,Wasser, Müllabfuhr Verträge direkt mit den Ver/Entsorgern abgeschlossen werden.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Fr 8. Sep 2017, 17:59
von Loki
Skull hat geschrieben:(08 Sep 2017, 16:03)

Und ich dachte immer der Bescheid geht ans Haus (Eigentümer).
Der legt dann per Nebenkosten auf seine 20 Mieter um.

Zumindest ist das SO in NRW. :D

mfg
In einem Teil Sachsen geht die Rechnung aktuell noch vom Landratsamt direkt an die Mieter. Der Mieter ist auch derjenige, der sich diesbezüglich anmelden muß.

Neue gesicherte Info, die ich erhalten habe: Abfallgebühr ist Teil der sog. KDU (Kosten der Unterkunft) und wird erstattet. Auch Zusatzkosten für z. B. Abholung der Restmülltonne.